BWL Buchungssatz: AV (Anlagevermögen) Beteiligung an Kasse
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- Silke Hochberg
- vor 8 Jahren
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1 Fr. 29) Welche der folgenden Vorgänge führen zu bilanzierungsfähigen, welche zu bilanzierungspflichtigen Tatbeständen? Soweit eine Bilanzierung in Betracht kommt: Unter welcher Position des handelsrechtlichen Gliederungsschemas erfolgt die Bilanzierung? a) Die Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Backwaren-AG konnte ein Patent für ein neuartiges Brotverpackungsverfahren anmelden. Die Entwicklungskosten betrugen ,-, der Verkehrswert des Patents beläuft sich auf ,-. b) Von einer schwäbischen Bäckerei konnten für ,- die Rechte an einem speziellen Brotrezept erworben werden. c) Die Backwaren-AG hat zur Vergrößerung ihrer Produktionskapazitäten eine Brotfabrik für ,- gekauft. Die Übernahmebilanz der erworbenen Firma, in der das vorhandene Vermögen zu Tageswerten angesetzt wurde, wies ,- Aktivvermögen und Schulden in Höhe von ,- auf. d) Der Kapazitätsausweitung gingen Marktforschungsaktivitäten voraus, die Kosten in Höhe von verursachten.. Darüber hinaus fielen Kosten für den notwendigen Ausbau der Verwaltungsorganisation in Höhe von an. e) Die Backwaren-AG hat mit zwei Firmen derselben Branche einen Kooperationsvertrag geschlossen, der unter anderem die gemeinsame Abwicklung des Verkaufs mit Hilfe einer neu zu gründenden Vertriebs- AG vorsieht. Ein Drittel des 3,0 Mio. betragenden Grundkapitals der Vertriebs-AG hat die Backwaren-AG zu pari übernommen. f) Zur Anschaffung der Brotfabrik und der Beteiligung an der Vertriebs-AG hat die Backwaren-AG ein Darlehen in Höhe von 1,0 Mio. aufgenommen, das mit 7 % jährlich zu verzinsen ist, zu 96 % ausbezahlt wurde und eine Laufzeit von acht Jahren hat. g) Bei der Vertriebs-AG fielen Gründungskosten (für den Druck der Aktion und Notariatsgebühren) von insgesamt an. a) immaterielles AV (Anlagevermögen) selbstgeschaffen nicht Bilanzierungsfähig b) immaterielles AV (Anlagevermögen) erworben Bilanzierungspflichtig ( 246) (Gebot! zu Gebot!) c) Vermögen an Schulden FW (Firmenwert) an Kasse Steuerrecht (Gebot!) Wahlrecht Aufwand (Fiskus sieht es nicht gerne daher kommt FW in Frage) d) HGB 269 Ingangsetzung an Ertrag (Erweiterung des Geschäftsbetriebes) St.Bil. : nicht möglich Verbot! e) A P Kasse EK (Geb.Kapital) Backwaren - AG Buchungssatz: AV (Anlagevermögen) Beteiligung an Kasse f) Kasse an Darlehensverbindlichkeiten Disagio St.Bil.: Gebot! Wahlrecht Zinsaufwand (Fiskus sieht es nicht gerne daher kommt Disagio in Frage) Seite 1 von 9
2 g) Backwaren-AG! Gründungskosten von Vertriebs-AG sind bei Backwaren AG nicht relevant Aktivierungs- - Verbot! 248, d.h. als Aufwand buchbar. Fr. 30) Machen Sie im folgenden jeweils deutlich, wie bei der Backwaren-AG zu bilanzieren ist (Bilanzierungspflicht, -verbot oder wahlrecht)! a) Für einen zusätzlich eingestellten Mitarbeiter des Vertriebs wurde ein Dienstfahrzeug für angeschafft. b) Die Backwaren-AG hat im Geschäftsjahr eine Lagerhalle im Wert von selbst erstellt. c) Am Abschlussstichtag befanden sich Vorräte im Wert von auf Lager, die unter Eigentumsvorbehalt von einem Großhändler erworben wurden. Der Kaufpreis ist noch nicht entrichtet. d) Zur Sicherung eines Kontokorrentkredits hat die Backwaren-AG ihr Warenlager im Wert von zur Sicherheit an die Hausbank übereignet. e) Einem Lieferanten wurde für eine noch ausstehende Lieferung eine Anzahlung in Höhe von in Aussicht gestellt. f) Eine im Geschäftsjahr aufgetretene Beschädigung am Verwaltungsgebäude soll im Sommer des folgenden