Landesverwaltungsamt Berlin

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1 Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Bearbeiter(in) LVwA PS IPV Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz Berlin Zimmer Telefon (030) interne Vorwahl (912) Vermittlung (030) 90-0 Fax (030) Adresse Ipv-hotline@lvwa.verwalt-berlin.de ( -adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum IPV Rundschreiben Nr. TV-L Überleitung 4. Fassung Betr.: Hinweise zur Datenkontrolle und nachpflege 1 Allgemeines 3 2 Maschinelle Überleitung 3 3 Datenkontrolle und Datennachpflege 4 4 Personalmaßnahme M 85 Überl. TV-L/TVöD Datennachpfl Infotyp Maßnahmen (IT 0000) Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) Infotyp Daten zur Person (IT 0002) Infotyp Familie/Bezugsperson (IT 0021) Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) Infotyp Datumsangaben (IT 0041) Datumsart T4 kein Anspruch Zuw/UG Datumsart T7 Anspruch Zuw/UG Datumsart V1 Dienstzeit Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007) Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Neue Felder Neue Lohnarten Infotyp Sonderregelungen (IT 0265) Subtyp 01 Sonderzuwendung Subtyp 03 Sonderzahlung Infotyp ADT (IT 0783) Infotyp VBL/ZVE-Daten (IT 0051) Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) 13 5 Datenpflege / Datenkontrolle Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) 13 Verkehrsverbindungen: U-Bahn Fehrbelliner Platz Bus 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Sprechzeiten: Zahlungen bitte bargeldlos Montag, Dienstag und Freitag an die Landeshauptkasse von 9-12 Uhr Berlin und nach Vereinbarung Intranet: T-Online:*Berlin# Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank Kontonummer Bankleitzahl

2 Abwesenheitsart 0200 Krankheit mit Attest Abwesenheitsart 9220 Heilkur Abwesenheitsart 0500 Mutterschutz Tarif 20 6 Altersteilzeit Mindestnettotabelle Vereinbarungsdatum 21 7 Stufensteigerung 21 8 Strukturausgleich 22 9 Entgeltnachweis / Nachberechnungsbeleg (NBB) 24

3 - 3-1 Allgemeines Am wurde der Übergangs-Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes auf Lehrkräfte (Übergangs-TV Lehrkräfte) paraphiert. Mit diesem Tarifvertrag wurden im Wesentlichen die Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) für die Lehrkräfte des Landes Berlin vereinbart. Lehrkräfte, die am in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis standen, sind überzuleiten. Für die Überleitung von Personalfällen in das neue Tarifrecht waren/sind umfassende Systemanpassungen im IPV - System notwendig. Folgende neue Werte wurden u. a. zur Verfügung gestellt: Organisationsstruktur: Mitarbeitergruppe L Tarifl. Besch. TV-L Mitarbeiterkreis 2A ÜTV-Lehrkräfte Tarifstruktur: Art 02 ÜTV-Lehrkräfte (Entgelt)Gruppe E1 E15 E2 UE, E13 UE und E15 UE E5 LEHR E13 LEHR 2 Maschinelle Überleitung Der Prozess der Überleitung der Personalfälle erfolgt im IPV System maschinell, wenn dem SSC für die Überleitung von der IPV-anwendenden Stelle eine Excel-Tabelle übergeben wurde. Aufgrund der maschinellen Überleitung wird für jeden übergeleiteten Personalfall eine Tabelle gefüllt (s. Beschreibung zu Infotyp Basisbezüge (IT 0008), Schaltfläche Überleitung). Umgesetzt werden nur Personalfälle, die die folgenden Bedingungen erfüllen: Der Personalfall hat am den Status 3 aktiv im Infotyp Maßnahmen (IT 0000) und der Personalfall fällt zum Überleitungstermin lt. der Einträge in den Feldern Mitarbeitergruppe und Mitarbeiterkreis im Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) (noch) nicht unter den TV-L und der Personalfall ist in der Excel-Tabelle enthalten und der Personalfall wurde im IPV-System noch nicht maschinell übergeleitet ( kein Eintrag zu diesem Personalfall in o. g. Tabelle). Aus der maschinellen Überleitung wird eine Liste mit Hinweisen vom SSC bereitgestellt.

4 - 4 - Achtung Sind bereits Datensätze im Infotyp Maßnahmen (IT 0000), Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) bzw. Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit einem Beginndatum nach dem vorhanden, werden diese Datensätze nicht maschinell umgestellt. 3 Datenkontrolle und Datennachpflege Nach der maschinellen Überleitung ist aber auch eine Datenkontrolle und Datennachpflege durch den Personalservice erforderlich! Zur Unterstützung der Datenkontrolle und - nachpflege ist die Personalmaßnahme M 85 Überl TV-L/TVöD Datennachpfl. im IPV System vorhanden. Diese ist anhand der Hinweisliste aus der maschinellen Überleitung für jeden übergeleiteten Personalfall auszuführen. Datensätze zu Infotypen, die am Tag der Durchführung der Überleitung schon im IPV System hinterlegt sind, die aber ein Gültigkeitsbeginn nach dem tariflich vereinbarten Stichtag der Überleitung aufweisen, werden durch die maschinelle Überleitung ignoriert und müssen ggf. manuell nachgepflegt werden. Darüber hinaus ist eine Einzeldatennachpflege von Infotypen bei den Geschäftsvorfällen erforderlich, die nicht Bestandteil der Personalmaßnahme M 85 Überl TV-L/TVöD Datennachpfl. sind. Die nachfolgenden Beschreibungen sollen die Datenkontrolle und Datennachpflege unterstützen. Sie erläutern darüber hinaus die Abbildung von bestimmten tarifrechtlichen Vorschriften im IPV System. 4 Personalmaßnahme M 85 Überl. TV-L/TVöD Datennachpfl. 4.1 Infotyp Maßnahmen (IT 0000) Beginndatum der Personalmaßnahme M 85 Überl. TV-L/TVöD Datennachpfl. ist der Als Maßnahmengrund ist der neu eingerichtete Maßnahmengrund 01 Überl. TV-L/TVöD Datennachpfl. zu erfassen. Die Feldinhalte Mitarbeitergruppe und Mitarbeiterkreis sind zu kontrollieren. Der Datensatz ist zu sichern.

