Konzept für Gültigkeit und Anwendungsverpflichtung für V-Modell-Releases. Version: 1.4

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1 Konzept für Gültigkeit und Anwendungsverpflichtung für V-Modell-Releases Version: 1.4 Projektbezeichnung WEIT IV, TP AZA Projektleiter Prof. Dr. Rausch Verantwortlich Wolfgang Kranz Erstellt am Zuletzt geändert :54 Bearbeitungszustand in Bearbeitung vorgelegt X fertig gestellt Dokumentablage V-Modell-XT Version Version 1.4

2 Weitere Produktinformationen Mitwirkend Erzeugung Produktumfang für das Projektmanagement Projektplan [Dateiname] Projekthandbuch [Dateiname] Änderungsverzeichnis Änderung Nr. Datum Version Geänderte Kapitel Beschreibung der Änderung Autor Zustand Alle Initiale Produkterstellung Kranz vorgelegt Alle Gültigkeitsdauern weich formuliert Generelle Überarbeitung Rauh vorgelegt Vorgelegt Einarbeitung der Kommentare der Vorstandsitzung am Rauh Vorgelegt Reviekommentar Rulinski übernommen Rauh Fertig gestellt Änderungen bzgl Verf für Pur und Pur Rauh Vorgelegt Prüfverzeichnis Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über alle Prüfungen sowohl Eigenprüfungen wie auch Prüfungen durch eigenständige Qualitätssicherung des vorliegenden Dokumentes. Datum Geprüfte Version Anmerkungen Prüfer Neuer Produktzustand Kap. 3.2 überarbeitet Kranz In Bearbeitung Dokument geprüft Rehmann fertiggestellt Seite 2/11

3 Inhalt Ziel des Dokuments Einleitung und Überblick Anforderungen aus Sicht der Stakeholder Problemanalyse Verbindlichkeit und Anwendungsverpflichtung eines V-Modell XT Release Anwendung des V-Modell XT im Rahmen eines öffentlichen Auftrags Anwendung des V-Modell XT aufgrund organisationsspezifischer Regelungen Anwendung des V-Modell XT aufgrund einer Entscheidung im Projekt Lösungsansatz für die Gültigkeit des V-Modell XT Definition eines V-Modell XT Minor Release Definition eines V-Modell XT Major Releases Beziehungen zum Zertifizierungsprogramm Einfluss auf die Personenzertifizierung Einfluss auf die Zertifizierung von Ausbildungsverfahren Einfluss auf Konformitätszertifikate und deren Überprüfungsverfahren Regelung für die Gültigkeit und Anwendungsverpflichtung Seite 3/11

4 Ziel des Dokuments Das vorliegende Dokument beschreibt das Konzept für Gültigkeit und Anwendungsverpflichtung für V-Modell-Releases. Zunächst werden einleitend die Anforderungen der Stakeholder und die daraus sich ergebende Problemstellung analysiert (Kap.1). Darauf aufbauend werden Verbindlichkeit und Anwendungsverpflichtung aus der Sicht der Anwendung untersucht (Kap. 2) Anschließend wird ein Lösungsansatz skizziert, welcher die Anforderungen der Stakeholder integriert (Kap.3). Abschließend werden die Beziehungen zum Zertifizierungsprogramm untersucht und die Regelungen für die Gültigkeit und Anwendungsverpflichtung festgelegt (Kap.4). 1 Einleitung und Überblick Das V-Modell XT ist der Entwicklungsstandard für IT-Systeme der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Einführung im Februar 2005 steht das V-Modell XT der Allgemeinheit frei zur Verfügung. Das V-Modell XT wird mittlerweile nicht nur von Behörden und im Verteidigungsbereich sondern auch von vielen Unternehmen als grundlegende Richtschnur für die Organisation, Management und Durchführung von Projekten angewendet. Dabei stellen sich folgende zentrale Fragen: Was ist der für den Anwender verpflichtende Teil des V-Modell XT? In welchen Intervallen werden Weiterentwicklungen bzw. neue Releases des V- Modell XT für die Anwender verpflichtend und welche Übergangsregelungen gibt es? Diese Fragen hängen unter anderem zusammen mit den Regelungen zur Zertifizierung von Personen und Verfahren, da die Zertifikate natürlich eine gewisse Geltungsdauer haben und unter Berücksichtigung der geltenden Ausgabe des V-Modell XT in gewissen Intervallen aktualisiert werden müssen. 