DER BUNDESGESCHÄFTSFÜHRER
|
|
- Hannah Schmid
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DER BUNDESGESCHÄFTSFÜHRER Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Referat 605 Tulpenfeld Bonn Per eigenversorgung@bnetza.de Ihr Zeichen Ihr Schreiben Unser Zeichen Durchwahl Datum BGF/Lo/RR 02242/ lohaus@dwa.de / reifenstuhl@dwa.de Stichwort: Eigenversorgung DWA-Stellungnahme zum Leitfaden Eigenversorgung Konsultationsfassung Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Leitfaden Eigenversorgung, von der die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.v. (DWA) gerne Gebrauch macht, um nach unserer Einschätzung wichtige Ergänzungen und Anpassungen des Leitfadens darzustellen. Die DWA setzt sich intensiv für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasser- und Abfallwirtschaft ein. Als politisch und wirtschaftlich unabhängige Organisation arbeitet die DWA fachlich auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall und Bodenschutz. Eine ihrer Kernaufgaben ist die Erstellung anerkannter technischer Regeln. Mit der Regelsetzung übernimmt die DWA Eigenverantwortung für ihr Fachgebiet und wirkt in hohem Maße staatsentlastend. Die DWA-Merk- und Arbeitsblätter werden durch die betroffenen Unternehmen gleichbedeutend mit den Normen des DIN angewandt. Die Branche ist seit Jahren engagiert bei der Verbrauchssenkung und Effizienzsteigerung, der Energieerzeugung und der Einbindung der Standorte wasserwirtschaftlicher Anlagen in ein intelligentes, dezentral organisiertes Energiesystem. Vor diesem Hintergrund begrüßt die DWA das Vorhaben der BNetzA, die offenen Fragen zum 61 EEG in ihrem Leitfaden zu präzisieren und damit die Perspektiven für den Erhalt und den Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien auf Klärwerksstandorten zu verbessern. Kläranlagen zählen mit einem jährlichen Strombedarf von rund 4,2 TWh und einem Wärmeverbrauch von ca. 3,2 TWh zu den größten kommunalen Strom- und Wärmeverbrauchern. Gleichzeitig bietet die Wasserwirtschaft viele Chancen für eine nachhaltige Energiegewinnung, wie zum Beispiel die Wasserkraft oder die energetische Nutzung von Klärschlamm auf Kläranlagen bis hin zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser. Auf derzeit ca Kläranlagen werden rund 1,1 TWh Strom und über 2,5 TWh Wärme im Jahr aus dem bei der Abwasserreinigung anfallenden, regenerativem Klärgas erzeugt. Das bei der Faulung von Klärschlamm anfallende Gas wird für den Betrieb von hocheffizienten Blockheizkraftwerken (BHKW) zur Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt. Diese Art der Energieerzeugung ist nicht nur besonders energieeffizient, sondern auch umweltfreundlich und ressourcenschonend. Seite 1/5
2 Vor diesem Hintergrund investieren die Betreiber von Kläranlagen in die Errichtung oder Modernisierung solcher Anlagen zu Erzeugung regenerativer Energie. Diese Anlagen leisten einen wertvollen ökologischen und wirtschaftlichen Beitrag zur Energiewende. Nach einer Potentialstudie der DWA könnte die Stromerzeugung auf Kläranlagen insgesamt auf ca. 3 TWh pro Jahr erhöht werden: Bei großen Kläranlagen mit vorhandener Klärgasnutzung insbesondere durch Effizienzsteigerungen, bei kleinen und mittleren Kläranlagen durch Nachrüstung einer Faulgaserzeugung und der Inbetriebnahme von BHKW-Anlagen zur Verwertung des anfallenden Klärgases. I. Zur Abgrenzung der EEG-umlagefreien Eigenstrommengen von EEG-umlagepflichtigen Liefermengen Während die vom Eigenversorger selbstverbrauchten Strommengen im Falle von Bestandsanlagen gemäß 61 Abs. 3 bzw. Abs. 4 EEG vollständig EEG-umlagefrei bzw. gemäß 61 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 EEG EEG-umlagereduziert sind, sind