GEMEINDE KIRCHDORF A. D. AM P E R

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1 Niederschrift zur öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kirchdorf a.d.amper Sitzungstermin: Dienstag, den Sitzungsbeginn: Ort, Raum: 19:30 Uhr Rathaus, Sitzungssaal Der Vorsitzende stellt fest, daß der Gemeinderat ordnungsgemäß geladen wurde, und dass bei einer öffentlichen Sitzung Zeit, Ort und Tagesordnung gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekanntgegeben worden ist. Tagesordnung: Öffentlicher Teil. Antrag zur Geschäftsordnung. Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung 1. Bauanträge 1.1. Springer Ludwig, Hirschbach, Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses 1.2. Schindler Rolf u. Elfriede; Wohnungsneubau m. Garage u. Carport in Kirchdorf, Frühlingstr Siebler Anita; Tekturantrag im Baugebiet Breitner Anger 1.4. Popp Bernhard; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Schnotting 1.5. Mertl Josef, Umbau des bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses in Nörting, Dorfstr Endres Martin; Neubau einer Garage und Lagerhalle in Kirchdorf, Römerstr Bebauungsplan Gewerbegebiet Kirchdorf; 4. Änderung - Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes - Einleitung des vereinfachten Verfahrens 2. Ausbau des Dachgeschosses am Eiststockschützenheim Nörting 3. Satzung Mittagsbetreuung; Anhebung der Gebühren 4. Mittagsbetreuung; Freigabe für Anschaffung zusätzlicher Ausstattung Seite 140

2 5. Beseitigung von Schäden an Wirtschaftswegen; Vereinbarung mit dem ALE 6. Sanierung Sportplatz Nörting; Vergabe der Architektenleistungen 7. Straßenunterhaltsmaßnahmen Tierschutzverein Freising; Antrag auf Betriebs- und Finanzierungskostenbeteiligung 9. Verschiedenes Seite 141

3 Anwesenheitsliste 1. Bürgermeister Konrad Springer 2. Bürgermeister Herr Josef Haller Mitglieder des Gemeinderates Susanne Ackstaller Uwe Gerlsbeck Michael Großkopf Elisabeth Hörand Johann Maier Sebastian Naderer Alois Portz Karl Rubsch Ludwig Scharrer Johann Sebald Albert Steinberger Josef Weingartner Helmut Wildgruber Schriftführer Herr Hans Rieger entschuldigt entschuldigt Der Vorsitzende stellte fest, daß der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2 und 3 GO beschlussfähig ist. Der Vorsitzende erklärte die Sitzung für eröffnet. Kirchdorf a.d.amper, den Seite 142

4 Öffentlicher Teil Top Antrag zur Geschäftsordnung Der Bürgermeister teilte dem Gemeinderat mit, dass zur Sitzung noch 2 Bauanträge eingegangen sind. Weiter liegt der Entwurf für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet vor. Der Gemeinderat müsste vor Einleitung des Verfahrens diesem Entwurf noch zustimmen. Der Bürgermeister ließ einzeln über die Aufnahme der Punkte in die Tagesordnung abstimmen. Beschluss 1: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt der Aufnahme des Bauantrages Mertl Josef als TOP 1.5 in die Tagesordnung zu. Beschluss 2: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt der Aufnahme des Bauantrages Endres Martin als TOP 1.6 in die Tagesordnung zu. Beschluss 3: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt der Aufnahme des Bebauungsplanes Kirchdorf Gewerbegebiet; 4. Änderung, als TOP 1.7 in die Tagesordnung zu. Seite 143

