Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Mobilität Infrastrukturen

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1 Kurzdokumentation für den Saalekreis Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Mobilität Infrastrukturen aus dem Forschungsprojekt FoPS September 2015

2 Autoren Dr. Axel Stein, Knud Trubbach KCW GmbH, Bernburger Straße 27, Berlin Martin Albrecht Gertz Gutsche Rümenapp Stadtentwicklung und Mobilität GbR, Ruhrstraße 11, Hamburg Dr. Michael Glatthaar proloco GbR, Burgstraße 22-23, Göttingen Hinweis Diese Dokumentation entstand im Rahmen eines vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) finanzierten und fachlich begleiteten Forschungsprojektes. Den Rahmen bildet das Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS).

3 Übersicht 1 Herausforderungen Wirkungen des demografischen Wandels auf die Versorgung Handlungsoptionen Handlungsempfehlungen Starke Orte Unterstützung von Zentren und Versorgungsstandorten Starke Achsen Entwicklung eines Regionalnetzes im Busverkehr Teilausgestattete Versorgungsorte Suche nach Alternativen zur Schließung noch vorhandener Infrastrukturen Ländliche Orte ohne Versorgungsinfrastruktur Entwicklung von Modellen der Flächenbedienung oder mobilen Versorgung Räumlich differenzierte Handlungsempfehlungen Ausblick Anhang KCW, GGR, proloco; Seite 3

4 In der Zeit zwischen Dezember 2013 und Oktober 2015 wurde im Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) ein Forschungsprojekt zur Erstellung einer Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Mobilität und Infrastrukturen durchgeführt. Das Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS) bildet den Rahmen, der das allgemeine Forschungsinteresse absteckt. Die Regionalstrategie ist das Ergebnis eines Prozesses, in den Ministerien der drei Bundesländer, der Mitteldeutsche Verkehrsverbund, die Träger der Regionalplanung, die fünf Landkreise sowie weitere Akteure eingebunden waren, um sich systematisch mit den Auswirkungen des demografischen Wandels auf verschiedene Daseinsvorsorgebereiche (ÖPNV, Schulen, Hausärzte, Lebensmittelnahversorgung) auseinanderzusetzen, Anpassungsstrategien zu entwickeln sowie deren Umsetzung politisch und organisatorisch vorzubereiten. Ein wichtiges Element des Forschungsprojektes bestand in eigens abgegrenzten Fokusregionen, unter denen im Saalekreis die Stadt Wettin-Löbejün eine eigene bildete. In diesen wurden gemeinsam mit lokalen Akteuren der konkrete Handlungsbedarf und Handlungsoptionen erörtert. Die Diskussion auf dieser räumlich hereingezoomten Maßstabsebene der Fokusregionen ermöglichte dabei eine detailliertere Befassung mit denkbaren Handlungsansätzen und die Übertragung der Diskussionsergebnisse auf die Landkreis- und regionale Ebene. Die wesentlichen Ergebnisse des Projektes bestehen in einer systematischen Analyse der möglichen Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Schulentwicklung, die hausärztliche Versorgung, den Lebensmitteleinzelhandel und den ÖPNV bis 2030, der Analyse der Entwicklung von ÖPNV und standortgebundenen Infrastrukturen in ihrer Wechselwirkung, der Entwicklung und regionsweiten Abstimmung eines Regionalnetzes für den ÖPNV, der Typisierung von Siedlungsbereichen vor dem Hintergrund ihrer räumlichen Lage, zentralörtlichen Klassifizierung, ÖPNV-Anbindungsqualität sowie Infrastrukturausstattung und der Identifikation von Teilräumen mit spezifischem Handlungsbedarf. Diese Ergebnisse werden in einem längeren, die Regionalstrategie begründenden und ausführenden Forschungsbericht sowie zugespitzten Aussagen für die fünf Landkreise Altenburger Land, Burgenlandkreis, Leipzig, Nordsachsen und Saalekreis dokumentiert. Für den Saalekreis werden die zentralen Aussagen und Ergebnisse der Regionalstrategie im Folgenden zusammengefasst. KCW, GGR, proloco; Seite 4

