Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße Stadt Treuen

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1 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße Stadt Treuen Bearbeiter: E. Fuchs, Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsnutzung & Naturschutz, N. Sigmund, Dipl.-Ing., Garten- und Landschaftsarchitekt, U. Wittig, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Datum: Auftraggeber: V-LUX Projekt GmbH & Co. KG Ziegeleistraße Treuen OT Eich Auftragnehmer: Ingenieurgruppe Chemnitz GbR Dipl.-Ing. Armin Wittber, Dipl.-Ing. N. Sigmund (LA) und Dipl.-Ing. (FH) E. Fuchs Hohensteiner Straße Chemnitz Tel.: Fax: mail: info@igc-chemnitz.de

2 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S. 2 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Gebiet Arten/ Artenpotenzial Risikoabschätzung Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Treuen und die V-Lux Projekt GmbH Co. KG planen die Revitalisierung und standortkonforme Nachnutzung des ehem. Betonwerkes Eich nördlich der Ortslage Schreiersgrün für eine dauerhafte und standortangepasste industriell-gewerbliche Nutzung. Dazu wurde durch den Stadtrat der Stadt Treuen die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße beschlossen. Da das Gebiet nach der Nutzungsaufgabe des Betonwerkes dem Außenbereich zuzuordnen ist, besteht derzeit keine Rechtsgrundlage für andere gewerbliche Nutzungen. Um dem entgegenzuwirken und den Verfall und die Verwahrlosung des Geländes zu verhindern, soll nun eine Rechtsgrundlage für eine industriell-gewerbliche Nutzung erwirkt werden. Mittelfristig wird die Sanierung und Nutzung der bestehenden Gebäude und ein gepflegtes Grundstück angestrebt. Langfristig sollen weitere Lager- und Produktionsstätten geschaffen werden. Inhalt der vorliegenden Unterlage ist eine artenschutzfachliche Begutachtung der Vorhabensfläche auf Grundlage einer einmaligen Begehung ( ) sowie eine entsprechende Risikoabschätzung in Bezug auf das geplante Vorhaben. Weiterhin werden im Rahmen dieser Risikoabschätzung Hinweise bzgl. Vermeidungs-/ Kompensationsmaßnahmen gegeben.

3 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S Gebiet Die ca. 4 ha große Vorhabensfläche liegt südöstlich des Stadtgebiet Treuen im Bereich der Gemarkungen Eich und Schreiersgrün im Vogtlandkreis an der K 7815 (Schreiersgrüner Straße). Umgrenzt wird die Fläche im Westen durch die K 7815, im Norden und Osten durch ein Waldgebiet und im Süden durch das Trebatal / Ortslage Schreiersgrün. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke der Gemarkung Eich 523/6, 523/9, 523/10 sowie der Gemarkung Schreiersgrün 469/3 vollständig. Das betreffende Terrain wurde ab 1966 im Rahmen der VEB Hartsteinwerke Vogtland Werk Schreiersgrün bebaut. Es folgten diverse Erweiterungsbauten in den 70er und 80er Jahren. Nach der Wende wurde der Standort von Schwenk Putztechnik GmbH & Co. genutzt und Vordächer, Siloanlagen und ein Verwaltungsgebäude (Fertigbauweise) sowie eine weitere Lagerhalle im südlichen Grundstücksteil errichtet wurde die Produktion am Standort eingestellt. Derzeit werden die Gebäude kleinteilig für Lager- oder Werkstattnutzung vermietet oder sind gänzlich ungenutzt. Die Siloanlagen und das Verwaltungsgebäude wurden bereits demontiert. Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets an der Schreiersgrüner Straße. Kartengrundlage: Teile dieses Dokuments enthalten geistiges Eigentum von Esri und dessen Lizenzgebern u. werden hierin mit deren Genehmigung verwendet. Copyright 2017 World Imagery: " Esri und dessen Lizenzgeber.