5 Top Zustimmung zum Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung Herr Wildgruber wies darauf hin, dass in Bezug auf die Ausbesserung der Randsteine in Burghausen vereinbart wurde, dass die Randsteine ausgetauscht werden, wenn die Ausbesserungen nicht halten. Er bat darum, dies im Protokoll noch aufzunehmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erklärte einstimmig, dass dann wie angesprochen ein Austausch erfolgen soll. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom ohne Einwendungen zu. Top 1 Top 1.1 Bauanträge Springer Ludwig, Hirschbach, Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses Das Landratsamt Freising hat der Gemeinde den Vorbescheid von Herrn Springer erneut zur Stellungnahme vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper hat in der Sitzung am der Errichtung eines Doppelhauses mit folgenden Einschränkungen zugestimmt: Der Baukörper soll 10 m nach Osten verschoben werden. Die Wandhöhe soll für das Gebäude im Westen begrenzt werden (3,80 4,00 m), damit nur ein Gebäude E+D entstehen kann Das Landratsamt weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass wie bei dem Bauvorhaben auf FlNr (wurde am im Gemeinderat behandelt) bereits einige Gebäude in der Bauart E+1 mit Dachneigung von 30 Grad in der näheren Umgebung vorhanden sind und dadurch das Vorhaben genehmigungsfähig wäre. Die Verwaltung ist jedoch der Ansicht, dass hier die unmittelbare Bebauung der Nachbargrundstücke zu berücksichtigen ist. Hirschbach 25, 27 und 29 haben jeweils eine Bebauung E + D, Hirschbach 37 wurde als Hanghaus gebaut und ist dadurch in Richtung Süden und Westen nur als E+D sichtbar. Die wenigen Wohnhäuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite, welche E+1 haben, sind alle so weit in den Hang eingebunden, so dass hier das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Die Verwaltung ist deshalb der Ansicht, dass eine Bebauung E+1 abgelehnt werden sollte und das Landratsamt vor Bescheiderstellung die Zustimmung der unmittelbaren Nachbarn einholen sollte. Der Bürgermeister übergab wegen persönlicher Beteiligung die Leitung zu diesem Tagesord- Seite 144

6 nungspunkt an Herr Haller. Herr Rieger teilte dem Gemeinderat mit, dass hierzu ein Gespräch im Landratsamt stattgefunden hat, in dem die Stellungnahme der Gemeinde nochmals dargelegt wurde. Herr Weingartner war der Ansicht, dass die Anfrage des Landratsamtes deshalb zurückgestellt werden sollte. Hier erklärte Herr Rieger, dass dies aus Zeitgründen nicht möglich ist. Die Gemeinderäte waren mehrheitlich der Ansicht, dass die Stellungnahme der Gemeinde nicht geändert werden sollte. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d.amper lehnt eine Änderung seiner Stellungnahme vom ab. Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 1 Persönlich beteiligt: 1 Top 1.2 Schindler Rolf u. Elfriede; Wohnungsneubau m. Garage u. Carport in Kirchdorf, Frühlingstr. 18 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. d. Amper stimmt dem Bauantrag ohne Einschränkungen zu. Top 1.3 Siebler Anita; Tekturantrag im Baugebiet Breitner Anger Die Bauwerberin hat mit dem Landratsamt eine Einigung über die Bebauung erzielt, der Punkt ist erledigt. Top 1.4 Popp Bernhard; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Schnotting Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Bauantrag ohne Einwendungen zu. Seite 145

7 Top 1.5 Mertl Josef, Umbau des bestehenden Wohn- u. Geschäftshauses in Nörting, Dorfstr. 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung ohne Einwendungen zu. Top 1.6 Endres Martin; Neubau einer Garage und Lagerhalle in Kirchdorf, Römerstr. 1 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Bauantrag ohne Einwendungen zu. Top 1.7 Bebauungsplan Gewerbegebiet Kirchdorf; 4. Änderung - Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes - Einleitung des vereinfachten Verfahrens Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper hat in der Sitzung am eine 4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet in der Fassung vom zu und beschließt, dass durch die Verwaltung auf Grundlage dieses Entwurfes ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt wird. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 1 Seite 146

