Regierungspräsidium Gießen
|
|
- Klemens Franke
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Regierungspräsidium Gießen Abweichungsverfahren nach 12 Hessisches Landesplanungsgesetz Verfahrensbuch Abteilung III - Dezernat 31 Stand: Juli 2009
2 V o r w o r t Die Regionalplanung beim Regierungspräsidium Gießen hat sich vorgenommen, ihre Arbeit transparenter zu gestalten und effektiver durchzuführen. Dieses Verfahrensbuch soll ein Leitfaden für Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Gießen, Mitglieder der Regionalversammlung und sonstige Betroffene sein. Es gibt eine kurze Übersicht über die Abwicklung von Abweichungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) vom 6. September 2002 (geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 851). Nach dem HLPG vom 1970 lag die Entscheidung über einen Abweichungsantrag bei der obersten Landesplanungsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) bzw. bei der von ihr für die Durchführung bestimmten Stelle, in diesem Fall dem Regierungspräsidium Gießen als obere Landesplanungsbehörde. Dies hatte sich bereits mit dem HLPG 1997 verändert: 1. Seither fungiert das Regierungspräsidium, die obere Landesplanungsbehörde, als Geschäftsstelle der Regionalversammlung; die Entscheidung über die Verfahren obliegt der Regionalversammlung. 2. Ehemals galt nach 8 Abs. 3 HLPG a.f. die sogenannte Einvernehmensregelung : alle beteiligten Träger öffentlicher Belange (TÖB) mussten der Abweichung zustimmen. Jetzt müssen nach 12 Abs. 2 HLPG zwar alle TÖB, die von der Maßnahme betroffen sind, gehört werden, doch unterliegt deren Stellungnahme der Abwägung. Ihre Ansprechpartner für Abweichungsverfahren beim RP Gießen sind: Herr Wranke 06 41/ Frau Viereck 06 41/ im 2. Stock des Hauptgebäudes des RP Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, Gießen
3 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Das Abweichungsverfahren Sinn und Zweck des Abweichungsverfahrens Gesetzliche Grundlagen 2 2. Der Verfahrensablauf Vorfeld der Antragstellung Antragstellung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen, Abwägung sowie 5 Fertigung der Beschlussvorlage für die Regionalversammlung 2.5. Entscheidung über die Zulassung der Abweichung durch die 6 Regionalversammlung 2.6. Mitteilung der Entscheidung der Geschäftsstelle an die oberste 6 Landesplanungsbehörde (Ministerium) und Bekanntgabe an den Antragsteller 3. Zeitlicher Ablauf des Abweichungsverfahrens 7 4. Wie kann ich als Antragsteller einen schnellen und sachgerechten 7 Verfahrensabschluss bewirken? 5. Verfahrensführung und Ansprechpartner 8
4 Abweichungsverfahren nach 12 HLPG 1 1. Das Abweichungsverfahren 1. Das Abweichungsverfahren 1.1 Sinn und Zweck des Abweichungsverfahrens Grundsätzlich haben alle in den 3 Nr. 5 und 4 HLPG genannten Planungsträger, d. h. - alle Behörden des Landes, - die Gemeinden, Gemeindeverbände, - die sonstigen öffentlichen Planungsträger, - die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, - sowie juristische Personen des privaten Rechts, an denen öffentliche Stellen mehrheitlich beteiligt sind oder deren Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, - Personen des Privatrechts, die ein privilegiertes Vorhaben i. S. d. 35 BauGB verwirklichen wollen und der Bindungswirkung des 4 Abs. 6 HLPG i. V. m. 35 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB unterliegen während der Geltungsdauer eines Regionalplans dessen Vorgaben und Festsetzungen zu beachten. Angesichts der langen Laufzeit des Planes und möglicher neuer Entwicklungstendenzen bedarf es daher einer flexiblen Handlungsmöglichkeit im Sinne einer Ausnahmeregelung. Diese hat der Gesetzgeber mit dem Instrument des gemäß 12 HLPG geschaffen. Abweichungsverfahrens Eine Abweichung liegt vor, wenn eine Planung oder Maßnahme von Zielen des Regionalplans abweicht. Eine solche Abweichung von den Zielen des Regionalplans kann gemäß 12 Abs. 3 HLPG zugelassen werden, wenn - sie unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist, - Grundzüge der Planung nicht berührt werden und - die betroffenen Gebietskörperschaften und Fachbehörden gehört worden sind.
