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1 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz OT Kleinrückerswalde (Flst. 224/1, Teilfl. Flst. 225/3 und 238/3) Bearbeiter: E. Fuchs, Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsnutzung & Naturschutz, U. Wittig, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Dr. R. Spangenberg, Dipl.-Biol. Datum: Auftraggeber: APS Projekt GmbH Adam-Ries-Straße Annaberg-Buchholz z. Hd. Herr Siegel Tel.: Fax.: mail: Auftragnehmer: Ingenieurgruppe Chemnitz GbR Dipl.-Ing. Armin Wittber, Dipl.-Ing. N. Sigmund (LA) und Dipl.-Ing. (FH) E. Fuchs Hohensteiner Straße Chemnitz Tel.: Fax: mail:

2 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 2 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Gebiet Arten/ Artenpotential Risikoabschätzung Fotodokumentation Anlass und Aufgabenstellung Die APS Projekt GmbH beabsichtigt als Vorhabensträger auf einer Fläche im OT Kleinrückerswalde an der Alten Poststraße (Flst. 224/1, Teilfl. Der Straßen-Flst. 225/3 und 238/3) einen Standort für Einfamilien- und Doppelhäuser zu errichten. Zur Schaffung von Baurecht hat die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz die Aufstellung eines Bebbauungsplanes Wohngebiet Alte Poststraße mit integriertem Grünordnungsplan im vorgezogenen Verfahren nach 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Inhalt der vorliegenden Unterlage ist eine Begutachtung der Vorhabensfläche auf Grundlage einer einmaligen Begehung ( ) sowie eine artenschutzfachliche Risikoabschätzung in Bezug auf das geplante Vorhaben. Weiterhin werden im Rahmen der Begutachtung Vorschläge für Vermeidungs-/ Kompensationsmaßnahmen unterbreitet.

3 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S Gebiet Die ca. 2,1 ha große Vorhabensfläche liegt am südöstlichen Rand der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz im Bereich der Gemarkung Kleinrückerswalde (Abb. 1). Umgrenzt wird die Fläche von 3 Straßen (Alte Poststraße im Nordosten, Lönsweg im Westen, Am Flößgraben im Osten) und einer Gehölzreihe im Süden (dahinter Gartengrundstücke mit Bebauung). Die Fläche ist nahezu vollständig von bebauten Grundstücken umgeben (abgesehen von dem nordwestlich des Lönsweg liegenden Flurstück 236/ Grünlandfläche und einer Baulücke an der Alten-Poststraße/ Flst. 240/3). Derzeit wird die Fläche von einer Grünlandfläche eingenommen. Die Grünlandvegetation war zum frühen Begehungszeitpunkt (Ende der Vegetationsruhe/ Beginn der Vegetationsphase) charakteristisch ausgeprägt und ist daher unter Einschränkungen einzuschätzen. Kennzeichnend waren ein niedriger rasenartiger Charakter mit einem hohen Anteil an Gräsern und eine geschlossene Grasnarbe. In den Randbereichen konnten Knaulgras (Dactylis glomerata) und Quecke (Elymus repens) erfasst werden. Auch einzelne Kräuter sind vorhanden (festgestellt werden konnten u.a. Spitzwegerich [Plantago lanceolata], Klee [Trifolium spec.], Gamander- Ehrenpreis [Veronica chamaedrys], Kriechender Hahnenfuß [Ranunculus repens], Gemeiner Löwenzahn [Taraxacum officinale]). Zum Zeitpunkt der Begehung ist die Fläche als mesophiles Grünland einzuschätzen, welches offensichtlich einer eher intensiven Nutzung unterliegt (relativ artenarm/ grasreich/ wenige Kräuter). Gehölzstrukturen befinden sich lediglich in den Randbereichen. Entlang der Alten Poststraße befindet sich auf Seite des zu überplanenden Flurstücks eine lückige Baumreihe mit Mehlbeere (Sorbus intermedia), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior), Vogelbeere (Sorbus aucuparia) und z.t. Unterwuchs (Aufwuchs von Esche [Fraxinus excelsior], Berg-Ahorn [Acer pseudoplatanus] sowie Straucharten wie Hundrose [Rosa canina], Weißdorn [Crataegus spec.]). Am nördlichen Ende dieser Baumreihe befinden sich Bäume mit ausgefaulten Astlöchern und/ oder Rindenspalten. Am südlichen Rand des UG stockt ein linearer Gehölzbestand (Berg-Ahorn darunter Aufwuchs von Esche [Fraxinus excelsior], Spitz-Ahorn [Acer platanoides], Holunder [Sambucus nigra]). Im Bestand befindet sich ein Berg-Ahorn mit Spalten und einer Höhle. Weiterhin sind an drei jüngeren Berg-Ahorn Nistkästen angebracht. Zudem befinden sich im Randbereich der Grünlandfläche einzelne Sal-Weiden (eine davon bereits gefällt, eine weitere Sal-Weide spaltenreich).

