Bundeshaushaltsplan 2014

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1 Bundeshaushaltsplan Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan... 3 Überblick zum Einzelplan... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Innovation, Technologie und Neue Mobilität... 8 Ausgaben-Tgr. 01 Neue Mobilität Ausgaben-Tgr. 02 Informations- und Kommunikationstechnologien Ausgaben-Tgr. 03 Luft- und Raumfahrt Anlage 1 Wirtschaftspläne Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Anlage 1 Wirtschaftspläne Energie und Nachhaltigkeit Ausgaben-Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen Ausgaben-Tgr. 02 Energetische Gebäudesanierung Chancen der Globalisierung Anlage 1 Wirtschaftspläne Sonstige Bewilligungen Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter Bundesministerium Physikalisch-Technische Bundesanstalt Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Ausgaben-Tgr. 05 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter Ausgaben-Tgr. 06 Deutsche Rohstoffagentur Ausgaben-Tgr. 07 Geowissenschaftliche Untersuchungen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle Ausgaben-Tgr. 08 Erkundung und Erprobung der CCS-Technologie Ausgaben-Tgr. 09 Geschäftsstelle der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Ausgaben-Tgr. 01 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden Ausgaben-Tgr. 02 Ausgaben für die der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh (GTAI) gestellten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ausgaben-Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden Bundeskartellamt Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben

2 - 2 - Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) Personalhaushalt

3 - 3 - Vorwort 09 Vorwort Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik, Energiepolitik, Industriepolitik, Mittelstandspolitik, einschließlich Ausbildung und Fachkräftegewinnung, Außenwirtschaftspolitik sowie Innovationspolitik und die digitale Agenda zuständig. Das BMWi koordiniert zudem gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Europapolitik der Bundesregierung. Daneben ist das Ressort der Ansprechpartner für die Belange der neuen Bundesländer. Die Wirtschaftspolitik soll das in Deutschland bestehende Wachstumspotential langfristig stärken und so zum Wohlstand für alle Bürgerinnen und Bürger beitragen. Dabei gilt es, sowohl den eingeschlagenen Konsolidierungskurs der Bundesregierung fortzuführen und die Investitionskraft der öffentlichen Hand sicherzustellen, als auch eine von Investitionen und Kaufkraft getragene wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Zu den Aufgaben des BMWi gehört es, zum einen Leitlinien im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft zu formulieren und die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland mitzugestalten. Dabei hat das BMWi die Federführung für die Wettbewerbs- und Vergabepolitik sowie für die spezifischen Regeln für die Märkte in den Bereichen Energie und Post sowie Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Zum anderen setzt das BMWi durch gezielte Fördermaßnahmen für innovative Technologien, mittelständische Aktivitäten sowie den Energie- und Außenwirtschaftsbereich Impulse für dauerhaftes, tragfähiges Wachstum und Wohlstand. Deutschland ist ein Land der Innovationen und einer starken Industrie. Das BMWi fördert technischen Fortschritt und Strukturwandel und leistet damit auch einen Beitrag, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu sichern. Neben der Innovationsförderung und -beratung kümmert sich das BMWi vor allem um Technologieund Innovationstransfer, die Ressourceneffizienz und den Zugang zu Rohstoffen. Besondere Bedeutung haben zudem die Industriebereiche Luft- und Raumfahrt, Maritime Wirtschaft, Verkehrstechnologien sowie die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien. Mittelständische Unternehmen bilden mit rund 70 Prozent der Arbeitsplätze das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Das BMWi unterstützt mit einer zielgerichteten Mittelstandspolitik die Innovationsfähigkeit und Wachstumskräfte des Mittelstandes. Dazu gehören förderpolitisch die Aufgaben, Gründungsimpulse zu setzen, die regionalen Wirtschaftsstrukturen zu stärken, unternehmerisches Know-how zu fördern, die Fachkräftesicherung voranzutreiben und die Potentiale der Dienstleistungswirtschaft effizient zu erschließen. Als Energieministerium gestaltet BMWi die Energiewende. Zentrales Anliegen ist dabei, die Ziele des energiepolitischen Dreiecks aus Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit sowie Bezahlbarkeit miteinander in Einklang zu bringen. Der förderpolitische Fokus liegt dabei auf den zukunftsträchtigen Bereichen der Erneuerbaren Energien, der Energieforschung und der Steigerung der Energieeffizienz, auch und gerade im Gebäudebereich. Das BMWi setzt hierzu sowohl eigene Haushaltsmittel als auch Mittel des Sondervermögens Energie- und Klimafonds (EKF) ein. Eine intensive Einbindung in die internationalen Wirtschaftsbeziehungen ist für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands unverzichtbar. Der Außenhandel ist die wichtigste Säule der deutschen Wirtschaft. Das BMWi wirkt deshalb im internationalen Kontext auf die Schaffung freier Märkte und einen fairen Welthandel hin. Dies ist Voraussetzung dafür, dass sich deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb unter fairen Bedingungen behaupten können. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland unterstützt das BMWi insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ausländische Märkte erfolgreich zu erschließen und wirbt um internationale Investoren für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die bewährten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung werden fortentwickelt und vorrangig an den Zielen Wohlstand und Beschäftigung ausgerichtet. Zur Gliederung des Einzelplans Sowohl als auch hat das BMWi seinen Einzelplan neu strukturiert. Zunächst wurden vier Oberthemen mit insgesamt 16 Förderfeldern etabliert. Der Einzelplan folgt damit der Dynamik der wirtschaftspolitischen Handlungsfelder. Dies ist notwendig, um die knappen Mittel auf Schwerpunktbereiche zu konzentrieren und dort effizient einzusetzen. wurden weitere Änderungen umgesetzt. Das BMWi nahm am Pilotverfahren des Bundesministeriums der Finanzen zur Neustrukturierung des Bundeshaushalts teil. So gliedert sich der Programmhaushalt jetzt in den ersten fünf Kapiteln gemäß den vier Oberthemen zuzüglich eines Kapitels für sonstige Bewilligungen (0910). Es folgen das neue Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (0911) sowie das Kapitel für das Bundesministerium und seine sechs Behörden im Geschäftsbereich.