4 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S. 4 Über den noch vorhandenen Gebäudebestand hinaus existieren großflächige Versiegelungen (zumeist Asphaltflächen) und daneben auch unversiegelte Areale. Die auf dem Luftbild noch existenten Gehölzbestände wurden in weiten Teilen bereits gerodet. Die Stubben sind noch erkennbar (siehe Abb. 2). Aktuell werden diese Bereiche von z.t. vegetationsfreien/ vegetationsarmen Bodenflächen, Reisigablagerungen sowie Ruderalfluren bzw. ruderalisierten Wiesenbeständen z.t. mit spontanem Gehölzaufwuchs (Birke, Kiefer) eingenommen. Abb. 2: Gehölzfällungen und Stubben Im Zentrum des UG durchragen offene Felspartien (ebenfalls mit spontanem Gehölzaufwuchs Birke, Kiefer) das Gelände: Abb. 3: Offene Felspartien

5 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S Arten/ Artenpotenzial Zur Einschätzung des vorhandenen Artenbestandes (Fauna) wurde am eine Vorortbegehung durchgeführt. Bei der Begehung wurden folgende Arten im Geltungsbereich bzw. für unmittelbar angrenzende Areale nachgewiesen: Art Nachweise Schutzstatus/ Gefährdung in Sachsen Status Gebäudebrüter/ mögliche Gebäudebrüter im Geltungsbereich Bachstelze (Motacilla alba) Gebirgsstelze (Motacilla cinerea) Beobachtung der Art an einem Gebäude im Norden des UG und bei der Nahrungssuche auf den vorhandenen Freiflächen; Fund alter Nester von Brut auszugehen; typischer Gebäudebrüter etliche Nistmöglichkeiten an bestehenden Gebäuden (Nischenbrüter) Brutverdacht für Gebäude im Nordosten: hier Individuum beobachtet und Nestfund h.b. h.b.(a) von Brutvorkommen im Geltungsbereich ist auszugehen Brutverdacht Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) Tannenmeise (Parus ater) Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) in Gehölzbeständen brütend Amsel (Turdus merula) Bluthänfling 2 singende Individuen: Lagerhalle im Süden, Gebäude im Zentrum - hier auch Funde alter Nester, Bruten für Gebäude im Geltungsbereich wahrscheinlich; typischer Gebäudebrüter etliche Nistmöglichkeiten an bestehenden Gebäuden (Nischenbrüter) Mit Futter einfliegend in Felsloch im Zentrum des UG altes Nest in Keller in Gebäude im Zentrum des Areals singend im Gehölzbestand im Süden des Geländes; auch als Gebäudebrüter möglich; Brut im Geltungsbereich denkbar: zahlreiche potenzielle Nistplätze an Gebäuden oder Felspartien, in Gehölzen Beobachtung auf Freifläche im Zentrum des Areals h.b.(a) Gefährdung / h.b.(a) Gefährdung / h.b.(a) h.b. (A) von 2 Bruthabitaten im Geltungsbereich ist auszugehen gesicherter Brutnachweis (1 Brutpaar) Brut im Geltungsbereich möglich Brut im Geltungsbereich (in Gehölzen sowie auch an Gebäuden) möglich Brut im Geltungsbereich

6 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S. 6 Art Nachweise Schutzstatus/ Gefährdung in Sachsen Status (Carduelus cannabina) günstig/ Art der Vorwarnliste/ h.b. (insbesondere in jungen Koniferen) möglich Rotkehlchen (Erithacus rubecula) singend im Gehölzbestand im Süden des Geländes hier dichter gewässerbegleitender Gehölzbestand an der Treba gute Habitatbedingungen Brut hier zu erwarten h.b.(a) Brut im Geltungsbereich (insbesondere für Gehölzbestand an der Treba) möglich Wacholderdrossel (Turdus pilaris) Nahrungsgäste Beobachtung für im Gehölzbestand im Süden des Geländes hier dichter gewässerbegleitender Gehölzbestand an der Treba gute Habitatbedingungen Brut hier zu erwarten sowie für angrenzende Waldbestände hier Brut wahrscheinlich Gefährdung / h.b. Brut im Geltungsbereich (insbesondere für Gehölzbestand an der Treba) möglich Star (Sturnus vulgaris) überfliegend; Nahrungsgast; keine geeigneten Höhlenbäume im Geltungsbereich; zwar auch schon Gebäudebruten dokumentiert Art jedoch eher als Nahrungsgast denn als Brutvogel zu erwarten b.g.; Art. 1 h.b.(a) Nahrungsgast; Brut im Geltungsbereich nicht zu erwarten Mauersegler (Apus apus) 2 Mauersegler überfliegend; keine Quartiere im Geltungsbereich h.b. Nahrungsgast Turmfalke (Falco tinnunculus) überfliegend; Nahrungsgast; ansitzend am östlichen Waldrand; keine Hinweise auf Brut im Geltungsbereich s.g.; Art. 1 h.a.b. Nahrungsgast, keine Brut im Geltungsbereich Zeichenerklärung: Artenschutz B = Brutvogel h.b.(a) = häufige Brutvogelart ( Allerweltsarten ) BV = Brutverdacht h.a.b. = Vogelarten mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung NG = Nahrungsgast (gemäß Tabelle "Regelmäßig in Sachsen auftretende Vogelarten", Blischke LfULG 2017) Schutz BNatSchG s.g. = streng geschützt nach 7 Abs. 2 Nr.14 BNatSchG. b.g. = besonders geschützt nach 7 Abs. 2 Nr.13 BNatSchG. RLS RLD = Rote Liste Sachsen = Rote Liste Deutschland Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet V = Vorwarnliste (zurückgehende Art lt. Vorwarnliste, keine Gefährdungskategorie)

