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1 25-SEP :45 DIE GRüNEN STADTRAT FRAlmON 8' 90IDIE GriliNEN, RAnwJSPlA NORN8ERG BÜNDNIS 9OJDI~ GRONEN Stadtraf$fraktlon Nümberg All den Oberbürgenneisler der Stadt NOmberg U~ 'vj Rathausplatz 2 Dr. Ulrich Maly Nilmberg Rathaus OBEHBÜFiG E F\;'/i ElSTER NürnbeJ'g Tel: (0911) SEP (! jr".. Fax: (0911) 231-2$30. _..,"r' - -_ gruene@stadt.nueinberg.de " Fischtreppe am Wass8rkraftwe~ -1 ~:"'i L. L:r E ;f)(~ul"\grahnia ~~: ~ 4~-;~~~~:t~-;; -!l\)-. -""'1 Bus: Linie , 47 (Rathaus) 2.,. -1_'::8I1dul)9 'J:~!'3')'':::'. ~ahn: Linie 1 (Lo.renzkirche) V r5.antwort :wr unter z:6.~. schrift vorlagen. l---+'~~:;-;;:;~~';';""'-:;:----- Numberg, Sehr geehrter Herr Oberbürgenneister, die N-E;RGIE baut eine sogenannte Fischtreppe am Wasserkraftwerk in Hammer. Der Bund Naturschutz NOmberg hält die vorgesehene BauausfOhrung für unzureichend im Hinblick auf die Wanderung von Fischen in der Pegnitz und fordert eine ökologisch vorbildhafte Lösung (so Pressemitteilung des SN vom ). Wir beantragen einen Bericht im Umweltausschuss, der folgende Punkte beinhaltet: 1. Art und Weise der Fischtreppe 2. Genehmigungsverfahrel1: Wann und von welcher BehÖrde wurde die Maßnahme genehmigt? Warum wurde der NatuflK:hutzbeirat nicht am Verfahren beteiligt?. 3. Welche Nachbesserungen an der Fischtreppe sind noch möglich? Mit freundlichen Großen Christine Seer Stadtltttin

2 25-SEP :45 DIE GRüNEN STADTRAT An die Damen und Herren der NQmberger Presse 100J,ahr~, ' Pressemitteilung Fischtod an der Fischtreppe Mittwoch, 25, september 2013 PM 1o-141KG Bund Natufllchutz Kreisgruppe NOmberg Endlerstr Nomberg BUND Naturschutz kritisiert geplante Fisch treppe in Hammer als Billiglösun'g auf Kosten Tel. 0911/45 76,06 Fax der Natur. $taumauem und Wehre sind Bauwerke, die massiv in die Okologie eines Flusses eingrei fen, FOr wandernde Fische stellen sie unüberwindliche Barrieren dar. Ohne spelielle Hilfen, wie Fischtreppen, ist für die Tiere hier Endstation. Unzählige Fische werden zu dem in die Turbinen von Wasserkraftwerken gesogen und gehen dort tugninde. Wer Wasserkraft als alternativen Energielieferanten nutzen will. muss aus Sicht des BUND Naturschutz zwingend den SchUtz der schuppigen Flussbewohner berücksichtigen. Hil'ldemisparcours statt Fischtreppe Am Pegnib:-Wehr in Hammer soll nun auch eine Wanderhilfe for Fische gebaut werden. Ein Schritt der nach Meinung des BNs schon lange OberfalJig ist. Leider stellt die nun geplante.fisehaufstiegshilfe" for den BUND Naturschutz nur eine extreme Billigvariante dar, die den Tieren kaum nützen wird. Folgende Gründe sind for diese traurige Bewer tung ausschlaggebend: Es ist nur eine.fischaufstiegshilfe" geplant jedoch kein.abstiegshilfe", Somit können Fische fast nur Ober die mörderisch rotierenden Turbinen flussabwärts gelangen. Eigentlich soll ein sogenannter Rechen vor der Wasserkraftanlage Tiere abhal ten. Die Anlage in Hammer verfügt jedoch entgegen der Darstellung nicht über einen.feinrechen". Den groben 20 mm-rechen können aber selbst viele er wachseme Fische passieren - eine todliche Falle. Die vorgesehene.fischtreppe" (Schlitzpass) ist extrem kostensparend in die be.stehende Baustruktureingeplant. Etliche bauliche Mer1<male bedeuten jedoch, dass die Anlage von Fischen vermutlich kaum genutzt werden kann. Dazu gehö ren Wendungen und