Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung zum Vorhaben B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach

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1 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung zum Vorhaben B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach Bearbeiter: N. Sigmund, Dipl.-Ing., Garten- und Landschaftsarchitekt, Dr. R. Spangenberg, Dipl.-Biol., E. Höritzsch, Dipl.-Ing. (FH) Ökologie & Umweltschutz Datum: Auftraggeber: Stadtverwaltung Thum z.hd. Herrn Carsten Schubert Rathausplatz Thum Tel.: bauverwaltung@stadt-thum.de Auftragnehmer: Ingenieurgruppe Chemnitz GbR Dipl.-Ing. Armin Wittber, Dipl.-Ing. N. Sigmund (LA) und Dipl.-Ing. (FH) E. Fuchs Hohensteiner Straße Chemnitz Tel.: Fax: mail: info@igc-chemnitz.de

2 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 2 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Aufgabenstellung Gebiet Arten/Artenpotential Vögel Fledermäuse Amphibien und Reptilien Risikoabschätzung Vögel Fledermäuse Amphibien Zusammenfassung und Schlussfolgerung Fotodokumentation... 14

3 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Thum beabsichtigt im OT Jahnsbach ein bestehendes Wohngebiet um ein etwa m² großes Areal zu erweitern. Die Plangebietsfläche bietet in Abhängigkeit der Auslegung der inneren Erschließung sowie der Parzellengrößen ein Potenzial von ca. 20 Bauplätzen für den individuellen Siedlungswohnungsbau (siehe Stadtbote Thum 20(10), ). Im Rahmen der Baufeldfreimachung sind die Beseitigung von Gehölzen (mit daran befestigen Vogel-Nistkästen) sowie die Überbauung einer binsenreichen Nasswiese nicht auszuschließen. Bauwerke befinden sich keine auf der Vorhabensfläche. Zum vorliegenden Stand wird mit Beginn der Maßnahme in ca. einem Jahr gerechnet, zur einer Vorzugsvariante aus vier vorliegenden Strukturskizzen wurde im technischen Ausschuss bzw. im Stadtrat noch keine Stellung bezogen (Telef. Hr. Luth Bothe, Büro für Städtebau, ). Zum Vorhaben liegen Skizzenvarianten zur Erschließungs- und Bebauungsstruktur sowie ein erstes Plankonzept zum Bebauungsplan Wohngebiet Oberwiesen II OT Jahnsbach (Stand: Vorentwurf 01/2019, Planverfasser: Büro für Städtebau GmbH Chemnitz) vor Inhalt des vorliegenden Dokuments ist eine einmalige Begutachtung der Vorhabensfläche sowie eine artenschutzfachliche Risikoeinschätzung in Bezug auf das geplante Vorhaben. Eine weiterführende Abfrage von Beobachtungsdaten aus dem Datenbestand des Sachgebiets Naturschutz des Landratsamts Erzgebirgskreis, MultibaseCS und ornitho.de fand im Rahmen der vorliegenden Unterlage nicht statt.