7 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S. 7 Die in der Tabelle genannten Nachweise können keiner vollständigen Revierkartierung gleichgestellt werden (dazu mehrmalige Begehungen über die Brutzeit erforderlich) sondern verfügen über eher stichprobenartigen Charakter (einmalige Begehung innerhalb der Brutzeit einmalige Nachweise von revieranzeigendem Verhalten Einordnung als Brutverdacht). Auf Grundlage der o.g. Nachweise und der Ausstattung des Untersuchungsgebiets kann das vom Vorhaben potenziell betroffene Artinventar gut umrissen werden (kartographische Dokumentation der Kartierergebnisse siehe Anlage): Bewohner von Gebäudequartieren bzw. von künstlichen Niststätten und -höhlen: Vor Ort festgestellt werden konnten Hausrotschwanz, Bachstelze und Gebirgsstelze. Von Bruten dieser Arten im Geltungsbereich ist auszugehen: Abb. 4-6: Gebirgsstelze (oben links) Bachstelze (oben rechts) Hausrotschwanz (unten links) Soweit zugänglich wurden die Gebäude auf Hinweise hinsichtlich gebäudebewohnender Arten (wie Nester, Kotspuren, Federn, Nahrungsreste) begutachtet. Dabei konnten in offenen Gebäuden/ Gebäudeteilen mehrere Nester festgestellt werden. Insbesondere die offenen Überdachungen und eine offene Halle im Zentrum des Gebietes weisen eine Vielzahl von Gebäudequartieren auf. Für diese Quartiere ist eine Erhaltung bzw. bei deren Beseitigung (soweit unvermeidbar) entsprechender Ersatz zu empfehlen. Die Quartiere dürfen nicht während der Brutzeit beseitigt werden. Zudem sollten die neuen Quartiere möglichst mit Beginn der nächsten Brutsaison wieder zu Verfügung stehen.

8 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S. 8 Abb. 7-10: offene Halle im Zentrum des Geltungsbereichs, Nest in Gehäuse; Nest auf Stahlträger Abb : offene Durchfahrt/ offene Überdachung im Norden des UG: Nest auf Stahlträger

9 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S. 9 Bewohner der offenen Felspartien: Nachgewiesen wurde hier die Tannenmeise, welche offensichtlich in einem Felsloch Quartier bezogen hatte (Futter eintragend). Auch wenn keine weiteren Nachweise erbracht werden konnten, können darüber hinaus Höhlungen und Spalten in den Felspartien zudem für weitere geschützte Arten, wie unterschiedliche Fledermausarten (alle als Arten des Anhang IV der FFH-RL streng geschützt) oder die Waldeidechse (besonders geschützte Art nach BNatSchG) wertvolle Quartiere bieten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere für die Waldeidechse auch die mit den Felspartien verzahnte Vegetation (wie vorgelagerte Krautsäume/ Pioniergehölze) wertvoll (Nahrungshabitat/ Deckung). Für die Felspartien inkl. darauf befindlicher/ damit verzahnter Vegetation/ lautet die Empfehlung diese unbeeinträchtigt zu erhalten. Sollten hier Maßnahmen geplant sein, ist eine gezielte artenschutzfachliche Untersuchung anzuraten. Abb : offene Felspartien mit Höhlungen und Spalten

10 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S. 10 Verbreitete Freibrüter in Gehölzbeständen: Nachgewiesen wurden aktuell Amsel, Rotkehlchen sowie Wacholderdrossel (im gewässerbegleitenden Gehölzbestand an der Treba hier Bruten zu erwarten) und der Bluthänfling (als Nahrungsgast auf einer Freifläche im Zentrum des Areals Brut innerhalb des Geltungsbereichs nicht auszuschließen insbesondere für Felspartien mit Gehölzaufwuchs/ junge Koniferenbestände denkbar). Höhlenbäume sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. Der Star tritt im Vorhabensbereich nur als Nahrungsgast auf. Der Gehölzbestand an der Treba sollte unbeeinträchtigt bleiben. Sollten im Geltungsbereich weitere Rodungen (auch von Pionieraufwuchs) notwendig werden, so sind diese außerhalb der Brutzeit von Vögeln durchzuführen Abb. 19/ 20: Der Bluthänfling kann durchaus auch im Geltungsbereich brüten. Insbesondere im Bereichen mit dichterem Bewuchs von Koniferen (siehe unten).

