MITTEILUNGSBLATT DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN RICHTERVERBANDES. Aus in Kiel - Sparbeschlüsse weg?

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1 info 2/2009 SCHLESWIG- HOLSTEINISCHER verband der richterinnen und richter, staatsanwältinnen und staatsanwälte MITTEILUNGSBLATT DES SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN ES Aus in Kiel - Sparbeschlüsse weg? Justiz 2010 auf Eis gelegt Salzau - Nachlese Als Staatsanwalt beim Rote-Khmer-Tribunal 1

2 Inhaltsverzeichnis Stellenkürzungen "Es wird Arbeitsverdichtung geben" Interview mit Minister Döring 4 Rationalisierungschancen und Verbandspolitik in Haushaltskrisenzeiten Dornis 9 Justiz 2010 Justiz 2010 geht vorerst nicht ans Netz Kellermann 12 Das Zwei-Säulen-Modell auf einen Blick Gruber 14 Selbstverwaltung der Justiz Fürter 15 Salzau Nachlese Justiz im Zentrum der Gesellschaft Ewer 19 Botschaft geht vor Information Wrege 33 Wo liegt eigentlich Salzau? Kockler 37 Vermichtes Terminsankündigungen der Ortsvereine 39 Neues von Pebb y Thomsen 40 Bestenauslesen und Richterwahl Blöcker 44 Aktuelles zur Besoldung Engellandt 45 Die Führungskraft Künzel 47 Webmaster - eine verantwortungsvolle Aufgabe Evers-Vosgerau 51 Abenteuer Abordnung Als Staatsanwalt beim Rote-Khmer-Tribunal Assmann 52 Erfahrungsbericht nach 2 1/2 Jahren Abordnung an das MJAE Sievers 54 Aus Landesverband und Vereinen Neuer Vorstand des Landesverbandes gewählt Wullweber 57 Frostige Zeiten für Richter und Staatsanwälte Lewin-Fries 58 Vorstandswahl des Schleswiger Vereins Lewin 59 Ein Quartett voller Optimisten Dornis 60 Fußballturnier in Meldorf 62 Für Sie gelesen Mardorf 64 Holsteiner Landrecht Feicke 67 2

3 Ein kochend heißer Sommer e d i t o r i a l Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch wenn der Sommer an den Stränden von Nord- und Ostsee verhalten begonnen hat, geht es ansonsten in Schleswig- Holstein heiß her. Die Große Koalition ist am Ende, der Ministerpräsident will vorzeitige Neuwahlen. Dazu passt die wichtigste Mitteilung aus der Justiz. Auch das Projekt Justiz 2010 geht aus dem Rennen. Damit ist es aber keineswegs für immer vom Tisch. Wir geben Ihnen einen stark gerafften Abriss seines bisherigen Lebenswegs. Paukenschlag zur Kieler Woche: Das Kabinett beschließt den Abbau von Stellen im öffentlichen Dienst des Landes, um das sogenannte strukturelle Haushaltsdefizit bis zum Jahr 2015 zu beseitigen. Erstmals sind auch Einschnitte im Justizbereich vorgesehen. Was das für uns bedeutet, finden Sie in unserem ausführlichen Interview mit Justizminister Uwe Döring. Steht die Justiz im Zentrum der Gesellschaft? Unter diesem Titel hat sich der Richterverband auf seiner Tagung in Salzau mit grundlegenden berufspolitischen Fragen befasst. Zu Gast waren nicht nur Verbandskollegen aus allen anderen Bundesländern, sodern auch der gerade gewählte Präsident des Deutschen Anwaltvereins Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Lesen Sie seinem fachlich einmaligen Festvortrag. Herzlich Ihr Wilfried Kellermann 3

4 Es wird Arbeitsverdichtung geben - Minister Döring verspricht in keinem einzigen Bereich Entspannung - INFO: Herr Minister, das Kabinett hat die Zusage, die Stellenausstattung im richterlichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Bereich verlässlich bei 518 bzw. 166 zu halten, gekippt. Wie ist der Sachstand? Steuerverwaltung, Justiz, Polizei und Schule. Dieser besonderen Situation wird dadurch Rechnung getragen, dass hier nicht 15 % der Stellen abgebaut werden sollen, sondern nur 3,5 % - das ist ein gewaltiger Unterschied. Döring: Ich habe mich immer für die Belange der Justiz eingesetzt und das habe ich auch jetzt getan. Ich muss aber zur Kenntnis nehmen, dass wir eine andere Situation haben, als noch vor einem Jahr. Da ist einmal die Wirtschaftskrise, die uns mit voller Wucht trifft. Wer sich an die letzte Krise erinnert, der nennt die Ölkrise. Das war eine einschneidende Zäsur; da hatten wir ein Minus von etwa 1 % des Wirtschaftswachstums, während wir jetzt über minus 6 % haben. Das wird uns auf Jahre hinaus treffen. Außerdem haben wir eine neue Situation: Wir haben seit einigen Wochen eine Verfassungslage, die das Land Schleswig-Holstein zwingt, bis zum Jahre 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu schaffen. Diese Situation hatten wir vorher nicht. Das hatte zur Folge, dass die Landesregierung zu einschneidenden Personalreduzierungen gezwungen ist. Bis 2020 müssen insgesamt Stellen, davon 15 Prozent der Stellen (1100) in der allgemeinen Verwaltung, eingespart werden. Aber auch der Landesregierung ist klar, dass es Kernbereiche gibt, die besonders schützenswert sind: Dies sind INFO: Gibt es konkrete Planungen zur Umsetzung der Sparmaßnahmen? Dietmar Wullweber, Uwe Döring, Reinhard Wrege Döring: Es gibt im Moment noch keine konkreten Pläne dazu. Wir haben die Aufgabe, 141 Stellen in der Justiz und 25 Stellen im Ministerium bis 2015 einzusparen. Wie sich das auf die Gerichtsbarkeiten, auf die einzelnen Dienste und auf die Staatsanwaltschaften verteilt, wird noch zu erarbeiten sein. Das wird nicht mit dem Rasenmäher geschehen, sondern es wird Aufgaben bezogen geschehen. Die am höchsten belasteten Bereiche werden die geringsten Einsparungen - möglicherweise sogar keine - zu erbringen haben, auf jeden Fall wird die Arbeitsbelastung in den unterschiedlichen Bereichen mit berücksichtigt. Pebb y ist ein Hinweis, der uns helfen kann, Belastungen heraus zu finden. Wir werden diese Maßnahmen allerdings mit allen Bereichen intensiv diskutieren. 4

5 Aber es gibt keinen Bereich, außer dem Strafvollzug, der ausgenommen ist. Ich bedaure sehr, dass wir diese Entscheidung haben treffen müssen, aber sie ist aus unserer Sicht alternativlos. Die Rahmendaten haben sich so dramatisch geändert, dass die Situation mit der vor einem Jahr in keiner Weise mehr zu vergleichen ist. INFO: Ist die Zeit verlässlicher Grundlagen für die Personalplanung endgültig vorbei oder ist sie nur vorübergehend vorbei und soll sie auf einer neuen Basis wieder aufgenommen werden? Döring: Wir haben keine verlässlichen Einnahmedaten. Niemand weiß, mit welchen Einnahmen wir in den nächsten Jahren kalkulieren können. Wir wissen aber eines genau: Wir haben ein strukturelles Defizit im Moment von 600 Millionen Euro jährlich. Möglicherweise baut sich das noch durch die letzten Steuererleichterungen auf bis zu 900 Millionen Euro. Davon müssen wir, um bis 2020 bei Null anzukommen, 10 % pro Jahr abbauen. Das ist jetzt eine Durchschnittsrechnung: Das Land wird mal mehr und mal weniger abbauen. Es zeigt aber: die Rahmendaten sind für uns außerordentlich unzuverlässig, deswegen können alle anderen Daten auch nur unsicher sein. INFO: Das heißt aber auch, dass weitere Kürzungen und Personaleinschnitte nicht ausgeschlossen sind? Döring: Die streben wir in keiner Weise an. Im Moment gibt es auch keinerlei Anzeichen dafür. Aber ich war vor einem Jahr in der Situation, wo ich Ihnen sagen konnte: Ich kann Ihnen garantieren, dass es so bleibt... INFO:... das wäre schön gewesen... Döring:... die Rahmenbedingungen haben sich aber so geändert, dass ich das heute nicht mehr kann. Ich weiß nicht, was die Zukunft bringt. Aber daraus können Sie nicht schließen, dass wir beabsichtigen, weiter abzubauen. Nur: Prognosen auf zehn Jahre kann Ihnen zurzeit niemand machen. INFO: Spitzenkräfte der HSH-Nordbank einer Mitverursacherin der Finanzmisere im Lande erhalten zukünftig wieder Boni. Wenn man nun gerade hört, dass auf Grund der gesamtwirtschaftlichen Situation im Bereich der Justiz Stellen abgebaut werden müssen, ist diese Großzügigkeit nicht nachzuvollziehen. Wie kann man einen solchen Widerspruch politisch vertreten? Döring: Ich kann den Ärger darüber nachvollziehen. Aber: Das sind verschiedene Dinge. Bisher ist, was die HSH-Nordbank anbelangt, kein Cent aus dem Landeshaushalt geflossen. Das sind Bürgschaften. Es sind Kredite außerhalb des Haushaltes aufgenommen, die wiederum vom Land verbürgt sind. Wenn diese Bürgschaften mal fällig werden sollten, dann haben wir noch eine völlig andere Krisensituation, als wir sie jetzt haben. INFO: Noch in der Landtagsdebatte vom 26. März also auf der Höhe der Finanzkrise - haben Sie gesagt, dass eine funktionierende Justiz unverzichtbar sei, und sind damit auf die einhellige Zustim- RiICH- TERVERBAND 5

6 mung aller Fraktionen gestoßen. Das war, wie gesagt, auf der Höhe der Finanzkrise. Gilt das parlamentarische Wort nicht mehr? Döring: Nein, also erstens gilt es weiter. Ich halte eine funktionierende Justiz für zwingend erforderlich. Ich freue mich auch, dass ich da mit allen politischen Fraktionen im Landtag übereinstimme. Dass es jetzt trotzdem, auch in diesem Bereich, zu - im Vergleich zu anderen Bereichen - moderaten Personaleinschnitten kommt, hat schlicht und einfach damit zu tun, dass wir eine andere Verfassungssituation haben. Und ich bin auch der Überzeugung, dass die Justiz in Schleswig-Holstein, die eine hervorragende Arbeit leistet, nach einem Stellenabbau von 3,5 Prozent funktionieren wird. Schleswig-Holstein hat sich übrigens dagegen gestemmt. Wir wollten Konsolidierungshilfen vom Bund in der Größenordnung von 300 Millionen Euro pro Jahr. Wir bekommen nur 80 Millionen. Aber niemand hilft uns. Wir haben eine Verfassungsänderung im Grundgesetz, die uns jetzt zwingt, in zehn Jahren unser strukturelles Defizit abzubauen. Das war im März noch nicht so, das ist erst seit wenigen Wochen so. Wir haben im Bundesrat dem nicht zugestimmt. Trotzdem müssen wir die Verfassungslage ernst nehmen. Erst danach sind ja auch die Beschlüsse des Kabinetts getroffen worden, durch die wir darstellen müssen, wie wir 60 bis 90 Millionen Euro pro Jahr jedes Jahr im Haushalt abbauen. Das geht nur über Personaleinschnitte, insofern haben wir eine andere Situation. INFO: Nun ist die Landtagsdebatte damals auch wesentlich als Aufgabendebatte und Funktionsdebatte geführt worden. Ist denn beabsichtigt, im Gegenzug den staatlichen Rechtsschutz entsprechend zurückzuschrauben, im gleichen Maße, wie eben die Ressourcen auch verringert werden? Döring: Wir werden das natürlich in dem Umfange nicht machen können, d.h. es wird in Teilen Arbeitsverdichtung geben wenn ich etwas anderes behaupten würde, wäre das die Unwahrheit. Wir werden gleichzeitig aber auch prüfen müssen, ob es möglicherweise Aufgaben gibt, die wir anders, die wir effizienter wahrnehmen können. Und wir werden beispielsweise für die Länder kostenwirksame Gesetze auf Bundesebene anders als bisher nicht mehr mittragen können. Andere Bereiche müssen wir maßvoll zurückzufahren, ich denke hier zum Beispiel an den Bereich der Prozesskostenhilfe. INFO: Konsens war bisher, dass bereits jetzt eine enorme, fortschreitende und annähernd unzumutbare Aufgabenverdichtung besteht: aktuelles Stichwort FamFG zum Ist eigentlich allen Beteiligten klar, welche dramatischen Folgen für den Rechtsschutz das Weiterdrehen an der Verdichtungsschraube haben wird? Döring: Wir wissen, dass es schwierig wird. Das gilt übrigens für alle Bereiche innerhalb der Landesverwaltung. Im Justizbereich ist es natürlich besonders sensibel, weil die Bürger zu Recht erwarten, dass wir ein funktionierendes Rechtssystem haben. Deswegen müssen wir sehen, wie wir mit den 141 Stellen so umgehen, dass möglichst wenig von solchen Belastungen eintritt. INFO: Welchen Aufwand wird das Ministerium denn jetzt betreiben, um der Aufgabenverdichtung aktiv entgegen zu wirken? Döring: Wir haben jetzt eine Woche nach der Entscheidung des Kabinetts. Wir arbeiten daran mit Hochdruck. Wir sind vergleichsweise in der ganz guten Situation, dass wir im Gegensatz zu anderen Ressorts wenigstens wissen, welche Aufgaben wir im Detail wo wahrnehmen. Ich werde mein Haus umstrukturieren müssen. Bei uns fallen 15 % der 6

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8 Stellen weg. Das sind 25 von 174 Stellen. Das wird dramatische Auswirkungen hier im Hause haben. Wir gehen jetzt sehr schnell daran, die Maßnahmen zu identifizieren und entsprechend dann auch zu diskutieren. Ich kann ihnen nur zusagen, dass wir das mit den Hauptrichterräten, mit den Personalräten und natürlich mit den Verbänden diskutieren werden, wie wir diese Umsetzungsschritte im Personalabbau realisieren können. INFO: Heißt das, wir stehen sehenden Auges vor dem Kollaps von Justiz und Justizpolitik? Döring: Nein, wenn 3,5 % den Kollaps bedeuten würden, dann hätten wir ein schlechtes System. INFO: Denkt auch die Legislative an Einsparungen, oder ist das ausschließlich der Verwaltung und der Justiz vorbehalten? Döring: Das wäre jedenfalls die logische Folge, da stellt sich allerdings die Frage von Glaubwürdigkeit auch. Ich erwarte, dass von n der Legislative auch entsprechende Vorschläge gemacht werden, aber das kann das Kabinett nicht, dafür haben wir Gewaltenteilung. INFO: Können Sie aus der neuen Situation heraus der Justiz an irgendeinem Punkt Entspannung zusagen? Döring: Entspannung gibt es im Moment in keinem einzigen Bereich. Das kann ich ihnen nicht zusagen. INFO:... auch keinen Aufgabenverzicht? Döring: Ich denke, da sind wir alle zusammen aufgerufen. Wo wir Aufgabenverzicht verantworten können, da sollten wir das machen; und wenn wir hier gegensteuern können, dann werden wir dort etwas unternehmen und das heißt: Wir sind alle zusammen aufgerufen, hier noch einmal zu prüfen. Auch Hinweise aus der Richterschaft sind hilfreich, was man besser machen kann. Wo ein zu hoher Aufwand betrieben wird, da müssen wir unverzüglich ran, um das zu verändern. INFO: Vertreten Sie dem Bürger gegenüber, dass der Rechtsschutz in Zukunft notwendig leidet? Döring: Nein, ich bin auch nicht der Auffassung, dass das so ist. Ich würde dem Bürger gegenüber allerdings immer vertreten, dass man sich überlegen soll, in Zivilprozessen wegen jeder Kleinigkeit zum Gericht zu laufen, und ob es wirklich erforderlich ist, dass man seine Versicherungskarte ausreizt. Ich habe den Eindruck, dass wir Bagatellfälle vor Gericht haben, die uns über mehrere Instanzen begleiten, die der Richterschaft das Leben schwer machen und die für den Rechtsfrieden nichts bringen. Insofern ist Mediation ein wichtiger Punkt... INFO:...die bisher nicht bewertet wird. Döring:... die bisher nicht bewertet, dankenswert aber gemacht wird. Zwei Abschlussbemerkungen vielleicht. Einmal: Alle sind betroffen von diesen Kürzungen, auch die Justiz. Ich habe versucht, bei der Justiz so lange wie möglich deutlich zu machen, wie wichtig es ist, dass wir hier weiter funktionsfähig bleiben. Die 3,5 % sind ein harter Einschnitt, sie führen meiner Meinung nach aber nicht dazu, dass die Justiz funktionsunfähig wird. Zweitens: Die 3,5 % sind bis 2015 aufzubringen. Das wird uns gelingen, wenn man sich dieser Aufgabe stellt, und es gibt eigentlich keinen produktiveren Zustand als den der Krise, wenn man ihm den Beigeschmack der Katastrophe nimmt. Das Gespräch führten Dietmar Wullweber und Wolf Reinhard Wrege am

9 Rationalisierungschancen und Verbandspolitik in Haushaltskrisenzeiten Auch ein Plädoyer für eine Abschaffung des Höferechts Vielfach wird beklagt, dass der deutsche Staat bürokratisch und aufgebläht sei. Entbürokratisierungsversuche scheitern jedoch fast immer. Prominentestes Beispiel ist das Steuerrecht, welches durch Friedrich Merz Bierdeckelidee oder das Kirchhoffsche Stufenmodell radikal vereinfacht werden sollte. Tatsächlich ist das Gegenteil geschehen. Die augenblickliche Situation bietet hier vielleicht neue Chancen. Denn der Einsparungsdruck bei der öffentlichen Verwaltung ist größer denn je. Dies hat sogar die Koalition in Schleswig-Holstein erkannt. Im dortigen Sparkonzept gibt es konkrete Pläne, Stellen zu reduzieren - ein Konzept, wie die anfallende Arbeit verringert werden soll, fehlt aber vollständig. Deshalb sollten wir als Richterverband unsere Politik neu ausrichten. Allein das Berufen auf die Stellenzusage greift in der gegenwärtigen Situation zu kurz. Wir geraten in Gefahr, uns aus der ernstzunehmenden Diskussion zu verabschieden. Denn es wäre illusorisch zu glauben, die Justiz könne von den Sparmaßnahmen verschont bleiben. Wir müssen uns vielmehr aktiv in diesen Prozess einmischen und Sparvorschläge machen. Und dabei beim Gesetzgeber das Verständnis wecken, dass Einsparungen im Bereich von Justiz und Verwaltung nicht ohne Aufgabenreduzierung zu haben sein werden. Und wir sollten vor radikalen Umbrüchen im Bundes- und Landesrecht nicht zurückschrecken. Wäre es zum Beispiel wirklich so schlimm, wenn - wie manchenorts im Ausland - im Straßenverkehrsrecht der Christian Dornis Schaden nach einem Unfall immer hälftig geteilt würde; unabhängig von der Frage, wer nun den größeren Verursachungsanteil trägt? Drei Viertel aller Verkehrsunfallprozesse würden nicht stattfinden. Mich beschäftigt aber ein anderes Thema: Seit knapp zwei Jahren bin ich Landwirtschaftsrichter. Und ich habe den Eindruck, dass mindestens neun Zehntel meiner Arbeit in diesem Dezernat völlig überflüssig sind. Ohne, dass eine Notwendigkeit hierzu besteht, wird hier aus Tradition an der nicht mehr zeitgemäßen Höfeordnung nebst Nebengesetzen festgehalten. Dies bindet einen erheblichen Anteil an Arbeitskraft nicht nur der Gerichte, sondern auch der Ämter für ländliche Räume. Bei uns am Amtsgericht Elmshorn, einem kleinen Gericht mit nur teilweise ländlicher, teilweise auch städtischer Struktur des Bezirks machen die Landwirtschaftssachen immerhin 0,2 von gut 11 Richterdezernaten aus. Hinzu kommt die Arbeitskraft der Geschäftsstelle. Ich beschäftige mich in diesem Dezernat hauptsächlich mit der Feststellung, ob Grundstücke einen Höfestatus gemäß Höfeordnung haben oder nicht. Die Höfeordnung, ein Bundesgesetz, welches nur in den Ländern Niedersachsen, NRW, Hamburg und Schleswig-Holstein gilt, hat als (fast) einzigen Grund seiner Existenz eine Privilegierung des Hofs im Erbrecht. Landwirtschaftliche Höfe sollen nur im Ganzen vererbt werden - der weichende Erbe bekommt nur eine geringe Abfindung auf Basis des Einheitswertes. Andererseits muss der Erbe wirtschaftsfähig sein. 9

10 Um dies sicherzustellen, wird ein unglaublicher bürokratischer Aufwand getrieben, der nicht mehr zeitgemäß ist. Ich führe von Amts wegen eine Fülle an Überprüfungsverfahren des Höfestatus durch - entweder auf Veranlassung des Finanzamtes oder aufgrund von Mitteilungen des Grundbuchamtes beim Verkauf oder Zukauf von Teilen eines Hofgrundstücks. Ich beschäftige mich auch mit dem Vererben von Höfen und der Hofübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - bei allen diesen Verfahren ist die Wirtschaftsfähigkeit des Übernehmers zu prüfen. Bei den Hofübergabeverfahren prüfe ich (gemeinsam mit zwei Landwirten als Beisitzer) auch die Tragbarkeit des Altenteils und die Höhe der Abfindung eines eventuell vorhandenen weichenden Erben. Zu den meisten Verfahren hole ich Stellungnahmen der Ämter für ländliche Räume ein, auch die Landwirtschaftskammer wird beteiligt. Andere Bundesländer kommen problemlos ohne ein Höferecht aus. In Bayern oder auch dem Saarland beispielweise wird landwirtschaftlicher Besitz nach BGB ( 1515, 2049, 2312 BGB) vererbt. Hofvermerke im Grundbuch gibt es hier nicht. Die mit den Hofvermerken verbundene Arbeit für die Landwirtschaftsgerichte entfällt. Und die bayerische und saarländische Landwirtschaft können mit diesem Zustand gut leben. Warum nicht auch wir? Dem Land ist daher zu empfehlen, über den Bundesrat zu initiieren, Schleswig- Holstein aus dem Geltungsbereich der Höfeordnung zu entlassen. Diese Regelungen sollten ersatzlos wegfallen. P.S.: Ich habe über dieses Thema mit Beisitzern meiner Landwirtschaftskammer, gestandenen Landwirten, gesprochen. Sie teilen meine Auffassung nicht! Sie befürchten eine Zersplitterung der Höfe. Aber können hierauf nicht die Bauern selbst aufpassen? Christian Dornis 10