5 Abweichungsverfahren nach 12 HLPG 2 1. Das Abweichungsverfahren 1.2 Gesetzliche Grundlagen Als maßgebliche Rechtsgrundlage ist insbesondere 12 HLPG zu nennen, der im Folgenden wiedergegeben ist: 12 HLPG Abweichungen vom Regionalplan (1) Will eine der in 4 Abs.1 und 3 genannten Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen von Zielen des Regionalplans abweichen, entscheidet die Regionalversammlung über die Zulassung der Abweichung. Bei Planungen und Maßnahmen, für die ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist, wird über Abweichungen vom Regionalplan nach Maßgabe der Abs. 2 bis 5 in dem Verfahren nach 18 entschieden. (2) Der Antrag auf Abweichung vom Regionalplan ist bei der oberen Landesplanungsbehörde zu stellen. Sie gibt den betroffenen Gebietskörperschaften und den Fachbehörden Gelegenheit zur Äußerung innerhalb von einem Monat. Für die Einholung und Abgabe einer Äußerung gilt 8 Abs. 3 Satz 3 bis 5 entsprechend. Die Entscheidung über den Antrag ist innerhalb von drei Monaten zu treffen. (2a) Neben der Planfeststellung ist eine Entscheidung über die Abweichung von den Zielen der Raumordnung nicht erforderlich. (3) Eine Abweichung vom Regionalplan kann zugelassen werden, wenn sie unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Raumordnung nicht berührt werden. Abweichungen dürfen nicht zugelassen werden, wenn eine entsprechende Festsetzung im Regionalplan nach 11 Abs.3 nicht genehmigt werden könnte. (4) Die Entscheidung der Regionalversammlung, eine Abweichung zuzulassen oder zu versagen, kann innerhalb eines Monats durch die obere Landesplanungsbehörde mit Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde ersetzt werden, wenn dies rechts- oder fachaufsichtlich geboten erscheint. Dies gilt insbesondere, wenn die Entscheidung gegen Vorschriften dieses Gesetzes, des Raumordnungsgesetzes oder gegen sonstige Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt oder beachtliche Abwägungsmängel vorliegen oder wenn die Entscheidung mit übergeordneten landesseitigen Interessen, insbesondere den Festlegungen des Landesentwicklungsplans nicht zu vereinbaren ist. (5) Die Abweichungsentscheidung zum Regionalplan ist den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu geben. Ein Widerspruchsverfahren nach 68 Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt.
6 Abweichungsverfahren nach 12 HLPG 3 2. Der Verfahrensablauf 2. Der Verfahrensablauf Zum besseren Überblick wird der Verfahrensablauf in dem folgenden Schaubild dargestellt: Station 0 Station 1 Station 2 Station 3 Antragstellung Vorfeld der Antragstellung Beteiligung der Träger öffentl. Belange Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen, Abwägung sowie Fertigung der Beschlussvorlage für die Regionalversammlung bzw. den zuständigen Ausschuss Station 4 Entscheidung über die Zulassung der Abweichung durch die Regionalversammlung (bzw. einen Ausschuss) Station 5 Absetzen der Entscheidung und Versendung des Bescheids durch die obere Landesplanungsbehörde Mitteilung der Entscheidung der Regionalversammlung durch die Geschäftsstelle an die oberste Landesplanungsbehörde (Ministerium)
7 Abweichungsverfahren nach 12 HLPG 4 2. Der Verfahrensablauf Die einzelnen Stationen des Verfahrens werden in folgenden Abschnitten näher erläutert: Station 0 in Nummer 2.1. Station 1 in Nummer 2.2. Station 2 in Nummer 2.3. Station 3 in Nummer 2.4. Station 4 in Nummer 2.5. Station 5 in Nummer Vorfeld der Antragstellung - Station 0 - Ein Verfahren auf Zulassung einer Abweichung von den Bestimmungen des Regionalplans Mittelhessen wird nur auf schriftlichen Antrag hin eingeleitet. Antragsberechtigt sind die in den 3 Nr. 5 und 4 HLPG genannten Stellen: alle Behörden des Bundes und des Landes die Gemeinden und Gemeindeverbände die sonstigen öffentlichen Planungsträger die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts juristische Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, wenn öffentliche Stellen an den Personen mehrheitlich beteiligt sind oder die Planungen und Maßgaben überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Personen des Privatrechts, die ein privilegiertes Vorhaben i. S. d. 35 BauGB verwirklichen wollen, unterliegen gem. 4 Abs. 4 HLPG i.v. m. 35 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ebenfalls der Bindungswirkung des Regionalplans und sind antragsberechtigt. Zur Vorabstimmung, ob ein Abweichungsverfahren erforderlich ist und welche inhaltlichen Anforderungen zu beachten sind, wird eine Kontaktaufnahme mit den zuständigen Mitarbeitern meines Hauses empfohlen. Vor Einleitung des Verfahrens prüft die Landesplanungsbehörde, ob eine raumbedeutsame Maßnahme und eine Abweichung vom Plan vorliegt, von welchen Zielen des Regionalplans gegebenenfalls eine Abweichung erforderlich wird, welche ergänzenden Unterlagen für die sachgerechte Durchführung eines ggf. durchzuführenden Verfahrens benötigt werden. 2.2 Antragstellung - Station 1 - Wenn eine der in 4 Abs. 1 und 3 HLPG genannten Stellen von dem Regionalplan abweichen will, hat sie bei der oberen Landesplanungsbehörde einen Antrag auf Zulassung der Abweichung zu stellen.
