Regierungspräsidium Kassel

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1 Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Kassel Kassel Aktenzeichen 21/1 93b Nr. 46/14 Zweckverband Raum Kassel Ständeplatz Kassel nachrichtlich: Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden Lange Straße Lohfelden Bearbeiter/in Herr Riehm Durchwahl Fax Internet Ihr Zeichen Ihr Antrag vom Besuchsanschrift Steinweg 6, Kassel Datum In dem landesplanerischen Verfahren nach 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.v.m. 8 Hess. Landesplanungsgesetz (HLPG) des Zweckverbandes Raum Kassel wegen Antragstellerin, Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Nordhessen 2009 (RPN), hat der Zentralausschuss der Regionalversammlung Nordhessen in seiner Sitzung am folgende landesplanerische Entscheidung getroffen: I. Die mit Schreiben vom beantragte Abweichung vom RPN gemäß 8 HLPG für die geplante Erweiterung des Sondergebietes für das Kompostierwerk in der Gemeinde Lohfelden, Ortsteil Vollmarshausen, Landkreis Kassel mit einer Größe von 2 ha wird zugelassen. Wir sind telefonisch mo. - do. von 08:00-16:30 Uhr und fr. von 08:00-15:00 Uhr ständig erreichbar. Besuche bitte möglichst mo. - do. in der Zeit von 09:00-12:00 Uhr und von 13:30-15:30 Uhr, fr. von 09:00-12:00 Uhr, oder nach tel. Vereinbarung. Postanschrift: Steinweg Kassel Vermittlung Das Dienstgebäude Steinweg 6 ist mit den Straßenbahnlinien 3, 4, 6, 7 und 8 sowie verschiedenen Buslinien zu erreichen (Haltestelle Altmarkt).

2 - 2 - Der beiliegende Übersichtsplan und ein Lageplan für das SO Abfallwirtschaft-Biogas, Erweiterung werden Bestandteile dieses Bescheides. Hinweise: II. Bei der Zulassung der Abweichung wird davon ausgegangen, dass die Hinweise und Anregungen, die im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ZRK 23 SO Abfallwirtschaft-Biogas, Erweiterung" geäußert wurden, sachgerecht berücksichtigt werden. Begründung: III. 1. Sachverhalt Am beantragte der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) die Zulassung einer Abweichung für die geplante Erweiterung des Sondergebietes für das Kompostierwerk in der Gemeinde Lohfelden, Ortsteil Vollmarshausen, Landkreis Kassel. Die beantragte Erweiterungsfläche hat eine Größe von 2 ha. Sie grenzt westlich an die bestehende Kompostierungsanlage mit Biogasanlage an. Das Kompostierwerk in der Gemeinde Lohfelden besteht schon seit langer Zeit an diesem Standort. Auf dem Gelände der Abfallanlage und dem westlich angrenzenden Grundstück (Flst. 60/1), für das die Abweichungszulassung beantragt ist, beabsichtigt der Landkreis Kassel drei zusätzliche Fermenter für die Biogasanlage, einen Recyclinghof für private Siedlungsabfälle sowie zusätzliche Nachrotteflächen für die neu entstandenen Erden einzurichten. Mit der Flächenerweiterung des Kompostierwerkes soll zusätzlicher Raum für die Anlieferung, Erzeugung und Lagerung der benötigten Ausgangs- und Endprodukte für Biogas geschaffen werden. Die Erweiterung dient der Erhöhung der Auslastung der Biogasanlage und der Biogasmenge. Das in der Anlage erzeugte Biogas wird zur Versorgung öffentlicher Einrichtungen in der Gemeinde Lohfelden (z.b. Rathaus, Kindergarten) mit Strom und Wärme genutzt. Um die genannten Einrichtungen ganzjährig mit Strom und Wärme versorgen zu können, ist eine Erhöhung der Biogasmenge erforderlich. Für die Gemeinde Lohfelden ist die Förderung der erneuerbaren Energien von hoher Bedeutung. Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2009 einen Beschluss gefasst, der eine Versorgung