4 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 4 Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets am südöstlichen Rand der Großen Kreisstadt Annaberg- Buchholz. Kartengrundlage: Teile dieses Dokuments enthalten geistiges Eigentum von Esri und dessen Lizenzgebern u. werden hierin mit deren Genehmigung verwendet. Copyright 2017 World Imagery: " Esri und dessen Lizenzgeber. 3. Arten/ Artenpotential Zur Einschätzung des vorhandenen Artenbestandes (Fauna) wurde zu Beginn der Brutzeit von Vögeln am eine Vorortbegehung durchgeführt. Dabei wurden folgende Arten für unmittelbar angrenzende Areale bzw. im nachgewiesen: Art Nachweise Schutzstatus/ Gefährdung in Sachsen Status Vögel Amsel (Turdus merula) Blaumeise (Parus caeruleus) singend in Gartengrundstück südlich des s; allgemein häufiger Brutvogel in Gehölzbeständen aller Art singend in Gartengrundstück südlich des s; allgemein verbreiteter Brutvogel (sofern potenzieller B in Gehölzen im (Freibrüter) potenzieller B im

5 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 5 Art Nachweise Schutzstatus/ Gefährdung in Sachsen Status Buchfink (Fringilla coelebs) Grünfink (Carduelis chloris) Feldsperling (Passer montanus) Heckenbraunelle (Prunella modularis) Kleiber (Sitta europaea) Kohlmeise (Parus major) Rabenkrähe (Corvus corone corone) Star (Sturnus vulgaris) Höhlen vorhanden sind) singend im Baumbestand eines Wohngrundstücks an der Alten Poststraße (dem gegenüberliegende Straßenseite); allgemein häufiger Brutvogel in Gehölzbeständen aller Art singend im Gehölzbestand eines Wohngrundstücks an der Alten Poststraße (dem gegenüberliegende Straßenseite); allgemein verbreiteter Brutvogel in lockeren Gehölzbeständen aller Art Trupp im Gehölzbestand eines Wohngrundstücks an der Straße Am Flößgraben (dem gegenüberliegende Straßenseite); Brutvogel in Gehölzbeständen halboffener Landschaften (sofern Höhlen vorhanden sind) singend im Gehölzbestand eines Wohngrundstücks an der Lönsweg südwestlich des s; Brutvogel in unterwuchsreichen Gehölzbeständen, Strauchbeständen und Hecken rufend im Baumbestand eines Wohngrundstücks an der Alten Poststraße (dem gegenüberliegende Straßenseite); Brutvogel in Laubbaumbeständen fortgeschrittener Altersstadien (sofern Höhlen vorhanden sind) singend in Gartengrundstück südlich des s; allgemein verbreiteter Brutvogel (sofern Höhlen vorhanden sind) b.g.; Art. 1 überfliegend b.g.; Art. 1 singend im Baumbestand eines Wohngrundstücks an der Alten Poststraße (dem gegenüberliegende Straßenseite); b.g.; Art. 1 (Höhlenbrüter) potenzieller B in Gehölzen im (Freibrüter) potenzieller B in Gehölzen im (Freibrüter) potenzieller B im (Höhlenbrüter) potenzieller B in Gehölzen im (Freibrüter) potenzieller B im (Höhlenbrüter) potenzieller B im (Höhlenbrüter) Nahrungsgast im UG; potenzieller B in Gehölzen im (Freibrüter) potenzieller B im