5 Infotyp Organisatorische Zuordnung (IT 0001) Die Feldinhalte sind zu kontrollieren und ggf. zu ändern. Bis zur Verlegung des Zahltages auf das Monatsende sind die Lehrkräfte weiterhin einem Abrechnungskreis L* zuzuordnen. Der Datensatz ist zu sichern. 4.3 Infotyp Daten zur Person (IT 0002) Der Datensatz wird nur mit der Funktion Anzeigen angeboten. 4.4 Infotyp Familie/Bezugsperson (IT 0021) Der Datensatz wird nur mit der Funktion Anzeigen angeboten. 4.5 Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) Änderungen in der Datenpflege sind aufgrund der bekannten tariflichen Vereinbarungen nicht erforderlich. Die zum Stichtag der tariflichen Überleitung bestehenden Datensätze werden für die Ermittlung des Vergleichsentgeltes nach 5 TVÜ-Länder und die indirekte Bewertung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach 11 TVÜ-Länder zu Grunde gelegt. Die entsprechenden Lohnarten werden durch die maschinelle Überleitung im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) gebildet. Sind in Abhängigkeit zu den jeweiligen Subtypen im Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) besondere Hinweise zu beachten, sind diese bei der Beschreibung zu Infotyp Basisbezüge (IT 0008) hinterlegt. Achtung Da ein nach dem eintretender Wegfall bei der Anzahl der im Rahmen der Besitzstandszulage berücksichtigten Kinder nicht zu einer Anpassung oder zum Wegfall des sog. Kindererhöhungsbetrages in der Besitzstandszulage für die weiter berücksichtigungsfähigen Kinder führt muss im Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) im Block für den Orts-, Familien- und Sozialzuschlag im Feld Kinderbestandteil das bisher in der Zahlung berücksichtigte Kind als Zählkind hinterlegt werden. 4.6 Infotyp Datumsangaben (IT 0041) Der Infotyp Datumsangaben (IT 0041) wird in der Personalmaßnahme M 85 Überl TV-L/TVöD Datennachpfl. mit der Funktion Kopieren und dem Gültigkeitsbeginn der tariflichen Überleitung aufgerufen. Die Datumsangaben sind zu überprüfen.

6 Datumsart T4 kein Anspruch Zuw/UG Bisher waren mit dieser Datumsart die Personalfälle zu kennzeichnen, deren Arbeitsverhältnis nach dem begründet wurde und die keinen Anspruch auf Sonderzuwendung/Urlaubsgeld nach altem Tarifrecht hatten. Diese Personalfälle erhalten nach der tariflichen Überleitung in den TV-L, ebenso wie neu eingestellte Personalfälle, eine Jahressonderzahlung. Da die Datumsart T4 kein Anspruch Zuw/UG für Lehrkräfte nicht mehr relevant ist, wird diese Datumsart während der maschinellen Überleitung gelöscht Datumsart T7 Anspruch Zuw/UG Bei den Personalfällen, deren Arbeitsverhältnis vor dem begründet wurde, besteht in 2008 und 2009 ein Anspruch auf Sonderzuwendung/Urlaubsgeld. Diese Personalfälle sind grundsätzlich mit der neuen Datumsart T7 Anspruch Zuw/UG zu kennzeichnen. Bei Personalfällen, bei denen zum Stichtag der tariflichen Überleitung die Datumsart T4 Kein Anspruch Zuw/UG nicht im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) gepflegt war, wird die Datumsart T7 Anspruch Zuw/UG maschinell gesetzt Datumsart V1 Dienstzeit Die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sehen den Begriff der Dienstzeit nicht mehr vor. Die ursprünglichen Regelungen bzgl. der Dienstzeit aus den Tarifverträgen des BAT/BAT-O und des BMT-G/BMT-G-O sind in die Beschäftigungszeit ( 34 Abs. 3 TV-L) integriert worden. Damit ist für die maschinelle Ermittlung der Bezugsfristen der Sachverhalte des Infotypen Vertragsbestandteile (IT 0016) nur noch die Datumsart T1 Beschäftigungszeit relevant. 4.7 Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) Der Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) wird in der Personalmaßnahme M 85 Überl TV- L/TVöD Datennachpfl. mit der Funktion Kopieren und dem Gültigkeitsbeginn der tariflichen Ü- berleitung aufgerufen. Zuerst ist der Feldinhalt zum Feld Sonderregel zu prüfen. Die Feldinhalte zum Feld Sonderregel werden im Vorfeld der Datenübernahme durch die anwendende Behörde festgesetzt. Während der Datenübernahme werden die festgesetzten Werte aus einer Exceltabelle ermittelt und dem Feld Sonderregel zugeordnet. Ist kein Wert dem Personalfall im Vorfeld der Datenübernahme zugeordnet worden, wird eine Fehlermeldung erzeugt und der Personalfall in der Überleitung abgelehnt. Folgende Werte können im Feld Sonderregel aufgrund der Regelungen des 22 TV-L, in Verbindung mit 13 TVÜ-L, hinterlegt sein:

7 - 7 - Wert blank bzw. 0 Dieser Wert ist für die Personalfälle gültig, für die am die tarifrechtlichen Regelungen des 37 BAT/BAT-O gegolten haben. Wert 01 Dieser Wert ist für Personalfälle nicht anzuwenden, die unter die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) fallen. Wert 02 Dieser Wert ist für die Personalfälle gültig, für die am die tarifrechtlichen Regelungen des 71 BAT gegolten haben und die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wert 03 Dieser Wert ist für die Personalfälle gültig, für die am die tarifrechtlichen Regelungen des 71 BAT gegolten haben, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind und bis zum eine Kopie des Versicherungsscheines der privaten Krankenversicherung vorgelegt haben. Dieser Wert ist für die Personalfälle gültig, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, am ein Anspruch auf Krankengeld erst ab der 27. Kalenderwoche der Arbeitsunfähigkeit hatten und bis zum den Antrag auf Entgeltfortzahlung bis zu 26 Kalenderwochen gestellt haben. Nach der Datenkontrolle und einer ggf. erforderlichen Datennachpflege sind keine weiteren Aktivitäten notwendig. Im Abschnitt zum Infotypen Abwesenheiten (IT 2001) sind die zu beachtenden Pflegehinweise aufgrund einer Krankheit über den hinaus beschrieben. 4.8 Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007) Mit dem Stichtag der tariflichen Überleitung wird ein neuer Datensatz im Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007) angelegt. Inhaltliche Änderungen in der Arbeitszeit und damit in der Arbeitszeitplanregel werden nicht vorgenommen und eine Datenkontrolle ist ausreichend. 4.9 Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) Datensätze im Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509), die zum Überleitungstermin oder darüber hinaus noch gelten, werden zum Stichtag der tariflichen Überleitung abgegrenzt und gelöscht. Eine ggf. noch vorhandene Lohnart 1580 Persönliche Zulage im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) wird ebenfalls gelöscht. Ein entsprechender Hinweis unter Angabe des Betrages der bis-

8 - 8 - herigen Lohnart 1580 Persönliche Zulage wird in der Fehler- und Hinweisliste ausgegeben. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob der jeweilige Betrag der bisherigen Lohnart 1580 Persönliche Zulage als neue Lohnart 1909 Persönl. Besitzstandszul. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zahlbar gemacht werden muss oder ob eine entsprechende Zulage nach den 14, 31 Abs. 3 und 32 Abs. 3 TV-L im Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) neu zu hinterlegen ist. Die Lohnarten, die beim Anlegen eines neuen Datensatzes im Infotyp Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) maschinell im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) erzeugt werden, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Pflege des Infotyps Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) ist im Anwenderhandbuch im Kapitel I beschrieben. Wesentliche Änderungen in der Handhabung ergeben sich durch die Überleitung in den TV-L nicht Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Neue Felder Die Zuordnung zu den Stufen der Entgelttabelle ist direkt im Feld Stufe vorzugeben. Die Stufensteigerung erfolgt in der Regel maschinell. Der Beginn der Stufenlaufzeit der aktuellen Stufe wird in dem Feld Beg. Stufe durch die maschinelle Stufensteigerung dokumentiert. Die maschinelle Stufensteigerung berücksichtigt die allgemeine Stufenlaufzeit der jeweiligen Entgeltgruppen. Der Stichtag der Stufensteigerung ist im Einzelfall im Feld N.Vorrück. manuell vorzugeben, z.b. bei Unterbrechungen. Maßgeblich ist immer der Beginn des Kalendermonats, in dem die nächste Stufe erreicht wird Neue Lohnarten Bei der maschinellen Überleitung wird zum Stichtag der tariflichen Überleitung ein neuer Datensatz angelegt. Dieser wird den aufgelieferten Werten in der Excel-Tabelle entsprechend für die maschinelle Überleitung zur Eingruppierung nach der neuen Tarifart 02 ÜTV-Lehrkräfte umgestellt. Hierbei wird der Beschäftigte der individuellen Zwischen- bzw. Endstufe in Abhängigkeit von der Höhe des Vergleichsentgeltes zugeordnet. Das Vergleichsentgelt bemisst sich nach 5 TVÜ-Länder auf der Grundlage eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten und wird mit der durch die maschinelle Überleitung direkt bewerteten Lohnart 1907 Vergleichsentgelt im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) hinterlegt.

9 - 9 - Sofern die automatische Teilzeitkürzung des Ehegattenbestandteiles im Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) deaktiviert wurde, wird durch die maschinelle Überleitung die Lohnart 1903 Grundentg (OZ St.2 ungek) im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zusätzlich zur Lohnart 1907 Vergleichsentgelt gebildet. Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach 11 TVÜ - Länder werden mit der Lohnart 1902 Besitzstand Kinder weiterhin indirekt über den Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) bewertet. Die Zahlbarmachung des Ortszuschlags Stufe 2 für die Lebenspartnerschaft erfolgte bisher mit der Lohnart 1415 Familienzuschlag manuell im Infotyp Basisbezüge (IT 0008). Diese Lohnart wird durch die maschinelle Überleitung in der manuell vorgegebenen Höhe in der Lohnart 1907 Vergleichsentgelt berücksichtigt. Sofern der für die Lebenspartnerschaft gezahlte Betrag nicht automatisch teilzeitgekürzt werden darf, muss im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) die Lohnart 1903 Grundentg (OZ St.2 ungek) manuell mit dem jeweiligen Betrag vorgegeben und die Lohnart 1907 Vergleichsentgelt ebenfalls manuell um diesen Betrag angepasst werden. Beispiel: Infotyp Basisbezüge (IT 0008) nach der maschinellen Überleitung Infotyp Basisbezüge (IT 0008) nach der Datennachpflege Nach verschiedenen Regelungen im TVÜ - Länder erhalten Beschäftigte nach der Überleitung in den TV-L eine Besitzstandszulage, die mit der durch die maschinelle Überleitung direkt bewerteten Lohnart 1909 Persönl. Besitzstandszul. abgebildet wird.