8 Abweichungsverfahren nach 12 HLPG 5 2. Der Verfahrensablauf Antragsberechtigt ist nur, wer der Bindungswirkung des 4 unterliegt und dessen Planung mit einer Zielausweisung kollidiert. Für Planungen und Maßnahmen Privater, die für eine fachgesetzliche Genehmigung der Zulassung einer Abweichung bedürfen, kann ein Planungsträger dann einen Antrag stellen, wenn er die zugrunde liegende private Planung in seine eigene aufnimmt und damit zu seiner eigenen macht. Der Antrag muss in der Regel in mindestens 25-facher Ausfertigung bei der oberen Landesplanungsbehörde eingereicht werden. Er muss enthalten: Beschreibung des Vorhabens mit seinen raumbedeutsamen Auswirkungen Übersichtsplan 1 : /Lageplan bei Vorhaben für großflächigen Einzelhandel i.r. eine gutachtliche Bewertung seiner Auswirkungen 2.3 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) - Station 2 - Beteiligt werden in der Regel die Träger öffentlicher Belange (betroffene Fachbehörden), deren Beteiligung fachlich geboten ist die betroffenen Gemeinden und Gebietskörperschaften Das Abweichungsverfahren ist ein behördeninternes Abstimmungsverfahren! 2.4 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen, Abwägung sowie Fertigung der Beschlussvorlage für die Regionalversammlung (bzw. den zuständigen Ausschuss) - Station 3 - Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist von einem Monat ausgewertet und gegenübergestellt. Sobald das Abwägungsergebnis der oberen Landesplanungsbehörde feststeht, wird die Beschlussvorlage mit Entscheidungsvorschlag für die Regionalversammlung bzw. den zuständigen Ausschuss gefertigt.
9 Abweichungsverfahren nach 12 HLPG 6 2. Der Verfahrensablauf 2.5 Entscheidung über die Zulassung der Abweichung durch die Regionalversammlung - Station 4 - Das Verfahren kann mit einem der folgenden Ergebnisse abgeschlossen werden: 1. Die Abweichung von den Festsetzungen des Regionalplans wird zugelassen. 2. Die Abweichung von den Festsetzungen des Regionalplans wird nicht zugelassen. 3. Die Abweichung von den Festsetzungen des Regionalplans wird teilweise zugelassen. 4. Die Abweichung von den Festsetzungen des Regionalplans wird unter Maßgaben zugelassen. (Diese Variante kommt in Betracht, wenn nur durch Maßgaben die Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung hergestellt werden kann.) 5. Es ergeht keine Entscheidung ( 12 Abs. 2a HLPG). (Diese Variante kommt in Betracht, wenn neben der Planfeststellung über eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung entschieden werden soll.) Gem. 12 Abs. 1 HLPG entscheidet die Regionalversammlung über die Zulassung der Abweichung. In Mittelhessen wird i. d. R. mit der Entscheidung der zuständige Ausschuss beauftragt (z. B. der Haupt- und Planungsausschuss, der Ausschuss für Landwirtschaft und Unwelt, der Ausschuss für Regionalentwicklung, Infrastruktur, Wirtschaft und Beschäftigung). 2.6 Mitteilung der Entscheidung der Regionalversammlung bzw. ihres zuständigen Ausschusses durch die Geschäftsstelle an die oberste Landesplanungsbehörde (Ministerium) und Bekanntgabe an den Antragsteller Station 5 Die Entscheidung der Regionalversammlung wird unverzüglich dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mitgeteilt. Gem. 12 Abs. 4 HLPG kann die Entscheidung der Regionalversammlung bzw. ihres Ausschusses, eine Abweichung zuzulassen oder zu versagen, innerhalb eines Monats durch die obere Landesplanungsbehörde mit Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörde ersetzt werden, wenn dies rechts- oder fachaufsichtlich geboten erscheint. Die Entscheidung ist den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu geben. Abweichungsverfahren sind grundsätzlich kostenpflichtig. Kommunen sind danach berechtigt, die Verfahrenskosten an einen Vorhabensträger weiterzugeben (z.b. durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor).
10 Abweichungsverfahren nach 12 HLPG 7 3. Zeitlicher Ablauf 3. Zeitlicher Ablauf des Abweichungsverfahrens Antrag, Einleitung Anhörung Prüfung, Abstimmung und Entscheidungsvorschlag Entscheidung durch Regionalversammlung ca. 2 Wochen ca. 1 Monat ca. 6 Wochen Die angegebenen Zeiten sind Durchschnittszeiten, die im Einzelfall variieren können. 4. Wie kann ich als Antragsteller einen schnellen und sachgerechten Verfahrensabschluss bewirken? Unser großes Anliegen: Wir wollen unsere Verfahren zügig, sachgerecht und nachvollziehbar abwickeln. Sie können als Antragsteller stets mit einer kompetenten und zügigen Bearbeitung von unserer Seite rechnen. Wir beraten Sie, weisen auf eventuelle Problematiken frühzeitig hin und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf. Aber bedenken Sie bitte: Nicht jeder Abweichungsantrag hat einen positiven Ausgang. Je besser Sie die Vorabklärung mit den Trägern öffentlicher Belange vorgenommen haben, umso schneller und sachgerechter werden die beteiligten TÖB zu der geplanten Maßnahme ihre Stellungnahme abgeben. Die Mitarbeiter des Dezernates Regionalplanung stehen Ihnen bei anstehenden Abweichungsanträgen gerne zwecks Vorabstimmung zur Verfügung.
