Umweltausschuss Sitzungsdatum öffentlich

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1 I. Anmeldung TOP: Umweltausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Umgang mit Glyphosat in Nürnberg hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom Anlagen: Sachverhalt Abfrage bei den betroffenen Geschäftsbereichen Stellungnahmen der Geschäftsbereiche (2.BM/SÖR,3. BM, Ref.VII/ML, Ref.VII/LA, UwA,Gh, SUN/U) Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Mit Antrag vom forderte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Bericht zum Umgang mit dem Herbizid Glyphosat in Nürnberg an. Den Hintergrund für diesen Antrag bildet die aktuelle Debatte um die erneute Zulassung dieses Wirkstoffs auf europäischer Ebene zur Anwendung in der Landwirtschaft. In Nürnberg wird dieser Wirkstoff auf städtischen Flächen nicht eingesetzt. Über die Vewerndung im privaten Bereich liegen keine belastbaren Erkennnisse vor. Die Messung der Glyphosat- Konzentrationen im Abwasser zeigt aber, dass in gewissem Umfang Glyphosat im Stadtgebiet eingesetzt wird. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht Seite 1 von 3

2 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: ( weiter bei 2.) Nein ( weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten Folgekosten pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv davon Sachkosten pro Jahr davon konsumtiv davon Personalkosten pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein ( weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 3

3 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es handelt sich ausschließlich um eine umweltfachliche Thematik. 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) II. Herrn OBM III. Ref.III Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit (4977) Seite 3 von 3

4 DIE GRüNEN STADTRAT PRAKTIOt-llil' 90JOie GRÜNEN, RATHAUSPLAn! 2, NÖRNSeRG BÜNDNiS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nümberg..".... /" G Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Nümberg, die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den HerbiZidwirkstoff Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend beim Menschen" eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise. auf Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genetoxizität (Erbgutschädigung) des Wirk-.stoffs.i セエゥ イ b@im Jahr 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den h セオウ M und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktilinternehmen wie toom, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortirrlenten zu nehmen. ァゥァョ セ ョ u@ von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion ;des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den セ ュ エゥウ ィ Ruckgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen. ln denletzten Wochen und Monaten hat sich die Debatte um die europäische Zulassung von G!lyphosat medial sehr zugespitzt. Uns erreichen dazu nun verstärkt Anfragen aus der. Nürnberger Bevölkerung. Deshalb stellen wir folgenden Antrag und bitten um Beantwortung durch die zuständigen Dienststellen und Bericht in den zuständigen Ausschüssen: Stadteigene Flächen 1. Verzichtet die Stadt Numberg bei allen Flächen unter ihrer Bewktschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat? Bestehen aオウョ ィュ genehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen? 2. Werden private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Nürnberg zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten. entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet? 3. Wird beim Abschluss bzw. der Verlängerung von Pachtverträgen für stadteigene landwirtschaftlich genutzte Flächen eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter/die Pächterin zum vollständigen Verzicht セZセヲ@ den E!nsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet? lliqim''flhi*#at :

5 17-DEZ =06 DIE GRüNEN STADTRAT 4. Welche Instrumente hat die Stadt, die Einhaltung zu kontrollieren? Wie erfolgt jeweils die Kontrolle? Sonstige Flächen 5. Ist bekannt, in welchem Umfang Glyphosat auf sonstigen Flächen im Stadtgebiet eingesetzt wird (Grün- und Verkehrsflächen, Bahnflächen, Kleingärten, private Haushalte}? 6. Ist bekannt, in welchem Umfang Glyphosat auf landwirtschaftlich gentrtzten Flä. chen im Stadtgebiet eingesetzt wird? Wie stehen die Landwirte und Landwirtinnen in der Stadt zum Einsatz von Glyphosat auf Ihren Flächen? 7. Die Stadt Nürnberg engagiert sich für die Etablierung regionaler Wirtschaftskreisläufe gerade in der Landwirtschaft. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung weiter für das Thema Glyphosat zu sensibilisieren, z.b. im Rahmen der. Metrapclregion Nürnberg? Informationspolitik der Stadt 8. Wie weisen städtische Einrichtungen. die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin? 9. Wie vermittelt die Stadt den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten? Auswirkungen des Einsatzes von Glyphosat in Nümberg 10. Das Nümberger TrinkWasser stammt zum großen Teil aus landwirtschaftlich genutzten Gegenden. Gibt es Erkenntnisse, ob Rückstände im Nürnberger Trinkwasser zu finden? 11. Welche Erkenntnisse über gesundheitliche Risiken für die b カ ャォ durch den Einsatz von Glyphosat in Nümberg gibt es? Wurde z.b. eine Belastung von Muttermilch oder Urin durch Glyphosat festgestellt? 12. Welche Erkenntnisse gibt es über die Auswirkungen des Pflanzengifts auf Ökosysteme im Stadtgebiet (z.b. über negative Auswirkungen auf Bienen)? Sind Gewässer auf Nürnberger Stadtgebiet glyphosatbelastet? Mit freundlichen Grüßen (f L /i >",:) \.KL Britta Walthelm Stadträtin... PNF@i ih*fi * N&filtNM Df GESAMT SEITEN 02

