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1 Herzlich Willkommen zum Vortrag Erbschaftsteuerreform 2007/ Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge Costa Serena, z.zt. Ägäis, ADVIMED Steuerberatungsgesellschaft mbh Helbingstraße Essen advimed-essen@etl.de 1

2 Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 07. November 2006 Im Namen des Volkes Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ist mit dem Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz) unvereinbar. Das bisherige Recht bleibt bis zur Neuregelung (spätestens bis zum 31. Dezember 2008) weiter anwendbar. Veröffentlichung am 31. Januar

3 Verstöße gegen das Grundgesetz Bewertung des Betriebsvermögens Bewertung des Grundvermögens Bewertung von Anteilen an Kapitalvermögen Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen 3

4 Verstoß gegen Grundgesetz Bewertung des Betriebsvermögens Kritik: Ansatz von Steuerbilanzwerten Auswirkung: Bildung willkürlicher Werte wegen: Bilanzpolitischer Maßnahmen, wie Abschreibungsmethode u.a. führen zur Bildung stiller Reserven Immaterielle Vermögensgegenstände wie ein Firmenwert bleiben bei der Besteuerung außen vor Durch Steuerbilanzwertansatz kann es zur Bevorzugung ertragsstarker Unternehmen kommen 4

5 Verstoß gegen Grundgesetz Bewertung des Grundvermögens Kritik: starres Ertragswertverfahren bei bebauten Grundstücken Auswirkung: durchschnittliche Jahresrohmiete (letzten 3 Jahre) x 12,5 = 20 % > gemeiner Wert > 100% (Im Jahressteuergesetz 2007 geändert, nun Ansatz der letzten Jahresrohmiete) große Schwankungen ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers: = Ermittlung von ca. 50 % des gemeinen Wertes 5

6 Verstoß gegen Grundgesetz Bewertung des Grundvermögens Kritik: Wertbemessung für unbebaute Grundstücke Auswirkung: Keine realitätsgerechte Wertefindung, da die Bemessung nach den Wertverhältnissen zum erfolgt. (Im Jahressteuergesetz 2007 geändert, nun aktuelle Bodenrichtwerte, welche alle 2 Jahre durch Gutachterausschüsse neu bestimmt werden) Kritik: Bewertungsregeln für Erbbaurechte Auswirkung: Keine Eignung zur Ermittlung des gemeinen Wertes. 6

7 Verstoß gegen Grundgesetz Bewertung von Anteilen am Kapitalvermögen Kritik: Ansatz von Steuerbilanzwerten Auswirkung: Stuttgarter Verfahren nicht notierte Anteile Grundlage = Ertragsaussichten und Steuerbilanzwerte, dies führt zu Steuerwerten unter dem tatsächlichen Wert Kurswert übrige Anteile Ungleichbehandlung, da Kurswert > Stuttgarter Verfahren 7

8 Verstoß gegen Grundgesetz Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen Kritik: Unterschiedliche Wertansätze für Wohnteil/Betriebswohnung sowie für den Betriebsteil Auswirkung: Betriebswohnung und eigener Wohnteil Ansatz wie bebautes Grundvermögen Betriebsteil Ansatz nach Ertragswertverfahren daher keine gleichmäßige Besteuerung 8

9 Verstoß gegen Grundgesetz Konsequenzen Gültigkeit: keine rückwirkende Unanwendbarkeit des Erbschaftsteuergesetzes, trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz Auflage: Schaffung vereinbarer Regelungen bis zum 31. Dezember 2008 Gesetzgeber: erster Schritt zur Neuregelung ist der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die ihm gesetzte Frist nicht in voller Länge ausnutzen wird. 9

10 Erbschaftsteuerreform Was ist günstiger? Heute handeln Später handeln 10

11 Erbschaftsteuerreform Das Urteil unterscheidet Bewertung Mit welchem Wert wird besteuert? Besteuerung Gibt es Freibeträge? Höhe des Steuersatzes 11

12 Erbschaftsteuerreform Bewertung klare Vorgaben aus Karlsruhe Bewertung erfolgt zu Verkehrswerten Besteuerung Richter gestatten weite Spielräume hohe Freibeträge für bestimmtes Vermögen sind rechtens, bei ausreichenden Gemeinwohlgründen unterschiedliche Steuersätze 12

13 Erbschaftsteuerreform Was wird sich ändern? Bestätigt: generell erhöhen sich die Steuerwerte Vermutung: Freibeträge erhöhen sich oder kommen neu hinzu unterschiedliche Steuertarife für unterschiedliches Vermögen 13

14 Erbschaftsteuerreform Muss ich heute schon handeln? Es kommt darauf an welche Art von Vermögen übertragen wird welche persönliche Erwartungshaltung hinsichtlich der Änderungen besteht 14

15 Erbschaftsteuerreform Privater Immobilienbesitz größerer Immobilienbesitz soll stärker besteuert werden (lt. Ankündigung von politischer Seite) selbstbewohnter Grundbesitz wahrscheinlich nur geringfügige Belastungsänderung; wegen ausreichender Gemeinwohlgründe 15

