Herzlich Willkommen zum Vortrag
|
|
- Siegfried Beck
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich Willkommen zum Vortrag Erbschaftsteuerreform 2007/ Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge Costa Serena, z.zt. Ägäis, ADVIMED Steuerberatungsgesellschaft mbh Helbingstraße Essen advimed-essen@etl.de 1
2 Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 07. November 2006 Im Namen des Volkes Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz ist mit dem Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz) unvereinbar. Das bisherige Recht bleibt bis zur Neuregelung (spätestens bis zum 31. Dezember 2008) weiter anwendbar. Veröffentlichung am 31. Januar
3 Verstöße gegen das Grundgesetz Bewertung des Betriebsvermögens Bewertung des Grundvermögens Bewertung von Anteilen an Kapitalvermögen Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen 3
4 Verstoß gegen Grundgesetz Bewertung des Betriebsvermögens Kritik: Ansatz von Steuerbilanzwerten Auswirkung: Bildung willkürlicher Werte wegen: Bilanzpolitischer Maßnahmen, wie Abschreibungsmethode u.a. führen zur Bildung stiller Reserven Immaterielle Vermögensgegenstände wie ein Firmenwert bleiben bei der Besteuerung außen vor Durch Steuerbilanzwertansatz kann es zur Bevorzugung ertragsstarker Unternehmen kommen 4
5 Verstoß gegen Grundgesetz Bewertung des Grundvermögens Kritik: starres Ertragswertverfahren bei bebauten Grundstücken Auswirkung: durchschnittliche Jahresrohmiete (letzten 3 Jahre) x 12,5 = 20 % > gemeiner Wert > 100% (Im Jahressteuergesetz 2007 geändert, nun Ansatz der letzten Jahresrohmiete) große Schwankungen ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers: = Ermittlung von ca. 50 % des gemeinen Wertes 5
6 Verstoß gegen Grundgesetz Bewertung des Grundvermögens Kritik: Wertbemessung für unbebaute Grundstücke Auswirkung: Keine realitätsgerechte Wertefindung, da die Bemessung nach den Wertverhältnissen zum erfolgt. (Im Jahressteuergesetz 2007 geändert, nun aktuelle Bodenrichtwerte, welche alle 2 Jahre durch Gutachterausschüsse neu bestimmt werden) Kritik: Bewertungsregeln für Erbbaurechte Auswirkung: Keine Eignung zur Ermittlung des gemeinen Wertes. 6
7 Verstoß gegen Grundgesetz Bewertung von Anteilen am Kapitalvermögen Kritik: Ansatz von Steuerbilanzwerten Auswirkung: Stuttgarter Verfahren nicht notierte Anteile Grundlage = Ertragsaussichten und Steuerbilanzwerte, dies führt zu Steuerwerten unter dem tatsächlichen Wert Kurswert übrige Anteile Ungleichbehandlung, da Kurswert > Stuttgarter Verfahren 7
8 Verstoß gegen Grundgesetz Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen Kritik: Unterschiedliche Wertansätze für Wohnteil/Betriebswohnung sowie für den Betriebsteil Auswirkung: Betriebswohnung und eigener Wohnteil Ansatz wie bebautes Grundvermögen Betriebsteil Ansatz nach Ertragswertverfahren daher keine gleichmäßige Besteuerung 8
9 Verstoß gegen Grundgesetz Konsequenzen Gültigkeit: keine rückwirkende Unanwendbarkeit des Erbschaftsteuergesetzes, trotz Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz Auflage: Schaffung vereinbarer Regelungen bis zum 31. Dezember 2008 Gesetzgeber: erster Schritt zur Neuregelung ist der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die ihm gesetzte Frist nicht in voller Länge ausnutzen wird. 9
10 Erbschaftsteuerreform Was ist günstiger? Heute handeln Später handeln 10
11 Erbschaftsteuerreform Das Urteil unterscheidet Bewertung Mit welchem Wert wird besteuert? Besteuerung Gibt es Freibeträge? Höhe des Steuersatzes 11
12 Erbschaftsteuerreform Bewertung klare Vorgaben aus Karlsruhe Bewertung erfolgt zu Verkehrswerten Besteuerung Richter gestatten weite Spielräume hohe Freibeträge für bestimmtes Vermögen sind rechtens, bei ausreichenden Gemeinwohlgründen unterschiedliche Steuersätze 12
13 Erbschaftsteuerreform Was wird sich ändern? Bestätigt: generell erhöhen sich die Steuerwerte Vermutung: Freibeträge erhöhen sich oder kommen neu hinzu unterschiedliche Steuertarife für unterschiedliches Vermögen 13
14 Erbschaftsteuerreform Muss ich heute schon handeln? Es kommt darauf an welche Art von Vermögen übertragen wird welche persönliche Erwartungshaltung hinsichtlich der Änderungen besteht 14
15 Erbschaftsteuerreform Privater Immobilienbesitz größerer Immobilienbesitz soll stärker besteuert werden (lt. Ankündigung von politischer Seite) selbstbewohnter Grundbesitz wahrscheinlich nur geringfügige Belastungsänderung; wegen ausreichender Gemeinwohlgründe 15
16 Erbschaftsteuerreform Gesellschaftsanteile im Privatvermögen zukünftig höhere Bewertung, ob Freibeträge o. ä. Bemessungsgrundlage senken, ist fraglich Land- und Forstwirtschaft zukünftig höhere Bewertung, ob Freibeträge o. ä. Bemessungsgrundlage senken ist fraglich 16
17 Erbschaftsteuerreform Betriebsvermögen zukünftig höhere Bewertung, da Bezug auf Verkehrswert Aber! Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge gilt es zu beachten unabhängig von der durch das BVerfG geforderten Neuregelung zur Bewertung ist es möglich das dieses Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt eventuell werden noch die geforderten Neuregelungen zur Bewertung in den Gesetzesentwurf aufgenommen 17
