Die Vorlagen im Überblick
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- Guido Günther
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 4 Politische Gemeinde Alters- und Pflegeheim «Rudolfheim» Einrichtung und Betrieb einer externen Pflegewohnung Das über 100-jährige Alters- und Pflegeheim «Rudolfheim» besteht heute aus den beiden Häusern A und B. Haus B mit heute 10 Betten ist für die Zwecke von Alterswohnen und Pflege kaum mehr geeignet. Grundrisse, Gebäude-Infrastruktur sowie Zimmergrössen und -einrichtung sind nicht mehr zeitgemäss. Der langfristige Weiterbetrieb des Hauses B ist daher ungewiss. Eine von Gemeinderat und Fürsorgebehörde eingesetzte Arbeitsgruppe zur Zukunft des «Rudolfheims» empfahl, das «Rudolfheim» als Pflegeeinrichtung und mit den beiden Häusern A und B zu erhalten und für den Fall, dass das Haus B langfristig nicht betrieben werden kann, als Ersatzlösung eine Pflegewohnung in der benachbarten Überbauung im Geren anzustreben. Im Rahmen eines von der Gemeinde eingeräumten Baurechts plant die Wohnbaugenossenschaft Gewo Züri Ost, Uster, auf dem Grundstück der Gemeinde im Geren eine Überbauung für preisgünstige Alters- und Familienwohnungen. Im Hauptbau dieser Überbauung soll für die Gemeinde in einem zusätzlichen Gartengeschoss eine Pflegewohnung mit 9 Betten auf einer Fläche von rund 520 m 2 eingerichtet werden. Die Investitionskosten von 3,478 Mio. Franken übernimmt die Genossenschaft Gewo Züri Ost, die der Gemeinde dafür einen Mietzins auf Kostenbasis verrechnet. Dieser wird jährlich rund Franken betragen. Weiter übernimmt die Gemeinde die Kosten für die Ausstattung der Wohnung in der Höhe von Franken sowie die Kosten einer Wegverbindung zwischen dem «Rudolfheim» und der neuen Pflegewohnung von rund Franken. Die neue Pflegewohnung wird langfristig den Bestand des «Rudolfheims» sichern. Mit ihrem Bezug wird der Hausteil B für Pflegezwecke definitiv aufgegeben. Die externe Pflegewohnung erlaubt zudem, dass von ihr aus Service- und Pflegeleistungen für die 21 Alterswohnungen im gleichen Gebäude erbracht werden können. Dieser Synergiegewinn und die langfristige Sicherung eines öffentlichen Wohn- und Pflegeangebotes für die Betagten sprechen nach Ansicht von Gemeinderat und Fürsorgebehörde für die vorgeschlagene, innovative Lösung. Sie empfehlen, dem jährlich wiederkehrenden Kredit für die Miete der Wohnung von Franken sowie dem Ausstattungskredit von Franken zuzustimmen und damit dem «Rudolfheim» eine neue Zukunft zu geben. Details zu dieser Vorlage auf Seite 12
2 5 Friedhof Kirchbühl Initiative von Dr. Werner Stauffacher für einen «Raum der Stille» Dr. Werner Stauffacher, Eichstrasse 26, Stäfa, verlangt mit einer Einzelinitiative, dass die Gemeinde auf dem Friedhof Kirchbühl einen «Raum der Stille» erstellt, zu dessen Finanzierung Schenkungen und Spenden herangezogen werden sollen. Der Gemeinderat stellte am 21. November 2006 fest, dass jene Teile der Initiative ungültig seien, welche die Finanzierung regeln wollten, und dass dadurch die Initiative insgesamt ungültig sei. Dagegen erhob der Initiant beim Bezirksrat Meilen Rekurs. Am 29. Januar 2008 entschied dieser, dass der von der Initiative verlangte Abschluss eines Schenkungsvertrags mit Dr. Werner Stauffacher für die Finanzierung eines «Raums der Stille» ungültig sei, was jedoch nicht zur Ungültigkeit der ganzen Initiative führe. Der Entscheid des Bezirksrates ist rechtskräftig geworden, weshalb der Gemeinderat die Initiative im nunmehr gültigen Umfang heute der Gemeindeversammlung vorlegt. Der Initiant strebt mit dem anvisierten «Raum der Stille» eine Kapelle an, die für die Stäfner Bevölkerung ein täglich zugänglicher Ort der Ruhe und Besinnung sein soll, um in aller Stille in einem kleinen kirchlichen Raum den eigenen Gedanken und Gefühlen nachgehen zu können. Wie dieser «Raum der Stille» aussieht und wo er im Friedhofsareal genau zu stehen kommt, wird nicht von