8 Top 2 Ausbau des Dachgeschosses am Eiststockschützenheim Nörting Das Eisstockschützenheim in Nörting wird derzeit nur im EG-Bereich genutzt. Ein Ausbau des OG und des Treppenhauses war bisher noch nicht erforderlich. Der Theaterverein Kirchdorf beabsichtigt nun, das OG des Eisstockschützenheimes als Proberaum zu nutzen, hierfür ist der Ausbau des OG erforderlich. Die Eisstockschützen Nörting beantragen nun von der Gemeinde die Übernahme der Kosten für den Ausbau des OG, in der Anlage geht Ihnen die Anfrage des Vereins und eine Kostenaufstellung mit Angabe der möglichen Eigenleistungen zu. Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf netto ca ,--. Als Eigenleistung würden die beiden Vereine ca ,-- aufbringen. Bei Übernahme der Materialkosten durch die Gemeinde würde ein Zuschussbetrag brutto in Höhe von ca ,-- anfallen. Es stellt sich nun die Frage, ob die Gemeinde die gesamten nicht durch Eigenleistung gedeckten Kosten übernimmt und wie der Nachweis gegenüber der Gemeinde für die Durchführung der Arbeiten zu erbringen ist. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass Haushaltsmittel für einen Zuschuss in dieser Höhe nicht eingeplant sind. Der Bürgermeister wies auf die Ortseinsicht vom hin und erklärte, dass die Eisstockschützen ihr Vereinsheim ohne Zuschüsse errichtet haben. Er könne sich vorstellen, dass die Gemeinde die Materialkosten für die geplante Maßnahme übernimmt. Dieser Ansicht schlossen sich in einer kurzen Diskussion die Gemeinderäte an. Von einigen Gemeinderäten wurde auch angesprochen ob eine zusätzliche Nutzung durch andere Vereine denkbar ist. Hier kann jedoch nur durch die Èisstockschützen eine andere Nutzung freigegeben werden. Herr Rieger erklärte auf Rückfrage, dass Kassenmittel zur Verfügung stehen. Der Bürgermeister sprach noch die Modalitäten für die Zuschussgewährung an. Der Gemeinderat einigte sich darauf, dass die Auszahlungen anteilig jeweils nach Vorlage von Rechnungen erfolgen sollen, der Zuschuss wird auf max ,-- begrenzt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beschließt, den Eisstockschützen Nörting einen Zuschuss für den Ausbau des Dachgeschosses zu gewähren. Der Zuschuss wird auf Grundlage der vorgelegten Kostenaufstellung auf max ,-- begrenzt. Die Auszahlung erfolgt anteilig jeweils nach Vorlage von Rechnungen für die durchgeführten Maßnahmen. Top 3 Satzung Mittagsbetreuung; Anhebung der Gebühren Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper hat in der letzten Sitzung über ein Erhöhung der Gebühren für die Mittagsbetreuung nachgedacht und die Verwaltung beauftragt, eine Erhöhung vorzubereiten. Seite 147

9 Herr Rieger stellte dem Gemeinderat die Gebühren verschiedener Gemeinden des Landkreises vor, die Gemeinde Kirchdorf liegt im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Landkreises an der unteren Grenze der Gebühren, die Mittagsbetreuung hat 2011 ein Defizit von ,20 (ca. 65 %) und 2012 von ,93 (ca. 43 %) verursacht. Herr Rieger schlug vor, die Gebühren um ca. 10 % zu erhöhen. Aufgrund der vorgelegten Zahlen waren verschiedene Gemeinderäte der Ansicht, dass sie Erhöhung der Gebühren deutlich höher ausfallen sollte. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper beriet über die Höhe der neuen Gebühren und vereinbarte, dass die Gebühr bis 14:00 Uhr für 5 Tage auf 40,-- (entspricht ca. 29 %) und bis 16:00 Uhr auf 100,-- angehoben werden soll. Die Sätze für einzelne Tage sollen gestaffelt werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erlässt folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Kirchdorf a.d.amper (Mittagsbetreuung GS) der Gemeinde Kirchdorf a.d.amper Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.d.amper folgende Satzung: 1 Gebührenerhebung Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme der Mittagsbetreuung Gebühren. Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall vorübergehender Krankheit und sonstiger Abwesenheit fort. 2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Mittagsbetreuung in Anspruch nimmt. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. 3 Höhe der Gebühr (1) Für die Mittagsbetreuung beträgt die Gebühr je Kind und angefangenen Monat einschließlich Material und Getränkegeld a) bei Betreuung von 5 Tagen pro Woche bis Uhr 40,00 Euro, b) bei Betreuung von 3 4 Tagen pro Woche bis Uhr 32,50 Euro, Seite 148

