Beschlüsse des Jahres 2009

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1 Beschlüsse des Jahres 2009 Sitzung des Stadtrates am 19. Januar 2009 Beschluss-Nr. 1/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau wählt gemäß 8 und 9 Sächsisches Kommunalwahlgesetz den Gemeindewahlausschuss der Stadt Lunzenau in folgender Besetzung: Vorsitzende: Stellvertretende Vorsitzende: Beisitzende Stellvertretende Beisitzende Beisitzende Stellvertretende Beisitzende Beate Steinert Ute Wrede Anke Heilmann Kerstin Hausmann Ute Fischer Ute Michael Stadtverwaltung Lunzenau Stadtverwaltung Lunzenau Stadtverwaltung Lunzenau Stadtverwaltung Lunzenau Stadtverwaltung Lunzenau Stadtverwaltung Lunzenau Beschluss-Nr /2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau legt die Umschuldung des Darlehens-Nr.: wie folgt fest: Kommunaldarlehen: Zinsbindung: variables Darlehen auf Basis des 3-Monats-EURIBOR Tilgung: 4% p.a. Margenaufschlag auf Euribor: 0,07% Vergabevorschlag: KSPK Mittweida Der Bürgermeister wird bevollmächtigt über die Fortführung des Darlehens als variables Darlehen oder mit Festzins für 5 Jahre nach 1/4 Jahr nach Marktbeobachtung zu entscheiden. Über diese Entscheidung wird der Stadtrat informiert. Beschluss-Nr /2009 Beschlussvorschlag Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Übernahme des 26%igen Gesellschafteranteiles von Herrn Wolf-Dietrich Bildhauer mit einem Wertumfang von 6.646,79.

2 Sitzung Technischer Ausschuss am 26. Januar 2009 Beschluss-Nr. 6/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für den Ausbau der Oberhohenkirchener Straße, Ortsdurchfahrt, an das Architekturbüro Germar Günther Erlau entsprechend der Beschlussbegründung.

3 Sitzung des Stadtrates am 16. Februar 2009 Beschluss-Nr. 3/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt das Bauvorhaben Neubau Feuerwehrgerätehaus Lunzenau entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 4/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt den Ersatzneubau Hängebrücke Rochsburg und Wege "Am Wald" entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 5/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt den Ausbau der Oberhohenkirchener Straße, Ortsdurchfahrt, entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 7/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt das Fördergebiet Programmteil Rückbau entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 8/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt das Fördergebiet Programm Aufwertung entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 9/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Kauf des Grundstückes Bachgasse 1 durch die Stadt Lunzenau wird zugestimmt. Der Kauf erfolgt nach aktuellem Verkehrswert. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen.

4 Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. Februar 2009 Beschluss-Nr. 12/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau stimmt dem Vergabebeschluss zur Bestandsund Zustandserfassung sowie Wertermittlung des Straßenvermögens der Stadt Lunzenau durch die Fa. Lehmann & Partner aus Kirchheim für die Stufen I und II in Höhe von ,37 entsprechend der Beschlussbegründung zu. Sitzung des Stadtrates am 02. März 2009 Beschluss-Nr. 10/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau stimmt dem Abwägungs- und Feststellungsbeschluss der Änderung zum Flächennutzungsplan entsprechend der Beschlussbegründung zu. Beschluss-Nr. 11/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt den Entwurf - Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) - entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 13/2009 Der Stadtrat von Lunzenau beschließt auf der Grundlage des Entwurfes der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV KommInfra 2009) folgende Investitionsvorhaben: 1. Erneuerung der Fenster der Ev. Mittelschule Lunzenau im Wertumfang von 267 T 2. Erneuerung der Fenster des Verbindungsbaus der Ev. Mittelschule Lunzenau im Wertumfang von 28,5 T 3. Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) im Wertumfang von 90 T 4. Teilerneuerung der Fenster im Rathaus Lunzenau im Wertumfang von 29 T 5. Erweiterung des Parkplatzes Peniger Str. im Wertumfang von 25 T Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Erlangung der Rechtsfähigkeit und Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV KommInfra 2009).

