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1 18-FEB-2lä : 136 PAAKTION S' 9M)IE GRÖ~efoI, RATHAUSPLATZ 2, llo403 MlflNBERC BÜNDNIS 9O/DIE GRONEN Stadtratsfraktion Nümberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nümberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus Nilmberg fj'f ::fa.'fl J Nümbe~ Tel: (0911) 231-4S091 OBERBÜRGERMEIS'~ER,I Fax: (0911) gruene@stadt.nuemberg.de 18. FEB. 2n13,.., ".,-,.'. Bus: Linie , 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lore~rehe) Demokratie lernen und lepen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe aller Schulen. In vielen Bundesländern gibt es neben den auch per Gesetz zu wähjenden Gremien wie SMV, Elternbeirat, Schulforum ete. die Möglichkeit regelmäp..ige 'Schülerlnnenvollver sammlungen einzuberufen. Bei Wichtigen Fragen geben Vollversammlungen allen SChOlerinnen und Schülern die Gelegenheit sich ~ informieren und mitzubestimmen und die SMV der Schule hat die Gelegenheit. die allgemeine Haltung der Mits:chülerln~ nen zu bestimmten Themen festzustellen. Auch die Stadt~SV Nümberg e.v. hat sich schon eingehend mit diesem Thema beschäf tigt. Da das BayEUG keine entsprechenden Aussaoen zu SchülerlnnenvollversanimJun gen macht, schlagen sie vor. dass der Stadtrat mit einem entsprechenden Beschluss den Städtischen Schulen diese Möglichkeit einraumt. Diese Position wurde in 'der Mit gliederversammlung am beschlossen (Anlage). Wir unterstützen das Anliegen der Stadt-SV NOmberg,(3.V. und stellen folgenden Antr:-as for den nächsten gemeinsamen JhAlSchA: Die Stadt Nümberg räumt den städtischen Schulen das Recht auf eine SehOlerlnnenvollversammlung ader drei nacheinander stattfindenden Stufenvollversammlungen pro Jahr ein. Mit freundlichen Grüßen j,h~ Elke Leo Stadträtin. W\NW.gruene.raU'1aue.nul!Itnberg.de

2 18-FEB =06 DIE GRüNEN STADTRAT 5.02/02 Stadt SV Nürnberg e.v. 1. Vorstand: Philipp Rupp StadtsehLllersprecher. 2. Vonrtand:PaulVVactrter Ker.em Dykast Schatzmeister. Sebastian Wiehert Nils Metter Maya Barkan Schülervollversammlungen Da ein grundlegendes Demokrarieverstiindnis während der SChulzeit aufgebaut werden muss, darf die demokratische Teilhabe nicht erst mit der Volljährigkeit beginnen. Deshalb ist die Bedeutung vonschü/ermitverantwortungen aufschul-, KQmmuna/~ und Landesebene Immens. Jedoch ergeben sich vielfach Probleme im direkte,n AustQ.~s'h zwischen Schü/ervertretern und denjenigen, diefür die sie eint;eten, den Schülem. Es ist e./ementar järjede konstruktive.smv- Arbeit dass der Kontakt mit den Mitschülern nicht nur durch KJ(1ssensp;echerversQ/flmlllngen, sondern auch unmittelbar durch. SchülervolJversQmmlunaen entsteht. Nur $0 kann effektive Kommunikanon und gem~in$ame probleml6sung stattfinden..aiißerdem. ermht ein direkter Austausch lwj~~n den Schii/ern und ihren Vertretern die rransporenz ihrer Arbeit. Dieser Einblick gibt auch den Schillern, die bisher. wenig Kontakt mit ihrer SMV hatten, die Gelegenheit Sich für die abwechslungsreiche uljd anspruchsvohe Arbeit begeistern zu: lassen. Insbe.$ondere, da dadurch die Legltim(Jrfon von EntscIJeidungen, Projekten und Ansichten der SMV weiter emöht wird und aktive Mitgestaltung die BasJs jeder demokratischen Struktur ist. A,tJch der gemeinsd!a!tsblldenje Aspekt einer gut vorbereiteten SchüleNollversammll.tng darfnicht unterschätzt werden... Deswegen streben wir an, dass d~r Stadtrat allen städtischliln Schulel'l das Recht" auf eine Schülervollversarnmlung, oder dr~i.. unrnittelöar n~heinander. stattfindenden StufenvoIJversammlun8en pro.jahr einräumt. Die zweite Alternative kann logistische Probleme verhindern oder stufenbedingte Programmuntel'$(:hiede elegant lösen.. ', Die Klassensprecherversammlung (KSV) hat die. Pflicht, das Konzept der SchUlervollversammlung!Stufcnvollversamm!ungen (SW/ StW} in 'eigener Verantwortun~ zu erarbeiten und lu be.sd\ließen.. Die Schülersprech~r haben die Pflicht, dieses Konzept der Schulleitung vor Vereinbarung eines Termins vorzulegen. Es ist jedoch nicht genehmigunsspflichtig, kann aber, sollte es Passagen enthalten, die b~rundetet Maßen gegen das Interesse der SchUler oder Schule verstoßen, von der Schulleitung ;zur Änderung. durch die KSV an die Schülersprecher %Urückgegeben werden.. Die Sthülersprecher und die Schulleitung haben die Pfiicht, gemeinsam ei~n Termin für eine sw/stw zu vereinbaren. Die Sc:hulleitung hat die Pflitht. die SW/SflIV sm vereinbarten Termin stattfinden zu lassen. PhHmp Rqpp?alll WacI).W O'iC>t46ß56S3 0'!63/ D'l51"21e,160$O de

