Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Mobilität Infrastrukturen

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1 Kurzdokumentation für den Landkreis Leipzig Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Mobilität Infrastrukturen aus dem Forschungsprojekt FoPS September 2015

2 Autoren Dr. Axel Stein, Knud Trubbach KCW GmbH, Bernburger Straße 27, Berlin Martin Albrecht Gertz Gutsche Rümenapp Stadtentwicklung und Mobilität GbR, Ruhrstraße 11, Hamburg Dr. Michael Glatthaar proloco GbR, Burgstraße 22-23, Göttingen Hinweis Diese Dokumentation entstand im Rahmen eines vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) finanzierten und fachlich begleiteten Forschungsprojektes. Den Rahmen bildet das Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS).

3 Übersicht 1 Herausforderungen Wirkungen des demografischen Wandels auf die Versorgung Handlungsoptionen Handlungsempfehlungen Starke Orte Unterstützung von Zentren und Versorgungsstandorten Starke Achsen Entwicklung eines Regionalnetzes im Busverkehr Teilausgestattete Versorgungsorte Suche nach Alternativen zur Schließung noch vorhandener Infrastrukturen Ländliche Orte ohne Versorgungsinfrastruktur Entwicklung von Modellen der Flächenbedienung oder mobilen Versorgung Räumlich differenzierte Handlungsempfehlungen Ausblick Anhang KCW, GGR, proloco; Seite 3

4 In der Zeit zwischen Dezember 2013 und Oktober 2015 wurde im Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) ein Forschungsprojekt zur Erstellung einer Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Mobilität und Infrastrukturen durchgeführt. Das Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS) bildet den Rahmen, der das allgemeine Forschungsinteresse absteckt. Die Regionalstrategie ist das Ergebnis eines Prozesses, in den Ministerien der drei Bundesländer, der Mitteldeutsche Verkehrsverbund, die Träger der Regionalplanung, die fünf Landkreise sowie weitere Akteure eingebunden waren, um sich systematisch mit den Auswirkungen des demografischen Wandels auf verschiedene Daseinsvorsorgebereiche (ÖPNV, Schulen, Hausärzte, Lebensmittelnahversorgung) auseinanderzusetzen, Anpassungsstrategien zu entwickeln sowie deren Umsetzung politisch und organisatorisch vorzubereiten. Ein wichtiges Element des Forschungsprojektes bestand in eigens abgegrenzten Fokusregionen, zu denen im Landkreis Leipzig die Gemeinden Pegau, Groitzsch und Regis- Breitingen (Fokusregion Raum Meuselwitz ) zählen. In diesen wurden gemeinsam mit lokalen Akteuren der konkrete Handlungsbedarf und Handlungsoptionen erörtert. Die Diskussion auf dieser räumlich hereingezoomten Maßstabsebene der Fokusregionen ermöglichte dabei eine detailliertere Befassung mit denkbaren Handlungsansätzen und die Übertragung der Diskussionsergebnisse auf die Landkreis- und regionale Ebene. Die wesentlichen Ergebnisse des Projektes bestehen in einer systematischen Analyse der möglichen Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Schulentwicklung, die hausärztliche Versorgung, den Lebensmitteleinzelhandel und den ÖPNV bis 2030, der Analyse der Entwicklung von ÖPNV und standortgebundenen Infrastrukturen in ihrer Wechselwirkung, der Entwicklung und regionsweiten Abstimmung eines Regionalnetzes für den ÖPNV, der Typisierung von Siedlungsbereichen vor dem Hintergrund ihrer räumlichen Lage, zentralörtlichen Klassifizierung, ÖPNV-Anbindungsqualität sowie Infrastrukturausstattung und der Identifikation von Teilräumen mit spezifischem Handlungsbedarf. Diese Ergebnisse werden in einem längeren, die Regionalstrategie begründenden und ausführenden Forschungsbericht sowie zugespitzten Aussagen für die fünf Landkreise Altenburger Land, Burgenlandkreis, Leipzig, Nordsachsen und Saalekreis dokumentiert. Für den Landkreis Leipzig werden die zentralen Aussagen und Ergebnisse der Regionalstrategie im Folgenden zusammengefasst. KCW, GGR, proloco; Seite 4