5 Sitzung des Stadtrates am 16. März 2009 Beschluss-Nr. 13-1/2009 Der Stadtrat von Lunzenau beschließt auf der Grundlage des Entwurfes der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV KommInfra 2009) folgende Investitionsvorhaben: A Maßnahmeliste Bildungsinfrastruktur 1. Erneuerung der Fenster der Ev. Mittelschule Lunzenau im Wertumfang von Euro 2.Erneuerung der Heizungsanlage Grundschule mit einem Wertumfang von Euro 3. Dämmung der Dachgeschossdecke in der Grundschule Lunzenau mit einem Wertumfang von Euro 4. Dämmung der Decke Turnhalle Altenburger Straße mit einem Wertumfang von Euro Kommunale Infrastruktur 1. Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) im Wertumfang von Euro 2. Teilerneuerung der Fenster im Rathaus Lunzenau im Wertumfang von Euro B Reserveliste Kommunale Infrastruktur 1. Erweiterung des Parkplatzes Peniger Straße mit einem Wertumfang von Euro 2. Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege historisch wertvoller Parkanlagen (Heinrich-Heine-Park) Erneuerung der Treppenanlage zur Ruine; ländlicher Wegebau; Baumpflanzungen im Wertumfang von Euro Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Erlangung der Rechtsfähigkeit und Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV KommInfra 2009). Die Beschlussvorlage 13-1/09 ersetzt die Beschlussvorlage 13/09 vom Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.

6 Beschluss-Nr. 15/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt, zur Durchführung des Bürgerentscheides am mit der Fragestellung: Sind Sie für "MSN" als KFZ-Kennzeichen für den neu gebildeten Landkreis Mittelsachsen? für den erforderlichen Gemeindewahlausschuss folgende Mitglieder zu wählen: Mitglieder des Gemeindewahlausschusses: Vorsitzende: Beate Steinert Stellvertretende Vorsitzende: Ute Wrede Stadtverwaltung Lunzenau Stadtverwaltung Lunzenau Beisitzende Stellvertretende Beisitzende Beisitzende Stellvertretende Beisitzende Anke Heilmann Kerstin Hausmann Ute Fischer Ute Michael Stadtverwaltung Lunzenau Stadtverwaltung Lunzenau Stadtverwaltung Lunzenau Stadtverwaltung Lunzenau Beschluss-Nr. 14/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im 1. Halbjahr 2009.

7 Sitzung des Stadtrates am 23. Mai 2009 Beschluss-Nr. 13-2/2009 Umsetzung von weiteren Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II für die Stadt Lunzenau sowie die Fortschreibung des Investitionsprogrammes 2009/2010 Der Stadtrat von Lunzenau beschließt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV KommInfra 2009) folgende weitere Investitionsvorhaben: A Maßnahmeliste Bildungsinfrastruktur 1. Energetische Sanierung der Turnhalle Grundschule Lunzenau im Wertumfang von Euro B Reserveliste 1. Erneuerung Elektroanlage Grundschule, einschl. Sicherheitsbeleuchtung, Blitzschutz, Brandschutz im Wertumfang von Euro 2. Dacherneuerung und Dachdämmung der Evangelischen Mittelschule im Wertumfang von Die Beschlussvorlage 13-2/09 ergänzt den Beschluss 13-1/09 vom

