Personal- und Organisationsausschuss Sitzungsdatum öffentlich
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- Stephan Glöckner
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1 I. Anmeldung TOP: Personal- und Organisationsausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Dienstliche Beurteilung von städtischen Beamtinnen und Beamten Anlagen: Bericht, Antrag Bündnis 90/Die Grünen Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen berichtet die Verwaltung über die drei unterschiedlichen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der städtischen Beamtinnen und Beamten, geht auf die Beurteilungen ein und stellt dar, ob es - differenziert nach den drei Beurteilungsrichtlinien - Unterschiede zwischen Frauen und Männern bzw. Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten gibt. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht Seite 1 von 3
2 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: ( weiter bei 2.) Nein ( weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten Folgekosten pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv davon Sachkosten pro Jahr davon konsumtiv davon Personalkosten pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein ( weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 3
3 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nach den städtischen Beurteilungsrichtlinien dürfen sich weder die Geschlechtszugehörigkeit noch der Beschäftigungsumfang nachteilig auf die dienstliche Beurteilung auswirken. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) II. Herrn OBM III. Ref. I/PA Nürnberg, Referat für Allgemeine Verwaltung (5198) Seite 3 von 3
4 Vlc オセ un セ ihvi セ An den OberbOrgermeister der Dr. Ulrich Maly Rathaus NOrnberg Dienstliche Beurteilung von städtischen Beamtinnen Nümberg, o2.o3.2o1e Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, als geeignetes Verfahren zur Feststellung von Eignung, Leistung und Befähigung von Beamtinnen und Beamten gilt die dienstliche Beurteilung. Das Verfahren für die Dienstliche Beurteilung bei der Stadt NOmberg ist in verschiedenen Richtlinien geregelt. Bei der Stadt NOrnberg gibt es Richtlinien für Beamtinnen (ohne Lehrerinnen). städtische! Lehrerinnen im Beamtenverhältnis unq for Schulleiterlnnen. Das Beurteilungssystem der Stadt NOrnberg weicht dabei von den staatlichen Vorgaben for die dienstliche Beurteilung insbesondere dadurch ab, dass es kein abschließendes Gesamturteil ausweist. Bei den dienstlichen Beurteilungen handelt es sich demnach um ein Instrument, das ein möglichst klares Bild über die Befähigung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin geben soll. DarOber hinaus dient es dazu das vorhandene Leistungspotential festzustellen und eine mögliche weitere Befähigung des Beamten einschätzen zu können. Eine Anfrage an die Bayerische Landesregierung hat nun ergeben. dass Frauen und Teilzeitlehrkräfte in allen bayerischen Schultypen deutlich schlechtere dienstliche Beurteilungen als Männer und Vol!zeitkräfteerhalten haben. Die Vorstellung, dass Frauen generell schlechtere Lehrkräfte als Manner sein sollen, ist jedoch absurd. Offensichtlich gibt es Probleme beim Beurteilungssystem. Sowohl hinsichtlich der Beschäftigung von Frauen in Führungspositionen (städtische Quote von 46,94%) als auch in Bezug auf den Ausbau der Teilzeitarbeit (in Führungspositionen und in regulären Beschäftigungsverhältnissen) unternimmt die stadt Nürnberg bereits sehr viel. Von unterschiedlichen Modellentwicklungen über Mentoringprogramme und einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit bietet die Stadt verschiedene Möglichkeiten an. Vor allem in Bel:ug auf das FUhren in Teilzeit (132 von 718 FOhrungsstellen sind momentan in Teilzeitmodellen ausgewiesen) sind jedoch noch einige Probleme vorzufinden. Dies steht möglicherweise mit den oben beschriebenen Auswirkungen cier. Beurteilungen in direktem Zusammenhang. WWN.gruene.rathaus.nuemberg.de