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12 Justiz 2010 geht vorerst nicht ans Netz Planung des Betreibers von politischer und fiskalischer Realität überholt Neue Energiequellen zu erschließen ist keine Sache, die im Handumdrehen gelingt. Das gilt nicht nur für brachliegende Kraftquellen der Natur. Auch die Justiz unseres Landes, so die Vorstellung ihres obersten Dienstherrn, Minister Uwe Döring, und vieler anderer, verfügt über unerschlossene Potenziale. Dabei geht es nicht um noch mehr Dienstgeschäfte im Sinne von Akten oder Fällen für den Einzelnen, sondern um die Übernahme von ministerieller (Fremd-)Verwaltung in eigene Hände der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Begriffe Selbstverwaltung - genauer wohl Eigenverwaltung - und Justizautonomie sind in aller Munde, insbesondere seit der Minister vor genau einem Jahr sein Projekt Justiz 2010 ins Leben rief. Der ehrgeizige Plan, das Projekt noch in dieser Legislaturperiode in den Echtbetrieb zu bringen, ist inzwischen gescheitert. Woran hat es gelegen? Welche Erfahrungen und Ergebnisse hat es erbracht? Der Coup schien gelungen. Auf die völlig überraschende Ankündigung des Ministers, Aufgaben und Personal der Justizverwaltung weitgehend vom Ministerium auf die Gerichte zu übertragen, folgte im Juli letzten Jahres öffentlicher Applaus. Die Presse lobte die entschlossen vorgebrachte Ankündigung, Verwaltungsstrukturen der Justiz radikal zu verändern und einen vermeintlich teuren und bürokratischen Ministerialapparat weitgehend aufzulösen. Landespolitiker jubelten, je nach Parteibuch, mehr oder weniger. Aber auch die, die das Fehlen eines Reformkonzeptes kritisierten, signalisierten Wohlwollen und grundsätzliche Zustimmung. Auch unser Landesverband und Wilfried Kellermann der Deutsche Richterbund reagierten positiv, mahnten aber unverzichtbare Veränderungen der Projektidee an, insbesondere die Einbeziehung der seitens des Ministers ausgegrenzten Staatsanwaltschaften. An die Präsentation des Projektes im Juli 2008 schloss sich in der zweiten Jahreshälfte eine fruchtbare Arbeitsphase an. Unter dem massiven Zeitdruck, der sich aus dem Ende der Legislaturperiode und dem nötigen Gesetzgebungsvorlauf ergab, wurde in verschiedenen Gremien intensiv an einem Feinkonzept und dessen Realisierung gearbeitet. Arbeitsgruppen, in drei hierarchischen Stufen geordnet, trafen Richtungsentscheidungen, erstellten Lastenhefte für die Feinarbeit und durchforsteten Aufgaben, Referate und Personalausstattung des Ministeriums, diskutierten (kontrovers) die richtigen Strukturen einer künftigen IT-Ausstattung und konzipierten den neuen Verwaltungsaufbau der Justiz mit einem beim Oberlandesgericht angesiedelten Dienstleistungszentrum und einem - teilweise zu wählenden - Verwaltungsrat der Gerichte. Insgesamt beschäftigten sich mehr als 60 (Führungs-)Kräfte aus den verschiedensten Justizbereichen intensiv mit dem Projekt und seinen Einzelheiten; die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden liegt mindestens im vierstelligen Bereich. Etwa seit dem Winter 2008/2009 zeichnete sich ab, dass eine parlamentarische Basis für die notwendigen Gesetzesänderungen, insbesondere der Landeshaushaltsordnung, nicht gesichert war. Der anfängliche Jubel war längst verflogen und hatte den Raum für Kritik und Be- 12

13 denken verschiedenster Art frei gemacht. Zu den Überhaupt-Nicht-, So- Nicht- und Jetzt-Nicht-Äußerungen gesellten sich politische Befindlichkeiten. Spätestens im Frühjahr 2009 war klar, dass die Arbeitsgrundlage für das Projekt entfallen war: Einfaches Landesrecht steht zur Disposition. Diese fundamentale Arbeitsvorgabe des Ministers aus dem Juli 2008 war entfallen. Der nötige Baustoff für das Projekt war nicht lieferbar. Rettungsversuche konnten nicht mehr helfen. Die aus der Not geborene Idee, zumindest Teile des inzwischen vorangeschrittenen Projektes ohne eine Gesetzesänderung im Erlasswege zu realisieren, wurde wieder verworfen. Denn gerade die wesentlichen Gesichtszüge des geplanten Autonomieprojektes, Aufstellung des Justizhaushaltes durch die Gerichte und Einrichtung eines zu wählenden Verwaltungsrates, wären ohne Gesetzesgrundlage auf der Strecke geblieben. So blieb schließlich nur die Entscheidung, das Projekt vom Echtbetrieb auf die Konzeptebene herunterzustufen und die umfassenden Ergebnisse der insgesamt gewaltigen Projektarbeit für einen zweiten Anlauf in einem Schlussbericht festzuhalten. Hieran wird in den nächsten Wochen und Monaten gearbeitet. Parallel zu dem - vorläufigen - politischen Aus entwickelten sich fiskalische Hindernisse. Im Juni 2009 beschloss das Kabinett, die dramatische Haushaltslage des Landes durch Personalabbau anzugehen. (Inwieweit der Justizhaushalt hiervon betroffen ist, wird in unserem Artikel Es wird Arbeitsverdichtung geben auf 4 in diesem Heft behandelt.) Der auf das Ministerium entfallende Einsparanteil ist so erheblich, dass dort zunächst intensiv über den Abbau und die Konzentration von Aufgaben nachgedacht werden muss, bevor an eine Übertragung auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften herangegangen werden kann. Aufgaben zu übertragen, die fiskalisch nicht mehr erfüllt werden können, wäre lediglich das Weiterreichen von ungelösten Problemen. Was ist in der Gesamtschau gut, was ist schlecht gelaufen? Die öffentliche Diskussion ist viel zu früh abgerissen, der politische Konsens vermutlich schon bald nach der Vorstellung des Projekts verloren gegangen. Das Mitwirken des Ministers und des Staatssekretärs an justizinternen Informationsveranstaltungen, ausgerichtet von Berufsverbänden und Mitbestimmungsgremien, war wichtig, erbrachte aber kaum Öffentlichkeitswirkung und nichts für eine parlamentarische Zustimmung. Ein Reformvorhaben, das überraschend und relativ spät in einer instabilen Legislaturperiode begonnen wird, muss nachhaltiger flankiert werden. So hat das Projekt, ohne sein Ziel zu erreichen, nicht nur Kräfte gebunden, sondern durch seinen einjährigen Schwebezustand auch Belastungen bei denjenigen ausgelöst, deren Arbeitsplatz im Realisierungsfall betroffen gewesen wäre. Auf der Habenseite bleibt mehr als ein bloßer Anstoß, die Justizorganisation zu reformieren. Immerhin wurde ein umsetzbares und ausbaufähiges Konzept zur Schaffung von gerichtsnahen Verwaltungsstrukturen geschaffen, das jederzeit wieder aufgerufen werden kann. Daneben verbleibt eine Aufarbeitung der uns in der Justiz belastenden Probleme (Beispiel IT-Strukturen) und darüber hinaus viel an Erfahrung. Vor allem die: Um einen Zustand der Selbstverwaltung zu erreichen, werden wir noch sehr viel politische Überzeugungsarbeit leisten müssen. Wilfried Kellermann 13

14 Das Zwei-Säulen-Modell auf einen Blick Das Modell des DRB zur Selbstverwaltung der Justiz ruht auf zwei Säulen: Der Justizverwaltungsrat soll als oberste Landesbehörde der Justiz im Wesentlichen an die Stelle des Justizministers treten. Der Justizwahlausschuss soll als Kreationsorgan der Selbstverwaltung eine ausgewogene Beteiligung aller Richter und Staatsanwälte gewährleisten und gleichzeitig durch eine Mehrheit von Parlamentsabgeordneten demokratische Legitimation vermitteln (für weitere Einzelheiten vgl. DRiZ 2007, 161; Weber-Grellet, ZRP 2007, 153). Dabei erhebt das Model keineswegs den Anspruch, bewährte landestypische Besonderheiten etwa die in mehreren Ländern bestehenden Richterwahlausschüsse obsolet zu machen. Vielmehr soll es einen Anstoß dazu geben, sie in Richtung einer echten Selbstverwaltung der Justiz fortzuentwickeln. Der DRB hat dazu einen Diskussionsentwurf für ein Mustergesetz samt ausführlicher Begründung veröffentlicht (zur Entstehung vgl. den Bericht in der info 2/2008, 6). Einen Überblick bietet das nebenstehende Schaubild. Es stellt auf der Basis des Diskussionsentwurfs die wesentlichen Beziehungen zwischen dem Justizverwaltungsrat, dem Justizwahlausschuss, dem Landtag und der Justiz graphisch dar. Daraus wird auch ersichtlich, dass die Staatsanwaltschaft als wesentlicher Bestandteil der Justiz in die Selbstverwaltung eingebunden sein soll eine zentrale Forderung des DRB. Auf der Internetseite des DRB ist das Schaubild neben dem Diskussionsentwurf und weiteren Informationen zum Thema unter dem Menüpunkt Positionen: Selbstverwaltung der Justiz als Datei abrufbar. Daniel Gruber Landtag unterrichtet über die Geschäftstätigkeit hört bei Gesetzesvorhaben an Justizverwaltungsrat ist oberste Landesbehörde der Justiz stellt den Haushaltsentwurf auf bewirtschaftet den Justizhaushalt erlässt Rechtsverordnungen entscheidet grds. mit einfacher Mehrheit kann Zuständigkeiten für Ressorts auf einzelne Mitglieder übertragen (außer bei Personal- und Haushaltsentscheidungen) kann Anhörung verlangen kann Erscheinen verlangen Justizpräsident Vorsitzender und Repräsentant des JVR + 4 weitere Mitglieder Amt als Richter oder Staatsanwalt ruht übt die Dienstaufsicht aus und trifft die Personalentscheidungen übt die Dienstaufsicht aus wählt für 5 Jahre / wählt ab (wählbar: Richter und Staatsanwälte; höchstens 2 je Gerichtsbarkeit / StA) kann das Erscheinen jedes JVR-Mitglieds verlangen Justizwahlausschuss Landtagspräsident kraft Amtes Vorsitzender entscheidet mit doppelter Mehrheit entscheidet über Personalfragen bei Dissens zwischen JVR und Personalvertretung wählt / wählt ab mit 2/3-Mehrheit für die Dauer der Legislaturperiode 9 Landtagsabgeordnete insgesamt 7 Richter und 2 Staatsanwälte Rechtsanwalt mit beratender Stimme wählen für 5 Jahre wählen entsendet ordentl. Richter Sozialrichter Verwalt.- richter Justiz Arbeitsrichter Finanzrichter Staatsanwälte Rechtsanwaltskammer 14

15 Selbstverwaltung der Justiz Modell für Autonomie in Hamburg vorgelegt Einleitung Die beiden Bundesländer, die in der rechtspolitischen Debatte um eine Selbstverwaltung der Justiz am stärksten wahrgenommen werden, sind zurzeit Schleswig-Holstein und Hamburg. Wenngleich mit ähnlicher Zielrichtung verlaufen die Prozesse und die Organisation der Debatte in beiden Ländern unterschiedlich. Ausgangspunkt des Prozesses in Hamburg ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen, in dem es heißt: Die Koalitionspartner sind sich einig, ergebnisoffen in einen Diskussionsprozess zurselbstverwaltung der Justiz einzusteigen, in dem auch die Steigerung der Effizienz thematisiert wird. Im Vorfeld einer Tagung in der Hansestadt, die im Juni 2009 unter Beteiligung der Präsidentin des Oberlandesgerichts Uta Fölster, des Vorsitzenden des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, Dr. Wilfried Kellermann sowie zahlreicher weiterer Richterinnen und Richter aus Schleswig-Holstein stattfand, legte Dr. Till Steffen als Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg sein Konzept für die Autonomie der Justiz vor (abrufbar unter Thorsten Fürter 2.) Alle Justizbediensteten, einschließlich der dort beschäftigen Beamten und Arbeitnehmer, sollen an der autonomen Justizverwaltung mitwirken. 3.) Verwaltungsentscheidungen sollen möglichst vor Ort getroffen werden. Damit einher geht das Erfordernis von flachen Hierarchien. 4.) Alle Richterinnen und Richter sollen sich zugleich als Organe der Rechtsprechung und Akteure der autonomen Justizverwaltung verstehen, mithin ihre Vorstellungen und Kenntnisse in die autonome Justizverwaltung einbringen. Dazu gehört, dass Leitungsfunktionen jeder Art auf Zeit besetzt werden sollen und die sich hieran anschließende Rückkehr in die ausschließlich spruchrichterliche Tätigkeit zur Regel wird. Dies soll auch für die Ämter der Präsidentinnen und Präsidentinnen sowie der Direktorinnen und Direktoren gelten. 5.) Die Personalentscheidungen im Bereich der Richterinnen und Richter sollen transparenter werden. Organe Kernideen Dem Konzept liegen fünf Kernideen zu Grunde: 1.) Ausgangspunkt ist die Loslösung der Anbindung der Justizverwaltung an die Exekutive. Die demokratische Legitimation wird über das Landesparlament, die Hamburgische Bürgerschaft, direkt hergestellt. Drei Organe sollen im Zentrum der autonomen Justiz stehen: Der Justizwahlausschuss, der Justizpräsident und der Justizverwaltungsrat. Justizwahlausschuss Der Justizwahlausschuss hat die Aufgaben der Ernennung und Beförderung von Richtern, der Besetzung von gerichtlichen Leitungspositionen sowie der Wahl 15

16 des Justizpräsidenten und des Justizverwaltungsrats. Er soll zudem die Dienstaufsicht über den Justizpräsidenten und die Mitglieder des Justizverwaltungsrats ausüben. Der Justizwahlausschuss tritt je nach Gegenstand der berufenen Tätigkeit in unterschiedlicher Besetzung zusammen. Allgemeines Strukturprinzip ist dabei stets, dass keine der in ihm vertretenen Gruppen aus sich heraus eine Mehrheit organisieren kann. Exemplarisch wird dies an der Zusammensetzung bei der Wahl des Justizpräsidenten dargestellt. Er würde mit 39 Mitgliedern zusammentreten. Darunter wären 19 von der Hamburgischen Bürgerschaft gewählte bürgerliche Mitglieder, die Bürgerschaft angehören dürfen. 14 Richterinnen und Richter, 4 weitere Justizmitarbeiter und 2 Rechtsanwälte treten hinzu. Die im Justizwahlausschuss tätigen Richter, Beamte und Rechtsanwälte werden von ihrer jeweiligen Berufsgruppe ausgewählt und vorgeschlagen, müssen aber zur Gewährleistung der demokratischen Legitimation von der Bürgerschaft gewählt werden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Zwei-Säulen-Modell des Deutschen Richterbundes, in dem die demokratische Legitimität dadurch herstellt werden soll, dass im Zweifelsfall die Mitglieder der Legislative ihre gemeinsame Haltung im Justizwahlausschuss durchsetzen können, indem die Stimme des Parlamentspräsidenten den Ausschlag gibt. Die Beteiligung von nichtrichterlichen Justizmitarbeitern im Justiz-wahlausschuss erfolgt ausschließlich, wenn Entscheidungen über Personal mit Leitungsfunktionen zu treffen sind. Justizpräsident Der Justizpräsident leitet die Justizverwaltung und vertritt die Justiz nach außen. Es läge in der Konsequenz der Ausgestaltung seines Amtes, dass er Gesicht und Stimme der Justiz in der Öffentlichkeit wäre. Er übt die Dienstaufsicht über die Verwaltungsleitungen der Gerichte aus. Dies soll unmittelbar geschehen, d. h. ohne eine Mittelinstanz, wie sie heute durch etwa durch das Oberlandesgericht dargestellt wird. Der Justizpräsident stellt den Voranschlag des Haushaltsplans für die autonome Justiz auf und verhandelt diesen mit dem Finanzsenator. Der Justizpräsident wird vom Justizwahlausschuss für fünf Jahre gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Justizpräsident ist Richter oder Richterin. Für die Verwaltung der autonomen Justiz wird ihm an die ein Kollegialgremium gestellt: Der Justizverwaltungsrat. Justizverwaltungsrat In Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung muss der Justizpräsident die Zustimmung des Justizverwaltungsrats suchen. Dies betrifft etwa die Aufstellung des Voranschlags des Haushaltsplans und die Verteilung der Mittel und Stellen an die verschiedenen Gerichte. Der Justizverwaltungsrat hat das Recht, bestimmte Entscheidungen des Justizpräsidenten an sich zu ziehen und in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Es ist zu erwarten, dass diese Evokation nicht zum Regelfall des Miteinanders von Justizpräsident und Justizverwaltungsrat wird, sondern eher das bloße Bestehen der Möglichkeit zur Evokation genügt, um die Amtsführung des Justizpräsidenten in Einklang mit den Vorstellungen des Justizverwaltungsrats zu bringen. Der Justizverwaltungsrat soll zehn Mitglieder haben, 4 Richterinnen und Richter sowie je 2 nichtrichterliche Justizmitarbeiter, bürgerliche Mitglieder und Rechtsanwälte. Staatsanwaltschaft Das Eckpunktepapier spricht sich aus verfassungsrechtlichen und strukturellen Gründen gegen eine Teilnahme der Staatsanwaltschaft an der autonomen 16

17 Justiz aus und plädiert dagegen dafür, ihr einen stärke Autonomie als heute einzuräumen, allerdings unter dem Dach der Justizbehörde. Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen hat allerdings aufgrund der bisherigen Rückmeldungen zu erkennen gegeben, an diesem Punkt noch offen zu sein für Lösungen, welche eine Autonomie der Staatsanwaltschaft unter Lösung der verfassungsrechtlichen und strukturellen Probleme ermöglichen. Kritik Ein Zweck der Vorlage des Eckpunktepapiers bestand darin, Anstöße zur Entwicklung der rechtspolitischen Debatte um das Thema zu geben. Neben zahlreichen befürwortenden Stimmen aus der Justiz gab es auch kritische Wortbeiträge. So wurde die Zunahme eines Parteienproporzes befürchtet, da anders als gegenwärtig im Hamburgischen Richterwahlausschuss auch die Vertreter aus der Richter- und Anwaltschaft der Bestätigung des Parlaments bedürften. Zutreffend ist, dass heute eine solche Wahl aller Mitglieder des Richterwahlausschusses nicht erforderlich ist. Sie ist aber wegen des Demokratieprinzips nötig, wenn die Anzahl der aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen Mitglieder nicht mehr die Mehrheit im Wahlgremium darstellt. Umgekehrt kann gesagt werden: Die Wahl aller Vertreter im Justizwahlausschuss durch die Bürgerschaft ist zwangsläufige Folge der erheblichen Steigerung des Anteils der Angehörigen 17

18 aus der Justiz im Justizwahlausschuss und des gleichzeitigen Ausschlusses der Exekutive. Wer aus den Reihen der Richterinnen und Richter sowie der anderen Justizmitarbeiter und der Anwaltschaft in den Justizwahlausschuss gewählt werden soll, schlagen die jeweiligen Gruppen eigenverantwortlich vor. Das zu implementierende Verfahrensrecht muss in der Folge gewährleisten, dass von dieser Vorauswahl nur unter ganz außergewöhnlichen Bedingungen abgewichen werden kann. Gelingt dies, wovon ich aufgrund zahlreicher Vorbilder in analogen Verfahren ausgehe, stellt die Erhöhung ihres Anteils eine Stärkung der Justiz selbst innerhalb des Wahlgremiums dar. Zudem besteht die Sorge, dass die Justiz in Haushaltsangelegenheiten mit dem Justizsenator ihren politischen Fürsprecher verliert. Dieser Punkt ist bereits wiederholt in der Debatte um eine Einführung der Selbstverwaltung aufgekommen und nicht spezifisch auf das vorgelegte Eckpunktepapier beschränkt. Ich sehe in der Haltung zu diesem Kritikpunkt eine Art Lackmustest für Frage, wie selbstbewusst die Justiz an die Debatte um die Autonomie der Justiz herangeht. Natürlich stellen sich in einer Teilnahme am Haushaltsverfahren neue Herausforderungen für die Justiz. Wenn zugleich die Strukturen ihr eine wirkungsvolle Teilnahme ermöglichen und für sie Personen sprechen, die die Interessen der Justiz mit Nachdruck und Geschick verfolgen, wird dies für die Justiz Vorteile bringen. Ein Justizpräsident, der Richter bzw. Richterin war und es auch wieder werden wird, kann die Bedürfnisse der Justiz authentischer formulieren. Dies ist ein im politisch-medialen Raum nicht zu unterschätzender Vorteil. Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Forderung aus dem Eckpunktepapier, Leitungspositionen in der Justiz nur noch auf Zeit zu vergeben. Abtrennen sollten wir in diesem Punkt die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Vorschlags. Klar ist, dass nur Vorschläge Gesetz werden dürfen, die sich im Rahmen der Verfassung bewegen. Wenn es aber eine verfassungsrechtlich abgesicherte Möglichkeit zur Befristung von Führungsämtern gibt, halte ich den Vorwurf der Entprofessionalisierung nicht für angebracht. Ein Justizpräsident etwa kann im Fall seiner Wiederwahl 10 Jahre amtieren. Ein solcher Zeitraum kann durchaus eine professionelle Amtsführung möglich machen. Die meisten Minister erreichen eine solche Verweildauer auf ihrem Posten nicht. Ausblick Der vom Koalitionsvertrag geforderte ergebnisoffene Diskussionsprozess über die Selbstverwaltung der Justiz hat durch das Eckpunktepapier noch nicht seinen Abschluss gefunden. Die zahlreichen Vorschläge und Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet, um das Modell weiter zu verbessern. Ziel dieses Diskussionsprozesses ist die Erstellung eines ausformulierten Modells einschließlich des Vorschlags für ein konkretes Normengerüst. Eine derart grundlegende Reform im Verhältnis der Gewalten sollte allerdings nicht durchgeführt werden, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger zumindest die Möglichkeit hatten, sich in einer Wahlauseinandersetzung darüber eine Meinung zu bilden und diese kundzutun. In der nächsten Legislaturperiode, die in Hamburg im Frühjahr 2012 beginnt, kann dann die Autonomie der Justiz in Kraft gesetzt werden kann, sofern politische Mehrheiten dafür gewonnen werden. Thorsten Fürter 18

19 Justiz im Zentrum der Gesellschaft Festvortrag von RA Prof. Dr. Wolfgang Ewer - Präsident des Deutschen Anwaltvereins - am in Salzau I. Das mir vorgegebene Vortragsthema - Justiz im Zentrum der Gesellschaft - ist ersichtlich wohldurchdacht. Dies kommt schon darin zum Ausdruck, das es was ja bei Vortragsthemen durchaus zulässig ist kein Prädikat aufweist und ohne Satzzeichen endet. Und spätestens seit Christian Morgensterns Im Reich der Interpunktionen weiß man, dass mit den Satzzeichen so manches steht und fällt. Mit diesem Kunstgriff, ist mir die Verantwortung dafür überlassen worden, ob der Passus Justiz im Zentrum der Gesellschaft als Frage, als schlichte Feststellung oder gar als Appell zu verstehen sein soll. Fangen wir vielleicht einfach mit der Frage an und sehen wir dann weiter, ob wir beim Punkt oder gar beim Ausrufezeichen landen. Steht die Justiz im Zentrum der Gesellschaft? Wir Juristen im Allgemeinen und Rechtsprofessoren im Besonderen sind geübt darin, uns gestellte anspruchsvolle Fragen nicht etwa mit einfachen und in ihrer Schlichtheit eher desillusionierenden Antworten simplifizierend zu entwerten. Stattdessen ist es bei uns Gang und Gäbe, die Dinge in ihrer vollen Komplexität, der Vielzahl der sich stellenden Probleme und den zwischen ihnen bestehenden Interdependenzen analytisch und abwägend darzustellen. Ich will Ihre Erwartungshaltung da keinesfalls enttäuschen und mich deshalb nicht darauf beschränken, die aus dem Thema meines Vortrags abgeleitete Frage etwa bündig mit dem Satz zu beantworten: Der Justiz hat zentrale Bedeutung für die Gesellschaft, auch wenn es noch nicht alle gemerkt haben, auch wenn damit das Wesentliche gesagt wäre, eine derartige Verfahrensweise zudem im allgemeinen Trend zur Verfahrensbeschleunigung in der Justiz gelegen hätte, und wir schließlich dem anschließenden Buffet hierdurch ein deutliches Stück näher gekommen wären. Stattdessen werde ich im Rahmen der bei einem Festvortrag gebotenen differenzierteren Betrachtung mich zunächst mit dem objektiven Stellenwert der Justiz in der Gesellschaft befassen, um dann der Frage der subjektiven Wahrnehmung dieses Stellenwertes durch die Mitglieder der Gesellschaft nachzugehen. II. Dass der objektive Stellenwert der Justiz in der Gesellschaft ausgesprochen hoch anzusetzen ist, kann aus meiner Sicht keinerlei Zweifel unterliegen. Dies folgt nicht nur aus der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes sowohl durch unser Grundgesetz und zwar nicht nur durch Art. 19 Abs. 4, sondern auch durch den vom Bundesverfassungsgericht aus den Art. 2 und 20 GG abgeleiteten Anspruch auf ein faires Verfahren - und durch entsprechende Rechts- 19

