Landesverwaltungsamt Berlin
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- Robert Bäcker
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1 Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz Berlin Fragen zum Inhalt per Hotline-Anfrage an die unten angegebene -Adresse IPV Rundschreiben Angl.-TV Neufälle 4. Fassung Vermittlung (030) Intern Fax (030) Adresse Ipv-hotline@lvwa.berlin.de ( -adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum Übersicht der Themenkomplexe 1 Allgemeines 3 2 Maßnahmenart Eintritt (M 01) Infotyp Maßnahmen (IT 0000) Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M 20); Maßnahmengrund 11 Angleichungs-TV Land Berlin Infotyp Familie/Bezugsperson (IT 0021) und Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) Infotyp Datumsangaben (IT 0041) Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007) Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Felder Art und Gruppe Lohnart 1999 Manuelle Zulage TV-L Neues Feld Arg Lehrkräfte (Mitarbeiterkreise 2A SR 44 Lehrkräfte und 2U Lehrkr. nicht SR 44) Personalfälle mit besonderer Stufenregelung bzw. abweichender Endstufe Feld N.Vorrück Feld Beg.Stufe Schaltfläche Überleitung anlegen Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) Infotyp Sonderregelungen (IT 0265) Lohnarten Infotyp Basisbezüge (IT 0008) 12 Verkehrsverbindungen: U-Bahn Fehrbelliner Platz Bus 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Sprechzeiten: Zahlungen bitte bargeldlos Montag, Dienstag und Freitag an die Landeshauptkasse von 9-12 Uhr Berlin und nach Vereinbarung Intranet: Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank Kontonummer Bankleitzahl
2 2.8.2 Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) Zahlungen zum Ausgleich von Sonderformen der Arbeit gemäß 7 und 8 TV-L Erschwerniszuschläge für ehemalige Arbeiter Vorarbeiterzulagen Durchschnittsberechnung nach 21 TV-L 14 3 Besondere Hinweise für einzelne Mitarbeiterkreise Auszubildende Praktikanten 16 4 Stufensteigerung 16 5 TV EntgeltU-L 16 6 Probleme 17 7 Entgeltnachweis und Nachberechnungsbeleg (NBB) 17 - Seite 2 -
3 1 Allgemeines Am wurde der Angleichungs-Tarifvertrag Land Berlin zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder paraphiert. Mit diesem Tarifvertrag wurde im Wesentlichen die Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vereinbart. Nach 68 Nr. 2 des Angleichungs-TV Land Berlin tritt mit Inkrafttreten dieses Tarifvertrages der Übergangs-Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes auf Lehrkräfte (Übergangs-TV Lehrkräfte) vom außer Kraft. Da damit auch für diesen Personenkreis die Regelungen des Angleichungs-TV ausnahmslos zutreffen, werden die Sonderrundschreiben zum Übergangs-TV nicht mehr aktualisiert. Allgemeingültige Regelungen wurden in dieses Rundschreiben übernommen. Durch die Umsetzung des neuen Tarifrechts rückwirkend ab sind und werden in Zukunft umfassende Systemanpassungen im IPV- System notwendig. Nachfolgend werden die Auswirkungen der bisher erfolgten Systemanpassungen auf die Dateneingaben in den einzelnen Infotypen und auf die Abbildung von Geschäftsprozessen beschrieben. Aktualisierungen in der neuen Fassung wurden mit Randstrichen gekennzeichnet. In den Tabellen wurden die Aktualisierungen in den Zeilen grau unterlegt. Auf die Veröffentlichung der Materialien aus den Informationsveranstaltungen zum TV-L im IPV- System im Intranet unter wird verwiesen. 2 Maßnahmenart Eintritt (M 01) Die Personalmaßnahmenart Eintritt (M 01) ist für die Personalfälle auszuführen, die neu eingestellt werden und für die Personalfälle, die schon in dem aktuellen Buchungskreis beschäftigt waren, für die aber ab dem neuen Eintrittsdatum das Tarifrecht des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ohne Überleitungsrecht anzuwenden ist. Achtung Dies bedeutet, dass die Personalmaßnahmenart Wiedereintritt (M 12) bei der erstmaligen Zuordnung eines Personalfalles unter die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) nicht auszuführen ist. - Seite 3 -