5 1 Herausforderungen 2030 Im Landkreis Leipzig wird, wie in vielen Teilen Mitteldeutschlands, die Bevölkerung in den nächsten Jahren weiter abnehmen. Der Rückgang bis zum Jahr 2030 wird gegenüber 2011 als Ausgangsjahr der Prognose 1 12,1 % betragen. Dies entspricht einem Rückgang um etwa Personen. Erhebliche Bevölkerungsverluste werden sich relativ gesehen vor allem in (den vergleichsweise einwohnerschwachen Bereichen) Trebsen/Mulde, Neukieritzsch/Böhlen sowie Kohren-Sahlis ergeben. Die Rückgänge im Kreisgebiet betreffen grundsätzlich sowohl die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen (-19,5 % bzw Personen) als auch die der Menschen im erwerbsfähigen Alter (-27,3 % bzw Personen). Demgegenüber wird die Anzahl der Menschen in der Altersklasse 65 Jahre und älter bis zum Jahr 2030 flächendeckend ansteigen (insgesamt +29,6 % bzw Menschen). Vergleichsweise geringe relative Zuwächse in dieser Altersgruppe sind für Trebsen/Mulde und Regis-Breitingen zu erwarten. Vor allem im (östlichen) Umland der Stadt Leipzig wird sich hingegen ein relativ starker Anstieg der Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter vollziehen. siehe Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Leipzig bis 2030 im Anhang 1.1 Wirkungen des demografischen Wandels auf die Versorgung Der Rückgang der Anzahl der Kinder wird sich auch weiterhin im Schulwesen bemerkbar machen. Angesichts des geltenden Moratoriums, das die Schließung von Grund- und Oberschulen im ländlichen Raum aufgrund geringer und rückläufiger Schülerzahlen verhindert und das bis zur Novellierung des sächsischen Schulgesetzes fortbesteht, ergeben sich aus dem Rückgang der Anzahl der Kinder weniger Diskussionen um eine Anpassung der Schulstandortstruktur, sondern zuvorderst Debatten um Anpassungsoptionen der Schulorganisation. Die Ergebnisse der Vorausschätzung der Schülerzahlen bis zum Jahr 2030 zeigen, dass sich in Bezug auf die Grundschulen ggf. im Süden des Landkreises Leipzig sowie im Bereich westlich von Borna Überlegungen hinsichtlich eines jahrgangsübergreifenden Unterrichts anbieten könnten. Für einzelne Oberschulen könnten aufgrund rückläufiger Schülerzahlen Überlegungen für eine weitergehende Kooperation mit benachbarten Schulen (z.b. siehe Abbildung 2: Schulstandorte im Landkreis Leipzig mit einer Vorausschätzung der Schülerzahlen bis 2030 im Anhang 1 Im Rahmen des Projektes wurde für den gesamten Untersuchungsraum eine kleinräumig differenzierte Bevölkerungsprognose auf Ebene der Gemeindeverbände bzw. gemeindeverbandsfreien Städte und Gemeinden erarbeitet. Für den Freistaat Sachsen bilden die Verwaltungsgemeinschaften bzw. die verwaltungsgemeinschaftsfreien Städte und Gemeinden die räumliche Ebene der Prognose. Die Vorausschätzung berücksichtigt als eine zentrale Datenquelle die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen, deren Ergebnisse als Randsumme eingehalten werden. Eine Anpassung an die Ergebnisse des Zensus hat nicht stattgefunden, da die dafür nötigen Grundlagendaten zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen. KCW, GGR, proloco; Seite 5

6 in Bezug auf den Fachunterricht) gewinnbringend sein. Nach den Ergebnissen der Vorausschätzung kann der Fortbestand aller Gymnasien im Landkreis bis zum Jahr 2030 als gesichert gelten. Wie die Diskussionen im Zusammenhang mit den in der Vergangenheit erfolgten Schließungen von Schulstandorten eindrücklich gezeigt haben, kann bei im Zusammenhang mit der künftigen Schulstandortstruktur stehenden Entscheidungsprozessen nicht allein die bloße Anzahl der Schulkinder herangezogen werden. Vielmehr sind im Wesentlichen auch qualitative Aspekte wie die Sicherung eines wohnortnahen Bildungsangebotes handlungsleitend. Insofern leistet das Schulmoratorium einen wichtigen Beitrag zur Sicherung eines wohnortnahen Bildungsangebotes sowie den Erhalt von Schulstandorten als wichtigen Faktoren für die weitere gemeindliche Entwicklung. Auf die Möglichkeiten zum Erhalt von Standorten sowie auf Umfang und Qualität des Lehrangebotes wirken zudem die allgemeine Verfügbarkeit von Lehrpersonal sowie die durch das Land vorzunehmenden Lehrerzuweisungen. Lebensmittelsupermärkte 2 auch solche mit vergleichsweise großer Angebotsvielfalt sind dezentral im Kreisgebiet verteilt. Dennoch ist für knapp ein Viertel der Landkreisbevölkerung (23 %) ein Lebensmitteleinkauf am Vormittag nicht mit Angeboten des ÖPNV oder zu Fuß zu organisieren. Weitere 10 % der Menschen sind trotz grundsätzlich vorhandenen ÖPNV- Angebotes bei einem einstündigen Aufenthalt im Supermarkt mehr als zwei Stunden unterwegs. Größere räumlich zusammenhängende Bereiche, in denen Schwierigkeiten bestehen, den Lebensmitteleinkauf ohne Pkw zu erledigen, finden sich vor allem im Osten des Landkreises (z.b. Gemeinde Lossatal und östlich von Wurzen bzw. Grimma gelegene Teilräume). Erschwerend kommt hinzu, dass dort aber auch im Bereich Espenhain/Otterwisch oder im Norden der Stadt Pegau nahezu ausschließlich kleinere Supermärkte angesiedelt sind, so dass sich dort im Falle, dass der Fortbestand bzw. eine Nachfolgeregelung nicht realisiert werden kann, erhebliche Erreichbarkeitsprobleme ergeben könnten. Trotz einer noch vergleichsweise flächendeckenden Verteilung der Hausarztpraxen ergeben sich teilräumlich Schwierigkeiten hinsichtlich der Erreichbarkeit hausärztlicher Versorgungsleistungen: Für etwa 20 % der Bevölkerung ist es nicht möglich, einen einstündigen Vormittagstermin in einer Hausarztpraxis ohne die Nutzung eines Pkw wahrzunehmen. Weitere 14% müssen hierfür im ÖPNV eine Außerhauszeit von mehr als zwei Stunden in siehe Abbildung 3: Erreichbarkeit von Lebensmittelgeschäften im Landkreis Leipzig im ÖPNV-Netz 2014 im Anhang siehe Abbildung 4: Erreichbarkeit von Hausarztpraxen im Landkreis Leipzig im ÖPNV-Netz 2014 im Anhang 2 Als Lebensmittelsupermärkte wurden solche Geschäfte berücksichtigt, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass durch diese die tägliche Versorgung vor Ort gewährleistet werden kann. Dies betrifft neben Supermärkten auch Lebensmitteldiscounter sowie kleinere Nahversorgungseinrichtungen. Nicht berücksichtigt wurden Bäcker, Fleischer, Hofläden, Kioske, Tankstellen etc. KCW, GGR, proloco; Seite 6