Verlaufsänderungen. Einstieg im spitzen Winkel, keine ufel'nahe Anbindung, Näl'1e zum Saugschlauch der Turbine. Einmündung im Tur binenbereich, "Das ist eher ein Hindemisparcours als eine Aufstiegshilfe", bewer tet Wolfgang Dötsch, Biologe beim Bund Naturschutz: die Situation. Um von den Fischen erfolgreich durchschwommen werden zu können, braucht auch eine Aufstiegshilfe Wasser aus dem Fluss. Jeder Liter der in die Fischhilfen fließt, fehlt bei c1er stromerzeugung. Mit 0,35 Kubikmetern pro Sekunde ist aller dings die sogenannte Dotation aus Naturschutzsicht viel zu gering.

3 25-SEP :46 DIE GRüNEN STADTRAT Naturschutzbeirat nicht beteiligt Der BUND Naturschutz hält die Planunterlagen daher für l,jllvoll8tandig, die Planung für ungenqgend und deshalb nicht genehl'nigungsfähig. Zudem wurde der NQmberger Natur. sehutzbeirat offiziell beteiligt.,eine ökologisch unbrauchbare Billigvanante auf dem kur zen Dienstweg sollte an unserer Nürnberger Pegriitz nicht umgesetzt werden", resümiert Dötseh. Der BUND Naturschutz fordert daher; Beteiligung vom Naturschutzbeirat sm Verfahren Planung einer naturnahen Auf.!!!!SI Abstiegshilfe Ausreichende WasserversorglJng für die Fischhilfen Einbau eines Feinrechens! Der BUND Naturschutz wünscht sich eine sachlich ausgewogene BerOcksichtigung der Ansprüche von Kormoranen, Fischen und Wasserkraft. Wer Brutbäume von Kormoranen widerrechtlich fällt und gleichzeitig kaum funktionierende Fischhilfen baut. macht sich unglaubwordig. FOr die dringend notwendige Energiewende sind solche Anlagen eine Negativwerbung. Der BUND Naturschutz appelliert daher an Verwaltung und 'Betreiber eine ökologisch vorbildhafte LOsung in Hammer umzusetzen. Mit freundlichen Großen, gez. Dr. Otto Heimbucher Vorsitzender gez. Wolfgang Dötsch Diplom.Biologe 2 GESRMT SEITEN 03

4 I. Anmeldung TOP: Umweltausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Fischtreppe am Wasserkraftwerk Hammer hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Sachverhaltsdarstellung Lageplan Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Die N-ERGIE AG beantragte im Juli 2013 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage im Form eines Schlitzpasses zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit der Pegnitz am Wasserkraftwerk Hammer in Nürnberg. Aufgrund der Sommerpause des Naturschutzbeirates konnte der Antrag erst in der Sitzung vom behandelt werden. Um die Realisierung des Projektes nicht zu gefährden, wurde der N-ERGIE AG auf Antrag am der vorzeitige Baubeginn durch das Umweltamt genehmigt. Die abschließende Plangenehmigung wurde unter Berücksichtigung bzw. Abwägung der im Genehmigungsverfahren und im Naturschutzbeirat vorgebrachten Aspekte am erteilt. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht 1a. Finanzielle Auswirkungen: Kosten: Nein Ja noch nicht bezifferbar Noch offen, weil Gesamtkosten Folgekosten pro Jahr davon pro Jahr X davon investiv begrenzter Zeitraum Sachkosten davon konsumtiv dauerhaft Personalkosten 1b. Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt: Nein Abstimmung mit Stk (siehe Punkt 4) erforderlich Ja Betrag: Profitcenter / Investitionsauftrag: Seite 1 von 2

