Martin Mertens, Kassel / Frank Schobes, Offenbach. Die Finanzierung von Produktionsschulen in Deutschland
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1 Finanzierung von Produktionsschulen April 2012 Seite 1 von 7 Martin Mertens, Kassel / Frank Schobes, Offenbach Die Finanzierung von Produktionsschulen in Deutschland Das Problem Produktionsschulen mit ihrem besonderem didaktisch-methodischen Ansatz, d.h. handlungsorientiertes Lernen in einem betriebsnahem Arbeitsumfeld und auf realen Märkten, unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Abläufe und einem kontrollierten Nutzen (Einkauf, Veredelung / Dienstleistung, Marketing, Verkauf), sind in Bezug auf die Erfolge - soziale und berufliche Integration junger Menschen, ein ernst zu nehmendes Bildungs- und Erziehungsangebot im Übergang Schule-Beruf. Diesem erfolgreichen pädagogischen Konzept wird allerdings im Rahmen der durch Gesetze und Erlasse geregelten Bildungs- und Förderangeboten derzeit kaum Rechnung getragen. In der derzeitigen bildungspolitischen Diskussion um die Zukunft der Bildungsrepublik Deutschland muss es darum gehen, die Produktionsschulen als Erfolg versprechendes pädagogisches Angebot im Übergang Schule- Beruf und an der zweiten Schwelle zu platzieren. Insbesondere benachteiligte junge Menschen benötigen ein differenziertes Angebot, was sich nicht aus den derzeitigen, an unterschiedliche Rechtskreise gebundenen, zum Teil widersprechenden Förderstrukturen ableiten lässt. Das immer wieder nur als Warteschleife gescholtene Übergangssystem hat sich allerdings als notwendiges Bildungs- und Qualifizierungsangebot erwiesen und hat auch Erfolge aufzuweisen. Es ist auch langfristig nicht aus der Bildungslandschaft wegzudenken, wenn man bestimmte Zielgruppen bei den jungen Menschen nicht gänzlich bildungspolitisch abkoppeln möchte, um langfristige Abhängigkeiten von öffentlichen Transferleistungen auszuschließen. Für junge Menschen, die in Normbereichen leistungsfähig sind, gelten Regelungen, die ihnen Bildungsangebote garantieren, die sie bis zu einer Berufsreife führen. Entsprechende Angebote sind staatlich verfasst und finanziert. Angebote des Übergangssystems hingegen haben vielfach nur Projektcharakter, sind zeitlich nur begrenzt abgesichert bzw. immer wieder abhängig von Ausschreibungen. Neben einem vernünftigen Controlling und Qualitätskriterien benötigt eine gute Bildungsarbeit aber ebenfalls strukturelle und personelle Kontinuität. Man muss sich nur mal vorstellen, was passieren würde, wenn man die schulische Grundversorgung alle ein bis zwei Jahre ausschreiben würde, ggf. alle ein bis zwei Jahre die Anbieter ausgewechselt werden. Gute Produktionsschulen sind angewiesen auf Entwicklungszeiten, eine gewisse Autonomie, eine hohe Kontinuität und Qualität auf der Personal- und Produktebene. Sie benötigen eine feste Einbindung bezogen auf Standort, Markt, regionale Strukturen und Einbindung in die lokale/regionale Bildungslandschaft. Die Nachfrage und das Interesse nach Produktionsschulangeboten, ergänzend zu den klassischen Angeboten der Berufsvorbereitung, die sich aus dem SGB III, SGB II, und den länderspezifischen Schulgesetzen ableiten, zeigt den hohen Bedarf an diesem Angebotstyp. Es zeigt sich aber auch die Notwendigkeit, wenn man von ei-