7 Kauf nehmen. Bei einem Großteil der Hausarztpraxen handelt es sich um Einzelpraxen. Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Praxisinhaber/innen in den kommenden Jahren das Renteneintrittsalter erreichen, und aufgrund erfahrungsgemäß unsicherer Praxisübernahmen steht zu erwarten, dass sich einige Lücken im Netz ergeben werden. Geht man aktuellen Forschungsergebnissen folgend einmal davon aus, dass angehende Mediziner/innen eher zur Arbeit in Mehrbehandlerpraxen tendieren, könnten sich vor allem im Nordosten und Osten des Landkreises spürbare Herausforderungen im Hinblick auf die Sicherung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung ergeben. 1.2 Handlungsoptionen Das grundsätzliche Maßnahmenspektrum für die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen ist bekannt. Es wird getragen von der Erkenntnis, dass städtische Standards häufig nicht der Lebenswirklichkeit auf dem Land gerecht werden. Vor allem für ländlich geprägte Teilräume bedeutet dies, bestimmte Erwartungshaltungen, die mit den in der Region bestehenden Standards verbunden sind, an die künftigen Möglichkeiten zur Gewährleistung der Zugänglichkeit zu Angeboten der Daseinsvorsorge anzupassen. Beispiele sind: Grundschulbetrieb mit kleinen, ggf. auch altersgemischten Klassen, Einzügigkeit weiterführender Schulen, Verringerung der Taktdichte im ÖPNV oder Beschränkung auf wenige Betriebstage, Reduktion der Flexibilität in der Mobilität durch Einführung der telefonischen Voranmeldung im ÖPNV oder die Koordination verschiedener Pkw- Fahrwünsche in Fahrgemeinschaften, Förderung von Zweigpraxen, in denen ein temporäres hausärztliches Versorgungsangebot vor Ort aufrechterhalten werden kann, Delegation ärztlicher Verantwortung in bestimmten Aufgabenfeldern von Ärzt/innen auf eigens ausgebildete Fachkräfte, Alternative Betriebsformen und Konzepte durch ehrenamtliches Engagement wie z.b. Genossenschaftsläden, mobile Versorgungsangebote (z.b. rollender Supermarkt, Zahnarztbus), Übernahme öffentlicher Verantwortung durch die Zivilgesellschaft (z.b. Bürgerbusse). Diese Maßnahmen erfordern an unterschiedlichen Stellen grundsätzlich, bestehende Standards der Leistungserbringung zu überdenken, so z.b. die Mindestschülerzahl für den Schulbetrieb, das hergebrachte Aufgabenspektrum von Hausärzt/innen, die Erwartungshaltung von Konsument/innen an ein um- KCW, GGR, proloco; Seite 7

8 fassendes Lebensmittelangebot, das in rollenden Supermärkten nicht vorgehalten werden kann. Insofern trifft ihre Umsetzung nicht auf unüberwindliche Hindernisse. Eine Wirkung entfalten diese Maßnahmen allerdings erst dann, wenn sie auf die konkreten räumlichen Bedingungen zugeschnitten sind und mit anderen Maßnahmen auch die Infrastrukturbereiche übergreifend abgestimmt werden. Dementsprechend werden im Folgenden basierend auf einer räumlichen Differenzierung des Handlungsbedarfs entsprechend angepasste Empfehlungen gegeben. 2 Handlungsempfehlungen Die Handlungsempfehlungen variieren je nach räumlicher Lage der Siedlungsbereiche, Ortschaften oder Gemeinden im Landkreis vor allem hinsichtlich der Zugänglichkeit zu Versorgungsangeboten und Erreichbarkeitsinfrastrukturen. Mit dem in den Gremien des Forschungsprojektes erarbeiteten Vorschlag liegt ein Konzept vor, das den MDV-Raum strukturiert: 1. starke Orte, d.h. Zentrale Orte lt. Regionalplanung sowie Versorgungsorte mit ausgewählten Einrichtungen der Daseinsvorsorge, 2. starke Achsen des ÖPNV zur Verbindung dieser Orte untereinander, wobei sich die starken Achsen aus dem unter Ziffer 2.2 erläuterten Regionalnetz ergeben, 3. teilausgestattete Versorgungsorte, d.h. Orte, in denen nur zum Teil Einrichtungen der Daseinsvorsorge (noch) vorhanden sind, 4. ländliche Orte ohne eigene Versorgungsinfrastrukturen. Die Siedlungstypisierung ist zugleich ein analytisches und strategisches Element, denn durch die Definition starker Orte und Achsen werden jene Handlungsräume identifiziert, in denen es gilt, zur Methodik siehe Abbildung 5: Methodik zur Bestimmung der Siedlungstypen im Anhang starke Infrastrukturen zu unterstützen oder Alternativen zur Schließung noch vorhandener Infrastrukturen zu finden oder flächenhafte Bediensysteme zur Erreichbarkeit starker Orte zu entwickeln. Folgende Aufteilung der für das Jahr 2030 prognostizierten Bevölkerung auf die einzelnen Siedlungstypen ergibt sich im Landkreis: KCW, GGR, proloco; Seite 8