5 1 Herausforderungen 2030 Im Saalekreis wird, wie in vielen Teilen Mitteldeutschlands, die Bevölkerung in den nächsten Jahren weiter abnehmen. Der Rückgang bis zum Jahr 2030 wird gegenüber 2011 als Ausgangsjahr der Prognose 1 18,2 % betragen. Dies entspricht einem Rückgang um etwa Personen. Erhebliche Bevölkerungsverluste werden sich vor allem in Wettin-Löbejün, Teutschenthal, Weida-Land, Querfurt und Bad Dürrenberg ergeben. Die Rückgänge im Kreisgebiet betreffen grundsätzlich sowohl die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen (-22,7 % bzw Personen) als auch die der Menschen im erwerbsfähigen Alter (-32,2 % bzw Personen). Demgegenüber wird die Anzahl der Menschen in der Altersklasse 65 Jahre und älter bis zum Jahr 2030 flächendeckend ansteigen (insgesamt +21,3 % bzw Menschen). Vergleichsweise geringe relative Zuwächse in dieser Altersgruppe sind für Merseburg und Bad Dürrenberg zu erwarten. Vor allem im Umland der Stadt Halle (Saale) wird sich hingegen ein relativ starker Anstieg der Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter vollziehen. siehe Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Saalekreis bis 2030 im Anhang 1.1 Wirkungen des demografischen Wandels auf die Versorgung Der Rückgang der Anzahl der Kinder wird sich auch weiterhin im Schulwesen bemerkbar machen. Bei einer unveränderten Mindestschülerzahl von 60 Schulkindern je Grundschule könnten sich Diskussionen um Anpassungsplanungen nach den Ergebnissen der Vorausschätzungen bis zum Jahr 2030 in verschiedenen Bereichen des Kreises ergeben. Nach den im Rahmen des Projektes erarbeiteten Vorausschätzungen könnten 13 der heute 33 Grundschulen im Jahr 2030 weniger als 60 Schüler haben. Grundsätzlich betroffen sind alle Teilräume des Kreises, so dass es im Saalekreis nicht um Einzelstandortentscheidungen, sondern eher um eine grundsätzliche Lösungsmöglichkeit zur Sicherung der nahräumlichen Verfügbarkeit eines Grundschulangebotes auch bei Unterschreiten der Mindestschülerzahlen geht. Im Hinblick auf die Sekundarschulen könnte die Schülerzahlenentwicklung vor dem Hintergrund der geltenden Mindestschülerzahlen Diskussionen um An- siehe Abbildung 2: Schulstandorte im Saalekreis mit einer Vorausschätzung der Schülerzahlen bis 2030 im Anhang 1 Im Rahmen des Projektes wurde für den gesamten Untersuchungsraum eine kleinräumig differenzierte Bevölkerungsprognose auf Ebene der Gemeindeverbände bzw. gemeindeverbandsfreien Städte und Gemeinden erarbeitet. Für das Land Sachsen-Anhalt bilden die Verbandsgemeinden bzw. die verbandsgemeindefreien Städte und Gemeinden die räumliche Ebene der Prognose. Die Vorausschätzung berücksichtigt als eine zentrale Datenquelle die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, deren Ergebnisse als Randsumme eingehalten werden. Eine Anpassung an die Ergebnisse des Zensus hat nicht stattgefunden, da die dafür nötigen Grundlagendaten zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen. KCW, GGR, proloco; Seite 5

6 passungsbedarfe in verschiedenen Teilräumen des Kreises auslösen. Die Handlungsoption Standortstrukturanpassung bzw. Schließung kommt jedoch spätestens dort an ihre Grenzen, wo die Wege für die Schulkinder durch eine solche Maßnahme sehr weit würden (v.a. westlich und östlich von Halle (Saale) oder im Bereich Mücheln/Braunsbedra). Die Möglichkeit, Sekundarschulen auch einzügig weiterzubetreiben, könnte ggf. im Zusammenhang mit einem Ausbau der Kooperationen der Schulen untereinander den Erhalt der Standorte auch über das Jahr 2030 hinaus sichern. Die Gymnasien im Kreis sind schon heute recht dezentral verteilt. Dennoch könnten sich vor dem Hintergrund der geltenden Mindestschülerzahlen auch in diesem Bereich Diskussionen um die Optionen für einen Fortbestand aller Standorte ergeben. Wie die Diskussionen im Zusammenhang mit der auch in der jüngeren Vergangenheit erfolgten Schließung von Schulstandorten eindrücklich gezeigt haben, kann bei in Zusammenhang mit der künftigen Schulstandortstruktur stehenden Entscheidungsprozessen nicht allein die bloße Anzahl der Schulkinder herangezogen werden. Vielmehr sind im Wesentlichen auch qualitative Aspekte wie die Sicherung eines wohnortnahen Bildungsangebotes handlungsleitend. Auf die Möglichkeiten zum Erhalt von Standorten sowie auf Umfang und Qualität des Lehrangebotes wirken zudem auch die allgemeine Verfügbarkeit von Lehrpersonal sowie die durch das Land vorzunehmenden Lehrerzuweisungen. Die Lebensmittelsupermärkte 2 auch solche mit vergleichsweise großer Angebotsvielfalt sind dezentral im Kreisgebiet verteilt. Daher ist nur für etwa 10 % der Bevölkerung der Lebensmitteleinkauf am Vormittag nicht mit Angeboten des ÖPNV oder zu Fuß zu organisieren, rund 70 % sind bei einem einstündigen Supermarktbesuch weniger als zwei Stunden außerhaus. Handlungsbedarf könnte sich im Bereich der Lebensmittelversorgung z.b. im westlichen Kreisgebiet (Teilbereiche der Stadt Querfurt, Farnstädt, Obhausen und Schraplau) ergeben: Hier finden sich viele kleine Supermärkte, deren Wegfall eine deutliche Verschlechterung der nahräumlichen Verfügbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten bedeuten würde. Ähnliches gilt in einigen Gebieten im Kreisnorden. siehe Abbildung 3: Erreichbarkeit von Lebensmittelgeschäften im Saalekreis im ÖPNV-Netz 2014 im Anhang 2 Zur Abbildung der Standortstrukturen wurden Daten aus der Erarbeitung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes genutzt. Berücksichtigt wurden Geschäfte, bei denen davon ausgegangenen werden kann, dass durch sie die Lebensmittelversorgung für den täglichen Bedarf gesichert werden kann, also Lebensmittelsupermärkte, Lebensmitteldiscounter und Lebensmittelfachgeschäfte letztere jedoch nur dann, wenn aus den Daten geschlossen werden konnte, dass das Angebot für den täglichen Bedarf ausreicht. Nicht berücksichtigt wurden Bäcker, Fleischer, Hofläden, Kioske, Tankstellen etc. KCW, GGR, proloco; Seite 6