3 - 3 - des Gemeindegebietes mit Strom und Wärme aus regenerativen Energien vorsieht. Die Förderung der erneuerbaren Energien ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel im Sinne der Nachhaltigkeit, das gemäß 1 Abs. 7f BauGB als Belang des Umweltschutzes in der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Der ZRK fördert mit der vorgelegten Planung den Ausbau der regenerativen Energien in seinem Verbandsgebiet. Von der Planung betroffene Festlegungen im Regionalplan Nordhessen 2009: - Vorranggebiet für Landwirtschaft - Regionaler Grünzug (Vorranggebiet) - Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten - Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen Im Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ZRK 23 SO Abfallwirtschaft-Biogas, Erweiterung wird die Erweiterung des Sondergebietes im östlichen Außenbereich von Vollmarshausen planungsrechtlich vorbereitet. Das Plangebiet der Änderung soll von seiner bisherigen FNP-Darstellung Fläche für die Landwirtschaft" in Sondergebiet Abfallwirtschaft-Biogas geändert werden. Die Gemeinde Lohfelden bearbeitet die entsprechende 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 57 Sondergebiet Abfallwirtschaft-Biogas parallel zu dem FNP- Änderungsverfahren. In der im FNP-Änderungsverfahren ZRK 23 bereits durchgeführten Beteiligung nach 4 Abs. 1 BauGB wurden vom ZRK alle Träger öffentlicher Belange die in ihren Belangen berührt sein könnten, alle ZRK-Mitgliedskommunen und die an den ZRK angrenzenden Gemeinden sowie die Leitungs- und Versorgungsträger beteiligt, die mit ihren Anlagen oder in ihren Rechten betroffen sein könnten. Mit dem Abweichungsantrag wurden dem Regierungspräsidium Kassel die in dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägung der Antragstellerin zu diesen Stellungnahmen vorgelegt. 2. Auswertung der Stellungnahmen Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem Bauleitplanverfahren des ZRK ergibt, dass keine der beteiligten Stellen grundsätzliche Bedenken gegen die Planung hat.

4 - 4 - Die Träger öffentlicher Belange, die in einem landesplanerischen Beteiligungsverfahren für die Zulassung einer Abweichung vom RPN für das Sondergebiet zu hören gewesen wären, haben ihre Stellungnahmen jedoch tlw. mit Hinweisen und Anregungen versehen. Diese Hinweise beziehen sich ausnahmslos auf Anforderungen, die in den Bauleitplanverfahren oder Genehmigungsverfahren umzusetzen sind und die Planung nicht generell in Frage stellen. So weisen mehrere Stellen auf die Notwendigkeit hin, den Gesichtspunkt des Bodenschutzes ausführlicher in der Planbegründung und dem Umweltbericht für die Flächennutzungsplanänderung zu behandeln (HLUG, LK Kassel, RP Kassel). Der Fachbereich Landwirtschaft des Landkreises weist darauf hin, dass die Kompensation unter größtmöglicher Schonung landwirtschaftlicher Flächen erfolgen soll. Die Immissionsschutzbehörde im RP Kassel äußert Bedenken, dass das Potential an Geruchsimmissionen an benachbarten landwirtschaftlichen Anwesen nahezu ausgeschöpft sei. Spätestens im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sei sicherzustellen, dass die nach GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie) vorgegebenen Werte eingehalten werden. Die Bergaufsicht im RP Kassel weist auf die Sandlagerstätte im betroffenen Bereich hin, ebenso auf die fachliche Zuständigkeit des HLUG. Dieses hat diesbezüglich keine Einwände. Die Obere Naturschutzbehörde im RP Kassel regt an, dass schon auf der Ebene der Flächennutzungsplanung Aussagen zu externen Flächen für Kompensationsmaßnahmen getroffen werden sollten. Alle beteiligten Nachbargemeinden haben, soweit sie eine Stellungnahme abgegeben haben, der geplanten Bauleitplanung des ZRK zugestimmt. 3. Entscheidungsgründe Die beantragte Abweichung wird gem. 6 Abs. 2 ROG in Verbindung mit 8 HLPG zugelassen, weil sie unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge des Regionalplans nicht berührt werden. Die Gemeinde Lohfelden und der Zweckverband Raum Kassel haben sich entschieden, die Biogasanlage und die Kompostierungsanlage zu erweitern, um die Auslastung der Anlage zu verbessern und die Energieerzeugung an den örtlichen Bedarf in Lohfelden anzupassen. Dies entspricht auch den regionalplanerischen Grundsätzen im Regionalplan Nordhessen 2009