8 Sitzung des Stadtrates am 18. Mai 2009 Beschluss-Nr. 16/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Verkauf eines Teiles des Flurstückes Nr. 97g der Gemarkung Berthelsdorf wird zugestimmt. Der Verkauf erfolgt nach aktuellem Bodenrichtwert in Höhe von 4,30. Das Flurstück muss vor dem Verkauf noch geteilt und vermessen werden. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt die Verhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Beschluss-Nr. 17/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 830/8 der Gemarkung Göritzhain durch die Stadt Lunzenau wird zugestimmt. Der Verkauf erfolgt nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz und dem aktuellen Bodenrichtwert in Höhe von 0,11 /m². Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Beschluss-Nr. 18/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Verkauf Flurstückes Nr. 258 der Gemarkung Rochsburg wird zugestimmt. Der Verkauf erfolgt laut aktuellem Verkehrswertgutachten. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 31 vom aufgehoben, da es nicht zum Verkauf an Herrn Schreinert kam. Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich. Beschluss-Nr. 19/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Verkauf eines Teiles des Flurstückes Nr. 254 der Gemarkung Göritzhain wird zugestimmt. Der Verkauf erfolgt laut aktuellem Verkehrswertgutachten. Das Flurstück muss vor dem Verkauf geteilt und vermessen werden. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen.

9 Beschluss-Nr. 20/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Abbruch des ehemaligen Texturseidenwerkes in Lunzenau wird entsprechend der Beschlussbegründung zugestimmt. Beschluss-Nr. 21/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt : Dem Abbruch des Gebäudes ehemalige Hebebühne Lunzenau wird entsprechend der Beschlussbegründung zugestimmt. Beschluss-Nr. 22/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt. Dem Abbruch des ehemaligen Gasthofes in Göritzhain wird entsprechend der Beschlussbegründung zugestimmt. Beschluss-Nr. 23/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Die vorgeschriebene Verfahrensweise gemäß der VwV Beschleunigung von Vergabeverfahren wird während der Geltungsdauer dieser Verwaltungsvorschrift für den Freistatat Sachsen entsprechend der Beschlussbegründung vom bis bei Vergaben der der Stadt Lunzenau nach VOL/A bzw. VOB/A angewendet. Beschluss-Nr. 24/2009 Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft mbh an der envia (KBE) am 26. Juni 2009 für die Verschmelzung der Gesellschaft kommunaler enviam-aktionäre mbh (GkEA) auf der KBE zu stimmen. Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.

10 Beschluss-Nr. 25/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau stimmt der Aufhebung der Rückübertragungsverpflichtung gemäß des Überlassungsvertrages vom 6. Mai 1994 zu. Die Aufhebung der Rückübertragungsklausel für das Objekt "Am Bahnhof 2" Lunzenau wird gemäß des Vertragsentwurfes vom 22. April 2009 notariell vereinbart. Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich. Beschluss-Nr. 26/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Verkauf der Flurstücke Nr. 741/7, 293/7 und 291/5 der Gemarkung Lunzenau wird zugestimmt. Der Verkauf erfolgt nach Bodenrichtwert in Höhe von 9,00 /m². Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 25/2005 vom außer Kraft gesetzt. Beschluss-Nr. 27/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Abbruch der ehemaligen Mützenfabrik in Lunzenau wird entsprechend der Beschlussbegründung zugestimmt. Beschluss-Nr. 28/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Kauf der Grundstücke Peniger Str. 2 und 4 durch die Stadt Lunzenau wird zugestimmt. Der Kauf erfolgt zu einem symbolischen Wert in Höhe von 1. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Beschluss-Nr. 29/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Planungsleistung Nr. 2/09 für die Brücke Zufahrt ehemaliges Ärztehaus BW 09 an das Ingenieurbüro MELIOPLAN GmbH Limbacher Straße Chemnitz entsprechend der Beschlussbegründung.

