GEMEINDE KIRCHDORF A. D. AM P E R

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1 Niederschrift zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.amper Sitzungstermin: Dienstag, den Sitzungsbeginn: Ort, Raum: 19:30 Uhr Rathaus, Sitzungssaal Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat Kirchdorf a.d.amper ordnungsgemäß geladen wurde, und dass bei einer öffentlichen Sitzung Zeit, Ort und Tagesordnung gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekanntgegeben worden ist. Tagesordnung: Öffentlicher Teil. Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung 1. Bauanträge 1.1. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 2 Torausfahrten und 8 Schützenständen; Zustimmung zum Eingabeplan und zu den Ausnahmen zum Bebauungsplan 1.2. Wippenhausen, Waldblick 3; Neubau eines Wohnhauses mit Garage 1.3. Verlängerung der Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit Garagen in Nörting, Freisinger Straße Helfenbrunn, Untere Dorfstr. 21; Vorbescheid zur Errichtung eines 6-Familienwohnhauses 1.5. Kirchdorf, Gartenstraße 14; Vorbescheid zum Ausbau des Dachgeschosses 1.6. Verlängerung der Baugenehmigung für ein Sägewerk in Wippenhausen 2. ILE-Ampertal 2.1. ILE Ampertal; Vorstellung des Mobilitätskonzeptes 3. Feuerwehrhaus Wippenhausen; Erstellung eines Brandschutznachweises Seite 53

2 4. Breitbandausbau im Rahmen des Breitbandförderprogramms 5. Sanierung Kriegerdenkmal Kirchdorf 6. Kindertageseinrichtung, verschiedene Bau- und Unterhaltsmaßnahmen 7. Verschiedenes Seite 54

3 Anwesenheitsliste 1. Bürgermeister Uwe Gerlsbeck 2. Bürgermeister Alois Portz Kam zu TOP 6 Mitglieder des Gemeinderates Susanne Ackstaller Martin Endres Florian Feiler Elisabeth Hörand Sebastian Naderer Anton Pittner Claudia Reinmoser Andreas Schmitz Albert Steinberger Josef Weingartner Birgit Weinsteiger-Tauer Georg Wendl Helmut Wildgruber Schriftführer Frau Elfriede Huber Herr Hans Rieger entschuldigt Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat Kirchdorf a.d.amper somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Kirchdorf a.d.amper, den Seite 55

4 Öffentlicher Teil Top Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom ohne Einwendungen zu. Top 1 Top 1.1 Bauanträge Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 2 Torausfahrten und 8 Schützenständen; Zustimmung zum Eingabeplan und zu den Ausnahmen zum Bebauungsplan Der Entwurf der Planung für das Feuerwehrgerätehaus mit Schützenständen in Wippenhausen ist mittlerweile mit den Vereinen und dem Architekten endgültig abgesprochen. Der Eingabeplan mit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird bis zur Sitzung vorbereitet, die Planunterlagen gehen Ihnen noch vor der Sitzung als PDF-Datei zu. Der Plan entspricht bis auf einige kleine Änderungen der im Gemeinderat bereits vorbesprochenen Fassung, diese Änderungen wurde durch den Bürgermeister dem Gemeinderat in der Sitzung erläutert. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Eingabeplan für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 2 Torausfahrten und 8 Schützenständen in Wippenhausen ohne Einwendungen zu. Weiter stimmt der Gemeinderat für das Vorhaben folgenden Ausnahmen zum Bebauungsplan Wippenhausen Feuerwehrhaus ohne Einwendungen zu. Überschreitung der max. Wandhöhe im Firstbereich auf 6,775 m Errichtung eines Pultdaches Top 1.2 Wippenhausen, Waldblick 3; Neubau eines Wohnhauses mit Garage Seite 56