18 Erbschaftsteuerreform 1. Möglichkeit Jetziges ErbStG Übergangs- ErbStG Neues ErbStG Änderung Verstoß gegen GG Verstoß gegen GG + Entwurf Gesetz Unternehmensnachfolge 18
19 Erbschaftsteuerreform 2. Möglichkeit Jetziges ErbStG Neues ErbStG Änderung Verstoß gegen GG Verstoß gegen GG Entwurf Gesetz Unternehmensnachfolge + Einarbeitung der Abänderung der Verfassungswidrigkeit in den Entwurf 19
20 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? ODER Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge 20
21 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Stand: Entwurf wurde am durch Bundesregierung genehmigt Frühjahr 2007 geplante erste Lesung im Bundestag Verkündung im Bundesgesetzblatt? wahrscheinlich nicht vor Herbst 2007 Rechtslage: bis zum Tag der Verkündung Wahl zwischen altem und neuem Recht ab dem Tag der Verkündung neues Recht 21
22 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Was: Übertragung von Betriebsvermögen Wie: bisher Sämtliches Vermögen ist begünstigt Wegfall Entlastungsbetrag für Steuerpflichtige der Steuerklassen II und III Wegfall Bewertungsabschlag in Höhe von 35 % Wegfall Freibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von EUR geplant Unterscheidung zwischen produktiven und unproduktiven Vermögen zinslose Stundung der Steuer über 10 Jahre für produktives Vermögen im Inland sowie EU/ EWR zum Ende eines jeden Jahres erlischt die Steuer um 1/10 bei unveränderter Fortführung des Unternehmens Freigrenze von EUR 22
23 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? produktives Betriebsvermögen nicht produktives Betriebsvermögen = für das operative Geschäft notwendiges BV = Beteiligung am Nennkapital von Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % mit Sitz oder Leitung in EU/ EWR = bei weniger als 25 %, wenn einheitliche Stimmrechtsausübung = Vermögen, welches nicht der Herstellung oder dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen dient und die betrieblichen Schulden übersteigt und damit rechnerisch mit Eigenkapital finanziert ist = z. B. Kapital- und Vermögensüberlassungen 23
24 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? produktives Betriebsvermögen = grds. notwendiges Betriebsvermögen z. B. Betriebsgrundstücke, Maschinen, Vorräte nicht produktives Betriebsvermögen = Bargeld, Bankbestände, Geldforderungen, Wertpapiere = gewerblich geprägte Personengesellschaften = Anteil an Kapitalgesell. unter 25 % und keine einheitliche Stimmrechtsausübung = Vermietete Grundstücke, Dritten zur Nutzung überlassene Rechte u.a. = Kunstgegenstände u.ä. 24
25 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Beispiel: Aktiva Passiva vermietetes Grdst Eigenkapital Maschinen Rückstellung Forderungen Verbindlichk Bank Summe
26 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Ermittlung des begünstigten und nicht begünstigten Betriebsvermögens: Bankbestand Forderungen vermietetes Grdst Betriebliche Schulden Übersteigender Betrag Wert gesamtes Betriebsvermögen begünstigtes Betriebsvermögen Nicht begünstigtes Betriebsvermögen
27 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Ermittlung der Steuerlast Steuerpflichtiger Erwerb : Begünstigtes Vermögen : Nicht begünstigtes Vermögen : Steuern (19 %) : Zu stundende Steuer (19 % von ) Sofort fällige Steuer (19 % von ) = =
28 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Erlass der Stundung Zu stundende Steuer (19 % von ) = Erlass p.a. Reststundung 1. Jahr Jahr Jahr
29 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Voraussetzung zum Stundungserlass Der Betrieb muss ohne Veränderung des Gesamtbildes der wirtschaftlichen Verhältnisse fortgeführt werden. (10 Jahre, wobei 1/10 p.a.) Indizien: Umsatz Auftragsvolumen Arbeitnehmeranzahl Umfang des Betriebsvermögens (Aktivvermögen) 29
30 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Voraussetzung zum Stundungserlass Keine steuerschädliche Verwendung des produktiven Vermögens. keine (Teil-)Veräußerung des produktiven Vermögens keine (Teil-)Betriebsaufgabe keine verdeckte Einlage von Anteilen an KapG Auflösung, Kapitalherabsetzung oder übertragende Umwandlung einer KapG 30
31 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Kein Stundungserlass / 37 Abs. 3 ErbStG-E Kein Erlass der Steuer bei Rückabwicklung der Schenkung, wenn: begünstigtes Vermögen vor dem 01. Dezember 2012 erworben dieses Vermögen vor dem Tag nach der Verkündung des jetzigen Gesetzesentwurfes übertragen wurde und wegen eines Rückforderungsrechtes nach dem 11. November 2005 zurückgegeben werden musste 31
32 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Kritik Veräußerung von Anlage- und Umlaufvermögen stellt schädliche Verwendung dar Freigrenze von EUR bedeutet, dass EUR der vollen Besteuerung unterliegen würden Versteckter Progressionsvorbehalt beim nicht begünstigten Vermögen 32