1.1 Anforderungen aus Sicht der Stakeholder Im Folgenden werden die Anforderungen aus Sicht der wesentlichen Stakeholder kurz dargestellt. Wissenschaft und Forschung haben entsprechend ihres Auftrages zum Ziel, den Innovationszyklen der jeweiligen Technologie zu folgen und den neuesten Stand der Technik in das V-Modell XT einzubringen. Dies bedeutet Änderungsentscheidungen umgehend in die Dokumentation einzuarbeiten Weiterentwicklungsergebnisse schnell in die Dokumentation zu integrieren die Schulungsunterlagen analog mitzuziehen Weiterentwicklungen bei den Werkzeugen sofort einzuarbeiten Hohe Aktualität und würde kurze Release-Intervalle bedeuten. Hingegen erwarten Behörden: Eine möglichst stabile Vertragsgrundlage Stabile Werkzeuge Geringen Qualifizierungsaufwand für die Mitarbeiter Kontinuierliche Weiterentwicklung Seite 4/11

5 Insbesondere spricht schon das teilweise langfristige Genehmigungsverfahren gegen kurzfristige Aktualisierungen von als Vertragsgrundlage erlassenen Ausgaben des V- Modell XT. Ziele der Industrie sind: Gute Praxisnähe Einsatz bewährter Abläufe (best practices) Stabile Werkzeuge Stabile Vertragsgrundlage Geringer Implementierungsaufwand Hohe Kontinuität Aber auch Steigerung der Effektivität aufgrund modernisierter Abläufe verbunden mit Anwendung neuester Methoden und Werkzeuge Die Zertifikatsinhaber wiederum sehen vor allem den Aufwand für den Erwerb und die Aufrechterhaltung ihrer Zertifikate und fordern demzufolge: Lange Gültigkeit ihrer Zertifikate. sind aber auf der anderen Seite an der Aktualität ihrer Inhalte interessiert. Dies bedeutet, dass sowohl Behörden wie auch Industrie und Zertifikatsinhaber zwar an einer längerfristigen Anwendung einer Ausgabe des V-Modell XT interessiert sind, aber auch wie Forschung und Lehre an der Anpassung des eingesetzten Standards an den Stand der Technik. 1.2 Problemanalyse Dem Wunsch nach möglichst hoher Aktualität und schneller Anpassung des V- Modell XT an den Stand der Technik steht also der Wunsch nach Kontinuität entgegen. Im Rahmen der Entwicklung des V-Modell XT im Projekt WEIT wurden Releases zum Teil in halbjährlichen Abständen herausgegeben. Ein Release des V-Modell XT besteht dabei aus: der Dokumentation des V-Modell XT, den Werkzeugen (Projektassistent und Editor), den Schulungsunterlagen, der Darstellung im Internet. Im Rahmen der Überführung des V-Modell XT in einen kontinuierlichen Weiterentwicklungs- und Pflegeprozess gilt es nun, die Rahmenbedingungen für die Herausgabe von Releases festzulegen. Insbesondere sind folgende Themen zu klären: Was ist der für den Anwender verpflichtende Teil eines Releases? Was ist der für den Anwender verpflichtende Teil der Dokumentation des V- Modell XT? In welchen Intervallen kann der verpflichtende Teil aktualisiert werden? In welchen Intervallen sind Aktualisierungen von Releases zweckmäßig? Wie ist die Anwendungsverpflichtung geregelt? Der Rhythmus der Aktualisierung hängt zum einen von Änderungen im Stand der Technik ab, wird aber andererseits wesentlich durch die Vorgaben zur Verbindlichkeit und Anwendungsverpflichtung beeinflusst. Daher werden diese als erste betrachtet. Seite 5/11