7 Hinsichtlich der hausärztlichen Versorgung gibt es im Landkreis noch ein vergleichsweise flächendeckendes Versorgungsangebot. Allerdings zeigen die Erreichbarkeitsanalysen, dass dennoch Patient/innen mit dem ÖPNV bei Wahrnehmung eines einstündigen Hausarzttermins am Vormittag sehr lang unterwegs wären (rund ein Fünftel der Bevölkerung benötigt mehr als zwei Stunden) oder über gar kein Angebot verfügen (weitere 5%). Allerdungs sind rund drei Viertel der Menschen im Saalekreis bei einem einstündigen Hausarzttermin am Vormittag bei Nutzung des ÖPNV bzw. im Nahraum auch zu Fuß weniger als zwei Stunden unterwegs. Es finden sich daher kaum räumlich zusammenhängende Bereiche, in denen die ÖPNV-Erreichbarkeit hausärztlicher Versorgungsleistungen sehr schlecht ist. Bei einem Großteil der Hausarztpraxen handelt es sich um Einzelpraxen. Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Praxisinhaber/innen in den kommenden Jahren das Renteneintrittsalter erreichen, und aufgrund erfahrungsgemäß unsicherer Praxisübernahmen steht zu erwarten, dass sich einige Lücken im Netz ergeben werden. Geht man aktuellen Forschungsergebnissen folgend einmal davon aus, dass angehende Mediziner/innen eher zur Arbeit in Mehrbehandlerpraxen tendieren, könnten sich in weiten Teilen des Saalekreises außerhalb der Zentren spürbare Herausforderungen im Hinblick auf die Sicherung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung ergeben. siehe Abbildung 4: Erreichbarkeit von Hausarztpraxen im Saalekreis im ÖPNV-Netz 2014 im Anhang 1.2 Handlungsoptionen Das grundsätzliche Maßnahmenspektrum für die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen ist bekannt. Es wird getragen von der Erkenntnis, dass städtische Standards häufig nicht der Lebenswirklichkeit auf dem Land gerecht werden. Vor allem für ländlich geprägte Teilräume bedeutet dies, bestimmte Erwartungshaltungen, die mit den in der Region bestehenden Standards verbunden sind, an die künftigen Möglichkeiten zur Gewährleistung der Zugänglichkeit zu Angeboten der Daseinsvorsorge anzupassen. Beispiele sind: Grundschulbetrieb mit kleinen, ggf. auch altersgemischten Klassen, Einzügigkeit weiterführender Schulen, Verringerung der Taktdichte im ÖPNV oder Beschränkung auf wenige Betriebstage, Reduktion der Flexibilität in der Mobilität durch Einführung der telefonischen Voranmeldung im ÖPNV oder die Koordination verschiedener Pkw- Fahrwünsche in Fahrgemeinschaften, Förderung von Zweigpraxen, in denen ein temporäres hausärztliches Versorgungsangebot vor Ort aufrechterhalten werden kann, KCW, GGR, proloco; Seite 7

8 Delegation ärztlicher Verantwortung in bestimmten Aufgabenfeldern von Ärzt/innen auf eigens ausgebildete Fachkräfte, Alternative Betriebsformen und Konzepte durch ehrenamtliches Engagement wie z.b. Genossenschaftsläden, mobile Versorgungsangebote (z.b. rollender Supermarkt, Zahnarztbus), Übernahme öffentlicher Verantwortung durch die Zivilgesellschaft (z.b. Bürgerbusse). Diese Maßnahmen erfordern an unterschiedlichen Stellen grundsätzlich, bestehende Standards der Leistungserbringung zu überdenken, so z.b. die Mindestschülerzahl für den Schulbetrieb, das hergebrachte Aufgabenspektrum von Hausärzt/innen, die Erwartungshaltung von Konsument/innen an ein umfassendes Lebensmittelangebot, das in rollenden Supermärkten nicht vorgehalten werden kann. Insofern trifft ihre Umsetzung nicht auf unüberwindliche Hindernisse. Eine Wirkung entfalten diese Maßnahmen allerdings erst dann, wenn sie auf die konkreten räumlichen Bedingungen zugeschnitten sind und mit anderen Maßnahmen auch die Infrastrukturbereiche übergreifend abgestimmt werden. Dementsprechend werden im Folgenden basierend auf einer räumlichen Differenzierung des Handlungsbedarfs entsprechend angepasste Empfehlungen gegeben. 2 Handlungsempfehlungen Die Handlungsempfehlungen variieren je nach räumlicher Lage der Siedlungsbereiche, Ortschaften oder Gemeinden im Landkreis vor allem hinsichtlich der Zugänglichkeit zu Versorgungsangeboten und Erreichbarkeitsinfrastrukturen. Mit dem in den Gremien des Forschungsprojektes erarbeiteten Vorschlag liegt ein Konzept vor, das den MDV-Raum strukturiert: 1. starke Orte, d.h. Zentrale Orte lt. Regionalplanung sowie Versorgungsorte mit ausgewählten Einrichtungen der Daseinsvorsorge, 2. starke Achsen des ÖPNV zur Verbindung dieser Orte untereinander, wobei sich die starken Achsen aus dem unter Ziffer 2.2 erläuterten Regionalnetz ergeben, 3. teilausgestattete Versorgungsorte, d.h. Orte, in denen nur zum Teil Einrichtungen der Daseinsvorsorge (noch) vorhanden sind, 4. ländliche Orte ohne eigene Versorgungsinfrastrukturen. Die Siedlungstypisierung ist zugleich ein analytisches und strategisches Element, denn durch die Definition starker Orte und Achsen werden jene Handzur Methodik siehe Abbildung 5: Methodik zur Bestimmung der Siedlungstypen im Anhang KCW, GGR, proloco; Seite 8