3 I. Anmeldung TOP: Schulausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Vollversammlung aller Schülerinnen und Schüler an Nürnberger Schulen - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Anlagen: - Bericht Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Schulversammlungen sind ein sinnvolles Instrument zur Informationsweitergabe und zur aktiven Mitgestaltung des Schullebens. Sie sind bereits im Schuldemokratiepapier der Stadt Nürnberg aus dem Jahre 1991 für die städtischen Schulen fest verankert worden. Um die Akzeptanz der Schülervollversammlungen zu prüfen, wurden die städtischen Realschulen und Gymnasien aktuell zum Thema befragt. Die Ergebnisse werden im beigefügten Bericht dargestellt. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht 1a. Finanzielle Auswirkungen: Kosten: Ja noch nicht bezifferbar Noch offen, weil Gesamtkosten Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv begrenzter Zeitraum Sachkosten davon konsumtiv dauerhaft Personalkosten 1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt: Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich Ja Betrag: Profitcenter / Investitionsauftrag: Seite 1 von 2

4 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b) 2b. Deckung vorhanden: Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich Ja Stellen-Nr. 3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt: Ja 3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen: Ja: 4. Abstimmung ist erfolgt mit: Ref. I / OrgA Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert keine Stellendeckung vorhanden Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren Deckungsvorschlag akzeptiert keine Haushaltsmittel vorhanden Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) II. Herrn OBM III. 3. BM Nürnberg, Bürgermeister Geschäftsbereich Schule (74 37) Seite 2 von 2