6 In der Vergangenheit erfolgten offizielle Ausgaben des V-Modells im Abstand mehrerer Jahre, so von V-Modell 92 auf V-Modell 97 im Abstand von 5 Jahren und dann auf V- Modell XT im Abstand von je nach Ministerium minimal 7 Jahren. Hingegen wurden beispielsweise kurzfristige Aktualisierungen zwar in das V-Modell 92 eingearbeitet, jedoch nicht veröffentlicht. Auf internationaler Ebene werden Anpassungen von ISO-Normen beispielsweise in Abständen von minimal fünf Jahren vorgenommen. 2 Verbindlichkeit und Anwendungsverpflichtung eines V- Modell XT Release Hinsichtlich der Verbindlichkeit und Anwendungsverpflichtung von V-Modell XT Releases kann man drei verschiedene Fälle unterscheiden: Vorgabe des V-Modell XT im Rahmen eines öffentlichen Auftrags, Vorgabe des V-Modell XT aufgrund organisationsspezifischer Regelungen (V-Modell XT ist Hausstandard), Anwendung des V-Modell XT aufgrund einer Entscheidung im Projekt. Diese werden im Folgenden näher analysiert. 2.1 Anwendung des V-Modell XT im Rahmen eines öffentlichen Auftrags Im Rahmen eines öffentlichen Auftrags werden die Regelungen für die Verbindlichkeit und Anwendungsverpflichtung ähnlich wie beim Vorgängermodell V-Modell 97 sein. Dies heißt, alle Hilfsmittel eines Releases wie die Werkzeuge, die Schulungsunterlagen oder die Darstellung im Internet sind als unterstützend und nicht als verpflichtend zu betrachten. Beispielsweise hat jede Organisation ihre eigene Werkzeug-Umwelt. Im Normalfall werden daher Werkzeuge nicht vorgeschrieben. Im Gegensatz dazu war der sogenannte Regelungsteil des V-Modells 97 verbindlich für die Anwendung in Verträgen nach V-Modell 97 für den Auftragnehmer vorgeschrieben. Übertragen auf das V-Modell XT heißt dies, dass nur die Anteile der Dokumentation des V-Modell XT mit Regelungscharakter verpflichtend für die Anwendung sind. Details zur Verbindlichkeit sind in den Festlegungen zur Konformität und zum Referenzmodell geregelt. Die Anwendung des V-Modell XT wird per Vertrag von der auftraggebenden Behörde für den Auftragnehmer verpflichtend vorgegeben. Dabei wird das zu verwendende Release des V-Modell XT festgelegt und im Projekthandbuch festgeschrieben. Diese ist dann bis zum Ende des Projektes gültig. Üblicherweise überwacht der Auftraggeber die Anwendung über seine Qualitätssicherung (z.b. die Güteprüfstellen). Neue offiziell erlassene Releases des V-Modell XT führen nicht zu Anpassungen im Projekt, es sei denn, Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren dies. Einige Organisationen, welche solche Behörden-Aufträge ausführen, leiten aus dem V- Modell XT auch gleichzeitig ihren organisationsspezifischen Prozess ab. Dabei werden sie darauf achten, dass dieser konform zum V-Modell XT Referenzmodell ausgebildet wird. Nur dann können sie mit einer Anerkennung durch die Behörden rechnen, so dass sie ihr organisationsspezifisches V-Modell XT in Behörden-Verträgen einsetzen können. Dessen Konformität kann dann durch eine Konformitätsüberprüfung nach den in WEIT definierten Kriterien zertifiziert werden. Um dieses Konformitäts-Zertifikat aufrecht zu halten, müssen sie folglich die Änderungen des Referenzmodells auch in ihr organisationsspezifisches V-Modell einbringen. Seite 6/11