33 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Kritik Fortführung im vergleichbaren Umfang über 10 Jahre stellt unrealistisch planbaren langen Zeitraum dar Selbstberechnung der Steuer durch den Steuerpflichtigen 33
34 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Fazit geltende Vergünstigungen entfallen 35 % Bewertungsabschlag Freibetrag EUR Unproduktives Vermögen wird höher besteuert, wegen Wegfall Vergünstigungen und versteckter Progressionsvorbehalt 34
35 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Fazit Steuererlass um 1/10 p.a. führt zu geringer bzw. keiner Steuer, wenn Voraussetzungen erfüllt 10 Jahre Planungshorizont unrealistisch lang 35
36 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Fazit Merke: Die Übertragung von produktivem Vermögen wird nach den derzeitigen Reformplänen bei Beachtung der Haltefristen günstiger. 36
37 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Fazit Aber: Nicht produktives Vermögen (Geld, Wertpapiere, vermietete Immobilien, Kunstgegenstände) wird künftig einer höheren Erbschaft-/Schenkungsteuer unterliegen!!! 37
38 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Fazit Wahlrecht: Besteuerung nach neuem oder altem Recht bis zur Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich ab Herbst 2007). 38
39 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Muss ich heute schon handeln? (Wahlrecht zwischen alter + neuer Rechtslage nur bis zur Gesetzesverkündung) JA, wenn kein unwesentliches unproduktives Vermögen Umsatz, Auftragsvolumen, Arbeitnehmeranzahl und Umfang des Betriebsvermögens werden in den nächsten Jahren geringer Planziele der nächsten 10 Jahre unsicher 39
40 Unternehmensnachfolge leicht gemacht!? Muss ich heute schon handeln? (Wahlrecht zwischen alter + neuer Rechtslage nur bis zur Gesetzesverkündung) NEIN, wenn Vorrangig nur produktives Vermögen oberhalb jetzigen Freibeträge/ Vergünstigungen Wirtschaftliches Gesamtbild des Unternehmens verbessert sich in den nächsten 10 Jahren 40
41 Mögliche Gestaltungen Erbschaftsteuerreform + Unternehmensnachfolge 41
42 Gestaltungsmöglichkeiten Mögliche Gestaltungen Übertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs Dann werden mit dem Übertragungsakt die alten steuerlichen Bewertungsvorschriften festgeschrieben und die Erbschaftsteuer fällt erst dann an, wenn der Nießbraucher verstorben ist. 42
43 Gestaltungsmöglichkeiten Mögliche Gestaltungen Änderungen des Gesellschaftsvertrages / Satzung hinsichtlich der einheitlichen Stimmrechtsausübung, um so produktives Vermögen zu schaffen. Gestaltung der Übertragung von unproduktiven Vermögen und Ausnutzung der bis zur Gesetzesverkündung bestehenden alten Steuervergünstigungen 43
44 Sonstige Änderungen der Erbschaftsteuer (Entwurf zur Unternehmensnachfolge) 44
45 Sonstige Änderungen bei der Erbschaftsteuer Neuer Erwerbstatbestand 3 Abs. 2 Nr. 4: als vom Erblasser zugewendet gelten Abfindungen für: die Ausschlagung einer Erbschaft, den Verzicht auf Pflichtteilsansprüche, Erbersatzansprüche oder Vermächtnisse die Zurückweisung von Rechten aus Verträgen zugunsten Dritter 45
46 Sonstige Änderungen bei der Erbschaftsteuer Begrenzung des Schuldenabzugs bei Grundbesitz alte Regelung: Verstärkung der Unterbewertung durch Abzug von Schulden und Lasten mit dem vollen Nominalwert neue Regelung: grds. Begrenzung des Schuldenund Lastenabzugs Ausnahme: weitergehender Abzug bei Nachweis, dass Schulden u. Lasten den gemeinen Wert des Grundstücks übersteigen 46
47 Sonstige Änderungen bei der Erbschaftsteuer Beispiel: Unbebautes Grundstück Verkehrswert EUR belastet mit EUR alte Regelung neue Regelung anzusetzender Wert EUR EUR Schulden EUR EUR Erwerb EUR 0 EUR negativer Erwerb konnte nach altem Recht mit anderen positiven Erwerben verrechnet werden 47
48 Wollen Sie ihn lachen sehen? 48
49 Nein! Dann verfolgen Sie die Entwicklung und sprechen Sie wenn nötig Ihren Berater darauf an 49
50 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 50
Erbschaftsteuerreform und Veräußerungsgewinnbesteuerung Ausblick und Handlungsalternativen
Erbschaftsteuerreform und Veräußerungsgewinnbesteuerung Ausblick und Handlungsalternativen Dr. Robert Wenninger Rechtsanwalt / Steuerberater Theatinerstr. 8 80333 München Tel.: 089/21 11 47-0 www.weidinger-collegen.de
Mehr11; 157 203 Bewertungsgesetz. Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz. R B 158 203 Erbschaftsteuerrichtlinien
Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe für Zwecke der Erbschaft- /Schenkungsteuer Kai Runge Diplom-Agraringenieur Steuerberater Rechtsgrundlagen 11; 157 203 Bewertungsgesetz Anlagen 14-26 zum Bewertungsgesetz
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer Entwickelt von: Verlag für Deutsche www.vds-verlag.de A WoltersKluver Company 1 2 a) Die Steuerklasse des Erwerbers 1. Ehegatte Steuerklasse I 2. Kinder und Stiefkinder 3.