20 schutzverbürgungen durch das Völkerrecht (etwa Art. 6 EMRK) und durch das Gemeinschaftsrecht (als Beispiel seien bloß die detaillierten Vorgaben zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Vergaberecht genannt. Die objektiv hohe Rolle des Stellenwerts der Justiz ergibt sich zudem auch daraus, dass es sich beim Recht um einen der wesentlichen Steuerungsfaktoren unserer Gesellschaft handelt, und dass Recht seine Steuerungswirkung nicht schon dadurch entfalten kann, dass es im Gesetzbuch steht, sondern nur dann, wenn eine Institution vorhanden ist, die einerseits dem Recht in der Auseinandersetzung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern effektiv zur Durchsetzung verhilft, und die andererseits darüber wacht, dass die rechtlichen Grenzen der Ausübung staatlicher Macht eingehalten werden. Eben diese Institution ist aber die Justiz. Würde sie nicht funktionieren, so wäre vieles von dem, was die erste Gewalt macht, wirkungslose Makulatur und so wären die Bürgerinnen und Bürger der steten Gefahr einer Verletzung ihrer Rechte durch die zweite Gewalt ausgesetzt. Wie richtig diese Erkenntnis ist, zeigen in besonderer Weise die Erfahrungen, die deutsche Investoren in einigen Länder Ost-, aber auch Südeuropas gemacht haben, die nicht über funktionierende Justizgewährungssysteme verfügen. So hat mir ein Mandant, der in Deutschland erfolgreich mehrere große Kliniken aufgebaut hat, berichtet, dass er ein entsprechendes Vorhaben in einem südeuropäischen Land aufgegeben hat, nachdem es auch nach mehreren Jahren nicht gelungen war, die ihm von den zuständigen Amtswaltern nur gegen ein erhebliches Schmiergeld angebotene - Baugenehmigung auf dem Rechtsweg zu erstreiten. Derselbe Mandant, der sich einige Jahre vorher noch vehement darüber beklagt hatte, dass Vorschriftendschungel, bürokratische Genehmigungsverfahren und Verschleppung durch Gerichtsverfahren zum Untergang von Deutschland als Wirtschaftsstandort führen würden, war durch diese Erfahrung vom Saulus zum Paulus geworden. Ein anderes interessantes Beispiel für die Bedeutung der Justiz als Mittel zur Durchsetzung des materiellen Rechts sind die inzwischen häufig auf Grundlage gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben eingeführten Verbandsklagemöglichkeiten. Als jemand, der anwaltlich in erster Linie Fachbehörden und Unternehmen und nicht etwa Umweltverbände vertritt, bin ich insoweit ein sicherlich eher unverdächtiger Zeuge, wenn ich bekunde: Vor Einführung entsprechender Klagemöglichkeiten wurde in Genehmigungsverfahren nicht selten allein darauf geachtet, dass die sogenannten drittschützenden Rechtsvorschriften, also diejenigen Bestimmungen, deren Verletzung der Nachbar mit einer Klage geltend machen konnte, penibel eingehalten werden, während man bei solchen Vorschriften, die nur der Allgemeinheit dienten und daher einer gerichtlichen Überprüfung weitestgehend entzogen waren, gern schon einmal fünf gerade sein ließ. Die durch die Einführung von Verbandsklage eröffnete Möglichkeit, auch Vorschriften der letzteren Art einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen, hat jetzt dazu geführt, dass in Zulassungsverfahren in weitaus verstärkten Umfang auch auf die Einhaltung solcher Bestimmungen, die nur der Allgemeinheit dienen, geachtet und dass damit dem materiellen Recht in weitaus größerem Umfang als vor der Schaffung entsprechender gerichtlicher Kontrollmöglichkeiten zur Durchsetzung verholfen wird. Stellt sich aber das Vorhandensein einer starken Justiz als Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit unseres Staats- und Gemeinwesens insgesamt und damit auch der gesetzgebenden und ausfüh- 20

21 renden Gewalt dar, so kann ihr objektiver Stellenwert gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. III. Wird dieser objektiv hohe Stellenwert aber auch subjektiv als solcher wahrgenommen? Als ich Anfang dieser Woche im ICE von Berlin nach Hamburg heftig auf mein Notebook einhämmerte, wurde ich von meinem mir gegenüber sitzenden Mandanten einem Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens gefragt, woran ich denn gerade arbeiten würde. Nachdem ich geantwortet hatte, dass ich einen Vortrag zum Thema Justiz im Zentrum der Gesellschaft vorbereite, schwieg er höflich und warf mir einen etwas mitleidigen Blick zu, der erkennbar besagen sollte: Na wenn Sie denn sonst nichts Besseres zu tun zu haben. Sie sehen: Wenn schon die Befassung mit dem Thema rechtfertigungsbedürftig erscheint, so lässt sich die Frage, ob der objektiv hohe Stellenwert auch subjektiv als solcher wahrgenommen wird, jedenfalls nicht mit einem schlichten Aber ja! beantworten. Auch hier wird wieder eine differenzierte Betrachtungsweise geboten sein und zwar nach Adressatengruppen 1. Ich nenne als erste Gruppe die Bürgerinnen und Bürger, die in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt sind. Wissen sie den objektiv hohen Stellenwert der Justiz zu schätzen? Das Auditorium lauscht! Zwar ist der Umfang der Inanspruchnahme gerichtlicher Leistungen, wie sich anhand der Justizstatistik über die Anzahl der neu anhängigen Verfahren ablesen lässt, bundesweit in den letzten 10 von der Statistik erfassten Jahren in fast allen Bereichen zurückgegangen, so etwa in der Ziviljustiz von1,68 auf 1,26 Mio. Eingänge, in der Arbeitsgerichtsbarkeit von rund auf und Eingänge undin der Verwaltungsgerichtsbarkeit von rund auf Eingänge und damit weniger als die Hälfte. Indessen macht gerade das letzte Beispiel deutlich, dass sich hieraus keinerlei Rückschlüsse über eventuelle Enttäuschungen der Bürgerinnen und Bürger durch die Gerichte ziehen lassen. Denn bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit beruht der Rückgang der Eingänge auf ganz anderen Umständen,die teilweise im materiellen Recht ich nenne nur das Stichwort Änderung des Asylrechts und teilweise im Verfahrensrecht ich nenne das Stichwort Übergang der früheren Sozialhilfeverfahren in die Sozialgerichtsbarkeit - begründet liegen. Ähnliches gilt auch für die Entwicklungen in den anderen Gerichtsbarkeiten. Ein Beleg für eine eventuelle Gerichtsmüdigkeit der Bürgerinnen und Bürger vermag der statistische Rückgang der Eingangszahlen daher nicht zu belegen. Nach meinem Eindruck wird die Bedeutung der Justiz und auch ihre Vertrauenswürdigkeit durchaus von den Bürgerinnen und Bürgern anerkannt. Das zeigt nicht nur die spürbare Beliebtheit und daraus folgende Häufigkeit von Gerichts- Soaps auf zahlreichen Fernsehkanälen. 21

22 Auch wenn diese Sendungen zum großen Teil wirklichkeitsfremd und grottenschlecht sind, spiegeln das Zuschauerverhalten doch wieder, dass der Justiz großes Interesse entgegengebracht wird., Zudem ist festzustellen, dass nach den Ergebnis der letzten von Reader s Digest durchgeführten Berufsgruppen-Vertrauens-Umfrage Richter und Rechtsanwälte in Deutschland mit 59 bzw. 50 Prozent einen relativ hohen Vertrauenswert genießen, während etwa derjenige von Politikern bei 6 Prozent liegt, und damit noch deutlich hinter demjenigen von Fußballspielern mit 17 Prozent und Autoverkäufern mit 11 Prozent rangiert. Mit diesem Befund übereinstimmend hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Hartenbach auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.- Bundestagsfraktion aus dem Jahre 2003 erklärt, dass die vorliegenden demoskopischen Erhebungen zumindest ein erhebliches Grundvertrauen der Bevölkerung in die Justiz belegen würden. Zur Akzeptanz der Justiz hat sicherlich auch maßgeblich mit beitragen, dass diese in vielen Fällen unter dem Einfluss des Gemeinschaftsrechts zunehmend mit Themen befasst ist, die - wie etwa das Verbraucherschutzrecht für eine große Anzahl von Menschen praktisch relevant sind. Auf der anderen gibt es natürlich auch Entwicklungen, und Vorkommnisse welche sich um es etwas freundlich in der Sprache der Investmentbanker auszudrücken eher als kritische Erfolgsfaktoren darstellen. Das Beispiel ist die öffentliche Auseinandersetzung um den Deal im Strafverfahren, die sicherlich mit viel Augenmaß und unter strenger Beachtung klarer rechtsstaatlicher Kautelen geführt werden muss, sollen Ansehens- und ihnen folgend auch Funktionsverluste der Justiz vermieden werden. 2. Erkennen die gesellschaftlichen Gruppen die zentrale Rolle der Justiz für unser Gemeinwesen? Sicherlich noch nicht ausreichend, aber sicher mehr als früher. Dies hat um ein Beispiel zu nennen darin Niederschlag gefunden, dass etwa der Deutsche Industrie- und Handelskammertag im Jahre 2006 bei Unternehmen eine Umfrage zum Thema Standortfaktor Recht durchgeführt hat, bei der mit 22 % eine statistisch durchaus beachtliche Mitwirkungsbereitschaft bestand. Zwar wurden zahlreiche Kritikpunkte geäußert, wie etwa dass die rechtliche Durchsetzung von Forderungen zu lange dauere. Gerade solche Kritikpunkte machen aber deutlich, dass einer funktionsfähigen Justiz im Ergebnis hohe Bedeutung zugemessen wird. Hierfür spricht auch, dass die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung nur von 37 % der Befragten Vorzug gegenüber einer gerichtlichen Klärung gegeben wird. 3. Wird die zentrale Rolle der Justiz von den Medien erkannt und angemessen gewürdigt? Trotz der überwiegend stark verzerrten Darstellung in den bereits angesprochenen Gerichts-Soaps ist nach meiner Beobachtung festzustellen, dass es zunehmend Zeitungen gibt, die Journalisten beschäftigen, die sich schwerpunktmäßig auf die Beobachtung des Justizbereichs und Berichterstattung über diesen konzentrieren und dies häufig auf Grundlage eines hohen Maßes an Sachkunde tun. Als Beispiele seien die Namen Dr. Heribert Prantl (SZ) und Dr. Reinhard Müller (FAZ) genannt. Dass die Unterhaltung eigener niveauvoller Justizressorts keineswegs auf große überregionale Tageszeitungen beschränkt ist, sondern inzwischen auch bei einzelnen Zeitungen mit ausschließlich regionalem Verbreitungsgrad erfolgt, wird an Namen wie Christian Bommarius von der Berliner Zeitung oder Heike Jahberg vom Tagesspiegel deutlich. Kritisch ist anzumerken, dass zu beobachten ist, dass Medien zunehmend gern 22

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24 selbst die Rollen des Anwalts und mitunter auch gleich des Gerichts und des Gerichtsvollziehers übernehmen. Nicht selten werden sich Dritte - insbesondere Unternehmen allein deshalb zu bestimmten Leistungen an ihren Vertragspartner gezwungen sehen, weil sie Angst haben, dass ansonsten das eigene Image in der Öffentlichkeit empfindlichen Schaden nehmen könnte. Werden aber allein aus Angst vor der Fortsetzung einer entsprechenden Kampagne in der Öffentlichkeit Leistungen gewährt, auch wenn auf diese keinerlei Rechtsanspruch besteht, so hat dies nicht nur nichts mehr mit der Durchsetzung von Recht zu tun. Vielmehr läuft es zudem objektiv darauf hinaus, die Rechtspflege als das von der Rechtsordnung vorgesehene Instrument zur Durchsetzung von Rechten zu schwächen. 4. Wie sieht es schließlich mit der Politik aus? Erkennt sie die zentrale gesellschaftliche Rolle der Justiz? Ich hätte fast etwas spöttisch gesagt: Sehen wir uns doch einmal im Saal um. Wen finden wir? Immer dieselben Verdächtigen! Das ist beileibe nicht kritisch, sondern vielmehr freundschaftlich gemeint. Richter und Anwälte freuen sich in gleicher Weise darüber, dass es seit vielen Jahren gewachsene und vertrauensvolle Kontakte zu einzelnen Repräsentanten von Parlament und Regierung gibt. Aber eigentlich spricht es für sich und dagegen, dass die elementare Bedeutung der Justiz für die Gesellschaft von der Politik richtig erkannt wird, wenn man immer wieder feststellen muss, dass nahezu die einzigen, die sich aus dem politischen Raum für die Justiz interessieren, die Justizpolitiker sind. Dieser Befund deutet eher darauf hin, dass die Erkenntnis, dass das Vorhandensein einer funktionsfähigen und leistungsstarken Justiz für die Belange sämtlicher Politikbereiche von Wirtschaft bis zu Soziales von virulenter Bedeutung ist, noch nicht hinreichend ausgeprägt ist. Kann man mit Justizpolitik Wahlkämpfe gewinnen? Wohl kaum. Justizminister machen meist nicht wegen besonders guter oder schlechter justizpolitischer Ideen von sich reden, sondern eher wegen der Häufigkeit oder gar Originalität der Ausbrüche von Strafgefangenen aus JVAs, der dann von der jeweiligen Opposition zum Anlass genommen wird, den betreffenden Justizminister aufzufordern, die Verantwortung zu über- und den eigenen Hut gleich ganz zu nehmen. Welche Stellenwert die Rechtspflege in den Augen einzelner politischer Entscheidungsträger hat, wird an einem aktuellen Beispiel deutlich, das einen mehr als nachdenklich stimmen muss: Wie Sie alle wissen, findet in einer Woche der Festakt zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes statt. Mit der Durchführung dieses Staatsaktes ist das Bundesinnenministerium betraut. Zu dem Festakt wurden von Anfang an alle möglichen Honoratioren, darunter verschiedenste Organisationen aus der Wirtschaft, eingeladen. Demgegenüber haben bis heute weder der Deutsche Anwaltverein noch die Bundesrechtsanwaltskammer eine Einladung erhalten. Bedenkt man, dass die Anwaltschaft maßgeblich an der Erarbeitung des Grundgesetzes beteiligt war - 17 der Mitgliedes des Parlamentarischen Rat entstammten der Anwaltschaft - und dass unser Verfassungsleben heute anders aussähe, wenn es nicht zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegeben hätte, die durch Erhebung von Verfassungsbeschwerden und andere Rechtsbehelfe den Gerichten - allen voran dem Bundesverfassungsgericht Gelegenheit gegeben hätte, die Grund- und vor allem Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, so dokumentiert die Ausgrenzung der Anwaltschaft nach dem Motto, dass man schließlich nicht jeden einladen könne, ein fundamentales Fehlverständnis des Herrn Dr. Schäuble nicht nur bezüglich der Rolle der Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege und der Bedeutung der 24

25 freien Advokatur als unverzichtbarer Voraussetzung einer unabhängigen Justiz, sondern auch hinsichtlich der Stellung, die der Justiz als solcher in unserer Gesellschaft nach unserer Verfassung zukommt. Wenn der Herr Bundesinnenminister dann trotz der Intervention sowohl des Staatssekretärs im Bundesjustizministeriums als auch unseres Ministerpräsidenten, der sich für eine Einladung des DAV persönlich eingesetzt hat und dem ich auf diesem Wege hierfür noch einmal ganz herzlich danken möchte, dabei bleibt, dass die Anwaltschaft auf dem 60. Geburtstag des Grundgesetzes nichts zu suchen habe, spricht dies für sich. Dies umso mehr angesichts dessen, dass sich hartnäckige Gerüchte halten, wonach auch der Deutsche Richterbund erst auf nachhaltige Beschwerde nachträglich eingeladen worden sein soll. Zwar mag sich Herr Dr. Schäuble immer wieder darüber geärgert haben, dass unter Mitwirkung von Rechtsanwälten und Richtern das eine oder andere seiner Gesetzgebungsvorhaben wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz gescheitert ist ich nenne als Stichworte nur den Großen Lauschangriff oder das Luftsicherheitsgesetz. Wer aber meint, hierauf durch Ausgrenzen der Anwaltschaft und damit eines wesentlichen Teils der Rechtspflege reagieren zu müssen, was jedenfalls nicht ausgeschlossen erscheint, der bringt damit zum Ausdruck, dass ihm letztlich die Kontrollfunktion der Dritten Gewalt ein Dorn im Auge ist, und der trägt durch ein solches Verhalten objektiv dazu bei, die Justiz aus dem Zentrum der Gesellschaft an deren Rand zu drängen. IV. Dies leitet gleich zum letzten wenn auch ausführlichsten Teil meiner Ausführungen über: Nachdem wir von den an den Anfang gestellten Fragezeichen zu einer Reihe von Feststellungen über die subjektive Wahrnehmung der objektiv höchst zentralen Rolle der Justiz in der Gesellschaft gelangt sind, und damit zu mit einem Punkt endenden Aussagesätzen, sollten wir noch darüber sprechen, ob es sonstige Entwicklungen gibt, welche die Justiz vom Zentrum an den Rand zu drücken, ihre Stellung zu schwächen drohen, und ob daher Anlass besteht, auch vom Ausrufezeichen Gebrauch zu machen und uns mit Appellen an die politischen Entscheidungsträger zu wenden. Die Big Band! 1. Es ist eine Binsenwahrheit: Aber der Stellenwert der Rechtspflege in unserer Gesellschaft steht und fällt mit dem Recht. Nur wer Vertrauen in das Recht hat, nur wer überzeugt ist, dass unser Rechtssystem ein gutes und effektives Instrument zur Lösung der rechtlichen Konflikte in der Gesellschaft darstellt, wird die Justiz als zentralen Faktor unserer Gesellschaft ansehen und schätzen. In diesem Kontext ist festzustellen, dass es gegenwärtig eine zunehmende und bewusst gesteuerte Offensive interessierter Kreise gibt, mit dem Ziel, den Marktanteil des anglo-amerikanischen Rechts im internationalen Rahmen deutlich zu erhöhen. Die Folgen einer solchen Entwicklung würden sich keineswegs auf wenige wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren 25

26 beschränken. Vielmehr stünde zu befürchten, dass bei einem Fortgang dieser Entwicklung über den Hebel des Gemeinschaftsrechts anglo-amerikanische Rechtsvorstellungen bald auch unser alltägliches Justizgeschehen maßgeblich prägen würde. Mit zunehmendem Bedeutungsverlust unseres kontinental ausgerichteten Rechts würde aber auch die Reputation und damit der Stellenwert unserer Rechtspflege und der sie repräsentierenden Berufsgruppen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sinken. Es ist daher nachhaltig zu begrüßen, dass mit Unterstützung des Bundesjustizministeriums der Deutsche Richterbund an mit dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesrechtsanwaltskammer und den Notarorganisationen die Kampagne Law made in Germany durchführt. 2. Eine aus meiner Sicht noch gravierendere Gefahr für die Rolle der Justiz in unserem Staatssystem wie auch die Ausbalancierung seiner drei Gewalten insgesamt sehe ich aus einer anderen Richtung, nämlich aus Brüssel. Von hier werden den Mitgliedsstaaten immer neue und immer mehr Vorgaben durch Richtlinien in den verschiedensten Bereichen gemacht, die dann von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten umzusetzen sind. Das Bundesverfassungsgericht prüft diese gemeinschaftsrechtlich determinierten Regelungen nach der Solange -Rechtsprechung nicht an den Maßstäben des Grundgesetzes, sondern verweist auf die Gemeinschaftsgerichte. Abgesehen davon, dass der Zugang zu diesen häufig nicht gleich einfach ist wie derjenige zu den nationalen Gerichten, prüfen diese die entsprechenden Rechtsakte nur an den Maßstäben der Grundfreiheiten, der EMRK und bestimmter gemeinsam in allen Mitgliedsstaaten anerkannten Freiheitsrechte. Hingegen gibt es für bestimmte andere Prüfungsmaßstäbe, die unser Grundgesetz enthält, keine oder jedenfalls keine funktional gleichwertigen gemeinschaftsrechtlichen Maßstäbe. Ich nenne nur als Beispiele grundrechtliche Schutzpflichten, die häufig auf ein Einschreiten des Staates gegenüber privaten Dritten gerichtet sind, oder die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung. Bestünde etwa kraft Gemeinschaftsrechts die Verpflichtung, das komplette Gebiet einer Gemeinde durch Gesetz als Naturschutzgebiet auszuweisen und von jeder weiteren Bebauung freizuhalten, und würde die Gemeinde hiergegen Kommunalverfassungsbeschwerde erheben, so würde das Bundesverfassungsgericht dieser schon mit der Erwägung den Erfolg versagen, dass die zugrunde liegende gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung keiner Überprüfung an den Maßstäben des Grundgesetzes unterliegt. Da es im Gemeinschaftsrecht keinen mit Art. 28 Abs. 2 GG vergleichbaren Kontrollmaßstab gibt, könnte der Gemeinde aber auch die Anrufung der Gemeinschaftsgerichte nicht weiterhelfen. Wie das Beispiel deutlich macht, droht zunehmend die Gefahr, da dass die Tätigkeit des deutschen Gesetzgebers durch Vorgaben der Gemeinschaft gesteuert wird, die das EP in allen Ehren - im wesentlichen von Kommission und Rat (und damit von einem Exekutivorgan der Gemeinschaft und einem aus den Exekutiven der Mitgliedsstaaten gebildeten Gemeinschafts-Organ) bestimmt werden, dass das Bundesverfassungsgericht von einer Kontrolle der entsprechenden Umsetzungsakte mit der Erwägung absieht, dass die Vorschriften des Grundgesetzes insoweit keine Kontrollmaßstäbe darstellen, und dass der Gang zu den Gemeinschaftsgerichten keinen Erfolg hat, weil es im Gemeinschaftsrecht an materiellen Kontrollmaßstäben für den betreffenden Bereich hier also die kommunale Selbstverwaltung fehlt. Hierdurch droht es zu meiner Sicht zu empfindlichen Beeinträchtigungen des unseres Gewaltenteilung auszeichnenden fein ausziselierten Systems von checks and balances zu kommen sowie zu einem partiell rechtsschutzlosen Raum. Dass dies rasch zu einer Schwächung 26

27 der zentralen Rolle der Dritten Gewalt führen würde, liegt auf der Hand. 3. Ich komme zum nächsten Punkt: Der Kabarettist Dieter Hildebrandt hat einmal gesagt: Es hilft nichts, das Recht auf seiner zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. weil es daher schwerlich aussagekräftig ist, die für die Justiz in Deutschland anfallenden Kosten etwa mit denjenigen von Ländern zu vergleichen, in denen es kein ähnlich kompliziertes Sozialversicherungssystem, kein vergleichbar diffizil ausgeprägtes technisches Sicherheitsrecht oder keine Asylbewerberprobleme in gleichem Umfang wie noch vor einigen Jahren in Deutschland gibt. Vielleicht hat das mit dem RechSoweit es die nen der eine oder Ausstattung andere Politiker der Justiz beweniger aus dem trifft, dürfte Justizbereich als diese nach von der Hausmeinem Einhaltsfront in den druck in falschen Hals beschleswigkommen. JedenHolstein im falls darf das Verhältnis zu Rechnen nicht Landeskulturzentrum Salzau manchen andazu führen, dass deren Bundesländern in personeller wie deren Ressourcen aus fiskalischen Grünsächlicher Hinsicht eher gut sein. Allerden in einer kaum noch vertretbaren dings gibt es eine Ausnahme die RichWeise verknappt werden. Wir leisten uns ein Gerichtssystem, das jeden Bürger terbesoldung, die im Hinblick auf Sonpro Tag etwa 15 Cent kostet. Demgederzahlungen u.ä. deutlich hinter der angenüber werden in Europa jeden Tag pro derer Länder zurückbleibt. Zwar mag ich Kuh 2 EUR und damit mehr als das als Angehöriger einer Familie, in deren 13fache - an Agrarsubventionen ausgehaushalt auch ein Richtergehalt einfließt, geben. Zugegeben: Vergleiche hinken. insoweit befangen sein. Aber ich halte Aber um es mit dem Bundestagsabgedie insoweit eingetretenen Entwicklunordneten Günter Krings zu sagen: Auch gen letztlich aus zwei Gründen für nicht ein Vergleich, der hinkt, geht." angemessen. Zum einen wird man damit nicht der Verantwortung gerecht, die Im übrigen scheint mir der in diesem Richterinnen und Richter zu tragen hakontext erhobene Einwand, dass ben, wenn sie Entscheidungen mit oft Deutschland mit den für die Rechtspflege schwerwiegenden Auswirkungen von aufgewandten Kosten europaweit eher teilweise höchstpersönlicher Bedeutung im oberen Bereich rangiere, schon desfür die Beteiligten zutreffen haben. Zum halb wenig überzeugend zu sein, anderen und vor allem aber ist zu bedenken. In unserer Welt beschränkt sich weil das Maß an Aufwand, den das Recht die Wirkung der Höhe von Einkünften als Steuerungsinstrument einer Gesellnicht darauf, was man sich leisten kann. schaft verursacht, maßgeblich auch Sondern sie wird auch als Ausdruck der durch den Entwicklungsstand und die Wertschätzung empfunden. Und ich damit verbundene gesellschaftliche, wirtglaube, dass das Gefühl, dass ein engaschaftliche und technische Komplexität gierter beruflicher Einsatz auch wahrgeder jeweils bestehenden Strukturen benommen und anerkannt wird, von wirkstimmt wird, und lich hoher Bedeutung für die Nachhaltig 27