5 Vollversammlung aller Schülerinnen und Schüler an Nürnberger Schulen Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Schule ist ein Raum, in dem täglich ein geteiltes Miteinander von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern stattfindet. Durch die Verbindung von Zugehörigkeit, Mitwirkung, Mitgestalten, Anerkennung und Verantwortung wird hier Demokratie erlebt. Demokratische Verhältnisse auf den verschiedensten Ebenen innerhalb und außerhalb der Schule sind eine wichtige und grundlegende Erfahrung für unsere Kinder und Jugendlichen. An den städtischen Schulen der Stadt Nürnberg findet man ein weites Spektrum, das Demokratie an der Schule unterstützt. Neben beispielsweise dem Nürnberger Streitschlichterprogramm und speziellen Fortbildungen für Lehrkräfte im Bereich Kommunikation, Teamentwicklung sind auch regelmäßig stattfindende Schülervollversammlungen vorgesehen. Bereits im Schuldemokratiepapier der Stadt Nürnberg (Stand Februar 1991) sind Schulversammlungen für die städtischen Schulen fest verankert worden. So steht im Kapitel Schülermitwirkung unter 2. Schulversammlungen: Das in den anderen Bundesländern bewährte Instrument der Schulversammlungen wird dem Anliegen, die Schülerinnen und Schüler Demokratie erleben zu lassen, in besonderem Maße gerecht. Eine Schulversammlung pro Jahr, an der auch die Lehrkräfte teilnehmen, ist vom Zeitaufwand her zumutbar. In großen Schulen wird man Teilversammlungen durchführen müssen. Die Versammlung wird vom Schulleiter einberufen. Das Antragsrecht zur Tagesordnung haben neben der Schulleitung alle Lehrkräfte und Schüler. (An Berufsschulen werden aufgrund der meist nur eintägigen Anwesenheit der Schüler Schulversammlungen kaum möglich sein, an den anderen beruflichen Schulen steht nichts dagegen.) In den Jahren 1996 und 1997 wurden Entwürfe eines weiterentwickelten Schuldemokratiepapiers erarbeitet. Durch die Aufnahme in das Schuldemokratiepapier muss den städtischen Schulen kein zusätzliches Recht für das Abhalten von Schülervollversammlungen/Stufenvollversammlungen eingeräumt werden (wie von der Stadt-SV Nürnberg e.v. gefordert). Vielmehr ist die Durchführung von Schulversammlungen bereits seit vielen Jahren vorgesehen. Um die Akzeptanz der Schülervollversammlungen zu prüfen, wurden die städtischen Realschulen und Gymnasien aktuell zum Thema befragt. Die Ergebnisse werden nachfolgend gesammelt wiedergegeben. An fünf der acht städtischen allgemeinbildenden Schulen werden Schülervollversammlungen abgehalten (teilweise in Form von Stufenvollversammlungen, jahrgangsbezogenen Vollversammlungen oder SMV-Versammlungen). Einberufen durch die Schulleitung/Oberstufenleitung oder die SMV, erfolgt auch die Leitung der Vollversammlungen durch Schulleitung, SMV und/oder die Oberstufenkoordinatoren. Neben den Schülerinnen und Schülern nehmen die Schulleitung, die SMV und die Verbindungskräfte an den Versammlungen teil. Im laufenden und in den letzten beiden Schuljahren wurden unter anderem die Themen Schulkleidung, Mensa, Schulrecht, Schulfahrten, Ab-

6 schlussprüfungen, Mitwirkung an Feiern, Schulgestaltung, Stufenvertretung, Wahlen, Schulhaussanierungen und -erweiterungen behandelt. Die Versammlungen werden als wichtiges Kommunikationsgremium erlebt, das überzeugende Schülerinitiativen hervorgebracht hat und die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler verbessert. Eine Schule merkt an, dass Gruppen von über 250 Schülern nur kurze Versammlungen effektiv durchhalten können. Von einer Schule ist bekannt, dass sie ein eigenes Verfahren zur Wahl der Schülersprecher entwickelt hat, das alle Schülerinnen und Schüler mit einbindet (Bewerbung, Vorstellung, Wahl). Fazit Schülervollversammlungen werden als sinnvolles Instrument zur Informationsweitergabe und zur aktiven Mitgestaltung des Schullebens erachtet. Durch die Anwesenheit und die Einbeziehung aller Schülerinnen und Schüler (ggf. einer Stufe) kann Demokratie erlebt und umgesetzt werden. Bereits im Schuldemokratiepapier aus dem Jahr 1991 ist die Möglichkeit, Schulversammlungen abzuhalten, fest verankert worden. Da bislang nicht an allen städtischen Schulen regelmäßige Schülervollversammlungen abgehalten werden, wird in der nächsten Direktorenkonferenz nochmals für die Nutzung dieses Kommunikationsmittels geworben und die Schulleitungen dazu angehalten, mindestens eine Schülervollversammlung oder drei nacheinander stattfindende Stufenvollversammlungen pro Jahr unter Einbeziehung der Schülersprecher/innen einzuberufen.

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