5 - 5 - (Kap. 5.2, Grundsätze 1 bis 3) und den Intentionen des Teilregionalplans Energie Nordhessen, der sich in Aufstellung befindet. Ein Grundsatz dort ist, dass die Nutzung von biogenen Reststoffen und Abfällen, in denen ein erhebliches, noch ungenutztes Potential liegt, deutlich gesteigert werden soll. Der Regionale Grünzug wird durch die Lage des Kompostierwerkes in seinen Funktionen nur am Rand berührt. Die wichtigsten Freiraumfunktionen, die durch den Regionalen Grünzug gesichert werden sollen, sind neben der Erholungsfunktion und der klimatischen Ausgleichsfunktion auch die Gliederung von Siedlung und Landschaft im Verdichtungsraum. Wanderund Radwege, die am Gebiet entlang führen, bleiben erhalten. Durch die geplante Eingrünung der Gebäude wird die Anlage in die Landschaft eingebunden und die Sichtbarkeit aus der Ferne reduziert. Wesentliche Beeinträchtigungen der Freiraumfunktionen sind auszuschließen. Für die Errichtung weiterer Lager- und Kompostierflächen wird Ackerfläche beansprucht. Die landwirtschaftliche Bedeutung des Standorts als Vorranggebiet für Landwirtschaft ist in der Bodenfunktionsbewertung für die Raum- und Bauleitplanung im Bodenviewer Hessen mit der Stufe 3 (mittel) bewertet, die eine gute ackerbauliche Nutzung ermöglicht. Von Seiten der Landwirtschaft sind keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen worden, sofern die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen unter größtmöglicher Schonung landwirtschaftlicher Flächen durchgeführt werden. Dieser Hinweis wird in der Bauleitplanung beachtet. Die Inanspruchnahme des landwirtschaftlichen Vorranggebiets ist somit vertretbar. Im Bebauungsplanverfahren werden geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft, z.b. den Funktionsverlust der randlichen Biotope mitsamt ihrem Gehölzbestand, gesucht und mit den zuständigen Fachbehörden für Landwirtschaft und für Naturschutz abgestimmt. Die geplante Erweiterungsfläche befindet sich auf einer Sandlagerstätte, die im Regionalplan Nordhessen 2009 als Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten festgelegt ist. Der Abbau von Sand an mehreren Stellen dieser Lagerstätte wurde bereits vor vielen Jahren eingestellt. Prüfungen zur Notwendigkeit der Sicherung des Rohstoffs an dieser Stelle im Zusammenhang mit anderen Vorhaben haben die Zustimmung zu den Vorhaben bzw. einen Verzicht

6 - 6 - auf eine Wiederaufnahme des Abbaus ergeben. So hat das HLUG auch für dieses Vorhaben keine Bedenken hinsichtlich der Rohstoffsicherung geäußert. Die Auswirkungen auf das Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen sind aufgrund des kleinräumigen Flächenverlustes von unwesentlicher Bedeutung. Der erforderliche Flächenbedarf und der Eingriff in Raumfunktionen sind im Verhältnis zu dem Zweck hinnehmbar. Aufgrund der breiten Zustimmung zu der Planung und der geringen Konfliktintensität ist es vertretbar, dem Planungswillen des ZRK und der Gemeinde Lohfelden zu entsprechen. Kostenentscheidung: Abweichungsverfahren vom Regionalplan sind nach 16 HLPG grundsätzlich kostenpflichtig. Die zu erhebenden Verwaltungskosten regelt die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) vom , veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, vom Zuletzt geändert wurde die Verordnung am durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Danach sind Kommunen bei Abweichungsverfahren nach der Verwaltungskostenordnung i.v. mit 16 HLPG von der Zahlung befreit. Dieser Sachverhalt liegt bei hier vor, da der Zweckverband Raum Kassel die Flächennutzungsplanung für die Gemeinde Lohfelden betreibt. Dem Zweckverband Raum Kassel erwachsen aus der Planung keine unmittelbaren finanziellen Vorteile, Nutznießer der Maßnahme sind die Gemeinde Lohfelden ( Biogas) sowie der Landkreis Kassel als Betreiber der Biogasanlage und des Kompostierwerkes, die aber als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht zu Kosten herangezogen werden. Somit sind die Verfahrenskosten fiktiv zu berechnen und mitzuteilen. Die fiktiven Verfahrenskosten für dieses Abweichungsverfahren habe ich berechnet; sie betragen

7 - 7 - Dabei habe ich folgende Positionen zugrunde gelegt: Nr. 51 der Kostenordnung Prüfung und Feststellung der Erforderlichkeit 1.000,00 für ein Abweichungsverfahren mit geringem Aufwand Nr. 551 der Kostenordnung Zulassung der Abweichung 2.000,00 Summe 3.000,00 Auslagen i. S. von 9 HessVwKostG sind nicht entstanden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Kassel, Tischbeinstraße 32, Kassel, erhoben werden. Im Auftrag (Linnenweber) Anlagen -1- Übersichtsplan -1- Lageplan

8 - 8 - Übersichtsplan für die Abweichung vom Regionalplan Nordhessen (RPN) 2009 ZRK 23 "SO Abfallwirtschaft-Biogas/Erweiterung" Vollmarshausen/Lohfelden

9 - 9 - Lageplan für die Abweichung vom Regionalplan Nordhessen (RPN) 2009 FNP-Änderungsverfahren ZRK 23 "SO Abfallwirtschaft-Biogas/Erweiterung" Vollmarshausen/Lohfelden

10 Verteiler: Kreisausschuss des Landkreises Kassel Wilhelmshöher Allee Kassel Dezernat 27.1 im H a u s e Dezernat 31.1 im H a u s e Dezernat 21/1-Bauleitplanung Frau Scholz im H a u s e nachrichtlich: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Abt. I2 Raumordnung, Regionalplanung Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden

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