GEMEINDE KIRCHDORF A. D. AM P E R

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1 Niederschrift zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.amper Sitzungstermin: Dienstag, den Sitzungsbeginn: Ort, Raum: 19:30 Uhr Rathaus, Sitzungssaal Der Vorsitzende stellt fest, daß der Gemeinderat ordnungsgemäß geladen wurde, und dass bei einer öffentlichen Sitzung Zeit, Ort und Tagesordnung gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekanntgegeben worden ist. Tagesordnung: Öffentlicher Teil. Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung 1. Bauanträge 1.1. Rottenkolber Gerhard; Vorbescheid zum Neubau einer Hotelanlage mit Wohnung und Erweiterungstrakt in Nörting 1.2. Eicheldinger Johann; Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses in der Angerstraße in Kirchdorf 1.3. Fa. Naderer Bioenergie GbR; Errichtung und Betrieb einer biogasbetriebenen BHKW- Anlage mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,314 MW, sowie die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage durch Erhöhung der jährlichen Produtionskapazität auf 2,23 Mio. Nm³ Rohbiogas und Zubau eines Endlagers mit einem Inhalt von 5652 m³ in Schidlambach 2. Bauleitplanung 2.1. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Feuerwehrhaus Wippenhausen - Vorstellung des Bebauungsplanenwurfes - Beratung über Festsetzungen - Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung - Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes 2.2. Bebauungsplan Kirchdorf Hirschbachstraße - Vorstellung des Bebauungsplanenwurfes - Beratung über Festsetzungen - Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes Seite 200

2 2.3. Bebauungspläne Kirchdorf; Vergabe der erforderlichen Bodengutachten Bebauungsplan Kirchdorf Hirschbachstraße; Vergabe der Bodengutachten Bebauungsplan Feuerwehrhaus Wippenhausen; Vergabe der Bodengutachten Feuerwehrhaus Wippenhausen; Vergabe der Ingenieurleistungen für die Statik Feuerwehrhaus Wippenhausen; Vergabe der EnEV Berechnung Feuerwehrhaus Wippenhausen; Auftrag zur Erstellung eines Brandschutznachweises 3. Berufung eines Gemeindewahlleiters 4. Haushalt 4.1. Festsetzung der Hebesätze 2014 für die Grund- und Gewerbesteuer 5. Einbau von digitalen BOS-Funkgeräten in die Feuerwehrfahrzeuge; Angebote 6. Antrag auf Zuschuss für die Restaurierungsarbeiten am Kirchturm in Nörting 7. Grundschule Kirchdorf; Erneuerung des Servers 8. Ausbau der Oberen und Unteren Dorfstraße in Helfenbrunn; Antrag der Anlieger auf Einholung eines Sachverständigengutachtens 9. Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil Seite 201

3 Anwesenheitsliste 1. Bürgermeister Konrad Springer 2. Bürgermeister Herr Josef Haller Mitglieder des Gemeinderates Susanne Ackstaller Uwe Gerlsbeck Michael Großkopf Elisabeth Hörand Johann Maier Sebastian Naderer Alois Portz Karl Rubsch Ludwig Scharrer Johann Sebald Albert Steinberger Josef Weingartner Helmut Wildgruber Schriftführer Herr Hans Rieger entschuldigt entschuldigt Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Frau Hörand und Herr Portz sprachen den TOP 8 an, Herr Portz regte an, dass hier auch ein Beschluss über den Antrag der Anlieger gefasst werden sollte. Der Bürgermeister bat, dies bei der Beratung des Tagesordnungspunktes zu klären. Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Kirchdorf a.d.amper, den Seite 202