10 Neue Schaltflächen im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Tabelle Überleitung (PDPBSTVOED_UEB) Bestimmte Werte aus der Überleitung werden systemseitig in einer Tabelle hinterlegt. Diese Werte beziehen sich ausschließlich auf den Stichtag der Überleitung (hier: ). Hinterlegt werden sowohl die am Stichtag gültigen Werte nach altem Tarifrecht als auch die am Stichtag gültigen Werte nach neuem Tarifrecht. Diese Werte werden für die indirekte Bewertung von Lohnarten (z.b. Strukturausgleich) benötigt Schaltfläche Überleitung Die Schaltfläche ist nur bei übergeleiteten Personalfällen sichtbar. Beim Anklicken der Schaltfläche werden die für den Personalfall in o.g. Tabelle gespeicherten Daten in einem Fenster angezeigt. Achtung Dieses Fenster enthält die Schaltfläche Bewertung Strukturausgleich, wenn der Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit der Funktion Ändern oder Kopieren aufgerufen wurde. Diese Schaltfläche ist nicht zu benutzen! Schaltfläche Überleitung ändern Die Schaltfläche ist nur bei übergeleiteten Personalfällen sichtbar, unabhängig davon, ob die Überleitung maschinell oder manuell vorgenommen wurde. Die Schaltfläche steht nur zur Verfügung, wenn der Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit der Funktion Ändern aufgerufen wurde. Mit dem Anklicken dieser Schaltfläche gelangt man in das Bild Überleitung ändern. Hier können die für die Überleitung relevanten Werte ggf. angepasst werden. Die geänderten Werte sind in diesem Bild explizit zu sichern. Zusätzlich sind die geänderten Werte auch im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zu hinterlegen. Ggf. sind diese Änderungen ohne weitere Anpassungen der Werte in o.g. Tabelle - auch in Folgedatensätzen vorzunehmen.

11 Eine irrtümlich angelegte Überleitung kann über das Anklicken der Schaltfläche entfernt werden Schaltfläche Überleitung anlegen Mit dieser Schaltfläche können Personalfälle manuell übergeleitet werden. Die Schaltfläche steht nur zur Verfügung, wenn der Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit der Funktion Ändern aufgerufen wurde. Die Eingabe ist mit dem expliziten sichern abzuschließen. Mit dem Sichern ändert sich die Funktion auf Überleitung ändern (s. Tz ) Infotyp Sonderregelungen (IT 0265) Der Infotyp Sonderregelungen (IT 0265) wird in der Personalmaßnahme M 85 Überl TV-L/TVöD Datennachpfl. mit der Funktion Ändern aufgerufen. Mit der maschinellen Überleitung wird für jeden Personalfall für das Jahr der Überleitung ein Datensatz im Infotyp Sonderregelungen (IT 0265) angelegt Subtyp 01 Sonderzuwendung Für Personalfälle mit Anspruch auf die Zuwendung nach 5 Übergangs-TV Lehrkräfte in Verbindung mit 21 TVÜ - Länder, die mit der Datumsart T7 Anspruch Zuw/UG TV-L im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) gekennzeichnet sind, wurde der Infotyp Sonderregelungen (IT 0265) mit dem Subtyp 01 Sonderzuwendung und dem Bemessungsmonat September angelegt. Die Feldinhalte sind zu überprüfen und ggf. anzupassen. Der Feldinhalt anzurechnende Monate ist mit automatisch gefüllt, da die anzurechnenden Monate maschinell ermittelt werden können Subtyp 03 Sonderzahlung Für alle anderen Beschäftigten, die bisher mit der Datumsart T4 Kein Anspruch Zuw/UG im Infotyp Datumsangaben (IT 0041) gekennzeichnet sind, wurde der Infotyp Sonderregelungen (IT 0265) mit dem Subtyp 03 Sonderzahlung, im Feld Bemessungsmonat mit September und im Feld Anzahl der Bemessungsmonate der Wert 1 angelegt. Achtung Im Feld anzurechnende Monate wurde maschinell die Anzahl der Monate hinterlegt, die mit dem Beschäftigungsstatus 3 aktiv im Infotyp Maßnahmen (IT 0000) im Jahr 2008 in dem betroffenen Personalfall vorhanden sind. Der Anspruch auf die Sonderzahlung nach 20 TV-L ist vom Personalservice anhand des aktiven Beschäftigungsverhältnisses und den im Jahr der tariflichen Überleitung vorhandenen (unbezahlten) Abwesenheiten des Beschäftigten entsprechend 20 Abs. 4 TV-L zu bewerten und die Feldinhalte anzupassen. Bei den Beschäftigten,

