Kritisches zur geplanten Erbschaftsteuerreform. Prof. Dr. Joachim Wieland Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
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- Maria Pfeiffer
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1 Kritisches zur geplanten Erbschaftsteuerreform Prof. Dr. Joachim Wieland Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
2 Erbschaftsteuerreform 1. Problemaufriss 2. Rechtslage 3. Verfassungsrecht 4. Gesetzentwurf 5. Bewertung 6. Perspektiven
3 1. Problemaufriss Koalitionsvertrag : - Erbschaftsteuerreform zum Erhalt von Arbeitsplätzen - jährliche Reduzierung der Steuerschuld - nach 10 Jahren Erlass
4 1. Problemaufriss Steuerliche Privilegierung des Generationswechsels in Unternehmen gegenüber anderen Erbfällen Problem der Steuergleichheit: - verfassungswidriger Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz? oder: - gerechtfertigte Ungleichbehandlung?
5 2. Rechtslage Betriebsvermögen mehrfach begünstigt: - Freibetrag , 13a I ErbStG - Bewertungsabschlag 35%, 13a II ErbStG - Steuerbilanzwerte, 12 V ErbStG - 10 Jahre Stundung, 28 I ErbStG - Tarifbegrenzung, 19a III u. VI ErbStG
6 3. Verfassungsrecht Vorlagebeschluss Bundesfinanzhof vom : - Gleichheitswidrige Ermittlung der Bemessungsgrundlage gleichheitswidriger Steuertarif - Steuerbilanzwerte Privilegierung - verletzt Leistungsfähigkeitsprinzip, zufällige u. willkürliche Begünstigung
7 3. Verfassungsrecht - stille Reserven bei ertragsstarken Unternehmen, Bilanzierungswahlrechte und Sonderabschreibungen umfassend genutzt kleinere und mittlere Betriebsvermögen verschont, größere nur zum Teil belastet
8 3. Verfassungsrecht kein konkreter Anhaltspunkt, dass Steuerlast Betriebsfortführung gefährde (Stundung!) Begünstigungen zu weitgehend für Differenzierungsgrund Schutz der Betriebe
9 3. Verfassungsrecht Bundesverfassungsgericht v : - ErbStG gleichheitswidrig wegen Privilegien bei Bewertung - Bewertung muss gemeinen Wert zu Grunde legen (Verkehrswert) - Lenkungszwecke nur mit zielgenauen und normenklaren Verschonungsregeln
10 3. Verfassungsrecht Begründung folgt Bundesfinanzhof: steuerliche Lenkungsziele erst nach Bewertung mit Verkehrswert zwingende Voraussetzung: ausreichende Rechtfertigungsgründe nicht entschieden: Vereinbarkeit der geltenden Privilegierung mit Art. 3 I GG
11 3. Verfassungsrecht Hinweis: zulässig auch sehr weitgehende Begünstigung des Erwerbs bestimmter Vermögensgegenstände bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe - gesetzgeberische Entscheidung erkennbar - Begünstigte sachgerecht abgegrenzt
12 3. Verfassungsrecht - Lenkungszwecke gleichheitsgerecht ausgestaltet - - Begünstigungswirkungen ausreichend zielgenau - - gleichmäßiger Eintritt innerhalb des Kreises der Begünstigten
13 3. Verfassungsrecht Rechtsfolge der Verfassungswidrigkeit: - Weiteranwendung geltenden Rechts bis zur Neuregelung (Rechtssicherheit) - Pflicht zur Neuregelung bis nicht: Befristung weiterer Anwendung - Folge: Weiteranwendung auch nach , wenn Pflicht zur Neuregelung verletzt
14 4. Gesetzentwurf Gesetzentwurf am von Bundeskabinett beschlossen Ziele: - Erhaltung der Unternehmen als Garanten von Arbeitsplätzen, als Stätten des produktiven Wachstums und in ihrer gesellschaftlichen Funktion als Ort beruflicher und sozialer Qualifikation
15 4. Gesetzentwurf Generationenbrücke auch bei großen Unternehmen erleichtert Anreiz zur Fortführung für Erwerber kein Verkauf an Finanzinvestoren Verhinderung von missbräuchlichen Steuergestaltungen u. Mitnahmeeffekten
16 4. Gesetzentwurf Weg: Generationenfolge in Unternehmen von Erbschaft- und Schenkungsteuer entlasten ( 28, 28a ErbStG-E) - 10 Jahre zinslose Stundung - Erlöschen in 10 Jahresraten - Beschränkung auf produktives Vermögen - Freigrenze Euro
17 4. Gesetzentwurf Bedingungen: - Nachfolger führt Unternehmen 10 Jahre fort - Umfang muss nach Gesamtbild der Verhältnisse vergleichbar sein - Kriterien: Umsatz, Auftragsvolumen, Betriebsvermögen, Anzahl der Arbeitnehmer
18 4. Gesetzentwurf Rechtfertigung für Erweiterung der Schere zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen Begünstigtes Vermögen ( 28a ErbStG-E): - inländisches land- u. forstwirtschaftl. Vermögen - inländisches Betriebsvermögen - Kapitalgesellschaftsanteil über 25%
19 5. Bewertung kritische Literaturstimmen: - P. Kirchhof: verfassungsrechtliche Finsternis, Verkomplizierung ohne rechtfertigenden Gedanken geltendes Recht darf nicht in anderer Verpackung wiederhergestellt werden
20 5. Bewertung Birk/Pöllath: Lenkungsnorm nicht verhältnismäßig: Dritter als Unternehmer oft geeigneter als Erbe lock-in-effekt Abbau von Arbeitsplätzen vor Erbfall 25%-Grenze problematisch Steuerstundung ausreichend
21 5. Bewertung Neuregelung durch Fiskalzwecke nicht zu rechtfertigen, weil Leistungsfähigkeit der Erwerber von Betriebsvermögen nicht vermindert als Lenkungsnorm nicht erforderlich, weil Steuerstundung milderes Mittel weit reichende Mitnahmeeffekte, da Betriebsfortführung praktisch Regelfall
22 5. Bewertung also Kreis der Begünstigten nicht sachgerecht (lenkungsbezogen) abgegrenzt umgekehrt 25%-Grenze problematisch zur Lenkung, da unternehmerische Betätigung auch bei geringerem Anteil zielgenaue Lenkung äußerst schwierig
23 5. Bewertung Beschränkung auf inländisches Betriebsvermögen europarechtlich wegen Kapitalverkehrsfreiheit problematisch
24 6. Perspektiven Erbschaftsteuerreform nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts schwierig verfassungskonform realisierbar Beschränkung auf Beseitigung der Verfassungswidrigkeit wegen höherer Steuerbelastung politisch umstritten, verfassungsrechtlich unproblematisch
25 6. Perspektiven Was passiert, wenn nichts passiert? Gesetzgeber verletzt Korrekturpflicht, Gesetz bleibt aber anwendbar, bis Bundesverfassungsgericht Anwendbarkeit in neuem Verfahren beendet
26 6. Perspektiven Erbschaftsteuer im sozialen Rechtsstaat sachgerecht - Erbfall erhöht wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Erben - weniger Steuerwettbewerb als bei anderen direkten Steuern - bildet Gegengewicht zur regressiven Wirkung indirekter Steuern
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