9 lungsräume identifiziert, in denen es gilt, starke Infrastrukturen zu unterstützen oder Alternativen zur Schließung noch vorhandener Infrastrukturen zu finden oder flächenhafte Bediensysteme zur Erreichbarkeit starker Orte zu entwickeln. Folgende Aufteilung der für das Jahr 2030 prognostizierten Bevölkerung auf die einzelnen Siedlungstypen ergibt sich im Landkreis: Siedlungs -typ Siedlungen, die durch das Regionalnetz erschlossen sind: enger Einzugsbereich (300 m) um das Regionalnetz 1 weiter Einzugsbereich (500 m) um die Regionalnetze 1 und 2 Ew. im Siedlungstyp 2030 Anteil an der Gesamtbevölkerung im Landkreis 1a % 1b % verdichtete Siedlungen, die nicht durch das Regionalnetz erschlossen sind: Lage im Verdichtungsraum 2a % Lage im Kernbereich der Mittelzentren 2b 0 0 % ländliche Siedlungen, die nicht durch das Regionalnetz erschlossen sind: vollausgestattete Siedlungen 3a % teilausgestattete Siedlungen 3b % Siedlungen ohne Infrastrukturen 3c % Alle % Tabelle 1: Übersicht über die Siedlungstypen; siehe auch Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Siedlungstypen im Saalekreis im Anhang 2.1 Starke Orte Unterstützung von Zentren und Versorgungsstandorten Im Saalekreis gibt es mit Merseburg ein Mittelzentrum und mit Braunsbedra, Bad Dürrenberg, Gröbers, Günthersdorf-Kötzschau, Landsberg, Bad Lauchstädt, Leuna, Mücheln, Querfurt, Teutschenthal und Wettin elf Grundzentren. Diese Städte verfügen in ihren Kernbereichen überwiegend über eine gute infrastrukturelle Versorgung. siehe Abbildung 6: Zentrale Orte und vollausgestattete Versorgungsorte im MDV-Raum im Anhang Außerhalb dieser Zentren gibt es nur in wenigen Fällen Siedlungen mit einem breiten Spektrum an Infrastrukturen. Im Forschungsprojekt wurden Orte, in denen zumindest in einem Siedlungsbereich gebündelt neben einem Hausarzt und einem Lebensmittelgeschäft auch noch mindestens eine öffentliche allgemeinbildende Schule angesiedelt ist, als vollausgestattete Versorgungsorte bezeichnet. Dabei kann es wie im Fall von Klobikau, Hohenthurm, Holleben, Nauendorf, Niemberg, Roßbach und Schafstädt vorkommen, dass in einer Gemeinde neben dem grundzentralen Kernbereich auch ein unabhängig KCW, GGR, proloco; Seite 9

10 davon existierender Versorgungsort ausgewiesen ist. Deren Verteilung im MDV-Raum ergibt sich aus Abbildung 6. In unmittelbarer Nachbarschaft, aber außerhalb des Landkreises, gibt es weitere solcher Orte. Diesen Orten kommt besonders dann, wenn sie in größerer Entfernung zu den landes- und regionalplanerisch ausgewiesenen Zentralen Orten gelegen sind, eine große Bedeutung zur Versorgung ihrer Umgebung zu. Es wird empfohlen, ihre Bedeutung für die Versorgung der umliegenden Siedlungsbereiche auf Ebene der Landkreise und der Regionalplanung näher zu prüfen und dabei ggf. auch weitere Orte einzubeziehen etwa wenn in Würdigung weiterer, hier nicht vertiefend betrachteter Daseinsvorsorgebereiche die Einordnung als Versorgungsort gerechtfertigt ist. Umgekehrt ist es jedoch auch denkbar, dass durch genauere Prüfung oder Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten festgestellt wird, dass als Versorgungsorte eingeordnete Siedlungsbereiche im Alltag keine Versorgungsfunktion für ihre Umgebung erfüllen (z.b. wenn eine Hausarztpraxis nur als Nebenstandort mit begrenzten Praxiszeiten betrieben wird wie etwa in Klobikau). Die Strategie Unterstützung starker Orte umfasst folgende Empfehlungen: Vermeidung von Entwicklungen, die die Versorgungsfunktion der starken Orte schwächt, z.b. durch Entwicklungen an nichtintegrierten Standorten, planerische Funktionssicherung der Versorgungsorte, Erhöhung bzw. Sicherung der Erreichbarkeit der Einrichtungen auch für die Bevölkerung aus den umliegenden Orten. Auch sind bevorzugt die Möglichkeiten zur Einbindung in das Regionalnetz zu prüfen, außerdem sollte hier bei besonderer Gefährdung einzelner Infrastrukturstandorte eine Umsetzung der im Bericht näher ausgeführten und hier unter Ziffer 1.2 aufgelisteten Maßnahmen erwogen werden. 2.2 Starke Achsen Entwicklung eines Regionalnetzes im Busverkehr Das Regionalnetz baut auf einem MDV-weiten Qualitätsstandard insbesondere hinsichtlich der Bedienungshäufigkeit auf. Vorgeschlagen wird ein durchgängiger Ein- oder Zweistundentakt im Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr unter der Woche. Verstärkerfahrten in der Hauptverkehrszeit können in Einzelfällen hinzukommen. Das Netz ist modular aufgebaut, d.h. es setzt an vorhandenen Angeboten insbesondere im Bahnverkehr an. Zweistundentaktlinien können zu Einstundentaktlinien aufgewertet oder Einstundentaktlinien zu Zweistundentaktlinien abgewertet werden. Das Netz kann überdies mit der Zeit schrittweise wachsen. KCW, GGR, proloco; Seite 10