der Initiative geregelt. Mit ihrer Annahme würde eine Verpflichtung geschaffen, einen solchen Raum zu planen. Der Bau des Raums kann nach den Vorstellungen des Initianten durch Schenkungen und Spenden finanziert werden. Sollte dem nicht so sein, müsste die Gemeinde die Finanzierung übernehmen, worüber dann die Stimmberechtigten in einer weiteren Abstimmung entscheiden könnten. Der Gemeinderat lehnt die Initiative ab. Aus der Entwicklungsplanung für den Friedhof, die von der Gemeindeversammlung im Juni 2007 bewilligt worden ist, hat sich unter anderem ergeben, dass für einen solchen Raum kein Bedarf besteht. Insbesondere die beiden Kirchgemeinden verneinen ein solches Bedürfnis und lehnen einen «Raum der Stille» ab. Der sorgsame Umgang mit dem besonderen Raum des Friedhofs verlangt, dass eingreifende Massnahmen wie der Bau neuer Gebäude nur dann in Betracht kommen dürfen, wenn für sie ein wirkliches Bedürfnis besteht. Auch ist es nach Meinung des Gemeinderates nicht zu vertreten, für ein Objekt, für das ein öffentliches Interesse oder ein Bedarf nicht besteht, in vermutlich erheblichem Ausmass öffentliche Mittel und Land einzusetzen. Details zu dieser Vorlage auf Seite 34
3 6 Verein für Tagesfamilien Stäfa/Ürikon Kredit Franken je für die Jahre 2009 bis 2011 Der Verein für Tagesfamilien Stäfa/Ürikon führt für in Stäfa wohnhafte Familien eine Kontaktstelle für die Vermittlung von geeigneten Tagesplätzen für Kinder und Jugendliche im Alter von zwei Monaten bis Schulaustritt. Für das seit dem 1. April 2003 von der Gemeinde Stäfa unterstützte Angebot besteht eine grosse Nachfrage und ein öffentliches Interesse wurden durch den Verein über Betreuungsstunden geleistet. Jetzt soll der bisherige Beitrag in unveränderter Höhe von jährlich Franken für eine neue Periode von drei Jahren erneuert werden. Details zu dieser Vorlage auf Seite 41 Verein Kinderkrippe Müüsliburg Kredit 0,5 Mio Franken je für die Jahre 2008 bis 2011 Seit Januar 2003 führt der Verein Kinderkrippe Müüsliburg eine Tagesstätte für Kinder in der Liegenschaft Bahnhofstrasse 52. Der junge Verein ist sehr erfolgreich gestartet. Beim Start wurden 16 bis 20 Betreuungsplätze angeboten. Kurz danach wurde das Angebot auf 20 bis 24 Plätze erweitert, im Sommer 2005 auf heute 34 Betreuungsplätze. Rund 70 Kinder können so an zwei oder mehr Tagen pro Woche betreut werden. Trotz den Erweiterungen, die der Verein ohne Beanspruchung von Gemeindemitteln finanzieren konnte, wuchs die Warteliste auf heute über 100 Kinder. Deshalb soll jetzt ein vierter Ausbau um weitere 24 Plätze realisiert werden: In der Liegenschaft Gerbistrasse 8 in Ürikon soll eine Aussenstation eingerichtet werden. Dazu benötigt der Verein Unterstützung der Gemeinde: Sie soll einen Investitionsanteil von Franken für Einrichtung und Ausstattung übernehmen. Der jährliche Betriebsbeitrag soll für die geplante Erweiterung um zwei Gruppen von heute auf Franken angehoben werden. Der Verein Müüsliburg übernimmt aus seinen eigenen Mitteln einen Investitionsanteil von Franken. Der Gemeinderat trägt mit diesem Antrag dem anhaltend hohen öffentlichen Interesse an familienergänzender Kinderbetreuung Rechnung und betrachtet das Angebot als einen Standortvorteil für Stäfa. Nach seiner Auffassung ist das öffentliche Engagement für die rund 60 Plätze angemessen und eine starke Unterstützung der Kinderkrippe durch die Gemeinde angezeigt. Gleichzeitig sieht er mit dem erhöhten Betriebsbeitrag die Grenzen des öffentlichen Engagements erreicht und hat eine dementsprechende Leistungsvereinbarung mit dem Verein abgeschlossen. Details zu dieser Vorlage auf Seite 45