4 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S Gebiet Das ca m² große Untersuchungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsausgang von Jahnsbach, zwischen der Straße der Freundschaft, Am Schrebergarten und Zum Sportplatz. Im Süden und Südwesten schließen sich Wohngrundstücke mit Einfamilienhäusern an, im Nordwesten eine verkehrsarme Zufahrtsstraße und im Norden bzw. Nordosten Grünflächen, welche wie die Vorhabensfläche selbst, anscheinend als Weideflächen genutzt werden. An der nordöstlichen Grenze des Untersuchungsgebietes (UG) befindet sich zudem ein kleines Gartengrundstück mit relativ dichtem Baumbestand aus Kiefer, Gemeine Fichte, Blaufichte, Lärche, Eiche, Kirsche und Birke. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ist das B-Plangebiet derzeit Außenbereich, wenngleich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das unmittelbare Plangebiet ist durch eine Wiesenfläche gekennzeichnet. Der Zeitpunkt der Begehung liegt mit Anfang Dezember außerhalb der Vegetationsperiode, sodass die Grünland-Vegetation nur noch grob bestimmbar war (beachte auch den vorhergehenden sehr trockenen Sommer 2018). Festgestellt werden konnten Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Gewöhnlicher Löwenzahn (Taraxacum sect. ruderalia), Gewöhnlicher Frauenmantel (Alchemilla vulgaris), Hahnenfuß (Ranunculus spec.), Pfennigkraut (Lysimachia nummularia), Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Gewöhnliche Schafgarbe (Achillea millefolium), Klee-Arten (Trifolium spec.), Lieschgras (Phleum spec.) und Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) sowie Brombeere (Rubus sectio Rubus) im westlichen Randbereich. Im Süden des UG befindet sich außerdem eine Feuchtwiese mit Binsen (Juncus spec.) und Echtem Mädesüß (Filipendula ulmaria) im Randbereich, bei welcher zum vorliegenden Stand nicht auszuschließen ist, dass es sich nach 30 BNatSchG um ein gesetzlich geschütztes Biotop (seggen- und binsenreiche Nasswiese) handelt. Aufgrund der einmaligen Begehung außerhalb der Vegetationsperiode und ggf. der vorangegangenen Trockenheit war dies nicht eindeutig feststellbar. Anzumerken ist hierbei, dass diese Fläche nicht am tiefsten Punkt des Untersuchungsgebietes liegt und mutmaßlich anthropogenen Ursprungs aus verstopften Drainagen und/oder Hangwasser resultiert. Im westlichen Randbereich des UG, angrenzend an Wohngärten, bilden Buche, Berg- und Spitzahorn, Eibe, Fichte, Linde, Pappel, Esche, Erle und Eiche ein kleinflächiges, aber relativ artenreiches Gehölz. Baumhöhlen oder -spalten wurden im Rahmen der Begehung keine festgestellt, jedoch sind in einem Teilbereich 4 Staren- und 2 Meisen- Nistkästen angebracht. Entlang der südwestlichen Grenze des UG verläuft ein abschnittsweise verrohrter wasserführender Graben mit z.t. verbauten und dadurch fließberuhigten Abschnitten. Bei diesem Wassergraben handelt es sich nicht um ein Gewässer im Sinne des SächsWG.

5 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 5 Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets (rot) in der Ortschaft Jahnsbach mit bemerkenswerten Landschaftselementen: grün schraffierte Fläche erhaltenswerter Gehölzbestand, gelb schraffierte Fläche - binsenreiche Feuchtwiese, dunkelblau wasserführender Graben, lila Gehölzbereich mit 6 Nistkästen. Kartengrundlage: Teile dieses Dokuments enthalten geistiges Eigentum von Esri und dessen Lizenzgebern u. werden hierin mit deren Genehmigung verwendet. Copyright 2018 World Imagery: " ArcGIS/rest/ services/ World_Imagery/MapServer" Esri und dessen Lizenzgeber.

6 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S Arten/Artenpotential 3.1 Vögel Zur Einschätzung des vorhandenen Artenbestandes (Fauna) wurde am (10 C, stark bewölkt mit Schauern) und damit außerhalb der Brutzeit von Vögeln (sowie außerhalb saisonaler Hauptaktivitätszeit von Amphibien, Reptilien und Fledermäusen) eine Vorortbegehung durchgeführt. Dabei wurden im UG folgende Arten nachgewiesen: Art mit Anzahl und Verhalten Amsel (Turdus merula) 1 Ind. Nahrungssuche Birkenzeisig (Carduelis flammea) 1 Ind. überfliegend West Eichelhäher (Garrulus glandarius) 4 Ind. Nahrungssuche Erlenzeisig (Carduelis spinus) 25 Ind. rastend Gehölz Grünfink (Carduelis chloris) 4 Ind. rastend Gehölz Kornweihe (Circus cyaneus) 1,0 ziehend Südwest Wacholderdrossel (Turdus pilaris) 2 Ind. überfliegend Ost Zeichenerklärung: B = Brutvogel BV = Brutverdacht NG = Nahrungsgast Z = Durchzug Artenschutz Status Vögel Schutz BNatSchG RLS (Vögel =2015) RLD (Vögel =2015) VS-RL Vorhabensfl. angrenz. Siedlungsgebiet --- b.g BV BV --- b.g NG/Z BV --- b.g BV BV --- b.g NG BV --- b.g NG BV h.a.b s.g. 1 1 I Z b.g Z BV Artenschutz h.a.b. = Vogelarten von herausgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung (gemäß Tabelle "Regelmäßig in Sachsen auftretende Vogelarten", Blischke LfULG 2016) Vogelarten von herausgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung sind fett hervorgehoben. Schutz BNatSchG s.g. = streng geschützt nach 7 Abs. 2 Nr.14 BNatSchG. b.g. = besonders geschützt nach 7 Abs. 2 Nr.13 BNatSchG. RLS RLD = Rote Liste Sachsen = Rote Liste Deutschland Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet V = Vorwarnliste (zurückgehende Art lt. Vorwarnliste, keine Gefährdungskategorie) VS-RL = I = Art nach Anhang 1 EU-Vogelschutzrichtlinie