12 bei denen aufgrund von Abwesenheiten, z.b. Mutterschutz, der Bemessungsmonat für die Sonderzahlung vor dem Stichtag der tariflichen Überleitung liegt, ist der Betrag der Sonderzahlung manuell zu ermitteln und zu der Lohnart 8024 Sonderzahlung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) aufzugeben. Eine Auswertung der Personalfälle, bei denen Abwesenheiten im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) gepflegt sind, wird vom SSC zur Datennachpflege bereitgestellt Infotyp ADT (IT 0783) Die Wertehilfe zum Infotyp Amts-, Dienst- und Tätigkeitsbezeichnung (IT 0783), wurde hinsichtlich der neuen Mitarbeitergruppe und dem neuen Mitarbeiterkreis für den TV-L ergänzt. Vorhandene neutrale ADT-Bezeichnungen, die keinen Rückschluss auf einen Tarifvertrag zulassen, wie z. B. Pädagogische Unterrichtshilfe, werden auch für die neue Mitarbeitergruppe verwendet. ADT hingegen, die z. B. den Begriff Angestellte/r beinhalten, wurden für die Abbildung des TV-L neu gefasst. Die Einstellungen sind der ADT-Liste im Intranet mit Hilfe der Spalte Mitarbeitergruppe (hier L) durch Filter setzen zu entnehmen Infotyp VBL/ZVE-Daten (IT 0051) Stand zum Beim Prüfen des Infotyps VBL/ZVE-Daten (IT 0051) ist darauf zu achten, dass im Block Arbeitgeber bei Personalfällen, die dem Tarifgebiet Ost angehören, der korrekte abweichende ZV- Arbeitgeber eingetragen ist. Für die Beschäftigten der unteren Entgeltgruppen muss der Eintrag in 7611 O01P UE - SenBildWiss (ue) (Buchungskreis 2100) bzw. BMZP O001 UE - ZeP - Berlin (ue) (Buchungskreis 3910) geändert werden. Hier erfolgt die Aufteilung des kapitalgedeckten Beitrags in der Form, dass der Arbeitgeber 3,3% und der Arbeitnehmer 0,7% des 4%-igen Beitrags leisten. Ein Abzug nach dem Einkommensangleichungsgesetz erfolgt nicht. Für die anderen (höheren) Entgeltgruppen bleibt der Eintrag 7611 O01P AG-BEITR - SenBildWiss (AG) (Buchungskreis 2100) bzw. BMZP O001 AG-BEITR - ZeP - Berlin (AG) (Buchungskreis 3910) bestehen. Hier erfolgt keine Aufteilung des kapitalgedeckten Beitrags. Der Arbeitgeber trägt den 1%-igen Beitrag allein. Es erfolgt ein Abzug nach dem Einkommensangleichungsgesetz.

13 Achtung Der Infotyp VBL/ZVE-Daten (IT 0051) ist zum Überleitungstermin (hier ) zu sichern. Der Split darf künftig nicht entfernt werden. Änderung zum Ab dem beträgt der kapitalgedeckte Beitrag einheitlich - auch für Beschäftigte des TV-L - 4% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, wobei der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil jeweils 2% beträgt. Die jeweiligen ZV-Arbeitgeber Ost wurden so angepasst, dass ab ,0% AG-Anteil und 2,0% AN-Anteil ermittelt werden. Eine Umpflege des Infotyps VBL/ZVE-Daten (IT0051) ist daher nicht erforderlich. Zur Übersicht die kapitalgedeckten Beiträge bis zum : ZV-Arbeitgeber mit dem Zusatz (O): 0,5% AG-Anteil und 0,5% AN-Anteil ZV-Arbeitgeber mit dem Zusatz (uv): 2,0% AG-Anteil und 2,0% AN-Anteil ZV-Arbeitgeber mit dem Zusatz (AG): 1,0% AG-Anteil und 0,0% AN-Anteil ZV-Arbeitgeber mit dem Zusatz (ue): 3,3% AG-Anteil und 0,7% AN-Anteil Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) Der Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) wird mit der Funktion Anzeigen innerhalb der Personalmaßnahme M 85 Überl TV-L/TVöD Datennachpfl. aufgerufen. Liegen Abwesenheiten am und danach vor, sind die Hinweise im Abschnitt Datenpflege / Datenkontrolle Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) zu beachten. 5 Datenpflege / Datenkontrolle Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) Im Infotypen Abwesenheiten (IT 2001) wird eine Vielzahl von Abwesenheitsarten zum Stichtag der tariflichen Überleitung und danach vorhanden sein. Nachfolgend werden Hinweise zur Datenpflege von einigen ausgewählten Abwesenheitsarten gegeben, da nicht jeder Einzelfall beschrieben werden kann. 5.1 Abwesenheitsart 0200 Krankheit mit Attest Die Bezugsfristen für die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss werden in Abhängigkeit von den bis zum geltenden Regelungen festgelegt. Dabei ist nach folgenden Kriterien zu unterscheiden:

14 Personalfall, für den bis zum die Regelung des 37 BAT/BAT-O galt (im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) bis Sonderregel 1, ab Sonderregel blank bzw. 0) Sind Personalfälle, für die bis zum die Regelungen des 37 BAT/BAT-O galten, vor dem arbeitsunfähig erkrankt und diese Arbeitsunfähigkeit besteht auch am weiter fort, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal 6 Wochen und der Anspruch auf eine Krankengeldzuschusszahlung für maximal 39 Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Bei einer sich anschließenden Krankheit infolge derselben Ursache (gleiche Verknüpfungskennzeichen im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001)) werden die schon verbrauchten Fristen der Vorgängerkrankheiten angerechnet. Auch in diesem Fall werden maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung und maximal 39 Wochen Krankengeldzuschuss ab Beginn der (verknüpften) Krankheit gewährt. Eine eventuelle Fristenverlängerung durch eine Heilkur kommt nicht mehr zur Anwendung. Der Krankengeldzuschuss ist die Differenz zwischen Nettourlaubsgeld und Bruttokrankengeld. Beispiel 1: Am galten die Regelungen des 37 BAT/BAT-O und eine Krankheit besteht vom bis Fristen bis zum : 6 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Wochen Krankengeldzuschuss bis zum Fristen ab : 6 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Wochen Krankengeldzuschuss bis zum Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt. Datenkontrolle Infotyp Ergänzende Zahlungen (IT 0015) Betrag zur Lohnart 3790 Kranken/Übergangsgeld ist erfasst. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen Gültigkeitsende auf den festsetzen Felder Verknüpfungen pflegen Datensatz sichern