4 Öffentlicher Teil Top Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom ohne Einwendungen zu. Top 1 Top 1.1 Bauanträge Rottenkolber Gerhard; Vorbescheid zum Neubau einer Hotelanlage mit Wohnung und Erweiterungstrakt in Nörting Herr Rottenkolber plant den Neubau einer Hotelanlage mit Wohnung und Erweiterungstrakt in Nörting, FlNr. 926 und 1323/2. Für die geplante Hotelanlage liegt ein genehmigter Vorbescheid vor, der bis zum verlängert wurde. Der Vorbescheid soll in einigen Punkten geändert werden. Anbei das eingereichte Schreiben über die geplanten Änderungen und ein Lageplan. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper hat die Entscheidung in der Sitzung am zurückgestellt und beschlossen, dass für den Neubau des Hotels ein sog. Schattengerüst bzw. Phantomgerüst aufgestellt werden soll. Nach Rücksprache mit dem Bauamt Freising ist eine solche Forderung nicht gerechtfertigt, der Bauwerber hat sich aber der Gemeinde gegenüber bereit erklärt, ein Modell für das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung zur Verfügung zu stellen. Dieses Modell wurde durch den Planer des Bauwerbers, Herrn Hampf dem Gemeinderat in der Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt. Als Ergebnis dieser Vorstellung wurde festgestellt, dass der Innenhof der alten Hoffläche ca. 3 m über dem Staßenniveau lag, aufgrund dieser Höhenaufnahmen wurde dieses Niveau aufgenommen und als Grundlage für die erdgeschosshöhe des geplanten Hotels verwendet. Der Komplex soll daher gegenüber dem genehmigten Vorbescheid um ca. 1,5 m höher werden, wobei aber die Höhe des alten Bestandes in einigen Bereichen nicht überschritten wird. Wegen der Höhenentwicklung kam es im Gemeinderat zu einer langen Diskussion, der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Stellungnahme der Gemeinde sich am Einfügungsgebot zu orientieren hat. Weiter wurden die Führung des Radweges und die Entwässerung des Grundstückes beraten. Nachdem in der Diskussion die gegensätzlichen Meinungen zur Höhenentwicklung nicht einvernehmlich geklärt werden konnten ließ der Bürgermeister über den Antrag auf Vorbescheid mit den Hinweisen auf die Schmutzwasserableitung und der Regenwasserrückhaltung auf dem Baugelände abstimmen Seite 203

5 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Hotelanlage mit Wohnung und Erweiterungstrakt in Nörting zu. Das Bauvorhaben ist an die zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem anzuschließen, die Entsorgung des Regenwassers muss auf dem Baugrundstück über Rigolen erfolgen. Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 6 Top 1.2 Eicheldinger Johann; Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses in der Angerstraße in Kirchdorf Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Antrag auf Vorbescheid ohne Einwendungen zu. Top 1.3 Fa. Naderer Bioenergie GbR; Errichtung und Betrieb einer biogasbetriebenen BHKW-Anlage mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,314 MW, sowie die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage durch Erhöhung der jährlichen Produtionskapazität auf 2,23 Mio. Nm³ Rohbiogas und Zubau eines Endlagers mit einem Inhalt von 5652 m³ in Schidlambach Die Fa. Naderer Bioenergie GbR hat im Landratsamt Freising den Antrag auf Erweiterung der bestehenden Biogas-Anlage gestellt. Der Antrag wurde dem Gemeinderat in der AK-Sitzung am durch Herrn Naderer vorgestellt und erläutert, der Gemeinderat soll zu dem Antrag eine Stellungnahme beschließen. Der Bürgermeister erläuterte nochmals kurz das Vorhaben und wies im Einzelnen darauf hin, dass folgende Maßnahmen durchgeführt werden sollen: Künftig soll eine Leistungsregelung zum Einsatz kommen, um die Energie zu den Zeiten zu erzeugen, wenn andere alternative Energieträger (Sonne oder Wind) ausfallen. Die Gasproduktion soll durch eine 3. Grube (Endlager mit Folienhaube) und eine längere Lagerung in den Gruben erhöht werden. In Schidlambach soll ein zusätzliches 2. BHKW errichtet werden, um die Leistungsregelung effektiv nutzen zu können. Für die Biomasse soll ein zusätzliches Silo errichtet werden. Der Bürgermeister wies noch darauf hin, dass der Gemeinderat wegen des Umfangs des Antrages im Vorfeld durch Herrn Naderer über das Vorhaben informiert wurde und bat den Gemeinderat um Stellungnahme zu dem Vorhaben. Seite 204