5 U!c セ un セ ihui セ Aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag: 1. Die Verwaltung berichtet über die unterschiedlichen Richtlinien der dienstlichen Beurteilungen für städtische Beamtinnen. 2. Die Verwaltung geht auf die Beurteilungen ein und stellt dar, ob es Unterschiede zwischen Vollzeit und Teilzeitbeschäftigten b:zw. Frauen und Männern gibt. Wir bitten zudem nach den drei genannten Beurteilungsrichtlinien zu unterscheiden. Mit freundlichen Grüßen J.h(9, Elke Leo Stellvertretende Fraktionsvorsit%ende GESAMT SEITEN 02
6 Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom Dienstliche Beurteilung von städtischen Beamtinnen und Beamten I. Bericht Unter Bezug auf eine Auskunft der bayerischen Landesregierung, nach der Frauen und Teilzeitlehrkräfte an staatlichen Schulen in allen bayerischen Schultypen deutlich schlechtere dienstliche Beurteilungen erhalten als Männer und Vollzeitlehrkräfte, hat die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt (s. Anlage): 1. Die Verwaltung berichtet über die drei unterschiedlichen Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der städtischen Beamtinnen und Beamten 2. Die Verwaltung geht auf die Beurteilungen ein und stellt dar, ob es differenziert nach den drei Beurteilungsrichtlinien - Unterschiede zwischen Frauen und Männern bzw. Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten gibt. 1. Die drei Beurteilungsrichtlinien Bei der Stadt Nürnberg gibt es eigene Beurteilungsrichtlinien für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter und Beamtinnen und Beamte außerhalb des Lehrdienstes. Die Aufgaben, die Arbeitssituation und die Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern unterscheiden sich deutlich von denjenigen der Beschäftigten außerhalb des Lehrdienstes. Deshalb werden bei der Stadt Nürnberg - wie auch beim Staat - Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis und Beamtinnen und Beamte außerhalb des Lehrdienstes nach jeweils eigenen Richtlinien beurteilt. Die Beurteilungsrichtlinien unterscheiden sich insbesondere nach den Kriterien, die der Beurteilung der fachlichen Leistung, der Eignung und Befähigung zugrunde gelegt werden. So wird z.b. die fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten außerhalb des Lehrdienstes auf der Grundlage der Kriterien Arbeitsmenge, Arbeitsgüte, Eigeninitiative/ Selbständigkeit, Planung/Organisation, Teamverhalten und Verhalten nach außen beurteilt. Bei den Lehrkräften steht dagegen die Unterrichtsleistung im Vordergrund. Beurteilt werden hier die Kriterien Unterrichtskonzeption, unterrichtliche Umsetzung, Kontrolle und Leistungsbewertung, erzieherisches Wirken, Unterrichtserfolg, organisatorische und verwaltende Tätigkeit als Lehrkraft und über den Unterricht hinausgehende Tätigkeiten. Die Beurteilungsrichtlinien für die Lehrkräfte und die Beamtinnen und Beamten außerhalb des Lehrdienstes unterscheiden sich darüber hinaus auch in Verfahrensgesichtspunkten. So enthält die Richtlinie zur Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise Regelungen zur Durchführung von Unterrichtsbesuchen, die eine wichtige Erkenntnisquelle für die Beurteilung der Lehrkräfte sind. Bis zur periodischen Beurteilung der Lehrkräfte für den Beurteilungszeitraum bis wurden die Schulleiterinnen und Schulleiter nach der gleichen Richtlinie wie die übrigen Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis beurteilt. Beurteilungstechnisch wurde der Schulleiter/die Schulleiterin als Lehrkraft gesehen, die daneben noch die