11 Abweichungsverfahren nach 12 HLPG 8 5. Verfahrensführung und Ansprechpartner 5. Verfahrensführung und Ansprechpartner Die Verfahrensführung obliegt dem Dezernat 31 beim Regierungspräsidium. Dieses Dezernat ist Geschäftsstelle der Regionalversammlung ( 20 Abs. 2 Nr.1 HLPG). Sie finden uns im Gebäude des Regierungspräsidiums Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1-7 im 2. Obergeschoss. Ansprechpartner sind für die Bereiche: Herr Wolfgang Wranke 06 41/ Dezernatsleitung; Landes- und Regionalplanung Wolfgang.Wranke@rpgi.hessen.de allgemein (Grundsatzfragen), Rechts- und Verfahrensfragen Herr Bernd Willershausen 06 41/ Geschäftsstelle der Regionalversammlung, Regionalversammlung@rpgi.hessen.de Sitzungstermine und Protokolle Herr Klaus Faulenbach 06 41/ Siedlungswesen, Bauleitplanung, Großflächiger Klaus.Faulenbach@rpgi.hessen.de Einzelhandel, Konversion, interkommunale Kooperation, Baudenkmalpflege, öffentliche Sicherheit Herr Dr. Ivo Gerhards 06 41/ Grundsatzfragen zur Aufstellung, Änderung und Ivo.Gerhards@rpgi.hessen.de Durchführung des Regionalplans, grenzüberschreitende Landesplanung, Plan-Umweltprüfung, Monitoring, Wasserwirtschaft, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Kartographie, GIS, Windenergienutzung Frau Simone Philippi 06 41/ Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Simone.Philippi@rpgi.hessen.de Erholung, Freizeit, Immissionsschutz, Klima, Boden, Kulturlandschaft, Rohstoffsicherung Frau Antje te Molder 06 41/ Siedlungswesen, Bauleitplanung, Strukturräume, Antje te Molder@rpgi.hessen.de zentrale Orte und Achsen, Naturschutz und Landschaftspflege Herr Harald Metzger 06 41/ Wirtschaft, Bevölkerung, Energie- und Harald Metzger@rpgi.hessen.de Abfallwirtschaft, Regionalmanagement, Wirtschafts- und Tourismusförderung
Regierungspräsidium Gießen. Abteilung III. Verfahrensbuch. über Zielabweichungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz
Regierungspräsidium Gießen Abteilung III Verfahrensbuch über Zielabweichungsverfahren nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz Dezernat 31 - Regionalplanung, Geschäftsführung der Regionalversammlung, Wirtschaft,
MehrGliederung. Abweichungsverfahren Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen. Festlegungen im Regionalplan Mittelhessen 2010
Dr. Ivo Gerhards, Regierungspräsidium Gießen 1 Wetzlar, 18. August 2011 Dr. Ivo Gerhards, Regierungspräsidium Gießen 2 Wetzlar, 18. August 2011 Gliederung 1. Rahmenbedingungen der Windenergienutzung im
MehrRegionalplan Mittelhessen 2010
Regionalplan Mittelhessen 2010 Inhalte und deren Verbindlichkeit für Verkehrsprojekte VSVI-Seminar Von der Idee bis zum Baurecht 27. November 2013, Friedberg Simone Philippi Obere Landesplanungsbehörde
MehrDie strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt)
Prof. Dr. Thomas Bunge, Dessau / Berlin Die strategische Umweltprüfung: Entwicklung in Deutschland (Schwerpunkt: Raumordnungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt) Referat auf der Tagung SUP-Richtlinie Herausforderung
MehrHESSISCHER LANDTAG. Ausgaben Einnahmen Aufwand Ertrag
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/6651 09. 08. 2018 Antrag der Landesregierung betreffend Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 A. Problem
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung zur Vorbereitung von Raumordnungsverfahren (ROV) für f ein Hersteller-Direktverkaufszentrum in der überregional bedeutsamen Tourismusregion Lüneburger L Heide 14. Februar 2008
MehrI N H A L T S Ü B E R S I C H T
Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung des Hessischen Landesplanungsgesetzes vom 06. Sept. 2002 (GVBl. I 23/2002 S. 548), zuletzt geändert am 16.12.2011 (GVBl. I Nr.26/2011,
MehrOrganisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland
Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland 27. November 2013 in Glanerbrug Maria Gerling Regierungsvertretung Oldenburg Das System der Raumplanung in Deutschland (im weiteren
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode 21.03.2018 Drucksache 19/581(neu) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes
MehrMerkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen
Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz
MehrTagesordnung. Organisation und Aufgaben
Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Organisation des Regionalen Planungsverbandes 3. Beratung über künftige Fortschreibungen 4. Fortschreibung des Teilkapitels B II Wieskirche 5. Fortschreibung
MehrAufbau, Aufgaben, Zusammensetzung und Organisation des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern
Aufbau, Aufgaben, Zusammensetzung und Organisation des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern Sitzung des Planungsausschuss in Traunstein, 23.10.2008 Thomas Bauer, Regionsbeauftragter für die Region
MehrREGIONALVERSAMMLUNG Darmstadt, den 12. Juli 2017 SÜDHESSEN
REGIONALVERSAMMLUNG Darmstadt, den 12. Juli 2017 SÜDHESSEN E R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 5. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) (IX. Wahlperiode) am 30. Juni 2017 Tagungsort:
MehrDr. Anja Hentschel
Formelle Bürgerbeteiligung: Von der Planung bis zur Realisierung der Genehmigung Impulsreferat I Fachagentur Windenergie an Land Dr. Anja Hentschel Berlin, 5.12.2014 AGENDA Planung und Genehmigung von
MehrRegierungspräsidium Gießen
Regierungspräsidium Gießen Aufstellung und Änderung des Regionalplans nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) Verfahrensbuch Abteilung III Dezernat 31 Stand: Juli 2009 Vorwort In der Öffentlichkeit
MehrBezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.:0251/411-1751 email:geschaeftsstelle.regionalrat@bezregmuenster.nrw.de Sitzungsvorlage 24/2013
MehrHessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)
Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung des Hessischen Landesplanungsgesetzes vom 06. Sept. 2002 (GVBl. I Nr. 23/2002, S. 548), zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz
MehrFrage 2a: Wie ist der Status zur Abplanung des nördlichen Abschnittes der geplanten Westumgehung?