Jahres behoben werden. Es wird mit Aufwendungen in Höhe von gerechnet. g) Die Backwaren-AG hat von einem Kunden eine Anzahlung in Höhe von erhalten. a) Gebot muss bilanzmäßig aktiviert werden b) Gebot muss bilanzmäßig aktiviert werden (Herstellungskosten) c) Gebot muss bilanzmäßig aktiviert werden wirtschaftliches Eigentum d) Gebot muss bilanzmäßig aktiviert werden wirtschaftliches Eigentum 246 HGB e) Gebot muss noch nicht bilanzmäßig aktiviert werden erst beim Verbuchen wird es bilanzmäßig erfasst. f) Passivierungs-Wahlrecht an Rückstellung (St.Bil.: Passivverbot! wenn bis März Reparatur durchgeführt, ab März dann Gebot!) g) Gebot Fr. 31) Was versteht man unter dem sogenannten Ansatz der Stelle nach? Welche Bedeutung kommt diesem Ansatz zu? Ansatz der Stelle nach Gliederungsvorschriften in AV (Anlagevermögen) sind andere Bewertungsnormen als in UV (Umlaufvermögen) A P Buch S.116 Anlage Vermögen EK Buch S.125 Umlaufvermögen Rückstellung Verbindlichkeiten Aktiva RAP Passiva RAP FK Information für Dritte Bewertung /Ansatz abhängig von Zuordnung RAP = Rechnungs- - Abgrenzungs- Kosten: Buch S. 357 (Betriebswirtschaftslehre für Existenzgründer) Seite 2 von 9
3 Fr. 32) Nennen Sie wichtige Gliederungsgrundsätze für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung! Gliederungsgrundsätze: Stetigkeit Vorjahreszahlen Davon-Vermerke kein Leerpostenausweis (keine 0-Sachverhalten sondern dann ganz weglassen) Fr. 33) Welche Besonderheiten existieren beim Ausweis in der Bilanz? weitere Gliederungsgrundsätze Ausweis in der Bilanz Anlagevermögen Anlagespiegel Verbindlichkeiten Verbindlichkeitsspiegel Die Bewertung Bilanzierung der Höhe nach Buch S. 98 (Externes Rechnungswesen) Zugang eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld z.b. Kauf Aktie zu 36,- am Bewertung zum Ausgangswert bzw. Basiswert (Einzelbewertung) Aktie = 36,- Anschaffungskosten Ausnahme: Wertermittlung mit Hilfe Eines Wertermittlungsverfahrens Bewertung am Bilanzstichtag z.b. am a) 30,- b) 36,- < Bewertung zu (fortgeführtem) Ausgangs- bzw. Basiswert (bei abnutzbahren Anlagevermögen Korrektur um planmäßige Abschreibungen) Aktie = 36-. Vergleich- oder Korrekturwert (zur Realisierung des Imparitätsprinzips) a) 30,- b) 40,- (Bilanziert werden 36,-) Fakultative Werte (Wahlrecht zum Ansatz eines niedrigeren Werts als des Vergleichs- oder Korrekturwertes) c) möglich noch niedriger zu gehen (gilt aber steuerlich nicht) Seite 3 von 9
4 Verl.- oder Korrektur b) wenn Aktie im Wert steigt, wird der Anschaffungswert berücksichtigt. a)wenn Aktie im Wert sinkt, wird der tatsächliche Wert berücksichtigt. Was ist wenn BASF Aktie am ,- wert ist? Zuschreibung a) 36,- Wertaufholung b) 36,- Wir bleiben beim Anschaffungswert. Ausgangs- oder Basiswerte (Fragen 34 38) Anschaffungskosten (Buch S. 98 / Externes Rechnungswesen) Herstellungskosten (Buch S. 100 / Externes Rechnungswesen) Sonstige Werte ( z.b. Verbindlichkeiten, Rückzahlungsbeitrag) Fr. 34) Skizzieren Sie Geltungsbereich und Ermittlung der Anschaffungskosten nach 255 I HGB! Anschaffungskosten Entgeltlicher Erwerb von Dritten Inhalt ( 255 I HGB) Buch S. 98 (Externes Rechnungswesen) + Buch S. 347 (Betriebswirtschaftslehre für Existenzgründer) Anschaffungspreis + einzeln zurechenbare Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche AK (Anschaffungskosten) Anschaffungspreisminderung = AK (Anschaffungskosten) Seite 4 von 9