7 2 Aufgabe der Schulleitung wahrnimmt. Die über die Tätigkeit einer Lehrkraft hinausgehenden besonderen Aufgaben der Schulleitung wurden im Wesentlichen nur in dem Beurteilungsmerkmal Führungsverhalten als Vorgesetzte/als Vorgesetzter berücksichtigt. Da diese Beurteilungsrichtlinie dem heutigen Aufgaben- und Tätigkeitsprofil einer Schulleitung nicht mehr gerecht wurde (Management- und Führungsaufgaben stehen gegenüber der eigenen Unterrichtstätigkeit im Vordergrund) wurde rechtzeitig zur periodischen Beurteilung für den Beurteilungszeitraum bis eine eigene Beurteilungsricht-linie für Schulleiterinnen und Schulleiter eingesetzt. Die Beurteilung der fachlichen Leistung der Schulleiterinnen und Schulleiter erfolgt dabei nach den Kriterien Pädagogische Leitung der Schule, Vertretung der Schule, Organisation und Verwaltung der Schule, Führungs- und Vorgesetztenverhalten, Personalbeurteilung, -förderung und - entwicklung. Bei allen drei Beurteilungsrichtlinien erfolgt die Bewertung sowohl der einzelnen Beurteilungskriterien als auch der zusammenfassende Bewertung der fachlichen Leistung nach einem einheitlichen Bewertungsmaßstab anhand einer 16-Punkte-Skala (mit 16 Punkten als der besten und 1 Punkt als der schlechtesten Bewertung). 2. Vergleich der zusammenfassenden Bewertung der fachlichen Leistung von Frauen und Männern und Voll- und Teilzeitbeschäftigten Die städtischen Beamtinnen und Beamten sind nach dem Leistungslaufbahngesetzte mindestens alle vier Jahre dienstlich zu beurteilen (Periodische dienstliche Beurteilung). Grundlage des folgenden Vergleichs sind die Ergebnisse der jeweils letzten periodischen Beurteilung. Für die Lehrerinnen und Lehrer und die Schulleiterinnen und Schulleiter ist dies die Beurteilung für den Beurteilungszeitraum bis (Periodische Beurteilung 2012) und für die Beamtinnen und Beamten außerhalb des Schuldienstes die Beurteilung für den Beurteilungszeitraum bis (Periodische Beurteilung 2014). Verglichen werden die Durchschnittswerte (Arithmetisches Mittel) für die zusammenfassende Bewertung der fachlichen Leistung. 2.1 Beamtinnen und Beamte (ohne Lehrerinnen und Lehrer) 2014 Insgesamt wurden bei der Beurteilungsaktion Beamtinnen und Beamte beurteilt, davon waren 984 Männer und 494 Frauen. Vollzeitbeschäftigt waren 1.184, teilzeitbeschäftigt 294. Im Durchschnitt erreichen Frauen mit 11,75 Punkten eine um 0,36 Punkte bessere zusammenfassende Bewertung der fachlichen Leistung als Männer (11,39 Punkte) und Teilzeitbeschäftigte (11,77 Punkte) erreichen eine um 0,32 Punkte bessere Bewertung als Vollzeitbeschäftigte (11,45 Punkte). Der Durchschnitt aller beurteilten Beamtinnen und Beamten lag bei 11,51 Punkten. Anzahl Beurteilte Durchschnittspunktzahl* Männer ,39 Frauen ,75 Vollzeitbeschäftigte ,45 Teilzeitbeschäftigte ,77 Gesamt ,51 * Arithmetisches Mittel bei einer Bewertungsskala von 1 (schlechtest mögliche Beurteilung) bis 16 (bestmögliche Beurteilung) Punkten.
8 3 Betrachtet man die unterschiedlichen Besoldungsgruppen (BGr), weisen Frauen gegenüber Männern und Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten in den BGr A6, A7, A8, A9, A12, A14 und A15 leicht höhere Durchschnittsbewertungen auf. In den BGr A9Z und A13Z ist kein Vergleich möglich, da hier jeweils nur eine Frau und keine Teilzeitbeschäftigten zu beurteilen waren. In BGr A10 erreichten Männer und Frauen den gleichen Durchschnittswert, Teilzeitbeschäftigte wurden im Schnitt etwas besser beurteilt als Vollzeitbeschäftigte. In BGr A12 lag der Durchschnittwert für Frauen und Teilzeitbeschäftigte knapp unter dem von Männern und Vollzeitbeschäftigten. In Bgr A13 erzielten Männer einen höheren Durchschnittswert als Frauen und Teilzeitbeschäftigte einen höheren Schnitt als Vollzeitbeschäftigte. Auch in BGr A16 erreichten Frauen einen höheren Durchschnittswert als Männer. Ein Vergleich von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten war in A16 nicht möglich, da hier nur eine Person in Teilzeit zu beurteilen war. 2.2 Lehrerinnen und Lehrer 2012 Bei der Beurteilungsaktion 2012 wurden insgesamt 806 Lehrkräfte beurteilt, davon 413 Männer und 393 Frauen, 547 Vollzeit und 259 Teilzeitbeschäftigte. Bei den Lehrerinnen und Lehrern ergibt