11 Die Linienauswahl orientiert sich zum einen an der gegenwärtigen Nachfrage und zum anderen an ihrer raumordnerischen Bedeutung bei der Verknüpfung von Zentren miteinander. Auch das Entwicklungspotenzial dieser Linien spielt eine Rolle. Da sich diese Bedingungen auch wieder ändern können, ist eine regelmäßige Überprüfung des Netzes angeraten. Umsteigepunkte in den Zentren sind ein wichtiger Bestandteil des Netzes. Initiierung und Unterstützung von alternativen Versorgungsmodellen, wenn die Infrastrukturen nicht in der bestehenden Form gehalten wersiehe Abbildung 7: Siedlungsbereiche im Saalekreis nach Lage zu den Haltestellen des Regionalnetzes 2030 im Anhang Beim Regionalnetz wird nach Stunden- und Zweistundentakt (R1 bzw. R2) unterschieden. In der Ausführung ist insbesondere auf die Sicherstellung von Anschlüssen an den Übergangsstellen zum SPNV und an Umsteigehaltestellen zu achten (vgl. den Landes-ÖPNV-Plan). Die konkrete Linienführung sollte einen zügigen Busverkehr erlauben. Effizienz kann auch dadurch erreicht werden, dass die Umlaufzeiten optimiert sind und die Wendezeiten nicht länger ausfallen als die vorgeschriebenen Pausenzeiten. Insofern können im Detail verschiedene Umsetzungsvarianten entstehen. Das gilt auch für die in einigen Fällen offen gebliebene Frage, ob die Linien an ihren Endpunkten um Einzelfahrten zu weiteren Orten verlängert werden. Da mit einer überdurchschnittlichen Nachfrage durch Senioren/innen zu rechnen ist, werden nur Standorte im Umkreis von 300 m von der Haltestelle als gut erschlossen betrachtet. Darüber hinaus wird in der Abbildung ein Toleranzbereich von 500 m ausgewiesen. 2.3 Teilausgestattete Versorgungsorte Suche nach Alternativen zur Schließung noch vorhandener Infrastrukturen In den teilausgestatteten Versorgungsorten abseits des Regionalnetzes werden im Saalekreis im Jahr 2030 etwa Menschen leben. Dies entspricht einem Bevölkerungsanteil von 6 %. Auch eine Ausdehnung des Toleranzbereiches um die Regionalnetzhaltestellen auf z.b m wird, wie ein Blick auf Abbildung 8 anschaulich macht, diesen Anteil nicht wesentlich reduzieren, da der überwiegende Teil dieser Menschen in Siedlungen lebt, die vom Regionalnetz überhaupt nicht tangiert werden. Diese Orte erfüllen für die Bevölkerung im Nahbereich eine wichtige Versorgungsfunktion, und gleichzeitig sind diese Infrastrukturen auch Treffpunkte, Orte des Austauschs und der Kommunikation. Vordringliche Aufgaben sind: Prüfung der Zukunftsfähigkeit der Infrastrukturen mit dem Ziel, diese zu erhalten, wobei für jeden Standort individuelle Lösungen zu entwickeln sind, siehe Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Siedlungstypen im Saalekreis im Anhang KCW, GGR, proloco; Seite 11