9 Siedlungs -typ Siedlungen, die durch das Regionalnetz erschlossen sind: enger Einzugsbereich (300 m) um das Regionalnetz 1 weiter Einzugsbereich (500 m) um die Regionalnetze 1 und 2 Ew. im Siedlungstyp 2030 Anteil an der Gesamtbevölkerung im Landkreis 1a % 1b % verdichtete Siedlungen, die nicht durch das Regionalnetz erschlossen sind: Lage im Verdichtungsraum 2a % Lage im Kernbereich der Mittelzentren 2b % ländliche Siedlungen, die nicht durch das Regionalnetz erschlossen sind: vollausgestattete Siedlungen 3a % teilausgestattete Siedlungen 3b % Siedlungen ohne Infrastrukturen 3c % Alle % Tabelle 1: Übersicht über die Siedlungstypen; siehe auch Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Siedlungstypen im Landkreis Leipzig im Anhang 2.1 Starke Orte Unterstützung von Zentren und Versorgungsstandorten Im Landkreis gibt es mit Borna, Grimma, Markkleeberg und Wurzen vier Mittelzentren und außerdem acht Grundzentren, von denen fünf (Colditz, Frohburg, Geithain, Bad Lausick, Markranstädt) die Funktion ganz auf sich vereinen und drei im Verbund jeweils zweier Gemeinden wirken (Böhlen / Zwenkau, Brandis / Naunhof, Groitzsch / Pegau). Diese Städte verfügen in ihren Kernbereichen überwiegend über eine gute infrastrukturelle Versorgung. Allerdings zeigt sich am Beispiel der Mittelzentren, dass in den Randbereichen ihrer Kernstädte die Erschließung durch das unter Ziffer 2.2 angesprochene Regionalnetz auch in Zukunft fehlen wird, so dass hier städtische Lösungen zur Einbindung in das ÖPNV-Netz nötig sein werden. Außerhalb dieser Zentren gibt es nur in wenigen Fällen Siedlungen mit einem breiten Spektrum an Infrastrukturen. Im Forschungsprojekt wurden Orte, in denen zumindest in einem Siedlungsbereich gebündelt neben einem Hausarzt und einem Lebensmittelgeschäft auch noch mindestens eine öffentliche allgemeinbildende Schule angesiedelt ist, als vollausgestattete Versorgungsorte bezeichnet. Dabei kann es wie im Fall von Beucha, Großbothen und Nerchau vorkommen, dass in einer Stadt neben dem grund- oder mittelzentralen Kernbereich auch ein unabhängig davon existierender Versorgungsort ausgewiesen ist. Deren Verteilung im MDV-Raum ergibt sich aus Abbildung 6. Diesen Orten kommt besonders dann, wenn sie in größerer Entfernung zu den landes- und regionalplanerisch ausgewiesenen Zentralen Orten gelegen siehe Abbildung 6: Zentrale Orte und vollausgestattete Versorgungsorte im MDV-Raum im Anhang KCW, GGR, proloco; Seite 9

10 sind, eine große Bedeutung zur Versorgung ihrer Umgebung zu. Es wird empfohlen, ihre Bedeutung für die Versorgung der umliegenden Siedlungsbereiche auf Ebene der Landkreise und der Regionalplanung näher zu prüfen und dabei ggf. auch weitere Orte einzubeziehen etwa weil Schule, Supermarkt und Hausarztpraxis in der Gemeinde zwar vorhanden sind, sich jedoch auf verschiedene benachbarte Ortsteile verteilen (denkbar z.b. für Bennewitz), oder wenn in Würdigung weiterer, hier nicht vertiefend betrachteter Daseinsvorsorgebereiche die Einordnung als Versorgungsort gerechtfertigt ist (ggf. Mutzschen). Denkbar ist jedoch auch, dass bei eingehender Prüfung festgestellt wird, dass als Versorgungsorte eingeordnete Siedlungsbereiche im Alltag keine überörtliche Versorgungsfunktion für ihre Umgebung erfüllen (etwa aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten von Lebensmittelgeschäften oder Zweigpraxen). Die Strategie Unterstützung starker Orte umfasst folgende Empfehlungen: Vermeidung von Entwicklungen, die die Versorgungsfunktion der starken Orte schwächt, z.b. durch Entwicklungen an nichtintegrierten Standorten, planerische Funktionssicherung der Versorgungsorte, Erhöhung bzw. Sicherung der Erreichbarkeit der Einrichtungen auch für die Bevölkerung aus den umliegenden Orten. Auch sind bevorzugt die Möglichkeiten zur Einbindung in das Regionalnetz zu prüfen, außerdem sollte hier bei besonderer Gefährdung einzelner Infrastrukturstandorte eine Umsetzung der im Bericht näher ausgeführten und hier unter Ziffer 1.2 aufgelisteten Maßnahmen erwogen werden. 2.2 Starke Achsen Entwicklung eines Regionalnetzes im Busverkehr Das Regionalnetz baut auf einem MDV-weiten Qualitätsstandard insbesondere hinsichtlich der Bedienungshäufigkeit auf. Vorgeschlagen wird ein durchgängiger Ein- oder Zweistundentakt im Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr unter der Woche. Verstärkerfahrten in der Hauptverkehrszeit können in Einzelfällen hinzukommen. Das Netz ist modular aufgebaut, d.h. es setzt an vorhandenen Angeboten insbesondere im Bahnverkehr an. Zweistundentaktlinien können zu Einstundentaktlinien aufgewertet oder Einstundentaktlinien zu Zweistundentaktlinien abgewertet werden. Das Netz kann überdies mit der Zeit schrittweise wachsen. Die Linienauswahl orientiert sich zum einen an der gegenwärtigen Nachfrage und zum anderen an ihrer raumordnerischen Bedeutung bei der Verknüpfung von Zentren miteinander. Auch das Entwicklungspotenzial dieser Linien spielt eine Rolle. Da sich diese Bedingungen auch wieder ändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung des Netzes angeraten. Umsteigepunkte in den Zensiehe Abbildung 7: Siedlungsbereiche im Landkreis Leipzig nach Lage zu den Haltestellen des Regionalnetzes 2030 im Anhang KCW, GGR, proloco; Seite 10