4 Mit Mail vom wurde ergänzend dazu folgende Information gegeben: wie sich herausgestellt hat ist aus technischen Gründen ein untermonatlicher Wechsel in den TV-L in Verbindung mit einem Wiedereintritt nicht möglich. Personalfälle, die dem Geltungsbereich des BAT/BAT- O/BMT-G/BMT-G-O zugeordnet waren, vor dem ausgetreten sind und nach dem untermonatlich unter dem Geltungsbereich des TV-L mit der Maßnahmenart Wiedereintritt (M 12) in Verbindung mit der Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M 20) wieder in das IPV-System aufgenommen wurden, können nicht abgerechnet werden. In diesen Fällen ist wie folgt zu verfahren: Die Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M 20) mit Beginndatum 1. des Monats des Wiedereintritts anlegen. Es sind mindestens die Infotypen Organisatorische Zuordnung (IT 0001) und Basisbezüge (IT 0008) mit den für den TV-L gültigen Daten zu sichern. Ggf. die bereits mit Beginndatum des Wiedereintritts angelegte Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M 20) löschen. Zum Datum des Wiedereintritts müssen alle unter dem TV-L maßgeblichen Daten vorhanden sein. Im Infotyp Abrechnungsstatus (IT 0003) ist das Feld Pers.tiefste Rückr mit dem Datum 1. des Monats des Wiedereintritts zu füllen. Es wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Wiedereintritte zu pflegen sind, wenn Personalfälle unter dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O/BMT-G/BMT-G-O ausgetreten sind und unter dem Geltungsbereich des Anleichungs-TV wieder eingestellt werden In den Beschreibungen sind nur die Infotypen aufgeführt worden, bei denen sich Änderungen gegenüber der bisherigen Datenpflege ergeben haben bzw. bei denen aufgrund der Einführung des neuen Tarifrechts Änderungen in der Datenpflege von der Sachbearbeitung erwartet werden. 2.1 Infotyp Maßnahmen (IT 0000) Folgende Werte wurden neu eingerichtet: MAGr. Mitarbeitergruppe MAKrs Mitarbeiterkreis Bemerkungen E F Auszubildende Praktikanten 75 TVA-L BBiG Auszubildende TVA-L BBiG 76 TVA-L Pflege Auszubildende TVA-L Pflege 8E Sozialarb-brf.prakt. TV Prakt Weitergeltung 8F Erzieher-brf.prakt. TV Prakt Weitergeltung L Tarifl. Besch. T-LV 2A SR 44 Lehrkräfte 8H Rett.ass.-brf.prakt. TV Prakt Weitergeltung Stichtag der Überleitung: Seite 4 -
5 MAGr. Mitarbeitergruppe MAKrs Mitarbeiterkreis Bemerkungen 2B TV-L Anl. 1a 38,5 2C TV-L Anl. 1b 38,5 2D TV-L Arbeiter 38,5 2G Obj.schutz/Gef.bew. 2H SR 40 Hoch/Forsch 2J 2N 2O 2Q 2R 2S SR 42 Ärzte SR 47 Justizvollz. SR 47 FW-techn D SR 49 Landwirt. Pausch.-Kraftfahrer Polizeikraftfahrer abw. Arbeitszeit gem. 6 Abs.1 Buchst. b TV-L (Eingruppierung nach Anl. 1a BAT) abw. Arbeitszeit gem. 6 Abs.1 Buchst. b TV-L (Eingruppierung nach Anl. 1b BAT) abw. Arbeitszeit gem. 6 Abs.1 Buchst. b TV-L (Eingruppierung nach BMT-G/MTArb) voraussichtlich gesonderter TV (Protokollerkl. zu 6 Abs. 1 Nr. 5 TV-L für Beschäftigte, für die SR nach 40 TV-L gilt für Beschäftigte, für die SR nach 42 TV-L i.v.m. 13 Angl.-TV gilt für Beschäftigte, für die SR nach 47 TV-L i.v.m. 15 Angl.-TV gilt Für Beschäftigte, für die SR nach 47 TV-L i.v.m. 15 Angl.-TV gilt für Beschäftigte, für die SR nach 49 TV-L i.v.m. 16 Angl.-TV gilt Besonderes Tarifrecht für Übergeleitete gem. 60 Abs. 2 Angl.-TV Besonderes Tarifrecht für Übergeleitete gem. 60 Abs. 2 Angl.-TV 2T PKW-Fahrer-TV-L Neueinstellungen 2U 2V 3A 3B 3C Lehrkr. nicht SR 44 Geltung der Entgelttabelle zum TV- L m. d. Maßgaben d. 20 TVÜ-L (z.b. Musikschullehrer) Besch Rettungsdienst Besonderheiten in Zeitwirtschaft TV-L Anlage 1a BAT TV-L Anlage 1b BAT TV-L Arbeiter M Bes. Regelungen 5C TV-L Festbetrag tarifliche Arbeitszeit ab h; Eingruppierung nach Anl. 1a BAT tarifliche Arbeitszeit ab h; Eingruppierung nach Anl. 1b BAT tarifliche Arbeitszeit ab h; Eingruppierung nach BMT-G/MTArb Für Beschäftigte, bei denen die Anwendung des aktuellen Tarifrechts vereinbart wurde. - Seite 5 -