2 Finanzierung von Produktionsschulen April 2012 Seite 2 von 7 nem kohärenten, bedarfsorientierten Fördersystem ausgehen möchte, dass zwischen den zuständigen Rechtskreisen dringend Bezüge herzustellen sind. Dabei sind ebenfalls die unterschiedlichen Schulgesetze der Länder und ggf. länderspezifische Programme der Sozial-/Arbeitsministerien einzubeziehen. Die bisherige Praxis führt nicht dazu, dass man sich an den Bedarfen der jungen Menschen orientiert, sondern dazu, dass es darum geht, was die Förderrichtlinien eines Rechtskreises zulassen der für den jungen Menschen zuständig ist. Dieses Schubladenprinzip orientiert sich immer seltener an den Fördernotwendigkeiten. Dem SGB III kommt an dieser Stelle eine besondere Bedeutung zu. Dem gegenüber steht derzeit die unübersichtliche finanzielle und rechtliche Situation von Produktionsschulen. Ein Produktionsschulgesetz - wie in Dänemark - das entsprechende Standards, Rahmenbedingungen und die Finanzierung regelt existiert in Deutschland nicht. Die in unterschiedlichen Sozialgesetzbücher (SGB) verfassten Bestimmungen, lassen sich allenfalls nur unzureichend auf die Praxis von Produktionsschulen anwenden. Trotz dieser Bedingungen haben sich in den letzten Jahren bundesweit fast 100 Produktionsschulen neu gegründet und weitere Initiativen stehen in den Startlöchern. Schobes/Mertens 2012
3 Finanzierung von Produktionsschulen April 2012 Seite 3 von 7 Umsetzung von Produktionsschulen Bei der Entwicklung und dem Aufbau von Produktionsschulen haben die Betreiber in der Vergangenheit unterschiedlichste Fördermöglichkeiten genutzt, je nach lokaler, regionaler und landesweiter Gegebenheit. Meist wurden ESF- in Verbindung mit Landesmitteln genutzt, um Produktionsschulen zu gründen. Seltener erfolgte dies mit Bundesmodellmitteln. Entscheidend dabei war, der Wille aller am Entwicklungsprozess Beteiligten, die vorhandenen (gesetzlichen) Möglichkeiten zu nutzen, um ein solches pädagogisches Angebot ins Leben zu rufen. Dies geschahin der Regel ohne eine grundsätzliche Zielvorstellung in welche Richtung die Reise zukünftig gehen könnte. Sicherlich steckte dahinter die Bedenken, ob dieses pädagogische Konzept letztlich zum Erfolg führt. Dazu kam / kommt die Unsicherheit durch den zeitlich begrenzten Fluss möglicher Fördermittel. Das bedeutete aber für die Träger der Produktionsschulen, dass sie jährlich schauen mussten, wie der Bestand gesichert werden konnte. Die regelmäßigen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen sowie die ständigen Politikwechsel einschließlich der Veränderungen von Förderschwerpunkten ließen keine verlässliche Finanzierung von Produktionsschulen zu. Existierende Produktionsschulen waren und sind in der Regel angewiesen auf eine Patchworkfinanzierung mit unklarem Ausgang. Nun Folgend eine kurze Zusammenstellung der in der Vergangenheit praktizierten Finanzierungsmöglichkeiten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, weil oft nur regionale, lokale Möglichkeiten eine Umsetzung zugelassen haben. Landesmittel in Kombination mit ESF - MitteIn Produktionsschulen sind Bestandteil der Operationellen Programme des - ESF z.b. Mecklenburg-Vorpommern Förderung der PS erfolgt auf Grundlage der ESF-Richtlinie zur Förderung von Modellprojekten der Jugendberufshilfe (C2.1) Hessen Prioritätsachse B: Verbesserung des Humankapitals, Programmtyp Ausbildungsvorbereitung, Programm Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen Sachsen ESF-Richtlinie SMS/SMUL Programm BVJB-Produktionsschulen Produktionsschulorientierte Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen Mittel im Rahmen des SGB VIII bzw. andere kommunale Mittel Produktionsschulen sind Einrichtungen der Jugendberufshilfe als Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung bzw. die Eingliederung in die Arbeitswelt. Sie sind damit Teil der in 13 SGB VIII beschriebenen Jugendsozialarbeit und der in 80 SGB VIII geregelten örtlichen Jugendhilfeplanung. Darüber hinaus beteiligen sich Kommunen mit eigenen Mitteln. Mittel im Rahmen des SGB III Auf Grundlage des Fachkonzept Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) der Bundesagentur für Arbeit(BA) vom November 2009 bzw. 61, 61a SGB III konnte sich die Bundesagentur für Arbeit nicht an der Finanzierung einer Produktionsschule beteiligen. In einigen Fällen, ggf. durch eine Kombinati-