an Dritte gelieferte Strommengen (in voller Höhe) EEG-umlagepflichtig. Diese an Dritte gelieferten Mengen müssen daher von den Eigenstrommengen abgegrenzt werden. Insbesondere im Hinblick auf Kleinstverbräuche von Dritten, die sich auf dem Produktions- oder Betriebsgelände des Eigenversorgers befinden, besteht jedoch das praktische Problem, dass oftmals Messeinrichtungen nicht vorgehalten werden, über welche die Stromverbräuche des Dritten erfasst werden könnten. Hintergrund ist, dass in vielen Fällen keine Strombelieferung (vertraglich) vereinbart ist, sondern eine Abgabe von Strom (an einen Dritten) etwa auf Grundlage eines Mietverhältnisses erfolgt und die Stromabgabe im Rahmen einer Pauschale vergütet wird. In Einzelfällen gibt es zwar entsprechende Messeinrichtigungen, allerdings keine solchen, die eine viertelstundenscharfe Messung erlauben, sondern bloße sog. Arbeitszähler, anhand derer für Gewöhnlich Jahresstromverbräuche ermittelt werden. Damit der Eigenversorger seinen gesetzlichen Mess- und Meldeverpflichtungen nachkommen kann, ist die Abgrenzung seiner Eigenstrommengen von an Dritte gelieferte Strommengen erforderlich. Hierzu bestehen bislang keine ausreichenden rechtlichen Kriterien. Anwendungsbeispiele, in denen eine Abgrenzung von Eigenstrom- und Drittverbrauchsmengen praktisch schwierig ist, sind u.a.: - Stromverbräuche durch Baufirmen, Handwerker oder sonstige Dritte, die auf dem Produktions- oder Betriebsgelände des Eigenversorgers Bau- oder handwerkliche Tätigkeiten erbringen und hierzu vom Eigenversorger in der Regel kostenlos Strom erhalten. - Stromverbräuche einer mobilen Schlammentwässerung, welche von einem Dritten auf das Klärwerksgelände des Eigenversorgers verbracht wird und dort Strom aus der Eigenversorgungsanlage verbraucht. - Stromverbräuche in Getränke-, Kaffee- oder Süßigkeitenautomaten, die sich auf dem Betriebsgelände des Eigenversorgers befinden und Strom verbrauchen, allerdings von externen Dritten befüllt und gewartet werden. - Stromverbräuche sonstiger Dritter auf dem Betriebsgelände, etwa von Besuchern, Beratern, Angestellten, die nicht unmittelbare mit der Tätigkeit des Unternehmens in Zusammenhang stehen. Seite 2/5
3 Wir bitten die BNetzA um Ergänzung des Leitfadens zur Eigenversorgung um einen klarstellenden Hinweis, wie eigenverbrauchte und fremdverbrauchte Mengen im Einzelfall praxisgerecht voneinander abgegrenzt werden können. Wir verweisen hierzu auf das Hinweisblatt Stromzähler des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom Die dort für die Besondere Ausgleichsregelung vorgesehene Abgrenzung zwischen eigen- und drittverbrauchten Strommengen sollte auch im Anwendungsbereich des 61 EEG maßgeblich sein. Abgrenzungsmerkmal ist nach der Rechtsauffassung des BAFA, ob es sich bei den Stromverbräuchen um solche handelt, die für unternehmenseigene Zwecke eingesetzt werden, auch wenn sie rechtlich betrachtet von einem Dritten verbraucht werden. Hiermit lässt sich auch nach unserer Einschätzung eine praxistaugliche Abgrenzung schaffen, ohne dass damit eine missbräuchliche Ausweitung der EEG-umlageprivilegierten Strommengen verbunden wäre. Für die Übertragung der Gedanken des BAFA auch auf 61 EEG spricht auch die Einheit der Rechtsordnung, konkret: die gleichlaufende Auslegung des Begriffs des Verbrauchs innerhalb des EEG. II. Zur Regelung des 61 Abs. 7 EEG und zum Nachweis der Einhaltung des sog. ¼-h-Maßstabes Eigenversorger sind gem. 61 Abs. 7 EEG grundsätzlich verpflichtet, Nachweis über die Einhaltung des sog. ¼-h-Maßstabs zu erbringen: Nur diejenigen Strommengen, die innerhalb derselben Viertelstunde erzeugt und vom Eigenversorger verbraucht wurden, können demnach als