6 Frau Hörand fragte an, wie in dem Informationsschreiben des Antragstellers an die Einwohner von Schidlambach die Aussage zu dem 4. BHKW-Motor zu sehen ist. Hier erklärte Herr Naderer, dass für die Naderer Bioenergie GbR wie im Gemeinderat am erläutert früher 2 BHKW genehmigt waren, 1 BHKW davon wurde dann an das Gewächshaus verlagert und nun soll für die Leistungsregelung am Standort in Schidlambach wieder ein 2. BHKW eingebaut werden. Herr Maier fragte an, ob für das zusätzliche BHKW der Schallschutz gesichert ist. Hier wies der Bürgermeister darauf hin, dass diese Prüfung Bestandteil des Verfahrens nach 4 BImSchG ist. Abschließend wies Herr Portz noch darauf hin, dass eigentlich nur Beeinträchtigungen auftreten wenn in den Außenbereichen nicht sorgfältig und sauber gearbeitet wird, er bat die Antragsteller, bei allen Arbeiten Sorgfalt walten zu lassen. Der Bürgermeister ließ über eine Stellungnahme zu dem Antrag abstimmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erteilt für das Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB. Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 1 Persönlich beteiligt: 1 Top 2 Top 2.1 Bauleitplanung Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Feuerwehrhaus Wippenhausen - Vorstellung des Bebauungsplanenwurfes - Beratung über Festsetzungen - Zustimmung zur Flächennutzungsplanänderung - Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes Die Wacker Planungsgesellschaft mbh, Nandlstadt, hat einen Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes und einen Entwurf für den Bebauungsplan Feuerwehrhaus Wippenhausen erarbeitet. Der Entwurf mit den Festsetzungen der Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan incl. der Festsetzungen und Begründungen wurde durch Herrn Bürgermeister Springer dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Vorentwurf für die Flächennutzungsplanänderung und für die Aufstellung des Bebauungsplanes Feuerwehrhaus Wippenhausen zur Ausweisung eines Sondergebiets Feuerwehr und von 4 Wohnbauparzellen in der Fassung vom ohne Einwendungen zu. Seite 205

7 Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Bürger und die vorgezogene Behördenanhörung (Scoping) durchzuführen. Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 1 Persönlich beteiligt: 1 Top 2.2 Bebauungsplan Kirchdorf Hirschbachstraße - Vorstellung des Bebauungsplanenwurfes - Beratung über Festsetzungen - Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes Die Wacker Planungsgesellschaft mbh, Nandlstadt, hat einen Entwurf für den Bebauungsplan Kirchdorf Hirschbachstraße erarbeitet. Der Entwurf zum Bebauungsplan incl. der Begründungen und Festsetzungen wurde durch Herrn Bürgermeister Springer dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Vorentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes Kirchdorf Hirschbachstraße zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets in der Fassung vom ohne Einwendungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Bürger und die vorgezogene Behördenanhörung (Scoping) durchzuführen. Ja-Stimmen: 12 Persönlich beteiligt: 1 Top 2.3 Bebauungspläne Kirchdorf; Vergabe der erforderlichen Bodengutachten Der Bürgermeister teilte dem Gemeinderat mit, dass durch das Planungsbüro Wacker neben den Angeboten für die Bodengutachten auch die Angebote für die erforderlichen Ingenieurleistungen für das Feuerwehrhaus in Wippenhausen eingeholt wurden. Für die weitere Planung des Gebäudes sind diese Fachplanungen erforderlich. Er legte dem Gemeinderat die Angebote zur Entscheidung vor. Top Bebauungsplan Kirchdorf Hirschbachstraße; Vergabe der Bodengutachten Der Bürgermeister teilte dem Gemeinderat mit, dass durch die Planungsgesellschaft Wacker für die erforderlichen Bodengutachten 3 Angebote eingeholt wurden. Günstigster Bieter für die Bodenuntersuchungen ist das Ingenieurbüro IFB Eigenschenk GmbH, Deggendorf, mit einer Angebotssumme von 7.343,19. Die weiteren Angebotssummen liegen bei ca ,-- und ca. Seite 206