4 Finanzierung von Produktionsschulen April 2012 Seite 4 von 7 on mit anderen Fördermöglichkeiten, konnten Elemente von Produktionsschule umgesetzt werden. Mittel im Rahmen des SGB II Die durch die gegenwärtige Umstrukturierung der arbeitsmarktlichen Instrumente des SGB II, insbesondere der Wegfall der Fördermöglichkeiten des 16 Abs. 2 SGB II (sonstige weitere Leistungen) ist es für eine Mitfinanzierung der SGB II - Träger aktuell sehr problematisch. Hinzu kommen die Umgehungsverbote für Angebote des SGB III und die vollzogenen Kürzungen im Rahmen der Eingliederungstitel. Gerade aber von den SGB II Trägern ist die Nachfrage nach Produktionsschulangeboten besonders hoch. Häufig haben sich durch eine Kombination von Fördermöglichkeiten (z.b. 46 SGB III) Ansätze von Produktionsschule ergeben. Landesmittel zur Finanzierung der schulischen Berufsvorbereitung / besonderen Bildungsgänge der Kultusministerien im Rahmen der länderspezifischen Schulgesetze - zum Teil auch ergänzt mit ESF - Mitteln z.b. die Produktionsschule Altona sowie weitere sechs PS in Hamburg sowie alle PS in schulischer Trägerschaft bewegen sich im wesentlichen in dieser Finanzierungsmöglichkeit. Hessen: EIBE (Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt). Zusätzliche Ressourcen durch ESF-Mittel. Häufig nutzen Bildungsträger von Produktionsschulen Kooperationen mit (Berufs)Schulen, um Teile des Produktionsschulangebotes zu gewährleisten, somit auch um diese zu finanzieren. Schulen können allerdings ohne Bildungsträger bzw. eigene Hilfskonstruktionen Produktionsschule nicht umsetzen, da sie die betriebswirtschaftlichen Anteile von Produktionsschulen z.zt. nicht gewährleisten können. Modellmittel des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union Einige Träger von Produktionsschulen nutzen die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Modellförderungen von EU, Bund und Ländern. Spenden, Stiftungen, Sponsoring. Um ein gutes nachhaltiges Produktionsschulangebot aufzubauen und durchführen zu können sind eigentlich alle Träger darauf angewiesen, sich über Fundraising im Bereich Spenden, Stiftungen und Sponsoring zusätzliche Mittel einzuwerben. Diese Zusammenstellung macht deutlich, dass unter diesen Bedingungen ein hochwertiges Angebot, orientiert an verbindlichen Qualitätskriterien 1 nur schwerlich umzusetzen ist. Für die Beziehungs-, Entwicklungs- und Bildungsarbeit mit den jungen Menschen, aber vor allem auch für die Träger der Produktionsschulen, bedeutet eine ausste- 1
5 Finanzierung von Produktionsschulen April 2012 Seite 5 von 7 hende Institutionalisierung, dass sich die Kontinuität der pädagogischen Arbeit an den Zuwendungs- bzw. Finanzierungszeiträumen bemisst und teilweise Jahr für Jahr bestandsgefährdet sein kann. Die bisherigen Änderungen der gesetzlichen Grundlagen sowie ein Politikwechsel einschließlich der Veränderungen von Förderschwerpunkten ließen bis auf die Einführung von Produktionsschulen als Einrichtungen der Berufsvorbereitung für schulpflichtige Jugendliche in Hamburg - keine verlässliche Finanzierung von Produktionsschulen zu. Mit der 2011 beschlossenen Instrumentenreform im Rahmen der Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt besteht erstmalig die Chance, Produktionsschulen im Rahmen der Reform des 51 SGB III (neu) förderfähig zu machen. Die Bundesländer haben dazu ein entsprechendes Bundesratsverfahren im Juni 2011 angestoßen und eine Stellungnahme beschlossen (Drucksache 313/ ). Hierzu ist eine Protokollnotiz formuliert