11 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S. 11 Nutzung des Gebietes als Nahrungshabitat: Als Nahrungsgäste konnten Turmfalke, Mauersegler und Star beobachtet werden. Geeignete Nistquartiere sind für diese Arten nicht vorhanden, sodass der Geltungsbereich - abgesehen von einer gelegentlichen Nutzung als Nahrungshabitat für diese Arten keine Bedeutung hat. Als Nahrungshabitat ist das Gebiet nicht obligatorisch. Abb. 21 Am östlichen Waldrand ansitzender Turmfalke.

12 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S Risikoabschätzung Der Planbereich ist derzeit nach erfolgter Nutzungsaufgabe des Betonwerks planungsrechtlich dem Außenbereich gemäß 35 BauGB zu zuordnen. Die B-Planung hat die Standortrevitalisierung sowie die Herstellung des dazu erforderlichen Baurechts zum Ziel. Über den noch vorhandenen Gebäudebestand (Gewerbebebauung) hinaus existieren großflächige Versiegelungen (zumeist Asphaltflächen) und daneben auch unversiegelte Areale (Rodungsflächen: vegetationsfreie/ vegetationsarme Bodenflächen, Reisigablagerungen sowie Ruderalfluren bzw. ruderalisierte Wiesenbestände z.t. mit spontanem Gehölzaufwuchs sowie Felsdurchragungen ebenfalls mit spontanem Gehölzaufwuchs). Bzgl. der geplanten Standortrevitalisierung ggf. mit Neubebauung/ Neuversiegelung von derzeit noch unbebauten Arealen, Sanierung oder auch Abriss und Neubau von Gebäuden oder der Fällung von Einzelgehölzen (zumeist Pionieraufwuchs) können sich Risiken für die Artgruppen Vögel aber ggf. auch Fledermäuse und Reptilien (insbesondere Waldeidechse potenziell) ergeben. Durch ein entsprechendes Maßnahmekonzept können artenschutzrechtliche Konflikte jedoch vermieden werden. Folgende Maßnahmen sind dafür aus gutachterlicher Sicht geeignet: Erhaltung bzw. Ersatz der vorhandenen Quartiermöglichkeiten an den Gebäuden Erhaltung der offenen Felspartien bzw. bei Maßnahmen im Bereich der Felspartien artenschutzfachliche Untersuchung zu empfehlen, in diesem Zusammenhang auch Erhalt der mit den Felspartien verzahnten Vegetation (Erhalt vorgelagerter Krautsäume und des auf den Felsen befindlichen Bewuchses/ Minimierung von Gehölzrodungen/ Erhalt von Saumbereichen) Falls die Beseitigung von Gehölzen/ Gebäudequartieren (z.b. im Rahmen einer Sanierung oder Neubebauung) unvermeidbar ist, dann von Oktober bis Februar außerhalb der Brutzeit von Vögeln (Bauzeitenregelung) Erhalt des Gehölzbestandes an der Treba Abschließend ist zu prognostizieren, dass für die festgestellten (als auch für potenzielle) Tierarten mit Fassung und Umsetzung eines entsprechenden artenschutzfachlichen Maßnahmenkonzeptes das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbote vermieden werden kann.

13 Industrie- und Gewerbegebiet Schreiersgrüner Straße, Stadt Treuen S. 13 ANHANG

14 Meter ±!O Bachstelze!O Gebirgsstelze Turmfalke (NG ü) Wacholderdrossel Turmfalke (NG sitz.)!o!o!o!o Hausrotschwanz Abkürzungen: NG = Nahrungsgast ü = überfliegend sitz. = sitzend Legende UG-Grenze Nachweise!O Strukturen Brutvogel/ Brutverdacht Nest/ altes Nest Nahrungsgast/ keine Brut im UG Häufung von Gebäudequartieren Felspartien Gehölzbestand an der Treba!O Rotkehlchen!O Bluthänfling Mauersegler (NG ü) Amsel Tannenmeise Hausrotschwanz Star (NG) Wacholderdrossel Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen 2010 ; Erlaubnis 17500/2017

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