6 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 6 Art Nachweise Schutzstatus/ Gefährdung in Sachsen Status Wacholderdrossel (Turdus pilaris) verbreiteter Brutvogel in Gehölzbeständen fortgeschrittener Altersstadien (sofern Höhlen vorhanden sind) Trupp im Baumbestand an der Alten Poststraße im (Durchzug/ rastend) Gefährdung / (Höhlenbrüter) Durchzug; potenzieller B in Gehölzen im (Freibrüter) Zeichenerklärung: Artenschutz B = Brutvogel = häufige Brutvogelart BV = Brutverdacht (gemäß Tabelle "Regelmäßig in Sachsen auftretende Vogelarten", Blischke LfULG 2010) NG = Nahrungsgast Schutz BNatSchG s.g. = streng geschützt nach 7 Abs. 2 Nr.14 BNatSchG. b.g. = besonders geschützt nach 7 Abs. 2 Nr.13 BNatSchG. RLS RLD = Rote Liste Sachsen = Rote Liste Deutschland Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet V = Vorwarnliste (zurückgehende Art lt. Vorwarnliste, Gefährdungskategorie) Kleinvogelnester sowie Horste von Greifvögeln und Krähen wurden im unmittelbaren nicht festgestellt, sind jedoch in umliegenden Gehölzen möglich. Die in der Tabelle genannten Nachweise können r vollständigen Revierkartierung gleichgestellt werden (dazu mehrmalige Begehungen über die Brutzeit erforderlich) sondern verfügen über eher stichprobenartigen Charakter (einmalige Begehung mit Beginn der Brutzeit einmalige Nachweise von revieranzeigendem Verhalten Einordnung als Brutverdacht). So konnten im Rahmen der Begehung zwar aktuellen Bruten innerhalb des s nachgewiesen werden, dennoch sind brütende Vögel für das Vorhabensgebiet nicht a priori auszuschließen. Auf Grundlage der o.g. Nachweise und der (im Rahmen der Begehung dokumentierten) Ausstattung des Untersuchungsgebiets (hauptsächlich Offenfläche mit augenscheinlich relativ intensiv genutztem - Grünland und randlichen Laubgehölzen z.t. mit Höhlen- und Spaltenquartieren) kann das vom Vorhaben potenziell betroffene Artinventar gut umrissen werden:

7 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 7 Verbreitete Freibrüter in Gehölzbeständen: Für unmittelbar benachbarte Grundstücke besteht Brutverdacht für vergleichsweise häufige/ allgemein weit verbreitete Brutvögel der Gehölzbestände (Amsel, Buchfink, Grünfink, Heckenbraunelle). Diese Arten sind im weiteren Jahresverlauf auch für den unmittelbaren als Brutvögel nicht auszuschließen. Weiterhin konnten die Wacholderdrossel (Durchzug) und die Rabenkrähe (überfliegend, pot. Nahrungsgast) im beobachtet werden. Wacholderdrossel und Rabenkrähe sind darüber hinaus ebenfalls als potenzielle Brutvögel einzustufen. Mit fortschreitender Brutzeit können weitere Arten, wie z.b. Mönchs- oder Gartengrasmücke (beide Arten zum Zeitpunkt der Begehung im Brutgebiet) hinzutreten. Höhlenbrüter: Für Blaumeise, Feldsperling, Kleiber, Kohlmeise, Star besteht Brutverdacht für unmittelbar benachbarte Grundstücke. Zudem existieren innerhalb der randlichen Gehölze einzelne Strukturen (siehe Abb. 2: höhlen- und spaltenreicher Berg-Ahorn, Nistkasten), die von den o.g. Arten und ggf. weiteren typischen Höhlenbewohnern, wie z.b. dem Gartenrotschwanz, genutzt werden können. Die o.g. Arten sind daher potenzielle Brutvögel im. Abb. 2: Quartiermöglichkeiten im UG. Kartengrundlage: Teile dieses Dokuments enthalten geistiges Eigentum von Esri und dessen Lizenzgebern u. werden hierin mit deren Genehmigung verwendet. Copyright 2017 World Imagery: Esri und dessen Lizenzgeber.