11 Beschluss-Nr. 30/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau überträgt dem Bürgermeister die Vergabe der beschlossenen Maßnahme aus dem Konjunkturprogramm II "Fenstererneuerung in der evangelischen Mittelschule" entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 31/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau überträgt die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung ab an die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Brodbeck & Kirsten Partnerschaft aus Dresden für einen 3-Jahreszeitraum mit den Beträgen (brutto) Prüfungsjahr zuzüglich eines Stundensatzes von 45 netto (= 53,55 ) für Prüfungen gem. 106 Abs. 2 SächsGemO. Beschluss-Nr /2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau bevollmächtigt den Bürgermeister zu den Zinsanpassungsterminen: und über die Fortführung des Darlehens nach Marktbeobachtung zu entscheiden. Über die Entscheidungen wird der Stadtrat informiert.

12 Sitzung Technischer Ausschuss am 25. Mai 2009 Beschluss-Nr. 34/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Bauleistung Nr. 1/2009 zur Teilerneuerung Fenster Rathaus an die Firma: Bau- und Möbeltischlerei Eckhardt Voigt Dorfstraße Lunzenau OT Berthelsdorf entsprechend der Beschlussbegründung.

13 Sitzung des Stadtrates am 22. Juni 2009 Beschluss-Nr. 35/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Teilnahme am Programm zur Einführung des europäischen Zertifizierungss- und Qualitätsmanagementsystems European Energy Award (eea ). Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich. Beschluss-Nr. 36/2009 Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Maßnahme zur Sanierung der Fahrbahndecke des Abschnittes der "Hohenkirchener Straße" vom Ortseingang Berthelsdorf bis zur Einmündung auf die "Alte Dorfstraße" und der nachfolgend dargestellten Finanzierung entsprechend der Beschlussbegründung zu: Haushaltansatz HHST Haushaltansatz alt: neu: Ausgabe: Einnahme: Deckung der Ausgaben durch: Summe: Für die Zuführung an den Vermögenshaushalt werden in der HHST gesperrt. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt HHST erhöht sich um Beschluss-Nr. 37/2009 Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Maßnahme zum Bau und zur Finanzierung des Gehweges an der Hohenkirchener Straße vom Ortseingang bis zur Einmündung "Alte Dorfstraße" wie folgt zu: Haushaltansatz neu: Haushaltstelle Haushaltansatz alt: Ausgabe: Einnahme: Deckung der Ausgaben durch: Summe: Für die Zuführung an den Vermögenshaushalt werden in der HHST gesperrt. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt HHST erhöht sich um

14 Beschluss-Nr. 38/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau überträgt dem Bürgermeister die Vergabe der Bauleistungen zum Rückbau der Gebäude Bachgasse 1, Peniger Straße 1, Peniger Straße 2 und Peniger Straße 4 entsprechend der Beschlussbegründung. Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich. Beschluss-Nr. 39/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau überträgt dem Bürgermeister die Vergabe der beschlossenen Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II "Energetische Sanierung der Turnhalle der Grundschule und den Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs TSF-W" entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 40/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau stimmt der außerplanmäßigen Einnahme aus Fördermitteln in Höhe von (HHST ) und der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von (HHST ) zu. Der Eigenmittelbedarf in Höhe von wird aus den Mehreinnahmen der HHST (Gewerbesteuern) finanziert. Diese werden vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zugeführt. Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich. Beschluss-Nr. 42/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Kauf des Grundstückes Untere Hauptstraße 8 (ehem. Gasthof) durch die Stadt Lunzenau wird zugestimmt. Der Kauf erfolgt zum symbolischen Wert in Höhe von 1,00. Die Übernahme des Grundstückes erfolgt nur lastenfrei. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.