28 keit richterlichen Engagements ist. Dieser Wertschätzung ist es auch abträglich, wenn Richterinnen und Richter zunehmend in der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben dadurch behindert werden, dass sie ihre Zeit für die Erledigung von Tätigkeiten aufwenden müssen, für die eigentlich der personell häufig immer stärker ausgedünnte nachgeordnete Bereich da sein sollte. Dass die Blockierung hochwertiger Arbeitskraft durch derartige Aufgaben zudem wirtschaftlich betrachtet reine Verschwendung ist, liegt auf der Hand. Wir Anwälte könnten es uns gar nicht leisten, einem relativ hoch bezahlten anwaltlichen Mitarbeiter solche Arbeiten zu übertragen, die eine Bürokraft genauso gut erledigen kann. Wenig förderlich ist es zudem, wenn Richterinnen und Richter aufgrund der Bemühungen des Landes um eine Reduzierung der Energiekosten öffentlicher Gebäude einen mehrstündigen Sitzungstag lang in einem auf 18 Grad beheizten Sitzungssaal frieren müssen. Dass spätestens beim nächsten Sitzungstag ein Heizlüfter mitgebracht und heimlich unter dem Richtertisch in Betrieb genommen wird, liegt auf der Hand. Im Ergebnis wird hierdurch aber nicht nur die Energieeffizienz richterlichen Schaffens reduziert, sondern auch das maßgeblich durch Motivation bestimmte Energiepotential der Richterinnen und Richter herabgesetzt. Ganz einfach, weil jedenfalls die Bereitschaft, sich überobligatorisch einzusetzen, schwerlich lange anhalten wird, wenn sich der Eindruck einstellt, dass der Dienstherr nicht einmal bereit ist, halbwegs angemessene Rahmenbedingungen für die Erledigung der Dienstaufgaben zu schaffen. Der Bedeutung der Förderung der Motivation kommt für den Bereich der Richter und Staatsanwälte auch deshalb besondere Bedeutung zu, weil im Verhältnis zu anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes die Möglichkeiten einer Anerkennung besonderer Leistungen durch Beförderung in Ermangelung geeigneter Beförderungsdienstposten nahezu ausgeschlossen sind. Wenn ich richtig unterrichtet bin, soll der Durchschnitts-Koeffizient der Beförderungen pro Richterleben gegenwärtig 0,9 betragen und bei Staatsanwältinnen und Staatsanwälten noch darunter liegen. In diesem Kontext ließen sich zahlreiche weitere Beispiele anführen. Exemplarisch sei nur benannt das Fehlen der Mittel der für eine sachgerechte Wahrnehmung richterlichen Aufgaben unverzichtbaren Fortbildungstätigkeit oder der Umstand, dass Fortbildung wegen zunehmend starker Auslastung mit spruchrichterlichen Tätigkeiten allenfalls sehr eingeschränkt möglich ist. Derartige Hindernisse wirken sich aber in gleicher Weise nachteilig sowohl auf die Möglichkeit zu einer Verbesserung der Qualität richterlichter Tätigkeit als auch auf die Motivation der Richterinnen und Richter aus. Wem es ein Anliegen ist, die zentrale Stellung der Justiz in unserem Gemeinwesen zu stärken, der muss daher auch bereit sein, der Dritten Gewalt die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen weiteren Mittel zur Verfügung zu stellen. 4. Ist die Forderung nach mehr Selbstverwaltung der Justiz ein geeignetes Mittel um deren Stellung im Zentrum der Gesellschaft zu festigen? Ich zögere ein wenig und antworte dann mit einem entschlossenen Ja, aber oder besser Wenn.., dann vielleicht. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich stehe der Einführung verstärkter Selbstverwaltung keineswegs prinzipiell ablehnend gegenüber. Ich gehe aber wie Sie gemerkt haben davon aus, dass es sich bei unserer Justiz um ein zwar unter einzelnen Funktionsschwächen leiden- 28

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30 des, aber im Großen und Ganzen gut und effektiv funktionierendes Rechtschutzgewährungssystem handelt. Und in Abwandlung des Zitats Never change a running team möchte ich sagen: Never change a running system. Jedenfalls sind derartige Änderungen schon im Hinblick auf die damit verbundenen Risiken rechtfertigungsbedürftig. Fragt man nach den Gründen für die Forderung nach Selbstverwaltung, hört man Klagen über immer wieder kehrende Eingriffen der Exekutive in die richterliche Unabhängigkeit. Bittet man, weil man dies anhand eigener Erfahrungen nicht so recht nachvollziehen kann, um konkrete Beispiele, so wird einem zumeist geantwortet, dass es hier bei uns schon ok sei, dass aber Herr Ministerialdirektor St. aus einem Bundesländle südlich des Mains die Richterinnen und Richter ganz fürchterlich schurigele und zudem eklatanten Einfluss auf die Personalentscheidungen nähme. Erkundigt man sich wiederum bei Richterinnen und Richter jenes Bundeslandes, so wird dieser Eindruck keineswegs durch die Bank weg bestätigt. Offenbar ist es ähnlich wie mit dem Heisenberg schen Unschärfesyndrom: Je näher man herankommt, umso unschärfer wird der Befund. Anders ausgedrückt meine ich, dass die Berechtigung des Rufes nach Selbstverwaltung zunächst damit steht und fällt, dass sich nachweisen lässt, dass unser bestehendes Justizsystem die ihm obliegenden Aufgaben nicht in hinreichendem Maße ordnungsgemäß erfüllt, und dass die zugrunde liegenden Defizite in der gegenwärtigen Form der Justizverwaltung begründet sind und nicht unabhängig davon ganz andere Ursachen haben. Selbst wenn sich dieser Nachweis erbringen ließe, was ich nicht für wahrscheinlich, wenn auch nicht für ausgeschlossen halte, müssten in Betracht zu ziehende Organisationsänderungen maßgeblich unter dem Aspekt betrachtet werden, ob sie den Zugang des Bürgers zum Recht und die Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes stärken. Das ist aber bei Maßnahmen, die den Einfluss der Richterschaft erhöhen, keineswegs automatisch der Fall. Würden etwa vergleichbar den Hochschulen Globalbudgets eingeführt werden und würden die durch die Justiz selbst erzielten Einnahmen in diese einfließen, so könnte es durchaus zu einer Situation kommen, in der Anzahl und Höhe verhängter Geldbußen oder Einsparungen im PKH-Bereich letztlich darüber entscheiden, ob es zur Besetzung einer im Stellenplan bereits vorgesehenen, aber bislang unbesetzten R 2-Stelle kommt. Dass derartige Kollisionen zwischen für sich zweifellos berechtigten Belangen der Richterschaft und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger an durch Eigeninteressen der Richter gänzlich unbeeinflusstem Rechtsschutz zwingend ausgeschlossen werden müssen, ist für mich eine conditio sine qua non für die gesamte Selbstverwaltungsdiskussion. Gleiches gilt im übrigen für die Möglichkeit des Parlaments, die ordnungsgemäße Verwaltung der Gerichte zum Gegenstand eigener Kontrolle machen zu können. Jedenfalls ist nach meinem Eindruck in puncto Selbstverwaltung das letzte Wort noch nicht gesprochen, auch wenn gegen eine bloße Delegierung weiterer Aufgaben von der Ministerialverwaltung auf die Gerichtspräsidenten in aller Regel nichts sprechen mag. Allerdings sollte der Focus auch hier nicht auf Fragen der reinen Rechtmäßigkeit beschränkt, sondern zudem der Aspekt der Gewährleistung größtmöglicher Akzeptanz bei den Rechtsschutzsuchenden hinreichend berücksichtigt werden. Zwar habe ich selbst nicht den geringsten Zweifel, dass es etwa auf die Entscheidungsfindung der Richterinnen und Richter des Senats für Notarsachen keinerlei Einfluss hat, ob Antragsgegner das Ministerium oder die OLG-Präsidentin ist. Auf die Akzeptanz bei den Beteiligten und deren Bereitschaft, auch eine für sie ungünstige Entscheidung hinzu- 30

31 nehmen, wird dies aber nicht immer in gleicher Weise gelten. Und der Akzeptanz gerichtlicher Verfahren und Entscheidungen kommt eine wirklich grundlegende Relevanz dafür zu, ob die Justiz ihre Stellung im Zentrum der Gesellschaft erhalten und konsolidieren können wird. vorangetrieben werden können, wird es auch auf richterlicher einer vergleichbaren Professionalisierung bedürfen, die mir ohne Fachkammern in den entsprechenden Gebieten und damit korrespondierende rechtsgebietsbezogene Fortbildung nur schwer vorstellbar erscheint. 5. Vor diesem Hintergrund sind auch die aus meiner Sicht höchst verdienstvollen und erfolgreichen Anstrengungen zur Qualitätssicherung und verbesserung zu nennen, die an zahlreichen Gerichten und Mitwirkung vieler Richterinnen und Richter durchgeführt worden sind. Hierfür möchte ich mich bei allen daran Beteiligten nicht nur im Namen der Anwaltschaft, sondern auch und vor allem unserer Mandanten, die ja auch ihre Kunden sind, um es in der inzwischen üblichen Terminologie auszudrücken, ganz herzlich bedanken. Ich möchte ihnen mit einem gefetteten Ausrufezeichen am Schluss zurufen: Machen Sie weiter so. Eine verstärkt den insoweit oft durchaus homogenen Interessen der Beteiligten entsprechende Verfahrensgestaltung und eine Optimierung der Ablauf- und Ergebnisqualität gerichtlicher Verfahren ist nach meiner Einschätzung der denkbar beste und effektivste Beitrag zur Festigung der Stellung der Justiz in der Mitte unserer Gesellschaft. v.l.n.r.: Hans-Ernst Böttcher, Martin Probst, Bernd Schwinghammer 6. Auch über diesen Aspekt hinausgehend spielt für den zentralen Stellenwert der Justiz in unserer Gesellschaft das Zusammenwirken zwischen den Richterinnen und Richtern und den Anwältinnen und Anwälten als Organen der Rechtspflege einr wichtige Rolle. Sie haben wahrscheinlich gar keine Vorstellung, wie Ihre Arbeitsbelastung aussähe, wenn es keine qualifizierten Anwälte und Anwältinnen gäbe, die eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten vorgerichtlich lösen und die ihren Mandanten zudem zahlreiche sinnlose Verfahren in oft mühevoller Kleinarbeit ausreden. Dass es sich bei der Justiz um ein Gemeinschaftsunternehmen handelt, das erfolgreich nur funktionieren kann, wenn die daran beteiligten Juristen auf beiden n der Theke sachkundig, professionell und vertrauensvoll zusammenwirken, ist eine Binsenweisheit, die aber nicht oft genug wiederholt werden kann. Aus anwaltlicher Sicht kann es hierzu dienlich sein, im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit über die verstärkte Einführung von Fachkammern nachzudenken. Bedenken Sie bitten, dass Sie in immer mehr Bereichen zukünftig zumindest zum Teil hochspezialisierten Anwälten gegenüberstehen werden. Damit hier im Interesse der Parteien die Verfahren fachkundig und zügig Vor diesem Hintergrund liegt es im Interessen sowohl der Richter und Staatsanwälte als auch der Rechtsanwälte, dass im Interesse der Stärkung der Justiz insgesamt auf der einen die Rahmenbedingungen richterlicher und staatsanwaltlicher Tätigkeit verbessert werden und auf der anderen Angriffe gegen die Stellung der Anwaltschaft gemeinsam abgewehrt werden. 31

32 Letzteres betrifft vor allem Beeinträchtigungen des gesetzlichen Schutzes des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant, der unverzichtbare Voraussetzung dafür ist, dass der rechtsschutzsuchende Bürger bereit ist, sich einem Anwalt oder einer Anwältin anzuvertrauen und bestehende Konflikte in rechtlichen Bahnen und nicht im Wege des Faustrechts zu lösen. Eben dieser Schutz des Vertrauensverhältnisses ist aber inzwischen erheblich dadurch unterminiert worden, dass sich der Bürger nicht mehr sicher sein kann, dass ein Gespräch mit seinem Anwalt nicht von staatlichen Stellen abgehört wird. Die neue Regelung im BKA-Gesetz zum gesetzlichen Abhörschutz, die für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger absolut gilt und für auf anderen Gebieten tätige Rechtsanwälte nur relativ, führt einen Zwei-Klassen-Vertraulichkeitsschutz ein. Was im BKA-Gesetz seit Anfang dieses Jahres gilt, wurde übrigens schon zuvor im neuen 160a StPO eingeführt. Zum anderen drohen weiterhin Angriffe auf unser Berufsrecht von seiten der Europäischen Kommission. Diese scheint bis heute nicht zu begreifen, dass es sich bei den sogenannten Core-Values, den berufsrechtlichen Verpflichtungen zur Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkollisionen sowie bei weiteren berufsrechtlichen Regelungen, wie etwa solchen zur Fortbildungspflicht, nicht um im Interesse der Anwaltschaft aufgetürmte Markthindernisse handelt, sondern um Rahmenbedingungen, die für eine wirksame und vertrauensvolle Beratung und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar sind und damit letztlich dem Verbraucherschutz dienen. Wer weder amerikanische Verhältnisse noch osteuropäische Gerichtsvollzieher will, wem daran gelegen ist, stattdessen die zentrale Rolle der Justiz als Mittel zur rechtskonformen und friedlichen Lösung rechtlicher Auseinandersetzungen zu stärken, der muss sich daher gegen die Angriffe der Brüsseler Deregulierer auf das anwaltliche Berufsrecht wenden. Aus den von mir vorgestellten Überlegungen ergibt sich einerseits,dass wir ein zwar in einzelnen Punkten optimierungsbedürftiges, aber im Großen und Ganzen hoch leistungsfähiges Rechtsschutzgewährungssystem haben, auf das wir gemeinsam stolz sein können,dass diesem objektiv eine uneingeschränkt zentrale Rolle für unsere Staats- und Gesellschaftsordnung zukommt, und dass diese Zentralität um es mit einer sprachlichen Anleihe aus dem Medizinischen auszudrücken koronarer wie cerebraler Art ist, dass sie Herz und Hirn und damit letztlich auch das Gemüt und den Geist unserer Gesellschaft betrifft. Auf der anderen müssen wir feststellen, dass diese objektiv bestehende Bedeutung der Justiz für unser gesamtes Staats- und Gesellschaftssystem von Teilen der Öffentlichkeit und Politik noch immer nicht hinreichend zur Kenntnis genommen wird. Hierauf folgt aber die Gefahr, dass die Justiz wenn auch nicht ausgehungert, so doch weiter abgemagert wird, dass die Stellung und die Berufsausübungsbedingungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege und als einem der Stützpfeiler unseres Justizsystems fortdauernden Angriffen sowohl im eigenen Land als auch aus Brüssel ausgesetzt sind, und dass hierdurch Stellung und Funktionsfähigkeit der Justiz zum Nachteil der auf effektiven Rechtsschutz angewiesenen Bürgerinnen und Bürger geschwächt zu werden drohen. Der Schweizer Kapuziner Erwin Benz hat einmal formuliert Wer nicht im Zentrum steht, ist Randfigur oder Eckstein. Eine solche Rolle wäre aber nicht nur mit der verfassungsrechtlichen Stellung der Dritten Gewalt, sondern auch mit der Aufga- 32

33 be und Verantwortung, die der Justiz bei der Gestaltung der Zukunft unserer Gesellschaft zukommt, unvereinbar. Ich bin sicher: Wenn wir Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - unsere Kräfte bündeln, werden wir unser gemeinsames Anliegen, der Justiz auch künftig eine zentrale Rolle in unserer Staats- und Gesellschaftsordnung zu sichern, erfolgreich voranbringen. Botschaft geht vor Information Podiumsdiskussion Justiz und Medien im Kulturzentrum Salzau am 16. Mai 2009 Die Aufgabe, die Wertentscheidungen des Gesetzgebers weiter zu bearbeiten, verbindet Justiz und Medien. Beide sind stellte Moderator Dr. Wolf Reinhard Wrege einleitend fest. Originäre Aufgabe der Medien sei, die Öffentlichkeit über die v.l.n.r.: Uta Fölster, Christian Bommarius, Wolf Reinhard Wrege, Christiane Wirtz, Uwe Wick aufeinander angewiesen. Zu diesem Ergebnis kamen Vertreter von Justiz und Medien in einer Podiumsdiskussion im Kulturzentrum Salzau. Der Schleswig- Holsteinische Richterverband hatte aus Anlass der Tagung des Bundesvorstandes vier Fachleute mit juristischer und journalistischer Doppelqualifikation eingeladen: Christian Bommarius, Leitenden Redakteur der Berliner Zeitung, Uta Fölster, Präsidentin des OLG Schleswig, Uwe Wick, Pressesprecher der StA Kiel und Christiane Wirtz, Deutschlandfunk Köln. Das Zerrbild einer Käseglocke ist mit dem Tagungsmotto einer Justiz im Zentrum der Gesellschaft nicht vereinbar, zentralen gesellschaftspolitischen Beiträge der Justiz kritisch zu informieren. Wie genau sind beide aufeinander angewiesen, wo liegen Grenzen? Gerade die gerichtlichen Entscheidungen böten wichtige Anhaltspunkte, gesellschaftliche Entwicklungen zu erkennen und zu reflektieren, betonte Wirtz. Erst durch Gerichtsentscheidungen würden die gesetzgeberischen Wertungen real und dies in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Justiz übernehme damit eine zentrale Steuerungsfunktion. Die Gerichte bilden die gesellschaftliche Wirklichkeit nahezu umfassend ab. Es gelte deshalb für die Medien, die in Rechtsprechung geronnenen gesetzlichen Wertun- 33

34 gen weiter zu bearbeiten. Ob damit ein mediales Parallelforum legitimiert sei? fragte Wrege. Immer öfter äußerten sich Verfahrensbeteiligte auch Richter, Sachverständige, Zeugen in laufenden Verfahren über die Medien. Dass die Medien laufende Justizverfahren quasi an sich zu ziehen, hatte immerhin auch Prof. Wolfgang Ewer, designierter DAV-Vorsitzender, in seiner Festrede am Vorabend deutlich missbilligt (in diesem Heft). Im Podium der Fachleute herrschte zunächst noch Einigkeit: Jedenfalls sollten sich Richter mit öffentlichen Stellungnahmen in eigener Sache weiterhin zurückhalten. Talkshows seien zu meiden. Bommarius wies auf Missverständnisse hin, die durch öffentliche Auftritte entstehen könnten und auf Lernprozesse: Was ist, wenn der Richter seine eigene Entscheidungen plötzlich falsch findet? Er riet überdies, den Kontakt mit dem Boulevard auf das Nötigste zu beschränken. Nicht nur trete unter zunehmendem Sparzwang das Sachinteresse bei Journalisten mangels Ausbildung und Zeit in den Hintergrund. Beim Boulevard werde der Missbrauch geradezu zum Programm. Dafür erntete er allerdings den entschiedenen Widerspruch der OLG-Präsidentin Fölster. Sie brach eine Lanze für die Qualität der Arbeit in den Redaktionen, die für ein breites Publikum arbeiten. Wir können uns nicht nur an die die Intellektuellen wenden - wer auch immer das ist. Eindeutig plädierte sie für eine weite Öffnung der Gerichte für die Medienberichterstattung. Den frischen Wind müsse der Käse schon ertragen, damit es in der Käseglocke nicht muffig werde, nahm sie Wreges Bild plastisch auf. Selbstverständlich herrschten in der Medienwelt andere Regeln: Talkshows verkürzten den Sachverhalt bis zur Unkenntlichkeit. Der aktuelle Fall der Pfand veruntreuenden Kassiererin ist doch aus ganz anderen Gründen so und nicht anders entschieden worden. Gerade deshalb müsse die Pressearbeit durch professionell geschulte Pressesprecher wahrgenommen werden. Die Frage, wie dies angesichts der derzeitigen Ressourcen zu organisieren sei, schwebte greifbar in der Luft. Zunächst sei guter Wille gefragt, machte Fölster deutlich. Auch Wirtz wollte den Boulevard von der Öffentlichkeitsarbeit nicht ausschließen. Entscheidend sei für den Journalisten, welche Botschaft er transportieren wolle Botschaft gehe vor Information. Hier liege ein kritischer Punkt. Für die StA Kiel mit ihrer zentralen Zuständigkeit in Korruptionssachen für das ganze Land Schleswig-Holstein machte Wick deutlich, dass das notwenige Vertrauen im täglichen Umgang routiniert und ungefährdet gepflegt werde selbst in den kritischen Verfahren. Hintergrundgespräche sind für uns ein wichtiges Mittel guter Zusammenarbeit. Wick räumte ein, die Fälle Zumwinkel und der No-Angels-Sängerin seien auch aus seiner Sicht nicht optimal gelaufen. Er selbst achte peinlich darauf, die Persönlichkeitsrechte soweit möglich zu schonen. Das gelinge auch. Namen könnten anonymisiert, persönliche Hintergründe 34

35 lediglich angedeutet bleiben und Zugriffssituationen entschärft werden. Letztlich sei der Pressesprecher Herr der Information und das werde auch akzeptiert, wenn diese einmal knapp ausfalle. Zwischen offensiver und reagierender Pressearbeit wollte Wick nicht allzu kategorisch unterscheiden: Vielfach werde die Erstinformation ohnehin zugleich mit der Anzeige in die Öffentlichkeit lanciert. Es geht dann auch um eine frühzeitige Steuerung des weiteren Verfahrens. Immerhin die StA Kiel sei organisatorisch professionell aufgestellt und ausgestattet, betonte Wick. Mit seiner Beschreibung einer funktionierenden professionellen Pressearbeit wies Wick einen Weg, den alle beschreiten konnten. Kooperation sei wichtig, und zwar auf professionellem Niveau. Geübtes und eingespieltes Vertrauen müsse Grundlage für die gemeinsame Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit sein. Die Aussicht allerdings auf das, was passiere, falls dieser Konsens etwa unter dem Druck des brutalen Informationsmarktes einst brüchig werde, stimmte jedenfalls Bommarius nicht optimistisch: Das Thema Medienethik gibt es nur auf Fortbildungen, merkte er lakonisch an. Überhaupt sei die Fähigkeit zur Selbstkorrektur weniger ein Problem der Justiz als eines der Journalisten: Wenn gestern noch der Weltuntergang angekündigt wurde, fällt er heute eben aus. Von Fehlereinsicht keine Spur. Ihm gehe bei diesen Risiken und den abzuwägenden Rechten der Schutzraum Gerichtssaal verloren, hielt Wrege den Diskutanten vor. Die Grundrechte des Angeklagten/Beschuldigten oder sonstwie individuell Betroffenen seien immerhin typischerweise Minderheitsrechte: Sind sie überhaupt auf die mediale Vermittlung an eine Mehrheit angelegt? Könne Pressearbeit wirklich den Wert des Rechtsstaates an sich in den Köpfen verankern? Liege darin eine unzulässige Instrumentalisierung der Prozessbeteiligten? Guter Pressearbeit gelinge es, die meist komplexe Rechtslage am Einzelfall verständlich zu erläutern, wehrte Wirtz den Einwand ab. Das sei ein hoher Wert, setze allerdings Sachverstand voraus. Mir geht es nicht um eine abstrakte Vermittlung des Rechtsstaates in Form juristischer Bildung, sondern darum, den Hintergrund der Entscheidung zu erhellen. Darin liegt die wichtige gemeinsame Orientierungsaufgabe von Justiz und Medien, so Wirtz. In der Plenumsdiskussion bot Peter Höver, Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag, konkrete Zusammenarbeit vor Ort an. Der beste Qualitätsgewinn gerade auch in der lokalen Berichterstattung werde erzielt, wenn bereits Volontäre einen Einblick in die Arbeit der Gerichte bekämen. Das Angebot nahm Fölster ohne Zögern an, wenn Sie uns im Gegenzug jemanden zur Verfügung stellen, der unseren Pressesprechern sagt, welche Kleidung sie vor der Kamera tragen sollten. I ll do my very best, schlug Höver in die Abmachung ein. VRiOLG Dr. Martin Probst mahnte an, die Öffentlichkeitsarbeit nicht nur auf Gerichtsberichterstattung über so genannte Skandalurteile zu beschränken, sondern Aufgaben und Organisation eines Gerichts transparent zu machen. Deutlich wurde, dass nicht wenige schleswig-holsteinische Gerichte hier bereits ambitioniert tätig sind, sich aber mehr Anerkennung und Unterstützung für ihre Bemühungen wünschten. Christoph Frank, Bundesvorsitzender des DRB, trug Erfahrungen aus der Medien- Christoph Frank 35