11 tren sind ein wichtiger Bestandteil des Netzes. Beim Regionalnetz wird nach Stunden- und Zweistundentakt (R1 bzw. R2) unterschieden. In der Ausführung ist insbesondere auf die Sicherstellung von Anschlüssen an den Übergangsstellen zum SPNV und an Umsteigehaltestellen in Groitzsch, Kitzscher und Wermsdorf zu achten, wobei Wermsdorf eine überkreisliche Abstimmung erfordert. Die konkrete Linienführung sollte einen zügigen Busverkehr erlauben. Effizienz kann auch dadurch erreicht werden, dass die Umlaufzeiten optimiert sind und die Wendezeiten nicht länger ausfallen als die vorgeschriebenen Pausenzeiten. Insofern können im Detail verschiedene Umsetzungsvarianten entstehen. Das gilt auch für die in einigen Fällen offen gebliebene Frage, ob die Linien an ihren Endpunkten um Einzelfahrten zu weiteren Orten verlängert werden. Da mit einer überdurchschnittlichen Nachfrage durch Senioren/innen zu rechnen ist, werden nur Standorte im Umkreis von 300 m von der Haltestelle als gut erschlossen betrachtet. Darüber hinaus wird in der Abbildung ein Toleranzbereich von 500 m ausgewiesen. 2.3 Teilausgestattete Versorgungsorte Suche nach Alternativen zur Schließung noch vorhandener Infrastrukturen In den teilausgestatteten Versorgungsorten abseits des Regionalnetzes werden im Landkreis Leipzig im Jahr 2030 etwa Menschen leben. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von 8 %. Auch eine Ausdehnung des Toleranzbereiches um die Regionalnetzhaltestellen auf z.b m wird, wie ein Blick auf Abbildung 8 anschaulich macht, diesen Anteil nicht wesentlich reduzieren, da der überwiegende Teil dieser Menschen in Siedlungen lebt, die vom Regionalnetz überhaupt nicht tangiert werden. Diese Orte erfüllen für die Bevölkerung im Nahbereich eine wichtige Versorgungsfunktion, und gleichzeitig sind diese Infrastrukturen auch Treffpunkte, Orte des Austauschs und der Kommunikation. Vordringliche Aufgaben sind: Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Infrastrukturen mit dem Ziel, diese zu erhalten, wobei für jeden Standort individuelle Lösungen zu entwickeln sind, Initiierung und Unterstützung von alternativen Versorgungsmodellen, wenn die Infrastrukturen nicht in der bestehenden Form gehalten werden können, z.b. durch mobile Versorgungslösungen oder temporäre Modelle, Schaffung von Gestaltungsmöglichkeiten i.s. einer Überprüfung und ggf. Lockerung von Standards, damit alternative Versorgungsmodelle oder eine siehe Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Siedlungstypen im Landkreis Leipzig im Anhang KCW, GGR, proloco; Seite 11