EEGumlagefrei eingestuft werden. Der ¼-h-Maßstab soll nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut auch für die Stromerzeugung in Bestandsanlagen gemäß 61 Abs. 3 oder Abs. 4 EEG gelten. In der Praxis stellt sich häufig das Problem, dass wenn man nach den vorstehenden Hinweisen und Ergänzungen unter Punkt I. zu dem Ergebnis kommt, dass es sich bei einzelnen Stromverbräuchen auf dem Produktionsgelände des Eigenversorgers um solche handelt, der eine Drittbelieferung zu Grunde liegt und die daher in voller Höhe EEG-umlagepflichtig sind von Dritten verbrauchte Strommengen entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nicht mittels Messeinrichtungen erfass werden, die einen Nachweis über die Einhaltung des ¼-h-Nachweises erlauben. Der Einbau bzw. die Nachrüstung von Messeinrichtungen, welche eine ¼-h-scharfe Erfassung des Stromverbrauchs ermöglichen (Registrierende Leistungsmessung, RLM), ist kostenintensiv und steht in einer Vielzahl der Fälle in keinem Verhältnis zu den tatsächlich von Dritten verbrauchten Strommengen bzw. den hierfür ggf. abgerechneten Stromlieferkosten. Es geht folglich nicht darum, Stromverbräuche der EEG-Umlagefreiheit des Eigenverbrauchs zuzuweisen, sondern zu verhindern, dass in Abweichung einer ¼-h-scharfen Erfassung von an Dritte abgegebene Bagatellmengen die eigene Eigenversorgungsmenge der EEG-Umlage unterfällt (infiziert wird). Wir bitten um einen klarstellenden Hinweis, dass der Nachweis des sog. Viertelstundenmaßstabs nicht ausschließlich mittels RLM-Messung erfolgen muss. Auch die aus dem Bereich der Strombelieferung bekannte und dort bewährte Kombination aus Arbeitszählern und Standardlastprofilen (SLP) sowie eine Schätzung der erzeugten und verbrauchten Strommengen anhand Seite 3/5
4 von Betriebsstundenzahlen und Leistungswerten muss im Anwendungsbereich des 61 EEG als geeigneter Nachweis der Einhaltung des ¼-h-Maßstabs anerkannt werden. III. Zum sog. Modernisierungstatbestand des 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 EEG Wir begrüßen die von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Klarstellungen im Hinblick auf den sog. Modernisierungstatbestand gemäß 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 EEG sowie die Feststellung, dass dem Eigenversorger bei der Zusammenstellung der zu modernisierenden Bestandsanlage ein Wahlrecht zu kommen soll. 1. Modernisierung setzt keine Technologiegleichheit voraus Es findet sich bislang kein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass die Ersetzung einer Bestandsanlage im Anwendungsbereich des 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 EEG nicht von der Art, insbesondere der jeweiligen Technologie der ersetzten sowie der ersetzenden Stromerzeugungsanlage abhängt. Nach dem gesetzlichen Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck der Regelung des 61 EEG muss es auch zulässig sein, im Hinblick auf die eingesetzte Technologie verschiedene Stromerzeugungseinheiten durcheinander ersetzen zu können, also beispielsweise Faulgas- BHKW durch eine Klärschlammverbrennungsanlage oder ein Erdgas-BHKW durch eine Windkraftanlage. Wir bitten die BNetzA um Klarstellung, dass es im Falle der Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung nicht auf den bzw. die eingesetzten Energieträger oder verwendeten Technologien der ersetzten sowie der ersetzenden Stromerzeugungsanlage ankommt. 