12 den können, z.b. durch mobile Versorgungslösungen oder temporäre Modelle, Schaffung von Gestaltungsmöglichkeiten i.s. einer Überprüfung und ggf. Lockerung von Standards, damit alternative Versorgungsmodelle oder eine bessere Erreichbarkeit der Versorgungsorte umgesetzt werden können (Beispiele finden sich unter Ziffer 1.2 oben), Initiierung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung alternativer Mobilitätsmodelle (siehe dazu die Ausführungen unter Ziffer 2.4). 2.4 Ländliche Orte ohne Versorgungsinfrastruktur Entwicklung von Modellen der Flächenbedienung oder mobilen Versorgung In den ländlichen Orten außerhalb des Regionalnetzes und ohne die hier näher betrachteten Versorgungsinfrastrukturen (Schule, Supermarkt und Hausarztpraxis) leben im Saalekreis im Jahr 2030 etwa Personen bzw. 14 % der Bevölkerung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in diesen Orten mobile oder stationäre Einrichtungen mit Teilsortimenten existieren. Für die Zukunft ist aber nicht davon auszugehen, dass hier neue Versorgungseinrichtungen angesiedelt werden können. Abgesehen davon wäre bei allen Ansiedlungsvorhaben neuer Infrastruktureinrichtungen jeweils zu prüfen, ob aus ihrer Ansiedlung nicht eine Gefährdung der bestehenden starken Orte erwächst. Vor diesem Hintergrund lassen sich hinsichtlich der Versorgung zunächst folgende Handlungsempfehlungen identifizieren: Unterstützung mobiler und temporärer Versorgungsinfrastrukturen, Initiierung und Unterstützung kleinteiliger lokaler Versorgungsmodelle (z.b. genossenschaftliche Läden, Direktvermarkter). Ergänzend sollten in Abstimmung mit der lokalen Bevölkerung Ziele und angepasste Standards entwickelt werden, an die ein bedarfsorientiertes ÖPNV- Angebot ansetzen kann. Für dieses Angebot sind verschiedene Varianten denkbar, wobei die Verantwortung für ein Mindestangebot unverändert beim Aufgabenträger, dem Landkreis, verbleiben muss: Konkretisierung der Festlegungen im Nahverkehrsplan bzgl. der Fahrtenhäufigkeit und Fahrplanlage (z.b. differenziert nach Wochentagen, Tageszeiten und Verkehrszeiten) im durch den Landkreis bestellten ÖPNV, Installation von ergänzenden oder ersetzenden flexiblen Flächenangeboten (Anrufsammeltaxi oder -bus), KCW, GGR, proloco; Seite 12

13 Einführung und Stärkung von organisierten (ggf. auch kommerziellen) privaten Mitnahmesystemen, Aufbau eines Bürgerbusangebotes unter Einsatz ehrenamtlich tätigen Fahrpersonals. Insbesondere bzgl. der letzten drei Anstriche gibt es weder auf Ebene des MDV noch auf Ebene des Landkreises konkrete Vorgaben. Es ist v.a. vor Ort, in den betroffenen Gemeinden und teilweise auch in mehreren benachbarten Gemeinden zu eruieren, worin der Bedarf genau besteht und welches Angebot ihm am ehesten gerecht werden kann. Dabei kann auf Grundlage der im Forschungsprojekt erarbeiteten Siedlungstypisierung (vgl. Abbildung 8) eine Differenzierung von Handlungsräumen vorgenommen werden. 2.5 Räumlich differenzierte Handlungsempfehlungen Insbesondere für Teilräume abseits der starken Orte und Achsen besteht Handlungsbedarf, der über die Orte selbst hinausgeht und eine Kooperation mit Akteur/innen in benachbarten Ortschaften voraussetzt, um eine Verbesserung der Versorgung zu erreichen. Neben der o.g. Strategie zur Stärkung vorhandener Einrichtungen, ortsteilübergreifender Lösungen und neuer Versorgungsmodelle steht vor allem die Verbesserung der Erreichbarkeit der Infrastruktureinrichtungen im Mittelpunkt. Weite Teile des Saalekreises sind durch zahlreiche Regionalnetzlinien und Zentrale Orte darunter auch die benachbarten Oberzentren Halle und Leipzig sowie Versorgungsorte recht gut erschlossen. Durch sie und die wichtigen Bahnstrecken (SPNV-Achsen) kann der Landkreis in verschiedene Handlungsräume gegliedert werden, die sich jeweils durch unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Herausforderungen für die Daseinsvorsorge auszeichnen. Folgender Handlungsbedarf verbleibt: Handlungsraum 1: Dieser Handlungsraum erstreckt sich zwischen Halle, Schkeuditz, Leipzig und Merseburg und zählt komplett zum Verdichtungsraum. Er wird durch in West-Ost-Richtung verlaufende Regionalnetzlinien fast komplett erschlossen, so das nur in Einzelfällen außerhalb des Einzugsbereichs der Haltestellen Erreichbarkeitsdefizite bestehen. Diese grundsätzlich gute Ausgangssituation kann sich künftig verschlechtern, wenn Einzelpraxen von Hausärzt/innen nicht wiederbesetzt werden. Insofern sollten Konzepte für eine zukunftssichere medizinische Struktur entwickelt werden. Handlungsraum 2: Zwischen den Bahnlinien Halle Leipzig und Halle Bitterfeld erstreckt sich dieser Raum, der durch einzelne radiale Regionalnetzlinien erschlossen wird. Bereits heute besteht in den nicht am Netz gelegenen Siedlungen größtenteils die Möglichkeit, vormittags einen Hausarzt oder ein Lebensmittelgeschäft aufzusuchen. In diesem Handsiehe Abbildung 9: Handlungsräume für alternative Daseinsvorsorgekonzepte im Saalekreis im Anhang KCW, GGR, proloco; Seite 13