36 arbeit des Bundesvorstandes bei. Gerade die Boulevardmedien seien meist berechenbar, die Zusammenarbeit insofern verlässlich. Das Für und Wider, an Formaten mitzuwirken, sei nicht selten im Vorwege schwer abzuschätzen: Sollen wir uns wirklich auf das Thema Saustall Justiz einlassen? Wolf Reinhard Wrege Kommentar Öffentlichkeitsarbeit als Teil des Qualitätsmanagements. Dieser Blickwinkel mag ungewohnt, ja in Richteraugen anstößig erscheinen. Der Salzauer Expertendiskurs hat ihn jedoch eindeutig belegt. Machen Sie den Profi-Test: Ist unsere rechtspolitische Öffentlichkeitsarbeit nicht auch für Sie zur Information und Orientierung wichtig? Konsequent angewendet öffnet Salzau ein weites Betätigungsfeld. Seriöse Medienarbeit bedarf eben nicht allein des guten Willens, sondern Flächen deckend professioneller Strukturen und die binden Ressourcen. Pressesprecher müssen geschult, Kollegen nachhaltig sensibilisiert, Sachmittel bereit gestellt werden. Auf die Umsetzung der Impulse von Salzau kommt es an. Erfreulich, dass aus der Diskussion selbst heraus der erste Anstoß zu konkreten Maßnahmen gegeben worden ist die verabredeten Kontakte haben übrigens schon zu ersten Ergebnissen geführt. Ein Anfang ist gemacht. WRW v.l.n.r.: Sven Heitmann, Daniel Gruber, Jan Backmann, Stefan Worpenberg 36

37 Wo liegt eigentlich Salzau? Die Bundesvorstandsitzung des DRB am 14./ Die diesjährige Frühjahrssitzung des Bundesvorstandes des Deutschen Richterbundes in Salzau in Schleswig- Holstein am 14. und 15. Mai 2009 verdient besondere Erwähnung, denn sie war in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes. Bei dieser Bewertung steht nicht so sehr die durchaus interessante Tagesordnung im Vordergrund, als vielmehr scheinbare - äußere Umstände. Zunächst ist insoweit der Tagungsort selbst zu nennen: Salzau. Wo liegt eigentlich Salzau haben einige Kollegen/ innen aus dem Bundesvorstand und auch ich mich gefragt, als Wilfried Kellermann vor einem Jahr Salzau als Tagungsort nannte. Bislang war es stets Usus, die Bundesvorstandssitzung in einer größeren Stadt und gut erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen. Dank moderner Arbeitsmittel war Salzau allerdings schnell ergooglt : gelegen am Selenter See, bei Fargau-Pratjau, mitten in Ostholstein; quasi Natur pur. Wie sollte man da hinkommen, insbesondere, wenn man wie ich, aus dem Saarland und damit fast vom anderen Ende unserer Republik anreisen muss? Werner Kockler Die zweite Besonderheit war der Umstand, dass sich die Kollegen/innen vom Schleswig-Holsteinischen Richterverband ein umfangreiches, mehrtägiges und außerordentlich interessantes Programm um die Bundesvorstandssitzung herum ausgedacht hatten. Nach der bisherigen Übung bei Bundesvorstandssitzungen erfolgte die Anreise am Vorabend des Sitzungstages, wobei der Abend regelmäßig offiziellen Empfängen vorbehalten war. Am frühen Nachmittag des nächsten Tages hat man sich dann wieder in alle Richtungen verabschiedet. In Salzau hingegen stand bereits für den Anreisetag Donnerstag, am Vormittag ein Meinungs- und Gedankenaustausch der Landesverbandsvorsitzenden fast parallel zu der Präsidiumssitzung auf dem Programm. Und erst für Samstag, nach einer Podiumsdiskussion zum Thema Justiz und Medien war das Ende der Veranstaltung geplant. Sollte eine solch lange, mehrtägige Veranstaltung, dazu noch in einem abgelegenen Ort, gut gehen, hatte ich mich gefragt. Es ging gut; sogar hervorragend. Besonderen Anreiz zur Anreise bot zunächst nochmals die vom Schleswig-Holsteinischen Richterverband übersandte Einladung mit einem Foto des imposanten Salzauer Herrenhauses mit Schlossteich im Vordergrund. Die Anreise ging für mich weit angenehmer von statten als befürchtet. Um an der Vormittagsveranstaltung am teilnehmen zu können, musste ich bereits am anreisen. Vom Flughafen Frankfurt/Hahn im Hunsrück war ich bereits nach nur einer Stunde Flugzeit und kurzer Busfahrt gegen Uhr in Lübeck. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln hätte ich bis Salzau noch zwei Stunden benötigt. Der Kollege Peter Häfner, Vorsitzender des Landesverbandes in Mecklenburg-Vorpommern aus Rostock, holte mich jedoch freundlicherweise und pünktlich am Lübecker Bahnhof mit seinem PKW zur gemeinsamen Weiterfahrt nach Salzau ab. Nach kurzweiliger Fahrt durch die für mich wirklich beeindruckende holsteinische Landschaft, die ich bis dato noch gar nicht kannte, kamen wir bereits am frühen Nachmittag und als erste Gäste überhaupt, in Salzau an. Aufgrund des ausgeklügelten Zimmerschlüsselverteilungssystems des Kollegen Daniel Gru- 37

38 Der Bundesvorstand tagte innen... ber fanden wir selbständig unsere Zimmer im Herren- und im Torhaus und überraschten die Kollegen Wilfried Kellermann und Daniel Gruber, die sich, bei strahlendem Sonnenschein in legerer Freizeitkleidung bei Bier und Zigarren im Bistro vor dem Torhaus, gerade von dem Vorbereitungsstress erholen wollten. re Kennenlernen ist m.e. gerade in einer Zeit, in der es, wie aktuell, gravierende personelle Veränderung in der Zusammensetzung des Bundesvorstandes gibt, wesentliche Vorrausetzung für eine vertrauensvolle und zielführende Zusammenarbeit zur Förderung der gemeinsamen Aufgaben unseres Verbandes. Dies ist in Salzau bestätigt worden in einem unkomplizierten Zusammenwirken in sehr kollegialer und teils ausgesprochen freundschaftlicher Atmosphäre. Das Landeskulturzentrum Salzau ist mit dem Ensemble seiner Gebäude mitten in grüner Landschaft eine Tagungsörtlichkeit, die eigentlich jeden überzeugen muss. Diese positive Atmosphäre im Zusammenwirken mit besonderen Programmablauf hat m.e. wesentlich dazu beigetragen, dass es bereits am ersten Abend, als auch während der Veranstaltung der Landesvorsitzenden am nächsten Vormittag und ungeplant auch am Nachmittag zu sehr fruchtbaren Gesprächen und Diskussionsergebnissen kam. Ich habe bislang keine Veranstaltung der Deutschen Richterbundes erlebt, die ein so gutes wechselseitiges Kennenlernen der Teilnehmer ermöglicht hätte, wie dies in Salzau der Fall war. Das besse- Ein ausdrückliches Kompliment gilt dem ausrichtenden Schleswig-Holsteinischen Richterverband nicht zuletzt auch für den gelungenen Festakt Justiz im Zentrum der Gesellschaft mit prominenter Besetzung und brillantem Festredner Wolfgang Ewer sowie dem anschließenden Galaabend im Herrenhaus, der Gelegenheit zum Feiern bot aber auch weiterhin nicht wenige Teilnehmer zu lockern Sachdiskussionen zusammenführte. Mein Rückflugtermin (11.00 Uhr und wieder chauffiert vom Kollegen Häfner) ließ es leider nicht zu, dass ich noch hätte an der abschließenden Podiumsdis-... und außen! 38

39 kussion am zum Thema Justiz und Medien teilnehmen können. Es bleibt zu wünschen, dass die in Salzau geschaffene gute Basis der Zusammenarbeit, die kollegiale und freundschaftliche Atmosphäre erhalten bleibt und weiter ausgebaut werden kann. Wir haben noch viele schwierige aber auch lohnende Aufgaben vor uns. Die nächste Bundesvorstandssitzung wird am 12./ in Perl-Nennig stattfinden. Wo liegt Perl-Nennig eigentlich? Man wird es erahnen können: im Saarland, im Dreiländereck zu Frankreich und Luxemburg. Der Saarländische Richterbund wird Salzau weder kopieren können noch wollen, aber sich redlich bemühen eine andere und hoffentlich ähnlich gute Bundesvorstandssitzung veranstalten zu können. Werner Kockler Terminsankündigungen der Ortsvereine Der Lübecker Richterverein lädt herzlich zu einer Besichtigung des Ringstedtenhofes des Vereins Landwege e.v.am 10. September 2009, Uhr, ein. Geplant ist eine kurze Information über das Projekt, sodann eine Hofführung und ein gemeinsames Kaffeetrinken. Das Ende der Veranstaltung wird ca Uhr sein. Falls das Wetter gut sein sollte, kann man mit dem Fahrrad anreisen. Treffpunkt für Fahrradfahrer ist um Uhr vor dem Landgericht. Alle anderen Teilnehmer mögen sich bitte bis Uhr auf dem Hof Vorrader Str. 81, Lübeck einfinden. Da der Verein vorab eine genaue Teilnehmerzahl mitgeteilt bekommen möchte, wird um verbindliche Anmeldung bis zum bei Christian Singelmann gebeten. Hofführung und Kaffeetrinken sind grds. kostenlos; Spenden sind jedoch gern gesehen! Der Schleswiger Richterverein lädt zu einer offenen Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Neues Unterhalts- und Verfahrensrecht" am 11. November 2009 um 15:00 Uhr ein. Veranstaltungsort ist der Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes. Referenten werden sein: VRiOLG Rainer Hanf, RiOLG Dr. Detlef von Krog und RiOLG Dr. Dirk Bahrenfuß. Moderatorin: Rechtsanwältin und Notarin Kirsten Berlage aus Schleswig. 39

40 Neues von Pebb y 1. Einleitung Angesichts der Personaleinsparungsbeschlüsse der Großen Koalition im Land und der Ankündigung, dass die Justiz von diesen Sparbeschlüssen nicht ausgenommen werden soll, gewinnt die Personalbedarfsberechnung besondere Bedeutung. Mögen auch Detailprobleme bestehen, so ist dennoch zu betonen, dass der im Rahmen von Pebb y ermittelte Personalbedarf die Mindestausstattung für eine funktionierende Justiz im Lande abbildet. Anders als in der übrigen Landesverwaltung und ihren nachgeordneten Bereichen wird der Personalbedarf in der Justiz anhand der Fallzahlen auf empirisch-analytischer Grundlage ermittelt. Einschnitte gehen hier direkt zu Lasten des Justizgewährungsanspruchs des Bürgers und der Rechtssicherheit. Die Entscheidungsträger in Politik, Regierung und Parlament müssen sich im Klaren darüber sein, dass die Einsparung von Richter- und Staatsanwaltsstellen aber auch von Stellen im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und dem Servicebereich, die eine Unterdeckung des errechneten Personalbedarfs bewirkt, unweigerlich das Anwachsen der Bestände und deutlich längere Verfahrenszeiten zur Folge haben wird. 2. Pebb y Nacherhebung Im Jahr 2008 sind Nacherhebungen durchgeführt worden, um die Basiszahlen (Bearbeitungszeit je Verfahren in Minuten) für bestimmte Geschäfte neu zu ermitteln. Es handelt sich um solche Verfahren, bei denen sich durch Gesetzesreformen (ZPO-Reform, Hartz IV -Gesetzgebung, Insolvenzrecht) oder durch Optimierung von organisatorischen Abläufen (Handelsregister, Grundbuch) Änderungen ergeben haben Das Gutachten über die Nacherhebungen liegt mittlerweile vor. Ordentliche Gerichtsbarkeit Die zukünftigen Pebb y-geschäfte für den richterlichen Dienst sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Die Angabe der alten Basiszahl erfolgt zu Informationszwecken. Da die Geschäfte zum Teil neu zusammengestellt wurden, ist eine Vergleichbarkeit alt/neu nur eingeschränkt gegeben. Richter am Amtsgericht Pebb y Nr. RA 015 Geschäftsbezeichnung Basis-zahl alte Basiszahl / Geschäftsbezeichnung Nachbarschaftssachen, Bau-/Architekten- (ohne Nachbarschaftssachen Architektenhonorarsachen) sowie Arzthaftungssachen 260 Bau-/Architektensachen 150 sonstige Zivilsachen RA 041 RA 053 Mietsachen Verkehrsunfallsachen, Reisevertragssachen und WEG-Binnenstreitigkeiten Wohnungsmietsachen 220 Verkehrsunfallsachen 150 sonstige Zivilsachen RA 059 RA 421 RA 423 RA 424 RA 331 Sonstige Zivilsachen, selbständige Beweisverfahren und Rechtshilfeersuchen Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren (IK) Insolvenzverfahren (IN) betreffend natürliche Personen Insolvenzverfahren (IN) betreffend juristische Personen, Personengesellschaften und andere nicht natürliche Personen, Insolvenzverfahren (IE) nach ausländischem Recht Eintragung im HR B und sonstige Registersachen (neue Bezugsgröße: erste Urkunde) sonstige Zivilsachen 170 Verbraucherinsolvenzverfahren 98 Unternehmensinsolvenzverfahren 98 Unternehmensinsolvenzverfahren 52 Handelsregister B-Sachen und sonstige Registersachen (alte Bezugsgröße: jede Urkunde) 40

41 Richter am Landgericht Pebb y Nr. RL 011 RL 021 Geschäftsbezeichnung Bau-/Architektensachen, Haftung und Honorarsachen von Personen (besondere Honorarordnung) Auseinandersetzung von Gesellschaften sowie Kartellsachen Technische Schutzrechte Basiszahl alte Basiszahl / Geschäftsbezeichnung 800 Haftung und Honorarsachen von Personen, für die eine besondere Honorarordnung gilt, Bau-/Architektensachen, und Auseinandersetzung von Rechtsgemeinschaften (Gesellschaftsrecht) 430 Gewerblicher Rechtsschutz RL 030 Miet-/Kredit-/Leasingsachen Miet-/Kredit-/Leasingsachen RL 052 RL 059 RL 061 Verkehrsunfallsachen, Ansprüche aus Versicherungsverträgen und Kapitalanlagesachen Sonstige Zivilsachen 1. Instanz sowie selbständige Beweisverfahren Berufungen in WEG-Binnenstreitigkeiten und sonstige Berufungen Verkehrsunfallsachen 480 Sonstige allgemeine Zivilsachen sowie selbständige Beweisverfahren 590 Zivilsachen 2. Instanz RL 091 RL 099 RL 100 RL 110 Beschwerden in FGG-Sachen Sonstige Beschwerden Handelsvertretersachen, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sowie Bausachen und Kartellsachen (vor der Kammer für Handelssachen) Sonstige Handelssachen sowie selbständige Beweisverfahren (vor der Kammer für Handelssachen) Sonstige Beschwerden 240 Sonstige Beschwerden 740 Handelsvertretersachen, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sowie Bausachen (vor der Kammer für Handelssachen) 360 Marken- und Patentsachen sowie Wettbewerbssachen 420 sonstige allgemeine Handelssachen sowie selbständige Beweisverfahren (vor der Kammer für Handelssachen) Richter am Oberlandesgericht Pebb y Nr. RO 011 Geschäftsbezeichnung Berufungen hinsichtlich Bau-/Architektensachen, technische Schutzrechte, Haftung- und Honorarforderungen von Personen mit besonderer Honorarordnung, Vergabe- und Gesellschaftsrechtssachen, Arzthaftungssachen Basiszahl 2100 alte Basiszahl / Geschäftsbezeichnung 2300 Berufungen in Bau-Architektensachen (ohne Architektenhonorarsachen) Gesellschaftsrechtsachen und Arzthaftungssachen RO 012 RO 041 Berufungen in sonstigen Zivilsachen FGG-Beschwerden einschl. Verfahren nach dem SpruchG Berufungen in allgemeinen Zivilsachen, Staatshaftungssachen sowie gegen Urteile der Kammer für Handelssachen 490 Beschwerden und sonstige Anträge in Zivilsachen einschließlich FGG-Verfahren RO 049 Beschwerden und sonstige Anträge in Zivilsachen Beschwerden und sonstige Anträge in Zivilsachen einschließlich FGG-Verfahren 41

42 In der Tendenz dürften die neuen Pebb y-basiszahlen bei den Amtsgerichten einen höheren Richterbedarf ergeben, während sich die Zahlen bei den Landgerichten und dem Oberlandesgericht nur unwesentlich verändern werden. Die neuen Basiszahlen werden voraussichtlich im Jahr 2010 eingeführt werden Sozialgerichtsbarkeit Auch die Nacherhebungen zu den Verfahren, deren Bearbeitung aufgrund der Hartz-IV -Gesetzgebung nunmehr der Sozialgerichtsbarkeit obliegt, sind abgeschlossen. Für die Sozialgerichte ergaben sich für die Hauptsacheverfahren (Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit, nach dem SGB II Klageverfahren und nach dem SGB XII und dem AsylbLG Klageverfahren Basiszeiten von 290, 240 bzw. 330 Minuten). Die Basiszahl für die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (SGB II) beträgt 210 Minuten, die des einstweiligen Rechtsschutzes bei Angelegenheiten nach dem SGB XII und nach dem AsylbLG bei 290 Minuten. Diese Basiszahlen sind jedoch noch nicht endgültig, weil beabsichtigt ist, die Geschäfte für Klageverfahren und für Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu jeweils einem Pebb y-geschäft mit einer gemeinsamen Basiszahl zusammenzufassen. Beim Landessozialgericht ergab die Nacherhebung folgende Basiszahlen: Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit Minuten Berufungsverfahren SGB II 840 Minuten Berufungsverfahren SGB XII und dem AsylbLG 980 Minuten Für die Beschwerden gegen Entscheidungen der Sozialgerichte in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hier hatte die Erhebung Basiszahlen von 530 bzw. 600 Minuten ergeben soll eine Einbeziehung in das Geschäft Beschwerden gegen erstinstanzliche Verfahren erfolgen. Die hierfür erforderlichen Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 3. Auswirkungen des FamFG Für sehr viel Wirbel und Unmut bei den Familienrichterinnen und -richtern haben die Planungen der Pensenkommission vom Herbst 2008 zur vorläufigen Bewertung bestimmter familienrechtlicher Verfahren gesorgt. a) Nach dem am 1. September 2009 in Kraft tretenden Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG wird das Familiengericht künftig auch für Verfahren zuständig sein, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen und für die bislang in Abhängigkeit vom Streitwert die Landgerichte zuständig sind. Diese Verfahren werden derzeit bei den Landgerichten als sonstige allgemeine Zivilsachen eingeordnet und mit 480 Minuten bewertet. Die Pensenkommission hat beschlossen, diese Verfahren vorläufig unter das Geschäft RA 100 ( sonstige isolierte F-Verfahren und sonstige Anträge in Familiensachen ) mit einer Basiszahl von 170 Minuten zu fassen. Die Frage, warum die gleichen Verfahren bei den Amtsgerichten deutlich geringer gezählt werden als bei den Landgerichten, liegt auf der Hand. Ob diese auf den ersten Blick als Ungleichbehandlung empfundene Bewertung tatsächlich zu korrigieren ist, wird sich erst zeigen, wenn das FamFG in Kraft getreten ist und die neuen Vorschriften gelebt werden. Unterschiede zwischen der Bewertung ähnlicher Geschäfte beim Amtsgericht einerseits und dem Landgericht andererseits sind bei Pebb y nichts Ungewöhnliches (Verkehrsunfallsachen AG 220 Minuten / LG 700 Minuten; Wohnungsmietsachen AG 170 Minuten / Mietsachen LG 410 Minuten; sonstige allgemeine Zivilsachen und selbständige Beweisverfahren AG 150 Minuten / LG 480 Minuten). 42

43 Wichtig ist aber auch, dass die Zahl der entsprechenden Verfahren, die von den Landgerichten auf die Amtsgerichte verlagert werden, nicht besonders hoch ist. Eine Abfrage des MJAE ergab, dass insgesamt in 2008 (geschätzt) 185 Verfahren bei den Landgerichten eingingen. Hieraus ergibt sich ein Personalbedarf von 0,85 Richtern. Da die Verfahren bei den Amtsgerichten mit 170 Minuten bewertet werden, reduziert sich der rechnerische Fehlbedarf auf 0,55 Richter. Dieser verteilt sich auf das gesamte Land, also alle 24 Amtsgerichte. b) Entspannung ist hingegen bei der Bewertung der einstweiligen Anordnungen in Familiensachen zu vermelden. Nach den ursprünglichen Planungen der Pensenkommission sollten diese Verfahren wie bisher nicht für den Personalbedarf zählen. Diese bisherige Bewertung war unproblematisch, weil neben dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes immer auch ein Hauptsacheverfahren anhängig zu machen war, das bei Pebb y Berücksichtigung fand. Ab 1. September 2009 ist das einstweilige Anordnungsverfahren ein selbständiges Verfahren und kann folglich ohne entsprechendes Hauptsacheverfahren anhängig gemacht werden. Eine Nichtberücksichtigung der Anordnungsverfahren in Pebb y hätte zur Folge, dass die aufgewendete richterliche Arbeit sich nicht im Personalbedarf widerspiegeln würde. Insbesondere auch die Schleswig-Holsteinische Justizverwaltung hat sich daher dafür stark gemacht, eine Berücksichtigung auch dieser Verfahren im Rahmen von Pebb y zu erreichen. Dies ist gelungen. Die Pensenkommission hat in ihrer Juni-Sitzung beschlossen, dass die Verfahren auf einstweilige Anordnung in Familiensachen vorläufig entsprechend ihrem Verfahrensgegenstand wie die entsprechenden Hauptsacheverfahren (RA 060 bis RA 100) bewertet werden. c) Nicht erfolgreich war Schleswig-Holstein mit seinem Vorstoß, die Bewertung von Verfahren gemäß 1906 Abs. 5 BGB (Genehmigungen von Unterbringungen oder unterbringungsähnlichen Maßnahmen im Rahmen einer Vorsorgevollmacht) zu erreichen. Die Pensenkommission hat nach einer Überprüfung festgestellt, dass bundesweit kein erheblicher Anstieg der Verfahren gemäß 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b, Nr. 2 FGG feststellbar sei. Es könne daher davon ausgegangen werden, das der Bearbeitungsaufwand für diese Verfahren, darunter auch die Verfahren gemäß 1906 Abs. 5 BGB durch die Basiszahl RA 350 (Betreuungen) nach wie vor zutreffend abgebildet werde. 4. Schlussbemerkung Pebb y bleibt spannend. Die Bundespensenkommission macht sich für eine Neuerhebung aller Basiszahlen in 2014 stark. Ob hierfür finanzielle Mittel vorhanden sein werden und ob die Erhebungsmethodik (Selbstaufschreibung für alle Dienstzweige) geändert werden muss, ist abzuwarten. Kai Thomsen 43