2. Ergänzung zur relevanten Bezugsgröße für die Ermittlung der Leistungsgrenze gemäß 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 EEG Gemäß den Feststellungen auf Seite 62 des Leitfadenentwurfs soll bei der Ermittlung der Bezugsgröße für die Ermittlung der Leistungsgrenze im Anwendungsbereich des 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 EEG im Regelfall auf die Angabe auf dem Typenschild oder auf die Bescheinigung des Herstellers über die Nennleistung des Generators abzustellen sein. In der Praxis stellt sich hier das Problem, dass die Typenschildangabe wie auch die Herstellerangabe über die Nennleistung oftmals deutlich über der Leistung liegt, welche die Anlage tatsächlich zu leisten im Stande ist. Das liegt vor allem daran, dass der Generator aus technischen Gründen normalerweise größer dimensioniert ist, als die Antriebseinheit (z.b. Motor) leisten kann, um den Generator nicht am Limit zu betreiben. Es sollte ein klarstellender Hinweis in den Leitfaden aufgenommen werden, dass zwar im Regelfall die Nennwirkleistung des Generators maßgeblich ist, dass jedoch in Abweichung hiervon auf die tatsächliche Wirkleistung der Stromerzeugungseinheit bestehend aus Antriebs- und Generatoreinheit abzustellen ist, wenn andernfalls allein mit Blick auf die alte und die neue Generatorenwirkleistung die 30%-Grenze überschritten wird, obwohl die Wirkleistung der Stromerzeugungseinheit hierhinter zurückbleibt. Seite 4/5
5 IV. Zum unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gemäß 5 Nr. 12 EEG Der Begriff des unmittelbaren räumlichen Zusammenhangs ist an den aus dem Stromsteuerrecht entwickelten Begriff des räumlichen Zusammenhangs angelehnt. Dieser kann nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch bei einer Entfernung von 4,5 km (für eine Stromerzeugungsanlage mit einer elektrischen Leistung von ca. 120 kw) und (bei größeren Stromerzeugungsanlagen) ggf. auch noch darüber hinaus vorliegen. Durch die Hinzufügung des Begriffs unmittelbar soll das Verständnis dieser Tatbestandsvoraussetzung nach Auffassung der BNetzA eingeschränkt werden. Eine Einschränkung der räumlichen Zusammenhänge zwischen Erzeugungs- und Verbrauchsort kann beispielsweise bei Klärwerks- oder Wasserwerksstandorten allein wegen des Verlaufs einer Straße oder eines Gewässers dazu führen, dass eine Eigenversorgung im Sinne von 5 Nr. 12 EEG nicht mehr vorliegt, obwohl der räumliche Zusammenhang im Sinne der Rechtsprechung des BFH sowie ein funktionaler Zusammenhang über die Aufgabe und Anlagen der leitungsgebundenen Wasserver- und Abwasserentsorgung bestehen. Maßnahme: Wir bitten um eine klarstellende Ergänzung im Leitfaden, dass auch eine funktionale Verbindung zwischen zwei Standorten einen unmittelbaren räumlichen Zusammenhang herstellen kann. Im Hinblick auf die Stromerzeugung an Klärwerksstandorten besteht der funktionale Zusammenhang darin, dass der Betrieb der Anlagen am Erzeugungs- sowie am Verbrauchsstandort dem Zweck der Abwasserbehandlung dienen und hierbei auf Grund der räumlichen Begebenheiten oftmals etwas weiter entfernte Einrichtungen der Abwasserbehandlung mitversorgt werden müssen. Durch die Vorgabe, dass die Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen gemeinsam die Funktion der Abwasserbehandlung erfüllen, ist sichergestellt, dass hier keine missbräuchliche Erweiterung der EEG-umlageprivilegierten Strommengen erfolgt. Wir bitten Sie, im Zuge des Konsultationsprozesses unsere vorstehenden Hinweise zu prüfen und würden uns freuen, wenn der Leitfaden entsprechend angepasst werden kann. Sollten Sie weitere Erläuterungen zu unserer Stellungnahme wünschen, stehen wir Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bauass. Dipl.-Ing. Johannes Lohaus Bundesgeschäftsführer der DWA Seite 5/5
Stellungnahme zum Leitfaden Eigenversorgung Konsultationsfassung
Wasserverbandstag e.v. - Am Mittelfelde 169-30519 Hannover Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation - Referat 605 Tulpenfeld 4 53113 Bonn Per E-Mail: eigenversorgung@bnetza.de 20. November