6 2.1.1 Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M 20); Maßnahmengrund 11 Angleichungs-TV Land Berlin Ab 01. November 2010 im Land Berlin neu eingestellte Personalfälle, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen und behelfsmäßig mit der bisherigen Personal-/Tarifstruktur in das IPV-System aufgenommen wurden, können mit der Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M 20) in die für den TV-L eingerichtete Personal-/Tarifstruktur übernommen werden; s. Ausführungen zu Tz. 2.2 im IPV-Rundschreiben Nr Für diesen Sachverhalt ist der neue Maßnahmengrund 11 Angleichungs-TV Land Berlin eingerichtet worden. 2.2 Infotyp Familie/Bezugsperson (IT 0021) und Infotyp Familienzuschläge (IT 0595) Werden im Infotyp Daten zur Person (IT 0002) die Felder Familienst(and) und Anz(ahl)Kinder gefüllt, werden ggf. o. g. Infotypen zur Pflege angeboten: Relevante Datensätze zum Infotyp Familie/Bezugsperson (IT 0021) sind anzulegen. Der TV-L sieht familienbezogene Bezügebestandteile nicht mehr vor. Daher ist das Anlegen des Infotyps Familienzuschläge (IT 0595) auch aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr erforderlich. 2.3 Infotyp Datumsangaben (IT 0041) Die Datumsart V1 Dienstzeit wurde als Vorschlagswert entfernt, da die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) den Begriff der Dienstzeit nicht mehr vorsehen. Die ursprünglichen Regelungen bzgl. der Dienstzeit aus den Tarifverträgen des BAT/BAT-O und des BMT-G/BMT-G-O sind in die Beschäftigungszeit ( 34 Abs. 3 TV-L) integriert worden. Damit ist für die maschinelle Ermittlung der Bezugsfristen der Sachverhalte des Infotypen Vertragsbestandteile (IT 0016) nur noch die Datumsart T1 Beschäftigungszeit relevant. 2.4 Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007) Die vorhandenen Arbeitszeitplanregeln für ehemals Angestellte, die nach der Anlage 1a bzw. 1 b zum BAT (Vergütungsordnung) eingruppiert werden, sind für die nach TV-L neu eingestellten tariflich Beschäftigten zulässig und zu verwenden. - Seite 6 -
7 2.5 Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Felder Art und Gruppe Für die Felder Art und Gruppe wurden für die indirekte Bewertung der Lohnarten 1900 Tabellenentgelt und 1916 Sockelbetrag folgende Werte: Tarifart Tarifgruppe 02 TV-L Lehrkräfte E1 E15; E2UE; E13UE; E15UE; E5LEHR E13LEHR 03 TV-L E1 E15; E2UE; E13UE; E15UE 04 TV-L KR E3a; E4a; E7a; E8a; E9a; E9c; E9b; E9d; E10a; E11a; E11b; E12a 07 TV-L PKW-Fahrer E4 PGR. 1 E4 PGR. 4; E4 STPEF 08 TV-L PauschkraftF E6 PGr.1, E6 PGr.2, E6 PGr.3, E6 PGr.4, E6 PGr.6, E6 PGr.7, E6 PGr.8 09 TV-L PolizeikrtaftF E6 Pol.1, E6 Pol.2, Pol.3 sowie für die indirekte Bewertung der Lohnarten 1905 Ausbildungsentgelt und 1916 Sockelbetrag folgende Werte: Tarifart Tarifgruppe 05 TV-L Azubi BBiG AUSBEG-1 bis AUSBEG-4 06 TV-L Azubi Pflege AUSBEG-1 bis AUSBEG-3 sowie für die direkte Bewertung der Lohnart 1960 Vergütung folgender Wert: Tarifart 11 TV-L Dienstverträge AT Tarifgruppe sowie für die indirekte Bewertung der Lohnart 1959 Praktikantenentgelt folgende Werte: Tarifart Tarifgruppe 10 TV-L Praktikanten Prak-Soz; Prak-Erz; Prak-Ret im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) neu eingerichtet. Bei der Auswahl der Entgeltgruppe über die Wertehilfe ist darauf zu achten, dass Entgeltgruppe und Stufe gemeinsam ausgewählt werden. Beide Werte können auch manuell vorgegeben werden. - Seite 7 -