4 7 Grundbesitz der Rutishauser Data AG Kauf für 13,275 Mio. Franken Die seit 50 Jahren in Stäfa ansässige Rutishauser Data AG besitzt an der Kronenstrasse drei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 3975 Quadratmeter mit darauf stehendem Geschäftshaus Kronenstrasse 9. Sie plant, auf ihrem nicht überbauten Teil der Grundstücke zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt rund zwölf Wohnungen zu erstellen. Gemeinderat und Schulpflege haben Verhandlungen über den Erwerb dieser Grundstücke und des Geschäftshauses aufgenommen. Nach ihrer Meinung kommt den Grundstücken eine überragende strategische Bedeutung durch ihre Lage und Grösse im Dorfzentrum zu. Nach intensiven Verhandlungen konnte schliesslich ein Konsens erreicht werden, zu dem beide Seiten beitragen mussten. Heute liegt ein öffentlich beurkundeter Kaufvertrag vor, der einen Kaufpreis von 13,275 Mio. Franken vorsieht. Nach Meinung von Gemeinderat und Schulpflege ist der Kaufpreis vertretbar. Er steht den wesentlichen öffentlichen Interessen, die mit dem Kauf verbunden sind, gegenüber. Die Kaufgrundstücke liegen zentral mitten im Dorfzentrum, sind vielfältig nutzbar und erst teilweise überbaut. Mit ihrem Kauf gewinnt die Gemeinde entscheidende Handlungsoptionen in der Steuerung der baulichen Weiterentwicklung des Dorfzentrums. Eine solche aktive Landpolitik ist nachhaltig und wirkungsvoll, weil durch die erst teilweise Überbauung der Grundstücke die bauliche Entwicklung in einem wichtigen Dorfteil unmittelbar gesteuert werden kann. Gleichzeitig werden Synergien gewonnen, weil die Kaufgrundstücke eine ideale Ergänzung zum sie bereits umgebenden öffentlichen Grundbesitz sind: Kindergarten der Schulgemeinde, Pfarrhaus der reformierten Kirchgemeinde und das Eltern-Kind-Zentrum im Saffahaus der Politischen Gemeinde grenzen unmittelbar an. Zudem kann ein Kauf auf lange Sicht für die nächsten 15 bis 25 Jahre Optionen für eigene Raumbedürfnisse von Schul- und Gemeindeverwaltung schaffen. Der Kauf kann ohne Verschuldung und ohne Auswirkungen auf den Steuerfuss finanziert werden. Die Politische Gemeinde wird Eigentümerin und bezahlt zwei Drittel des Kaufpreises (8,85 Mio. Fr.), die Schulgemeinde übernimmt einen Finanzbeitrag von einem Drittel (4,425 Mio. Fr.). Gemeinderat und Schulpflege empfehlen einhellig, die einmalige, nicht wiederkehrende Chance eines Kaufes zu nutzen. Details zu dieser Vorlage auf Seite 51
5 8 Sportanlage Frohberg Anteil von 1,425 Mio. Franken für Kunstrasenspielfeld für den FC Stäfa Fussball erfreut sich sehr grosser Beliebtheit. Wegen knapper Platzverhältnisse ist der Fussballclub Stäfa seit einigen Jahren nicht mehr in der Lage, alle Kinder und Jugendlichen, die Fussball spielen möchten, aufzunehmen. Die Spielfelder der Sportanlage Frohberg reichen nicht mehr aus, um den Anforderungen an einen richtlinienkonformen Trainings- und Spielbetrieb zu genügen. Der heutige Sandplatz soll daher zu einem Kunstrasenspielfeld umgebaut werden. Ein Kunstrasen erfüllt die Anforderungen an einen ganzjährig, bei jeder Witterung bespielbaren Fussballplatz in optimaler Weise. Die Gesamtkosten betragen 1,937 Mio Franken; der Kostenanteil der Gemeinde Hombrechtikon beträgt Franken, jener der Gemeinde Stäfa Franken. Die Gemeinderäte von Stäfa und Hombrechtikon beantragen an ihren jeweiligen Gemeindeversammlungen vom Juni 2008, dafür die entsprechenden Kredite von insgesamt 1,937 Mio. Franken zu bewilligen. Details zu dieser Vorlage auf Seite 63 Benderbülstrasse Bauabrechnung für Neubau Gehweg Im Jahr 2003 wurde ein Kredit von Franken für den Neubau Gehweg Benderbülstrasse im Abschnitt Ebnetstrasse bis Goetheweg genehmigt. Die Bauarbeiten wurden von Mai 2004 bis September 2005 ausgeführt. Nun liegt die Bauabrechnung zur Abnahme vor. Sie schliesst bei Gesamtausgaben von Fr mit einer Kreditunterschreitung von Fr ab. Details zu dieser Vorlage auf Seite 69 Rhynerstrasse Bauabrechnung für Neubau Gehweg Im Jahr 2005 wurde ein Kredit von Franken für den Neubau Gehweg Rhynerstrasse im Abschnitt Hüttenacherstrasse bis Aberenstrasse genehmigt. Die Bauarbeiten wurden von Juli 2005 bis Juni 2007 ausgeführt. Nun liegt die Bauabrechnung zur Abnahme vor. Sie schliesst bei Gesamtausgaben von Fr mit einer Kreditunterschreitung von Fr ab. Details zu dieser Vorlage auf Seite 71