MehrHinweisblatt Stromzähler. für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 31.03.2015
Hinweisblatt Stromzähler für den Nachweiszeitraum ab dem 31.03.2015 für stromkostenintensive Unternehmen Stand: 31.03.2015 Hinweisblatt Stromzähler 2 Sehr geehrte Antragssteller, mit dieser Fassung des
MehrBundesnetzagentur (BNetzA) Referat für erneuerbare Energien (605) Tulpenfeld 4 53113 Bonn. Düsseldorf, 1. Dezember 2015
Bundesnetzagentur (BNetzA) Referat für erneuerbare Energien (605) Tulpenfeld 4 53113 Bonn Düsseldorf, 1. Dezember 2015 524/617 Konsultation zum Leitfaden der BNetzA zur Eigenversorgung Sehr geehrte Damen
MehrKraft Wärme Kopplung. Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme. Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Kraft Wärme Kopplung Hocheffiziente Technik zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme Attraktive Zuschüsse nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, die
MehrVerantwortung der gesetzlichen Vertreter
Bescheinigung über eine unabhängige Prüfung gemäß 5 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 28 ("EEG") über Angaben nach 49 EEG der [Elektrizitätsversorgungsunternehmen]
MehrErfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom
Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband
Mehr3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013
3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur
MehrMerkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7
Merkblatt Nachhaltige Biomasseherstellung Anlagenbetreiber und Netzbetreiber 3/7 2 Merkblatt - Anlagen- und Netzbetreiber Mit dem Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Mehr- Lippstadt, 28.08.2015
Ansprechpartner: Frau Sonja Rappold Tel.: 02941/28 29 230 Frau Hannah Meister Tel.: 02941/28 29 241 Email: Netznutzung@stadtwerke-lippstadt.de - Lippstadt, 28.08.2015 EEG-Umlage für die Eigenversorgung:
MehrEEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015
EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 1 Wer Kartoffeln aus dem eigenen Garten isst, muss dafür auch keine Mehrwertsteuer zahlen. Peter
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn HAUSANSCHRIFT Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn UST.-ID.-NR. DE 114 110 249 BEARBEITET VON Anke Reich TEL +49 (0)2 28 99 68 45-2550 FAX +49 (0)2 28
MehrLeitartikel Weltnachrichten 2 / 2016
Leitartikel Weltnachrichten 2 / 2016 Armut smart bekämpfen Smart heißt intelligent, schlau oder geschickt. Manchmal ist damit auch gemeint, dass man moderne Technik wie Handys oder Internet einsetzt. Zum
MehrNeckarStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden. Gültig ab 1. Januar 2010
NeckarStrom 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2 Für Privat- und Geschäftskunden Gültig ab 1. Januar 2010 Strom Unsere Garantie für regionale Wasserkraft. Wir garantieren Ihnen, dass wir nur die Menge an NeckarStrom
MehrAnlage zu Hinweisverfahren 2012_30. Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell
Anlage zu Hinweisverfahren 2012_30 Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell 1. Ist 33 Abs. 1 Satz 1 EEG2012 für PV-Installationen von mehr als 10 Kilowatt nur für den über 10 kw hinausgehenden Leistungsanteil
MehrErläuterung zum Erhebungsbogen Stromkennzeichnung der Bundesnetzagentur nach 42 Abs. 7 EnWG
Allgemeine Erläuterung: Die übermittelten Daten aus dem Erhebungsbogen Stromkennzeichnung werden von der Bundesnetzagentur zur Überprüfung der in den Stromkennzeichnungen an Letztverbrauchern ausgewiesenen
MehrRechtliche Aspekte der Energieberatung
Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrDas eigene Kraftwerk im Haus.