44 Bestenauslese und Richterwahl Nachdem der Richterwahlausschuss in der Vergangenheit mehrfach teilweise bis zu zwei Jahre lang für vakante Beförderungsstellen keine BewerberInnen gewählt hat, lud die NRV am 29. April 2009 zu einer Veranstaltung im Legienhof in Kiel ein, die sie unter das Thema stellte: Richterwahl in Schleswig-Holstein, Der Grundsatz der Bestenauslese und die Pflicht zur Wahl. Die Veranstaltung stieß auf breite Resonanz. Es waren fast alle Oberpräsidentinnen/Oberpräsidenten und Landgerichtspräsidenten anwesend. Von der Politik waren Sprecher der SPD, FDP und der Grünen anwesend, Frau Franzen (SPD), Herr Puls (SPD) und Herr Kubicki (FDP) insbesondere in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des thematisch angesprochenen Richterwahlausschusses. Auch etliche Verbandsmitglieder hatten den Weg nach Kiel gefunden. Nach einer Begrüßung durch den Sprecher der NRV, Herrn Schneider, stellte der inzwischen pensionierte Kollege Hartmut Albers - bis Ende 2008 Vorsitzender des für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Revisionssenates am Bundesverwaltungsgericht- detailliert die Gesetzeslage in Schleswig-Holstein zur Richterwahl und deren Justiziabilität dar. Unterstützt wurde er auf dem Podium von der Kollegin Maren Thomsen, die seit einigen Jahren in diesem Senat am Bundesverwaltungsgericht tätig ist. Fazit: Das relativ austarierte System lebt von der durch die Notwendigkeit einer Zweidrittel-Mehrheit entstehenden Einigungsnotwendigkeit. Fehlt es - auch nach mehrfachen Wahlgängen - an der notwendigen Mehrheit, ist die Wahl gescheitert. Im Anschluss an diese Einführung entstand eine lebhafte Diskussion, in der zunächst die anwesenden Mitglieder des Christian Blöcker Richterwahlausschusses ihre Erfahrungen darstellten. Mit bemerkenswerter Offenheit erklärten die Politiker, dass den Ausschuss bei seiner Entscheidung durchaus interessiere, wo ein Bewerber gesellschaftspolitisch stehe, und dass damit die "politische Farbenlehre", so wie es Außenstehende schon immer vermutet haben, bei der Entscheidung - jedenfalls bei gleicher Eignung - eine Rolle spielt. Nichtwahlen hätten eben damit zu tun, dass es für keinen der Kandidaten die notwendige Mehrheit gäbe. Vor allem Herr Kubicki von der FDP wies in dem Zusammenhang auf das Problem der Beurteilungen hin, die es dem Ausschuss im Hinblick auf immer wieder vorkommende stark übertriebene Darstellungen, zum Teil auch in der Bewertung außerdienstlicher Aspekte, häufig schwer machten, eine Auswahl zu treffen (Stichwort: Beurteilungslyrik ). Nicht zuletzt sehe sich der Ausschuss massiven Einflussnahmeversuchen der Verbände "bis an die Grenze der Rechtswidrigkeit" ausgesetzt. Nach umfangreicher Diskussion, in der auch von den Beurteilern unter anderem die Präsidentin des Oberlandesgerichts Frau Fölster und der Präsident des Landgerichts Lübeck Herr Böttcher das Wort ergriffen, schloss Herr Schneider nach gut zwei Stunden die Veranstaltung mit dem selbstkritischen Bemerken - den Hinweis von Herrn Kubicki aufgreifend -, dass die Attraktivität einer Mitgliedschaft in einem berufsständischen Verband für diejenigen Richterinnen und Richter, die mit dem Gedanken eines Beitritts spielten, darunter leide, wenn man diese kritische Sichtweise des Handelns der Verbände zugrunde lege. Dieser Schlussbemerkung wird man sicher nur zustimmen können. Christian Blöcker 44

45 Aktuelles zur Besoldung Mit der vollständigen Übernahme des Tarifergebnisses zum 1. März 2009 ist die Richter- und Beamtenbesoldung des Landes erstmals seit Jahren in einem wahrnehmbaren Umfang angehoben worden: Die Tabellenwerte erhöhten sich um den Sockelbetrag von 40 Euro zuzüglich einer linearen Steigerung von 3%. Zum 1. März 2010 werden die Gehälter noch einmal um 1,2 % erhöht. Auch wenn es nicht gelungen ist, die Realeinkommensverluste der letzten Jahre auszugleichen, so konnte doch immerhin der vorläufige Anschluss an die Einkommensentwicklung beim Bund und in den Kommunen erreicht werden. Dieser Erfolg beruhte maßgeblich auf dem engen Schulterschluss aller Gewerkschaften und Verbände des öffentlichen Dienstes und der auch von unserem Verband geleisteten öffentlichen Überzeugungsarbeit. Dies macht uns für die nächste Tarif- und Besoldungsrunde durchsetzungsfähiger. Neben der Erhöhung der allgemeinen Tabellenentgelte geht es auch um Besoldungsstrukturfragen. In der Diskussion ist derzeit die Umstellung der Besoldung von Lebensalters- bzw. Dienstaltersstufen hin zu sogenannten Erfahrungsstufen. Der Bund hat die Umstellung bereits vollzogen. Durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG, BGBl I, 2009, 160, 193 ff.), welches zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist, ist das Bundesbesoldungsgesetz grundlegend geändert worden. Nach 27 Abs. 1 BBesG neuer Fassung wird das Grundgehalt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach Erfahrungsstufen bemessen. Dabei erfolgt der Aufstieg in die nächst höhere Frank Engellandt Stufe nach Ablauf von Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht werden (Erfahrungszeiten). Der Aufstiegsrhythmus beläuft sich zwischen zwei und vier Jahren. Bei der ersten Stufenfestsetzung können nach Maßgabe des 28 BBesG neu berücksichtigungsfähige Zeiten als Erfahrungszeiten anerkannt werden. Gemäß 38 BBesG neu gilt Entsprechendes für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte. Anstelle des bisherigen Besoldungsaufstiegs innerhalb von 12 Lebensaltersstufen von 27 bis 49 Jahren ist die R-Besoldung des Bundes nunmehr in 8 Erfahrungsstufen gegliedert. Für bereits eingestellte Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 gilt eine besondere Überleitungstabelle, welche den Besitzstand wahren soll, 5 Besoldungsüberleitungsgesetz (BGBl I 2009, 221, 225). Das Grundgehalt steigt mit Wirkung zum 1. Juli 2009 in der Gruppe R 1 von Euro in Stufe 1 auf Euro in Stufe 8. In der Gruppe R 2 steigt das Grundgehalt von Euro in Stufe 1 auf Euro in Stufe 8. Die Mitglieder der Besoldungskommission des Deutschen Richterbundes befinden sich auch in Sachen Besoldungsstruktur im ständigen Austausch, um die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Richter und Staatsanwälte möglichst wirksam vertreten zu können. In der Besoldungsstrukturdebatte ist es von zentraler Bedeutung, die derzeit erzielten Lebenszeiteinkommen zumindest zu halten und eine höhere, leistungsund verantwortungsgerechte Eingangsbesoldung für jüngere Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte durchzusetzen. 45

46 Nach wie vor unbefriedigend ist die Situation hinsichtlich der Sonderzuwendung (sogen. Weihnachtsgeld). Unser Verband wird die mit der Streichung verbundene deutliche Gehaltskürzung nicht aus den Augen verlieren und verlangt einen angemessenen Ausgleich. Eine dauerhafte Schlechterstellung im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer und den Bundesbediensteten ist nicht hinnehmbar. So hat z.b. der Bund die Sonderzahlung durch das DNeuG nicht nur dauerhaft gesichert und in ihrem Bestand vollständig in die Grundbesoldung integriert, sondern bereits jetzt mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wieder auf das Niveau von 60% (Versorgungsempfänger 50%) erhöht, vgl. die Tabelle im BGBl I 2009, 213 f. Es zeigt sich ein deutlicher Abstand zur Landesbesoldung, und dies schon unabhängig von der demnächst anstehenden Tarif- und Besoldungsrunde 2010 für den Bund und die Kommunen. In der Frage der amtsangemessenen Besoldung setzen wir weiterhin auf eine gerichtliche Klarstellung in unserem Musterprozess. Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung im Herbst des Jahres in Aussicht gestellt. Die staatliche Aufgabenerfüllung muss sich am Wohl der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes orientieren. Eine Alimentierung der Justizangehörigen nach Kassenlage ist mit dem Justizgewährungsanspruch nicht zu vereinbaren. Frank Engellandt Heute kaufen im übernächsten Monat bezahlen: Nur für Mitglieder: Die kostenlose DRB-VISA Business Card Mit dieser Karte kann nicht nur bezahlt werden, sondern sie bietet auch weitere Vorteile wie vergünstigte Einkäufe von Reisen, Fahrzeugen, Golfzubehör etc. Die einzelnen Rabattmöglichkeiten können auf der Homepage des DRB nachgelesen werden. Und so funktioniert s: 1. DRB-Homepage ( aufrufen 2. Link Aktuelles anklicken 3. Antrag herunterladen und ausfüllen 4. Mitgliedschaft von dem örtlichen Verein bestätigen lassen 5. Antrag einschicken an die LB BW 6. Karte erhalten 7. Karte benutzen 8. übernächsten Monat bezahlen 46

47 Die Führungskraft Grußworte des Sächsischen OVG-Präsidenten anlässlich des Empfangs der Sächsischen Rechtsanwaltskammer am im Zwinger Erich Künzel Bei der Vorbereitung des Grußwortes auf diesem Empfang bin ich auf eine Beschreibung von Empfängen des früheren Oberbürgermeisters von Stuttgart, Manfred Rommel, aufmerksam geworden. Manfred Rommel, unterscheidet bei den Empfängen die Stehempfänge und die wie er es nennt gesetzten Empfänge. Letztere sind wenden sie einfach die klassische wörtliche Auslegung an - diejenigen, bei denen man sitzt also im Wesentlichen Mittagessen und Abendessen. Rommel zieht die Stehempfänge den gesetzten Empfängen vor: Die gesetzten Empfänge seien regelmäßig außerhalb der Arbeitszeit und deshalb eine Zumutung. Der Stehempfang sei schon allein deshalb vorzuziehen, weil man in aller Regel verschwinden könne, ohne dass es groß auffalle. Nachteilig beim Stehempfang sei allerdings, dass man beide Hände zum Halten von Teller und Glas brauche. Man bekomme auch ständig Stöße auf den Ellbogen des Arms daher sollte man möglichst Weißwein trinken, um die Flecken auf der Kleidung zu vermeiden. Ein weiterer Vorteil des Stehempfangs sei, dass nicht so viele langatmige Tischreden gehalten würden Nachteil beim Stehempfang sei für den Redner allerdings, dass er wenig Applaus bekomme die Hände würden ja zum Halten von Teller und Glas benutzt. Ein Grußwort auf Empfängen beginnt nach meiner Erfahrung oftmals mit der Einleitung: Ich freue mich, dass Sie alle der Einladung gefolgt sind und ich heute ein Grußwort an Sie richten darf. Meine Damen und Herren: Diese Einleitung bringt für die Zuhörer keinen wirklichen Gewinn. Es ist überhaupt nicht wichtig, ob es den Redner freut, dass alle da sind und er reden kann. Für die Gäste des Empfangs ist es von größerer Bedeutung, dass das Grußwort mindestens erträglich ist. Vom Erträglichkeitsgedanken ausgehend, hatte ich bei der Vorbereitung des Grußwortes zunächst den Gedanken, etwas zu Pebb y zu sagen ich dachte, das löst möglicherweise Freude bei Ihnen aus. Ich habe das aber gleich wieder fallen gelassen. Mir ist klar, dass das Thema Pebb y eine wehmütige Stimmung verursachen kann in Zeiten von Pebb y erinnert sich ja mancher wehmütig an längst vergangene Zeiten. Zeiten, in denen noch nicht überwiegend Betriebswirtschaftler samt ihrem so hat man jedenfalls den Eindruck - unvermeidlichen Gefolge von Unternehmensberatern unterwegs waren, um zu sagen wie es geht. Es waren Zeiten in denen die Fähigkeit zur Erstellung und Auswertung von Statistiken noch nicht ein wesentliches Merkmal des Anforderungsprofils von Justizbediensteten war. Wenn es stimmt, was ein bekannter Insolvenzverwalter einmal sagte, wird dieser ständig wachsende Einsatz von Unternehmensberatern auch im öffentlichen Dienst zukünftig zu einer echten Herausforderung werden. Auf die Frage, woran man ein wirklich gesundes Unternehmen erkennen könne, antwortete er: Ein Unternehmen ist dann wirklich gesund, wenn es den Einsatz von Unternehmensberatern überlebt hat. Es wäre zwar hoch interessant, ob das auch für den Staat und die Justiz - gilt, aber wie gesagt ich möchte das im Interesse der anzustrebenden Erträglichkeit lieber lassen wir werden es ja wohl noch erleben. Also lassen wir Pebb y. Ich möchte, auch um den Anlass des Symposiums Justizlehre nicht gänzlich 47

48 aus dem Blick zu verlieren einige Gedanken vorbringen, die sich mit Eigenschaften und Verhalten von Führungskräften beschäftigen. Mir scheint das heute ein geeigneter Rahmen zu sein, da ja ungewöhnlich viele Führungskräfte hier versammelt sind. Wir beschäftigen uns viel damit wie das Verhalten der Mitarbeiter sein soll; verhältnismäßig wenig beschäftigen wir uns dagegen mit dem Verhalten von Führungskräften. Wir sollten uns dem verstärkt widmen uns gewissermaßen immer mal wieder selbst den Spiegel vorhalten. Alle Modelle und Programme zu einer stetigen Verbesserung der Arbeit in Verwaltung und Gerichten werden nichts fruchten, wenn es dort schlechte Führungskräfte gibt - das Qualitätsmanagement beginnt bei der Führungskraft. Ausgangspunkt meiner Überlegung ist die Feststellung, dass eine Führungskraft nicht deswegen recht hat, weil sie Führungskraft ist. Das klingt nur auf den ersten Blick banal. George Bernhard Shaw lässt Napoleon einen Italiener fragen, was er mit einem Offizier machen solle, bei dem alles, was er sagt, falsch sei. Der Italiener antwortet: Machen Sie ihn zum General und alles was er sagt ist richtig. Das mag gemeinhin tatsächlich so sein, aber deswegen ist es nicht richtig. Eine gute Führungskraft weiß, dass sie nicht nur mitunter, sondern sogar häufig wenig weiß und jedenfalls auf lange Sicht - gut daran tut, das Wissen der Mitarbeiter zu nutzen. Entgegen allen Verlautbarungen an Stammtischen und in öffentlichen Talkrunden habe ich die Erfahrung gemacht, dass es weitaus mehr gute und zuverlässige Mitarbeiter gibt, als anders herum. Dass Führungskräfte gleichwohl oftmals dazu neigen, mit bitterlichem Gesichtsausdruck über die die schlechten und unzuverlässigen Mitarbeiter zu klagen, mag damit zusammen hängen, dass es 48

49 für eine Führungskraft dann viel leichter wird. Das Besondere an Führungskräften ist ja auch, dass sie in aller Regel wieder Führungskräfte über sich selbst haben nahezu alle Führungskräfte sind also gewissermaßen Mitarbeiter anderer Führungskräfte. Wenn die Führungskraft in dieser Mitarbeiterrolle von der noch höheren Führungskraft mit strenger Miene gefragt wird, warum manche Dinge nicht so sind, wie sie sein sollten, ist es deutlich einfacher Wahrheiten müssen gesagt sein - wenn man den Ball an die eigenen Mitarbeiter weiter gibt. Sie haben vielleicht solche Szenen schon mal erlebt: Die untere Führungskraft sitzt bei der oberen Führungskraft. Die obere Führungskraft stellt die erwähnte Frage nach dem schlechten Zustand, die regelmäßig mit dem Satz endet: Nun erklären sie das mal. Welch wunderbare Möglichkeit bietet da die Antwort: Wissen Sie es ist eigentlich kein Wunder, dass es nicht läuft bei den Mitarbeitern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bei den Mitarbeitern ist erst der Prolog. Danach kommt es entscheidend darauf an, die schlechten Mitarbeiter, die es natürlich wie überall - gibt, besonders hervor zu heben. Ziel muss sein, dass die obere Führungskraft den Eindruck erhält, dass es bis auf wenige Ausnahmen nur schlechte und missgünstige Mitarbeiter gibt. Wenn es der unteren Führungskraft gelingt, diesen Eindruck zu vermitteln, dann hat sie das Feld für den entscheidenden letzten Schritt vorbereitet. Wohldosierte Andeutungen über die eigenen Bemühungen, die der oberen Führungskraft den Eindruck vermitteln, dass die untere Führungskraft zweifellos zu den wie es Personalberater bezeichnen - Extrem-Jobbern gehört; also Führungskräfte, die sich mit Haut und Haar der täglichen Arbeit verschrieben haben. Dazu dienen gezielt gesetzte Hinweise auf die obligatorische 6-Tage- Woche, einem mindestens Stunden Tag, dem totalen Stress, und natürlich: Urlaubsantritt und Arbeitsunterbrechung durch Mittagessen ausnahmslos mit schlechtem Gewissen. Das führt regelmäßig zum Erfolg und man fährt die Ernte ein: Die obere Führungskraft bedankt sich mit den Worten: Lassen Sie nicht nach in ihren Bemühungen - wenn Sie nicht wären - ich weiß das zu schätzen was täte ich ohne Sie. Es ist auch bei Führungskräften des öffentlichen Dienstes ein weit verbreitetes Vorurteil, dass man über Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes allenfalls dann etwas Gutes sagen kann, wenn sie tot sind. Leider wird auch im öffentlichen Dienst nach dem Motto verfahren: Der Verstorbene wird regelmäßig besser dargestellt, als er war und der Lebende regelmäßig schlechter, als er ist. Tatsächlich sind Mitarbeiter meist besser als sie von Führungskräften dargestellt werden. Führungskräfte sollten deshalb bereit sein, das Wissen des Mitarbeiters anzuerkennen und auf ihn zu hören. Der Mitarbeiter weiß gelegentlich mehr als die Führungskraft. Manche Führungskraft wird sich heute sicher wünschen, sie hätte mehr auf die Bedenken von Mitarbeitern gegen Cross-border- Leasing-Geschäfte gehört. Die Anmerkung sei gestattet: Diejenigen, die vor vielen Jahren mit Führungskräften über die Cross-Border-Geschäfte gesprochen haben, reiben sich heute mitunter verwundert die Augen, wenn sie jetzt hören, dass damals niemand auf die Risiken aufmerksam gemacht habe. Umso mehr Mitarbeiter die Führungskraft hat, umso größer ist natürlich die Gefahr, dass sie von Mitarbeitern umgeben ist, die mehr als sie selbst wissen. Das ist kein Grund sich aufzuregen. Führungskräfte sollten nicht dauernd den Überlegenen spielen. Man kann sich dümmer stellen als man ist - aber es gelingt auf Dauer nicht, sich klüger zu stellen als man ist. Wenn eine Führungskraft 49

50 etwas nicht versteht, sollte sie es sagen und den Mitarbeiter noch mal fragen. Die Führungskraft sollte vor allem keine Scheu vor einfachen Fragen haben die einfachen Fragen sind oftmals die Wichtigsten. Das bedeutet keinen Autoritätsverlust. Im Gegenteil: Der Mitarbeiter wird es in aller Regel zu schätzen wissen, wenn seine Meinung nicht mit überlegenem Lächeln einfach weggewischt wird, sondern der Chef bereit ist, sich ernsthaft mit der Auffassung des Mitarbeiters auseinander zu setzen. Das bedeutet auch, dass die Führungskraft eine offene Arbeits- und Gesprächsatmosphäre herstellen muss. Wer seine Mitarbeiter nur noch kritisiert, wird allenfalls erreichen, dass Mitarbeiter irgendwann einmal auch ohne Rückgrat wegen einer im Lauf der Jahre erworbenen dicken Haut noch aufrecht stehen können. Ein Mitarbeiter, der bei jedem bevor stehenden Zusammentreffen mit der Führungskraft die meiste Zeit mit Überlegungen beschäftigt ist, wie er ohne allzu viel Blessuren wieder von dannen ziehen kann, wird nicht seine ehrliche Auffassung mitteilen. Er wird nur das sagen, von dem er annimmt, dass es die Führungskraft nicht übellaunig werden lässt. Die Führungskraft sollte selbstkritisch sein. Es ist zwar keineswegs so, dass Führungskräfte keine Kritikfähigkeit haben. Im Gegenteil: Die Kritikfähigkeit der Führungskräfte steht der in Deutschland gemeinhin gepflegten Lust am Kritisieren die im Übrigen wiederum besonders heftig von Führungskräften kritisiert wird - in nichts nach. Die Kritikfähigkeit von Führungskräften richtet sich aber weitaus öfter nach außen als nach innen also: gegen sich selbst. Die Fähigkeit zur Selbstkritik ist bei Führungskräften oftmals weit unterdurchschnittlich wenn überhaupt entwickelt. Dabei sollte jede Führungskraft wissen: Wer nur andere kritisiert und nicht selbstkritisch ist, kommt nicht nur nicht weiter, sondern hat den Abstieg schon begonnen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass der Abstieg von Führungskräften häufig beginnt, wenn nur noch Mitarbeiter ertragen werden, die den ganzen Tag mit dem Verzicht auf Kritik aufwarten. Jede Führungskraft sollte im Gegenteil misstrauisch werden, wenn sie Mitarbeiter nicht mehr auf Fehler hinweisen. Die Führungskraft muss lernfähig sein und sich weiter entwickeln. Führungskräfte die schon immer alles und besser gewusst haben wollen, die nichts mehr dazu lernen müssen, weil sie das Richtige und Wahre ohnehin schon immer gekannt haben, sind ein Graus. Sie verlieren in aller Regel an Autorität und Souveränität und lösen diebische Schadenfreude bei den Mitarbeitern aus, wenn etwas was immer wieder der Fall sein wird - schief geht. Eine lernunfähige Führungskraft, die von den Mitarbeitern mehr Lernfähigkeit und Weiterentwicklung verlangt als von sich selbst, wird zu einer unglaubwürdigen Figur. Die Führungskraft sollte Mitarbeiter auch nicht nur als statistischen Wert betrachten. Man kann zu Mitarbeitern durch kaum etwas effektiver eine gefrierschrankgleiche Atmosphäre erzeugen, als ihnen das Gefühl zu vermitteln, sie seien im Wesentlichen nur eine bloße Statistikgröße mit finanztechnischer Bedeutung. Die Bewertung des Mitarbeiters unter einem solchen in jeder Hinsicht beschränkten Blick wird weder dem Mitarbeiter noch seiner Arbeitsleistung gerecht, sondern führt irgendwann einmal ins Verhängnis. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wäre jetzt eigentlich ein Thema um bei dem eingangs erwähnten Pebb y weiter zu machen. Aber ich möchte ja zu Pebb y wegen der Erhaltung der Erträglichkeit nichts sagen. Ich höre daher auf und verbinde das mit dem Dank, dass Sie so lange mit Glas und Teller ausgeharrt haben. Erich Künzel 50