8 20.000,--. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an den günstigsten Bieter zu erteilen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, den Auftrag für die erforderlichen Bodengutachten im Bereich des Bebauungsplanes Kirchdorf Hirschbachstraße an das Ingenieurbüro IFB Eigenschenk GmbH, Deggendorf, zum Angebotspreis von 7.343,19 zu erteilen. Top Bebauungsplan Feuerwehrhaus Wippenhausen; Vergabe der Bodengutachten Die Wacker Planungsgesellschaft hat für die erforderlichen Bodengutachten am geplanten Feuerwehrhaus in Wippenhausen 4 Angebote eingeholt. Günstigster Bieter für den Bereich des Feuerwehrhauses in Wippenhausen ist das Ingenieurbüro Dr. R. Stadler, Petershausen, mit einem Angebot von brutto 1.786,19. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag zu erteilen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, den Auftrag für die erforderlichen Bodengutachten im Bereich des Bebauungsplanes Feuerwehrhaus Wippenhausen an das Ingenieurbüro Dr. R. Stadler, Petershausen, zum Angebotspreis von brutto 1.786,19 zu erteilen. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 1 Top Feuerwehrhaus Wippenhausen; Vergabe der Ingenieurleistungen für die Statik Für die weiteren Planungen zum Feuerwehrhaus in Wippenhausen ist es erforderlich, verschiedene Fachplaner zu beauftragen. Hierzu hat das Planungsbüro Wacker die jeweiligen Angebote eingeholt. Für die Statikleistungen liegen Angebote von den Büros Ostermair u. Pollich sowie vom Büro Brandl & Eltschig, jeweils Freising, vor. Günstigster Bieter nach den Kriterien der HOAI ist das Büro Ostermair u. Pollich, Freising. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag zu vergeben. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erteilt den Auftrag für die Ingenieurleistungen Statik für das Feuerwehrhaus Wippenhausen an das Ingenieurbüro Dipl. Ing. H. Oster- Seite 207

9 mair und Dipl. Ing. Andrea Pollich, Freising nach der Honorarzone II, Mindestsatz, gemäß den Bedingungen des Angebots vom Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 1 Top Feuerwehrhaus Wippenhausen; Vergabe der EnEV Berechnung Neben der Statik ist es auch erforderlich, für die weitere Planung des Feuerwehrhauses eine EnEV-Berechnung durchzuführen. Hier hat das Planungsbüro Wacker für die Gemeinde 2 Angebote eingeholt. Günstigster Bieter ist hier das Ing. Büro Perwanger, Zolling, Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erteilt den Auftrag für die EnEV Berechnung für das Feuerwehrhaus in Wippenhausen an das Ing. Büro Perwanger, Zolling, zum Angebotspreis von brutto 1.856,40. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 1 Top Feuerwehrhaus Wippenhausen; Auftrag zur Erstellung eines Brandschutznachweises Für das Feuerwehrhaus in Wippenhausen ist auch die Erstellung eines Brandschutznachweises erforderlich. Hier hat das Planungsbüro Wacker 1 Angebot vom Planungsbüro Brandschutzservice Zobel GmbH, Hallbergmoos, eingeholt, auf Rückfrage teilte Herr Toth mit, dass in der Umgebung keine anderen Büros bekannt sind, und wegen der geringen Auftragssumme eine Vergabe unproblematisch erscheint. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erteilt den Auftrag für die Erstellung eines Brandschutznachweises für das Feuerwehrhaus Wippenhausen an das Planungsbüro für vorbeugenden Brandschutz, Brandschutzservice Zobel GmbH, Hallbergmoos, zum Angebotspreis von brutto 2.499,-- Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 1 Seite 208