MehrFACHINFO Erbschaftsteuerreform 2008
FACHINFO: Erbschaftsteuerreform 2008 auf der Grundlage des Referentenentwurfs vom 20.11.2007 Februar 2008 Jürgen Greß Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße
MehrDRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS
BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Waldstraße 80 D 76661 Philippsburg DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS 30.06.2016
MehrEinzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Einiges wird besser vieles schlechter Einzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer von Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Breithaupt, Kanzlei Osborne Clarke, Köln Die Nachfolge
MehrSteuerliche Aspekte der Übergabe/ Übernahme Die Unternehmensnachfolge allein aus steuerlichen Gründen?
Steuerliche Aspekte der Übergabe/ Übernahme Die Unternehmensnachfolge allein aus steuerlichen Gründen? KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Ziele Erhalt des Unternehmens Absicherung der Angehörigen
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
M E R K B L A T T E R B. Erbschaft- und Schenkungsteuer 1. Steuerpflicht Im folgenden wird in aller Regel von der Erbschaftssteuer gesprochen, jedoch gelten diese Ausführungen auch für den Schenkungsfall.
MehrErbschaftsteuerreform
Erbschaftsteuerreform Nach der Ende Januar 2007 bekannt gegebenen Entscheidung des BVerfG vom 07.11.2006 1 BvL 10/02 liegen die verfassungsrechtlichen Unzulänglichkeiten des jetzigen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
MehrErben und Vererben. Erben ohne Scherben
Erben und Vererben Erben ohne Scherben Dr. Jörg Lehr, 26. Oktober 2010 Erbschaftsteuerreform warum? Vermögensgegenstand Barvermögen/Forderungen Wertpapiere ausländl. Grundbesitz inländ. Grundbesitz GmbH
MehrAgnes Fischl Rechtsanwältin und Steuerberaterin Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Fischl Lettl Tremel Unterhaching bei München
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Die Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig Welche Regelungen in der Erbschaftsteuer müssen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geändert werden? Agnes
MehrGestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensnachfolge
RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GMBH www.dolaw.de Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensnachfolge RA/StB Dr. Martin Lohse, Partner, und RA/StB Dr. Jochen Ettinger, Partner - Präsentation
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung
HLBS Landesverbandstagung 212 Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft Aktuelle Rechtsentwicklung Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband
MehrErbschafts- und Schenkungssteuer
Erbschafts- und Schenkungssteuer Die Bewertungsgrundsätze, Steuersätze und Freibeträge für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden zum 01.01.2009 grundlegend geändert. Am 01.01.2010 traten verschiedene
MehrEckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen
Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen Thomas Koller stellv. Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer für Oberfranken Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform Alle Vermögensklassen
MehrEs liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014
Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer I. Rechtsgrundlagen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV) (= Gesetz, keine Verwaltungsanweisung) Erbschaftsteuer-Richtlinien:
MehrErbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. Oktober 2013
Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. Oktober 2013 Anwendung der 13a und 13b ErbStG in der Fassung durch das AmtshilfeRLUmsG Durch Artikel 30 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes
MehrPrivilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten
Privilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten Vortrag 21.04.2010 Dipl. Kaufmann Werner Biedermann 85354 Freising, Obere Hauptstr. 20 Tel.: 08161/989 260 Fax: 08161/989 26-19
MehrErbschaftsteuer, die 3.
IVD-Forum Immobilienwirtschaft IHK Koblenz, 12.05.2016 Erbschaftsteuer, die 3. Handlungsbedarf für Unternehmer? Dr. Michael Fromm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Gewerblichen Rechtsschutz
MehrErbschaftsteuer Mandant: 1 - Mustermann Aktenzeichen: 123456 Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Erbschaftsteuer Ermittlung des Reinnachlasses Nachlassgegenstände Grundvermögen 600.000 Betriebsvermögen 425.000 Übriges Vermögen 1.100.000 Gesamtwert der Nachlassgegenstände 2.125.000 Nachlassverbindlichkeiten
MehrDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Erbschaft- und Schenkungsteuer 2010 Zum 1. Januar 2009 trat die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
MehrReform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Vortrag vor der Vollversammlung der IHK Siegen. Dr. Rainer Kambeck DIHK, Bereich Steuern, Finanzen
Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Vortrag vor der Vollversammlung der IHK Siegen Dr. Rainer Kambeck DIHK, Bereich Steuern, Finanzen 8. Juni 2015 Dr. Rainer Kambeck, DIHK IHK Siegen, 8. Juni 2015
MehrLeistungsfähigkeitsprinzip und ErbStG
Leistungsfähigkeitsprinzip und ErbStG Von Mathias Birnbaum Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Erster Teil Die Erbschaftsteuer, ihre Besonderheiten und die Steuergerechtigkeit A.