12 bessere Erreichbarkeit der Versorgungsorte umgesetzt werden können (Beispiele finden sich unter Ziffer 1.2 oben), Initiierung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung alternativer Mobilitätsmodelle (siehe dazu die Ausführungen unter Ziffer 2.4). 2.4 Ländliche Orte ohne Versorgungsinfrastruktur Entwicklung von Modellen der Flächenbedienung oder mobilen Versorgung In den ländlichen Orten außerhalb des Regionalnetzes und ohne die hier näher betrachteten Versorgungsinfrastrukturen (Schule, Supermarkt und Hausarztpraxis) leben im Landkreis Leipzig im Jahr 2030 etwa Personen bzw. 20 % der Bevölkerung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in diesen Orten mobile oder stationäre Einrichtungen mit Teilsortimenten existieren. Für die Zukunft ist aber nicht davon auszugehen, dass hier neue Versorgungseinrichtungen angesiedelt werden können. Abgesehen davon wäre bei allen Ansiedlungsvorhaben neuer Infrastruktureinrichtungen jeweils zu prüfen, ob aus ihrer Ansiedlung nicht eine Gefährdung der bestehenden starken Orte erwächst. Vor diesem Hintergrund lassen sich hinsichtlich der Versorgung zunächst folgende Handlungsempfehlungen identifizieren: Unterstützung mobiler und temporärer Versorgungsinfrastrukturen, Initiierung und Unterstützung kleinteiliger lokaler Versorgungsmodelle (z.b. genossenschaftliche Läden, Direktvermarkter). Ergänzend sollten in Abstimmung mit der lokalen Bevölkerung Ziele und angepasste Standards entwickelt werden, an die ein bedarfsorientiertes ÖPNV- Angebot ansetzen kann. Für dieses Angebot sind verschiedene Varianten denkbar, wobei die Verantwortung für ein Mindestangebot unverändert beim Aufgabenträger, dem Landkreis, verbleiben muss: Konkretisierung der Festlegungen im Nahverkehrsplan bzgl. der Fahrtenhäufigkeit und Fahrplanlage (z.b. differenziert nach Wochentagen, Tageszeiten und Verkehrszeiten) im durch den Landkreis bestellten ÖPNV, Installation von ergänzenden oder ersetzenden flexiblen Flächenangeboten (Anrufsammeltaxi oder -bus), Einführung und Stärkung von organisierten (ggf. auch kommerziellen) privaten Mitnahmesystemen, Aufbau eines Bürgerbusangebotes unter Einsatz ehrenamtlich tätigen Fahrpersonals. KCW, GGR, proloco; Seite 12

13 Insbesondere bzgl. der letzten drei Anstriche gibt es weder auf Ebene des MDV noch auf Ebene des Landkreises konkrete Vorgaben. Es ist v.a. vor Ort, in den betroffenen Gemeinden und teilweise auch in mehreren benachbarten Gemeinden zu eruieren, worin der Bedarf genau besteht und welches Angebot ihm am ehesten gerecht werden kann. Dabei kann auf Grundlage der im Forschungsprojekt erarbeiteten Siedlungstypisierung (vgl. Abbildung 8) eine Differenzierung von Handlungsräumen vorgenommen werden. 2.5 Räumlich differenzierte Handlungsempfehlungen Insbesondere für Teilräume abseits der starken Orte und Achsen besteht Handlungsbedarf, der über die Orte selbst hinausgeht und eine Kooperation mit Akteur/innen in benachbarten Ortschaften voraussetzt, um eine Verbesserung der Versorgung zu erreichen. Neben der o.g. Strategie zur Stärkung vorhandener Einrichtungen, ortsteilübergreifender Lösungen und neuer Versorgungsmodelle steht vor allem die Verbesserung der Erreichbarkeit der Infrastruktureinrichtungen im Mittelpunkt. Weite Teile des Landkreises Leipzig sind durch zahlreiche Regionalnetzlinien und Zentrale Orte darunter auch das benachbarte Oberzentrum Leipzig sowie Versorgungsorte recht gut erschlossen. Durch sie und die wichtigen Bahnstrecken (SPNV-Achsen) kann der Landkreis in verschiedene Handlungsräume gegliedert werden, die sich jeweils durch unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Herausforderungen für die Daseinsvorsorge auszeichnen. Folgender Handlungsbedarf verbleibt: Handlungsraum 1: Nördlich von Wurzen erstreckt sich dieser Raum mit nur wenigen, kleinen Infrastrukturen. Ein großer Teil der Siedlungen ist ins Regionalnetz eingebunden, für die verbleibenden sind die Distanzen zu den am Rande des Handlungsraums gelegenen starken Orten recht groß. Folglich sollten temporäre Anbindungen oder flächenhafte Mobilitätsangebote geprüft und ggf. entwickelt werden. siehe Abbildung 9: Handlungsräume für alternative Daseinsvorsorgekonzepte im Landkreis Leipzig im Anhang Handlungsraum 2: Dieser Raum erstreckt sich zu beiden Seiten der S- Bahn-Achse Leipzig Wurzen, auf die sich auch die größeren Infrastrukturen konzentrieren. Für die abseits gelegenen Siedlungen in diesem Korridor bedarf es einer Verbesserung der Erreichbarkeit der Achsen bzw. der Kontenpunkte durch Zugringerverkehre (ggf. auch unter Einbeziehung von Fahrrädern bzw. Pedelecs) oder einen Korridorbetrieb des Regionalnetzes. Handlungsraum 3: Zwischen den ÖPNV-Achsen Wurzen Oschatz, Grimma Oschatz und Wurzen Grimma gelegen, ist dieser Handlungsraum nicht durch Regionalnetz-Linien angebunden und verfügt nur über einzelne, kleine Infrastrukturen. Hier geht es in erster Linie um eine Verbesserung der Anbindung an die starken Orte Wurzen, Grimma, Trebsen und evtl. Wermsdorf (Landkreis Nordsachsen). Handlungsraum 4: Brandis und Naunhof sind ein funktionsgeteiltes Grundzentrum. Der entsprechende Nahbereich bildet einen Handlungsraum, für KCW, GGR, proloco; Seite 13