16 Erbschaftsteuerreform Gesellschaftsanteile im Privatvermögen zukünftig höhere Bewertung, ob Freibeträge o. ä. Bemessungsgrundlage senken, ist fraglich Land- und Forstwirtschaft zukünftig höhere Bewertung, ob Freibeträge o. ä. Bemessungsgrundlage senken ist fraglich 16

17 Erbschaftsteuerreform Betriebsvermögen zukünftig höhere Bewertung, da Bezug auf Verkehrswert Aber! Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge gilt es zu beachten unabhängig von der durch das BVerfG geforderten Neuregelung zur Bewertung ist es möglich das dieses Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt eventuell werden noch die geforderten Neuregelungen zur Bewertung in den Gesetzesentwurf aufgenommen 17

18 Erbschaftsteuerreform 1. Möglichkeit Jetziges ErbStG Übergangs- ErbStG Neues ErbStG Änderung Verstoß gegen GG Verstoß gegen GG + Entwurf Gesetz Unternehmensnachfolge 18

19 Erbschaftsteuerreform 2. Möglichkeit Jetziges ErbStG Neues ErbStG Änderung Verstoß gegen GG Verstoß gegen GG Entwurf Gesetz Unternehmensnachfolge + Einarbeitung der Abänderung der Verfassungswidrigkeit in den Entwurf 19

20 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? ODER Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge 20

21 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Stand: Entwurf wurde am durch Bundesregierung genehmigt Frühjahr 2007 geplante erste Lesung im Bundestag Verkündung im Bundesgesetzblatt? wahrscheinlich nicht vor Herbst 2007 Rechtslage: bis zum Tag der Verkündung Wahl zwischen altem und neuem Recht ab dem Tag der Verkündung neues Recht 21

22 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Was: Übertragung von Betriebsvermögen Wie: bisher Sämtliches Vermögen ist begünstigt Wegfall Entlastungsbetrag für Steuerpflichtige der Steuerklassen II und III Wegfall Bewertungsabschlag in Höhe von 35 % Wegfall Freibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von EUR geplant Unterscheidung zwischen produktiven und unproduktiven Vermögen zinslose Stundung der Steuer über 10 Jahre für produktives Vermögen im Inland sowie EU/ EWR zum Ende eines jeden Jahres erlischt die Steuer um 1/10 bei unveränderter Fortführung des Unternehmens Freigrenze von EUR 22

23 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? produktives Betriebsvermögen nicht produktives Betriebsvermögen = für das operative Geschäft notwendiges BV = Beteiligung am Nennkapital von Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % mit Sitz oder Leitung in EU/ EWR = bei weniger als 25 %, wenn einheitliche Stimmrechtsausübung = Vermögen, welches nicht der Herstellung oder dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen dient und die betrieblichen Schulden übersteigt und damit rechnerisch mit Eigenkapital finanziert ist = z. B. Kapital- und Vermögensüberlassungen 23

24 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? produktives Betriebsvermögen = grds. notwendiges Betriebsvermögen z. B. Betriebsgrundstücke, Maschinen, Vorräte nicht produktives Betriebsvermögen = Bargeld, Bankbestände, Geldforderungen, Wertpapiere = gewerblich geprägte Personengesellschaften = Anteil an Kapitalgesell. unter 25 % und keine einheitliche Stimmrechtsausübung = Vermietete Grundstücke, Dritten zur Nutzung überlassene Rechte u.a. = Kunstgegenstände u.ä. 24

25 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Beispiel: Aktiva Passiva vermietetes Grdst Eigenkapital Maschinen Rückstellung Forderungen Verbindlichk Bank Summe

26 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Ermittlung des begünstigten und nicht begünstigten Betriebsvermögens: Bankbestand Forderungen vermietetes Grdst Betriebliche Schulden Übersteigender Betrag Wert gesamtes Betriebsvermögen begünstigtes Betriebsvermögen Nicht begünstigtes Betriebsvermögen

27 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Ermittlung der Steuerlast Steuerpflichtiger Erwerb : Begünstigtes Vermögen : Nicht begünstigtes Vermögen : Steuern (19 %) : Zu stundende Steuer (19 % von ) Sofort fällige Steuer (19 % von ) = =

28 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Erlass der Stundung Zu stundende Steuer (19 % von ) = Erlass p.a. Reststundung 1. Jahr Jahr Jahr

29 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Voraussetzung zum Stundungserlass Der Betrieb muss ohne Veränderung des Gesamtbildes der wirtschaftlichen Verhältnisse fortgeführt werden. (10 Jahre, wobei 1/10 p.a.) Indizien: Umsatz Auftragsvolumen Arbeitnehmeranzahl Umfang des Betriebsvermögens (Aktivvermögen) 29

30 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Voraussetzung zum Stundungserlass Keine steuerschädliche Verwendung des produktiven Vermögens. keine (Teil-)Veräußerung des produktiven Vermögens keine (Teil-)Betriebsaufgabe keine verdeckte Einlage von Anteilen an KapG Auflösung, Kapitalherabsetzung oder übertragende Umwandlung einer KapG 30