Das eigene Kraftwerk im Haus. Stromerzeugende Heizungen etablieren sich immer mehr und fügen sich perfekt in praktisch jedes Wohnkonzept ein. 2 Das eigene Kraftwerk im Haus. Gewinnen Sie gleichzeitig Strom
Mehr1. Einleitung. 2. Gesetzliche Grundlagen
1. Einleitung Gemäß 52 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 BGBl. I S. 2074 (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2012), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012
MehrEntwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom
Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August
MehrHinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,
EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:
MehrKandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag. Bundestagswahl 2013
Kandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag Bundesverband WindEnergie e. V. Neustädtische Kirchstraße 6 10117 Berlin politik@wind-energie.de Bundestagswahl 2013 Sehr
MehrPhotovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch
Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Neben der Variante der Volleinspeisung des Solarstroms wird seit dem 01.01.2009 auch der Selbstverbrauch des Solarstroms gefördert. Hierbei erhält der Anlagenbetreiber
MehrMuster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens
Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster
MehrWechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten
Wechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten Stand: Juni 2015 Wechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten Als Verbraucherin und Verbraucher profitieren Sie vom Wettbewerb
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
Mehr2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung
Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte
MehrStrom in unserem Alltag
Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir
MehrAnschlussnutzungsvertrag Strom
für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:
Mehrzu dürfen. Im Folgenden finden Sie unsere Anmerkungen und Änderungsvorschläge:
Herrn Dr. Guido Wustlich Frau Astrid Wirnhier Referat III B 2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Düsseldorf, 26. Januar 2016 524/617 per E-Mail: buero-iiib2@bmwi.bund.de
MehrMieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten.
Mieterstrom Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten. Jetzt mit unseren Lösungen in die Energiezukunft starten! Klimaaktiv! www.mainova.de Die Energiezukunft
MehrErmsStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden in Bad Urach. Gültig ab 1. Oktober 2015
ErmsStrom 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2 Für Privat- und Geschäftskunden in Bad Urach Gültig ab 1. Oktober 2015 Strom Strom vom Diegele-Wehr für Bad Urach. An Neckar und Echaz produzieren wir jährlich
MehrEs gilt das gesprochene Wort. Anrede
Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs
MehrSALZBURG AUS ÜBERZEUGUNG: 100 % ÖKOSTROM WWW.SALZBURGOEKO.AT
SALZBURG AUS ÜBERZEUGUNG: 100 % ÖKOSTROM EIN NEUES KAPITEL DER NACHHALTIGKEIT Die Salzburg Ökoenergie GmbH wurde 2008 als hundertprozentiges Tochterunternehmen der Salzburg AG gegründet. Wir versorgen
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
Mehr1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden.
Vorbaurollladen Massanleitung Sehr geehrte Kunden, diese Maßanleitung dient zur korrekten Ermittlung der für den RDEMCHER Vorbaurollladen Konfigurator notwendigen Maße. Um diese nleitung optimal nutzen
MehrWIE WIRKLICH IST DIE WIRKLICHKEIT WIE SCHNELL WERDEN SMART GRIDS WIRKLICH BENÖTIGT? DI Dr.techn. Thomas Karl Schuster Wien Energie Stromnetz GmbH
WIE WIRKLICH IST DIE WIRKLICHKEIT WIE SCHNELL WERDEN SMART GRIDS WIRKLICH BENÖTIGT? DI Dr.techn. Thomas Karl Schuster Wien Energie Stromnetz GmbH Agenda Einleitung Historisches zum Thema Smart Definitionen
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrEVANGELISCHES SCHULZENTRUM LEIPZIG in Trägerschaft des Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirks Leipzig
Bewerbung um einen Diakonischen Einsatz Sehr geehrte Damen und Herren, die Schülerin/der Schüler.. wohnhaft in.. besucht zurzeit die 10. Klasse unseres Gymnasiums. Vom 26. Januar bis 05. Februar 2015 werden
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrGute Ideen sind einfach:
SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrUrteil des OLG Oldenburg:
Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14
MehrErstellen einer PostScript-Datei unter Windows XP
Erstellen einer PostScript-Datei unter Windows XP Sie möchten uns Ihre Druckvorlage als PostScript-Datei einreichen. Um Fehler in der Herstellung von vorneherein auszuschließen, möchten wir Sie bitten,
MehrSolarstrom mit Eigenverbrauchsregelung
Intersolar München 2010 Intersolar München 2010 Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Ralf Haselhuhn Vorsitzender des Fachausschusses Photovoltaik Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin Brandenburg
MehrKurzbeschreibung GVB-Marktstudie. Top-Anbieter von Telematiksystemen in der Transportlogistik
Kurzbeschreibung GVB-Marktstudie Top-Anbieter von Telematiksystemen in der Transportlogistik Eine Studie der Gesellschaft für Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik Durchgeführt vom International Performance
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens
Mehrbbzl Sehr geehrte Frau Zeller, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben.