7 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 7 Im Zuge der einmaligen Begehung wurde die Brutzeit 2018 nicht abgedeckt, sodass die Erfassung keiner vollständigen Revierkartierung gleichgestellt werden kann (z.b. aufgrund saisonaler bzw. tageszeitlicher Abwesenheiten). Kleinvogelnester sowie Nester von Greifvögeln und Krähen aus vorangegangen Brutsaisons wurden nicht festgestellt. Die Aufnahme lässt aber Rückschlüsse auf das mögliche Arteninventar zu. Aufgrund o.g. Nachweise von stichprobenartigem Charakter und der Ausstattung des Untersuchungsgebiets (strukturierter Gehölzbestand, kleiner Bachlauf; Umfeld: Siedlungsgebiet mit Wohnbebauung und Wohngärten sowie Gewerbenutzung) sind jedoch folgende (weitere) Arten als Brutvögel/ folgende Habitatfunktionen zu prognostizieren: Bewohner von Gebäudequartieren bzw. von künstlichen Niststätten und -höhlen: Im Plangebiet sind in Summe mindesten 6 Nistkästen für Vögel an Bäumen des südlichen Gehölzbestandes montiert. Es handelt sich dabei um 2 Meisen-Nistkästen und 4 Staren- Nistkästen. Bewohner von Gehölzbeständen (Bäume, Hecken, Gebüsche, Grünflächen) Als potentielle Brutvögel in den Gehölzbereichen bzw. an strukturierten Grünflächen sind ergänzend u.a. anzunehmen: Singdrossel, Heckenbraunelle, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke, Ringeltaube, Buchfink, Zaunkönig, Meisenarten und Star. Wertvolle Gehölzbestände im Plangebiet umfassen das Feldgehölz an der SW-Grenze des Geltungsbereiches. Zum Zeitpunkt der Begehung wurden darin keine geschützten Biotope im Sinne von 21 SächsNatSchG i.v.m. 30 BNatSchG festgestellt. Aufgrund des geplanten Beginns der Baufeldfreimachung binnen Jahresfrist ist das natürliche Potenzial zur Entwicklung derartiger Biotope bis dahin als sehr gering einzustufen.

8 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S Fledermäuse Potentielle Sommer-/Zwischen- und ggf. Überwinterungsquartiere von baumhöhlenbewohnenden Fledermausarten (z.b. Großer Abendsegler, Wasserfledermaus) sind im Untersuchungsgebiet (bis auf die Vogelnistkästen) nicht vorhanden. Der vielfältig strukturierte Unterwuchs des Feldgehölzes sowie die unmittelbar angrenzenden Gärten der Wohngebiete mit Insekten anlockenden Blumenbeeten, -rabatten etc. sind als geeignetes Nahrungs- /Jagdhabitat für verschiedene Fledermausarten einzustufen. Direkte Hinweise (Sicht) sowie indirekte Hinweise (Fraß- und Kotspuren) auf Fledermäuse liegen aus dem Plangebiet durch die eigene Begehung nicht vor. Das Vorhabensgebiet wurde außerdem bezüglich der relevanten Multifunktionsräume für Fledermäuse im Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz (Planungsverband Region Chemnitz, 2015) geprüft. Die Recherche ergab, dass für das Untersuchungsgebiet keine Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse (Karte 13, Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz) vorliegen (siehe Abb. 2). Eine gezielte Erfassung von Fledermäusen (z.b. Transekt-Begehung, akustische Dokumentation, Einsatz eines Video-Endoskops zum Ausleuchten geeigneter Strukturen, Einsatz von Mulmgreifer in Baumhöhlen) fand im Rahmen der Begehung nicht statt.