5 Fr. 35) Eine Ag der metallverarbeitenden Industrie kauft eine Maschine zum Listenpreis von zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer. Die AG unterliegt mit ihren Lieferungen und sonstigen Leistungen in voller Höhe der Mehrwertsteuer. Der Lieferant gewährt der AG einen Rabatt von 5 % auf den Listenpreis. Da die AG sich bereiterklärt, den Rechnungsbetrag innerhalb einer Woche zu bezahlen, werden ihr auf den Nettopreis außerdem noch 3 % Skonto eingeräumt. Für den Transport der Maschine muss die AG zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer an Eingangsfrachten bezahlen. Weiterhin hält sie es für notwendig, eine Transportversicherung abzuschließen. Die entsprechende Versicherungsprämie beläuft sich auf 250 ; der Betrag wird aber erst im folgenden Geschäftsjahr von der AG durch Banküberweisung beglichen. Die Maschine wird in der Fabrikhalle der AG auf einem eigens dafür gegossenen massiven Betonsockel montiert. Dabei fallen Materialkosten in Höhe von zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer und Bruttolöhne von an. An Feuerversicherungsprämie für die Maschine zahlt die AG im Voraus 800 für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Personalaufwendungen für die Bedienung der Maschine belaufen sich im ersten Monat nach Inbetriebnahme auf brutto. a) Mit welchem Betrag sind die handelsrechtlichen Anschaffungskosten (Abschreibungsbasis) anzusetzen? b) Welcher Betrag würde sich ergeben, wenn die Ag 2 Monaten nach dem Kauf ein Zusatzgerät für die Maschine zum Preis von zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer erwerben würde? a) Anschaffungspreis Rabatt 5 % = Saldo Skonto 3 % 570 = Saldo Fracht Transportversicherung Montage- und Materialkosten Bruttolöhne für Montage = AK (Anschaffungskosten) b) + nachträgliche AK (Anschaffungskosten) = AK (Anschaffungskosten) Fr. 36) Stellen Sie die Merkmale des Herstellungskostenbegriffs nach 255 HGB dar! Herstellungskosten Eigenerstellung von Vermögenswertgegenstände (HF (Halbfabrikate) / FF (Fertigfabrikate) AV (Anlagevermögen eigenerstellt)) BV (Betriebsvermögen) Aktivierte Eigenleistungen Seite 5 von 9
6 Merkmale der Herstellungskostenbegriffs Verbrauch von Gütern/Dienstleistungen Herstellung oder Erweiterung eines Vermögensgegenstandes Dazu gehören: Material Fertigung Sonderkosten der Fertigung wahlweise ( ) sonstige Kosten z.b. Verwaltung. Fr. 37) Erläutern Sie übersichtsartig den Umfang der Herstellungskosten in Handels- und Steuerbilanz! Gehen Sie dabei auch auf Einbeziehungsverbote ein! Herstellungskosten Buch S. 348 (Betriebswirtschaftslehre für Existenzgründer) + Buch S. 104 (Externes Rechnungswesen) Ermittlung der Herstellungskosten nach: Kostenarten Bewertungsgrundlage Handelsrecht ( 255 II HGB) HGB (H.Bil.) Handelsbilanz Handelsgesetzbuch Steuerrecht (R 33 I EstR) EstG (St.Bil.) Einkommenssteuergesetz Steuer Bilanz 1 Materialeinzelkosten 2 Fertigungseinzelkosten Gebot (Aktivierungspflichtig) Gebot (Aktivierungspflichtig) 3 Sondereinzelkosten (Satz 2) (Satz 2) Der Fertigung Handelsrechtliche Wertuntergrenze = Gesamte Einzelkosten 4 Materialgemeinkosten 5 Fertigungsgemeinkosten Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht 6 Abschreibungen Fertigungs-AV (Satz 3) (Satz 2) Gebot! Steuerrechtliche Wertuntergrenze St.Bil. (Steuerbilanz) = Gesamte Einzelkosten + bestimmte Gemeinkosten 7 Verwaltungsgemeinkosten Aktivierungswahlrecht Aktivierungswahlrecht 8 Bestimmte Sozialleistungen (Satz 4) (Satz 3) 9 Fremdkapitalzinsen Aktivierungswahlrecht Aktivierungswahlrecht (unter der Voraussetzung (unter der Voraussetzung des Abs.3) des Abs. 7) Handels- und steuerrechtliche = Gesamte Einzel- und = Gesamte Einzel- und Gemeinkos- Wertobergrenze Gemeinkosten (außer ten (außer Vertriebskosten) H.Bil. / St.Bil. Vertriebskosten) 10 Vertriebskosten Aktivierungsverbot Aktivierungsverbot (Satz 6) (Satz 4) Seite 6 von 9