8 Die Stufensteigerung erfolgt in der Regel maschinell. Der Beginn der Stufenlaufzeit der aktuellen Stufe wird in dem Feld Beg. Stufe durch die maschinelle Stufensteigerung dokumentiert. Die maschinelle Stufensteigerung berücksichtigt die allgemeine Stufenlaufzeit der jeweiligen Entgeltgruppen. Maßgeblich für die Zahlung ist immer der Beginn des Kalendermonats, in dem die nächste Stufe erreicht wird, auch wenn die Stufenlaufzeit untermonatlich endet. Der Stichtag der Stufensteigerung ist im Einzelfall im Feld N.Vorrück. manuell vorzugeben, z.b. bei Unterbrechungen - taggenau. Der Report interpretiert das Datum vorrangig. Der Report zur Stufensteigerung berücksichtigt Personalfälle, bei denen zum Stichtag der Steigerung ein Splitt im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) angelegt wurde, nicht mehr. Hier ist die Stufe manuell vorzugeben. s. dazu Ausführungen zu Tz bis Das Feld Kinder ist nicht mehr relevant. Die im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) für Personalfälle nach dem TV-L zu verwendenden Lohnarten sind in der Anlage 1 zum IPV-Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der jeweilig aktuellen Fassung aufgeführt. Für die Zahlbarmachung des Garantiebetrages nach 17 Abs. 4 TV-L ist die indirekt bewertete Lohnart 1904 Garantiebetrag 17 TV-L manuell auszuwählen und zu speichern. Die indirekte Bewertung ermittelt nach der Bestätigung mit Enter maschinell die jeweilige maßgebliche Differenz zu dem Vorgängerdatensatz im Infotyp Basisbezüge (IT 0008). Hinweis Für die Zahlbarmachung der Entgelte für Lehrkräfte nach 20 Satz 1 TVÜ-Länder stehen in der Tarifart 02 TV-L Lehrkräfte die Entgeltgruppen E5 LEHR E13 LEHR zur Verfügung. In den Tabellenwerten dieser Entgeltgruppen wird die Verminderung entsprechend berücksichtigt. s. dazu auch Ausführungen zu Tz Lohnart 1999 Manuelle Zulage TV-L Für neu eingestellte Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen wurde eine Lohnart bereitgestellt, mit der Beträge zahlbar gemacht werden können, für die z. Zt. noch keine sachbezogene Lohnart vorhanden ist. Diese Lohnart soll nur so lange verwendet werden, bis eine entsprechende Lohnart in das System eingestellt wurde. Die Lohnart hat folgende Eigenschaften: sv-pflichtig, laufender Bezug - Seite 8 -
9 vbl-pflichtig, laufender Bezug steuerpflichtig, laufender Bezug Einfluss in JAE-Berechnung pfändbar direkt bewertet gültig ab keine Teilzeitkürzung Aliquotierung keinen Einfluss in die Sonderzahlung Neues Feld Arg Zur Differenzierung der Umstufungskriterien ist die Eingabe eines Arguments erforderlich Lehrkräfte (Mitarbeiterkreise 2A SR 44 Lehrkräfte und 2U Lehrkr. nicht SR 44) Für Lehrkräfte, für die 20 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder gilt, werden im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) die Entgeltgruppen E5 LEHR E13 LEHR verwendet. Bei diesen ist zusätzlich zur Entgeltgruppe mit dem Zusatz LEHR in das Feld Arg das variable Argument 1LK Lehrkraft einzufügen. In den Fällen, in denen ein Aufstieg aus der Entgeltgruppe E13 LEHR erfolgte, ist Eingabe dieses Wertes auch bei den Entgeltgruppen E14 und E15 für Informationszwecke zulässig Personalfälle mit besonderer Stufenregelung bzw. abweichender Endstufe Eine für den einzelnen Personalfall maßgebende besondere Stufenregelung bzw. Endstufe nach dem Anhang zu 16 TV-L ist in dem Feld Arg im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit einem der folgenden entgeltgruppenabhängigen Sonderregeln zu kennzeichnen: - Seite 9 -
10 Tarifart 02 TV-L Lehrkräfte 02 TV-L Lehrkräfte und 03 TV-L 04 TV-L KR Entgeltgruppe Bemerkungen Variables Argument E9 LEHR Endstufe 4 2LK Anh. 16(I.a) Vgr. Vb nach Aufstieg aus VIb Lehr E2 Endstufe 5 04L Anh. 16(I.c) Vgr. IXb nach Aufstieg aus X Vgr. X mit Aufstieg nach IXb Vgr. X Lgr. 1a MTArb/MTArb-O Lgr. 1 mit Aufstieg nach Lgr. 1a MTArb/MTArb-O E3 Endstufe 5 03L Anh. 16(I.b) Vgr. VIII mit und ohne Aufstieg nach VII BAT sowie nach Aufstieg aus IXa/IXb Lgr. 3 nach Aufstieg aus Lgr. 2 und 2a MTArb/MTArb-O Lgr. 2a nach Aufstieg aus Lgr. 2 mit Aufstieg nach Lgr. 3 MTArb/MTArb-O