8 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 8 Bewohner der Grünlandfläche: Die Grünlandfläche wirkte intensiv genutzt (relativ artenarm; grasreich; wenige Kräuter; geschlossene Grasnarbe ohne Feucht-/ Trocken-/ Magerbereiche), sodass sie für anspruchsvolle Offenland-/Bodenbrüter wie Wiesenpieper, Braunkehlchen, oder Wachtelkönig ungeeignet erscheint. Für die Feldlerche hat der Offenlandbereich aufgrund seiner geringen Größe und der Nähe zu vertikalen Strukturen (Baumreihen, Gebäude) als Bruthabitat Bedeutung. Fledermäuse: Innerhalb der randlichen Gehölze existieren einzelne Quartiermöglichkeiten (siehe Abb. 2: Spalten), die von Fledermäusen genutzt werden können. Die Offenfläche mit umliegendem Gehölzbestand stellt ein geeignetes Nahrungs-/Jagdhabitat für verschiedene Fledermausarten dar. Amphibien/ Reptilien: Zum Erfassungstermin konnten Nachweise von Amphibien und Reptilien erbracht werden. Geeignete Lebensraumstrukturen (Laichgewässer für Amphibien, sonnenexponierte Kleinstrukturen, Steinhaufen usw. für Reptilien) sind auf der Vorhabensfläche nicht vorhanden. 4. Risikoabschätzung Durch ein entsprechendes Maßnahmekonzept können artenschutzrechtliche Konflikte vermieden werden. Folgende Maßnahmen sind dafür aus gutachterlicher Sicht geeignet: Erhaltung von Gehölzen/ Gehölzreihen am Rande der Vorhabensfläche und Einhaltung eines entsprechenden Abstandes zu angrenzenden Gehölzen (Kronenbereich = Wurzelbereich) Erhaltung von Quartiermöglichkeiten (spalten- und höhlenreiche Gehölze, vorhandene Nistkästen siehe Abb. 2). Bei Beseitigung der o.g. Quartiermöglichkeiten (sofern unvermeidbar) sind folgende Maßnahmen erforderlich um Verstöße gegen 44 Abs.1 Nr.3 BNatSchG auszuschließen: Ersatz beseitigter Höhlenquartiere durch Anbringung von Höhlenbrüterkästen (z.b. Höhlenbrüterkasten 312 Fa. Strobel oder Niststein Typ 24 Fa. Schwegler); Ersatz beseitigter Spaltenquartiere durch Anbringung von Fledermausquartieren (z.b. Fledermaus-Spaltenkasten Fa. Hasselfeldt oder Fledermaus-Fassadenquartier 1FQ Fa. Schwegler). Vorhandene Nistkästen sind bei

9 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 9 Beseitigung der betreffenden Gehölze umzuhängen. Die Kompensationsmaßnahmen und die Verfahrensweise (ggf. Ausnahme gemäß 45 Abs. 7 BNatSchG bzw. Befreiung nach 67 [2] BNatSchG notwendig) sind vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Um Verstöße gegen 44 Abs.1 Nr.1 2 BNatSchG auszuschließen ist folgende Maßnahme erforderlich: Im Gehölzbestand der Ränder sind Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Form von Nestern o.g. Vogelarten zu prognostizieren. Beseitigung des Gehölzbestands (sofern unvermeidbar) daher von Oktober bis Februar außerhalb der Brutzeit von Vögeln. Verbotstatbestände gegenüber 44 Abs.1 Nr.4 sind nicht zu prognostizieren. Weiterhin ist zu prognostizieren, dass für o.g. tatsächlich festgestellte als auch für potentiell anzunehmende Tierarten im räumlich-funktionalen Zusammenhang weiterhin ausreichend Bruthabitate sowie Nahrungsflächen zur Verfügung stehen. Zudem ist mit Hilfe der gefassten Artgruppen die Habitatausstattung vor Ort umfassend charakterisiert, sodass auch die Lebensraumansprüche weiterer (potenziell hinzutretender) Arten innerhalb der Artgruppen (Verbreitete Freibrüter in Gehölzbeständen, Höhlenbrüter, Bewohner der Grünlandfläche, Fledermäuse ) entsprechend abgebildet sind. Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen würden für diese Arten daher in gleicher Weise wirken.

10 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S Fotodokumentation Foto 1: Blick von der Ecke Am Flößgraben/ Alte Poststraße in Richtung Nordosten über das Plangebiet (links Gehölzbestand an der Alten Poststraße). Foto 2: Blick von der Ecke Am Flößgraben/ Alte Poststraße in Richtung Süden über das Plangebiet.

11 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 11 Foto 3: Blick aus Süden über das UG in Richtung Norden auf die Bebauung an der Alten Poststraße. Foto 4: Gehölzbestand an der Südgrenze.

12 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 12 Foto 5: Höhlen- und spaltenreicher Berg-Ahorn im Gehölzbestand an der Südgrenze des UG. Foto 6: Spaltenreiche Weide an der Straße Am Flößgraben.

13 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 13 Foto 7: Ausgefaultes Astloch in Mehlbeere an der Alten Poststraße. Foto 8: Spalte zwischen Holz und Borke in Mehlbeere an der Alten Poststraße.

14 Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Bebauungsplan Wohngebiet Alte Poststraße S. 14 Foto 9: Esche und Mehlbeere mit kleineren Astlöchern und Spalten an der Alten Poststraße.

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