Aktualisierte und erneute Bürgeranfrage an den Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften im Rahmen der Sitzung vom 12.10.2016 (erstmals 14.09.2016) Vorlagen: Vorlage 2013/0329: 5. Änderung
MehrHansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017
18. Mai 2017 1 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung 2. Bauantrag 3. Schnelle Baugenehmigung II. Rahmenbedingungen - Schnelle Baugenehmigung 1. Vollständige Unterlagen 2. Genehmigungsfähigkeit 3.
MehrRegierungspräsidium Gießen
Regierungspräsidium Gießen Nr. 16 März 2014 Inhalte dieser Ausgabe: Derzeitiger Planungsstand des Teilregionalplans Energie Zweite Offenlegung des Teilregionalplans Energie Rechtswirkung des Teilregionalplans
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrPlananpassung und Planungsgebot
Anlage zur RV-Drucksache Nr. IX-35 Plananpassung und Planungsgebot 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Raumordnungsgesetz (ROG) 4 ROG Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung (1) Bei raumbedeutsamen Planungen
MehrPlanungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau.
Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau www.bundesnetzagentur.de www.netzausbau.de Inhaltsübersicht Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Prüfverlangen für Freileitungsausnahmen
MehrRegionalverband Donau-Iller Schwamberger Straße Ulm
Umweltbericht als Grundlage der Teilfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller zur nachhaltigen Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen einschließlich zusammenfassender Erklärung nach Artikel 9 der
MehrAndrea Schuster Dieses Dokument wurde am 26. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.
LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Landesamt für Umwelt P o s t f a c h 6 0 1 0 6 1 1 4 4 1 0 P o t s d a m Stadt- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. (FH) Diana Bandow
MehrVortrag beim Fischereiverband Nordrhein-Westfalen am im Fischerhaus Essen
Vortrag beim Fischereiverband Nordrhein-Westfalen am 14.11. im Fischerhaus Essen Eckdaten: Hamm ist kreisfreie Stadt im östlichen Ruhrgebiet geteilt durch die Lippe als Gewässer 1. Ordnung 3 zuständige
MehrBezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde
Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.:0251/411-1751 email:geschaeftsstelle@bezreg-muenster.nrw.de Sitzungsvorlage 45/2015 Zielabweichungsverfahren
MehrLösungshinweise für die Fälle Kiesabbau und Raumordnungsrecht, anwaltsorientierte Juristenausbildung Universität Heidelberg am
Lösungshinweise für die Fälle Kiesabbau und Raumordnungsrecht, anwaltsorientierte Juristenausbildung Universität Heidelberg am 21.01.2015 I. Frage 1: Bedeutung und Inhalt der Ziele der Raumordnung 1. Erfordernisse
MehrRegierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 46/14 Zweckverband Raum Kassel Ständeplatz 13 34117 Kassel nachrichtlich: Gemeindevorstand der Gemeinde
MehrSitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern
Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern am 25.09.2014 in Waging am See TOP 7: Organisation und Struktur des Regionalen Planungsverbands I. Regionen in Bayern /
MehrZielabweichungsverfahren sind keine Lösung! - Möglichkeiten für Gemeinden und Planer bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten
Windenergietage, 11. November 2009 Zielabweichungsverfahren sind keine Lösung! - Möglichkeiten für Gemeinden und Planer bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten Rechtsanwältin Dr. Reni Maltschew Fachanwältin
MehrErste Erfahrungen mit der Bundesfachplanung nach 4 ff. NABEG: Überblick und diskutierte Problemfelder
Forschungsstelle Umweltenergierecht Expertenworkshop Fokus Umweltenergierecht: Zwischen Bundesbedarfsplan und Bundesfachplanung: Bestandsaufnahme und Fortentwicklungsoptionen zum Rechtsrahmen für den Netzausbau
MehrFrage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)
1. Warum erfolgt eine erneute Teilfortschreibung im Bereich Erneuerbare Energien? Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Dabei hat die Windenergie unter den Erneuerbaren Energieträgern
MehrKommentar zum Landesplanungsrecht in Baden-Württemberg
Kommentar zum Landesplanungsrecht in Baden-Württemberg Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart 1. Auflage 2015. Buch. 624 S. ISBN 978 3 415 05433
MehrZuständigkeitsordnung 10.12
Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Ostbevern Gem. 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostbevern hat der Rat der Gemeinde Ostbevern am 13. März 2008 folgende Zuständigkeitsordnung
MehrProf. Dr. Monika Böhm, Dr. Thomas Schmid Beurteilung eines Aufsuchungsfeldes für Fracking fachliche und juristische Aspekte