Lgr. 2 mit Aufstiegen nach Lgr. 2a und 3 MTArb/MTArb-O E9 Stufe 3 nach fünf Jahren in Stufe 2 und 01L Anh. 16(I.a) die Endstufe 4 nach neun Jahren in Vgr. Stufe 3 Vgr. Va ohne Aufstieg nach IVb Vgr. Vb ohne Aufstieg nach IVb Vgr. Vb nach Aufstieg aus Vc E9 Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2 und die Endstufe 4 nach sieben Jahren in Stufe 3 Lgr. 9 MTArb/MTArb-O E13 UE Stufe 5A nach fünf Jahren in der Stufe 5 E7a Endstufe 5 Kr. IV mit Aufstieg nach V E9a Endstufe 4 Kr. VI ohne Aufstieg E9c Endstufe 6 KR. VII mit Aufstieg nach VIII 02L 08L 05L 06L 07L Anh. 16(I.a) Lgr. 19(2) TVÜ Anh. 16(II.2e) Anh. 16(II.2d) Anh. 16(II.2b) Für die Entgeltgruppe E9d in der Tarifart 04 TV-L KR wurde die besondere Stufe 6 vorerst nicht eingerichtet, da diese betragsgleich zur Stufe 5 der Entgeltgruppe ist. Abweichende Eingangsstufen sind direkt im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) vorzugeben. Hinweis Die Auswertung des Feldes Arg im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) erfolgt nur durch die maschinelle Stufensteigerung. Bei Eingaben im Feld Stufe im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) erfolgt keine Verprobung auf das variable Argument. - Seite 10 -
11 Die zu der entsprechenden Entgeltgruppe zulässigen Auswahlmöglichkeiten im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) im Feld Arg erscheinen jeweils erst, wenn zuvor der Eintrag im Feld Tarifgruppe mit Enter bestätigt wurde Feld N.Vorrück Soll abweichend vom Regelfall eine maschinelle Stufensteigerung veranlasst werden, ist hierfür das Datum nächste Vorrückung zu setzen. Der Stufensteigerungsreport interpretiert dieses Datum vorrangig und löscht dieses Datum nach erfolgter Umstufung. Dieser Grundsatz ist auch ggf. bei einem Wiedereintritt zu beachten. Bei der maschinellen Stufensteigerung führt ein Tarifrechtskreiswechsel zu einem Neubeginn der Stufenlaufzeit Feld Beg.Stufe In diesem Feld kann das Datum des Beginns der Laufzeit der aktuellen Tarifstufe eingetragen werden. Die Beschäftigten erhalten vom Beginn des Monats, in dem die nächste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe. Aus diesem Grund muss bei einer Höherstufung das Beginndatum des neuen Basisbezugssatzes immer auf den Monatsbeginn fallen, auch wenn die Stufenlaufzeit untermonatig endet. Der Inhalt dieses Feldes dient zur Information und kann für die Bestimmung des Endes der Stufenlaufzeit verwendet werden Schaltfläche Überleitung anlegen Beim Aufruf eines Datensatzes im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit der Funktion Ändern erscheint die Schaltfläche Überleitung anlegen. Diese ist in den Fallkonstellationen nicht zu verwenden. 2.6 Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) Die Ausprägungen der Feldinhalte zum Feld Sonderregel wurden geändert. Die SAP-Hilfe ist zu beachten. Bei neu eingestellten Personalfällen wird systemseitig im Feld Sonderregel der Feldinhalt blank bzw. 0 angezeigt. - Seite 11 -
12 2.7 Infotyp Sonderregelungen (IT 0265) Die Systemeinstellungen für die maschinelle Zahlbarmachung der Sonderzahlung ab 2011 erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Sollte für das Jahr 2010 bzw bei Anwendung der tariflichen Vorschriften eine Sonderzuwendung bzw. zahlung zustehen, kann diese über die Lohnarten 8022 Zuwendung zv-pfl oder 8024 Sonderzahlung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) zahlbar gemacht werden. 