9 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 9 Abb. 2: Lage des Untersuchungsgebiets (rot) in der Ortschaft Jahnsbach im Vergleich zur Lage von relevanten Multifunktionsräumen für Fledermäuse (orange). Quelle: Planungsverband Region Chemnitz (2015): Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse (Karte 12, Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz) und Teile dieses Dokuments enthalten geistiges Eigentum von Esri und dessen Lizenzgebern u. werden hierin mit deren Genehmigung verwendet. Copyright 2018 World Imagery: " rest/services/world_imagery/mapserver" Esri und dessen Lizenzgeber. 3.3 Amphibien und Reptilien Nachweise von Amphibien und Reptilien konnten zum Zeitpunkt der einmaligen Begehung nicht erbracht werden (beachte ggf. saisonale Abwesenheiten). Geeignete Lebensraumstrukturen insbesondere für Amphibien sind im Untersuchungsgebiet nur in pessimaler Ausbildung vorhanden. Die beruhigten Bereiche des kleinen Baches sind als potentielles Laichgewässer, z.b. für vereinzelte Grasfrösche, nicht auszuschließen. Die beiden Gehölzgruppen bieten für Amphibien potentielle Tagesverstecke sowie Winterquartiere. Im Umfeld befand sich nur ein einzelner ausgetrockneter Gartenteich. Planungsrelevante Wanderkorridore von Amphibien können zum vorliegenden Stand ausgeschlossen werden.

10 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S Risikoabschätzung 4.1 Vögel Durch das Vorhaben können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden: Verstöße gegen 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten) z.b. durch: o Beseitigung der mindestens 6 Vogel-Nistkästen Verstöße gegen 44 Abs.1 Nr.1 2 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten sowie erhebliche Störung der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) z.b. durch: o Beseitigung der o.g. Nistkästen während der Brut- und Fortpflanzungszeit o Entzug essentieller Nahrungshabitate durch großflächige Vegetationsbeseitigung (z.b. durch Umwandlung in reine Rasenflächen), welches zu Brutaufgabe führen kann Durch ein entsprechendes Maßnahmenkonzept können artenschutzrechtliche Konflikte vermieden werden. Folgende Maßnahmen sind dafür aus gutachterlicher Sicht geeignet: Beseitigung von Gehölzen/Nistkästen (soweit unvermeidbar) von Oktober bis Februar außerhalb der Brutzeit von Vögeln Erhaltung bzw. Ersatz der vorhandenen Quartiermöglichkeiten: o Bei Beseitigung von Nistkästen und quartierträchtigen Gehölzstrukturen sind in Abstimmung mit der UNB in Anzahl (Quantität) und Anbringungsorte (Qualität) entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, z.b. Anbringung/Umhängen von 6 gleichartigen Nistkästen für Star und Meisenarten (s.o.) sowie ggf. zusätzlicher Staren-Nistkästen am zu erhalten Gehölzbestand oder Gehölzbestand der unmittelbaren Umgebung; Erhaltung bzw. Ersatz ausreichender Vegetationsflächen mit Strauch- bzw. Gehölzbestand (z.b. durch Festlegung einer Mindestzahl zu erhaltender/pflanzender Bäume/Sträucher je m² überbauter Grundstücksfläche)

11 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S Fledermäuse Durch das Vorhaben können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden: Verstöße gegen 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten) z.b. durch: o Beseitigung der mindestens 6 Vogel-Nistkästen Verstöße gegen 44 Abs.1 Nr.1 2 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten sowie erhebliche Störung der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) z.b. durch: o Beseitigung der o.g. Nistkästen zwischen April und September (Nutzung als Sommer-/Zwischenquartier möglich) o Entzug essentieller Nahrungshabitate durch großflächige Vegetationsbeseitigung (z.b. durch Umwandlung in reine Rasenflächen), welches zu Brutaufgabe führen kann Durch ein entsprechendes Maßnahmenkonzept können artenschutzrechtliche Konflikte vermieden werden. Folgende Maßnahmen sind dafür aus gutachterlicher Sicht geeignet: Beseitigung von Gehölzen/Nistkästen (soweit unvermeidbar) von Oktober bis Februar außerhalb der Hauptaktivitätszeit von Fledermäusen Erhaltung bzw. Ersatz der vorhandenen Quartiermöglichkeiten: o Bei Beseitigung von Nistkästen und quartierträchtigen Gehölzstrukturen sind in Abstimmung mit der UNB in Anzahl (Quantität) und Anbringungsorte (Qualität) entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorzusehen, z.b. Anbringung von 6 Quartierkästen für baumbewohnende Fledermausarten am zu erhalten Gehölzbestand oder Gehölzbestand der unmittelbaren Umgebung; Erhaltung bzw. Ersatz ausreichender Vegetationsflächen mit Strauch bzw. Gehölzbestand (z.b. durch Festlegung einer Mindestzahl zu erhaltender/pflanzender Bäume/Sträucher je m² überbauter Grundstücksfläche)

12 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S Amphibien Im Zusammenhang mit Amphibien sind zum vorliegenden Stand keine artenschutzrechtlichen Konflikte zu prognostizieren.