10 Top 3 Berufung eines Gemeindewahlleiters Die Gemeinde muss bis Anfang Dezember einen Gemeindewahlleiter und einen Stellvertreter berufen. Hier die Vorschrift aus dem Kommunalwahlgesetz: Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen...3 Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. 4 Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist; entsprechendes gilt bei Landkreiswahlen. 5 Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beruft Herrn Hans Rieger als Gemeindewahlleiter und Herrn Josef Haller als Stellvertreter des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl Ja-Stimmen: 12 Persönlich beteiligt: 1 Top 4 Top 4.1 Haushalt Festsetzung der Hebesätze 2014 für die Grund- und Gewerbesteuer Vor Aufstellung des Haushalts 2014 und vor Beginn des Haushaltsjahres ist es erforderlich, die Hebesätze für die Grund- und Gewebesteuer festzusetzen. Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für die Grundsteuer auf 350 % und für die Gewerbesteuer auf 330 % festzusetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf 350 % festzusetzen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 330 % festgesetzt. Top 5 Einbau von digitalen BOS-Funkgeräten in die Feuerwehrfahrzeuge; Angebote Seite 209

11 Der Vorgang wurde zurückgestellt, da noch keine Angebote eingegangen sind. Top 6 Antrag auf Zuschuss für die Restaurierungsarbeiten am Kirchturm in Nörting Die Katholische Kirchenstiftung St. Katharina Nörting hat mit Schreiben vom einen Antrag auf Zuschuss für die Restaurierung vom Kirchturmkreuz mit Doppelkugel, Reparatur der Putz- und Schieferdachschäden sowie für die Wiederholungsfassung der Turmfassade gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ,70 und wurden durch Rechnungskopien gegenüber der Gemeinde nachgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, für die Restaurierungsarbeiten (wie bisher bei vergleichbaren Anträgen) einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Kosten zu gewähren. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, für die Restaurierungsarbeiten an der Kirche in Nörting einen Zuschuss in Höhe von 1.685,-- zu gewähren. Top 7 Grundschule Kirchdorf; Erneuerung des Servers Für die Grundschule Kirchdorf ist es erforderlich, den Server auszutauschen, da sich die Schulsoftware massiv verändert und der derzeitige Server nicht mehr die erforderliche Leistung hat. Wahrscheinlich müssen im kommenden Jahr auch einzelne PCs in der Schule ausgetauscht werden. Die Verwaltung hat über die Fa. Jaworski IT, die bisher die Schule EDV-mäßig betreut und ausgestattet hat, ein Angebot für einen neuen Server eingeholt. Die Kosten für den neuen Server incl. Installation der erforderlichen Programme und Sicherungsverfahren belaufen sich gemäß Angebot vom auf brutto 2.878,49. Die Verwaltung schlägt vor, die Anschaffung über die bisherige Firma vorzunehmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erteilt den Auftrag für die Anschaffung eines neuen Servers für die Grundschule Kirchdorf an die Fa. Jaworski IT, Kolbermoor, zum Angebotspreis von brutto 2.878,49. Seite 210