4 Überblick zum Einzelplan Überblick zum Einzelplan 09 Veränderung gegenüber Ausgabereste Einnahmen Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben davon flexibilisiert davon nicht flexibilisiert Flexibilisierte Ausgaben nach 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe 6 ohne Aus Hauptgruppe Aus Hauptgruppe Zusammen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T im Haushaltsjahr 2020 bis zu T im Haushaltsjahr 2021 bis zu T im Haushaltsjahr 2022 bis zu T im Haushaltsjahr 2023 bis zu T im Haushaltsjahr 2024 bis zu T im Haushaltsjahr 2025 bis zu T im Haushaltsjahr 2026 bis zu T im Haushaltsjahr 2027 bis zu T im Haushaltsjahr 2028 bis zu T im Haushaltsjahr 2029 bis zu T Lfd. Nr. Auszug aus Übersicht VIII des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 24. Subventionsberichts Kapitel Zweckbestimmung Lfd. Nr. 24. Subventionsbericht (Anlage 1) Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung und an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen Zuschüsse im Rahmen des Programms "Energetisch Sanieren - CO2- Gebäudesanierungsprogramm" an die KfW Mio. Mio. Mio Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

5 - 5 - Überblick zum Einzelplan 09 Überblick zum Einzelplan 09 Veränderung gegenüber Ausgabereste Lfd. Nr. Auszug aus Übersicht VIII des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 24. Subventionsberichts Kapitel Zweckbestimmung Lfd. Nr. 24. Subventionsbericht (Anlage 1) Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen, GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nur Teilbeträge der Haushaltsansätze (soweit Finanzhilfen) Mio. Mio. Mio Innovationsförderung, zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) nur Teilbeträge der Haushaltsansätze (soweit Finanzhilfen) Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus Maßnahmen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen und freien Berufen sowie zur Stärkung der beruflichen Bildung Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen

6 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden n: Epl. 09 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden n: Kap Tit , Kap Tit und Einsparungen bei folgenden n: Epl. 09 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 3. Einsparungen bei folgenden n: Epl. 09 mit Ausnahme der dienen bis zur Höhe von 100 T zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Einsparungen bei folgenden n: Epl. 09 mit Ausnahme der dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Kap Tit Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem geleistet werden: Kap Tit Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 6. Bei den FuE-orientierten Förderprogrammen, die aus den Kapiteln 0901 bis 0910 finanziert werden, dürfen in Kooperation mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben einschließlich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe unmittelbar als Antragsteller auftreten. Die Feststellung der Förderwürdigkeit der Projektanträge erfolgt im Rahmen eines ergebnisoffenen, wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens. Die gewährten Fördermittel werden den rechtlich unselbstständigen Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben im Wege der Zuweisung bereitgestellt. Näheres regeln die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Allgemeine -Angaben: Die -Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene nur im Bundeshaushaltsplan abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf gerundet und einzeln bei dem jeweiligen mit Stand Juli ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß 5 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der nummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach 5 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Angewandte Kurse: 100 DKK = 13,40608 ; 1 USD = 0,72511, 1 CHF = 0,81460.