Prof. Dr. Monika Böhm, Dr. Thomas Schmid Beurteilung eines Aufsuchungsfeldes für Fracking fachliche und juristische Aspekte Umweltrechtliches Praktikerseminar Gießen 22. Mai 2014 Gliederung 1.1 Die Konzessionserlaubnis
MehrGesetz Nr Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) Vom 18. November 2010 [*] Leitvorstellung der Landesplanung
230-1 Gesetz Nr. 1731 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) Vom 18. November 2010 [*] [*] Amtsbl. I S. 2599. Fundstelle: Amtsblatt 2010, S. 2599 Geltungsbeginn: 24.12.2010, Geltungsende: 31.12.2020
MehrGemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und
MehrHotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -
Vorhabenbezogener Bebauungsplan III/3/67.01 Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB - Verfahrensstand: Entwurf - A1-4 Auswertung Stellungnahmen
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw.
MehrVerkehrsrecht. Rechtliche Zulassung von Straßenbauvorhaben. Regierungspräsidium Gießen. Dezernat 33 Postfach Gießen
Regierungspräsidium Gießen Verkehrsrecht Rechtliche Zulassung von Straßenbauvorhaben durch Planfeststellung Regierungspräsidium Gießen Dezernat 33 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2385
MehrDie Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach Bürgerversammlung am 10.09.2016 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) 1 Anlass Warum ein neuer
MehrPlanungsausschuss am
DS PlA 05/12 Anlagen 02.07.2012 58511/16, Q 8451 Planungsausschuss am 19.07.2012 TOP 1 (öffentlich) Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach 6 Abs. 2 ROG i.v.m. 24 LplG Antrag der Firma Ökostrom Consulting
MehrÜberblick über die Inhalte der BauGB-Novelle Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle 2017 Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht 5 praxisrelevante Änderungen 1. Bekanntmachung im Internet 2. Beteiligungsfristen 3. Beschleunigtes Verfahren
MehrNeuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Hameln-Pyrmont. Öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Hameln-Pyrmont Öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten Der Landkreis Hameln-Pyrmont macht hiermit gemäß 5 Abs.
MehrGesamtfortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg
Beilage Nr. 2/2015 zu TOP 2 Planungsausschuss öffentlich am 13. März 2015 Gesamtfortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg - Grundsatzinformation und weitere Vorgehensweise Beschlussvorschlag:
MehrAusnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Ausnahmen und Befreiungen nach 24, 25 EnEV (Merkblatt Ausnahmen und Befreiungen EnEV - Fassung 20.12.2016) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK
MehrE R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 12. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) (IX. Wahlperiode) am 14.
REGIONALVERSAMMLUNG SÜDHESSEN Darmstadt, den 19. September 2018 E R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 12. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) (IX. Wahlperiode) am 14. September
MehrDarmstadt, den SÜDHESSEN. Ergebnisprotokoll der 4. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (IX. Wahlperiode) am
REGIONALVERSAMMLUNG Darmstadt, den 27.02.2017 SÜDHESSEN Ergebnisprotokoll der 4. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (IX. Wahlperiode) am 24.02.2017 Tagungsort: Sitzungssaal 8 A/B UG beim Regionalverband
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:30 Uhr 22:21
MehrBauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB
Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren
MehrNiederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am Von 23 Mitgliedern waren 21 anwesend.
Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 23.04.2018 Von 23 Mitgliedern waren 21 anwesend. 1. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der CWE-Fraktion zur Aufnahme eines zusätzlichen
MehrRTW Planungsgesellschaft mbh Stiftstraße Frankfurt am Main. Bekanntmachung
Bekanntmachung Durchführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Schieneninfrastrukturvorhaben Regionaltangente West Planfeststellungsabschnitt Süd 1 Die ist verantwortlich für Planung, Bau
MehrBeratungsunterlage zu TOP 5 der 12. Sitzung Gerd Jäger: Öffentlichkeitsbeteiligung und Ablauf des Standortauswahlverfahrens
Geschäftsstelle Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gemäß 3 Standortauswahlgesetz Arbeitsgruppe 1 Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz Beratungsunterlage
MehrInhaltsverzeichnis. I. Der Tatbestand des Art. 72 Abs. 3 Satz 1 GG Vorliegen eines Bundesgesetzes und Abweichung durch Gesetz...