2.8 Lohnarten Infotyp Basisbezüge (IT 0008) Im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) werden Lohnarten eingestellt, die grundsätzlich folgende Eigenschaften aufweisen: dauerhaft bzw. über mehrere Monate zu zahlen in Monatsbeträgen festgelegt (Berücksichtigung bei der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung als Weiterzahlungstatbestand ( 21 Satz 1 TV-L)) Einfluss auf die Stundensatzberechnung Aliquotierung Einfluss auf die Vergleichsberechnung für höherwertige Tätigkeiten Die konkrete Ausprägung der zulässigen Lohnarten können der Anlage 1 zum IPV- Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der jeweils aktuellen Fassung entnommen werden Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) Im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) werden Lohnarten eingestellt, die grundsätzlich folgende Eigenschaften aufweisen: nicht dauerhaft, aber u. U. über einen längeren Zeitraum zu zahlen in Monatsbeträgen festgelegt (Berücksichtigung bei der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung als Weiterzahlungstatbestand ( 21 Satz 1 TV-L)) keinen Einfluss auf die Stundensatzberechnung ggf. eine Aliquotierung erforderlich keinen Einfluss auf die Vergleichsberechnung für höherwertige Tätigkeit Die konkrete Ausprägung der zulässigen Lohnarten können der Anlage 2 zum IPV- Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der jeweils aktuellen Fassung entnommen werden Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) Im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) werden Lohnarten eingestellt, die grundsätzlich folgende Eigenschaften aufweisen: - Seite 12 -
13 nicht in Monatsbeträgen festgelegt einmalig zu zahlen Die konkrete Ausprägung der zulässigen Lohnarten können der Anlage 3 zum IPV- Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der jeweils aktuellen Fassung entnommen werden Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) Im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) werden Lohnarten eingestellt, die grundsätzlich folgende Eigenschaften aufweisen: nicht in Monatsbeträgen festgelegt, sondern tage- oder stundenweiser Anspruch (unständige Entgeltbestandteile); ggf. Einfluss auf Tagesdurchschnitt nach 21 Satz 2 TV-L keine Aliquotierung erforderlich Die konkrete Ausprägung der zulässigen Lohnarten können der Anlage 4 zum IPV- Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der jeweils aktuellen Fassung entnommen werden Zahlungen zum Ausgleich von Sonderformen der Arbeit gemäß 7 und 8 TV-L Für Zahlungen zum Ausgleich von Sonderformen der Arbeit gemäß 7 und 8 TV-L wurden im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) Lohnarten für die Bezahlung von Zeitzuschlägen (Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit), für Überstunden sowie für Rufbereitschaft eingerichtet. Die unständigen Entgeltbestandteile sind gemäß 24 Abs. 1 Satz 4 TV-L zwei Monate zeitversetzt zu zahlen (Fälligkeit). Diese Entgeltbestandteile werden nun aber im Erarbeitungsmonat bewertet und damit auch diesem Monat zugeordnet. Daher erfolgt der Andruck dieser Lohnarten künftig regelmäßig auf dem Nachberechnungsbeleg. Hat die Zahlung zeitversetzt zu erfolgen, steht nur noch eine Lohnart 4xxx zur Verfügung (z.b. für Zeitzuschläge für Überstunden). Systemseitig wird erkannt, dass die Zahlung mit Zeitversatz zu erfolgen hat. Ansonsten wurde/wird eine Lohnart 5xxx (zum Beispiel für Mehrarbeit) im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) eingerichtet. Sowohl die Lohnarten 4xxx als auch die Lohnarten 5xxx sind mit der Angabe des Erarbeitungsmonats einzupflegen. Für die Bezahlung von Mehrarbeit gemäß 7 Abs. 6 i.v.m. 8 Abs. 4 TV-L wurde die vorhandene Lohnart 5490 Mehrarbeit umbenannt. Die Regelungen im Arbeitsmaterial der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Mehrarbeit sind zu beachten Erschwerniszuschläge für ehemalige Arbeiter Gemäß 19 TV-L sind Erschwerniszuschläge für Arbeiten zu zahlen, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. Die Höhe der Zuschlagszahlungen regelt im Grundsatz Absatz 4. Die - Seite 13 -
