Inhalt. Der Krankenstand Kündigung im Krankenstand Regeln für das Krankmelden Finanzielle Ansprüche bei Krankheit und Unfall
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1 Ejf!Tufjsjtdifo!! Sbvdigbohlfisfshftfmmfo! Inhalt Der Krankenstand Kündigung im Krankenstand Regeln für das Krankmelden Finanzielle Ansprüche bei Krankheit und Unfall Seite 1/7!!
2 DER KRANKENSTAND REGELN FÜR DAS KRANKMELDEN Bei Krankheit droht das Job-Ende: Jeder vierte Fall im AK-Arbeitsrecht handelt davon. Hier gibt es wichtige Tipps, wie man richtig krank wird. Wenn Sie krank sind, verständigen Sie Ihren Dienstgeber unverzüglich davon. Es ist ein Irrtum, dass man für die Krankmeldung drei Tage Zeit hätte. Achten Sie darauf, dass Sie sich an der richtigen Stelle im Betrieb krankmelden, also möglichst beim unmittelbaren Vorgesetzten und nicht etwa beim Portier oder bei Kollegen. Wenn Sie anrufen, sorgen Sie dafür, dass Sie Zeugen für das Telefonat haben; noch besser ist ein Dokument (Fax oder Telegramm), das Sie im Streitfall vorweisen können. Sollte es nämlich zum Streit kommen und der Arbeitgeber weist Ihnen nach, dass Sie sich nicht krankgemeldet haben, trifft Sie ein Mitverschulden an der Auflösung des Dienstverhältnisses. Bei Nichtmelden ruht der Krankenentgelt-Anspruch. Gehen Sie am selben Tag zum Arzt, oder bitten Sie um einen Hausbesuch. Es ist für Ärzte immer problematisch, rückwirkend krankzuschreiben. Sollte die Krankenstandsbestätigung angezweifelt werden, kann der Arzt auch zu Gericht geladen werden. Ihr Verhalten während des Krankenstandes darf den Heilungsprozess nicht beeinträchtigen. Es ist zwar erlaubt, sich die nötigsten Lebensmittel zu besorgen, zum Spaß shoppen gehen aber nicht. Verstärkt kontrollieren Arbeitgeber auch selbst oder setzen Detektive ein. Sollten Sie nicht an Ihrer Wohnadresse erreichbar sein, etwa weil jemand anderer Sie pflegt, geben Sie auch das bekannt. Falls es Ihnen passiert, dass Ihnen während des Krankenstandes Ihre Papiere zugeschickt werden: Finden Sie sich, sobald Sie gesund sind, pünktlich zu Dienstbeginn arbeitsbereit an Ihrem Arbeitsplatz ein. Und schließlich: Nehmen Sie sofort mit der AK Kontakt auf! Wenn Sie nämlich trotzdem im Unternehmen bleiben und eine Kündigung anfechten wollen, ist ab Ausspruch der Kündigung nur eine Woche Zeit dafür. Finanzielle Ansprüche bei Krankheit & Unfall Anspruchsvoraussetzungen Das Krankengeld ist der Ersatz für erlittenen Entgeltverlust durch Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig sein. Das heißt, er muss infolge einer Krankheit nicht oder nur mit Gefahr einer Verschlimmerung seines gesundheitlichen Zustandes die Beschäftigung ausüben können, die seine Pflichtversicherung begründet. Anspruchsberechtigt sind Pflichtversicherte und Selbstversicherte bei mehrfacher Beschäftigung (nicht aber Selbstversicherte nach 16 ASVG). Auch nach Beendigung der Pflichtversicherung haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen nach Beendigung der Pflichtversicherung eintritt. Seite 2/7!!
3 Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Kur Wenn Sie krank sind oder auf Kur gehen, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Unter Entgelt versteht man nicht nur Lohn oder Gehalt. Auch Überstunden, Zulagen etc. sind dazuzurechnen. Die Mindestanspruchsdauer beträgt 6 Wochen lang volles und 4 Wochen lang halbes Entgelt pro Dienstjahr. Höhe und Fälligkeit des Krankenentgelts Während einer Krankheit dürfen Sie finanziell nicht schlechter gestellt sein, als wenn Sie arbeiten. Sie haben daher die Bezahlung zu erhalten, die Ihnen gebührt hätte, wenn die Krankheit nicht eingetreten wäre. Das ist das sgn. "Ausfallsprinzip". Wenn sich die Höhe des "Ausfalls" jedoch nicht feststellen lässt, erhalten Sie den Durchschnittsverdienst der letzten voll gearbeiteten 13 Wochen. Das trifft etwa zu bei Akkord, leistungsbezogenen Prämien und Überstunden. Die Entscheidungspraxis der Gerichte ergibt, dass bei Provisionsbeziehern der Durchschnittsverdienst des letzten Jahres heranzuziehen ist. Bei der Durchschnittsberechnung bleiben Aufwandsentschädigungen und Spesen (z.b. Diäten oder Kilometergelder) unberücksichtigt. Andere Berechnungsarten können durch Kollektivvertrag geregelt werden. Fälligkeit des Krankenentgelts Das Entgelt ist zu den vertraglichen oder gesetzlichen Gehalts- bzw. Lohnzahlungsterminen fällig. Unabhängig davon, ob der Krankenstand beendet ist oder nicht. Nur bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung dann, wenn das Arbeitsverhältnis auf eine der folgenden Arten beendet wird: durch Lösung während der Probezeit durch Zeitablauf (befristetes Arbeitsverhältnis) durch Kündigung durch den Arbeitnehmer durch begründete Entlassung durch den Arbeitgeber durch unbegründeten oder vom Arbeitgeber nicht verschuldeten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers durch einvernehmliche Lösung Vorsicht: Alle sonstigen arbeitsrechtlichen Ansprüche sind nach dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses zu bemessen. strfgkgesellen@chello.at Seite 3/7!!