15 Sitzung des Stadtrates am 13. Juli 2009 Beschluss-Nr. 43/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau stellt fest, dass für die Arbeit als Stadtrat bei keinem der gewählten Stadträte Hinderungsgründe nach 32 Abs. 1 SächsGemO gegeben sind. Beschluss-Nr. 44/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau bestellt aus seiner Mitte Herrn Claus Götze zum 1. ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters (die Wahl erfolgte mehrheitlich) Herrn Michael Sterzl zum 2. ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters (die Wahl erfolgte mehrheitlich) Beschluss-Nr. 45/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt folgende personelle Besetzung des Verwaltungsausschusses: Mitglied CDU Dr. Peter Jahr Eric Braun Claus Götze Matthias Petzold FWL Axel Putzschke Michael Sterzl Rainer Heidrich Uwe Bergmann Stellvertreter Frank Tartsch Jürgen Endmann Johannes Hentschel Marcel Milkau Wolfgang Schmidt Dietmar Irmscher Heiko Weigang Dietmar Irmscher Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.

16 Beschluss-Nr. 46/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt folgende personelle Besetzung des Technischen Ausschusses: Mitglieder CDU Frank Tartsch Jürgen Endmann Johannes Hentschel Marcel Milkau FWL Heiko Weigang Wolfgang Schmidt Uwe Bergmann Dietmar Irmscher Stellvertreter Dr. Peter Jahr Eric Braun Claus Götze Matthias Petzold Michael Sterzl Axel Putzschke Rainer Heidrich Michael Sterzl Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich. Beschluss-Nr. 47/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Bauleistungen Nr. 02/09 für den Ausbau des Muldentalradweges in Lunzenau an die Firma ATS Chemnitz GmbH Weideweg Chemnitz mit der Auftragssumme von ,45 brutto entsprechend der Beschlussbegründung.

17 Sitzung des Stadtrates am 17. August 2009 Beschluss-Nr. 48/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beruft die drei folgenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau GmbH Lunzenau: Bürgermeister, Herr Ronny Hofmann Stadtrat Frank Tartsch (CDU) Stadtrat Wolfgang Schmidt (FWL) Beschluss-Nr. 49/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Bauleistungen Nr. 03/09 für den 1. Bauabschnitt Neubau Gerätehaus Feuerwehr in Lunzenau in Höhe von ,09 an die Firma Hoch- und Tiefbau Rochlitz GmbH Zwickauer Straße Rochlitz entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 50/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau überträgt dem Bürgermeister die Vergabe der Bauleistung zum grundhaften Ausbau der Oberhohenkirchener Straße in Lunzenau entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 53/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau überträgt dem Bürgermeister die Vergabe der beschlossenen Maßnahme Deckensanierung der Hohenkirchener Straße in Berthelsdorf entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 54/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau überträgt dem Bürgermeister die Vergabe der beschlossenen Maßnahme Gehwegbau an der Hohenkirchener Straße in Berthelsdorf entsprechend der Beschlussbegründung.

18 Sitzung Technischer Ausschuss am 31. August 2009 Beschluss-Nr. 55/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe Erneuerung Straßenbeleuchtung Oberhohenkirchener Straße - Ortsdurchfahrt -, Vergabenummer: 02/09 an die Firma Elektro Grafe Schillerstraße 1 B Lunzenau mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 5.322,69 entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 56/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Rohrleitung (Teilstück) für die Versorgung des Löschteiches in Oberhohenkirchen, Vergabenummer: 03/09 an die Firma Manfred Wolff Kirchstraße 4 in Erlau mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 3.330,81 entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 57/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Dämmung der Decke über dem 2. OG der Grundschule Lunzenau Vergabenummer: 04/09 an die Firma Trübenbach Scheibenberger Straße Elterlein mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 7.141,43 entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 58/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Dämmung der Decke über Turnhalle Grundschule Lunzenau, Vergabenummmer: 04/09 an die Firma Trübenbach Scheibenberger Straße Elterlein mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 1.582,40 entsprechend der Beschlussbegründung.

19 Beschluss-Nr. 59/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Dämmung der Decke über Turnhalle Altenburger Straße, Vergabenummer: 04/09 an die Firma Trübenbach Scheibenberger Straße Elterlein mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 6.753,01 entsprechend der Beschlussbegründung.