10 c) bei Betreuung von 1 2 Tagen pro Woche bis Uhr 25,00 Euro, d) bei Betreuung von 5 Tagen pro Woche bis Uhr 100,00 Euro. e) bei Betreuung von 3 4 Tagen pro Woche bis Uhr 85,00 Euro. f) bei Betreuung von 1 2 Tagen pro Woche bis Uhr 70,00 Euro. Die Kosten für das Mittagessen werden nach den anfallenden Selbstkosten gemeinsam mit der Gebühr erhoben. Die Gebühr wird vom September bis Juli erhoben. Für den August wird keine Gebühr erhoben. 4 Entstehen der Gebührenschuld, Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht erstmalig mit der Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung. Im Übrigen entsteht die Gebühr jeweils fortlaufend am ersten Kalendertag eines Monats. (2) Die Gebühr wird am ersten Kalendertag eines Monats für den gesamten Monat fällig. Bereits abgebuchte Gebühren und Kosten werden bei Abmeldung bzw. Ausscheiden nicht zurückerstattet. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde eine Einziehungsermächtigung für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf eines der Konten der Gemeinde einzuzahlen. Barzahlung ist nicht möglich. 5 Geschwisterermäßigung Nehmen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) gleichzeitig die Mittagsbetreuung in Anspruch, wird die Gebühr für das zweite und weitere Kind um 50 % ermäßigt. 6 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Seite 149

11 Top 4 Mittagsbetreuung; Freigabe für Anschaffung zusätzlicher Ausstattung Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt der Beschaffung zusätzlicher Ausstattungsgegenstände für die Mittagsbetreuung in Höhe von ca ,-- zu. Top 5 Beseitigung von Schäden an Wirtschaftswegen; Vereinbarung mit dem ALE Bei dem Hochwasserereignis sind im Bereich Hirschbach Schäden an den Feldwegen und im Bereich der Hochwasserrückhaltebecken entstanden. Herr Haller teilte dem Gemeinderat mit, dass durch das ALE der Teilnehmergemeinschaft der Zuschuss angeboten wurde, erst dann sei er mit seinem Antrag tätig geworden. Das Amt für Ländliche Entwicklung hat der Gemeinde für die Beseitigung dieser Schäden mit Schreiben vom die Vorzeitige Baufreigabe erteilt und gleichzeitig eine Vereinbarung über die Beseitigung vorgelegt, nach welcher die Reparatur mit 80 % der Kosten (bei voraussichtlichen Kosten von ,-- ) gefördert wird. Im Gemeinderat soll dieser Vereinbarung zugestimmt werden, damit der Zuschuss nach Abschluss der Arbeiten abgerufen werden kann. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung über die Beseitigung von Schäden an Wirtschaftswegen durch die Hochwasserereignisse 2013 durch die Gemeinde Kirchdorf unter Kostenbeteiligung der Teilnehmergemeinschaft ohne Einwendungen zu. Top 6 Sanierung Sportplatz Nörting; Vergabe der Architektenleistungen Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper hat in seiner Sitzung am beschlossen, dass die Sanierung des Sportplatzes Nörting über das Architekturbüro Wacker (Herr Toth) ausgeschrieben und überwacht wird. Hierfür hat das Architekturbüro Wacker der Gemeinde ein Honorarangebot vorgelegt. Die Architektenleistungen betragen bei einer Bausumme von netto ca ,-- rund ,--. Der Gemeinderat soll dem Honorarangebot für die Sanierung noch zustimmen, da eine Vergabe in dieser Höhe den Verfügungsrahmen des Bürgermeisters überschreitet. Seite 150