7 2.2 Anwendung des V-Modell XT aufgrund organisationsspezifischer Regelungen Viele Organisationen verwenden das V-Modell XT als Basis für die organisationsspezifische Definition ihrer Prozesse. Meist geht diese auch in die Festlegungen zum Qualitätsmanagementsystem der Organisation ein (z.b. als Festlegung für den Entwicklungsprozess im Rahmen der ISO 9000). Die jeweilige Organisation entscheidet dann, welches Release des V-Modells sie als Basis verwendet. Die Verpflichtung zur Anwendung des V-Modell XT wird durch eine Anweisung der Organisation geregelt und gilt normalerweise für alle Projekte. Die zu Projektbeginn gültige Ausgabe des organisationsspezifischen V-Modell XT wird normalerweise für die Laufzeit des Projektes angewendet. Die Überwachung der Anwendung ist Aufgabe der Organisation. Diese wird speziell bei Verwendung des V-Modell XT im Rahmen ihres Qualitätsmanagementsystems auf die Anwendung achten, da sie andernfalls Gefahr läuft, ihre entsprechende Zertifizierung zu verlieren. Aus den vorher diskutierten Themen resultiert die Forderung nach längerer Gültigkeitsdauer einer Ausgabe des V-Modell XT. Änderungen des Entwicklungs-Standards ziehen nämlich größere Aufwendungen nach sich: Anpassung der anderen Prozesse in der Organisation, Anpassung des Qualitätsmanagementsystems, Anpassung vorhandener Zertifizierungen, Veröffentlichung und Information innerhalb der Organisation, Nachschulung der betroffenen Mitarbeiter. 2.3 Anwendung des V-Modell XT aufgrund einer Entscheidung im Projekt Am Anfang eines Projektes ist die Entscheidung zu treffen, welcher Standard für die Vorgehensweise im Projekt verwendet werden soll. Das Projekt entscheidet also, welches Release des V-Modells es verwenden will. Die Festlegung erfolgt im Projekthandbuch. In Projekten gilt dann normalerweise das zu Projektbeginn festgelegte Release für die Laufzeit des Projektes. Zur Anwendung sind alle Projekt-Mitarbeiter verpflichtet. Der Projektleiter und der Qualitätssicherungsbeauftragter im Projekt wachen über die Anwendung. 3 Lösungsansatz für die Gültigkeit des V-Modell XT Im Folgenden wird eine Lösung diskutiert, welche eine Kombination der beiden widersprüchlichen Ziele: Kurzfristige Anpassung des V-Modell XT an den Stand der Technik Langfristige Grundlage für die kontinuierliche Anwendung des V-Modell XT, möglich macht. Hierzu wird im Folgenden unterschieden zwischen Minor Releases zur kurzfristige Anpassbarkeit an den Stand der Technik und Major Releases als stabile Grundlage für die kontinuierliche Anwendung. Seite 7/11

8 3.1 Definition eines V-Modell XT Minor Release Der Zweck neuer Minor Releases des V-Modell XT ist es, den aktuellen Stand der Technik zeitnahe in das V-Modell XT abzubilden. Minor Releases dienen den Anwendern dazu, sich über die Weiterentwicklung des V-Modell XT zeitnahe zu informieren. Außerdem können Projekte das V-Modell XT Minor Release als aktuellen Stand der Technik im gegenseitigen Einverständnis anwenden. Ein Minor Release des V-Modell XT beinhaltet: Dokumentation Produktvorlagen Quellen (Bilder, xml-modell) Beispielprojekte und -dokumente Werkzeuge (Projektassistent, Editor) Schulungsunterlagen Internetauftritt Der Umgang mit Minor Releases des V-Modell XT ist wie folgt: Minor Releases sind nicht verbindlich für die Vertragsgestaltung zwischen auftraggebender Behörde und Auftragnehmer, es sei denn Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren dies ausdrücklich. Minor Releases werden nur als Basis für die Konformität von organisationsspezifischen Vorgehensmodellen herangezogen, wenn die Organisation dies wünscht. Minor Releases beeinflussen die Gültigkeit von Personenzertifikaten nicht. Um die Aktualität des Modells zu gewährleisten, werden Minor Releases in kurzfristigen Intervallen herausgegeben. 