sich insgesamt ein umgekehrte Bild als bei den Beamtinnen und Beamten außerhalb des Lehrdienstes. Hier erreichen Frauen im Durchschnitt der zusammenfassenden Bewertung der fachlichen Leistung etwas niedrige Werte als Männer und Teilzeitschäftigte etwas niedrigere als Vollzeitbeschäftigte. Realschulen und Gymnasien Bei den Realschulen und Gymnasien erreichten die Männer im Durchschnitt 11,28 Punkte, die Frauen 10,86 Punkte. Vollzeitbeschäftigte erreichten hier im Schnitt 11,26 Punkte, Teilzeitbeschäftigte 10,59 Punkte. Der Gesamtdurchschnitt bei den Gymnasien und Realschulen lag bei 11,01 Punkten. Anzahl Beurteilte Durchschnittspunktzahl* Männer ,28 Frauen ,86 Vollzeitbeschäftigte ,26 Teilzeitbeschäftigte 76 10,59 Gesamt ,01 * Arithmetisches Mittel bei einer Bewertungsskala von 1 (schlechtest mögliche Beurteilung) bis 16 (bestmögliche Beurteilung) Punkten. Bei sieben von zehn Schulen erreichten Frauen niedrigere Durchschnittswerte als Männer, d.h., sie wurden im Schnitt schlechter beurteilt. In fünf Schulen wurden Männer durchschnittlich um mindestens 0,5 Punkte besser beurteilt als Frauen. Frauen wurden bei drei Schulen im Durchschnitt besser bewertet als Männer, bei einer Schule um 0,7 Punkte. Vollzeitbeschäftigte wurden an jeder der zehn Schulen im Schnitt besser beurteilt als Teilzeitbeschäftigte. An drei Schulen war die durchschnittliche Abweichung 1,0 oder größer, die höchste durchschnittliche Abweichung betrug 1,8 Punkte.
9 4 Berufliche Schulen Bei den beruflichen Schulen erreichten die Männer durchschnittlich 11,57 Punkte, die Frauen 11,20 Punkte. Vollzeitbeschäftigte erreichten 11,58 Punkte, Teilzeitbeschäftigte 11,18 Punkte. Der Gesamtdurchschnitt lag bei den Berufsschulen bei 11,45 Punkten. Anzahl Beurteilte Durchschnittspunktzahl* Männer ,57 Frauen ,20 Vollzeitbeschäftigte ,58 Teilzeitbeschäftigte ,18 Gesamt ,45 * Arithmetisches Mittel bei einer Bewertungsskala von 1 (schlechtest mögliche Beurteilung) bis 16 (bestmögliche Beurteilung) Punkten. Bei sieben von zwölf Schulen (die B9 und die B10 gab es 2012 noch nicht) hatten die Männer im Durchschnitt eine bessere zusammenfassende Bewertung der fachlichen Leistung als die Frauen. Bei drei Schulen lagen die Durchschnittsbewertungen der Männer um mindestens 0,5 Punkte höher als bei den Frauen. Frauen wurden in fünf Schulen im Schnitt besser bewertet als Männer, wobei der Durchschnitt in einer Schule um mehr als 0,5 Punkte über dem der Männer lag. In sieben von elf Schulen wurden Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt besser beurteilt als Teilzeitkräfte (eine Schule hatte keine zu beurteilenden Teilzeitkräfte). Bei fünf Schulen waren die Bewertungen für Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt um mindestens 0,5 Punkte besser als die für Teilzeitbeschäftigte, bei einer Schule betrug die Differenz 2,35 Punkte. Bei drei Schulen erhielten Teilzeitbeschäftigte im Durchschnitt eine bessere Bewertung als Vollzeitkräfte, davon in einer Schule um 1,1 und in einer weiteren um 0,9 Punkte. 2.3 Schulleiterinnen und Schulleiter Bei der periodischen Beurteilung im Jahr 2012 wurden insgesamt zwölf Schulleiterinnen und Schulleiter beurteilt. Die restlichen Schulleiterinnen und Schulleiter standen entweder vor der Ruhestandsversetzung, vor dem Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit oder befanden sich noch im Beamtenverhältnis auf Probe (gemäß Art. 46 BayBG) und wurden aus diesen Gründen nicht in die periodische Beurteilung einbezogen. Im Bereich der beruflichen Schulen waren drei Schulleiter und zwei Schulleiterinnen zu beurteilen. Sie erhielten jeweils 15 Punkte bei der zusammenfassenden Bewertung der fachlichen Leistung. Im Bereich der Gymnasien und Realschulen waren 2 Schulleiterinnen und zwei Schulleiter zu beurteilen. Auch sie erhielten jeweils 15 Punkte. Alle beurteilten Schulleiterinnen und Schulleiter waren vollzeitbeschäftigt.