14 konkreten Festlegungen sind gemäß Absatz 5 gesondert tarifvertraglich zu vereinbaren. Da bisher keine diesbezüglichen Regelungen existieren, gelten die bisherigen fort. Somit ist ab dem grundsätzlich der Tarifvertrag über die Lohnzuschläge gemäß 29 MTL (TVZ zum MTL) anzuwenden. Es wurden entsprechende neue Lohnarten eingestellt. Sind diese Zuschläge in Monatbeträgen festgelegt, so stehen Lohnarten im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) für die Erfassung zur Verfügung (Anlage 2 zum IPV-Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der jeweils aktuellen Fassung). Handelt es sich um Entgeltbestandteile, die nur tage-, stunden- oder stückweise zustehen, so sind sie im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) einzugeben (Anlage 4 zum IPV- Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der jeweils aktuellen Fassung). Diese Differenzierung ist unter anderem für die korrekte Berechnung der Zahlbeträge in den Fällen der Entgeltfortzahlung gemäß 21 TV-L unabdingbar Vorarbeiterzulagen Folgende Lohnarten sind eingerichtet worden: Lohnart 4172 VorarbZ. 8% TVLGrTdL std. Lohnart 4173 VorarbZ.12% TVLGrTdL std. Diese Lohnarten dienen zur Erfassung von Vorarbeitertätigkeiten, die stundenweise übertragen wurden. Sie stehen somit im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) für die Erfassung zur Verfügung und werden gemäß 24 Abs. 1 TV-L zeitversetzt gezahlt. Die weiteren Lohnarteneigenschaften können der Anlage 4 zum IPV-Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der jeweils aktuellen Fassung entnommen werden. Achtung Werden die Vorarbeitertätigkeiten langfristig übertragen, so stehen entsprechende Lohnarten im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zur Verfügung, die dann aus Gründen der korrekten Entgeltfortzahlung verwendet werden müssen Durchschnittsberechnung nach 21 TV-L Die maschinelle Durchschnittsberechnung für den TV-L wurde im IPV-System aktiviert. Die über die maschinelle Zeitwirtschaft generierten bzw. im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) aufgegebenen Zeit- und Erschwerniszuschläge, Wechselschicht- und Schichtzulagen sowie die Bereitschaftsdienstentgelte, die nicht in Monatsbeträgen festgelegt sind, werden monatlich in der Personalabrechnung kumuliert und in den Abrechnungsergebnissen abgestellt. Für Zeiten, in denen folgende Abwesenheiten 0100 Erholungsurlaub 0200 Krankheit mit Attest (während Entgeltfortzahlung) - Seite 14 -
15 0210 Krankheit ohne Attest (während Entgeltfortzahlung) 0215 Berufserkrankung (während Entgeltfortzahlung) 0270 Arbeitsunfall (während Entgeltfortzahlung) 0280 Wegeunfall (während Entgeltfortzahlung) 0290 Unfall privat (während Entgeltfortzahlung) 0392 Wehrübung Tarif > 3 Tage 8030 Betriebsstör. Tage BMTG 9100 Urlaub fwt. Dienst FW 9115 Urlaub fwt.dienst K.Tage 9220 Heilkur (während Entgeltfortzahlung) 9225 Krankheit PKV ohne KrKGld (während Entgeltfortzahlung) 9250 Krankh.m. Attest K.TageFw (während Entgeltfortzahlung) 9255 Krankh.o. Attest K.TageFw (während Entgeltfortzahlung) 9702 Schichtzusatzurlaub Pol 9765 Wegeunfall Pol im Infotyp Abwesenheiten (IT 2001) gepflegt sind, wird der Tagesdurchschnitt der nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile, die in mindestens einem vorangegangenen Kalendermonat erarbeitet wurden, maschinell ermittelt und zwei Monate zeitversetzt mit der Lohnart 4176 Durchschnitt 21 TV-L zahlbar gemacht. Für die manuelle Übersteuerung des maschinellen Durchschnittsbetrages ist der entsprechende Tagesdurchschnitt manuell zu ermitteln und der Betrag zu der Lohnart 3910 Vorg.Durchsch. 21TV-L (s. Anlage 2 zum IPV-Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der jeweils aktuellen Fassung) im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) zu hinterlegen. Für die vollständige Unterdrückung der maschinellen Durchschnittsberechnung ist die Lohnart 3910 Vorg.Durchsch. 21TV-L im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) mit der Anzahl 1 Monat aufzugeben. 3 Besondere Hinweise für einzelne Mitarbeiterkreise 3.1 Auszubildende Für diese Mitarbeiterkreise wurde die Bildsteuerung im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) angepasst. Die für Auszubildende nicht relevanten Felder Stufe und Kinder werden nicht mehr angezeigt. Für Auszubildende nach den Regelungen des TVA-L BBiG/Pflege erfolgt der Wechsel im jeweils aktiven Ausbildungsverhältnis nach jedem Ausbildungsjahr entsprechend der Pflege des - Seite 15 -