3.2 Definition eines V-Modell XT Major Releases Der Zweck eines neuen Major Releases des V-Modell XT ist es u.a., eine aufgrund der Weiterentwicklung erforderliche neue Basis für die Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festzulegen. Ein Major Release des V-Modell XT ist somit ein für die Anwendung in der Bundesverwaltung festgeschriebener Konfigurationsstand des V-Modell XT Referenzmodells und erfasst im Wesentlichen die das Referenzmodell betreffenden Änderungen des V-Modell XT seit der letzten Ausgabe. Ein Major Release des V-Modell XT Referenzmodells beinhaltet: Dokumentation Produktvorlagen Quellen (Bilder, xml-modell) Beispielprojekte und -dokumente Werkzeuge (Projektassistent, Editor) Schulungsunterlagen Internetauftritt Der Umgang mit Major Releases des V-Modell XT ist wie folgt: Major Releases stellen einen wesentlichen Schritt in der Weiterentwicklung des V- Modell XT dar. Seite 8/11

9 Major Releases schließen immer alle Änderungen am Referenzmodell in den zwischenzeitlich herausgegebenen Minor Releases ein. Die Konformität eines organisationsspezifischen V-Modells wird auf ein spezifisches Major Release des V-Modell XT Referenzmodell bezogen, falls die Organisation kein Minor Release als Basis für die Konformitätsprüfung wünscht. Aufgrund des damit verbundenen Aufwandes für die Anwender wird auf adäquate Intervalle zwischen der Herausgabe von neuen Major Releases geachtet. Basis für die Länge der Intervalle sind die in Kap.1.2 beschriebenen Zeit-Intervalle zwischen offiziellen Ausgaben des V-Modells (d.h. in der Regel fünf Jahre), Es können jedoch gegebenenfalls auch kürzere oder längere Intervalle gewählt werden. 4 Beziehungen zum Zertifizierungsprogramm Das gesamte Zertifizierungsprogramm ist von den Regelungen zur Gültigkeit und Anwendungsverpflichtung betroffen. Daher wird der Einfluss auf die verschiedenen Zertifikate im Folgenden diskutiert und eine Regelung für die Gültigkeit und Anwendungsverpflichtung entwickelt. Im Einzelfall kann von allen in den folgenden Kapiteln genannten Zeitintervallen auf Beschluss des Vorstands des Weit e.v. abgewichen werden. 4.1 Einfluss auf die Personenzertifizierung Bei den Personenzertifikaten spielt insbesondere die Gültigkeitsdauer eine Rolle. Die Gültigkeitsdauer von Personenzertifikaten bleibt unabhängig von Release-Zyklen bei 3 Jahren. Den Zertifikatsinhabern kann nicht zugemutet werden, ihre Zertifikate im Abstand von Monaten zu erneuern, um sie aktuell zu halten. Sie haben aber die Möglichkeit, sich durch Informationen über Änderungen und Weiterentwicklungen auf der Webseite des Weit e.v. auf dem aktuellen Stand zu halten. 4.2 Einfluss auf die Zertifizierung von Ausbildungsverfahren Ausbildungsunternehmen werden interessiert sein, ihr Ausbildungsverfahren möglichst zeitnahe an neue Minor Releases anzupassen. Dabei geht es vordringlich um die Überarbeitung der Schulungsunterlagen. Hier wird eine Übergangsfrist von drei Monaten nach Veröffentlichung eines neuen Minor Releases gewährt. In diesem Zeitraum können Ausbildungsunternehmen bei der Anmeldung der Prüfung wählen, welches Release der Prüfung als Basis dienen soll. Für die Durchführung von Schulungen dürfen nur zertifizierte Personen eingesetzt werden. Diese werden in regelmäßig zu besuchenden Treffen (Weit e.v. Fachgremium der Ping-ler) über neue Minor und Major Releases informiert. 