Verkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf"

Transkript

1 1 PHK Mario Gaede VSD 2 Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/ /01 Fax: 030/ Mobil: 0160/ Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

2 Was haben wir heute vor? Wechselbrücken und Gefahrgut/Anwendbarkeit Abschnitt Missachtung Verkehrszeichen und Folgen Änderung nationaler Vorschriften ADR 2019 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

3 Wechselbrücken und Gefahrgut Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

4 Wechselbrücken und Gefahrgut Wechselbrücke = Container? Abschnitt ADR: Container ein Beförderungsgerät Ein Wechselaufbau (Wechselbehälter) ist ein Container, der laut der europäischen Norm EN 283:1991 folgende Besonderheiten aufweist: er ist hinsichtlich der mechanischen Festigkeit ausschließlich für die Beförderung mit Wagen oder Fahrzeugen im Land- und Fährverkehr ausgelegt, er ist nicht stapelbar, er kann von Fahrzeugen mit bordeigenen Mitteln auf Stützbeinen abgesetzt und wieder aufgenommen werden. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

5 Wechselbrücken und Gefahrgut Abschnitt ADR - Geeignetheit Großcontainer dürfen für die Beförderung nur verwendet werden, wenn diese in bautechnischer Hinsicht geeignet sind. In bautechnischer Hinsicht geeignet bedeutet, dass die Bauelemente des Containers, wie obere und untere seitliche Längsträger, obere und untere Querträger, Türschwelle und Türträger, Bodenquerträger, Eckpfosten und Eckbeschläge, keine größeren Beschädigungen aufweisen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

6 Wechselbrücken und Gefahrgut Beispiele Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

7 Wechselbrücken und Gefahrgut Beispiele Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

8 Wechselbrücken und Gefahrgut Beispiele Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

9 Wechselbrücken und Gefahrgut Beförderungsarten Abschnitt gilt bei Beförderungen in begrenzten Mengen (LQ) - Abschnitt ADR In derartigen begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter, die den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen, unterliegen keinen anderen Vorschriften des ADR mit Ausnahme der entsprechenden Vorschriften von: g) Teil 7 Kapitel 7.1 sowie Abschnitte 7.2.1, 7.2.2, Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

10 Wechselbrücken und Gefahrgut Beförderungsarten Abschnitt gilt bei der Beförderung unterhalb der Höchstzulässigen Gesamtmenge (1000-Punkteregelung) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

11 Wechselbrücken und Gefahrgut Streitpunkte o Gilt der Abschnitt ADR für Wechselbrücken unterschiedliche Meinungen bei Behörden und Betroffenen? o Ist das Dach ein Bauteil eines Containers? Lösungsansatz: - wurde beim ERFA GGKontrollV im Dezember 2018 diskutiert - Zur Klärung an die AG Beförderung abgegeben Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

12 Verkehrszeichen sind keine Empfehlungen, sondern verbindliche Regelungen Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

13 Warnung Verkehrsregeln beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

14 Warnung Verkehrsregeln beachten Rechtsfolge: Geldbuße 1 Punkt 2 Monate Fahrverbot Vom 1. Juli 2018 bis 1. Oktober 2018 gab es 266 Feststellungen Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

15 Warnung Verkehrszeichen beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

16 Warnung Verkehrsregeln beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

17 Warnung Verkehrsregeln beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

18 Änderungen nationaler Vorschriften Änderung in GGVSEB GGAV GbV GGKostV RSEB Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

19 Änderungen GGVSEB - Ausblick Anpassung an das neue ADR 2 bis 5; keine Änderungen 6 bis 16; redaktionelle Änderungen, Neuregelungen, Anpassung an ADR bis 34; Anpassung an das ADR 2019, teilweise neue Verantwortlichkeiten Neuer 36 b) GGVSEB; Beförderung erwärmter flüssiger Stoffe i.v.m. neuer Anlage 3 Neue Anlage 3 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

20 Änderungen GGVSEB - Ausblick 38 GGVSEB Übergangsvorschrift zur Anwendung der GGVSEB bis 30. Juni 2019 Weitere Gültigkeit der Anlage 2 Nr. 2.1 b) für Geräte und Maschinen bei Anwendung der Übergangsvorschrift ADR Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

21 Gefahrgutfortbildung/ADR 2019 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

22 Übergangsvorschrift Darf noch bis angewendet werden Gültig seit Anwendung spätestens Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Stoffe und Gegenstände des ADR/RID bis zum 30. Juni 2019 nach den bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Vorschriften des ADR/RID befördert werden. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

23 Ablauf von Übergangsvorschriften ADR-Schein Zum keine ADR-Scheine in Papierform/nur noch ADR-Karten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