14 den an Themen der Daseinsvorsorge orientierte Strategien des Zusammenwachsens oder der teilräumlichen Profilierung sinnvoll erscheinen. Handlungsraum 5: Der Handlungsraum südöstlich von Grimma verfügt fast ausschließlich über kleinere Infrastrukturen der Daseinsvorsorge und ist ansonsten lediglich durch eine Linie des Regionalnetzes erschlossen. Im Einzugsbereich von Grimma und Großbothen einerseits und Colditz andererseits ergibt sich Handlungsbedarf zur Verbesserung der Erreichbarkeit. In diesem Raum ist z.b. zu prüfen, ob einzelne Infrastrukturen der Daseinsvorsorge zukunftssicher weiterentwickelt werden können. Handlungsraum 6: Dieser Raum liegt zwischen den Zentren Brandis / Naunhof, Grimma, Bad Lausick, Borna, Böhlen und Leipzig. Die Infrastrukturen sind zwar vorwiegend klein, aber im Handlungsraum befinden sich mit Kitzscher und Otterwisch zwei vollausgestattete Versorgungsorte und eine Reihe von Regionalnetzlinien. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf den Erhalt dieser beiden Versorgungsorte gelenkt werden. Otterwisch verfügt derzeit über eine Einzelhausarztpraxis, einen kleinen Lebensmittelsupermarkt und eine Grundschule, deren Schülerzahl perspektivisch unter die Mindestschülerzahl absinken könnte. Hier bedarf es also der Entwicklung langfristig tragfähiger Konzepte, um eine nahräumlich verfügbare Versorgung zu sichern. Handlungsraum 7: Südlich der Achse Borna Bad Lausick Grimma erstreckt sich ein Raum, zu dem mit Frohburg und Geithain zwei Grundzentren und mit Kohren-Sahlis ein vollausgestatteter Versorgungsort zählen. Wichtig erscheint hier die Erschließung der abseits der Bahn gelegenen Siedlungen im Korridor Borna Frohburg sowie des durch Regionalnetzlinien nicht durchzogenen Raumes östlich davon. Dort gibt es nur noch stellenweise kleinere Supermärkte. Handlungsraum 8: Im Raum zwischen den Zentren Pegau / Groitzsch, Borna, Böhlen und Zwenkau gibt es nur wenige Siedlungen, die nicht durch das Regionalnetz erschlossen sind. Da diese bereits heute über keine eigenen Infrastrukturen verfügen, ist es erforderlich, auch für sie Mobilitätskonzepte zu entwickeln. Handlungsraum 9: Dieser Raum erstreckt sich nördlich der Bahnlinie Leipzig Zeitz bis zur Landkreisgrenze zwischen Markranstädt und Schkeuditz. Er verfügt zwar außerhalb Markranstädts über keine gebündelte Infrastruktur, ist aber durch das Regionalnetz sehr gut erschlossen. Insofern konnte im Rahmen des Forschungsprojektes über die Entwicklung des Regionalnetzes hinaus kein spezifischer Handlungsbedarf für diesen Raum ermittelt werden. KCW, GGR, proloco; Seite 14

15 3 Ausblick Im Rahmen des Projektes Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Mobilität und Infrastrukturen ist es gelungen, zentrale regionale und lokale Akteur/innen für eine gemeinsame, systematische Diskussion von Handlungsansätzen und -optionen zur Sicherung von Mobilität und Versorgung im Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zu gewinnen und Abstimmungsprozesse in der Region zu initiieren bzw. zu vertiefen. In den fach- und themenübergreifend besetzten begleitenden Gremien war leitend, die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Bereichen zu besprechen und bei der Entwicklung von Handlungsoptionen immer auch eine übergeordnete Perspektive über den eigenen Bereich hinaus einzunehmen. Die Siedlungstypisierung hilft, die grundsätzlich bekannten, sektoral orientierten Handlungsempfehlungen in einen räumlichen Kontext zu stellen. Folglich besteht das Ergebnis des Projektes in einer räumlichen Differenzierung des Handlungsbedarfs im Landkreis. Es wird empfohlen, in der Folgezeit analog zur vorgeschlagenen Siedlungstypisierung in den dort benannten Aufmerksamkeitsräumen die Zukunftsfähigkeit einzelner Infrastrukturstandorte zu bewerten, Ziele und Standards der Siedlungsentwicklung und Daseinsvorsorge abzustimmen, das Regionalnetz weiter zu entwickeln, Wechselwirkungen und räumliche Zusammenhänge in den Handlungsräumen bezüglich ihrer Versorgungsleistung, Größe und Anbindung insgesamt zu bewerten und alternative Versorgungs- und Erreichbarkeitsmodelle zu initiieren und zu unterstützen. Für die Organisation solcher Diskurse bedeutet dies, Akteur/innen regelmäßig an einen Tisch zu bringen, die aus verschiedenen Orten (auch Gemeinden, auch kreis- oder länderübergreifend) stammen, die verschiedene Professionen vertreten (z.b. Verwaltung, Planung, Medizin, Handel, Bildung, Mobilität) und die aus verschiedenen Institutionen stammen und damit unterschiedliche Ressourcen zur Umsetzung von Maßnahmen einbringen können. Insofern besteht eine wesentliche Herausforderung darin, den im Forschungsprojekt begonnenen Abstimmungs- und Strategieprozess in neuen besser noch: längst bestehenden Gremien fortzusetzen. Aus regionaler Perspektive ist z.b. eine Verstetigung im Rahmen des bestehenden Arbeitskreises für den Gesamtraum des MDV oder aber unter dem Dach der Metropolregion Mitteldeutschland denkbar, im kommunalen Rahmen sind vergleichbare Aktivitäten des Landkreises gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, dem MDV und dem Regionalen Planungsverband sinnvoll. KCW, GGR, proloco; Seite 15