5 Die Bauherren beantragen den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Wippenhausen, Waldblick 3. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Feuerwehr Wippenhausen. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden bis auf die Überschreitung der Baugrenze von 0,54 m eingehalten. Dies kommt zustande, da zwischen Garage und Wohnhaus noch ein Durchgang zum Garten entstehen soll. Weiter wurde festgestellt, dass auch die Garage die Baugrenze im Südosten um ca. 1 m² überschreitet. Die Verwaltung schlägt vor, der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze zuzustimmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper stimmt folgender Ausnahme zum Bebauungsplan Feuerwehrhaus Wippenhausen ohne Einwendungen zu. Verschiebung der Baugrenze des Wohnhauses um ca. 0,54 m nach Süden. Vergrößerung der Garage, davon ca. 1 m² außerhalb der Baugrenze Top 1.3 Verlängerung der Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit Garagen in Nörting, Freisinger Straße 7 Seit 1994 liegt eine Baugenehmigung für das Vorhaben vor. Diese Genehmigung wurde immer wieder verlängert, eine weitere Verlängerung ist im April 2016 erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung vom Landratsamt Freising, Az.: 1242/1993 ohne Einwände zu. Top 1.4 Helfenbrunn, Untere Dorfstr. 21; Vorbescheid zur Errichtung eines 6- Familienwohnhauses Der Bauwerber beabsichtigt, das alte Wohnhaus Untere Dorfstr. 21 in Helfenbrunn durch einen Neubau als 6-Familienwohnhaus zu ersetzen. Der Neubau soll im Gegensatz zum alten Gebäude in Ost-West-Richtung auf dem Grundstück errichtet werden. Die erforderlichen Stellplätze sollen im Norden des Gebäudes entstehen. Entgegen dem in der Sitzungsvorlage beige- Seite 57

6 legten Lageplan wurden die Stellplätze auf Grundlage der neuen Stellplatzsatzung auf 14 erhöht und für die Erschließung des restlichen landwirtschaftlichen Anwesens wurde eine Zufahrt eingeplant. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Vorbescheid ohne Einwendungen zu. Top 1.5 Kirchdorf, Gartenstraße 14; Vorbescheid zum Ausbau des Dachgeschosses Der Bauwerber beabsichtigt, auf dem Grundstück Gartenstr. 14 das bestehende Dach des Gebäudes zu erneuern. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, einen Kniestock von 0,90 m und eine Dachneigung von 42 zu errichten, dadurch würde sich der First des Gebäudes um ca. 3,40 m erhöhen. Es handelt sich um ein Vorhaben nach 34 BauGB, nach Ansicht der Verwaltung ist das Vorhaben möglich. Die Stellplätze sind bereits vorhanden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Antrag auf Vorbescheid ohne Einwendungen zu. Top 1.6 Verlängerung der Baugenehmigung für ein Sägewerk in Wippenhausen Bereits im Jahr 2002 wurde in Wippenhausen an der Weinbergstraße die Errichtung eines Sägewerkes genehmigt. Diese Genehmigung läuft wieder aus, der Bauwerber beantragt, die Genehmigung erneut zu Verlängern. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung ohne Einwände zu. Seite 58

7 Top 2 Top 2.1 ILE-Ampertal ILE Ampertal; Vorstellung des Mobilitätskonzeptes Am fand ein kommunaler Workshop zum Thema Mobilität in der Isarregion und dem Ampertal statt. In diesem Workshop wurde in einer Präsentation die Situation im Ampertal sowie im Lead-Gebiet beleuchtet und es wurden Best-Practice-Beispiele für neue flankierende Maßnahmen vorgestellt. Im Grundsatz stimmten die Anwesenden einstimmig einem gemeinsamen Mobilitätsprojekt zu. Bis zu einer weiteren Sitzung am im Rathaus Freising werden über Herrn Huss und Herrn Springer Vorarbeiten hinsichtlich der Anfertigung eines Leistungsverzeichnisses mit Herrn Prof. Dr. Wulfhorst abgeklärt und eine Kriterienkatalog für die Auswahl eines geeigneten Anbieters entworfen. Im Rahmen der beabsichtigten Machbarkeitsstudie sollte eine Bestandsaufnahme bisheriger Planungen erfolgen. In den Gremien der beteiligten Kommunen soll ein Meinungsbild über die Erarbeitung eines Mobilitätsprojekts eingeholt werden; Ziel sollte es sein, dass alle Gemeinden an dem Projekt teilnehmen. Der Bürgermeister stellte dem Gemeinderat die Ziele und Vorschläge zur künftigen Mobilität im Ampertal kurz vor. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper war der Ansicht, dass ein entsprechendes Konzept wünschenswert ist. Top 3 Feuerwehrhaus Wippenhausen; Erstellung eines Brandschutznachweises Für die Planung des Feuerwehrhauses in Wippenhausen ist neben dem Eingabeplan auch ein Brandschutznachweis erforderlich. Dieser wurde bereits für die erste Planfassung in Auftrag gegeben, nachdem der Plan seitdem ja doch massiv verändert und verkleinert wurde, ist ein neuer Brandschutznachweis erforderlich. Die Fa. Brandschutzservice Zobel GmbH, Hallbergmoos bietet diesen Brandschutznachweis als Folgeauftrag mit einer Pauschale von netto 2.100,-- an, die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag zu erteilen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erteilt den Auftrag für die Erstellung eines Brandschutznachweises für das Feuerwehrhaus Wippenhausen an die Fa. Brandschutzservice Zobel GmbH, Hallbergmoos zum Angebotspreis von netto 2.100,--. Seite 59

