Hochschulzugang für Geflüchtete. Dennis Peters
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- Paul Burgstaller
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1 Hochschulzugang für Geflüchtete Dennis Peters
2 Wer wir sind Gründung: , Eintragung: Inhaltliche Arbeit im Referent*innenkreis 1. Ausbildungsdurchgang Oktober 2015 Beratung seit November 2015, Beratungsraum 2. Ausbildungsdurchgang im April 2016 Gründung eines Dachverbands 3. Ausbildungsdurchgang im Oktober 2016 Aktueller Stand: Mehr als 300 Akten angelegt Über 90 Berater/innen aktiv bei der RLC tätig
3 Rechtliche Betrachtung Hochschulrechtlich werden geflüchtete Menschen wie Bildungsausländer (Nicht-EU) behandelt, unabhängig vom Aufenthaltstitel. Für studienversagende Auflagen im Aufenthaltstitel besteht nach Neufassung des 60 AsylG keine gesetzliche Grundlage mehr (nur für Wohnsitzbeschränkungen)
4 Verteilungsverfahren Grds. keine studienorientierte Berücksichtigung im Verteilungsverfahren, weder im EASY Verfahren nach 45 AsylG (Königssteiner Schlüssel), noch in der landesinternen Verteilung nach 50 AsylG Nach RL 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie) müssen bei der Verteilung der Flüchtlinge die Einheit der Familie und die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Personen berücksichtigt werden
5 Voraussetzungen Hochschulzugang Es gibt grundsätzlich zwei Zulassungsvoraussetzungen für ein Fachstudium 1. Hochschulzugangsberechtigung Zeugnissunterlagen selbst prüfen unter Ohne Unterlagen: Feststellungsprüfung Nds. Studienkolleg Krankenversicherung (für Asylsuchende meist unmöglich) 2. Deutschkenntnisse Bewerbungszeitpunkt: B1-Zertifikat Einschreibungszeitpunkt: C1- Zertifikat
6
7 Bewerbungsverfahren Grds. selbstständige Bewerbung des Geflüchteten Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V., gegründet von DAAD, HRK und einzelnen Hochschulen. Prüft kostenpflichtig, ob die vorhandenen Bildungsnachweise formal für eine Zulassung zum gewünschten Studium ausreichen und leitet die Bewerbung an passende Hochschulen weiter Eigens eingerichtete Beratungsstellen der Universitäten
8 Finanzierung des Studiums Asylsuchende sind bis zu einer positiven Entscheidung über den Asylantrag von Leistungen nach dem BAfo G ausgeschlossen, vgl. 8 Abs. 3 BAföG Nach Anerkennung als Flüchtling oder subsidiär Schutzbedürftiger nach 25 Abs.1 oder Abs.2 AufenthG + weitere allgemeine Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG
9 Für die Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3 AufenthG und die Geduldeten besteht ein Anspruch auf BAföG-Leistungen nach 15 Monaten (bis Ende 2015 waren es noch 4 Jahre) Aufenthalt in Deutschland Grundsätzlicher Anspruch auf Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Nach 2 Abs.1 AsylbLG sind nach 15 Monaten die Regelungen über die Sozialhilfe im SGB XII entsprechend anzuwenden. ABER: 22 Abs.1 S.1 SGB XII besagt, dass Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAföG dem Grunde nach förderbar ist, von der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ausgeschlossen ist
10 Mögliche Gefahr, dass bei Aufnahme des Studiums keine Leistungsansprüche bestehen, wenn Asylverfahren länger als 15 Monate dauert Unabhängig davon stellt sich die Frage, ob Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausreichen sind, um heutige Kosten eines Studenten decken zu können (speziell in den Großstädten) Durch den Wegfall der Vorrangprüfung jedoch die Möglichkeit, neben der Studientätigkeit arbeiten zu können
11 Flüchtlinge an der Leibniz Universität Wer nutzt das Informationsangebot der LUH? ZSB (Zentrale Studienberatung) Seit Oktober 2015 mehr als 300 Personen mit Flucht-Hintergrund Vor allem Syrer (ca. 73 %), Iraker (10%), Iran (6%), andere Fast ausschließlich männliche Personen zwischen 18 und 30 Ca. 30% Studienabbrecher (Bachelor Aufnahme möglich) Ca. 15% mit erstem Abschluss (Master möglich) Nur selten fehlen die entsprechenden Dokumente! Deutschkenntnisse meist noch nicht ausreichend Niemand kann sagen, wie viele Flüchtlinge an der Leibniz Universität Hannover immatrikuliert sind. Warum? Datenschutz verhindert die Erhebung von Aufenthaltstiteln Nur Nationalität wird gespeichert
12 Flüchtlinge an der Leibniz Universität Erhöhte Zahlen bei Immatrikulation von Syrern und Irakern In 2016 über 50 Teilnehmer in intensiven Sprachkursen am Fachsprachenzentrum 69 Personen mit Fluchthintergrund im Gasthörerstudium (kostenloser Zugang für Flüchtlinge) registriert, davon: 15 in A1, und A2 Sprachkursen am FSZ 10 in Fakultätsveranstaltungen (E-Technik, WiWi, BauIng, Jura, Phil. Fakultät)
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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