7 Fr. 38) Aus den Kalkulationsunterlagen der Möbelfabrik Schöner Wohnen AG ergibt sich, dass für einen am Jahresende noch auf Lager befindlichen plastikbeschichteten Schlafzimmerschrank Modell Traumland aus der Produktion des letzen Jahres folgende Kosten aufgewendet wurden: 1 Plastikbeschichtetes Holz Arbeitslohn zur Herstellung des Schrankes (Akkordlohn) Anteilige Kosten für ein Spezialwerkzeug, das ausschließlich bei der Fertigung dieses Modells genutzt wird 10 4 Anteilige Stromkosten der Produktionsanlagen (aus Kostengründen pauschal ermittelt) 20 5 Anteilige Lagerkosten für das Holz 10 6 Anteilige verbrauchsbedingte Reparaturkosten des Maschinenparks 30 7 Anteilige abhängige Abschreibung der Sägemaschinen usw Anteiliger Meisterlohn zur Beaufsichtigung der Herstellung 50 9 Anteilige Kosten einer Werbekampagne für besonders erholsames Schlafen in Traumlandmöbeln Anteilige Kosten des Personalbüros und des Rechnungswesens Gewinnaufschlag 200 Kostenarten B E W E R T U N G S G R U N D L A G E H.Bil. St.Bil. Betrag Materialeinzelkosten Gebot/Aktivierungspflicht Fertigungseinzelkosten Gebot/Aktivierungspflicht SEK-Fertigung (Sondereinzelkosten) Gebot/Aktivierungspflicht 3 10 Materialgemeinkosten Wahlrecht Gebot/Aktiv.pfl Fertigungsgemeinkosten Wahlrecht Gebot/Aktiv.pfl Abschreibungen / Fertigungs-AV Gebot/Aktiv.pfl 7 90 Verwaltungsgemeinkosten Wahlrecht Bestimmte Sozialleistungen Fremdkapitalzinsen Vertriebskosten Verbot Verbot 9 50 Gewinnaufschlag Verbot Verbot Wertuntergrenze Wertobergrenze Seite 7 von 9
8 Wertermittlungsverfahren Fr. 39) Welcher Grundsatz gilt bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden? Welche Bewertungsvereinfachungsverfahren kennen Sie? Bewertungsvereinfachungsverfahren Grundsatz: Einzelbewertung Ausnahme: Wertermittlung (pauschal) Buch ab S. 105 (Externes Rechnungswesen) Gruppenbewertung ( Durchschnittswert) Buch S. 123 (Externes Rechnungswesen) Festbewertung ( Anfangsbestand fest, Zugänge als Aufwand) Buch S (Externes Rechnungswesen) Sammelbewertung 256 (gleichartiges Vorratsvermögen / Gruppenbewertung Durchschnittswert zeitliche Unterstellung FIFO / LIFO andere Unterstellungen HIFO / LOFO Buch S (Externes Rechnungswesen) Pauschalbewertung (z.b. Pauschalwertberichtigung) Fortgeführte Ausgangs- bzw. Basiswert ( planmäßige Abschreibungen) LOFO (Lofo-Verfahren) = (Lowest in first out Verfahren) was am billigsten gekauft, wird als erstes verkauft. Buch S. 108 (Externes Rechnungswesen) FIFO (Fifo-Verfahren) = (First in first out Verfahren) was zuerst gekauft, wird zuerst verkauft Buch S. 108 (Externes Rechnungswesen) LIFO (Lifo-Verfahren) = (Last in first out Verfahren) was zuletzt gekauft, wird zuerst verkauft Buch S. 108 (Externes Rechnungswesen) HIFO (Hifo-Verfahren) = (Highest in first out Verfahren) was am teuerstes gekauft, wird als erstes verkauft. Buch S. 108 (Externes Rechnungswesen) Seite 8 von 9
9 Inventur Bilanz Festbewertung Festwert Gruppenbewertung 0 Wert Andere Verbrauchsfolge bei Gleichartigem Vorratsvermögen FIFO LIFO HIFO LOFO Beispiel: Anfangsbestand: Zugängen: , ,90 = 100 = 110 = 90 Abgänge: 200 Durchschnittsmethode ( , ,90) : 300 = 1 0; = nach FIFO Verfahren , Endbestand: 100 Durchschnittsmethode ( , ,90) : 300 = 1 0; = nach FIFO Verfahren 100 0,90 = 90 Abgänge: 200 St. nach LIFO Verfahren = 200 ; Endbestand = St. nach HIFO Verfahren = 210 ; Endbestand = St. nach LIFO Verfahren = 90 ; Endbestand = St. nach HIFO Verfahren = 110 ; Endbestand = 190 Seite 9 von 9
II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig
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