7 - 7 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 09 Neustrukturierung der Kapitel: Im Rahmen der Neustrukturierung des Einzelplans sind eine Vielzahl von n in neue Kapitel umgesetzt worden und haben eine neue Haushaltsstelle erhalten. Für, die mit dem Haushaltsjahr in ein neues Kapitel umgesetzt worden sind, werden die -Beträge der alten Haushaltsstelle in gewohnter spaltenbezogener Weise ausgewiesen. Einen Sonderfall bilden die im Haushalt zusammengeführten (z. B. im Kapitel 0911). Sämtliche verschmolzenen werden mit den -Beträgen in den Erläuterungen des aufnehmenden s aufgeführt. Ergänzend erfolgt an dieser Stelle eine Summierung der -Beträge, um diese mit dem und dem vergleichbar zu machen. Eine Summierung der -Beträge in der gewohnten Spalte ist in diesem Fall aus systematischen Gründen nicht möglich.

8 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel sind die wesentlichen finanzwirksamen Schwerpunkte der Innovations- und Technologiepolitik in einem Umfang von Mio. zusammengefasst. Einen Schwerpunkt bildet zusammengefasst die technologieoffene Förderung des innovativen Mittelstandes mit einem Gesamtvolumen von 764 Mio.. Hervorzuheben sind das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit 513 Mio. ( ) sowie die Förderung der Forschungsinfrastruktur mit 204 Mio. ( ). Außerdem fließen beträchtliche Anteile der Fördermittel innerhalb der Fachprogramme (wie Energie, Luft- und Raumfahrt) an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wichtiger und größter Ausgabenschwerpunkt ist mit insgesamt 1,4 Mrd. der Bereich der Luft- und Raumfahrt (Tgr. 03). Für die Europäische Weltraumorganisation ESA ( ) stehen 634 Mio. zur Verfügung. Das Nationale Programm für Weltraum und Innovation ( ) wird mit 272 Mio. gefördert. Die Förderung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) wächst, insbesondere auf Grund des Paktes für Forschung und Innovation, im Jahr auf 346 Mio. an ( und ). Des Weiteren wird im Jahr die Luftfahrtforschung ( ) mit 157 Mio. gefördert. Der Bereich der Neuen Mobilität wird im Jahr mit 97 Mio. gefördert, wobei hierbei knapp die Hälfte (48 Mio. ) auf den (Verkehrstechnologien) entfällt. Die Programmausgaben im Bereich Elektromobilität sind in den Energie- und Klimafonds (EKF) eingegliedert. Der Förderbereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) wird im Jahr mit 67,0 Mio. gefördert. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Ein innovativer Mittelstand ist für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft entscheidend. Mittelständische Unternehmen entwickeln dank ihrer Kreativität und Marktnähe besonders viele innovative Produkte und Dienstleistungen. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Forschungs-, Technologie- und Entwicklungsvorhaben von KMU, insbesondere durch das ZIM. Die Programme können für alle Technologien in Anspruch genommen werden. Ziel dieser technologieoffenen Förderung des innovativen Mittelstandes ist es, die Zahl der innovativen Unternehmen zu erhöhen, deren Innovationskompetenz zu stärken und die anwendungsorientierte Forschung und Produktentwicklung in den KMU stärker mit der Forschung in den Forschungsinstituten und Universitäten zu vernetzen. Der Ausgabenschwerpunkt Luft- und Raumfahrt setzt auf eine inhaltlich aufeinander abgestimmte Forschungsförderung des DLR, der nationalen Projektförderung und der europäischen Zusammenarbeit im Rahmen der ESA. Die Förderung der Raumfahrt orientiert sich an der Raumfahrtstrategie der Bundesregierung. Raumfahrt leistet wesentliche Beiträge zu staatlichen Vorsorgeaufgaben (z. B. Sicherheit, Katastrophenprävention und -bewältigung sowie Umweltschutz). Eine kommerzielle Nutzung hat sich in bestimmten Bereichen etabliert (z. B. Telekommunikation) oder entsteht gerade (z. B. Navigation, Erdfernerkundung). Ziel der Bundesregierung ist es, deutsche Spitzenpositionen in Weltraumforschung und -technologie auszubauen und den deutschen Unternehmen gute Chancen in den entstehenden Märkten zu bieten. Die deutsche Beteiligung an Programmen der Europäischen Weltraumorganisation ESA und die nationale Raumfahrtförderung sind dabei eng miteinander verzahnt. Die Luftfahrtforschung entwickelt innovative Technologien, um bei wachsendem Luftverkehrsaufkommen zusätzliche Belastungen von Mensch und Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden. Die Maßnahmen orientieren sich an der Luftfahrtstrategie der Bundesregierung und an dem Strategiedokument "Flightpath 2050", in dem sich die gesamte europäische Luftfahrtbranche ehrgeizigen Umweltzielen, wie einer Reduzierung der CO2-Emmissionen um 75 Prozent bis 2050, verpflichtet. Eingebettet in die nationale Hightech-Strategie soll mit den Aktivitäten unter anderem eine technologische Vorreiterrolle der deutschen Luftfahrtindustrie im Hinblick auf ein umweltverträgliches Luftverkehrssystem und die Stärkung der Gesamtsystemfähigkeit der deutschen Luftfahrtindustrie in verschiedenen Bereichen und Ausprägungen gefördert werden. Der Bereich "Neue Mobilität" fördert die Entwicklung neuer Verkehrs- und Logistiksysteme sowie innovativer maritimer Technologien und stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige, wie den Automobilbau, den Handel sowie die Schiffs- und Meerestechnik. Die Ausgaben dienen auch Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt. Die IKT sind als Schlüsseltechnologien ein echter Katalysator für innovative Produkte und Dienstleistungen. Laut EU-Kommission ist die Hälfte des Produktivitätsanstiegs der letzten 15 Jahre in der EU auf die IKT zurückzuführen. Die Bundesregierung wird angesichts der rasant zunehmenden Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft eine Digitale Agenda erarbeiten, in der Ziele und Maßnahmen im Bereich IKT und neue Medien festgelegt werden. Ein Schwerpunkt der Agenda ist die Digitalisierung der industriellen Produktion (Industrie 4.0). Es werden aber auch KMU sowie Gründer und Startups unterstützt und der Aufbau IKT-basierter Netze in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Verwaltung vorangetrieben.