20 Sitzung Stadtrat am 21. September 2009 Beschluss-Nr. 51/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Kauf des Flurstückes Nr. 293 der Gemarkung Rochsburg wird zugestimmt. Der Kauf erfolgt zum Bodenrichtwert für Gartenland (Einzelgarten) in Höhe von 4,60 /m². Alle anfallenden Kosten des Kaufes trägt die Stadt Lunzenau. Der Bürgermeister wird beauftragt die Kaufverhandlungen durchzuführen. Beschluss-Nr. 52/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Verkauf des Flurstückes Nr. 257/19 der Gemarkung Göritzhain wird zugestimmt. Der Verkauf erfolgt zum Bodenrichtwert für Gewerbeflächen in Höhe von 13,50 /m². Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Beschluss-Nr. 60/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Grundstückstausch des Flurstückes 130/5 gegen die Flurstücke 36/3 und 36/2 der Gemarkung Berthelsdorf wird zugestimmt. Der Grundstückstausch erfolgt ohne Wertausgleich. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt die Stadt Lunzenau.. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Tauschverhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Beschluss-Nr. 61/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Kauf des Flurstückes Nr. 39/13 der Gemarkung Berthelsdorf wird zugestimmt. Der Kauf erfolgt zum Preis in Höhe von 1,00 /m². Alle anfallenden Kosten des Kaufes trägt die Stadt Lunzenau. Der Bürgermeister wird beauftragt die Kaufverhandlungen durchzuführen.

21 Beschluss-Nr. 62/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Verkauf des Flurstückes Nr. 320c der Gemarkung Lunzenau wird zugestimmt. Der Verkauf erfolgt zum Bodenrichtwert für Gartenland (Einzelgarten) in Höhe von 4,60. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Beschluss-Nr. 63/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Der Beschluss Nr. BV (Verkauf von Grund und Boden, Klein- und Splitterflächen bis 100 m²) vom wird außer Kraft gesetzt. Beschluss-Nr. 64/2009 Der Stadtrat beschließt die Vergabe von Bauleistungen zur Bohrpfahlgründung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Lunzenau an die Firma Stump Spezialtiefbau gmbh Blankenauer Straße Chemnitz mit Gesamtkosten in Höhe von ,25 entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 65/2009 Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Ausgaben zum Bau und zur Finanzierung der Hängebrücke und Wege "Am Wald" im OT Rochsburg wie folgt zu: HH Ansatz alt neu Differenz benötigte EM: Die zusätzlich benötigten Eigenmittel in Höhe von werden im Haushalt 2010 neu einübertragen. gestellt. Die zur Verfügung stehenden Eigenmittel 2009 werden in das Haushaltjahr 2010

22 Beschluss-Nr. 66/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe von Bauleistungen zum Einbau von Fenstern im Rahmen der energetischen Sanierung der Turnhalle der Grundschule Lunzenau an die Firma Bau- und Möbeltischlerei Eckhard Voigt Dorfstraße Lunzenau/OT Berthelsdorf mit Gesamtkosten in Höhe von ,48 entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 68/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe von Bauleistungen zur Hang- und Stütz mauersicherung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses an die Firma Stump Spezialtiefbau GmbH Blankenauer Straße Chemnitz mit einem Auftragsvolumen von ,04 entsprechend der Beschlussbegründung.

23 Sitzung Technischer Ausschuss am 28. September 2009 Beschluss-Nr. 69/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau stimmt der Vergabe Abbruch-, Beton-, Stahlbeton-, Trockenlegungs- und Putzarbeiten in der Turnhalle Grundschule Lunzenau an die Firma Kurt & Hans Zöllner gmbh Leipziger Straße Penig mit einem Auftragsvolumen in Höhe von ,19 entsprechend der Beschlussbegründung zu Beschluss-Nr. 70/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe Einbau Fußbodenheizung in der Turnhalle Grundschule Lunzenau an die Firma Erhard Pfefferkorn Altenburger Straße Lunzenau mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 9.871,38 entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 71/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe Sportbodenerneuerung in der Turnhalle Grundschule Lunzenau an die Firma Hoppe Sportbodenbau Am Gründchen Nossen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von ,61 entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 72/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe Einbau Prallschutzwand in der Turnhalle Grundschule Lunzenau an die Firma Hoppe Sportbodenbau Am Gründchen Nossen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 7.535,08 entsprechend der Beschlussbegründung.