4.3 Einfluss auf Konformitätszertifikate und deren Überprüfungsverfahren Organisationen mit Verfahrenszertifikaten für Konformitätsprüfungen bzw. Assessments oder Audits müssen in der Lage sein, Überprüfungen der Konformität bzw. Überprüfungen der V-Modell XT konformen Projektdurchführung auf Basis der Releases der letzten zwei Jahre (bei Audits ggf. auch länger) durchführen zu können. Ebenso wie bei Ausbildungsverfahren dürfen für die Durchführung von Konformitätsprüfungen bzw. Assessments oder Audits nur zertifizierte Personen eingesetzt werden. Diese werden in regelmäßig zu besuchenden Treffen (Weit e.v. Fachgremium der Ping-ler) über neue Minor und Major Releases informiert. Eine rechtzeitige Information durch das CCB vorausgesetzt sollte eine Überprüfung der Konformität bzw. die Durchführung eines Seite 9/11

10 Assessments oder Audits auf Basis eines neuen Releases innerhalb von drei Monaten nach Release-Herausgabe möglich sein. An Behörden-Aufträgen interessierte Organisationen mit einem spezifisch definierten V- Modell werden darauf achten, den aktuellen Stand der jeweiligen V-Modell XT Major Release in ihr organisationsspezifisches V-Modell möglichst kurzfristig einzuarbeiten. Nur dann werden sie bei Ausschreibungen der Behörden ein konkurrenzfähiges Angebot auf der Basis des aktuellen Major Release abgeben können. Allerdings kann das Einbringen von größeren Änderungen in ein organisationsspezifisches Vorgehensmodell und die Implementierung in der Organisation bzw. den Projekten durchaus 1½ bis 2 Jahre dauern. Dies erscheint ziemlich lang. Allerdings sollten solche Organisationen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihr organisationsspezifisches V-Modell an den Behörden-Standard angepasst haben. Denn dies stellt die qualifizierte Anwendung des V-Modell XT durch ihre Mitarbeiter langfristig sicher und sorgt für ein gemeinsames Verständnis in der Kommunikation zwischen behördlichen Auftraggebern und Auftragnehmern. Hier wird also im Vergleich zu der vorher diskutierten Anpassung der Verfahren eine längere Übergangsfrist von 2 Jahren gewährt. Bei der Erst-Zertifizierung eines organisationsspezifischen Prozesses bzw. bei einem Assessment ist das aktuelle Major Release des V-Modell XT der Bezugspunkt. Auf Wunsch der Organisation kann als Basis für die Prüfung aber auch ein gegenüber dem aktuellen Major Release neueres Minor Release herangezogen werden. Ebenso ist es immer möglich ein Release der letzten zwei Jahre als Basis zu verwenden, auch wenn dieses älter als das aktuelle Major Release ist. Bei Audits gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie bei Konformitätsprüfungen und Assessments, allerdings ist wegen der teilweise langen Laufzeit von Projekten der Projektstart der Bezugspunkt für die Zuordnung des V-Modell XT Releases bzw. des Releases des organisationsspezifischen Prozesses. Wurde im Projektverlauf auf eine neuere Version gewechselt, wird diese als Basis für die Prüfung verwendet. 