9 - 9 - Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Überblick zum Kapitel 0901 Veränderung gegenüber Ausgabereste Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Ausgaben für Investitionen Gesamtausgaben davon nicht flexibilisiert Verpflichtungsermächtigung im Haushalt Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T im Haushaltsjahr 2019 bis zu T

10 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Ausgaben 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von T zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Einsparungen dienen bis zur Höhe von T zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Innovationsförderung, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von T der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Kap Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden in den Programmen PRO INNO II, InnoNet, NEMO, INNO-WATT (KMU-Teil) und ZIM sowie aus der Rückführung von Beteiligungsausfällen bei geförderten Technologieunternehmen im Rahmen des 2004 beendeten Programms FUTOUR bzw. FUTOUR 2000 fließen den Ausgaben zu. 4. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich. Bezeichnung 1. ZIM-Modul Kooperationsprojekte (ZIM-KOOP) ZIM-Modul Einzelprojekte (ZIM-SOLO) Ausfinanzierung Altprogramme InnoNet und FUTOUR Zusammen Aus dem werden das bundesweite und technologieoffene "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" sowie die Abwicklung von Vorgängermaßnahmen finanziert: 1. Modul ZIM-KOOP mit der Förderung von FuE-Kooperationsprojekten und Kooperationsnetzwerken kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen einschließlich ergänzender, innovationsunterstützender Dienst- und Beratungsleistungen sowie 2. Modul ZIM-SOLO mit der Förderung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen einschließlich ergänzender, innovationsunterstützender Dienst- und Beratungsleistungen, 3. Ausfinanzierung von Verpflichtungen aus den Altprogrammen InnoNet und FUTOUR. 4. Mindestens 40 Prozent des Ansatzes sind für Projekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden. Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

11 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Noch zu Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung Projektträgerkosten Gutachten/Begleitforschung Fachtagungen Kap Tit Innovationsberatung Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von T mit folgenden n gegenseitig deckungsfähig: und Kap Tit Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von T mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden n gegenseitig deckungsfähig: und Kap Tit Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Bezeichnung 1. BMWi-Innovationsgutscheine (go-inno) Zentrale Beratungsstellen Zusammen Aus dem werden folgende Maßnahmen finanziert: 1. Das Programm "go-inno" unterstützt bundesweit kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit technologischem Potenzial bei Produkt- und Prozessinnovationen in Form von Gutscheinen für speziell ausgerichtete, qualifizierte Beratungen. Einmal geht es um Innovationsmanagement mit dem Ziel der Verbesserung der internen Prozesse und der Befähigung für eigene FuE-Projekte ("goinnovativ"). In der anderen Variante ("go-effizient") zielt die Beratung darauf ab, die Effizienz beim Umgang mit Rohstoffen und Material deutlich zu erhöhen und damit die Kosten zu reduzieren. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 2. Neben der direkten Unterstützung von KMU werden mit der finanziellen Beteiligung an unterschiedlichen Beratungsstellen Unternehmen - insbesondere KMU - Hilfestellungen gegeben. Dabei weisen vor allem die "Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes" sowie die "Nationale Kontaktstelle für KMU" rasch und einfach Wege zu Innovationen und den Unterstützungen hierzu auf Bundes-, Länder- sowie europäischer Ebene. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung Projektträgerkosten Evaluationen/Begleitforschung Fachtagungen, Multiplikatorenarbeit und Informationstransfer