12 Herr Portz erklärte, dass er über die Höhe der Architektenkosten erschrocken ist, er schlug vor, hier nochmals andere Angebote einzuholen. Der Bürgermeister erklärte, dass Architektenleistungen für entsprechende Maßnahmen immer im Bereich von % liegen. Er wies weiter darauf hin, dass eine Nutzung des Platzes für ca. 1 Saison nicht möglich ist, wenn die Maßnahme noch heuer durchgeführt wird, dann kann der Platz frühestens ab Juli 2014 genutzt werden, bei Durchführung 2014 ist eine Nutzung erst 2015 zu erwarten. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper vereinbarte, dass die Verwaltung versucht, mit Herrn Wacker über eine Änderung der Honorarzone zu verhandeln, ansonsten kann der Auftrag erteilt werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper stimmt dem Honorarangebot des Planungsbüros Wacker vom für die Architektenleistungen zur Sanierung des Sportplatzes in Nörting ohne Einwendungen zu. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 1 Top 7 Straßenunterhaltsmaßnahmen 2013 Durch das Ingenieuerbüro Hilsenbeck wurde der Gemeinde je ein Vergabevorschlag für die Straßenunterhaltsmaßnahmen und für die Kanalbaumaßnahmen vorgelegt. Beschluss 1 Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erteilt den Auftrag für die Straßenunterhaltsmaßnahmen an die Fa. Götz GmbH, Karlskron als günstigster Bieter zu den im Angebot vom angegebenen Einheitspreisen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper erteilt den Auftrag für die Kanalbaumaßnahmen an die Fa. Max Streicher, Deggendorf als günstigster Bieter zu den im Angebot vom angegebenen Einheitspreisen. Seite 151

13 Top 8 Tierschutzverein Freising; Antrag auf Betriebs- und Finanzierungskostenbeteiligung Wie bekannt ist, plant der Tierschutzverein Freising e.v. den Bau eines Tierheimes im Landkreisgebiet. Die Finanzierung für den Bau und den laufende Unterhalt soll zumindest z.t. durch die Landkreisgemeinden gedeckt werden. Hierzu beantragt der Tierschutzverein Freising e.v. eine Beteiligung an den Betriebskosten in Höhe von jährlich 0,90 /Ew, das wären für die Gemeinde Kirchdorf ca ,--. Über das Landratsamt Freising hat der Tierschutzverein den Gemeinden einen Finanzplan zum Bau des Tierheimes vorgelegt, dieser Finanzplan wurde in Ausschnitten am (in der Sitzung) an den Gemeinderat zur Kenntnis verteilt. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass der vorgelegte Finanzplan nicht als Grundlage für eine Entscheidung herangezogen werden kann. Eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Finanzplanes ergibt, dass eine Tilgung der beabsichtigten Kredite nicht in dem vorgesehenen Umfang möglich ist, daher ist zu erwarten, dass weitere Kosten auf die beteiligten Gemeinden zukommen, um die erforderlichen Tilgungsleistungen erbringen zu können. Nach Ansicht der Verwaltung sollte die Finanzierung neu überrechnet werden und es sollte versucht werden, die Kreditaufnahme deutlich zu verringern. Der Bürgermeister teilte dem Gemeinderat mit, dass die Gemeinde mit dem Tierschutzverein einen Vertrag über Fundtiere hatte, dieser wurde vom Tierschutzverein (vielleicht auch aus taktischen Gründen) gekündigt. Die Gemeinde hat mittlerweile einen entsprechenden Vertrag mit dem Tierheim Heinzelwinkel bei Landshut zum Preis von 0,30 /Ew. Durch diesen Vertrag ist die Pflicht der Gemeinde für Fundtiere erfüllt. Weiter wies der Bürgermeister auf den aktuellen Zeitungsartikel über den Tierheimbau hin. Nach diesem Artikel haben verschiedene Gemeinden bereits ihre Beteiligung abgesagt, daher ist möglicherweise zu befürchten, dass die vorgesehenen Kosten nochmals steigen würden. Herr Rieger wies auf den Finanzplan des Tierschutzvereins hin und erklärte, dass dieser bei eine möglichen Tilgungsleistung von ca ,-- nicht annehmbar ist. Die Gemeinderäte diskutierten einen Beitritt und waren der Ansicht, dass sich die Gemeinde auf Grundlage des vorgelegten Finanzplanes nicht am Bau des Tierheimes beteiligt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Amper lehnt auf Grundlage des vorgelegten Finanzplanes eine Beteiligung am Tierheimneubau ab. Top 9 Verschiedenes Seite 152

14 Für die Richtigkeit: Springer Rieger 1. Bürgermeister Schriftführer Seite 153

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