24 Ablauf von Übergangsvorschriften Kennzeichnung Gasflaschen Bei Stahlflaschen mit Gas (Fassungsraum mehr als 60 Liter) muss seit dem 30. Juni 2018 die Schriftgröße der UN- Nummer mindestens 12 mm betragen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

25 Ablauf von Übergangsvorschriften Schriftliche Weisungen Seit dem darf nur noch die Version des ADR 2017 verwendet werden Erkennbar an den zwei Gefahrzettel in der Klasse 9 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

26 Ablauf von Übergangsvorschriften Kennzeichnung Versandstück Lithium-Batterien ACHTUNG: Seit ist dieses Kennzeichen mit der entsprechenden UN-Nr. und Telefonnummer Pflicht Hinweis: Siehe Sondervorschrift 188 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

27 Ablauf von Übergangsvorschriften Kennzeichnung Versandstück Lithium-Batterien Betrifft die UN-Nummer 3090, 3091, 3480 und 3481 Seit ist Gefahrzettelmuster 9 nicht mehr für diese vier UN-Nummern verwendbar, sondern nur noch Muster 9A. Hinweis: Muster 9A ist nicht als Großzettelmuster für die Kennzeichnung von Fahrzeugen oder Umschließungen, wie z.b. Containern, anwendbar, sondern hierfür ist weiterhin Großzettelmuster Nr. 9. zu verwenden Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

28 Wenn ein Polizist privat über Internet bestellt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

29 Wenn ein Polizist privat über Internet bestellt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

30 Änderungen Teil 1- Auszug (I) Freistellung b) wird aufgehoben und über 12 neue UN-Nummern UN 3537 bis UN 3545 i.v.m. Sondervorschriften 301 und 672 geregelt Tabelle wird in Beförderungskategorien 0 und 4 neuen UN-Nummern angepasst und frühere Bruttomasse neu definiert Konkretisierung berechneter Wert von 1000 Zu-/Nachlaufregelung See/Luft wird um Schüttgut-Container erweitert Im Huckepackverkehr erfolgt Beförderungspapierergänzung Erweiterung/Änderung der Pflichten/Verantwortlichkeiten beim Beförderer und Befüller Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

31 Änderungen Teil 1- Auszug (II) Begriffsbestimmungen werden konkretisiert und neue hinzugefügt Kapitel 1.6: umfangreiche Übergangsvorschriften enden durch Fristablauf; neue ergeben sich im Zusammenhang mit geänderten/neuen Sondervorschriften, z.b. SV 388, 669 für Fahrzeuge; Gefahrgutbeauftragtenbestellung für den Absender Neuregelungen zur Ausdehnung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte Anpassung Tunnelkategorien Kapitel 1.10: Erweiterung der Behördenbefugnisse bezüglich Inkraftsetzung weiterer ergänzender Sicherungsvorschriften Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

32 Änderungen Teil 1 Geräte und Maschinen b) Die Freistellung für Geräte und Maschinen wird gestrichen. Dafür werden neue UN-Nummer mit entsprechenden Sondervorschriften eingeführt. Betrifft UN 3363 Überführung in neue Sondervorschriften 301 und 672 ( Kap. 3.3 ADR/RID) Übergangsvorschrift bis Hinweis: Folgeänderungen in Kapitel 3.2 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

33 Änderungen Teil 1 Tabelle der Höchstzulässigen Gesamtmenge redaktionelle Änderung/Klarstellung: Für Gegenstände die Gesamtmasse in kg der Gegenstände ohne Verpackung redaktionelle Änderung: einen berechneten Wert von 1000 nicht überschreiten. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

34 Änderungen Teil 1 Begriffsdefinitionen ADR (Auszug) Druckfass/Flasche/Kryo-Behälter und Flaschenbündel redaktionelle Änderung: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum NEU: Durchmesser (für Tankkörper von Tanks) Der innere Durchmesser des Tankkörpers Kontrolltemperatur redaktionelle Änderung: der selbstzersetzliche Stoff oder der polymerisierende Stoff Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

35 Änderungen Teil 1 Begriffsdefinitionen ADR (Auszug) NEU: Umformte Flasche: Eine Flasche zur Beförderung von Flüssiggas mit einem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von höchstens 13 Litern aus einer beschichteten geschweißten Innenflasche aus Stahl mit einem Schutzgehäuse, das aus einer Umformung aus Schaumstoff besteht, die nicht abnehmbar und auf der äußeren Oberfläche der Wand der Stahlflasche aufgeklebt ist. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