12 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Noch zu Kap Tit Technologie- und Innovationstransfer Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von T mit folgenden n gegenseitig deckungsfähig: und Kap Tit Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von T mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden n gegenseitig deckungsfähig: und Kap Tit Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Bezeichnung 1. Patentinitiative SIGNO - Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung Förderung des Normenwesens, INS - Innovation mit Normen und Standards TNS-Transfer von FuE-Ergebnissen durch Normung und Standardisierung Kompetenzzentrum innovative Beschaffung, Pilotprojekte zur innovativen Beschaffung, Preis "Innovation schafft Vorsprung" Internationale Zusammenarbeit im Bereich Produktsicherheit Zusammen Mit dem Programm "SIGNO - Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung" werden Hochschulen, Unternehmen sowie freie Erfinderinnen und Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen unterstützt. Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 2. Gefördert werden Normungsprojekte des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), Berlin. Das Institut ist für Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Verwaltung Träger der deutschen Normenarbeit. 3. Im Rahmen des Programms TNS werden Projekte gefördert, die forschende Institutionen und Unternehmen dabei unterstützen, die Normung und Standardisierung als Instrument für den Transfer von der innovativen Idee zum marktfähigen Produkt zu nutzen. Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

13 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Noch zu Das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung unterstützt und berät Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung neuartiger Produkte, Dienstleistungen und Verfahren. Überdies werden Pilotprojekte gefördert, die darauf abzielen, das Potenzial der staatlichen Nachfrage zur Stimulierung von Innovationen stärker auszuschöpfen. Hierunter fällt u. a. die sog. "vorkommerzielle Auftragsvergabe", bei der mehrere Teilnehmer im Wettbewerb zueinander bedarfsgerechte Lösungen entwickeln, die sie anschließend weiter vermarkten dürfen. So können Innovationen in gesellschaftlich relevanten Bereichen gefördert und wichtige Wachstumsimpulse gesetzt werden. Ferner sollen beispielhafte Leistungen öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung von Innovationen und der Gestaltung innovativer Beschaffungsprozesse mit einem Preis ausgezeichnet werden. 5. Die Förderung bilateraler Kooperationen auf dem Gebiet der Produktsicherheit zielt darauf ab, zu einem gleichartigen Verständnis der materiellen Anforderungen an die Produktsicherheit und Qualitätsinfrastruktur (Normung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung) zu gelangen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahme geleistet werden: Bezeichnung Projektträgerkosten zu Nr Projektträgerkosten zu Nr Begleitforschung/Evaluation Fachtagungen Bezeichnung Aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden folgende Beträge an das DIN geleistet: Zusammen Kap Tit Nationale Akkreditierungsstelle Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von T der Einsparungen bei folgenden n geleistet werden: Kap Erstattungen Dritter und Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen

14 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Noch zu und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu benennen und für diese eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung sicherzustellen. Diese nationale Akkreditierungsstelle ist in Deutschland nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625) in Verbindung mit der AkkStelleG-Beleihungsverordnung vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3962) die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH). Die DAkkS GmbH nimmt für ihre Tätigkeit Gebühren nach der Kostenverordnung der Akkreditierungsstelle vom 21. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3964), die den wesentlichen Teil ihrer Ausgaben abdecken werden. Eine Finanzierungslücke wird gleichwohl verbleiben, die aus dem Bundeshaushalt zu tragen ist. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass nicht alle von der DAkkS GmbH auszuführenden Tätigkeiten gebührenfähig sind (z. B. Gremientätigkeiten). Kap Tit Forschungsinfrastruktur Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung in den Programmen "Industrielle Gemeinschaftsforschung" und zu Nr. 2 der Erläuterungen (einschl. Vorläuferprogramme) fließen den Ausgaben zu. 3. Die Erläuterungen zu Nr. 3 sind verbindlich. Bezeichnung 1. Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen Ostdeutschlands - Innovationskompetenz Ost (INNO- KOM-Ost) Zusammen Die industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) fördert die dauerhafte Forschungskooperation in branchenweiten Netzwerken mit dem Ziel, insbesondere kleinen und mittleren deutschen Unternehmen den Zugang zu Forschungsergebnissen zu erleichtern, die sie benötigen, um den Anschluss an den technischen Fortschritt zu erreichen bzw. zu halten. Bei den Gesamtaufwendungen für die geförderten Forschungsvorhaben ist eine adäquate Eigenbeteiligung durch die Wirtschaft anzustreben. Die Maßnahme wird im Auftrag und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie von der gemeinnützigen Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e. V. (AiF) durchgeführt.