bbzl Von: bbkh Gesendet: Freitag, 23. August 2013 08:07 An: bbzl Betreff: WG: Antwort auf Ihr Schreiben vom 01.07.2013 Von: Info - GRÜNE Bundestagsfraktion [mailto:info@gruene-bundestag.de] Gesendet: Donnerstag,
MehrWelche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test?
Welche Unterschiede gibt es zwischen einem CAPAund einem Audiometrie- Test? Auch wenn die Messungsmethoden ähnlich sind, ist das Ziel beider Systeme jedoch ein anderes. Gwenolé NEXER g.nexer@hearin gp
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
MehrHinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen
Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
MehrPlus Strom. Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie.
Plus Strom Das modulare System für Gewerbe, Handel und Industrie. Wie viel Plus hätten Sie gern? Unsere Energie ist Teil Ihrer Wertschöpfungskette. Und damit entscheidend für funktionierende Prozesse in
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014
ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 30.09.2014 Energie Regulierung & Governmental Affairs Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 ist das bislang geltende EEG 2012
MehrHilfestellungen zur Mittelanforderung
Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrOnline-Fanclub-Verwaltung
Online-Fanclub-Verwaltung Kurzanleitung Diese Kurzanleitung soll in wenigen Schritten beschreiben, wie Sie Ihre Fanclubdaten online verwalten können. Wenn Sie Ihren Fanclub nicht selbst verwalten können,
MehrKundendatenblatt für Photovoltaikanlagen
Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Angaben zum Anlagenbetreiber 1.1 Anschrift des Anlagenbetreibers Nachname/Firma: Vorname: Straße / HS-Nr.: PLZ: Telefon: Mobil: Ort: Fax: e-mail: 1.2 Zustellanschrift
MehrLeitfaden zur Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der technischen Sicherheit von Betreibern von Abwasseranlagen nach DWA-Merkblatt M 1000
Leitfaden zur Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der technischen Sicherheit von Betreibern von Abwasseranlagen nach DWA-Merkblatt M 1000 Unternehmen: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrPressemitteilung. Energiegenossenschaften im Dialog mit Tarek Al-Wazir: Ausschreibung der EEG-Förderung vernachlässigt Bürgerbeteiligung
Pressemitteilung Energiegenossenschaften im Dialog mit Tarek Al-Wazir: Ausschreibung der EEG-Förderung vernachlässigt Bürgerbeteiligung Verwaltungssitz Neu-Isenburg Wilhelm-Haas-Platz 63263 Neu-Isenburg
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrBericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:
MehrGeprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz
www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
Mehr1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2
Mehr3 Stromprodukte zur Auswahl. Nichts machen... Rorschach bewegt
3 Stromprodukte zur Auswahl Nachhaltige Stromzukunft Neue Stromprodukte ab 1. Januar 2016 Ob Kernstrom, Basisstrom oder Ökostrom bei den Technischen Betrieben Rorschach sind Sie immer gut versorgt. Falls
MehrPLATTFORM PERSONALMANAGEMENT
PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT Leitfaden MitarbeiterInnengespräch Vorbereitungsbogen für MitarbeiterInnen Dieser Bogen soll Ihnen als MitarbeiterIn zur persönlichen Vorbereitung auf das MitarbeiterInnengespräch
MehrNutzen für Verbraucher und Umwelt. Dialogveranstaltung des Öko-Institut e.v. 30. Oktober 2008, Freiburg