6 Umgang mit Glyphosat in Nürnberg hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom Mit Antrag vom forderte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Bericht zum Umgang mit dem Herbizid Glyphosat in Nürnberg an. Den Hintergrund für diesen Antrag bildet die aktuelle Debatte um die erneute Zulassung dieses Wirkstoffs auf europäischer Ebene zur Anwendung in der Landwirtschaft. In diesem Prozess kam es zu kontroversen toxikologischen Beurteilungen des Wirkstoffs. Ein Fachgremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), stufte den Wirkstoff als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen ein, während das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die vorliegenden Befunde mit einer Einstufung des Wirkstoffs als wahrscheinlich nicht krebserregend beim Menschen bewertete. Dies führte zu einer Debatte über methodische Fragen der Risikobewertung, die sich als sehr komplex darstellen, zumal bei Betrachtung der Wirkungen nicht nur auf den Wirkstoff Glyphosat selbst, sondern auch auf sein Abbauprodukt AMPA (Aminomethylphosphonsäure) sowie auf das beim Einsatz des Wirkstoffs stets beigemischte Formulierungshilfsmittel/Netzmittel POES (Polyoxyethylierte Alkylamine) einzugehen ist. In Kombination dieser Stoffe sind höhere Toxizitäten beobachtet worden als bei Einsatz der Einzelstoffe. In der toxikologischen Fachliteratur finden sich verschiedene Hinweise auf Gesundheitsrisiken, die der breite Einsatz von Glyphosat verursachen kann. Wegen der Breitbandwirkung kann der Wirkstoff im konventionellen Ackerbau nur begrenzt eingesetzt werden, um nicht auch die Nutzpflanzen in der Aufwuchsphase zu schädigen. Der umfassende Einsatz auch während der gesamten Wachstumsperiode ist nur bei Einsatz von gentechnisch veränderten, glyphosat-resistenten Nutzpflanzen möglich. Dementsprechend finden sich auch in solchen landwirtschaftlichen Produkten die höchsten Gehalte an Glyhosat sowie von AMPA und POEA. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat unter diesem Gesichtspunkt insbesondere landwirtschaftliche Futtermittel untersucht. Sojaextraktionsschrot, weltweit überwiegend aus gentechnisch veränderten Sorten hergestellt, enthielt demzufolge in 84 % der Fälle Glyphosat und/oder AMPA allerdings ohne dabei gegen geltende Höchstmengenregelungen zu verstossen. Seit wenigen Tagen ist bekannt, dass Gremien der WHO und der Weltagrarorganisation (FAO) nach erneuter Risikobewertung von der ursprünglich gegebenen Bewertung abrücken und den Wirkstoff Glyphosat nicht mehr als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen einstufen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Position auch von den europäischen Gremien geteilt wird und wie sich dies auf die weitere Zulassung dieses Wirkstoffs auswirkt. Unabhängig von der human-toxikologischen Bewertung des Wirkstoffs hat das Umweltbundesamt auf einen zweiten Wirkungspfad des breiten Glyphosat-Einsatzes hingewiesen und zur Basis seiner ablehnenden Position hinsichtlich der weiteren Zulassung gemacht: Glyphosat wirkt unselektiv auf ein- und zweikeimblättrige Pflanzen durch Hemmung eines Enzyms des Aminosäurestoffwechsels, was letztlich zum Absterben der Pflanzen führt. Der weiträumige Einsatz des Wirkstoffs bedroht mithin die Pflanzenvielfalt in diesen Gebieten. Das Umweltbundesamt lehnt also aus Gründen des Artenschutzes und zum Erhalt der biologischen Vielfalt die weitere Zulassung des Wirkstoffes ab. Die Präsidentin des UBA fasste die Position folgendermaßen zusammen (laut SZ vom ) Der Pflanzenschutz mit Chemie ist einer der Hauptgründe für den Verlust der biologischen Vielfalt auf unseren Äckern. Dass es anders geht, zeigt der Ökolandbau, der weitgehend auf Pflanzenschutzmittel verzichtet