51 Webmaster- eine verantwortungsvolle Aufgabe Homepage-Seminar des DRB Was machen wir, wenn wir Informationen über eine Person über eine Institution haben wollen? Wir gehen ins Internet und suchen diese Person/Institution über eine der bekannten Suchmaschinen. Mit etwas Glück landen wir auf deren Homepage. Kommen wir dort an, passiert genau das, was auch beim direkten Kennenlern abläuft: die ersten paar Minuten entschieden darüber, ob wir es für Wert halten, auf dieser Homepage zu bleiben und die dort niedergelegten Informationen abzurufen. Das will aber der Verwender der Homepage: möglichst viele User und Streuung der dort abgespeicherten Informationen über die ihm wichtigen Themen. Diese Zwecke kann er nur über eine attraktiv gestaltete Homepage erreichen, die die Aufmerksamkeit des Users weckt. Diese Gestaltung ist die Aufgabe des Webmaster. Eine große Aufgabe gut wenn man sich eines professionellen Webmasters bedienen kann. Aber welcher Richterverband hat dafür die nötigen Mittel? Also setzen sich engagierte und technisch versierte Kollegen/innen in ihrer spärlichen Freizeit hin und kreieren Homepages für die Richterverbände mit erstaunlich guten Ergebnissen. Das zeigte sich auf dem diesjährigen Homepage-Seminar des Deutschen Richterbundes in Berlin. Als sich die Teilnehmer/ innen die Homepages der Landesverbände ansahen, gab es viel Erstaunen und Freude über tolle Layouts und Ideen, aber auch Gelächter, z.b. über zu bunte Layouts und veraltete bzw. überfrachtete Homepages. Dabei resultierte das Lachen manchmal aus reiner Sympathie oder Verzweiflung: wie soll es denn bitte Carla Evers-Vosgerau besser gehen? Das Team von der Firma dictum media gab viel gute Tipps. Es ging dabei um die professionellere graphische Gestaltung der Homepage- natürlich nicht um ihre Inhalte. Wichtig ist deren Übersichtlichkeit für den ungewohnten User, Anlockung des Interesses durch kurze Schlüsseltexte mit vielen Schlüsselworten, die auch die schnelle Auffindbarkeit der gespeicherten Texte durch Suchmaschinen erleichtern. Diese Tipps wurden eifrig angenommen. Die im Seminar anwesenden Webmaster hatten den festen Willen, ihre Arbeit und damit die Homepages der Richterverbände professioneller zu gestalten. Und das passiert jetzt überall in den Verbänden: neue Plattformen werden besorgt, Layouts geändert, Links aufgenommen. Mittlerweile erhielt auch die Homepage des DRB in Berlin ( ein Facelifting. Aber: die Arbeit des Webmasters steht nicht alleine. Er braucht Inhalte, die aktuell sein müssen. Eine Homepage mit alten Infos ist eine schlechte Homepage. Diese Inhalte können wiederum nur aus dem Verband heraus erfolgen. Daher die Bitte: unterstützen Sie die Arbeit des Webmasters und geben Sie ihm die notwendigen Inhalte. Auch unser Webmaster hat an dem Seminar teilgenommen und angekündigt, dass im Herbst eine völlig neu programmierte Homepage ins Netz gestellt wird, die dann besser von den Suchmaschinen gefunden wird. Sein wir gespannt darauf, was uns erwartet! Carla Evers-Vosgerau 51

52 Als Staatsanwalt beim Rote-Khmer-Tribunal Ein Interview Jürgen Assmann, Staatsanwalt aus Hamburg, war 2 1/2 Jahre ans Rote- Khmer- Tribunal, offizielle Bezeichnung: Außerordentliche Kammern an den Gerichten von Kambodscha, abgeordnet. Über das Tribunal berichtete er im Heft 4/2007 des Hamburger Richtervereins, das im Internet unter verfügbar ist. Der Info-Redaktion gab er ein Interview: Info: Sehr geehrter Herr Assmann, wie kam es zu Ihrer Abordnung nach Kambodscha? Die Idee, irgendwann einmal für länger ins Ausland zu gehen, hatte mich schon seit dem Vorbereitungsdienst umgetrieben. Damals war ich für etwa vier Monate zur Ausbildung an der Botschaft in Mexiko, und das hatte in mir die Neugier geweckt. Dementsprechend habe ich während meiner ersten Dienstjahre als Staatsanwalt immer die Augen offengehalten, und eines Tages kam die Nachricht, dass das Auswärtige Amt in Hamburg eine Info-Veranstaltung für an Auslandseinsätzen interessierte Justizjuristen abhalten wollte. Voller Begeisterung ging ich hin, doch voller Ernüchterung verlief die Veranstaltung: die Anforderungen, die insbesondere an Sprachkenntnisse gestellt wurden, hatten alle Kollegen abgeschreckt. Wer hält sich schon nach längerer Zeit in der Justiz in Englisch und Französisch für perfekt und beherrscht noch dazu ordentlich eine dritte Sprache? Ein wenig frustriert wechselte ich angesichts dessen nach Ende der Veranstaltung noch einige Worte mit einem der Referenten. Dieser gab mir seine Karte, und aufs Geratewohl schickte ich ihm einige Tage später per Jürgen Assmann ungefragt einfach mal meinen Lebenslauf. Einige Monate später kam dann der Anruf einer Mitarbeiterin des beim Auswärtigen Amt angesiedelten Büros Führungskräfte zu Internationalen Organisationen (BFIO, siehe auch ob ich nicht für das Centrum für Internationale Migration und Entwicklung (CIM, im Auftrag des BMZ nach Kambodscha gehen wolle. In der Zwischenzeit hatte ich, ebenfalls an die Info- Veranstaltung in Hamburg anknüpfend, einen einwöchigen Trainingskurs beim Zentrum für internationale Friedenseinsätze ( mitgemacht und bin seitdem Teil der deutschen Personalreserve für Auslandseinsätze im juristischen Bereich. Info: Würden Sie neben dem eben erwähnten Trainingskurs beim ZIF gesondert vorbereitet? Es gehört zu den Grundsätzen meiner Entsendeorganisation CIM, dass keine "Integrierte Fachkraft" (innerhalb dieses Programms fand mein Einsatz statt) ohne Vorbereitung ins Ausland geschickt wird. Gemeinsam mit meiner Frau waren wir vor der Ausreise zwei Wochen lang in Bad Honnef in der von InWent betriebenen Vorbereitungsstätte für Entwicklungszusammenarbeit (V-EZ). Dort ging es im wesentlichen um Grundkenntnisse in Landeskunde und ein wenig Sprachunterricht. Außerdem stand für einige Tage "Interkulturelle Kommunikation" auf dem Programm, und vieles von dem, was uns die Psychologen und Trainer in Bad Honnef mit auf den Weg gegeben hatten, fand ich im Alltag in Kambodscha äußerst hilfreich. 52

53 Info: Was waren Ihre Aufgaben bei dem Rote-Khmer Tribunal? Innerhalb der Staatsanwaltschaft habe ich im wesentlichen an strafprozessualen Fragen gearbeitet, außerdem war ich mitverantwortlich für die Vorbereitung der ersten Hauptverhandlung gegen Kaing Guek Eav, die nun begonnen hat. Der Aufbau und die Pflege unserer Beweismitteldatenbanken sowie die Analyse dieser Beweismittel gehörten ebenfalls zu meinen Aufgabengebieten. Außerdem habe ich außerhalb der Dienstzeiten versucht, als Gastlektor an der Universität von Phnom Penh sowie bei gelegentlichen Seminaren an der Vermittlung rechtsstaatlicher Standards auch außerhalb des Gerichts mitzuwirken. Info: Wie war das nun wirklich mit der Verständigung. Sie haben ja vorhin schon die offiziellen Anforderungen beschrieben. Tuol Sleng - Gefängnis Nr. 21, urspünglich Schule, heute Museum Arbeitssprache für mich war Englisch, gelegentlich haben wir auch mit französischen Texten zu tun gehabt. Die Fachsprache ist gerade im Strafrecht ja doch recht übersichtlich und war recht schnell erlernbar. Schwierig war die Kommunikation mit den kambodschanischen Kollegen am Gericht, da diese oft nur mit Dolmetschern richtig funktionierte. Das verlangsamt und kompliziert die täglichen Arbeitsabläufe doch sehr. Info: Welche Eigenschaft sollte man bei einer Abordnung ins Ausland auf jeden Fall mitbringen? Ohne die Bereitschaft, sich wirklich auf grundlegende andere Maßstäbe und Gepflogenheiten einzulassen, wird es schwer sein, sich wohl zu fühlen. Außerdem ist es wichtig, wenn man in ein Entwicklungsland geht, prozessorientiert und langfristig zu denken und nicht nur auf den kurzfristigen Erfolg zu schielen. Info: Was hat Sie an Kambodscha und an Ihrer Arbeit an meisten beeindruckt? Die Leidensfähigkeit der einfachen Leute. Kambodscha ist eins der ärmsten Länder der Erde, und viele Menschen haben wenig Perspektiven. Trotzdem halten sie durch und ertragen den Alltag ohne Klagen. Info: Welcher Beschäftigung ist Ihre Frau in der Zeit in Kambodscha nachgegangen? Meine Frau ist Sozialpädagogin. Nach unserer Ankunft hat sie sich erst einmal ums Eingewöhnen gekümmert und darum, dass wir unseren Haushalt vollständig "ins Laufen" bekamen. Außerdem hat sie einen Grundkurs in der Landessprache gemacht. Nach etwa drei Monaten hat sie dann eine Festanstellung bei einer örtlichen Hilfsorganisation gefunden, wo sie für die fachliche Betreu- 53

54 ung der örtlichen Mitarbeiter zuständig war. Diese Organisation "Friends-International" kümmert sich um die Versorgung und Ausbildung von Straßenkindern. Info: Welchen Rat können Sie Kollegen, die sich ins Ausland abordnen lassen wollen, geben? Die Veränderungen, denen man sich aussetzt, sind so erheblich, dass man diese Entscheidung auf jeden Fall nur mit der vollen Zustimmung der Familie treffen kann. Ich hatte das Glück, dass meine Frau sich schnell selbst für den Schritt begeistern konnte. Auf jeden Fall sollte man an dieser Stelle nicht Drängeln oder Alleingänge wagen. Info: Eine letzte Frage, würden Sie wieder ins Ausland gehen? Unsere Zeit in Kambodscha hat uns natürlich neugierig gemacht. Was mittelfristig möglich ist, wird sich zeigen. Vorerst gibt es aber keine konkreten Pläne, sondern ich möchte mich erst einmal wieder voll meiner staatsanwaltlichen Tätigkeit in Hamburg widmen. Vielleicht kommt irgendwann mal wieder die Chance auf einen Einsatz als Kurzzeitexperte. Info: Herr Assmann, besten Dank für das Gespräch! Die Fragen stellte Dominik Mardorf. Korrekterweise sei noch angemerkt, dass Herr Assmann dienstrechtlich nicht "abgeordnet", sondern ihm "Sonderurlaub im dienstlichen Interesse" gewährt wurde, während er seinen Dienstvertrag mit CIM in Kambodscha erfüllt hat. Erfahrungsbericht nach zweieinhalb Jahren Abordnung an das MJAE Von August 2006 bis März 2009 war ich an das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein abgeordnet. Justiz, Arbeit und Europa waren dann auch vollständig vertreten: Zunächst in Kiel in der Rechtsabteilung als Referent für Europa- und Völkerrecht und Stellvertreter der Justitiarin, die vergangenen 19 Monate im Hanse-Office in Brüssel, dem Auslandsreferat der Europaabteilung, als Referent u. a. für die Bereiche Regional- und Strukturpolitik, Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Gute zweieinhalb Jahre habe ich so Europapolitik aus dem Blickwinkel der Landesregierung begleiten können. Aus dem Arbeitsalltag eines Richters Malte Sievers heraus bedeutet die Tätigkeit für die Landesregierung schon grundsätzlich einen erheblichen Perspektivwechsel. Dies betrifft zunächst die offensichtlichen Änderungen weg vom weitgehend alleinverantwortlichen hoffentlich zügigen Abschließen von Verfahren hin zum Begleiten oft mehrere Jahre andauernder Dossiers, eingebunden in eine hierarchisch organisierte Arbeitsstruktur. Die Aufgabenerfüllung im Ministerium erfordert dabei Rücksichtnahme auf unterschiedlichste Faktoren: Kooperation zwischen Bund und Ländern, A- und B-Ländern (auch wenn deren Bestimmung zunehmend schwerer fällt), Abstimmungen zwischen Ressorts und die permanente Abwägung, die politische Leitung richtig und hinreichend zu informieren, ohne in- 54

55 flationär deren beschränkte Zeitkontingente überzustrapazieren. Die besondere Thematik der Rechtsetzungsprozesse auf Ebene der Europäischen Union fügt weitere Facetten hinzu. So sind zunächst die europäischen Vorgänge und deren politische Zusammenhänge selbst nicht von einem Tag auf den anderen zu durchschauen. Der Output der Europäischen Organe an Arbeitspapieren, Konsultationen, Mitteilungen und schließlich Rechtsetzungsvorschlägen ist gewaltig, die eigene Kapazität mit Sicherheit niemals für eine vollständige Abdeckung ausreichend. Die Unterscheidung von wichtigen und unwichtigen Papieren, deren bausteinartiges Ineinandergreifen sich oft erst nach längerer Befassung mit einem speziellen Thema erschließt und die im Vergleich zur nationalen Ebene ungleich komplexeren Wege politischer Mehrheitsfindung machen den Zugriff auf werdendes europäisches Recht anspruchsvoll. Hat man sich nach und nach die den Ländern offen stehenden durchaus sehr beachtlichen Informationsquellen erschlossen (neben vielen öffentlich zugänglichen Systemen der Europäischen Institutionen selbst auch interne Lösungen, die die weiteren vielfältigen Erkenntnisquellen bündeln helfen) stellt sich immer wieder die Frage: Was anfangen mit der gewonnenen Erkenntnis? Auch wenn die nationalen Spielräume zur Rechtsetzung in immer stärkerem Maß von europäischen und internationalen Vorgaben überlagert werden, ist die Aufnahmebereitschaft der zuständigen Fachreferenten, der Öffentlichkeit und der Medien, aber auch von politischen Entscheidungsträgern begrenzt. Dies mag seine Ursache auch in der föderalen Struktur der Bundesrepublik haben, die bei der Wahrnehmung eigener Interessen im europäischen Kontext in besonderer Weise zu spüren ist (vgl. nur Art. 23 GG und das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union). Europapolitik ist Innenpolitik ist ein oft zu hörender Satz, doch wenn die eigene Innenpolitik zur Europapolitik werden soll, darf man sich nicht wundern, wenn die Aufmerksamkeitsspanne der europäischen Ebene schnell überstrapaziert ist. Gefragt ist mithin eine Definition der eigenen Interessen und ein Vertreten derselben als Team. Für Bund/Länder-, Koalitions- und Ressortgerangel sollte jedenfalls im europäischen Außenverhältnis kein Raum sein, will man die einem einzelnen Mitgliedstaat allgemein und den deutschen Ländern speziell zugänglichen kleinen Stellschrauben effektiv betätigen. Das Hanse-Office als einzige gemeinsame Vertretung zweier Länder in Brüssel ist als Werkzeug konstruiert, genau diese Schrauben justieren zu können. Wie ein Schweizer Taschenmesser bietet es seinen Trägerländern Hamburg und Schleswig-Holstein verschiedene Dienstleistungen für die Brüsseler Bühne an. Auch wenn kritische Besucher in Momentaufnahmen vor allem den Korkenzieher im Einsatz wähnen der Eindruck täuscht. Zwar haben viele Eurokraten und die zahlreichen in deren Umkreis tätigen Interessenvertreter sich daran gewöhnt, Europapolitik mit einem Glas Wein zu kombinieren z. T. auch mittags (die Kantine der Kommission verkauft Rotwein auch offen). Dies mag zum großen Teil durch die Belegenheit in der Nähe zu Frankreich im entspannten Belgien begründet sein, ist aber vielleicht auch symptomatisch für die Notwendigkeit, sich seine Informationsquellen auch über Sprachbarrieren hinweg durch persönliche Kontakte zu erschließen. Um im Bild zu bleiben: Wichtiger sind indes Lupe und Feile. Je Land ein Leiter und vier Referenten bieten Informationen und Hilfestellung bei Kontakten zwischen den Ländern und den Europäischen Institutionen. Diese schon im entsprechenden Staatsvertrag angelegte 55

56 Dienstleistungsfunktion bestimmt die Vielfalt der eigenen Aufgaben. Neben dem klassischen Fertigen von Vermerken können auch schon mal ganze Arbeitstage erforderlich sein, um angemessene Gesprächspartner aus den Institutionen für Diskussionsanliegen aus den Ländern zu finden. Wenngleich die Unterstützung durch die engagierten Ortskräfte gut ist, ist man doch oftmals als One-Man- Show gefragt. Hier mag sich manch ein Leser doch wieder an den Gerichtsalltag erinnert fühlen. Wie sehr man gefordert wird, hängt sowohl vom eigenen Einsatz ab als auch von der Nachfrage des Inlands. Man kann Taschenmesser schließlich auch in der Schublade liegenlassen. Ins Handgepäck dürfen sie ohnehin nicht mehr. Für mich bedeutete die Möglichkeit, als Richter für die Landesregierung Europaangelegenheiten bearbeiten zu dürfen und später auch Brüsseler Luft atmen zu können eine großartige Bereicherung. Neben einem besseren Verständnis dafür, wie der Kontinent politisch tickt, haben mir die zahlreichen Gespräche mit unterschiedlichsten Menschen und die kleinen und größeren Herausforderungen des Brüsseler Arbeitslebens eine große Horizonterweiterung beschert. Zu achten hat man allerdings stets auf den korrumpierenden Charakter von Brüssel selbst. Dabei geht es natürlich nicht um Korruption im klassischen Sinn. Aber Europa stellt sich in Brüssel, der wohl multikulturellsten Stadt Europas, für Beamte mit Auslandszulagen oder noch besser europäische Beamte ohne mitgliedstaatliche Steuerpflicht natürlich anders dar, als in Europa selbst. Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein Ungläubige oder gar protestantisch Veranlagte haben einen schweren Stand. entscheidenden Handlungsinstrumente sind direkt Rechtsakte oder beruhen auf ihnen. Anfragen zwingen auch zur Befassung mit ungeliebten Themen wie EU- Beihilfen- oder Vergaberecht. Mein Interesse am Verfassungsrecht wurde durch mehrere höchst interessante institutionell relevante Vorgänge bedient: Die Diskussion um die Europäische Verfassung bzw. den Vertrag von Lissabon als ihren Wiedergänger sowie die Debatte um das Verhältnis von Grundrechten und den Grundfreiheiten, virulent geworden in mehreren Entscheidungen des EuGH, die nicht nur europäische Gewerkschaften aufgeschreckt haben. In den beiden Abteilungen des MJAE, in denen ich gearbeitet habe, habe ich ein sehr kollegiales Arbeitsumfeld erlebt, in dem Teamarbeit kein Fremdwort war, so dass ich meine Abordnung in beiden Teilvarianten ohne Weiteres empfehlen kann. Die nächsten Höhepunkte der europäischen Entwicklung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Solange 4 oder Zuviel-ist-zuviel 1?) und die zweite Entscheidung des irischen Volkes über den Vertrag von Lissabon werde ich wieder als nationalstaatlicher Richter beobachten ich bin neugierig, ob die Spannung so hoch bleibt, wie ich sie in Brüssel erlebt habe. Malte Sievers Dank, aber auch trotz aller Politik gewinnt auch der in jedem Richter enthaltene Jurist: Die europäischen Prozesse sind eingebettet in Verfahrensrecht, die 56

57 Neuer Vorstand des Landesverbandes gewählt Der Schleswig-Holsteinische Richterverband ist die Dachorganisation der fünf Ortsvereine Kiel, Lübeck, Schleswig, Flensburg und Itzehoe. Die Vorstände der Mitgliedsvereine wählen den v.n.l.r.: Volker Brandt, Roland Newitz, Jan Backmann, Ulrich Lürssen, Wilfried Kellermann, Birgitt Becker, Fiete Reese; es fehlen Ole Krönert und Dominik Mardorf Vorstand des Richterverbandes jeweils auf die Dauer von drei Jahren. Der Vorstand nimmt die überregionalen Aufgaben des Landesverbandes wahr.für die aktuelle Vorstandswahl am galt es, einerseits Kontinuität in der Besetzung zu wahren, um den eingeschlagenen Weg möglichst erfolgreich weiter gehen zu können, andererseits neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, um die ganz unterschiedlichen Aufgabenfelder gleichermaßen zu bearbeiten. Wilfried Kellermann, Kiel, wird unverändert die Geschicke des Verbandes lenken, zu seinen Stellvertretern wurden erneut Volker Brandt, Lübeck, (für Ethik zuständig) und Fiete Reese, Flensburg, (für Belange der Staatsanwaltschaften zuständig) bestimmt. Ebenfalls wiedergewählt wurden Roland Nemitz, Rendsburg, als Kassenwart, Ole Krönert, Lübeck, (Koordination fachbezogener Fragen) und Dominik Mardorf, Itzehoe (IT, Info-Redaktion). Neu werden dem Vorstand Jan Backmann, Kiel, (juristische Facharbeit), Ulrich Lürssen, Kiel, (besondere Angelegenheiten der Staatsanwaltschaften) und Birgitt Becker (Vertreterin Fachgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichte) angehören. Außer den Vorstandsmitgliedern werden etliche weitere Kolleginnen und Kollegen wie in der Vergangenheit auch schon die Vorstandsarbeit aktiv begleiten. Die Entscheidungen werden zumeist nicht vom Vorstand allein, sondern vom Präsidium des Landesverbandes getroffen, einem Gremium, dem außer dem Vorstand des Landesverbandes auch die Vorstände der Mitgliedsvereine angehören. Wir wünschen dem neuen Vorstand im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen stets konstruktive Arbeit und eine gute Hand bei seinen Entscheidungen. Der neu gewählte Vorstand wird diesen Anforderungen genügen. So ist die Spitze in ihren Ämtern bestätigt worden: Dietmar Wullweber 57

58 Frostige Zeiten für Richter und Staatsanwälte Obwohl wir uns schon Wochen zuvor angemeldet hatten, war der Raum eiskalt. Keine Sorge, unser Dienstherr lässt uns zum Glück nach wie vor trotz der schlechten Finanzlage im Lande in den Genuss geheizter Büroräume und Sitzungssäle kommen. Anders sah es in der Asgaard-Brauerei in Schleswig am Abend des 29. Januar 2009 aus, als wir uns dort zu unserem diesjährigen Klönabend des Schleswiger Vereins der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte trafen. Ob der Wirt, dessen Bier allen wie immer sehr gut schmeckte (laut Aussage von Bier-Experten wohl insbesondere die Sorte das Göttliche ), uns deutlich vor Augen führen wollte, dass der Winter in der Tat noch nicht vorbei war, haben wir nicht klären können. Die freundliche Bedienung blieb mit diplomatischem Geschick auch die Antwort auf unsere Frage schuldig, ob die spürbare Kälte in dem für uns reservierten Raum verdeutlichen sollte, dass der Umsatz von nur 13 Teilnehmern/innen, die sich an jenem Abend eingefunden hatten, bei der schlechten Wirtschaftslage nicht ausreichen würde, um das erforderliche Heizöl für eine angenehme Raumtemperatur zu spendieren. Guten Appetit! Da Richter und Staatsanwälte von Berufs wegen findig genug sind, auch unter ungünstigen Rahmenbedingungen anstehende Aufgaben zu erfüllen, haben wir uns nicht abschrecken lassen, sondern alle uns zugänglichen Heizkörperthermostate hochgedreht und im übrigen (soweit die körpereigene Wärme nicht ausreichte) die Mäntel wieder angezogen. Gute Stimmung! Der guten Stimmung unter den Anwesenden hat das Ganze keinen Abbruch getan: Insbesondere nachdem die ersten Getränke serviert worden waren und wir allesamt feststellten, dass die kleinen Speisen, die wir geordert hatten, auch sehr lecker schmeckten, haben wir uns bestens gelaunt den Themen des Abends zugewandt. Nach dem Motto: Kalte Füsse heiße Gespräche haben wir die neusten Erkenntnisse zum Projekt Justiz 2010 ausgetauscht, den Stand des Musterverfahrens der vom Landesrichterverband unterstützten Klage eines Richterkollegen zur amtsangemessenen Besoldung erörtert (wann wird es wohl zu einer Entscheidung durch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht kommen?) und wichtige sowie weniger wichtige Begebenheiten aus dem dienstlichen und 58