16 Infotyp Basisbezüge (IT 0008) in die nächst höhere Ausbildungsvergütung durch die maschinelle Stufensteigerung. Sofern das neue Ausbildungsjahr nach dem bereits begonnen hat, muss der Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ab diesem Zeitpunkt kopiert werden und die entsprechende Tarifgruppe manuell angepasst werden. Hinweis Für die Umstufung in die nächst höhere Ausbildungsvergütung im TVA-L BBiG/Pflege ist die Datumsart V1 Dienstzeit nicht relevant. 3.2 Praktikanten Für Praktikanten, für die der Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten gilt, wurden neue Mitarbeiterkreise eingerichtet: s. dazu Ausführungen zu Tz. 2.1 Derzeit beschäftigte Praktikanten sollten spätestens bis zur Entgeltanpassung ab in diese Mitarbeiterkreise eingepflegt werden. Dies kann rückwirkend ab mit der Maßnahmenart Wechsel Arbeitsvertrag Tarif (M 20) Maßnahmengrund 11 Angleichungs-TV Land Berlin erfolgen. Die neue Tarifart 10 TV-L Praktikanten mit den entsprechenden Tarifgruppen steht zur Verfügung. Die neue Lohnart für das Praktikantenentgelt im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) lautet: 1959 Praktikantenentgelt. Im Infotyp Vertragsbestandteile (IT 0016) ist das Feld Sonderregel leer zu lassen bzw. der Inhalt zu löschen. Die Höhe der vermögenswirksamen Arbeitgeberleistung wurde angepasst. 4 Stufensteigerung Der Report für die maschinelle Stufensteigerung wird mit einem der nächsten Transporte von Systemeinstellungen in die produktiven Systeme bereitgestellt. Sofern im Einzelfall bereits eine Stufensteigerung erfolgen muss, ist diese im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ab dem entsprechenden Zeitpunkt manuell zu pflegen. Pflegehinweise werden in der Anlage 6 zum IPV-Rundschreiben Angl.-TV Überleitung in der jeweils aktuellen Fassung gegeben. 5 TV EntgeltU-L Die Entgeltumwandlung wird im IPV-System im Infotyp Altersvermögensgesetz D (IT 0699) mit dem Vertragsmodell OFL2 OED: ZV-Versicherung AN freiw.entgeltum monatl.bezüge hinterlegt. Die Datensätze sind ab für Beschäftigte nach dem TV-L anlegbar. - Seite 16 -
17 Die Beschreibung im Anwenderhandbuch ist zu beachten. 6 Probleme Folgende Systemeinstellungen werden zu einem späteren Termin in die produktiven Systeme transportiert: Maschinelle Zeitwirtschaft zur Lohnartengenerierung ADT unter TV-L Funktionalitäten des Infotyps Höherwertige Tätigkeit (IT 0509) unter TV-L (ausgenommen Beschäftige SR 44 Lehrkräfte) Berechnung des Krankengeldzuschusses Maschinelle Stufensteigerung Maschinelle Sonderzahlung Pauschale Entgelte nach 24 (6) TV-L Bereitschaftsdienstentgelt Altersteilzeit Freigabe weiterer Lohnarten im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014), im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) und im Infotyp Entgeltbelege (IT 2010) Sobald Systemanpassungen erfolgt sind, wird dies in einer weiteren Fassung dieses Rundschreibens bekannt gegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt sind diese Sachverhalte manuell zu pflegen. 7 Entgeltnachweis und Nachberechnungsbeleg (NBB) Für Personalfälle, die unter das neue Tarifrecht fallen, sind der Entgeltnachweis und der Nachberechnungsbeleg angepasst worden. Auf dem Entgeltnachweis wurden Felder ausgeblendet (z.b. das Feld BDA) und Felder umbenannt (z.b. das Feld Vergütungsgruppe in Entgeltgruppe). Im Auftrag Grams - Seite 17 -
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