15 Neuen Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis zu anlegen Felder Verknüpfungen pflegen (identisch mit Datensatz vom bis ) Datensatz sichern Hinweis Ist im Zeitraum vor dem im zu verknüpfenden Datensatz das Feld anrechenbare Tage gepflegt worden, ist die Anzahl der Tage auch im Datensatz ab zu hinterlegen. Personalfall, für den bis zum die Regelung des 71 BAT galt und der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist (im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) bis Sonderregel 0, ab Sonderregel 2) Sind Personalfälle, für die bis zum die Regelung des 71 BAT galt, vor dem arbeitsunfähig erkrankt und diese Arbeitsunfähigkeit besteht auch am weiter fort, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal 26 Wochen und kein Anspruch auf eine Krankengeldzuschusszahlung für diesen Zeitraum. Bei einer sich anschließenden Krankheit infolge derselben Ursache (gleiche Verknüpfungskennzeichen im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001)) werden die schon verbrauchten Fristen der Vorgängerkrankheiten angerechnet. In diesem Fall werden maximal 6 Wochen Entgeltfortzahlung und maximal 39 Wochen Krankengeldzuschuss ab Beginn der (verknüpften) Krankheit gewährt. Eine eventuelle Fristenverlängerung durch eine Heilkur kommt nicht mehr zur Anwendung. Der Krankengeldzuschuss ist ab die Differenz zwischen Nettourlaubsgeld und Nettokrankengeld. Das Nettokrankengeld ist das tatsächlich von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld. Beispiel 2: Am galten die Regelungen des 71 BAT, gesetzlich in der Krankenversicherung versichert, 182 Tage Entgeltfortzahlung und eine Krankheit besteht vom bis Fristen bis zum : 26 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt

16 Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Beispiel 2.1: Am galten die Regelungen des 71 BAT, gesetzlich in der Krankenversicherung versichert, 182 Tage Entgeltfortzahlung und eine Krankheit besteht vom bis und eine Krankheit besteht vom bis Fristen bis zum : 26 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Fristen ab : 6 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern. Beispiel 2.2: Am galten die Regelungen des 71 BAT, gesetzlich in der Krankenversicherung versichert, 182 Tage Entgeltfortzahlung und eine Krankheit besteht vom bis und eine Krankheit infolge derselben Ursache besteht vom bis Fristen bis zum : 26 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Fristen ab : 17 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen, Verknüpfungen prüfen und Datensatz Sichern. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen, Verknüpfungen prüfen und Datensatz Sichern.

17 Beispiel 2.3: Am galten die Regelungen des 71 BAT, gesetzlich in der Krankenversicherung versichert, 182 Tage Entgeltfortzahlung und eine Krankheit besteht vom bis und eine Krankheit infolge derselben Ursache besteht vom bis Fristen bis zum : 26 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Fristen ab : 17 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt. Nettokrankengeld im Infotypen Ergänzende Zahlungen (IT 0015) zur Lohnart 3790 Kranken/Übergangsgeld erfassen. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen, Verknüpfungen prüfen und Datensatz Sichern. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen, Verknüpfungen prüfen und Datensatz Sichern. Personalfall, für den bis zum die Regelung des 71 BAT galt, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder privat versichert ist und zu den tariflich festgelegten Stichtagen die erforderlichen Unterlagen eingereicht hat (im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) bis Sonderregel 0, ab Sonderregel 3) Sind Personalfälle, für die bis zum die Regelung des 71 BAT galt, vor dem arbeitsunfähig erkrankt und diese Arbeitsunfähigkeit besteht auch am weiter fort, besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für maximal 26 Wochen und kein Anspruch auf eine Krankengeldzuschusszahlung. Bei einer sich anschließenden Krankheit infolge derselben Ursache (gleiche Verknüpfungskennzeichen im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001)) werden die schon verbrauchten Fristen der Vorgängerkrankheiten angerechnet. In diesem Fall werden maximal 26 Wochen Entgeltfortzahlung gewährt. Ein Krankengeldzuschuss wird nicht gewährt. Eine eventuelle Fristenverlängerung durch eine Heilkur kommt nicht mehr zur Anwendung.

18 Beispiel 3: Am galten die Regelungen des 71 BAT, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ab der 27. Woche der Arbeitsunfähigkeit, Antrag auf Entgeltfortzahlung liegt vor und eine Krankheit besteht vom bis Fristen bis zum : 26 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Pflege Im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Beispiel 3.1: Am galten die Regelungen des 71 BAT, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ab der 27. Woche der Arbeitsunfähigkeit, Antrag auf Entgeltfortzahlung liegt vor und eine Krankheit besteht vom bis und eine Krankheit besteht vom bis zum Fristen bis zum : 26 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Fristen ab : 26 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Pflege Im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Beispiel 3.2: Am galten die Regelungen des 71 BAT, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ab der 27. Woche der Arbeitsunfähigkeit, Antrag auf Entgeltfortzahlung liegt vor und eine Krankheit besteht vom bis und eine Krankheit infolge der selben Ursache besteht vom bis zum Fristen bis zum : 26 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Fristen ab :

19 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum Pflege Im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Beispiel 3.3: Am galten die Regelungen des 71 BAT, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ab der 27. Woche der Arbeitsunfähigkeit, Antrag auf Entgeltfortzahlung liegt vor und eine Krankheit besteht vom bis und eine Krankheit infolge der selben Ursache besteht vom bis zum Fristen bis zum : 26 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Fristen ab : 137 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum Pflege Im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen und Sichern 5.2 Abwesenheitsart 9220 Heilkur Die im Abschnitt Abwesenheitsart 0200 Krankheit mit Attest getätigten Ausführungen können auch für die Abwesenheitsart 9220 Heilkur übernommen werden. Mit Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ab ist eine Fristenhemmung bei Auftreten einer Heilkur nicht mehr tariflich vereinbart worden. Beispiel 1: Am galten die Regelungen des 37 BAT/BAT-O und eine Krankheit besteht vom bis zum , vom bis zum eine Heilkur und vom bis zum wiederum eine Krankheit. Alle Abwesenheitsarten sind untereinander verknüpft.