59 privaten Alltagsgeschehen zum Besten gegeben. U. a. wurde (wie auch im Foto festgehalten) auf launige Weise das Ergebnis der bisherigen Alimentation von Richtern und Staatsanwälten für jedermann sichtbar dokumentiert: Zwei Kollegen, bei denen die mit Käse überbackenen Brezeln nicht zu der erhofften Sättigung geführt hatten, teilten sich anschließend ein La Flute. Die strahlenden Gesichter auf den Bildern zeigen aber, dass wir alle uns umgebenden Widrigkeiten mit der erforderlichen Portion Humor gemeistert und beschlossen haben, uns zu gegebener Zeit zum nächsten Klönabend wieder in der Asgaard-Brauerei zusammen zu setzen. Jutta Lewin-Fries Keine Veränderungen im Vorstand des Schleswiger Vereins der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Am 19. März 2009 hat der Schleswiger Ortsverein in der Bibliothek des Landessozialgerichts in Schleswig seine Jahreshauptversammlung abgehalten. Auf der Tagesordnung stand unter anderem auch die Neuwahl des Vorstandes. Da keine gegenteiligen Kandidatenvorschläge vorgebracht wurden, die Mitglieder des Vereins mit der geleisteten Arbeit zufrieden waren, kann sich der alte Vorstand nach seiner Wiederwahl in unveränderter Besetzung als neuer Vorstand des Schleswiger Ortsvereins präsentieren: Jutta Lewin-Fries (Vorsitzende), Thomas Rutz (Kassenwart), Christiane Wien, Kay-Uwe Lewin und Dr. Georg Güntge. Kay-Uwe Lewin v.l.n.r: Kay-Uwe Lewin, christiane Wien, Georg-Güntge, Jutta Lewin Fries, Thomas Rutz 59

60 Ein Quartett voller Optimismus Prominente Teilnehmer bei der Jahreshauptversammlung des Itzehoer Richtervereins Im Mai fand die Jahreshauptversammlung des Itzehoer Richtervereins statt. Für den aus dem Vorstand ausgeschiedenen Werner Hinz wurde Martin Rosenbaum vom Amtsgericht Pinneberg gewählt, der sich im Landesverband schon um die Assessoren kümmert. Der übrige Vorstand besteht unverändert aus Dietmar Wullweber (Vors.), Lysann Mardorf (stv. Vors), Peter Ahsbahs (Kassierer), Christian Dornis (Schriftführer), Jasper Andresen und Henrik Schwitters (Beisitzer). Diese vier, alle maßgeblich an dem Projekt Justiz 2010 beteiligt, sprachen sehr optimistisch über die Zukunft dieses Projekts, das - wie deutlich zu spüren war allen vieren zur Herzensangelegenheit geworden war. Den Zuhörern tat es gut, zu hören, wie der mit Überzeugung für sein Projekt plädierte und allen Schwierigkeiten bei der parlamentarischen Umsetzung zum Trotz ankündigte, durchzusetzen, was immer sich durchsetzen lasse. v.l.n.r. Wilfried Kellermann, Uta Fölster, Dietmar Wullweber, Hans-Joadchim Schmalz, Uwe Döring Nachdem die Vorstandswahlen pp. erledigt waren, fand eine Diskussion über die Perspektive des Projekts Justiz 2010 statt. Das Podium war mit Minister Döring, der OLG-Präsidentin Fölster, dem Hauptrichterratsvorsitzenden Kellermann und dem OVG-Präsidenten Schmalz hochkarätig besetzt. Inzwischen wissen wir, dass die Schwierigkeiten nicht kleiner geworden sind und der große Optimismus einer nüchterneren Betrachtungsweise gewichen ist. Denn die gesetzlichen Grundlagen in Landesverfassung, Landeshaushaltsordnung und Mitbestimmungsgesetz werden sich wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr parlamentarisch auf den Weg bringen lassen. Das war dem Podium zwar bekannt, aber die Beteiligten gingen davon aus, dass sich ein erster Schritt auf dem Weg zur 60

61 selbstverwalteten Justiz auch auf dem Erlasswege gehen lasse. Dass im Ergebnis nicht wirklich viel ohne Gesetzesänderung möglich sein wird, scheint inzwischen klar. Und dass die nächste Landesregierung, wie auch immer sie aussehen mag, wieder mit derartiger Vehemenz eine selbstverwaltete Justiz propagieren wird, darf bezweifelt werden. Die Diskussion zeigte, dass es wünschenswert gewesen wäre, derart leidenschaftliche Akteure schon zu Beginn dieser Legislaturperiode gehabt zu haben. Denn die übrigen drei Podiumsteilnehmer standen dem Minister in Begeisterung nicht nach. Damals wäre die parlamentarische Hürde vermutlich viel kleiner gewesen. Der Ansatz der vier Podiumsteilnehmer Wir setzen durch, was durchzusetzen ist" scheint dennoch der richtige zu sein. Und vielleicht lässt sich die Idee der Selbstverwaltung ja doch in die nächste Legislaturperiode herüberretten. info impressum Ein Ergebnis des Prozesses wird bleiben, egal, wie das Projekt ausgehen wird: Die Gerichtszweige sind dichter zusammengerückt. Der OVG-Präsident und die OLG-Präsidentin waren geradezu euphorisch in der Beschreibung ihrer Beratungen, in denen sie sich gegenseitig attestierten, nicht nur den eigenen Gerichtszweig im Blick zu haben, sondern auch an das Ganze zu denken. So strahlten die Beteiligten auch gegen verschiedene skeptische Meinungen im Publikum großen Optimismus aus, dass das angedachte Prinzip der Einstimmigkeit in Haushaltsfragen praktisch umsetzbar sei. Und auch wenn kritische Stimmen meinen, mit der Selbstverwaltung verliere die Justiz ihre politische Unschuld (so zitiert von Frau Fölster), sollten wir den Weg in Richtung Selbstverwaltung weiter gehen wenn es sein muss auch in kleinen Schritten. Da war sich das Podium mit dem Publikum einig. Christian Dornis P.S.: Erst kurz nach Abgabe dieses Artikels bei der Redaktion erreichte den Autor die Meldung, dass das Projekt Justiz 2010 in dieser Legislaturperiode nicht mehr durchsetzbar sei. Es bleibt zu hoffen, dass der Prozess in Richtung selbstverwaltete Justiz in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgenommen wird. Herausgeber: Schleswig-Holsteinischer Richterverband Postanschrift: Landgericht Kiel, Schützenwall, Kiel Verantwortlich für den Inhalt dieser Ausgabe und Redaktionsanschrift: Dominik Mardorf, c/o Amtsgericht Itzehoe, Bergstr. 5-7, Itzehoe Tel.: Beiträge mit dem Namen des Verfassers geben dessen persönliche Meinung wieder und müssen nicht mit der Position des Verbandes übereinstimmen. 61

62 Pressemitteilung des Teamchefs des AG Elmshorn zum Fussball-Turnier Best of LG-Bezirk Itzehoe 2009 am in Meldorf: "Es gibt im Moment in diese Mannschaft, oh, einige Spieler vergessen ihren Profi was sie sind. Wir haben nicht offensiv gespielt. Es gibt keine LG-Bezirk-Mannschaft spielt offensiv und die Namen offensiv wie Amtsgericht Elmshorn. Letzte Spiel hatten wir in Platz drei Spitzen: Hollmaradona, Wesselinho, Jörginho. Und dann Chicalina. Wir mussen nicht vergessen Chicalina. Chicalina ist eine Spitzen, mehr Riviero, mehr Bernardo, mehr Selé, mehr Ronaldo, mehr Diego, mehr Pelé und Francesco, eh Villavelja. Ist klar diese Wörter, ist möglich verstehen, was ich hab' gesagt? Ich habe erklärt mit diese Spieler: Nach AG Pinneberg und Teamchef AG Elmshorn StA brauchen vielleicht Halbzeit Pause. Ich habe auch andere Mannschaften gesehen. In Schleswig nach diese Donnerstag. Ein Trainer ist nicht ein Idiot! Ein Trainer sehen was passieren in Platz. In diese Spiel es waren zwei, drei oder vier Spieler, die waren schwach wie eine Flasche leer! Haben Sie gesehen, welche Mannschaft hat gespielt? Hat gespielt Dodo, oder gespielt Wüstelinho, oder gespielt Trainer? Diese Spieler beklagen mehr als sie spielen! Wissen Sie, warum die OLG-Mannschaften kaufen nicht diese Spieler? Weil die haben gesehen viele Male solche Spiel. Dodoooo! Dodo hat gespielt funf Spiele, ist immer verletzt. Was erlauben Dodo?! Letzte Jahre zweiter geworden mit Chris, eh, Christiano, eh, Sendelinho. Mussen zeigen jetzt, ich will, diese Spieler mussen zeigen seine Fans, mussen alleine die Spiel gewinnen. Ich habe fertig! Diestelmeier zieht ab! PS: Gratulation an das AG Meldorf und vielen Dank für die Ausrichtung! Es hat allen wie immer - Spaß gebracht! Nächstes Jahr kommt der Cup nach Hause. Direktor, Mannschaft, Teamchef und Maskottchen des AG Elmshorn Tim Feicke, AG Elmshorn Fotos: Kerstin Peschel 62

63 Die Platzierung Best Of LG-Bezirk Itzehoe: 1. AG Meldorf, 2. Staatsanwaltschaft Itzehoe 3. AG Elmshorn 4. AG Pinneberg 5. Sozialgericht Itzehoe 6. AG Itzehoe 7. LG Itzehoe Herr Berndt, DirAG Meldorf, hält die Dithmarscher Fahne hoch! Neu mit dabei: Das Sozialgericht Itzehoe Ergebnis des Champions League Turniers in Schleswig am : 1. OLG 10 Pkt, 5:1 Tore 2. AG Flensburg 8 Pkt, 3:0 Tore 3. AG Neumünster 3 Pkt, 0:1 Tore 4. AG Meldorf 2 Pkt, 1:3 Tore 5. AG Rendsburg 2 Pkt, 0:4 Tore Das Landgericht mit präsidialer Unterstützung! Die Legionäre der Staatsanwaltschaft! 63

64 Der etwas andere Krimi: Der nasse Fisch Von Volker Kutscher Kiwi 8,95 EUR Gereon Rath ist der kommende Star der Kölner Kripo. Nur hat er ein Problem: In Ausübung seines Dienstes hat er einen Menschen erschossen nicht irgendeinen Menschen sondern den Sohn des größten Zeitungsverlegers von Köln. Und so beginnt die mediale Jagd auf ihn, der er sich letztlich nur durch Wechsel des Dienstortes entziehen kann. Er geht nach Berlin, allerdings nicht in die Mordkommission, die ihm seiner Meinung nach gebührt, sondern zur Sitte. Und so jagt er im Berlin zum Ende der goldenen Zwanziger Pornohersteller und hebt Bordelle aus. Durch Zufall findet er die entscheidende Spur hinsichtlich einer nicht identifizierten Leiche, während die Mordkommission auf der Stelle tritt. Aber statt sein Wissen zu offenbaren, ermitteltet er auf eigene Faust und gerät in eine Auseinandersetzung um geschmuggeltes Gold im Werte von 80. Millionen Reichsmark Gold, mit dem Exilrussen Waffen kufen wollen, um erneut eine Gegenrevolution zu starten. Klar, dass die Tscheka dem nicht ruhig zusieht, aber auch andere haben großes Interesse an dem Gold Kriminelle, Militärs, Nazis. Wer wird diesen Wettlauf gewinnen? Volker Kutscher entführt uns in das Berlin der goldenen Zwanziger, ein Berlin der Extreme und zu Beginn des Siegeszugs der Nichtdemokratischen Kräfte. Auseinandersetzungen zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten, der aufkommende Nationalsozialismus, der Kampf zwischen Demokratie und Antidemokraten, der Agentenkrieg zwischen Vertreten der Sowjetunion und des alten Zaristischen Regimes werden anschaulich beschrieben. Man fühlt sich entführt zum Tanz der Stadt auf dem Vulkan, die nicht sehen will, wohin die Auseinandersetzungen, die in ihr geführt werden, führen werden. Ein großartiger Auftakt einer Krimi-Reihe, die einen verstehen lässt, wie es zu der Entwicklung kommen konnte, an deren Ende die Herrschaft des Nationalsozialismus über Deutschland stand. Domink Mardorf Der etwas andere Krimi: Bruno Chef de police Von Martin Walker- Diogenes EUR Eine ganz andere Kost ist Bruno Chef de Police. Bruno Courrèges ehemaliger Soldat - ist einziger Polizist von Saint- Denis im Périgord, daneben Rugby- und Tennistrainer sowie der begehrteste Junggeselle des Orts. Eigentlich ist das Leben des Leiters der police municipale beschaulich, seiner Dienstwaffe hat er schon lang nicht mehr benutzt. Im wesentlich ist er Auge und Ohr des Bürgermeisters, regelt kleinere Dinge und führt seinen Privatkrieg gegen die Hygiene- 64

65 kontrolleure der EU allgemein nur Gestapo genannt -, die die französische Lebensart zu bedrohen zu scheinen. Doch diese scheinbar heile Welt kommt ziemlich durcheinander, als ein Algerier, ein ehemaliger Hakim, der auf n der Franzosen im Algerienkrieg gekämpft hat, umgebracht wird und die Täter in die Brust des Opfers ein Hakenkreuz einritzen. Die gut integrierte Familie des Opfers fühlt sich bedroht und nicht hinreichend geschützt. Die Police National wird eingeschaltet, Täter aus dem Umfeld der Front National ermittelt und ein junger aufstrebender Staatsanwalt wird aus Paris geschickt, um politisches Kapital aus dem vermeintlichen rassistischen Mord der Rechten zu ziehen. Doch Bruno, der eigentlich nur wegen seiner Ortskenntnisse beratend die Untersuchungen begleitet, führt seine privaten Ermittlungen. Und diese führen zu einem ganz anderen Ergebnis. Die Hintergründe des Mordes liegen doch eher weit zurück und sind in der Zeit der Deutschen Besetzung Frankreichs zu suchen. Der Krimi vermittelt anschaulich die Lebensart in der französischen Provinz mit all ihren (Gaumen)Freunden und Genüssen und lässt uns tief in die französische Seele und neuere Geschichte blicken. Allein dafür lohnt sich schon die Lektüre, die man eigentlich nur unterbricht, um sich angesteckt von dem Buch - noch ein Paté und Rotwein zu holen. Insofern eine ideale Urlaubslektüre, die einen vielleicht ein bisschen wehmütig macht: Warum ist man nicht ins Périgord in den Urlaub gefahren? Dominik Mardorf Anzeige Günstige Konditionen mit Beratung vor Ort - geht das? Ist eine Baufinanzierung ohne individuelle Beratung über das Internet wirklich günstig? Eine Baufinanzierung ist ein komplexes und oft beratungsintensives Thema. Ein Eigenheim kauft man schließlich nicht alle Tage und den Überblick über Sonderregelungen, gesetzliche Änderungen oder veränderte Rahmenbedingungen haben nur Profis. Ein Berater kann mit seinem Wissen oft helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und das beste Finanzierungskonzept auszuarbeiten. Doch was nützt eine gute Beratung, wenn die Konditionen nicht stimmen? Bei der Freien Hypo bekommen Sie beides: Eine professionelle Beratung vom Spezialisten und trotzdem günstige Konditionen. Die Freie Hypo als unabhängiger Baufinanzierungsspezialist hat ein bundesweites Netz von Regionalbüros und steht Ihnen kompetent mit Rat vor Ort persönlich zur. Sie ist Teil einer großen Einkaufsgemeinschaft und kann so Ihren Kunden Baufinanzierungen zu außergewöhnlich Freie Hypo Regionalbüro Kiel Ihre Ansprechpartner: Nico Wehrberger Thorsten Ahrens günstigen Konditionen anbieten. Alle Informationen zu Ihrer Baufinanzierung sowie eine unabhängige Beratung und Top-Konditionen bekommen Sie in Ihrem Regionalbüro der Freien Hypo vor Ort. Lorentzendamm Kiel Tel.: 0431 / Fax: 0431 / mail: kiel@freie-hypo.de internet: TESTSIEGER im Baugeldvergleich Bauen oder kaufen Sie jetzt Ihr Traumhaus - mit Niedrigzinsen! Vereinbaren Sie noch heute ein persönliches Gespräch! 65

66 Der amtsgerichtliche Bereitschaftsdienst Christian Wiesneth, Carl Heymanns Verlag, EUR Eigentlich wollte ich nie Fachbücher rezensieren. Als ich aber gelesen habe, dass Christian Wiesneth, der bereits ein hervorragendes Handbuch für das ermittlungsrichterliche Verfahren veröffentlich hat, über den Bereitschaftsdienst schreibt, kribbelte es mir in den Fingern. Schon lange trug ich mich mit dem Gedanken, zu diesem Thema einen Aufsatz zu verfassen. Trotz aller Skripte, Bereitschaftsdienstsmappen und privaten Hotlines ist der Bereitschaftsdienst ungeliebt. Die Landrichter sind froh, dass sie bisher von ihm verschont sind, dem erfahrenen Amtsrichter ist er lästig, zumal man mit Rechtsgebieten konfrontiert wird, deren Bearbeitung schon lange her ist, und für den Proberichter ist er ein Graus (jedenfalls war er es für mich). So viele Unklarheiten: Wie ist das Verhältnis zwischen Bereitschaftsdienst und ordentlichen Dezernenten? Kann man eine strafprozessuale Maßnahme auch nach mündlichem Sachvortrag durch die Polizei / Staatsanwaltschaft ebenfalls mündlich anordnen? Was ist eigentlich ein Eildienstfall? Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten und welche Tatbestandsvoraussetzungen sind zu prüfen? Mit dem Wiesneth haben Sie einen kompetenten Ratgeber an der, der auf alle diese und andere Fragen befriedigend und erschöpfend Antwort gibt. Es umfasst 281 n reinen Inhalts, hat ein handliches Format (DIN A5), so dass man es gut unterwegs mitnehmen kann, und ist sehr gut lesbar. Durch drucktechnische Hervorhebungen wie Fett- oder Kursivdruck findet man auf einer aufgeschlagenen sofort das Gesuchte. Die Kapitel sind klar gegliedert und enthalten neben einer Einführung in die jeweilige Rechtsmaterie einen praktischen Fall in Form eines Aktenauszugs. Teilweise finden sich Formulierungsvorschläge für Belehrungen, z.b. für das Recht des in Haft genommenen Ausländers auf konsularischen Beistand. Am Ende des Buches sind noch 21 Formularbeschlüsse zu den wichtigsten Sachentscheidungen abgedruckt. Inhaltlich behandelt das Werk die allgemeinen, oben schon angeschnittenen Fragen zum Bereitschaftsdienst und stellt dann alle denkbaren Formen der Freiheitsentziehung (Haftbefehlserlass und verkündung, Europäischer Haftbefehl, strafrechtliche, öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Unterbringungen, Abschiebehaft sowie Ingewahrsamnahmen nach Polizeirecht), die wichtigsten strafprozessualen Maßnahmen einschließlich Telekommunikationsüberwachung, das Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz sowie Arrest und einstweilige Verfügung dar. Die Darstellung ist prägnant und enthält alle wichtig Einzelheiten, so dass man sicher und schnell durch die einzelnen Rechtsgebiete geführt wird. Eigentlich lässt die Darstellung, die die Änderung durch das FamFG schon berüpcksichtigt, auch keine Frage offen, an einigen Stellen hätte man sich nur noch mehr Formulierungshilfen für Belehrungen gewünscht. Schließlich hätte auch der Bereich der Betreuung noch tiefer dargestellt werden können, aber letztlich hat Wiesneth einen guten Kompromiss zwischen Detailtiefe und Umfang gefunden. Das Handbuch Der amtsgerichtliche Bereitschaftsdienst gehört in jede Bereitschaftsdienstmappe. Ihn zur Hand zu wissen, erleichtert ungemein. Dominik Mardorf 66

67 "Erst dann wird etwas böse, wenn es nicht mehr komisch ist." In diesem Sinne: Sir Peter Ustinov ( ) Holsteiner Landrecht Folge 3. Die nachfolgenden Akten Perlen" sind authentisch und von den Kollegen verbürgt. Anmerkungen der Redaktion sind kursiv gedruckt. Wir wünschen viel Vergnügen bei der Lektüre! Ihre Redaktion Grundrechtsschutz. Schriftsatz an das VG: "Das Wahlrecht meiner Mandantin ergibt sich aus dem Demokratieverbot des Grundgesetzes." Querulant bis zuletzt. "Sie können uns so lange belehren wie Sie wollen, wir verzichten trotzdem auf Rechtsmittel." Fotokopien "Dem Landgericht lege ich Fotokopien meines Laserdruckers bei." Wozu braucht das Gericht Bilder von einem Drucker? Nur die Liebe zählt Begründung Klagrücknahme: einer "Obwohl das Pferd an einer Bronchitis leidet und noch weitere Mängel aufweist, wird der Kläger das Pferd, das er lieb gewonnen hat, behalten, betreuen und umsorgen. Der Kläger möchte vermeiden, dass das Tier unter einem jahrelangen Rechtsstreit leidet." Die Welt ist doch gut! Fortbildung zum IPR? Die Richterakademie lädt zur "Tagung 22 c: Internationaler Menschenhandel". Professionelle Größe zeigt dieser Hamburger Anwalt, der eine Frist versäumte und damit den Prozess verlor: "In pp. ( ) ärgert sich der Unterzeichner über die eigene Dummheit, wünscht aber gleichwohl allen Beteiligten frohe Ostern." Neues Dienstrecht? Laut Liste der Beauftragten für die Eigensicherung vom gibt es an einem LG neben dem "Oberregierungsschrat" jetzt auch das Amt des "Justizoberamtsschrats". Einlassung bei Rotlichtverstoß: "Ich gebe den Verstoß nicht zu. An diesem Abend wurde mein Neffe (...) überfallen und verprügelt. Wir fuhren mit der Familie nachts durch die Gegend um diese Personen ausfindig zu machen. Die Polizei war leider nicht in der Lage dazu." wenn man Selbstjustiz begehen möchte, gilt die StVO also nicht? Eklig. Mit was man sich beschäftigen muss Frage an den SV: "Zur Position "Ratte im Sofa": Teilt der SV die Auffassung, dass sich eine Ratte nicht von selbst ( ) auf ein Sofa begeben und dort festkleben kann?" Anhörung: "Sie sind Ihrer Kurabgabenpflicht ( ) nicht nachgekommen und stellen demnach eine Ordnungswidrigkeit dar." Fortbildliche deutsche Sprache, Folge 3: "Strebergarten" Text einer SMS, ermittelt durch TKÜ: "Ey digga wir ham nen haus abgefackelt im streber garten"... Allen Einsendern vielen Dank! Haben auch Sie Beiträge zu dieser Rubrik? Senden Sie diese bitte per an Tim.Feicke@agelmshorn.landsh.de 67

68 Abstammungsgutachten Vaterschaftsklärung Nur ein Schritt für Sie... NEU!!! Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein nach 14 JVEG Service Wir organisieren und monitoren die Probenentnahmen weltweit... Probensicherheit Individuell erzeugte Barcodes auf den Entnahmematerialien. Die Probenentnahme erfolgt fast schmerzfrei aus dem Ohr, der Ferse oder der Fingerbeere. Das Blut wird auf ein Spezialfilterpapier getropft. Asservierung der Originalblutkarte mit Unterschrift des Probanden Wirtschaftlichkeit Diese reduzierten Preise gelten für Gerichte in Schleswig-Holstein und werden automatisch gewährt. Basis-/ Anfechtungsgutachten 390,00 * 13 Systeme, 1 Kategorie, Richtlinienkonform Triofall (Kind, Mutter, mögl. Vater) Komplettgutachten 558,00 * 15 Systeme, 1 Kategorie, Richtlinienkonform (Kind, Mutter, alle in Frage kommenden Männer) Vollgutachten 690,00 * 18 Systeme, 2 Kategorien, Richt- u. Leitlinienkonform Triofall (Kind, Mutter, mögl. Vater) Qualität externe Akkreditierung der Analytik und der Abwicklung Richtlinienkonformität in allen Punkten (insbesondere die Qualifikation der Sachverständigen) Analytik aus Blut- und Wangenschleimhautzellen erfolgreiche Teilnahme an jährlich vier externen Überwachungen der Analysequalität Kontakt gültig ab 1. Juli 2008 *zzgl. ges. MwSt. und Probenentnahme Eine persönliche Beratung oder weitere Informationen zum Institut oder zu unseren Gutachten erhalten Sie telefonisch unter die Qualität unserer Gutachten sichert Ihre Entscheidungsgrundlage. Institut für Serologie und Genetik Dr. med. Detlef Kramer Dr. rer. nat. Armin Pahl vereidigte Sachverständige für gerichtliche Abstammungsgutachten Lauenburger Straße Geesthacht

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