14 lungsraum sind überwiegend größere Supermärkte, im Bereich der hausärztlichen Versorgung jedoch vorwiegend Einzelpraxen ansässig. Diese grundsätzlich gute Ausgangssituation kann sich künftig verschlechtern, wenn Einzelpraxen von Hausärzt/innen nicht wiederbesetzt werden. Insofern sollten Konzepte für eine zukunftssichere medizinische Struktur entwickelt werden. Handlungsraum 3: Nördlich von Halle gibt es neben dem Grundzentrum Wettin mehrere Versorgungsorte (Nauendorf, Niemberg und Sennewitz). Die Regionalnetzlinien erschließen weitere Ortschaften, so dass nur wenige Siedlungen ohne Infrastrukturen bestehen, in denen die Bevölkerung auf das flexible Anrufbusangebot angewiesen ist. Insbesondere die kleineren Infrastrukturen sollten bezüglich ihrer Zukunftsfähigkeit genau geprüft werden, da sie für die nahräumliche Versorgung bedeutend sind. Handlungsraum 4: Westlich von Halle gibt es nur wenige Siedlungsbereiche außerhalb des Regionalnetzes. Sie verfügen über keine Infrastrukturen, sind allerdings über das flexible Anrufbusangebot erreichbar. Insofern konnte im Rahmen des Forschungsprojektes über die Entwicklung des Regionalnetzes hinaus kein spezifischer Handlungsbedarf für diesen Raum ermittelt werden. Handlungsraum 5: Südwestlich von Halle und westlich von Merseburg gibt es mehrere Grundzentren (Braunsbedra, Bad Lauchstädt, Mücheln, Teutschenthal) und vollausgestattete Versorgungsorte (Holleben, Klobikau, Schafstädt). Weiterhin wird der Handlungsraum durch das Regionalnetz gut erschlossen. Bereits heute besteht in den nicht am Netz gelegenen Siedlungen größtenteils die Möglichkeit, vormittags einen Hausarzt oder ein Lebensmittelgeschäft aufzusuchen. Insofern konnte im Rahmen des Forschungsprojektes über die Entwicklung des Regionalnetzes und die Stützung der Versorgungsorte hinaus kein spezifischer Handlungsbedarf für diesen Raum ermittelt werden. Handlungsraum 6: Im Handlungsraum um das Grundzentrum Querfurt gibt es mit Schraplau und Barnstädt zwei vollausgestattete Versorgungsorte und außerdem eine Reihe von Linien im Regionalnetz, so dass der Handlungsraum grundsätzlich gut erschlossen ist. Bereits heute besteht in den nicht im Regionalnetz gelegenen Siedlungen größtenteils die Möglichkeit, über einzelne Fahrtenpaare vormittags einen Hausarzt oder ein Lebensmittelgeschäft aufzusuchen. Insofern konnte im Rahmen des Forschungsprojektes über die Entwicklung des Regionalnetzes und die Stützung der Versorgungsorte hinaus kein spezifischer Handlungsbedarf für diesen Raum ermittelt werden. KCW, GGR, proloco; Seite 14

15 3 Ausblick Im Rahmen des Projektes Regionalstrategie Daseinsvorsorge: Mobilität und Infrastrukturen ist es gelungen, zentrale regionale und lokale Akteur/innen für eine gemeinsame, systematische Diskussion von Handlungsansätzen und -optionen zur Sicherung von Mobilität und Versorgung im Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) zu gewinnen und Abstimmungsprozesse in der Region zu initiieren bzw. zu vertiefen. In den fach- und themenübergreifend besetzten begleitenden Gremien war leitend, die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Bereichen zu besprechen und bei der Entwicklung von Handlungsoptionen immer auch eine übergeordnete Perspektive über den eigenen Bereich hinaus einzunehmen. Die Siedlungstypisierung hilft, die grundsätzlich bekannten, sektoral orientierten Handlungsempfehlungen in einen räumlichen Kontext zu stellen. Folglich besteht das Ergebnis des Projektes in einer räumlichen Differenzierung des Handlungsbedarfs im Landkreis. Es wird empfohlen, in der Folgezeit analog zur vorgeschlagenen Siedlungstypisierung in den dort benannten Aufmerksamkeitsräumen die Zukunftsfähigkeit einzelner Infrastrukturstandorte zu bewerten, Ziele und Standards der Siedlungsentwicklung und Daseinsvorsorge abzustimmen, das Regionalnetz weiter zu entwickeln, Wechselwirkungen und räumliche Zusammenhänge in den Handlungsräumen bezüglich ihrer Versorgungsleistung, Größe und Anbindung insgesamt zu bewerten und alternative Versorgungs- und Erreichbarkeitsmodelle zu initiieren und zu unterstützen. Für die Organisation solcher Diskurse bedeutet dies, Akteur/innen regelmäßig an einen Tisch zu bringen, die aus verschiedenen Orten (auch Gemeinden, auch kreis- oder länderübergreifend) stammen, die verschiedene Professionen vertreten (z.b. Verwaltung, Planung, Medizin, Handel, Bildung, Mobilität) und die aus verschiedenen Institutionen stammen und damit unterschiedliche Ressourcen zur Umsetzung von Maßnahmen einbringen können. Insofern besteht eine wesentliche Herausforderung darin, den im Forschungsprojekt begonnenen Abstimmungs- und Strategieprozess in neuen besser noch: längst bestehenden Gremien fortzusetzen. Aus regionaler Perspektive ist z.b. eine Verstetigung im Rahmen des bestehenden Arbeitskreises für den Gesamtraum des MDV oder aber unter dem Dach der Metropolregion Mitteldeutschland denkbar, im kommunalen Rahmen sind vergleichbare Aktivitäten des Landkreises gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, dem MDV und der Regionalen Planungsgemeinschaft sinnvoll. KCW, GGR, proloco; Seite 15