20 Fristen bis zum : 6 Wochen Entgeltfortzahlung bis zum Wochen Krankengeldzuschuss bis zum Fristen bis zum : 12 Kalendertage Entgeltfortzahlung bis zum Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum Fristen bis zum Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum Fristen ab Kalendertage Krankengeldzuschuss bis zum Pflege im IPV System: Datenkontrolle Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist erfolgt. Datenkontrolle Infotyp Ergänzende Zahlungen (IT 0015): Betrag zur Lohnart 3790 Kranken/Übergangsgeld ist erfasst. Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis aus dem Überblick mit der Funktion Ändern aufrufen Gültigkeitsende auf den festsetzen Felder Verknüpfungen pflegen Datensatz sichern Neuen Datensatz zur Abwesenheitsart 0200 vom bis zu anlegen Felder Verknüpfungen pflegen (identisch mit Datensatz vom bis ) Datensatz sichern 5.3 Abwesenheitsart 0500 Mutterschutz Tarif Auch für Personalfälle im Mutterschutz, bei denen die Abwesenheitsart 0500 Mutterschutz Tarif im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) über den andauert, sind im IPV System die nachfolgend beschriebenen Pflegeaktivitäten durchzuführen. Durch den Wechsel der Tarifart (s. Infotyp Basisbezüge (IT 0008) während der Zeit des Mutterschutzes zum , kann das IPV System den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht mehr maschinell ermitteln. Es ist deshalb im Infotyp Ergänzende Zahlungen (IT 0015) zur Lohnart 3781 Glg.Zusch.MuschG der Bruttobetrag der Grundlagenberechnung vor der Mutterschutzfrist zum Entstehungsdatum bzw. für weitere Perioden des Mutterschutzes zu erfassen. Der Betrag wird in der Liste mit den Hinweisen zur Datennachpflege von Abwesenheiten angedruckt. Wird die Abwesenheitsart 0500 Mutterschutz Tarif mit einem Beginndatum nach dem über den Infotyp Mutterschutz (IT 0080) erfasst, ist zu prüfen, ob schon zu der neu-

21 en Tarifart 02 ÜTV - Lehrkräfte drei Abrechnungsperioden seit Beginndatum der Abwesenheitsart 0500 Mutterschutz Tarif vorliegen. Ist dies nicht der Fall, ist die Berechnungsgrundlage wie zu vor beschrieben zur Lohnart 3781 Glg.Zusch.MuschG im Infotyp Ergänzende Zahlungen (IT 0015) zu erfassen. 6 Altersteilzeit 6.1 Mindestnettotabelle Für angestellte Lehrkräfte in Altersteilzeit ist ab dem Stichtag der tariflichen Überleitung in den TV-L die aktuelle Mindestnettotabelle 2008 nach 5 Abs. 3 TV ATZ anzuwenden. 6.2 Vereinbarungsdatum In dem Feld Vereinbarungsdatum im Infotyp Altersteilzeit (IT 0521) ist das maßgebliche Datum der Vereinbarung der Altersteilzeit zu hinterlegen. Das Feld steuert die Meldungen zur Zusatzversorgung auf der Grundlage des TV Altersversorgung v und die maschinelle Berechnung der Jahressonderzahlung nach 20 Abs. 6 TV-L. Nach 20 Abs. 6 TV-L erhalten tariflich Beschäftigte, die bis zum Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, die Jahressonderzahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet. 7 Stufensteigerung Die maschinelle Stufensteigerung aus der individuellen Zwischenstufe in die nächste reguläre Stufe erfolgt für die übergeleiteten Beschäftigten für das jeweilige aktive Beschäftigungsverhältnis zu dem Stichtag nach 6 TVÜ - Länder. Die manuelle Vorgabe eines Stichtages der nächsten Vorrückung in dem Feld N.Vorrück. im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) übersteuert die maschinelle Stufensteigerung. Achtung Der Wegfall des befristeten Strukturausgleiches nach der Anlage 3 zu 12 TVÜ - Länder durch den Stufenaufstieg ist zu prüfen, ggf. ist die Lohnart 1906 Strukturausgleich in dem entsprechenden neuen Datensatz im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zu löschen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Textziffer 4. des IPV-Sonderrundschreiben TV-L in der jeweils aktuellen Fassung.

22 Strukturausgleich Beschäftigte, die aus dem BAT/BAT-O übergeleitet wurden, erhalten entsprechend der, im IPV System hinterlegten Anlage 3 zu 12 TVÜ - Länder einen nicht dynamischen Strukturausgleich. Die Zahlbarmachung des Strukturausgleiches erfolgt im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit der indirekt bewerteten Lohnart 1906 Strukturausgleich. Die indirekte Bewertung der o. g. Lohnart bedingt zwingend einen Datensatz in der Tabelle der maschinellen Überleitung (vgl. Tz ff.). Die indirekte Bewertung ist zur Abbildung von Einzelfällen jedoch auch überschreibbar. Die für die Prüfung des Anspruches auf den Strukturausgleich notwendige Vergütungsgruppe, die Lebensaltersstufe und das Aufstiegskennzeichen wird aus der hinterlegten Fallgruppe und die maßgebliche Ortszuschlagsstufe werden zum Stichtag der Überleitung aus der Tabelle der maschinellen Überleitung (PDPBSTVOED_UEB) ermittelt bzw. abgeleitet. Im Pflegemodus des Infotyps Basisbezüge (IT 0008) können die anspruchsbegründenden Daten (Ursprüngliche Tarifgruppe, Aufstiegskennzeichen, Ortszuschlagsstufe) für die indirekte Bewertung des Strukturausgleiches über die Schaltfläche Überleitung und dort mit der Schaltfläche Bewertung Strukturausgleich zum Stichtag der Überleitung manuell übersteuert werden.