15 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Noch zu Das Programm "FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen" - Innovationskompetenz Ost (INNO-KOM-Ost) soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Ostdeutschlands stärken und damit den wirtschaftlichen Aufholprozess dieser Region nachhaltig unterstützen. Das Programm beinhaltet die Förderung marktorientierter FuE-Projekte und die Förderung von Projekten der industriellen Vorlaufforschung. 3. Mindestens T des Ansatzes sind für Maßnahmen gemäß Nr. 2 der Erläuterungen zu verwenden. Ingesamt nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung verausgabt werden. Einzelheiten regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahme geleistet werden: Bezeichnung Projektträgerkosten (zu Nr. 2 der Erläuterungen) Gutachten/Begleitforschung/Koordinierung von europäischen Kooperationsvorhaben Fachtagungen Kap Tit gruppe 01 Tgr. 01 Neue Mobilität (96 926) ( ) (22 938) Die Ausgaben sind übertragbar Kosten der Gemeinsamen Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung Verpflichtungsermächtigung... fällig im Haushaltsjahr 2015 bis zu T Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts werden folgende Beträge an die Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung (GGEMO) geleistet: Bezeichnung 1. Kap Tit Kap Tit Kap Tit Zusammen Kap Tit

16 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Noch zu gruppe Zinsausgleichsystem auf CIRR-Basis Auf der Grundlage der OECD-Exportkreditvereinbarung vom 15. April 2002 und zur Anpassung an internationale Marktbedingungen kann für die Refinanzierung von Schiffbaukrediten auf Basis des CIRR-Satzes (Commercial Interest Reference Rate) ein Zinsausgleich gewährt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Land, in dem die beauftragte Werft ihren Sitz hat, gegenüber dem Bund verpflichtet, sich ab dem Zeitpunkt einer erstmaligen Zinsausgleichszusage und während der Laufzeit von Finanzierungen geförderter Schiffbauaufträge an Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der Innovationsförderung des deutschen Schiffbaus zu 50 Prozent zu beteiligen, soweit sich diese Finanzhilfen auf Empfänger mit Sitz in dem jeweiligen Land beziehen. Einzelheiten der Förderung regeln Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Verkehrstechnologien Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T Bezeichnung 1. Intelligente Logistik Alternative Antriebe Verkehrssicherheit (inkl. Navigationsanwendungen) Mobilität und demografischer Wandel Internationale Forschungskooperationen Intelligente Infrastruktur (Straße und Schiene) Pilotprojekt zur Vernetzung Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Neustrelitz und Technische Universität Dresden Leiser Verkehr Zusammen Grundlage für die Förderung ist das im Jahr 2009 in Kraft getretene Forschungsprogramm der Bundesregierung "Mobilität und Verkehrstechnologien", ein wirtschafts- und technologieorientiertes Programm für den bodengebundenen Verkehr. Im Zusammenhang mit der Entwicklung intelligenter und effizienter Logistikkonzepte wird z. B. die Förderinitiative "Zukunftsfähige Logistiknetzwerke" umgesetzt. Im Schwerpunkt "Mobilität im 21. Jahrhundert" werden die Auswirkungen des demografischen Wandels antizipiert und Lösungen erarbeitet. Neue Konzepte und Technologien zur Lärmminderung dienen vor allem dem Gesundheitsschutz an hochbelasteten Verkehrswegen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Umwelt und Ressourcen durch alternative und effizientere Antriebe sowie Verbesserungen der Sicherheit im Straßenverkehr durch Fahrerassistenz- und Managementsysteme sind weitere strategische Ansätze. Durch die enge Vernetzung mit der Telekommunikationstechnologie ergeben sich völlig neue Möglichkeiten, die Verkehrsinfrastruktur zur Überwachung und Beeinflussung des Verkehrs zu nutzen. Bezeichnung Projektträgerkosten Kap Tit

17 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Noch zu (gruppe 01) Weniger wegen angepassten Programmverlaufs Maritime Technologien Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von T mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem gegenseitig deckungsfähig: Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Bezeichnung 1. Schifffahrt Meerestechnik Zusammen Grundlage der Förderung ist das Programm "Maritime Technologien der nächsten Generation". Die Fördermaßnahmen sind eingebettet in die Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ziel des Programms ist die Unterstützung der Maritimen Branche bei der Technologieentwicklung zur Sicherung der nationalen maritimen Standorte. Es geht um Schiffstechnologien, Maritime Sicherheit, neue Transportkonzepte auf und im Wasser, um autonome robuste Systeme, Kommunikationsund Informationstechnologien, nachhaltige Nutzung der Ozeane sowie um flankierende Maßnahmen bei der Offshore Energienutzung. Die Maßnahmen dienen dem Erhalt und der Erschließung neuer Märkte, der Reduzierung von Produktionskosten, der Verbesserung von Vorhersagemodellen, der Verkürzung von Produktionszyklen sowie dem Klima- und Umweltschutz und damit dem Erhalt und Ausbau der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Bezeichnung Projektträgerkosten Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von T der Einsparungen bei folgendem geleistet werden: Nach 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Die Mittel dienen vorrangig der Unterstützung des Koordinators der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft. In Einzelfällen können - in Umsetzung der Nationalen Maritimen Konferenzen und der Entschließung des Deutschen Bundesta-