und beschlossen worden. Entscheidend ist, dass jede einzelne Produktionsschule im lokalen/regionalen Umfeld deutlich identifiziert, für wen ihr Angebot bereitgehalten werden soll und mit welcher Anschlussorientierung ihr Angebot angelegt ist. Nur so können die Stärken der Produktionsschule regional und im Kontext des lokalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes optimal genutzt werden. Unsere Erfahrungen aus den vergangenen fünf Jahren Produktionsschularbeit zeigen, dass wir vor allem junge Menschen orientiert und vorbereitet haben, die von den bestehenden Angeboten der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht erreicht wurden oder diese vorzeitig abgebrochen haben. So betrachtet, haben Produktionsschulen die Berufsausbildungsvorbereitung der BA bereits tatsächlich/real ergänzt sie stehen somit nachweislich auch nicht in Konkurrenz zur BvB, sondern ergänzen und bereichern diese vielmehr. Vorschläge für eine zukünftige Finanzierung von Produktionsschulen Änderungen im SGB III sollten dahingehend erfolgen, dass Produktionsschulen als Produktangebot förderfähig sind, z.b. als Ergänzung zur BvB für mehrfach benachteiligte junge Menschen am Arbeitsmarkt. Hier müssen die Besonderheiten z.b. Qualitätsstandards und Prinzipien von Produktionsschulen einfließen. Bei der Neuregelung der Arbeitsmarkt- Instrumente unterstützen wir deshalb ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates vom (Fachausschuss) und (Bundesrat), dem 51 SGB III den folgenden Satz einzufügen: Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist auch dann förderfähig, wenn sie auf Grundlage des ,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ pdf 3 auf der Basis der Vorschläge des Bundesverbandes Produktionsschulen e.v. zur Gestaltung von Produktionsschulen als institutionalisiertes Regelangebot in Deutschland September
6 Finanzierung von Produktionsschulen April 2012 Seite 6 von 7 Fachkonzeptes der Produktionsschulen durchgeführt wird und sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an der Förderung beteiligen. Somit ließe sich auch die Mitverantwortung der Länder und der Kommunen ausreichender Form einbringen. Die Nutzung des Instruments Produktionsschulen durch Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II wäre ebenfalls möglich. Als weiterer Ansatz wäre aus unserer Sicht im Bereich der Schulpflichterfüllung (allgemeine Schulpflicht, Berufsschulpflicht) zu prüfen, ob die einzelnen Bundesländer im Rahmen ihrer Schulgesetze Produktionsschulen in ihre gesetzlichen Regelungen einbeziehen bzw. berücksichtigen (können). Die Regelungen der jeweiligen Ersatz- bzw. Privatschulfinanzierungsgesetze könnten Anwendung finden, so dass ein Teil der Kofinanzierung z.b. über die Umsatzerlöse zu realisieren ist und Produktionsschulen auch Teil der Schulentwicklungspläne wären. Synergien mit bestehenden Angeboten von (Berufs)Schulen sind in jedem Fall zu nutzen. Ggf. wären Schulen als Bildungsträger einsetzbar. Eine weitere Möglichkeit könnten Kooperationsmodelle zwischen Produktionsschulen und der Wirtschaft sein. Produktionsschulen arbeiten im Rahmen gemeinsamer Curricula und auch über Qualifizierungsbausteine mit Betrieben zusammen, um eine möglichst frühzeitige Berufsorientierung und passgenaue Vermittlung (Übergänge) in die betriebliche Ausbildung zu ermöglichen. D.h. die Betriebe binden schon während der Berufsvorbereitung einzelne Jugendliche ein und beteiligen sich auch an der Finanzierung der so deutlich zielführend ausgerichteteren Berufsvorbereitung. Auch das erfolgreiche - Instrument EQ (Einstiegsqualifizierung) kann hier greifen. Denkbar wäre auch eine gemeinsame kommunale/lokale Abstimmung zwischen den zuständigen Akteuren