Inhaltsverzeichnis Konzeption und Vorgehensweise der Arbeit... 1 Teil 1: Die Abweichungsgesetzgebung im Bereich der Raumordnung... 3 A. Die Abweichungsgesetzgebung gemäß Art. 72 Abs. 3 GG... 3 I. Der Tatbestand
MehrBekanntmachung: Raumordnungsverfahren für die Geplante Erdgasfernleitung Lichtenbusch St. Hubert (ZEELINK 1) der Open Grid Europe GmbH
Presseexemplar - zweispaltig Bekanntmachung: Raumordnungsverfahren für die Geplante Erdgasfernleitung Lichtenbusch St. Hubert (ZEELINK 1) der Open Grid Europe GmbH Bezirksregierung Köln Köln, den 25. April
MehrBauleitplanung im Landschaftsschutzgebiet
Inhaltsübersicht 1. Rahmenbedingungen 2. Problemstellung 3. Lösungsansätze der Vergangenheit 7. Ausblick 1. Rahmenbedingungen 1. Rahmenbedingungen LSG-VO Landesrecht; verschiedene Generationen von Verordnungen
MehrRegionalversammlung Mittelhessen Gießen, 19. Dezember 2016
Regionalversammlung Mittelhessen Gießen, 19. Dezember 2016 über die 1. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (HuP) am Montag, 19. Dezember 2016 im Raum 332/a im 3. OG des Regierungspräsidiums Gießen,
MehrEin-Blick. Mittelhessen. Regierungspräsidium Gießen. Nr. 24. November In dieser Ausgabe geht es um folgende Themen:
Regierungspräsidium Gießen Ein-Blick Nr. 24 November 2017 Mittelhessen In dieser Ausgabe geht es um folgende Themen: Teilregionalplan Energie Mittelhessen Aktualisierung und Erweiterung des Energieportals
MehrPlanungsausschuss am
DS PlA 06/09 Anlagen 03.07.2009 58515/7 Planungsausschuss am 23.07.2009 TOP 4 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein
Mehr1 Rechtsform und Sitz. (1) Die Regionale Planungsgemeinschaft...thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr zur Erstellung einer Satzung nach 4 Abs. 5 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. 45) 1 Rechtsform und Sitz (1)
MehrStädtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag Die Stadt Radolfzell (nachfolgend Stadt genannt), vertreten durch den Oberbürgermeister Martin Staab, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell und die HESTA Beteiligungs GmbH (nachfolgend
MehrTeil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung
Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger
MehrDie Zustimmung im Einzelfall
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Die Zustimmung im Einzelfall (Merkblatt ZiE - Fassung 18.10.2012) REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN LANDESSTELLE FÜR BAUTECHNIK - 2 - Inhaltsverzeichnis Die Zustimmung
MehrBEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 52 RR TOP 6 Datum 20.06.2013 Ansprechpartner/in: Herr Weiß Telefon: 0211/475-2406 Bearbeiter/in: Frau Arimond Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
MehrWindenergie für Weinheim
Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für Weinheim Programm 1. Gründe/ Ziele / Vorgehensweise der Stadt Weinheim (Herr Schmittinger, Amt für Stadtentwicklung) 2. Vorstellung
MehrDatum: Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer. Beschlussvorlage Nr. 59/2015
Gemeinde Scheeßel Datum: 21.08.2015 Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer Beschlussvorlage Nr. 59/2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge HoTiPlaUmA VA Sitzungstermin
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3406 6. Wahlperiode 10.11.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Zielabweichungsverfahren für Windenergieanlagen und ANTWORT
MehrEinwohnerversammlung der Gemeinde Osterby
Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)
MehrRegionalversammlung Mittelhessen Gießen, 5. Februar 2015
Regionalversammlung Mittelhessen Gießen, 5. Februar 2015 über die 15. Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses (HuP) am Donnerstag, 18. Dezember 2014 im Saal des Hotel Restaurants Schöne Aussicht, Gießener
MehrSACHSEN-ANHALT. URSPRUNGSLAND DER REFORMATION Verbandsgemeinde Vorharz Bau- und Ordnungsamt Markt Wegeleben
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 3653 39011 Magdeburg Verbandsgemeinde Vorharz Bau- und Ordnungsamt Markt 7
MehrWer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt?
Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses und Fachmarktzentrums in Memmingen Wer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt? Entscheidungen der Regierung von Schwaben Entscheidungen der Stadt MM (
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße
MehrVorlage Nr. BA Bau- und Umweltausschuss Stadtvertretung
STADT FEHMARN Der Bürgermeister Vorlage Nr. BA 188-2016 Bau- und Umweltausschuss 03.03.2016 Stadtvertretung 17.03.2016 Beratungsgegenstand: Konzept zur Entwicklung von Beherbergungsbetrieben auf der Insel
MehrAktenzeichen 21/1 93b Nr. 06/16. Bearbeiter/in Herr Zierau Durchwahl Fax Datum
Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel 34112 Kassel Mit Empfangsbekenntnis Magistrat der Stadt Bebra Postfach 11 52 36171 Bebra Aktenzeichen 21/1 93b 02-05 Nr. 06/16 Bearbeiter/in Herr Zierau
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
MehrBauleitplanung der Stadt Felsberg
Bauleitplanung der Stadt Felsberg 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Felsberg Bebauungsplan Beuern Nr. 2 Windpark Markwald Stadt Felsberg, Gemarkungen Beuern und Hilgershausen Bürgerinformationsveranstaltung
MehrAusschuss für Produktsicherheit (AfPS) Verfahrensgrundsatz zur Unterrichtung bei harmonisierten Normen gemäß 4 Abs. 3 ProdSG
Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) Verfahrensgrundsatz zur Unterrichtung bei harmonisierten Normen gemäß 4 Abs. 3 ProdSG Stand: 20.04.2016 Der Ausschuss für Produktsicherheit hat in seiner 8. Sitzung
MehrEinwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek
Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Zum Bebauungsplan Nr. 45 Butenschönsredder 2 und zum Bebauungsplan Nr. 46 der Gemeinde Flintbek Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB 07.04.2014
MehrÄnderung des Flächennutzungsplanes (Solarpark Deponie Aemilienhausen) Auslegung: bis Entscheidung über die Stellungnahmen
Blatt - Nr. 1 Blatt - Nr. 2 Hinweis: Die Anlage 1 wurde hier nicht abgebildet. Sie beinhaltet die zu den Belangen der Raumordnung und Landesplanung. Gegen die Änderung des FNP bestehen keine raumordnerischen
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrDarmstadt, den SÜDHESSEN. Ergebnisprotokoll. der 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klima (VIII. Wahlperiode) am
REGIONALVERSAMMLUNG Darmstadt, den 24.04.2013 SÜDHESSEN Ergebnisprotokoll der 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klima (VIII. Wahlperiode) am 18.04.2013 Tagungsort: Sitzungssaal 8A/B UG
MehrHessisches Landesplanungsgesetz vom 12. Dezember 2012, zuletzt geändert am
590 Nr. 27- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen- 20. Dezember 2012 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Hessisches Landesplanungsgesetz vom 12. Dezember 2012, zuletzt geändert
Mehr17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007
AMTSBLATT der Stadt Querfurt 17. Jahrgang 11. Jan. 2007 Nr. 1/2007 Inhalt Seite Veröffentlichung zur Auslegung des 2. Entwurfes des 1 Regionalplanes der Planungsregion Halle Ankündigung einer Einziehung
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage 9 zu VwV-LGVFG Bei kommunalen Körperschaften über die Rechtsaufsichtsbehörde an die Bewilligungsstelle: Ort: Datum: Telefon: Unser Zeichen: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 1. Antragsteller
MehrRegierung von Niederbayern
LBD Rolf-Peter Klar Steuerungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen in der Bauleitplanung Ausgangslage 0 -Variante 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich Prüfung der Zulässigkeit
MehrWindenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema
Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Inhalte Gesetzliche Grundlagen Aktuelle Planungssituation in Prignitz-Oberhavel Aktuelle Rechtsprechung zur Windenergie Aktueller Planentwurf
MehrRegierungspräsidium Gießen Abteilung Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr. Verfahrensbuch
Regierungspräsidium Gießen Abteilung Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr Verfahrensbuch Verfahren zur Koordinierung der Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren im Rahmen der Beteiligung der Träger
MehrII. Teil Planungsrecht
II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan
MehrZentrale Elemente der Radverkehrsförderung
Copyright: Jacek Chabraszewski - Fotolia Zusammenarbeit für (erfolgreiche) Fahrradmobilität in der Region Braunschweig 1. Kommunalforum Fahrradmobiliät 14.06.2016 Manuela Hahn, Erste Verbandsrätin ZGB
MehrSitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern
Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern am 25.09.2014 in Waging am See TOP 10: Gesamtfortschreibung des Regionalplans Regionsbeauftragte, i.v. Thomas Bläser, Regierung
MehrNiedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/675. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres, Sport und Hannover, den 26.11.2008 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes Berichterstatterin: Abg. Sigrid Leuschner
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Künftige Windenergieplanung in Schleswig-Holstein Ernst Hansen Leiter der Abteilung Landesplanung Vorgeschichte - Teilfortschreibung der Regionalpläne 2012-51 Normenkontrollklagen
MehrDer neue Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan November 2011
Regierungspräsidium Darmstadt Die Energiewende - Planerische Herausforderung - Ergänzung des Plans Der neue Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan 2010 11. November 2011 Inhalt Energiewende
MehrNachhaltiges Siedlungsflächenmanagement in der Stadtregion Gießen-Wetzlar. Auftaktveranstaltung zur Verstetigung Atzbach (Lahnau),
Nachhaltiges Siedlungsflächenmanagement in der Stadtregion Gießen-Wetzlar Auftaktveranstaltung zur Verstetigung Atzbach (Lahnau), 28.10.2009 Tagesordnung 08:30 Begrüßung 09:00 Heinz Bergfeld, IfR Institut
MehrSitzungsvorlage für die 12. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 31. März 2017
Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. RR 16/2017 Sitzungsvorlage für die 12. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 31. März 2017
Mehr