5 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein Ja im Umfang von Vollkraftstellen (weiter bei 2b) 2b. Deckung vorhanden: Nein Abstimmung mit OrgA (siehe Punkt 4) erforderlich Ja Stellen-Nr. 3a. Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt: Nein Ja 3b. Geschlechterrelevante Auswirkungen: Nein Ja: 4. Abstimmung ist erfolgt mit: Ref. I / OrgA Ref. II / Stk Deckungsvorschlag akzeptiert keine Stellendeckung vorhanden Einbringung in das Stellenschaffungsverfahren Deckungsvorschlag akzeptiert keine Haushaltsmittel vorhanden Ein Finanzierungsvorschlag ist noch zu erarbeiten RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) II. Herrn OBM III. Ref. III Nürnberg, Referat III Dr. Pluschke ( ) Seite 2 von 2

6 Errichtung einer Fischaufstiegsanlage am Wasserkraftwerk Hammer an der Pegnitz in Nürnberg Bezug: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Die N-Ergie AG betreibt das Wasserkraftwerk Hammer an der Pegnitz in Nürnberg. An diesem Standort beabsichtigte sie die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage, um die ökologische Durchgängigkeit flussaufwärts wieder herzustellen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme, da in der Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie der Freistaat Bayern für diesen Bereich bis 2027 keine Maßnahmen vorschreibt. Im März 2013 reichte die N-ERGIE AG Planunterlagen für zwei verschiedene Varianten einer Fischaufstiegsanlage (naturnahes Umgehungsgerinne und Fischtreppe in Form eines Schlitzpasses) beim Umweltamt zur jeweiligen Durchführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-Vorprüfung) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ein. Die Vorprüfung dient dem Zweck zu ermitteln, ob in der Anlage 1 zum UVPG genannte Vorhaben erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen u.a. der spezifischen Schutzgüter (u. a. Flora, Fauna, Mensch, Luft und Wasser) nach sich ziehen und gegebenenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Das Umweltamt führte die entsprechenden UVP-Vorprüfungen für beide Varianten u.a. unter Beteiligung der entsprechenden Naturschutzverbände durch. U.a. nahm der Bund Naturschutz (BN) mit Schreiben vom zu den beiden Varianten Stellung und stellte heraus, dass die geplanten Maßnahmen seitens des Bund Naturschutz (BN) grundsätzlich begrüßt werden, weiter dass die Maßnahmen geeignet seien, die ökologische Situation der Pegnitz im Stadtgebiet Nürnberg zu verbessern. Die Fachberatung für Fischereiwesen des Bezirks Mittelfranken nahm mit Schreiben von Stellung und legte dar, dass beide Varianten aus fischereilicher und fischökologischer Sicht mangelhaft und daher keine der beiden Varianten in der geplanten Form zu befürworten seien. Erhebliche negative Umweltauswirkungen wurden von Seiten der Fachberatung für Fischereiwesen des Bezirkes Mittelfranken jedoch nicht befürchtet. Die UVP-Vorprüfung kam nach Auswertung der vorliegenden Stellungnahmen für beide Varianten zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der relevanten Schutzgüter keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind, somit keine UVP notwendig und ein vereinfachtes wasserrechtliches Genehmigungsverfahren (Plangenehmigung) durchzuführen ist. Am beantragte die N-ERGIE AG die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage in Form eines Schlitzpasses. Der Schlitzpass stellt ein Bauwerk in Form einer Treppe aus mehreren aneinandergereihten Becken dar, welche auf die in der Pegnitz zur erwartenden Fische ausgelegt sind (v.a. bzgl. Größe, Strömungsgeschwindigkeiten und Höhenunterschied) und einen Aufstieg der Fische flussaufwärts über das Wehr ermöglichen soll. Die detaillierten Planunterlagen entsprachen dabei grundsätzlich der Planung, welche bereits zur UVP-Vorprüfung eingereicht worden war. Der Antrag enthielt u.a. ein fischereibiologisches Gutachten und einen landschaftspflegerischen Begleitplan, welche die Planung erläuterten und plausibel darlegten, dass die geplante Anlage eine ökologische Verbesserung darstellt