6 9 Seewasserwerk Männedorf Bauabrechnung für Neubau Anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. November 2002 wurde ein Kredit von 7,777 Mio. Franken für den Anteil Stäfas von 43,75 Prozent für den Neubau des Seewasserwerks Männedorf bewilligt. Das Seewasserwerk ist eine Gemeinschaftsanlage der Gemeinden Männedorf, Oetwil am See und Stäfa mit Gesamtkosten von Franken. Die jetzt vorliegende Bauabrechnung schliesst zu Lasten Stäfas mit Franken ab und liegt Franken oder 9,49 Prozent unter dem bewilligten Kredit. Details zu dieser Vorlage auf Seite 73 Jahresrechnung 2007 Genehmigung Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2007 verabschiedet. Bei einem Aufwand von 83,1 Mio. Franken und einem Ertrag von 81,2 Mio. Franken weist die Laufende Rechnung einen Aufwandüberschuss von 1,9 Mio. Franken aus, 7,4 Mio. weniger als budgetiert. Zu dem ausgezeichneten Ergebnis trugen in erster Linie das gegenüber dem Budget um 2,4 Mio. Franken tiefere Betriebsergebnis sowie die nochmals massiv angestiegenen Steuereinnahmen bei. Die Steuerkraft pro Einwohner stieg mit 4253 Franken deutlich an und hatte eine Abgabe von insgesamt 7,2 Mio. Franken an den kantonalen Finanzausgleich zur Folge (Anteil Politische Gemeinde 3,2 Mio. Franken). Bei Nettoinvestitionen von 16,9 Mio. Franken, die erstmals höher als budgetiert ausfielen, liegt der Selbstfinanzierungsgrad (Cashflow im Verhältnis zu den Nettoinvestitionen) bei 57%. Die in den vergangenen Jahren geäufneten Reserven werden somit planmässig abgebaut. Details zu dieser Vorlage im Innenteil
7 10 Schulgemeinde Zweckverband Schulpsychologischer Beratungsdienst des Bezirks Meilen Revision der Verbandsstatuten Die Statuten des Zweckverbands Schulpsychologischer Beratungsdienst des Bezirks Meilen sind revisionsbedürftig. Die Vorschriften der neuen Kantonsverfassung und die überholten Verbandsstrukturen erfordern eine Erneuerung des statutarischen Regelwerks, das inzwischen 25 Jahre alt ist. Eine Arbeitsgruppe der Präsidentinnen und Präsidenten der Schulpflegen im Bezirk Meilen hat zuhanden der Gemeindebehörden eine abstimmungsreife Vorlage ausgearbeitet. Die Delegiertenversammlung des Schulpsychologischen Beratungsdienstes hat den Statuten am 13. Dezember 2007 zugestimmt. Details zu dieser Vorlage auf Seite 76 Schulanlage Beewies Projektierungskredit Franken Neubau Kindergarten mit integriertem Mittagstisch Der Kindergarten-Pavillon Beewies befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Aus diesem Grund soll dieses Gebäude abgebrochen und durch einen dreistöckigen Neubau ersetzt werden. Damit können die Anforderungen des neuen Volksschulgesetzes an räumliche Erweiterungen für heil- und sonderpädagogische Begleitung sowie für die Blockzeiten im Kindergartenbereich optimal erfüllt werden. Ausserdem soll der steigende Raumbedarf der Grund- und Basisstufe wie auch des «Mikado» (Mittagstisch mit Betreuung) in unmittelbarer Nähe des Schulhauses Beewies abgedeckt werden. Die Gesamtkosten werden auf 4,25 Mio. Franken geschätzt. Vorerst ist der erforderliche Projektierungskredit in der Höhe von Franken zu bewilligen. Details zu dieser Vorlage auf Seite 81
8 11 Jahresrechnung 2007 Genehmigung Die Rechnung schliesst bei einem Aufwand von 28,6 Mio. Franken und einem Ertrag von 33,8 Mio. Franken mit einem Überschuss von 5,2 Mio. Franken ab, 5,7 Mio. Franken besser als budgetiert. Dadurch erhöht sich das Eigenkapital auf 36,7 Mio. Franken. Dieses sehr gute Resultat hat hauptsächlich mit den höheren Steuereinnahmen von 4,6 Mio. Franken zu tun. Der Cashflow beträgt 7,4 Mio. Franken bei Nettoinvestitionen von 9,9 Mio. Franken und Abschreibungen von 2,1 Mio. Franken. Die Rechnung 2007 wurde zudem mit 4 Mio. Franken für den Finanzausgleich belastet. Details zu dieser Vorlage im Innenteil
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