8 Top 4 Breitbandausbau im Rahmen des Breitbandförderprogramms Die Gemeinde hat auf Grundlage der Ist-Analyse durch die Fa. IK-T am beschlossen, dass für die Verbesserung der DSL-Versorgung in das Auswahlverfahren eingetreten werden soll. Dieses Auswahlverfahren hat die Verwaltung mit der Bekanntmachung gemäß der Breitbandrichtlinie am auf der zentralen Onlineplattform eingeleitet. Von 3 Firmen wurden fristgerecht die Teilnahmeanträge für den Breitbandausbau abgegeben, diese wurden mit Schreiben vom zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auf Wunsch der beteiligten Firmen wurde die Frist zur Abgabe des Angebots auf den verlängert, und die Submission auf 14:00 Uhr angesetzt. Nach Beschluss über die Vergabe ist es erforderlich, dass auf Grundlage des Vergabebeschlusses der Zuschussantrag dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vorgelegt wird. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wird mit der beauftragten Firma ein entsprechender Vertrag über die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen (Breitbandausbauvertrag) abgeschlossen. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Netzbetreiber, das NGA-Netz ( Netz der nächsten Generation ) in der Gemeinde Kirchdorf innerhalb von 12 Monaten herzustellen. Zeitgleich wird die Verwaltung Zug um Zug die zugesagten Fördermittel in Höhe von 80 % beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat abrufen. Auf Rückfrage wurden die Ausbaubereiche und die Ausbauart für die DSL-Versorgung dem Gemeinderat nochmals vorgestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erteilt den Auftrag für den Breitbandausbau in den definierten Erschließungsgebieten der Gemeinde Kirchdorf an die Fa. Telekom als günstigsten Bieter zu den Bedingungen des Submissionsergebnisses vom mit einem Deckungsbeitrag in Höhe von ,--. Die vorgesehene Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß Breitbandrichtlinie. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Vergabebeschlusses den Zuwendungsantrag zu stellen und beim Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat einzureichen. Top 5 Sanierung Kriegerdenkmal Kirchdorf Seite 60

9 Im Zuge der Haushaltsberatung hat die Verwaltung drüber informiert, dass das Kriegerdenkmal am Kirchenvorplatz von Kirchdorf sehr starke Schäden aufweist. Bisher war beabsichtigt, das Kriegerdenkmal im Zuge der Neugestaltung des Kirchenvorplatzes zu sanieren, eine Sanierung kann aber nicht mehr länger hinausgeschoben werden. Aufgrund dieser Beratung hat die Verwaltung ein aktuelles Angebot für die Sanierung des Kriegerdenkmals eingeholt. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf Brutto 5.290,74. Ein Teil des Denkmals muss nicht saniert werden, hier soll lediglich eine Reinigung stattfinden und der bereits stark abgewetterte Sein soll verfestigt werden. Hier belaufen sich die Kosten auf brutto 963,90, wobei berücksichtigt ist, dass der Kriegerverein die Reinigung des Denkmals in Eigenregie durchführt. Im Zuge der Neuwahl der Vorstandschaft für die Dorferneuerung hat die Verwaltung versucht, für die Sanierung einen Zuschuss über die Dorferneuerungsmaßnahme zu erhalten und hat dem Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) die Angebote der Fa. Kozel vorgelegt. Das ALE hat erklärt, dass eine Bezuschussung der Maßnahme möglich ist, die Gemeinde müsste allerdings noch 2 weitere Angebote einholen. Diese Angebote waren am eingegangen und wurden unverzüglich an das ALE weitergeleitet. Das ALE wird in der Vorstandssitzung am die Entscheidung über den Zuschuss in der Teilnehmergemeinschaft fassen und anschließend eine Genehmigung zum vorzeitigen Beginn der Maßnahme genehmigen. Die weiteren Angebote liegen über dem Angebot der Fa. Kozel, die Zahlen werden in der Sitzung erläutert. Mitteilung ALE, H. Alexy, vom : Der weitere zeitliche Ablauf gliedert sich wie folgt: - Ich erstelle einen Entwurf der Kostenvereinbarung und lasse mir diesen, mit den von Ihnen bereits geschickten Angeboten, genehmigen - Für diesen Entwurf verfassen wir in unserer Vorstandssitzung am 06. April einen Vorstandsbeschluss, dass sich die Teilnehmergemeinschaft an der Sanierung des Kriegerdenkmals beteiligt - Diesen Beschluss mit der Kostenvereinbarung legen Sie in der Gemeinderatssitzung am 12. April vor - Mit Zustimmung des Gemeinderates zur Kostenvereinbarung läuft alles zurück an das ALE - Wir stellen dann den Förderantrag bei uns im Haus - Bearbeitungsdauer ca. 2 Tage - Dieser Förderantrag enthält dann die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn - Der Förderantrag und die genehmigte Kostenvereinbarung laufen dann zurück an die Gemeinde Kirchdorf - Erst dann dürfen Sie den Auftrag Vergeben Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt der vorgelegten Kostenvereinbarung über die Bezuschussung der Sanierungsarbeiten durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) in Höhe von 50 % der anfallenden Kosten (ca. 3150,-- zu. Die Sanierung des Kriegerdenkmals in Kirchdorf soll auf Grundlage der vorliegenden Angebote durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Eingang des Förderantrags und der genehmigten Kostenvereinbarung und unter Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen, den Auftrag an (die Fa. Kozel, Kirchdorf, als günstigster Bieter zu den Bedingungen der Angebote vom und vom ) zu erteilen. Seite 61