18 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Noch zu (gruppe 01) ges "Den Wandel in der maritimen Wirtschaft begleiten und ihre nationale Aufgabe für den Wirtschaftsstandort Deutschland herausstellen" - Projekte und Maßnahmen finanziert werden, die der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen maritimen Wirtschaft dienen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben geleistet werden: Bezeichnung Studien, Gutachten, Begleitforschung, koord. Stelle zur Umsetzung Nationaler Masterplan Maritime Technologien (NMMT), Fachveranstaltungen und Fachinformationen sowie Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen Innovationsbeihilfen zugunsten der deutschen Werftindustrie Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von T zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem : Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von T mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem gegenseitig deckungsfähig: Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T 3. Die Erläuterungen zu Nr. 2 und 3 sind verbindlich. 1. Durch die Bereitstellung von Mitteln zur Förderung von Innovationen wird die deutsche Werftindustrie darin unterstützt, die mit der Anwendung von schiffbaulichen Innovationen verbundenen hohen technischen und wirtschaftlichen Risiken zu tragen. Durch die verstärkte Anwendung neuartiger Produkte und Verfahren soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Werften auf dem Weltschiffbaumarkt gestärkt werden. Die Innovationsbeihilfen werden als Zuwendungen in Höhe von maximal 20 Prozent (30 Prozent bei umweltrelevanten Innovationen) der Aufwendungen gewährt, die im Zusammenhang mit der Anwendung schiffbaulicher Innovationen bei der Ausführung eines Schiffbauauftrages entstehen. Die Förderung von Innovationsbeihilfen zugunsten der deutschen Werftindustrie ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung im Bereich der Maritimen Technologien. 2. Im Fall der Zusage einer Zinsausgleichsgarantie durch den Bund zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen ist ab dem Zeitpunkt einer erstmaligen Zinsausgleichszusage und während der Laufzeit von Finanzierungen geförderter Schiffbauaufträge Voraussetzung für die Gewährung von Innovationsbeihilfen, dass sich das Land, in dem die beauftragte Werft ihren Sitz hat, zu 50 Prozent an den Innovationsbeihilfen beteiligt, soweit sich diese Finanzhilfen auf Empfänger mit Sitz in dem jeweiligen Land beziehen. 3. Grundlage der Förderung sind die Rahmenbestimmungen der Europäischen Kommission für Beihilfen an den Schiffbau sowie die Innovationsrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und den betroffenen Ländern. Das Förderprogramm wurde in 2010 einer umfassenden Evaluierung unterzogen. Dabei sind die Handlungsempfehlungen der Nationalen Maritimen Konferenzen sowie die Ergebnisse aus der Prüfung des Bundesrechnungshofes zur Programmdurchführung berücksichtigt worden. Das Programm sieht seit dem eine nicht rückzahl-

19 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Noch zu (gruppe 01) bare Innovationsbeihilfe sowie eine Förderung innovativer schiffbaulicher Verfahren und Technologien ohne unmittelbaren Schiffbauauftrag vor, sofern die geförderte Innovation zeitlich gebunden im Schiffbau genutzt wird. 4. Aus dem Ansatz können Ausgaben zur Evaluation des Programms sowie sonstige Verwaltungskosten geleistet werden. gruppe 02 Tgr. 02 Informations- und Kommunikationstechnologien (67 000) (71 596) ( ) Die Ausgaben sind übertragbar Entwicklung konvergenter Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T 1. Die Ausgaben sind in Höhe von T mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Die Ausgaben sind in Höhe von T mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von T mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem gegenseitig deckungsfähig: Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von T mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem gegenseitig deckungsfähig: Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T 5. Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen, wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach einer Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Bezeichnung 1. Energieeffiziente IKT Internet der Dinge Cloud Computing Internet der Dienste Gründerwettbewerb IKT-innovativ Zusammen Die Maßnahmen sind Bestandteil der IKT-Strategie der Bundesregierung "Deutschland Digital 2015" und der High-Tech-Strategie 2020.