24 Sitzung Stadtrat am 19. Oktober 2009 Beschluss-Nr. 73/2009 Der Stadtrat stimmt der Finanzierung der Maßnahme Stadtumbau Ost Programmteil Rückbau Wohngebäude wie folgt zu: alt ( ) neu ( ) Differenz ( ) HHST Die Zuwendungsbescheide der Sächsischen Aufbaubank vom bzw liegen vor. Beschluss-Nr. 74/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im 2. Halbjahr 2009 gemäß Anlage. Beschluss-Nr. 75/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau überträgt dem Technischen Ausschuss der Stadt Lunzenau die Vergabe der beschlossenen Maßnahme aus dem Konjunkturprogramm II Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W entsprechend der Beschlussbegründung.

25 Sitzung Technischer Ausschuss am 26. Oktober 2009 Beschluss-Nr. 76/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der beschlossenen Maßnahme aus dem Konjunkturprogramm II "Erneuerung der Heizungsanlage Grundschule Lunzenau" Vergabe-Nr. 05/09 an die Firma Ferra Haustechnik GmbH Schloßstraße Lunzenau OT Rochsburg mit einem Auftragsvolumen in Höhe von ,69 entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 78/2009 Der Technischen Ausschuss der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe "Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W" der beschlossenen Maßnahme aus dem Konjunkturprogramm II an die Firma Schlingmann GmbH & Co.KG Stievenstraße Dissen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von ,18. entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 81/2009 Der Technische Ausschuss der Stadt Lunzenau stimmt der Mengenmehrung für die Teilfenstererneuerung im Rathaus zum Hauptauftrag vom an die Firma Eckhardt Voigt Dorfstraße Lunzenau im OT Berthelsdorf in Höhe von 6662,18 entsprechend der Beschlussbegründung zu.

26 Sitzung des Stadtrates am 16. November 2009 Beschluss-Nr. 79/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Hauptsatzung der Stadt Lunzenau vom 16. November Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich. Beschluss-Nr. 80/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Lunzenau vom 16. November Beschluss-Nr. 82/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau stimmt der Wahl von Kamerad Sebastian Forkmann als stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Lunzenau Ortsfeuerwehr Elsdorf zu. Beschluss-Nr. 83/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe einer Tragkraftspritze TS 8/8 "Fox III" Rosenbauer an die Firma Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich. Brandschutztechnik GmbH Leipzig Druckereistraße Leipzig-Stahmeln mit einem Auftragsvolumen in Höhe von ,39. Beschluss-Nr. 84/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Tragwerksplanung für das Vorhaben "Neubau Feuerwehrgerätehaus Lunzenau an das Architekturbüro Preißler Kantstraße Burgstädt entsprechend der Beschlussbegründung. Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich.