Ökostrom Nutzen für Verbraucher und Umwelt Dialogveranstaltung des Öko-Institut e.v. 30. Oktober 2008, Freiburg Dominik Seebach (dominik.seebach@oeko.de) Öko-Institut e.v. Freiburg/Darmstadt/Berlin Welche
MehrSolarstrom Praxisbeispiele und Entwicklungspotenziale
Solarstrom Praxisbeispiele und Entwicklungspotenziale Photovoltaik Standort: Uslar, Dünnschicht Leistung: 62,16 kwp Standort: Göttingen Leistung: 201,96 kwp Standort: Hann. Münden Leistung: 202,98 kwp
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrFür alle Fälle Ihr Leitfaden für eine garantierte Stromversorgung. MagnaGen GmbH
Für alle Fälle Ihr Leitfaden für eine garantierte Stromversorgung MagnaGen GmbH Wie abhängig sind wir vom Strom? Das Vorhandensein von Elektrizität ist so selbstverständlich geworden, dass man schnell
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
Mehrder Stadt Köln und der RheinEnergie AG für die SmartCity Cologne
Fünf Gründe der Stadt Köln und der RheinEnergie AG für die SmartCity Cologne Plattform für Unternehmen Produkte und Leistungen in der Praxis erproben und verbessern, sowie die Möglichkeit mit anderen Unternehmen
MehrInformationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?
' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrSTELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn
STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrOptimierung Liefertreue
Optimierung Liefertreue Vorwort Sehr geehrter Lieferant! Nur gemeinsam mit Ihnen lässt sich die gesamte Wertschöpfungskette optimieren. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, frühzeitige Einbindung und eine
MehrHinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks. im Antragsjahr 2015
Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des im Antragsjahr 2015 2 Bitte lesen Sie dieses Hinweisblatt aufmerksam und bis zum Ende durch! 1. Grundsätzliches Während in den Vorjahren die Stellung eines
MehrP = U eff I eff. I eff = = 1 kw 120 V = 1000 W
Sie haben für diesen 50 Minuten Zeit. Die zu vergebenen Punkte sind an den Aufgaben angemerkt. Die Gesamtzahl beträgt 20 P + 1 Formpunkt. Bei einer Rechnung wird auf die korrekte Verwendung der Einheiten
MehrDas EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber. - ein Diskussionsbeitrag -
Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber - ein Diskussionsbeitrag - Dr.-Ing. Stephan Heimerl Abteilungsleiter Wasserkraft-Studien DUH-Workshop Wasserkraft, Gewässerökologie & EEG, 03.12.2008, Dr. S.
MehrIhre Meldung an die KV Hessen über Umsätze aus Sonderverträgen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012
KV Hessen Postfach 15 02 04 60062 Frankfurt/Main «LANR» PERSÖNLICH «name_1» «name_2» «NAME_3» «NAME_4» «name_5» «name_6» «strasse» «plz» «ort» Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Postfach 15 02 04 60062
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrÄrger mit Brief oder Paket Wir sind für Sie da
Ärger mit Brief oder Paket Wir sind für Sie da Stand: Mai 2015 Probleme mit der Briefoder Paketbeförderung Die Bundesnetzagentur ist Ihr Ansprechpartner Tagelang keine Post im Briefkasten obwohl Sie Briefe
MehrAntrag auf Zulassung einer KWK-Anlage bis 50 kw el
Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage bis 50 kw el nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Antrag auf Zulassung einer KWK-Anlage bis 50 kw el...1 Bitte beachten Sie, dass das BAFA für die Bearbeitung dieses
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
Mehr