7 Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden u. a. der BN und die Fachberatung für Fischereiwesen des Bezirks Mittelfranken an dem Verfahren beteiligt. Die Fachberatung für Fischereiwesen des Bezirks Mittelfranken äußerte sich mit Schreiben vom erneut negativ zur vorgelegten Planung und legte dar, dass aus fachlicher Sicht eine Funktionstüchtigkeit der Anlage, insbesondere aufgrund der zu gering gewählten Dotationsmenge von 350 l/s, nicht zu erwarten sei. Sämtliche im Genehmigungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden dem Antragsteller N-ERGIE AG vorgelegt. Der BN äußerte sich im Laufe des Genehmigungsverfahrens nicht. Die notwendige Behandlung des Vorhabens im Naturschutzbeirat wurde für die nächste Sitzung am anberaumt. Die N-ERGIE AG wies Ende August 2013 darauf hin, dass die Mittelfreigabe für das Projekt nur erfolge, wenn es noch im Jahr 2013 verwirklicht werden kann und hierfür ein Beginn der Baumaßnahmen im September 2013 unabdingbar ist. Sollte dies nicht möglich sein, so würden die entsprechenden Mittel verfallen und Maßnahmen für ökologische Verbesserungen am Wasserkraftwerk Hammer mindestens für die nächsten fünf Jahre nicht erfolgen können, da keine entsprechenden Mittel im Haushaltsplan vorgesehen seien. Die N-ERGIE AG beantragte daher mit Schreiben vom die Erteilung der Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn. Hintergrund waren auch die ohnehin für den Unterhalt der bestehenden Wasserkraftanlage vorgesehenen Baumaßnahmen für das Tosbecken sowie die Wehrmauer, für die gemeinsame Baustelleneinrichtungen etc. vorgesehen waren. Nach Prüfung der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen wurde der beantragte vorzeitige Baubeginn mit Bescheid vom durch das Umweltamt genehmigt. Die am Verfahren beteiligten Verbände wurden hiervon in Kenntnis gesetzt. Die Planung der N-ERGIE AG wurde am im Naturschutzbeirat vorgestellt. Der seitens N-ERGIE AG beauftragte Planer und Fischereibiologe erläuterte die Anlage aus fachlicher Sicht und legte dar, wie man unter Beachtung der örtlichen Rahmenbedingungen und den Vorgaben der einschlägigen Regelwerke schließlich zu der vorliegenden Planung gekommen sei. Es wurde dabei vor allem die hinterfragte Dotationsmenge und die damit verbundene Auffindbarkeit und die Auslaufgestaltung in der Nähe des Turbinengebäudes dargelegt. Schließlich wurde dargelegt, dass an der bestehenden Feinrechenanlage im Rahmen der geplanten Baumaßnahme keine Änderungen geplant seien, solche Änderungen wären aber in mittelbarer Zukunft im Rahmen der fortwährenden Ertüchtigung und Weiterentwicklung der Anlage denkbar. Mitglieder des Naturschutzbeirates äußerten nach der Vorstellung weiterhin Vorbehalte an der geplanten Maßnahme und Zweifel bzgl. der Funktionstüchtigkeit der Anlage. Nach den Erläuterungen zur Auffindbarkeit wurde nun gefordert, die Gestaltung des Auslaufes des Schlitzpasses