7 Das ist auch die Position des Umweltreferates, die sich bereits seit vielen Jahren zum einen in der Entwicklung des Projekts Bio-Metropole manifestiert, aber auch darin ausdrückt, dass seit mehr als 20 Jahren in der Bewirtschaftung der städtischen Grünflächen heute SÖR, aber in den Jahren vor dessen Gründung auch bereits vom städtischen Gartenbauamt, auf den Einsatz von Herbiziden versichtet wird. Auch für die Kleingartenanlagen im Stadtverband gilt diese Regel. Ungeachtet der dargestellten Unwägbarkeiten bei der humantoxikologischen Bewertung des Wirkstoffs ist am Verzicht auf seinen Einsatz im Rahmen der Stadt Nürnberg aus Gründen des Natur- und Artenschutzes festzuhalten. Die von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen aufgeworfenen Fragen betreffen zahlreiche städtische Dienststellen, die um Sachdarstellung gebeten wurden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind dem Bericht als Anlagen beigefügt. Zusammenfassend lassen sich folgende Feststellungen treffen: 1. Einsatz von Glyphosat auf stadteigenen Flächen Grundsätzlich besteht ein Einsatzverbot für die von SÖR gepflegten städtischen Grünflächen. Dies betrifft auch die vom Sport-Service verwalteten Flächen sowie die im Stadtverband der Kleingärtner geführten Kleingartendaueranlagen. Auch für die von HVE Schule gepflegten Flächen wird dies von nun an umgesetzt. In den landwirtschaftlichen Pachtverträgen im Zuständigkeitsbereich von LA ist ebenso wenig wie in den von BANOS verwalteten Flächen ein ausdrückliches Verbot von Glyphosat enthalten. Privaten Unternehmen, die mit der Pflege städtischer Grünflächen durch SÖR beauftragt werden, ist der Einsatz des Wirkstoffs verboten. 2. Einsatz von Glyphosat auf sonstigen Flächen Eine Abfrage des Sport-Service bei Sportvereinen hinsichtlich der Praxis auf deren eigenen Flächen erbrachte in zwei Fällen die Information, dass Glyphosat eingesetzt wird. Ansonsten liegen keine Informationen über die Einsatzpraxis auf privaten Flächen aller Art vor. Diese ließen sich auch nur mit hohem Aufwand ermitteln. Als Indikator für den Umfang des Einsatzes dieses Wirkstoffs in Nürnberg kann man die im Kläranlagen-Ablauf gemessenen Konzentrationen und die daraus rechnerisch ermittelten Glyphosat-Frachten heran ziehen. SUN/U hat dazu kurzfristig 12 Stichproben im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz Obere Regnitz genommen und analysiert. Daraus ergibt sich für Nürnberg eine tägliche Fracht von ca. 30 g Glyphosat, die in die Pegnitz eingetragen wird. Angesichts der schmalen Datenbasis ist dies allerdings als eine absolut vorläufige Schätzgröße zu verstehen. Im Fluss selbst lagen alle Messwerte unter der aktuellen Bestimmungsgrenze von 0,03 μg/l. Es ist bekannt, dass sich Glyphosat stark an der Bodenmatrix anheftet, so dass nur geringe Risiken hinsichtlich der Gewinnung von Trinkwasser aus Uferfiltrat bestehen - 2 -

8 3. Informationspolitik der Stadt Nürnberg zum Einsatz von Glyphosat Eine umfangreiche Information und Beratung zum pestizidfreien Gärtnern existiert nur für die Mitglieder im Stadtverband der Kleingärtner durch deren eigenes Beratungswesen. Ansonsten wirkt das Umweltreferat vorrangig über das Projekt Bio-Metropole Nürnberg auf Landwirtschaft und Gartenbau ein, um Praktiken des ökologischen Landbaus zu befördern. Diese Vorgehensweise erscheint grundsätzlich nachhaltiger und sinnvoller zu sein, als eine auf einen einzelnen Wirkstoff abzielende Informationspolitik. Selbst bei einem Verbot des Wirkstoffs Glyphosat wäre nicht davon auszugehen, dass auf die Anwendung von Breitbandherbiziden generell verzichtet würde. 4. Auswirkungen des Einsatzes von Glyphosat in Nürnberg Die bisher in Nürnberg durchgeführten Untersuchungen des Trinkwassers haben keine Hinweise auf eine Belastung mit Glyphosat und/oder AMPA erbracht. Das Nürnberger Trinkwasser wird auch ausschließlich in Gebieten mit extensiver landwirtschaftlicher Nutzung gewonnen. Diese Gebiete werden regelmäßig in Kontrollgängen auf potetielle Kontaminationsrisiken hin in Augenschein genommen. Nach Auskunft der N-Ergie lagen alle bislang im Trinkwasser erhobenen Glyphosat-Messungen unter der aktuellen Bestimmungsgrenze von 0,025 μg/l. Untersuchungen von Muttermilch und Urin sind für Nürnberg nicht bekannt. Ebenso liegen keine Hinweise darauf vor, dass im Nürnberger Stadtgebiet Schädigungen des Ökosystems durch Glyphosat verursacht worden wären das gilt auch (so die mündliche Auskunft des Zeidlervereins) für die Bienenkulturen in der Stadt

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