4 Wann besteht Anspruch auf Krankengeld gegenüber der GKK? Arbeitnehmern gebührt bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ab dem 4. Tag grundsätzlich auch Krankengeld von der GKK. Das Krankengeld ruht aber zur Gänze für jene Zeit, für die der Arbeitnehmer Anspruch auf mehr als die Hälfte seines vor dem Krankenstand bezogenen Entgelts hat. Hat der Arbeitnehmer nur mehr Anspruch auf die Hälfte seines vor dem Krankenstand bezogenen Entgelts, so ruht auch das Krankengeld nur zur Hälfte; es besteht also gleichzeitig Anspruch auf das halbe Krankengeld. Beträgt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beispielsweise nur mehr ein Viertel, so steht dem Arbeitnehmer Krankengeld in voller Höhe zu. Entgeltfortzahlung Krankengeld volle Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber kein Krankengeld 1/2 Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber halbes Krankengeld weniger als 1/2 Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber volles Krankengeld keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber volles Krankengeld Vorsicht: Das Krankengeld gebührt allerdings immer erst vom 4. Tag der Erkrankung an. Krankengeld Auch bei Krankheit haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf Geld. Zunächst muss Ihnen die Firma das Entgelt für gewisse Zeit erst voll und später teilweise weiterzahlen. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkassa. Haben Sie Anspruch auf Krankengeld? Anspruchsberechtigt sind Pflichtversicherte und Selbstversicherte bei mehrfacher Beschäftigung. Auch nach Beendigung der Pflichtversicherung haben ArbeitnehmerInnen ab dem 4. Tag der Erkrankung Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen nach Beendigung der Pflichtversicherung eintritt. Wie viel Krankengeld bekommen Sie? Die Höhe des Krankengelds ist vom Einkommen im letzten vollen Kalendermonat vor der Erkrankung abhängig. Es muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Kranke bekommen bis zum 42. Krankheitstag ca. 50 Prozent ihres Entgelts ersetzt, danach ca. 60 Prozent. Wichtig: Zum Entgelt gehören nicht nur Lohn oder Gehalt, sondern auch Überstunden, Zulagen etc. (Nicht aber Km-Geld, Diäten oder anderer Aufwandersatz). Das volle Krankengeld gibt es, wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung von der Firma zur Gänze ausgelaufen ist. Zur Hälfte wird das Krankengeld bezahlt, wenn die Firma zwar nicht mehr das ganze, aber noch einen Teil des Entgelts zahlen muss. Seite 4/7!!
5 Wie lange bekommen Sie Krankengeld? Längstens gibt s das Krankengeld ein Jahr. Wer dann mindestens 13 Wochen wieder arbeitsfähig ist, hat neuerlichen Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenbehandlung ist aber auf jeden Fall kostenlos. Pflegegeld Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgelegt. Sieben Stufen Bei der Untersuchung wird geschaut, wie viel Hilfe die oder der Betroffene für alltägliche Tätigkeiten wie Waschen, Kochen oder Putzen braucht. Das monatliche Pflegegeld wird je nach monatlich notwendigen Pflegestunden in einer von insgesamt sieben Stufen festgelegt. Stufe 1: über 50 Std. 148,30 Stufe 2: über 75 Std. 273,40 Stufe 3: über 120 Std. 421,80 Stufe 4: über 160 Std. 632,70 Stufe 5: über 180 Std. 859,30 Stufe 6: über 180 Std. und Tag und Nacht Betreuung nötig 1.171,70 Stufe 7: über 180 Std. und keine zielgerichteten Bewegungen möglich 1.562,10 Mitversicherung Wer einen versicherten Partner ab Pflegegeldstufe 4 betreut oder selbst Pflegegeld ab Stufe 4 bezieht, ist beim Partner in der Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Es gibt sowohl Bundespflegegeld als auch Landespflegegeld. strfgkgesellen@chello.at Seite 5/7!!