20 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Noch zu (gruppe 02) 1. Der Förderschwerpunkt "IT2Green" zielt auf Best-Practice-Lösungen für energieeffiziente IKT-Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und privaten Haushalten. 2. Bei "AUTONOMIK für Industrie 4.0" geht es um intelligente Produktion, Produkte und Dienste im multidimensionalen Internet der Zukunft. Themenfelder, wie Service und Assistenz, Mensch-Technik-Interaktion und 3D in industriellen Anwendungen spielen hierbei eine wichtige Rolle. 3. Das Technologieprogramm "Trusted Cloud" fördert die Entwicklung und Erprobung innovativer, sicherer und rechtskonformer Cloud Computing-Lösungen, insbesondere mit Blick auf mittelständische Unternehmen. 4. Durch den neuen Themenschwerpunkt "Smart Data" sollen Projekte mit Leuchtturmcharakter angestoßen werden, die Lösungen zur Nutzung digitaler Massendaten in strategischen Nutzungsfeldern, insbesondere auch für den Mittelstand, entwickeln und prototypisch erproben. 5. Mit der Maßnahme "Gründerwettbewerb - IKT innovativ" sollen tragfähige Geschäftsideen im Bereich zukunftsweisender und kreativer Informationsund Kommunikationstechnologien unterstützt werden. Die Maßnahme ist Teil der BMWi-Initiative "Gründerland Deutschland". Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung Projektträgerkosten Begleitforschung/Evaluation Fachtagungen IKT-Anwendungen in der Wirtschaft Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T im Haushaltsjahr 2018 bis zu T 1. Die Ausgaben sind in Höhe von T mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Die Ausgaben sind in Höhe von T mit folgendem gegenseitig deckungsfähig: Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von T mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem gegenseitig deckungsfähig: Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von T mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem gegenseitig deckungsfähig: Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Die Maßnahmen sind Bestandteil der IKT-Strategie der Bundesregierung "Deutschland Digital 2015" und der HighTech-Strategie.

21 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Noch zu (gruppe 02) Die Einführung und Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechniken (IuK-Techniken) am Arbeitsplatz, im Produktionsprozess und Geschäftsverkehr insbesondere mittelständischer Unternehmen und des Handwerks sollen durch die Bereitstellung leistungsfähiger elektronischer Informationsangebote sowie durch Maßnahmen zur stärkeren und effektiveren Nutzung der Informations- und Kommunikationstechniken unterstützt werden. An der bundesweiten Harmonisierung von Rahmenbedingungen beim Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Deutschland wirkt die Geschäftsstelle der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-GSt) an der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) intensiv mit. Hierfür werden - zunächst begrenzt bis jährlich 1,0 Mio. der Behörde zur Verfügung gestellt. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung Projektträgerkosten Begleitforschung/Evaluation Potentiale der digitalen Wirtschaft Verpflichtungsermächtigung T davon fällig: im Haushaltsjahr 2015 bis zu T im Haushaltsjahr 2016 bis zu T im Haushaltsjahr 2017 bis zu T 1. Die Ausgaben sind in Höhe von T mit folgenden n gegenseitig deckungsfähig: und Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von T mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden n gegenseitig deckungsfähig: und Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Haushaltsjahr T Bezeichnung 1. Digitalisierung der Wirtschaft/Junge digitale Wirtschaft Strategie Intelligente Netze IT-Sicherheit in der Wirtschaft Zusammen Die Maßnahmen sind Bestandteil des BMWi-Aktionsprogramms "Digitale Wirtschaft", der "Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland" der Bundesregierung und der IKT-Strategie der Bundesregierung "Deutschland Digital 2015". 1. Bei Digitalisierung der Wirtschaft/Junge digitale Wirtschaft geht es darum, wichtige Projekte zur Beschleunigung der Digitalisierung der Wirtschaft umzusetzen, Young IT-Unternehmen/Startups, die mit Innovationen maßgeblich zum Wachstum beitragen, zu unterstützen, die Internationalisierung der digitalen Wirtschaft im Rahmen des IT-Gipfelprozesses voranzutreiben und Projekte des Beirates "Junge Digitale Wirtschaft" zu realisieren. 2. Intelligente Netze können wichtige Wachstumsimpulse und Effizienzgewinne realisieren und wesentlich zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, wie Energiewende, Mobilität und gesundheitlicher Vorsorge beitragen. Es geht darum, intelligente Netze/Best Practice-Lösungen im Energie-, Gesundheits-, Verkehrs-, Verwaltungs- und Bildungsbereich auf der Basis der in erarbeiteten Strategie Intelligente Netze zu realisieren. 3. Ziel der Initiative "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" ist es, KMU für das Thema IT-Sicherheit zu sensibilisieren und dabei zu unterstützen, ein adäquates Sicherheitsniveau zu erreichen.

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