MehrDie Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick
Muster Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick Mus Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009 Zum 1. Januar 2009 tritt die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
MehrDie Erbschaftssteuerreform 2008 - Überblick und Handlungsempfehlungen -
Die Erbschaftssteuerreform 2008 - Überblick und Handlungsempfehlungen - 1. Die neue Erbschaftssteuer Am 20.11.2007 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftssteuer- und
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrDie steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt
Unternehmensnachfolge steuerlich Scheuer Die steuerlichen Möglichkeiten: Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt Gemischte Schenkung/ = ESt/KSt bzw. Vorweggenommene ErbSt/SchSt Erbfolge Veräußerung = ESt/KSt Die
MehrEs besteht Handlungsbedarf
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Teilweise Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Betrifft konkret: Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer Gesetzgeber
MehrDer Autor... V Vorwort zur 2. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV
IX Der Autor... V Vorwort zur 2. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Teil A Erbschaftsteuer... 1 1. Der lange Weg zum geltenden Recht und der aktuelle Streit... 1 1.1 Der erste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
MehrKanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München
Rechtsanwälte, Fachanwälte, München Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer Informationen zusammengestellt von und Grundlagen, Reform Am 31.01.2007 hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige (insbesondere
MehrVERMÖGENSNACHFOLGE. Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung. Donnerstag, 25. April 13
VERMÖGENSNACHFOLGE Pollkläsener Rechtsberatung/Steuerberatung Vorwort Status quo Gründe Folgen Nachlassfolgeplanung: I) Sachverhaltsaufnahme Vorbereitungshandlungen II) Rechtliche Gestaltung Beispiel
MehrGmbH & Co KG für Privatvermögen Achtung: Steuerfalle
GmbH & Co KG für Privatvermögen Achtung: Steuerfalle von Agnes Fischl Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht KLINGER FISCHL LETTL, München/Unterhaching www.rechtsanwälte-steuerberater-münchen.de
MehrBundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben?
Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben? Mandanten-Info Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer: Folgen beim Vererben von Betrieben? Inhalt 1. Einleitung...
MehrFragen und Antworten zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
FAQ 14.03.2016 Steuern Fragen und Antworten zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuerund
MehrDer Gesetzesentwurf zur Reform des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 11.12.2007 (ErbStRG)
Berliner Steuergespräche am 3. März 2008 Der Gesetzesentwurf zur Reform des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 11.12.2007 (ErbStRG) Dr. Ullrich Fechner Überblick (1) I. Einführung 1) Stand
Mehr1. Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Erbschaftsteuerreform: Grundmodell und Handlungsbedarf Zusammenfassung Als das BVerfG am 31.1.2007 in seiner lange erwarteten Entscheidung [1] zur Erbschaftsteuer wesentliche Teile des Erbschaftsteuerrechts
MehrFreistellung von Kleinstbetrieben von der Lohnsummenregelung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Juni
MehrNiedrige Steuersätze und breite Bemessungsgrundlage
Niedrige Steuersätze und breite Bemessungsgrundlage Eine alternative Erbschaftsteuerreform Prof. Dr. Ralf Maiterth Leibniz Universität Hannover, DIW Berlin Die Nacht, die Wissen schafft 2008 1. November
MehrErbschafts- und Schenkungssteuer 2008
Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 EVAS: 73611 Vergleich der Erhebung 2008 gegenüber 2007 Stand: 01.07.2009 www.forschungsdatenzentrum.de 2 / 11 Inhalt Seite 1 Vergleich der Erhebungen 3 1.1 Unterschied
Mehravocado rechtsanwälte
Privatvermögen (z. B. vermietete Immobilien) Nach jahrelangem koalitionsinternen Streit hat der Bundestag am 27.11.2008 die Erbschaftsteuerreform beschlossen. Der Bundesrat hat am 05.12.2008 der Gesetzesvorlage
MehrABC der Erbschaftsteuerreform Zusammenfassung 1 Abzugsbetrag 2 Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten Anteile an Kapitalgesellschaften (Bewertung)
ABC der Erbschaftsteuerreform Zusammenfassung Die Bundesregierung hat am 11.12.2007 den Kabinettsentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sowie des Bewertungsgesetzes beschlossen.