12 Top 8 Ausbau der Oberen und Unteren Dorfstraße in Helfenbrunn; Antrag der Anlieger auf Einholung eines Sachverständigengutachtens Frau Hörand fragte an, wieso in der Sitzungsvorbereitung von einer Entscheidung zum Ausbau der Amperau und der Straße Zur Amper die Rede ist. Hier erklärte der Bürgermeister, dass damit gemeint ist, dass im Zuge der Ermittlung des Auftragsumfanges für das Zuschussverfahren der Dorferneuerung geklärt werden sollte, ob auch für diese Bereiche möglicherweise eine Förderung gewährt werden könnte. Der Bürgermeister wies nochmals darauf hin, dass alle Aufträge durch die Gemeinde förderschädlich sind. In einer erneuten Ortseinsicht im mit Vertretern des AlE hat sich das Amt jedoch zu weiteren Zusagen bereit erklärt. In dieser Ortseinsicht wurde von den Fachleuten des AlE nochmals betont, dass nach ihrer Ansicht ein Vollausbau für die Obere und Untere Dorfstraße in jedem Fall erforderlich ist, sollte eine Entscheidung fallen, dass ein Vollausbau nicht durchgeführt wird, müsste auch die Förderzusage zurückgenommen werden. Das Amt für Ländliche Entwicklung würde nun auf Antrag der Gemeinde die entsprechenden Angebote selbst einholen und in Auftrag geben. Damit wäre diese Vorplanung in jedem Fall förderfähig und, wenn es aufgrund dieser Vorarbeiten zu der Gesamtmaßnahme kommt, würde diese unter Kostenbeteiligung der Gemeinde durchgeführt. Der Bürgermeister schlug daher vor, dass ein entsprechender Antrag an das AlE gestellt wird. Der Bürgermeister stellte anhand der Ausschreibungen der Birken- und Frühlingstraße und der Abrechnung für den Ausbau in Hirschbach Kostenvergleiche vor, welche Einsparungen durch den Verzicht auf die Arbeiten am Unterbau möglich sind. Trotz Entnahme aller Unterbauarbeiten (selbst der Sauberkeitsschicht ) wären die Kosten für diese Maßnahmen lediglich um max. 50 % niedriger ausgefallen, d.h., dass bei einer solchen Entscheidung zwar nur ca. 50 % der Kosten anfallen würden, nachdem dann jedoch eine Förderung nicht mehr möglich wäre, würden sowohl auf die Anlieger wie auch auf die Gemeinde Kosten in der gleichen Höhe anfallen, wie bei einem Vollausbau. Nach Darstellung des Bürgermeisters vertrat Herr Portz die Ansicht, dass trotz bzw. auch wegen der Aussagen des AlE in jedem Fall formal über den Antrag der Anlieger abgestimmt werden sollte. Der Bürgermeister stimmte dem zu, wies jedoch nochmals darauf hin, dass der Gemeinderat den Antrag wegen der Förderfähigkeit ablehnen müsse, jedoch bei dem Antrag an das AlE die Bodenuntersuchung mit aufnehmen sollte. Der Bürgermeister ließ daher in 2 Abstimmungen als erstes über den Antrag der Anlieger und zum zweiten über den Antrag an das AlE abstimmen. Beschluss 1: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Antrag der Anlieger der Oberen und Unteren Dorfstraße in Helfenbrunn zu. Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 13 Seite 211

13 Beschluss 2: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, beim Amt für ländliche Entwicklung einen Antrag auf Vergabe eines Planungsauftrages für Die Einleitung der Bürgerbeteiligung für die Dorferneuerungsmaßnahme Helfenbrunn. Festlegung des Umfangs der Dorferneuerungsmaßnahme Die Einholung eines Sachverständigengutachtens entsprechend des Antrages der Anlieger (der Antrag der Anlieger wird als Anlage dem Antrag der Gemeinde an das AlE beigelegt). Top 9 Verschiedenes Spielplatz Nörting: Herr Portz fragte an, warum mit der Aufstellung der Spielgeräte am Sportplatz in Nörting bereits begonnen wurde. Der Bürgermeister erklärte, dass der Verein für die Ausstattung mit Spielgeräten einen Zuschuss von der Fa. GDF Suez (Kraftwerk Angelberg) für die Spielgeräte erhalten hat, Voraussetzung ist jedoch, dass die Geräte noch heuer aufgestellt werden. Sanierung Amperdamm bei Schnotting Herr Wildgruber wies darauf hin, dass der Amperdamm bei Schnotting derzeit durch das WWA saniert wird, er regte an, dass sich die Gemeinde dafür einsetzt, dass gleichzeitig der Damm Richtung Helfenbrunn saniert werden soll. Der Bürgermeister erklärte, dass er davon ausgeht, dass diese Maßnahme im Frühjahr vorgesehen ist, wegen der Jahreszeit hofft er, dass der Damm in Schnotting noch fertiggestellt werden kann. Nichtöffentlicher Teil Für die Richtigkeit: Springer Rieger 1. Bürgermeister Schriftführer Seite 212

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