16 4 Anhang Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Leipzig bis Abbildung 2: Schulstandorte im Landkreis Leipzig mit einer Vorausschätzung der Schülerzahlen bis Abbildung 3: Erreichbarkeit von Lebensmittelgeschäften im Landkreis Leipzig im ÖPNV-Netz Abbildung 4: Erreichbarkeit von Hausarztpraxen im Landkreis Leipzig im ÖPNV-Netz Abbildung 5: Methodik zur Bestimmung der Siedlungstypen Abbildung 6: Zentrale Orte und vollausgestattete Versorgungsorte im MDV-Raum Abbildung 7: Siedlungsbereiche im Landkreis Leipzig nach Lage zu den Haltestellen des Regionalnetzes Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Siedlungstypen im Landkreis Leipzig Abbildung 9: Handlungsräume für alternative Daseinsvorsorgekonzepte im Landkreis Leipzig KCW, GGR, proloco; Seite 16

17 Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Leipzig bis 2030 Hinweis: Im Rahmen des Projektes wurde für den gesamten Untersuchungsraum eine kleinräumig differenzierte Bevölkerungsprognose auf Ebene der Gemeindeverbände bzw. gemeindeverbandsfreien Städte und Gemeinden erarbeitet. Für den Freistaat Sachsen bilden die Verwaltungsgemeinschaften bzw. die verwaltungsgemeinschaftsfreien Städte und Gemeinden die räumliche Ebene der Prognose. Die Vorausschätzung berücksichtigt als eine zentrale Datenquelle die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen, deren Ergebnisse als Randsumme eingehalten werden. Eine Anpassung an die Ergebnisse des Zensus hat nicht stattgefunden, da die dafür nötigen Grundlagendaten zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen. KCW, GGR, proloco; Seite 17

18 Abbildung 2: Schulstandorte im Landkreis Leipzig mit einer Vorausschätzung der Schülerzahlen bis 2030 Datenquellen für die Standortdaten: Schulverzeichnisse der Länder, eigene Klassifizierungen und Anpassungen (Stand: 2014) KCW, GGR, proloco; Seite 18

19 Abbildung 3: Erreichbarkeit von Lebensmittelgeschäften im Landkreis Leipzig im ÖPNV-Netz 2014 Datenquellen für die Standortdaten: Datenbereitstellung der Projektpartner, Branchensuchdienste im Internet (Stand: 2014) Die verwendeten Siedlungsflächen basieren auf Grundlagendaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2012 KCW, GGR, proloco; Seite 19

20 Abbildung 4: Erreichbarkeit von Hausarztpraxen im Landkreis Leipzig im ÖPNV-Netz 2014 Datenquellen für die Standortdaten: Datenbereitstellung der Projektpartner, Arztsuchdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen; (Stand: 2014) Die verwendeten Siedlungsflächen basieren auf Grundlagendaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2012 KCW, GGR, proloco; Seite 20

21 Abbildung 5: Methodik zur Bestimmung der Siedlungstypen Für die Zuordnung der einzelnen aus Grundlagen der amtlichen Vermessungsstatistik gebildeten und unter Nutzung von kleinräumig differenzierten Siedlungsstrukturdaten des BBSR mit Bevölkerungszahlen attributierten Siedlungsflächen zu Siedlungstypen wird die in der linken Hälfte der obigen Abbildung dargestellte Zuordnungsschleife durchlaufen. Dabei wird jede Siedlungsfläche anhand von hierarchisch gestuften Prüffragen zu ihrer Lage zum Regionalnetz (1), ihrer siedlungsstrukturellen Lage (2) bzw. zur Ausstattung mit Einrichtungen aus den betrachteten Infrastrukturbereichen (3) eindeutig einem von sieben Siedlungstypen zugeordnet (vgl. das Schema auf der rechten Seite der Abbildung). Diese Zuordnung ermöglicht damit eine kleinräumig differenzierte Einschätzung der Erreichbarkeits- und Versorgungsqualität in den einzelnen Siedlungsbereichen sowie die Ableitung von spezifischen Handlungsstrategien für verschiedene räumliche Konfigurationen unterschiedlicher Siedlungstypen in Teilräumen des MDV-Raums (vgl. die Diskussion zu Handlungsräumen unter Ziffer 2.5). KCW, GGR, proloco; Seite 21

22 Abbildung 6: Zentrale Orte und vollausgestattete Versorgungsorte im MDV-Raum KCW, GGR, proloco; Seite 22

23 Abbildung 7: Siedlungsbereiche im Landkreis Leipzig nach Lage zu den Haltestellen des Regionalnetzes 2030 Die verwendeten Siedlungsflächen basieren auf Grundlagendaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2012 KCW, GGR, proloco; Seite 23

24 Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Siedlungstypen im Landkreis Leipzig Die verwendeten Siedlungsflächen basieren auf Grundlagendaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2012 KCW, GGR, proloco; Seite 24

25 Abbildung 9: Handlungsräume für alternative Daseinsvorsorgekonzepte im Landkreis Leipzig Die verwendeten Siedlungsflächen basieren auf Grundlagendaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2012 KCW, GGR, proloco; Seite 25

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