13 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S Zusammenfassung und Schlussfolgerung Die Stadt Thum beabsichtigt im OT Jahnsbach ein bestehendes Wohngebiet um ein etwa m² großes Areal zu erweitern. Die Plangebietsfläche bietet in Abhängigkeit der Auslegung der inneren Erschließung sowie der Parzellengrößen ein Potenzial von ca. 20 Bauplätzen für eine individuelle Ein- und Zweifamilienhausbebauung. Im Rahmen der Baufeldfreimachung sind die Beseitigung von Gehölzen (mit daran befestigen Vogel- Nistkästen) sowie die Überbauung einer binsenreichen Nasswiese nicht auszuschließen. Zum Vorhaben liegen Skizzenvarianten zur Erschließungs- und Bebauungsstruktur sowie ein erstes Plankonzept zum Bebauungsplan Wohngebiet Oberwiesen II OT Jahnsbach (Stand: Vorentwurf 01/2019, Planverfasser: Büro für Städtebau GmbH Chemnitz) vor. Inhalt des vorliegenden Dokuments ist eine einmalige Begutachtung der Vorhabensfläche sowie eine artenschutzfachliche Risikoeinschätzung in Bezug auf das geplante Vorhaben. Eine weiterführende Abfrage von Beobachtungsdaten aus dem Datenbestand des Sachgebiets Naturschutz des Landratsamts Erzgebirgskreis, MultibaseCS und ornitho.de fand im Rahmen der vorliegenden Unterlage nicht statt. Zur Einschätzung des vorhandenen Artenbestandes (Fauna) wurde am und damit außerhalb der Brutzeit von Vögeln sowie außerhalb saisonaler Hauptaktivitätszeit von Amphibien, Reptilien und Fledermäusen eine Vorortbegehung durchgeführt. Durch das Vorhaben können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gegenüber den Tiergruppen Brutvögel und Fledermäuse nicht ausgeschlossen werden: Verstöße gegen 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten) Verstöße gegen 44 Abs.1 Nr.1 2 BNatSchG (Fang, Verletzung, Tötung wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten sowie erhebliche Störung der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten) Durch ein entsprechendes Maßnahmenkonzept können artenschutzrechtliche Konflikte vermieden werden.

14 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S Fotodokumentation Foto 1: Blick von Nord auf den südöstlichen Zufahrtsbereich zum Plangebiet, Foto 2: Eines der zahlreichen vielfältig strukturierten Anrainergrundstücke (exemplarisch),

15 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 15 Foto 3: Grünflächenstruktur an der Südwestgrenze des Plangebiets mit Blick nach Nord, Foto 4: Blick von Süd nach Nord über das Grünland des Plangebiets,

16 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 16 Foto 5: Blick von Südost auf die binsenreiche Nasswiese an der Südwestgrenze, Foto 6: Die binsenreiche Nasswiese nach dem trockenen Jahr 2018 im Übergang zur Wohnbebauung,

17 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 17 Foto 7: Blick von der Nordgrenze nach Südost über das Plangebiet, Foto 8: Brombeergestrüpp als Vogelnährgehölze bzw. potentielles Jagdhabitat von Fledermäusen,

18 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 18 Foto 9: Bachlauf an der Südwestgrenze des Plangebiets mit Stillwasserbereich als potentielles Habitat von Amphibien (Einzelindividuen), Foto 10: Gehölzbestand im Nordwesten des Plangebiets,

19 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 19 Foto 11: wertvolles Gehölz (vgl. Foto 10) mit strukturiertem Unterwuchs, Foto 12: Bachlauf im Bereich des Gehölzes (vgl. Foto 10),

20 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 20 Foto 13: Nördlicher Abschnitt des Gehölzes mit einem der 6 Vogelnistkästen, Foto 14: Nördlicher Bereich des Plangebietes,

21 Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung B-Plan Wohngebiet Oberwiesen II, OT Jahnsbach S. 21 Foto 15: Blick von Nord gen Süd über das Plangebiet, Foto 16: Blick von Ost Richtung West über das Plangebiet,

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