6 KÜNDIGUNG IM KRANKENSTAND Zulässigkeit der Kündigung Es existiert weder ein Kündigungsverbot im Krankenstand noch ein genereller Kündigungsschutz bei Krankheit. Der Dienstgeber kann auch während eines Krankenstandes des Mitarbeiters die Kündigung aussprechen. Mit dem Zugang der Kündigungserklärung während des Krankenstandes wird der Lauf der Kündigungsfrist ausgelöst und das Dienstverhältnis endet zum Kündigungstermin. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die eine Kündigung zur Unzeit verbieten. Auch aus der Fürsorgepflicht des Dienstgebers lässt sich eine solche Verpflichtung nicht ableiten. Zugang der Kündigung im Krankenstand Der Kündigungsausspruch ist empfangsbedürftig. Da sich der Dienstnehmer im Krankenstand regelmäßig zu Hause aufhält, ist eine schriftliche Kündigung an die zuletzt gemeldete Wohnadresse des Dienstnehmer zu übermitteln. Ist der Dienstnehmer durch Krankheit ans Bett gebunden und verzögert sich dadurch der Erhalt der schriftlichen Kündigung, kann dies zu einem Aufschub von deren Wirkung führen. In möglichen Konfliktfällen ist daher eine Zusendung des Kündigungsschreibens durch Boten oder dessen persönliche Übergabe dringend zu empfehlen! Befindet sich ein Dienstnehmer im Krankenhaus, ist eine schriftliche Kündigung ins Krankenhaus zu übersenden. Eine durch die Post zugestellte Kündigung gilt dann als wirksam zugestellt, wenn der Kündigungsbrief auf dem Nachtkästchen deponiert bzw. in einem für die Patienten bestimmten Postfach abgegeben wird. Das Kündigungsschreiben reist im Krankenhaus auf Risiko des Arbeitgebers! Auch in diesem Fall ist eine Zusendung des Kündigungsschreibens durch Boten oder dessen persönliche Übergabe dringend zu empfehlen! Tipp! Wird ein Kündigungsschreiben persönlich übergeben, sollte sich der Dienstgeber den Erhalt der Kündigung vom Dienstnehmer schriftlich bestätigen lassen. Der Ausspruch einer mündlichen Kündigung im Krankenstand wird im Regelfall außer per Telefon nicht in Frage kommen. Eine mündliche (telefonische) Kündigung sollte zu ihrer Absicherung unbedingt im Beisein eines Zeugen erklärt werden. Kündigung bei zeitweilig mangelnder Geschäftsfähigkeit Jede Beendigungserklärung ist unwirksam, wenn der Dienstnehmer infolge eines physischen oder psychischen Gebrechens (z.b. Koma nach Autounfall) unfähig ist, den Zugang einer Kündigungserklärung wahrzunehmen. Der Dienstgeber kann nur die Bestellung eines Sachwalters über das Gericht veranlassen, um die Kündigungserklärung an diesen zustellen zu können. Seite 6/7!!
7 Entgeltfortzahlung bei Kündigung im Krankenstand Wird ein Arbeitnehmer während eines Krankenstandes gekündigt, endet zwar das Dienstverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist, der Arbeitnehmer kann aber auch durch die Kündigung nicht um jenes Krankenentgelt gebracht werden, das ihm ohne Kündigung zugestanden wäre. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht also über das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses hinaus, bis der Dienstnehmer wieder gesund ist, längstens aber bis zur Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches. Beispiel: Arbeiter, 1 Jahr im Betrieb, 14-tägige Kündigungsfrist ohne Kündigungstermin, noch keine Entgeltfortzahlung konsumiert. Ende des Beginn des Krankenstandes: 1.7. Kündigungszugang: 5.7. Ende des Dienstverhältnisses: Ende des Krankenstandes: Entgeltfortzahlungsanspruches (6 Wochen voll, 4 Wochen halb): 9.9. Tritt der Krankenstand erst nach einem Kündigungsausspruch ein, dann verlängert sich der Entgeltfortzahlungsanspruch nicht. Kollektivverträge können davon allerdings abweichende Regelungen vorsehen. Der Entgeltfortzahlungsanspruch verlängert sich außerdem nicht bei einvernehmlicher Auflösung, Auflösung in der Probezeit, Ende durch Zeitablauf, gerechtfertigter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigem Austritt des Mitarbeiters während des Krankenstandes. Bei einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses im Krankenstand mit nachfolgender Wiedereinstellungszusage könnte die Krankenkasse eine absichtliche Vereinbarung zu Lasten Dritter bzw. ein Scheingeschäft unterstellen! Anmerkung: Eine Entlassung auf Grund eines Krankenstandes ist nicht berechtigt. Bei einer unberechtigten Entlassung während eines Krankenstandes muss Ihr Arbeitgeber Ihr Entgelt bis zur Beendigung des Krankenstandes bzw. bis zum vorherigen Ende seiner Entgeltfortzahlungspflicht, weiterzahlen, obwohl das Dienstverhältnis bereits beendet ist. Ausgenommen es wurde der Krankenstand nicht ordnungsgemäß durchgeführt. strfgkgesellen@chello.at Seite 7/7!!
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