4.4 Regelung für die Gültigkeit und Anwendungsverpflichtung Angesichts der vorher diskutierten Punkte kann nicht erwartet werden, dass die Anwender sofort nach Herausgabe eines neuen Major Release des V-Modell XT die Änderungen umsetzen. Es ist zwar vorgesehen, ein neues Major Release zwei Monate vor Veröffentlichung auf der Web-Seite des Weit e.v. anzukündigen und Organisationen mit Verfahrenszertifikaten, Mitglieder des Weit e.v. und den Ansstand e.v. per Mail zu benachrichtigen. Wie vorher dargestellt sind aber weder Behörden noch Industrie oder Ausbildungsunternehmen in der Lage, ein Major Release mit größeren Änderungen sofort in ihrer Organisation bzw. ihren zertifizierten Verfahren durchgängig zu implementieren. Weiterhin kann man nur von einer unterschiedlichen Abstufung der Übergangsfrist ausgehen, da sich der Zeitbedarf für die Anpassung eines organisationsspezifischen V- Modells wesentlich von dem für die Anpassung eines Verfahrens unterscheidet. Hinzu kommt jeweils der Zeitaufwand von der Beantragung bis zur Erteilung des aktualisierten Zertifikates, in dem beispielsweise die relevanten Prüfungen von der Zertifizierungsstelle durchzuführen sind. Zudem wird der zu erwartende Andrang nach der Ausgabe eines neuen Major Release voraussichtlich zu Verzögerungen führen. Es werden daher folgende Regelungen festgelegt, von denen aber im Einzelfall auf Beschluss des Vorstands des Weit e.v. abgewichen werden kann: Seite 10/11

11 Personenzertifizierung Personenzertifikate haben eine Gültigkeit von 3 Jahren unabhängig von der Veröffentlichung neuer Minor oder Major Releases. Für die Durchführung von Schulungen bzw. Konformitätsprüfungen / Assessments / Audits dürfen nur zertifizierte Personen eingesetzt werden. Diese werden in regelmäßig zu besuchenden Treffen (Weit e.v. Fachgremium der Ping-ler) über neue Minor und Major Releases informiert. Ausbildungsverfahren Für die Anpassung von Schulungsunterlagen an neue Minor Releases wird eine Übergangsfrist von drei Monaten nach Veröffentlichung eines neuen Minor Releases gewährt. Bis zu drei Monate nach Veröffentlichung eines neuen Minor Releases darf als Basis für Schulungen noch das vorherige Minor Release verwendet werden. Dies muss bei der Anmeldung der Prüfung angegeben werden. Verfahren zur Überprüfung der Konformität bzw. der V-Modell XT konformen Projektdurchführung Überprüfungen der Konformität bzw. der V-Modell XT konformen Projektdurchführung müssen auf Basis der Releases der letzten zwei Jahre durchgeführt werden können. Bei Veröffentlichung eines neue Releases (Major oder Minor) wird eine Übergangsfrist von drei Monaten gewährt. Konformitätszertifikate Die Veröffentlichung eines neuen Minor Releases wirkt sich auf die Gültigkeit der Konformitätszertifikate nicht aus. Bei Veröffentlichung eines neuen Major Releases wird für die Anpassung organisationsspezifischer Vorgehensmodelle und deren Anwendung in neuen Projekten eine Übergangsfrist von 2 Jahren gewährt. Bei der Erst-Zertifizierung eines organisationsspezifischen Prozesses bzw. bei einem Assessment ist das aktuelle Major Release des V-Modell XT der Bezugspunkt. Auf Wunsch der Organisation kann als Basis für die Prüfung aber auch ein gegenüber dem aktuellen Major Release neueres Minor Release herangezogen werden. Ebenso ist es immer möglich ein Release der letzten zwei Jahre als Basis zu verwenden, auch wenn dieses älter als das aktuelle Major Release ist. Bei Audits gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie bei Konformitätsprüfungen und Assessments, allerdings ist wegen der teilweise langen Laufzeit von Projekten der Projektstart der Bezugspunkt für die Zuordnung des V-Modell XT Releases bzw. des Releases des organisationsspezifischen Prozesses. Wurde im Projektverlauf auf eine neuere Version gewechselt, wird diese als Basis für die Prüfung verwendet. Seite 11/11

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