31 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Kein Stundungserlass / 37 Abs. 3 ErbStG-E Kein Erlass der Steuer bei Rückabwicklung der Schenkung, wenn: begünstigtes Vermögen vor dem 01. Dezember 2012 erworben dieses Vermögen vor dem Tag nach der Verkündung des jetzigen Gesetzesentwurfes übertragen wurde und wegen eines Rückforderungsrechtes nach dem 11. November 2005 zurückgegeben werden musste 31

32 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Kritik Veräußerung von Anlage- und Umlaufvermögen stellt schädliche Verwendung dar Freigrenze von EUR bedeutet, dass EUR der vollen Besteuerung unterliegen würden Versteckter Progressionsvorbehalt beim nicht begünstigten Vermögen 32

33 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Kritik Fortführung im vergleichbaren Umfang über 10 Jahre stellt unrealistisch planbaren langen Zeitraum dar Selbstberechnung der Steuer durch den Steuerpflichtigen 33

34 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Fazit geltende Vergünstigungen entfallen 35 % Bewertungsabschlag Freibetrag EUR Unproduktives Vermögen wird höher besteuert, wegen Wegfall Vergünstigungen und versteckter Progressionsvorbehalt 34

35 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Fazit Steuererlass um 1/10 p.a. führt zu geringer bzw. keiner Steuer, wenn Voraussetzungen erfüllt 10 Jahre Planungshorizont unrealistisch lang 35

36 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Fazit Merke: Die Übertragung von produktivem Vermögen wird nach den derzeitigen Reformplänen bei Beachtung der Haltefristen günstiger. 36

37 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Fazit Aber: Nicht produktives Vermögen (Geld, Wertpapiere, vermietete Immobilien, Kunstgegenstände) wird künftig einer höheren Erbschaft-/Schenkungsteuer unterliegen!!! 37

38 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Fazit Wahlrecht: Besteuerung nach neuem oder altem Recht bis zur Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich ab Herbst 2007). 38

39 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Muss ich heute schon handeln? (Wahlrecht zwischen alter + neuer Rechtslage nur bis zur Gesetzesverkündung) JA, wenn kein unwesentliches unproduktives Vermögen Umsatz, Auftragsvolumen, Arbeitnehmeranzahl und Umfang des Betriebsvermögens werden in den nächsten Jahren geringer Planziele der nächsten 10 Jahre unsicher 39

40 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Muss ich heute schon handeln? (Wahlrecht zwischen alter + neuer Rechtslage nur bis zur Gesetzesverkündung) NEIN, wenn Vorrangig nur produktives Vermögen oberhalb jetzigen Freibeträge/ Vergünstigungen Wirtschaftliches Gesamtbild des Unternehmens verbessert sich in den nächsten 10 Jahren 40

41 Mögliche Gestaltungen Erbschaftsteuerreform + Unternehmensnachfolge 41

42 Gestaltungsmöglichkeiten Mögliche Gestaltungen Übertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs Dann werden mit dem Übertragungsakt die alten steuerlichen Bewertungsvorschriften festgeschrieben und die Erbschaftsteuer fällt erst dann an, wenn der Nießbraucher verstorben ist. 42

43 Gestaltungsmöglichkeiten Mögliche Gestaltungen Änderungen des Gesellschaftsvertrages / Satzung hinsichtlich der einheitlichen Stimmrechtsausübung, um so produktives Vermögen zu schaffen. Gestaltung der Übertragung von unproduktiven Vermögen und Ausnutzung der bis zur Gesetzesverkündung bestehenden alten Steuervergünstigungen 43

44 Sonstige Änderungen der Erbschaftsteuer (Entwurf zur Unternehmensnachfolge) 44

45 Sonstige Änderungen bei der Erbschaftsteuer Neuer Erwerbstatbestand 3 Abs. 2 Nr. 4: als vom Erblasser zugewendet gelten Abfindungen für: die Ausschlagung einer Erbschaft, den Verzicht auf Pflichtteilsansprüche, Erbersatzansprüche oder Vermächtnisse die Zurückweisung von Rechten aus Verträgen zugunsten Dritter 45

46 Sonstige Änderungen bei der Erbschaftsteuer Begrenzung des Schuldenabzugs bei Grundbesitz alte Regelung: Verstärkung der Unterbewertung durch Abzug von Schulden und Lasten mit dem vollen Nominalwert neue Regelung: grds. Begrenzung des Schuldenund Lastenabzugs Ausnahme: weitergehender Abzug bei Nachweis, dass Schulden u. Lasten den gemeinen Wert des Grundstücks übersteigen 46

47 Sonstige Änderungen bei der Erbschaftsteuer Beispiel: Unbebautes Grundstück Verkehrswert EUR belastet mit EUR alte Regelung neue Regelung anzusetzender Wert EUR EUR Schulden EUR EUR Erwerb EUR 0 EUR negativer Erwerb konnte nach altem Recht mit anderen positiven Erwerben verrechnet werden 47

48 Wollen Sie ihn lachen sehen? 48

49 Nein! Dann verfolgen Sie die Entwicklung und sprechen Sie wenn nötig Ihren Berater darauf an 49

50 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 50

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