16 4 Anhang Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Saalekreis bis Abbildung 2: Schulstandorte im Saalekreis mit einer Vorausschätzung der Schülerzahlen bis Abbildung 3: Erreichbarkeit von Lebensmittelgeschäften im Saalekreis im ÖPNV-Netz Abbildung 4: Erreichbarkeit von Hausarztpraxen im Saalekreis im ÖPNV-Netz Abbildung 5: Methodik zur Bestimmung der Siedlungstypen Abbildung 6: Zentrale Orte und vollausgestattete Versorgungsorte im MDV-Raum Abbildung 7: Siedlungsbereiche im Saalekreis nach Lage zu den Haltestellen des Regionalnetzes Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Siedlungstypen im Saalekreis Abbildung 9: Handlungsräume für alternative Daseinsvorsorgekonzepte im Saalekreis KCW, GGR, proloco; Seite 16

17 Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung im Saalekreis bis 2030 Hinweis: Im Rahmen des Projektes wurde für den gesamten Untersuchungsraum eine kleinräumig differenzierte Bevölkerungsprognose auf Ebene der Gemeindeverbände bzw. gemeindeverbandsfreien Städte und Gemeinden erarbeitet. Für das Land Sachsen-Anhalt bilden die Verbandsgemeinden bzw. die verbandsgemeindefreien Städte und Gemeinden die räumliche Ebene der Prognose. Die Vorausschätzung berücksichtigt als eine zentrale Datenquelle die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, deren Ergebnisse als Randsumme eingehalten werden. Eine Anpassung an die Ergebnisse des Zensus hat nicht stattgefunden, da die dafür nötigen Grundlagendaten zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen. KCW, GGR, proloco; Seite 17

18 Abbildung 2: Schulstandorte im Saalekreis mit einer Vorausschätzung der Schülerzahlen bis 2030 Datenquellen für die Standortdaten: Schulverzeichnisse der Länder, eigene Klassifizierungen und Anpassungen (Stand: 2014) KCW, GGR, proloco; Seite 18

19 Abbildung 3: Erreichbarkeit von Lebensmittelgeschäften im Saalekreis im ÖPNV-Netz 2014 Datenquellen für die Standortdaten: Datenbereitstellung der Projektpartner, Branchensuchdienste im Internet (Stand: 2014) Die verwendeten Siedlungsflächen basieren auf Grundlagendaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2012 KCW, GGR, proloco; Seite 19

20 Abbildung 4: Erreichbarkeit von Hausarztpraxen im Saalekreis im ÖPNV-Netz 2014 Datenquellen für die Standortdaten: Datenbereitstellung der Projektpartner, Arztsuchdienste der Kassenärztlichen Vereinigungen; (Stand: 2014) Die verwendeten Siedlungsflächen basieren auf Grundlagendaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2012 KCW, GGR, proloco; Seite 20

21 Abbildung 5: Methodik zur Bestimmung der Siedlungstypen Für die Zuordnung der einzelnen aus Grundlagen der amtlichen Vermessungsstatistik gebildeten und unter Nutzung von kleinräumig differenzierten Siedlungsstrukturdaten des BBSR mit Bevölkerungszahlen attributierten Siedlungsflächen zu Siedlungstypen wird die in der linken Hälfte der obigen Abbildung dargestellte Zuordnungsschleife durchlaufen. Dabei wird jede Siedlungsfläche anhand von hierarchisch gestuften Prüffragen zu ihrer Lage zum Regionalnetz (1), ihrer siedlungsstrukturellen Lage (2) bzw. zur Ausstattung mit Einrichtungen aus den betrachteten Infrastrukturbereichen (3) eindeutig einem von sieben Siedlungstypen zugeordnet (vgl. das Schema auf der rechten Seite der Abbildung). Diese Zuordnung ermöglicht damit eine kleinräumig differenzierte Einschätzung der Erreichbarkeits- und Versorgungsqualität in den einzelnen Siedlungsbereichen sowie die Ableitung von spezifischen Handlungsstrategien für verschiedene räumliche Konfigurationen unterschiedlicher Siedlungstypen in Teilräumen des MDV-Raums (vgl. die Diskussion zu Handlungsräumen unter Ziffer 2.5). KCW, GGR, proloco; Seite 21

22 Abbildung 6: Zentrale Orte und vollausgestattete Versorgungsorte im MDV-Raum KCW, GGR, proloco; Seite 22

23 Abbildung 7: Siedlungsbereiche im Saalekreis nach Lage zu den Haltestellen des Regionalnetzes 2030 Die verwendeten Siedlungsflächen basieren auf Grundlagendaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2012 KCW, GGR, proloco; Seite 23

24 Abbildung 8: Räumliche Verteilung der Siedlungstypen im Saalekreis Die verwendeten Siedlungsflächen basieren auf Grundlagendaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2012 KCW, GGR, proloco; Seite 24

25 Abbildung 9: Handlungsräume für alternative Daseinsvorsorgekonzepte im Saalekreis Die verwendeten Siedlungsflächen basieren auf Grundlagendaten des Bundesamtes für Kartografie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2012 KCW, GGR, proloco; Seite 25

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