27 Sitzung des Stadtrates am 30. November 2009 Beschluss-Nr. 85/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Verkauf eines Teiles des Flurstückes Nr. 221b der Gemarkung Rochsburg wird zugestimmt. Der Verkauf erfolgt zum Bodenrichtwert für Gartenland (Hausgarten) in Höhe von 5,50 /m². Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Beschluss-Nr. 87/2009 I. Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Entsendung von sechs Stadträten als weitere Vertreter der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft mbh Lunzenau. II.. Aus der Mitte des Stadtrates werden als weitere Vertreter gewählt: 1. Stadtrat Jürgen Endmann 2. Stadtrat Eric Braun 3. Stadtrat Johannes Hentschel 4. Stadtrat Uwe Bergmann 5. Stadtrat Dietmar Irmscher 6. Stadtrat Rainer Heidrich Beschluss-Nr. 88/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Bauleistung Nr. 04/09, Rohbauarbeiten für den 2. Bauabschnitt Neubau Feuerwehrgerätehaus Lunzenau in Höhe der geprüften Bruttosumme von ,44 an die Firma Kurt & Hans Zöllner GmbH Leipziger Straße Penig entsprechend der Beschlussbegründung. Die Beschlussfassung erfolgt mehrheitlich. Beschluss-Nr. 89/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Umwandlung des Stammkapitals der im Handelsregister unter HRB 4688 eingetragenen Firma Wohnungsbaugesellschaft mbh Lunzenau von DM in ,59.

28 Sitzung Stadtrat am 21. Dezember 2009 Beschluss-Nr. 90/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau stellt die Jahresrechnung 2008 gem. 88 der Sächsischen Gemeindeordnung fest. Beschluss-Nr. 91/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau erlässt die Haushaltsatzung 2010 auf der Grundlage der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen 74. Die Beschlussfassung erfolgte mehrheitlich. Beschluss-Nr. 92/2009 Dem Kauf des Flurstückes Nr. 268/2 der Gemarkung Göritzhain wird zugestimmt. Der Kauf erfolgt zum Preis in Höhe von 2,40 /m². Alle anfallenden Kosten des Kaufes trägt die Stadt Lunzenau. Der Bürgermeister wird beauftragt die Kaufverhandlungen durchzuführen. Beschluss-Nr. 93/2009 Dem Kauf des Flurstückes Nr. 413/1 der Gemarkung Lunzenau wird zugestimmt. Der Kauf erfolgt zum Bodenrichtwert in Höhe von 23,00 /m². Alle anfallenden Kosten des Kaufes trägt die Stadt Lunzenau. Der Bürgermeister wird beauftragt die Kaufverhandlungen durchzuführen. Beschluss-Nr. 94/2009 Dem Kauf der Teilflächen des Flurstückes Nr. 103 und 102 der Gemarkung Rochsburg wird zugestimmt. Der Kauf erfolgt zum Bodenrichtwert in Höhe von 1,00 /m² Alle anfallenden Kosten des Kaufes trägt die Stadt Lunzenau. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen durchzuführen.

29 Beschluss-Nr. 95/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Verkauf des Flurstückes Nr. 323/30 der Gemarkung Rochsburg wird zugestimmt. Der Verkauf erfolgt zum Bodenrichtwert in Höhe von 4,00 /m². Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsgeschäft trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen einzuleiten und durchzuführen. Beschluss-Nr. 96/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt die Vergabe der Elektroplanung (2. Teilabschnitt) für das Vorhaben "Sanierung Grundschule Lunzenau" an das Ingenieurbüro für Elektrotechnik Reinhard Mielke Bahnhofstraße Waldheim entsprechend der Beschlussbegründung. Beschluss-Nr. 97/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem Kauf der Teilfläche des Flurstückes Nr. 109/3 der Gemarkung Rochsburg wird zugestimmt. Der Kauf erfolgt zum Bodenrichtwert in Höhe von 1,00 /m² Alle anfallenden Kosten des Kaufes trägt die Stadt Lunzenau. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kaufverhandlungen durchzuführen. Beschluss-Nr. 98/2009 Der Stadtrat der Stadt Lunzenau beschließt: Dem grundhaften Ausbau jeweils eines Altglascontainerstandortes in den Ortsteilen Göritzhain und Himmelhartha sowie die Einfriedung der vorhandenen Altglascontainerstandorte in den Ortsteilen Rochsburg, Berthelsdorf, Oberhohenkirchen und Göritzhain durch die Stadt Lunzenau wird zugestimmt.

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