MehrUnternehmensnachfolge. Ziele Planung Umsetzung
Unternehmensnachfolge Ziele Planung Umsetzung A. Ziele bei der Unternehmensnachfolge I. Sicherung der Unternehmensfortführung II. Absicherung von Familie und Altersversorgung III. Harmonisierung rechtlicher
MehrEntwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Prof. Dr. Roman Seer Ruhr-Universität Bochum
Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht Ruhr-Universität Bochum BVerfG v. 7.11.2006, BVerfGE 117, 1 1. Stufe: Bewertungsgleichmaß als folgerichtige Umsetzung des Belastungsgrundes der ErbSt i.s. einer realitätsgerechten
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen 1. Nachlassgegenstände, Nachlassverbindlichkeiten und Reinnachlass 2015 nach der Höhe des Reinnachlasses und Steuerentstehungsjahren
MehrDie Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer und Ihre Praxisfolgen
Die Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer und Ihre Praxisfolgen Mit Beschluss vom 7.11.2006 1 hat das Bundesverfassungsgericht nach 11 Jahren erneut 2 das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig
MehrInhalt III. Inhaltsverzeichnis. 1 Vorbemerkung... 1. 2 Der Aufbau des Erbschaft-/Schenkungsteuertatbestandes
Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Vorbemerkung........................................ 1 2 Der Aufbau des Erbschaft-/Schenkungsteuertatbestandes.......................................... 2 2.1 Der Stufenbau
MehrGenerationswechsel: Die Erbschaftsteuerreform als Unsicherheitsfaktor in der Unternehmensnachfolge. WP/StB Dr. Michael Strickmann
Generationswechsel: Die Erbschaftsteuerreform als Unsicherheitsfaktor in der Unternehmensnachfolge UniCredit Bank AG Offenburg, 27. Januar 2016 WP/StB Dr. Michael Strickmann Eidel & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
MehrPKF FASSELT SCHLAGE. Rote Karte für die Erbschaftsteuerreform Schloss Bensberg: Dienstag, den 5. Juli 2016
PKF FASSELT SCHLAGE Rote Karte für die Erbschaftsteuerreform Schloss Bensberg: Dienstag, den 5. Juli 2016 Erbschaftsteuer Finale in Berlin Spielplan 27.02.2015 01.06.2015 08.07.2015 10.09.2015 25.09.2015
MehrNachfolgeplanung Landwirtschaftliche Unternehmer Steuerliche Aspekte
Landwirtschaftliche Unternehmer Steuerliche Aspekte Stefan Brüggemann Dipl.-Ing. agr.,stb, Landw. Buchstelle Zertifizierter Testamentsvollstrecker 29.04.2015 1 Zur Person Stefan Brüggemann Berufsleben:
MehrWichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken. Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB. Tel.: (0 74 52) 84 46-20
Wichtige Informationen zum Thema Erben und Schenken Ich berate Sie persönlich: Ulrich Kallfass WP, StB, RB Tel.: (0 74 52) 84 46-20 Erbschaftsteuerreform Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
MehrJetzt noch steuergünstig innerhalb der Familie übertragen!
Betriebliches Vermögen und Grundbesitz Jetzt noch steuergünstig innerhalb der Familie übertragen! Mehrere geplante Gesetzesänderungen machen den Grundbesitzübergang durch Erbschaft oder Schenkung nach
MehrMandanten kommen zu Wort
* Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater Mandanten kommen zu Wort Mandantenveranstaltung am 16. November 2010 Schenkung-/Erbschaftsteuerliche Gestaltungshinweise zu Immobilienübertragungen Referent:
MehrWichtig Genaue Vorgaben, wie die Ermittlung der Werte zu erfolgen hat, hat das BVerfG dem Gesetzgeber nicht gemacht.
Erbschaftsteuerreform: Das neue Bewertungsrecht Zusammenfassung Die Erbschaftsteuerreform ist geprägt durch drei wesentliche Elemente: Völlige Neufassung der wesentlichen Bewertungsvorschriften, Neuregelung
MehrDas neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Dr. Reinhard Geck Kapp, Ebeling 1 & Partner A. Grundlagen im Überblick 1. Verhältnis von Erbschaft-
MehrDas neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz
Mandanteninformation Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf für die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes gebilligt. Damit kann
MehrL e i t s ä t z e zum Beschluss des Ersten Senats vom 7. November 2006-1 BvL 10/02 -
Entscheidungen Copyright 2007 BVerfG Zitierung: BVerfG, 1 BvL 10/02 vom 7.11.2006, Absatz-Nr. (1-204), http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20061107_1bvl001002.html Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch.
MehrVeranstaltung Unternehmensnachfolge 16.07.2014 Bad Bocklet - Großenbrach Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Veranstaltung Unternehmensnachfolge 16.07.2014 Bad Bocklet - Großenbrach Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Udo Zeiger Steuerberater RAUSCH, ZEIGER & PARTNER STEUERBERATER RECHTSANWALT Bad Brückenau
MehrAnlage Angaben zu Bedarfswerten. zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung. Anleitung. Anlage Angaben zu Bedarfswerten
Finanzamt Aktenzeichen Anlage Angaben zu Bedarfswerten zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung Anleitung Bitte füllen Sie den Vordruck deutlich und vollständig aus und reichen Sie ihn zusammen mit der
MehrSteuerberatungsgesellschaft Obermeyer GmbH Steuerberatung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung
Beendigung der Nutzung der spanischen Immobilie 1. Erbschaftsteuerliche Aspekte im Königreich Spanien Die spanische Erbschaftsteuer belastet Immobilienvermögen von Deutschen In Spanien. Sie fällt auch
MehrM a n d a n t e n i n f o r m a t i o n 1 4 / 0 7
Neuer Wall 11, 20354 Hamburg Telefon: 040 / 82 22 42-0 Telefax: 040 / 82 22 42-2 42 M a n d a n t e n i n f o r m a t i o n 1 4 / 0 7 Eckpunkte eines neuen Erbschaftsteuerrechts 09. November 2007 I. Einführung
MehrUnternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer
Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer 1 Referentenvorstellung Christian Kolmer Rechtsanwalt Ortwin Schneider Steuerberater 2 Übersicht Erbrechtliche Grundlagen Systematik der Erbschaftsteuer Übertragung
MehrDie Reform der Erbschaftund Schenkungsteuer
Die Reform der Erbschaftund Schenkungsteuer Sie erhalten eine große Erbschaft? Dann freuen Sie sich. Denn Ihr Vermögen wird sich schlagartig stark vermehren. Sie erhalten eine kleine oder mittlere Erbschaft?