10 Top 6 Kindertageseinrichtung, verschiedene Bau- und Unterhaltsmaßnahmen In der Haushaltsberatung wurde Überlegungen zur Neugestaltung des Lichtgrabens an der Kinderkrippe angesprochen und es wurde ein entsprechender Haushaltsansatz für diese Maßnahme aufgenommen. Durch das Büro grünfabrik, im Gewerbegebiet Kirchdorf wurde nun eine Planung mit Kostenschätzung für die Maßnahme erarbeitet. Der Bürgermeister und Herr Rieger stellten dem Gemeinderat verschiedene Planungsalternativen und Kostenschätzungen vor. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper diskutierte die Maßnahme sehr intensiv, die Kostenschätzung liegt über dem Haushaltsansatz, nach Ansicht der Gemeinderäte sollten nochmals Alternativen (z.b. nur Neugestaltung eines Teilbereiches) untersucht werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper vereinbarte, eine Entscheidung zurückzustellen, ein Beschluss wurde nicht gefasst. Top 7 Verschiedenes 7.1. Bürgerversammlung Der Bürgermeister wies auf die Bürgerversammlung am um 19:30 Uhr beim Burgerwirt hin und bat den Gemeinderat um Teilnahme 7.2. Zuschuss Kraftwerk Zolling Herr Portz teilte mit, dass er vor Beginn der Sitzung bei einer Zuschussvergabe im Kraftwerk Zolling war. In der Gemeinde Kirchdorf wurden folgende Zuschüsse gewährt: Kindergarten 1.500,-- Feuerwehr Wippenhausen 800, Straßenunterhalt Herr Wildgruber fragte an, ob bereits Überlegungen zur Straßensanierung in diesem Jahr vorliegen. Die Gemeinderäte waren der Ansicht, wieder wie im letzten Jahr wieder eine Begehung durchzuführen. Es wurde vereinbart, dass die Gemeinderäte mögliche Unterhaltsmaßnahmen melden Kindergarten Außentreppe Kellerabgang Herr Pittner fragte an, bis wann der Kellerabgang am Kindergarten saniert wird. Herr Rieger teilte mit, dass er mit Herrn Wacker vereinbart hat, dass hierzu eine Begehung stattfindet, der Termin kam jedoch noch nicht zustande Kindergarten Wipp-Tiere Frau Ackstaller fragte an, bis wann die bereits versprochenen Wipp-Tiere für den Kindergarten beschafft werden. Der Bürgermeister teilte mit, dass eine Beschaffung gemeinsam mit dem Spielplatz am Pfarrhof geplant war, er hat jedoch mit Herrn Rieger am Seite 62

11 Montag vereinbart, dass die Beschaffung für die Wipp-Tiere vorgezogen werden soll. Für die Richtigkeit: Gerlsbeck Rieger 1. Bürgermeister Schriftführer Seite 63

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