23 Durch das SSC wird ein Report bereitgestellt, der im Vorfeld zu den jeweiligen Stichtagen für den Zahlungsbeginn des Strukturausgleiches von den Abrechnungssachbearbeitungen zur Vorbereitung des nächsten Änderungsdienstes ausgeführt wird. Mit der Ausführung des Reports wird eine Batch-Input-Mappe erstellt, die abzuspielen ist. Hierdurch werden für die Personalfälle mit einem Anspruch auf Strukturausgleich (PDPBSTVOED_UEB) zu dem jeweiligen Stichtag neue Datensätze im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ab dem Beginn der Zahlung angelegt und die Lohnart 1906 Strukturausgleich maschinell ergänzt. Ggf. für zukünftige Zeiträume bereits vorhandene Datensätze werden hierbei ebenfalls maschinell angepasst. Die anspruchsberechtigten Personalfälle und alle aufgetretenen Hinweismeldungen werden in den jeweiligen Spoollisten a. Strukturausgleich - Ermittelte Strukturausgleiche b. Strukturausgleich Fehler- und Hinweisliste dokumentiert. Die Spoollisten sind einzelfallbezogen durch die Personalsachbearbeitung zu überprüfen. Ggf. sind die Daten einzelner Personalfälle zu korrigieren. Achtung Bei folgenden Sachverhalten ist eine manuelle Bearbeitung erforderlich: 1. Fallgruppenaufstieg vor Stichtag der Überleitung ( keine originäre Vergütungsgruppe am Stichtag der Überleitung) s. hierzu Tz Arbeitsmaterial zu 12 TVÜ-L, SenInnSport Die Bewertung des Strukturausgleiches muss durch die Pflege der ursprünglichen Tarifgruppe (s.o.) übersteuert werden, sofern die originäre Tarifgruppe nicht aus der hinterlegten Fallgruppe in der Tabelle der maschinellen Überleitung ableitbar ist. Ggf. ist die Lohnart 1906 Strukturausgleich in den entsprechenden Datensätzen im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ab dem entsprechenden Zeitpunkt zu löschen bzw. zu ergänzen. 2. Anrechnung von Höhergruppierungsgewinne s. hierzu Tz. 5.3 Arbeitsmaterial zu 12 TVÜ-L, SenInnSport Die Berücksichtigung einer Tariferhöhung für ein Vergleichsentgelt bei der Ermittlung des Höhergruppierungsgewinns für die Anrechnung auf den Strukturausgleich ist technisch nicht möglich. Der Betrag zu der Lohnart 1906 Strukturausgleich ist ab dem entsprechenden Zeitpunkt manuell in den entsprechenden Datensätzen im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zu übersteuern.

24 Herabgruppierung ab Stichtag der Überleitung s. hierzu Tz Arbeitsmaterial zu 12 TVÜ, SenInnSport Die Lohnart 1906 Strukturausgleich ist in dem jeweiligen Datensatz im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ab dem entsprechenden Zeitpunkt zu löschen. 4. Teilzeitarbeit 4.1 am Stichtag ohne Anwendung des 34 BAT/BAT-O am Tag der Überleitung s. hierzu Tz Arbeitsmaterial zu 12 TVÜ-L, SenInnSport Der zustehende hälftige Strukturausgleichsbetrag der Ortszuschlagsstufe 2 ist manuell, durch Übersteuerung der indirekten Bewertung der Lohnart 1906 Strukturausgleich im Infotyp Basisbezüge (IT 0008), vorzugeben. 4.2 nach dem Stichtag der Überleitung mit Anwendung der Konkurrenzregelung nach 29 Abschnitt B Abs. 5 BAT/BAT-O s. hierzu Tz Arbeitsmaterial zu 12 TVÜ-L, SenInnSport Die Höhe des Strukturausgleichsbetrages ist zu prüfen und ggf. der Betrag durch Übersteuerung der indirekten Bewertung der Lohnart 1906 Strukturausgleich im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) vorzugeben. 5. Änderung des Familienstandes am Stichtag der Überleitung s. hierzu Tz. 4.5 Arbeitsmaterial zu 12 TVÜ-L, SenInnSport Der entsprechende Strukturausgleichsbetrag der Ortszuschlagsstufe 2 ist manuell, durch Übersteuerung der indirekten Bewertung der Lohnart 1906 Strukturausgleich im Infotyp Basisbezüge (IT 0008), vorzugeben. Die ggf. zeitliche Befristung der Zahlung des Strukturausgleiches erfolgt durch die indirekte Bewertung korrekt bis zum Beginn der entsprechenden nächsten Stufensteigerung (vgl. Tz ff. Arbeitsmaterial zu 12 TVÜ-L, SenInnSport). Ggf. kann die dann überflüssige Lohnarten 1906 Strukturausgleich ab dem Beginn der Stufensteigerung in dem neuen Datensatz im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) manuell gelöscht werden (vgl. Tz. 7 ff.). 9 Entgeltnachweis / Nachberechnungsbeleg (NBB) Für Personalfälle, die unter das neue Tarifrecht fallen, sind der Entgeltnachweis und der Nachberechnungsbeleg angepasst worden: Auf dem Entgeltnachweis wurden Felder ausgeblendet (z.b. das Feld BDA) und Felder umbenannt (z.b. das Feld Vergütungsgruppe in Entgeltgruppe).

25 Bei ggf. anfallenden Nachberechnungen werden Monate die nach altem Recht und Monate die nach neuem Recht überrechnet wurden, auf getrennten Seiten dargestellt. Das Gleiche gilt analog bei Soll und Ist für Monate, wenn das Soll nach neuem Recht und das Ist nach altem Recht überrechnet wurde. Die Gegenüberstellung findet nicht auf einer Seite statt, sondern es werden beim Nachberechnungsbeleg mehrere Seiten erzeugt. Im Auftrag Schwierkus

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