Mehr2. Öffentlichkeitsverantstaltung des Netzwerks: Bau Kompetenz München (BKM) VORTRAG
2. Öffentlichkeitsverantstaltung des Netzwerks: Bau Kompetenz München (BKM) VORTRAG Die geplante Erbschaftsteuerreform und deren Auswirkungen auf die Bewertung von Immobilien Erbschaftssteuerreformgesetz
MehrBUNDESVERFASSUNGSGERICHT
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Pressemitteilung Nr. 11/2007 vom 31. Januar 2007 Beschluss vom 7. November 2006 1 BvL 10/02 Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig Die durch
MehrSaarland. Ministerium der Finanzen KURZINFORMATION ZUR ERBSCHAFT- UND SCHENKUNG- STEUER
Saarland Ministerium der Finanzen KURZINFORMATION ZUR ERBSCHAFT- UND SCHENKUNG- STEUER Nachdem das Gesetz zur Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
MehrSÜDWESTBANK: INFORMATIONSABEND RUND UM DIE REFORM DER ERBSCHAFTSTEUER
SÜDWESTBANK: INFORMATIONSABEND RUND UM DIE REFORM DER ERBSCHAFTSTEUER DR. THOMAS ELSER: GESTALTUNGSÜBERLEGUNGEN IM HINBLICK AUF DIE BEVORSTEHENDE NEUREGELUNG DER ERBST STUTTGART, 22. MÄRZ 2016 22.03.2016
MehrSchiffsbeteiligungen Immobilienfonds Private Equity Dachfonds Flugzeugfonds HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN
Schiffsbeteiligungen Immobilienfonds Private Equity Dachfonds Flugzeugfonds HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN 2 Quelle: Dynamic Graphics Erbschaft- und Schenkungsteuer
MehrUnternehmenssteuerreform 2008:
Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
MehrSteuern & Wirtschaft aktuell Ausgewählte Informationen von Ihren Beratungsexperten Sonderrundschreiben: Erbschaftsteuerreform
Steuern & Wirtschaft aktuell Ausgewählte Informationen von Ihren Beratungsexperten Sonderrundschreiben: Erbschaftsteuerreform Inhaltsübersicht I. Ausgangslage 2 II. Tarif 2 III. Freibeträge 1. Persönliche
MehrUnternehmensnachfolgekongress der IHK Würzburg-Schweinfurt am in Würzburg
Unternehmensnachfolgekongress 2015 der IHK Würzburg-Schweinfurt am 09.06.2015 in Würzburg Fachvortrag: Steuerliche Aspekte bei der Unternehmensnachfolge Referent: Dr. Hubert Humm Rechtsanwalt u. Steuerberater
MehrWas Sie in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht bei Ihrer Unternehmensnachfolge bedenken sollten
Was Sie in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht bei Ihrer Unternehmensnachfolge bedenken sollten Dirk Grigull, Rechtsanwalt in Güstrow Simone Brenner, BDO AG Rostock Güstrow, 25. Februar 2016 Ziele
MehrVererben und verschenken 28.02.2008
Vererben und verschenken 28.02.2008 Wie Sie Ihr Vermögen erhalten und Steuer schonend weitergeben. Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Testament privatschriftlich notarielles Testament Ehegattentestament Optionen
MehrHerzlich Willkommen. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching
Herzlich Willkommen 1 STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Julia Erler Dipl. Bw (FH) Steuerberater Michael Probst Steuerberater 2 Die Reform der Erbschaft-und Schenkungsteuer 3 SteuerberaterKanzlei Erler
MehrTransport & Logistik Energie & Rohstoffe Immobilien LV-Zweitmarkt Multi Asset HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN
Transport & Logistik Energie & Rohstoffe Immobilien LV-Zweitmarkt Multi Asset HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN HCI informiert Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schiffsbeteiligungen
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. 1 Aktuelle Risikoanalyse... 7 2 3 So rechnet das Finanzamt heute... 21 Erleichterung
MehrImmobilien. verschenken, vererben oder verkaufen?