10 5 3. Fazit und Maßnahmen der Stadt um Beurteilungstendenzen entgegenzuwirken, die auf die Geschlechtszugehörigkeit oder den Arbeitszeitumfang zurückzuführen sind Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei der Leistungsbewertung in der letzten periodischen Beurteilung der städtischen Beamtinnen und Beamten (ohne Lehrerinnen und Lehrer) Frauen im Durchschnitt etwas besser bewertet wurden als Männer und Teilzeitbeschäftigte etwas besser als Vollzeitbeschäftigte. Umgekehrt verhält es sich bei der letzten periodischen Beurteilung der städtischen Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis. Hier wurden Männer im Durchschnitt etwas besser bewertet als Frauen und Vollzeitbeschäftigte etwas besser als Teilzeitbeschäftigte. Bei den Schulleitungen bestanden keine Unterschiede in der Beurteilung von Männern und Frauen. Alle Schulleiterinnen und Schulleiter arbeiteteten in Vollzeit. Insgesamt sind die Mittelwertsunterschiede zwischen Männern und Frauen und zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten als minimal zu werten. Die Stadt hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um möglichen Einflüssen der Geschlechtszugehörigkeit und des Arbeitszeitumfanges auf die Beurteilung entgegenzuwirken: - Bei der Neukonzeption des städtischen Beurteilungssystems für die beamteten Lehrerinnen und Lehrer und die Beamtinnen und Beamten außerhalb des Lehrdienstes in den Jahren 1999 bis 2001 wurde darauf geachtet, die Beurteilungsmerkmale so zu formulieren, dass sie keine geschlechtsspezifischen Beurteilungstendenzen fördern. - In den Beurteilungsrichtlinien wird darauf hingewiesen, dass Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung sich nicht nachteilig auf die Beurteilung auswirken dürfen und der Maßstab für eine leistungsgerechte Beurteilung bei Teilzeitbeschäftigung die fachliche Leistung ist, die im Rahmen der verminderten Arbeitszeit erbracht werden kann. Weiter wird darauf verwiesen, dass die verminderte Arbeitszeit insbesondere die Beurteilungsmerkmale «Einsatzbereitschaft» und «Belastbarkeit» nicht negativ beeinflussen und eine aus wichtigem Grund (z.b. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) vorübergehend eingeschränkte Bereitschaft zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben in der Beurteilung ebenfalls nicht negativ gewertet werden darf. - In den vom Personalamt durchgeführten Beurteilerschulungen werden mögliche geschlechtsspezifische Einflüsse und Einflüsse des Arbeitszeitumfangs bei der Beurteilung behandelt. - Nach dem Frauenförderplan der Stadt Nürnberg sind der Frauenbeauftragten vor der endgültigen Erstellung der Beurteilungen Daten über das in den einzelnen Beschäftigungsdienststellen zu erwartende Ergebnis der Beurteilungen differenziert nach Geschlecht, Besoldungsgruppen und Beschäftigungsumfang vorzulegen. Die Frauenbeauftragte kann eine Darlegung der Ursachen und eine Überprüfung durch die Beurteilungskommission fordern, falls die Beurteilungsentwürfe eine signifikante Benachteilung von Mitarbeiterinnen aufweisen.
11 6 II. GPR III. Fb IV. Ref. I/POA Nürnberg, Personalamt (5198)
12 I. Kenntnisnahme TOP: Personal- und Organisationsausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Dienstliche Beurteilung von städtischen Beamtinnen und Beamten Text: Der Bericht hat zur Kenntnis gedient II. Ref. I/PA III. Abdruck an: Ref. I/OrgA Ref. II/Stk Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in): Seite 1 von 1
13 I Kenntnisnahme TOP: 4.3 Personal- und Organisationsausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Dienstliche Beurteilung von städtischen Beamtinnen und Beamten Text: Der Bericht hat zur Kenntnis gedient Ref. I/PA Abdruck an: Ref. l/orga Ref. Il/Stk Vorsitzende(r): Referent(in): / o CNJ CO o Seite 1 von 1
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