des Staatlichen Schulamtes bzw. des Kultusministeriums und den Trägern des SGB II, III und VIII sowie der lokalen/regionalen Wirtschaft zum Betrieb einer Produktionsschule. Die Agentur für Arbeit bzw. die Träger der Grundsicherung müssen bereit sein, die Finanzierung entsprechend zu realisieren. Jeder Beteiligte muss die Spielräume in den unterschiedlichen Rechtskreisen nutzen, um Schnittstellen analog des Modells der BA Arbeitsbündnis Jugend und Beruf zu optimieren. Die inzwischen formulierten Qualitätsstandards der Produktionsschulen 5 sollten bundesweite Anerkennung finden. Sie bieten sich als Grundlage für ein Fachkonzept Produktionsschule an. Unsere Zukunftsvorstellung- ein Szenario Um eine genauere Vorstellung von der finanziellen Dimension zu bekommen, haben wir ein Szenario entworfen, das die folgenden Rahmenbedingungen enthält: 5
7 Finanzierung von Produktionsschulen April 2012 Seite 7 von 7 1. In jedem Landkreis (301) und jeder kreisfreien Stadt (111) ist eine Produktionsschule mit mindestens 4 Arbeitsfeldern vorzuhalten. Sie werden in kommunaler Bildungsverantwortung unter Einbezug der Jugend(berufs)hilfe sowie der regionalen Wirtschaft wahrgenommen. 2. Damit auch die Schulpflichterfüllung (Allgemeine Schul- und Berufsschulpflicht) in Produktionsschulen möglich ist, müssen entsprechende Bestimmungen in die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer aufgenommen werden. 3. Bei einer durchschnittlichen Zahl von 50 Teilnehmer/innen-Plätzen je Produktionsschule und Kosten je TN-Platz von (einschließlich TN- Vergütung) pro Monat, ergeben sich daraus Gesamtkosten von 247 Mill. Euro für die oben genannten 412 Landkreise und Kommunen. Die Finanzierung sollte zu 49% durch Bundesagentur und/oder Jobcenter (SGB II und III), 51% durch die jeweiligen Bundesländer, die örtlich zuständigen öffentlichen Träger und durch die erlösten Umsätze der PS zur Verfügung stehen. Ein Rechenbeispiel für Hessen: Bei fünf kreisfreien Städten und 21 Landkreisen ergibt das Kosten von gesamt 15,6 Mill. mit einer Beteiligung von 6,24 Mill. des Landes. Für die einzelne Kommune bedeutet das einen Anteil von Für Hessen würden dann insgesamt bis zu 1300 Produktionsschulplätze bereitgehalten. 4. Von den sich daraus errechneten jährlich durchschnittlich TN-Plätzen sind aktuell bereits TN-Plätze in 100 Produktionsschulen in Deutschland vorhanden. Die Produktionsschulen basieren auf einem verbindlichen Rahmenkonzept, das vor allem die pädagogischen Grundlagen entsprechend der Qualitätsstandards des Bundesverbandes formuliert sowie alle anderen organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen festschreibt. Diese vier Eckpunkte des Bundesverbandes Produktionsschulen lassen sich sowohl z.b. mit dem Rahmenkonzept Übergänge mit System der Bertelsmann Stiftung und den Überlegungen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit zu einem kohärenten Fördersystem als auch in den Forderungen der Weinheimer Initiative verbinden. Weiterhin gehen wir davon aus, dass mit dem Rahmenkonzept Produktionsschule keine zusätzlichen Angebote mit neuen Kosten entstehen, sondern sich die Einrichtung von Produktionsschulen durch Umstrukturierungen vorhandener Finanzierungen und Bildungsangebote des Bundes, der Länder und der Kommunen umsetzen lässt. Auf der Basis dieser Vorüberlegungen kann ein System qualitäts-, kosten- und ressourcenbewusster, haushälterischer Finanzierung von Produktionsschulen bundesweit und flächendeckend etabliert werden, das ausgeglichen und angemessen sowohl an den Bedürfnissen junger Menschen als auch an den Interessen der Wirtschaft bezüglich des zukünftigen Fachkräftebedarfs orientiert ist.
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