und eventuelle Planungsalternativen zu prüfen. Planer und Fischereibiologe der N-ERGIE AG erläuterten, dass aus fachlicher Sicht und vor allem auf Grund der beengten Platzverhältnisse und vor dem Hintergrund, dass die Anlage im Wasserschutzgebiet Erlenstegen zur Ausführung komme, eine Umplanung der Fischaufstiegsanlage oder die Erstellung eines Umgehungsgerinnes nicht möglich sei. Das Umweltamt schlug vor, in einem weiteren Gespräch unter Beteiligung einzelner Naturschutzbeiräte die noch offenen Diskussionspunkte zu klären. Dieses Gespräch fand am auf Einladung der N-ERGIE AG statt

8 Die noch bestehenden fachlichen Vorbehalte, wonach die Fische nach ihrem Aufstieg über den Schlitzpass in die Sogwirkung der nahen Wasserkraftturbine geraten würden, wurden aus der Sicht des Umweltamtes in diesem Gespräch und nach Vorlage eines zusätzlich vorgelegten rechnerischen Nachweis entkräftet. Weiter wurde dargelegt, dass die Anlockströmung auch mit der geplanten Dotationsmenge von 350 l/s Sekunde eine ausreichende Auffindbarkeit erwarten lässt. Auch auf Basis der durchgeführten Prüfungen und Erörterungen hielt die N-ERGIE AG ihren Antrag aufrecht. Nach Abwägung der vorgebrachten Argumente wurde seitens des Umweltamtes entschieden, dass dem Antrag auf wasserrechtliche Plangenehmigung zur Errichtung der Fischaufstiegsanlage stattgegeben wird. Hierbei fand insbesondere Berücksichtigung, dass seitens des amtlichen Sachverständigen (Wasserwirtschaftsamt Nürnberg) die vorgebrachten Kritikpunkte nicht geteilt wurden, die Anlage den einschlägigen technischen Regelwerken (DWA M 509 und Praxishandbuch für Fischaufstiegshilfen des Landesamtes für Umweltschutz) entspricht und das Vorhaben dementsprechend positiv begutachtet wurde. Eine mangelnde Funktionstüchtigkeit der Anlage oder sogar negative Auswirkungen auf das Gewässer oder die Fischfauna sind nicht zu erwarten. Die von der Fachberatung für Fischereiwesen des Bezirkes Mittelfranken und dem Naturschutzbeirat dargelegten Vorbehalte wurden aus Sicht des Umweltamtes und dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg plausibel widerlegt. Eine rechtliche Grundlage für eine Ablehnung des Antrages lag damit nicht vor. Die wasserrechtliche Plangenehmigung wurde daher mit Bescheid des Umweltamtes von erteilt. Um die Funktionstüchtigkeit der Fischaufstiegsanlage in Form eines Schlitzpasses nach deren Inbetriebnahme zu überprüfen, enthält der Genehmigungsbescheid Auflagen, welche den Antragsteller N-ERGIE AG verpflichten, einen Probebetrieb und geeignete Monitoring- Maßnahmen unter Einbeziehung der Fachberatung für Fischereiwesen des Bezirkes Mittelfranken und dem Fischereiverein Nürnberg durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Umweltamt vorzulegen. Nach Auswertung dieses Berichtes wird unter Einbeziehung des Wasserwirtschaftsamtes, der Fachberatung für Fischereiwesen des Bezirkes Mittelfanken und dem Fischereiverein Nürnberg geprüft, inwieweit weitere Monitoring-Maßnahmen erforderlich und gegebenenfalls Verbesserungen an der Anlage notwendig sind. Zur Vorbereitung von Probebetrieb und Monitoring wird die N-ERGIE AG vor Inbetriebnahme der Anlage zeitnah ein Abstimmungsgespräch mit dem Fischereiverein Nürnberg und der Fachberatung für das Fischereiwesen des Bezirkes Mittelfranken organisieren

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