Immobilien verschenken, vererben oder verkaufen? Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht Deutschherrenstr. 37, Bad Godesberg Tel. 0228-371107 www.dr-erbrecht.de kanzlei@gutjur.de die
MehrFallstricke in der Unternehmensnachfolge
LGG Steuerberatungsgesellschaft mbh Fallstricke in der Unternehmensnachfolge Bernd Meyer zu Berstenhorst Steuerberater Geschäftsführer der LGG Steuerberatung GmbH Stuttgart, Aalen, Weinsberg, Boxberg LGG
MehrHORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer
HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda Eröffnungsbilanz
MehrLebensversicherungen. Rückkaufswerte oder 2/3 eingezahlten Prämien. Steuerbilanzwerte Ohne Geschäftswert; Nutzung der Abschreibungspolitik
4.2 Kreativbausteine der ganzheitlichen Finanz- und Steuerberatung 121 4.2.3.1 Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform 2009 Mit dem 01.01.2009 tritt die neue Erbschaftsteuerreform in Kraft, die zahlreiche
MehrSteuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt
Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung Vortrag von WP/StB Matthias Witt Erwerb von Todes wegen Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes
MehrErbschaftsteuer vor dem Neustart
Erbschaftsteuer vor dem Neustart Keyfacts - Die Einigung bringt Hoffnung auf Rechtssicherheit - Für Großvermögen gibt es gravierende Änderungen - Der Verwaltungsaufwand wird steigen 23. Juni 2016 Kurz
MehrTransfer Partners. DIALOG 7 Dezember Corporate Finance News für Relationshipmanager und Kooperationspartner. Sehr geehrte Damen und Herren,
Transfer Partners DIALOG 7 Dezember 2007 Corporate Finance News für Relationshipmanager und Kooperationspartner Sehr geehrte Damen und Herren, unser aktueller Dialog informiert Sie über wichtige Änderungen
MehrInhalt. Abkürzungs verzeichnis... 11 Vorwort... 15
Inhalt Abkürzungs verzeichnis........................................ 11 Vorwort..................................................... 15 Teil I: Das Steuer geschäft mit dem Tod blickt auf eine lange Tradition
Mehrmit dem Ziel einer Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/3453 (neu) 14. Wahlperiode Unterrichtung durch den Bundesrat Drucksachen 14/2340, 14/3010 hier: Anrufung des Vermittlungsausschusses Der Bundesrat hat in seiner 751. Sitzung
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer sparen
ÜBERÖRTLICHE ANWALTSSOZIETÄT Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen Dr. jur. Harald Schlüter, MLE Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Stellv. Vors. Westfälischer Verein
MehrReform des Erbschaftsteuerund Bewertungsrechts ------------------------------------------- Abgeltungssteuer
Reform des Erbschaftsteuerund Bewertungsrechts ------------------------------------------- Abgeltungssteuer Dipl. Kffr. Monika Stepper Steuerberaterin Dipl. Kfm. Werner Keller Steuerberater Seestraße 2-4,
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5
MehrErben und Vererben ohne Sorgen
Erben und Vererben ohne Sorgen Wann bleibt unser Haus steuerfrei? Immobilienbewertung, Vergünstigungen, Vorabschenkung Referent: Dr. Joachim Wüst Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. Dr. Pantförder & Partner. VESTIA-WP GmbH. Dr. Pantförder + Kollegen GmbH
Dr. Pantförder & Partner Wirtschaftsprüfer vereidigter Buchprüfer Steuerberater Rechtsbeistand VESTIA-WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Pantförder + Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrDStV-Kurzüberblick zu den Praxiskonsequenzen der bevorstehenden Entscheidung des BVerfG zum ErbStG
1. Begünstigung durch Steuerbescheid OHNE Vorläufigkeitsvermerk 2. Begünstigung durch Steuerbescheid MIT Vorläufigkeitsvermerk ( 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO) zu Lasten des Steuerpflichtigen (Stpfl.) ( 79
MehrBetrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Band 1
Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Band 1 Band 1 Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Band 2 Umsatzsteuer mit Grunderwerbsteuer und kleineren
MehrGUTACHTEN (Güterbeförderung bei Erweiterung/wiederkehrender Überprüfung)
GUTACHTEN (Güterbeförderung ) Kraftverkehrsunternehmen gemäß Artikel 7 der VO 1071/2009 1. Name oder Firma des Unternehmens: Anschrift des Betriebssitzes: 2. Anzahl der Kraftfahrzeuge ( 3 Abs. 1 GütbefG):
MehrTestamentgestaltung Erben & Vererben. Heinz Weber Donnerstag, 13. Oktober 2011
Testamentgestaltung Erben & Vererben Heinz Weber Donnerstag, 13. Oktober 2011 Erbschaft und Schenkungen Das Gut rinnt wie das Blut S te u e r-k la s s e I Erbschaftssteuer ab 01.01.2009 F re ib e tra g
MehrVERMÖGEN SCHENKEN STEUERN SPAREN
12.11.2013 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de VERMÖGEN SCHENKEN STEUERN SPAREN Kanzlei Haubner, Schäfer & Partner Vorstellung
MehrBewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz
Rössler/Troll Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz Bearbeitet von Dr. Max Troll Ministerialrat a. D. früher im Bundesministerium der Finanzen Raymond Halaczinsky Ministerialrat im Bundesministerium
MehrKLAIBER-SCHLEGEL STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG. KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH
STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH Gartenstraße 5 72458 Albstadt Tel. 07431 9379-00 Fax 07431 9379-50 mail@klaiber-schlegel.de www.klaiber-schlegel.de
MehrDipl.-Kfm. Thomas Rose Steuerberater Erlenbach, 20. Mai 2009
Eckpunkte der neuen Erbschaftsteuer Dipl.-Kfm. Thomas Rose Steuerberater Erlenbach, 20. Mai 2009 2 I. Einführung, Gesetzgebungsverfahren II. Wesentliche Änderungen III. Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze
MehrDie Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel
Die Notare informieren Erbschaftsteuerreform Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 1334 und 94 98 06 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Thema Erbschaftsteuerreform
MehrGestaltungen im Erbschaft und Schenkungsteuerrecht
Gestaltungen im Erbschaft und Schenkungsteuerrecht Forum Unternehmenssteuerrecht 2008 Bucerius Law School Hamburg, 5. Juni 2008 Dr. Andreas Richter LL.M. Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht P+P Pöllath
Mehr