36 Änderungen Teil 2 Auszug (II) Proben energetischer Stoffe für Prüfzwecke (UN 3223/UN 3224) Klassifizierung von Gegenständen als Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g. (neue UN-Nr bis 3548) Vorschriften für die Temperaturkontrolle selbstzersetzlicher und polymerisierender Stoffe z.t. verlagert auf neuen Abschnitt Neuregelungen für ammoniumnitrathaltige Düngemittel Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

37 Änderungen Teil 2 Auszug (II) Neuregelung zur Klassifizierung von Gemischen für ätzende Stoffe der Klasse 8 Neue Anforderungen für Lithiumbatterien (u.a. Hybridbatterien und neue UN 3536 Lithiumbatterien in Güterbeförderungseinheiten eingebaut i.v.m. SV 389) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

38 Änderungen Teil 3 Auszug (I) Überarbeitung der Angaben zur richtigen Versandbezeichnung, u.a. auch bei stabilisierten und temperaturkontrollierten Gütern Tabelle A, Kapitel 3.2 wird durch 14 neue UN-Nummern ergänzt (UN ) Diverse kleinere Änderungen in der Gefahrgutstofftabelle A UN 3363 neu benannt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

39 Änderungen Teil 3 Auszug (II) Aufgehobene Sondervorschriften: - SV 186 Ammoniumnitratgehaltbestimmung - SV 312 zu Fahrzeugen UN-Nummer SV 385 zu Fahrzeugen mit Antrieb durch Verbrennungsmotoren, Brennstoffzellen, entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gas Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

40 Änderungen Teil 3 Auszug (III) Neue Sondervorschriften (I): - SV 193 ammoniumnitrathaltige Mehrnährstoffdüngemittel - SV 301 Maschinen oder Geräte mit Gefahrgut als Rückstand oder Bestandteil - SV 307 Ammoniumnitrathaltige Düngemittel - SV 387 Lithiumbatterien als Zuordnung UN 3090 oder UN SV 388 Fahrzeuge gemäß UN 3166 mit Antrieb durch Verbrennungsmotoren, Brennstoffzellen, entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gas Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

41 Änderungen Teil 3 Auszug (IV) Neue Sondervorschriften (II): - SV 389 Güterbeförderungseinheiten mit Einbau von Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien - SV 392 Beförderung von Gasspeichersystemen für Einbau in Kfz. ausgelegt oder zugelassen - SV 670 Verfahrensweise zu Lithiumzellen und - batterien in Geräten von privaten Haushalten im Zusammenhang mit der Entsorgung/dem Recycling pp. - SV 671 Chemietestsätze in Fahrzeugen (Freistellungsmengen) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

42 Änderungen Teil 3 Auszug (V) Neue Sondervorschriften (III): - SV 672 Maschinen und Geräte im Zusammenhang mit SV SV 674 Prüfanforderungen an wiederkehrende Prüfung von umformten Flaschen Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

43 Änderungen Teil 3 Auszug (VI) Geänderte Sondervorschriften: (I) - SV 188 Lithiumbatterien - SV 251 UN 3316 Chemietestsätze - SV 307 ammoniumnitrathaltige Düngemittel - SV 363 Motoren oder Maschinen (Beförderungspapiereintrag, orangefarbene Tafeln, Tunnelbeschränkung) - SV 376 beschädigte oder defekte Lithiumbatterien i.v.m. Verpackungsanweisungen P 911 und LP SV 636 geänderte Anforderungen an Lithiumbatterien zur Entsorgung oder zum Recycling - SV 660 Beförderung von Gasspeichersystemen - SV 666 als Ladung beförderte Fahrzeuge oder batteriebetriebene Geräte i.v.m. SV 388 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

44 Änderung Änderungen Teil 3 Wenn unter einer einzelnen UN-Nummer eine Kombination mehrerer unterschiedlicher offizieller Benennungen für die Beförderung aufgeführt ist und diese durch und oder oder in Kleinbuchstaben oder durch Kommas getrennt sind, darf im Beförderungspapier oder auf den Kennzeichen des Versandstücks nur die zutreffendste offizielle Benennung für die Beförderung angegeben werden. Zum Beispiel UN 1263 Farbe (einschließlich ) oder Farbzubehörstoffe (einschließlich Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

45 Änderung/Ergänzung Änderungen Teil 3 Spalte (15) Beförderungskategorie/Tunnelbeschränkungscode Diese Spalte enthält im oberen Teil der Zelle eine Ziffer, welche die Beförderungskategorie angibt, der der Stoff oder Gegenstand für Zwecke der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden, zugeordnet ist (siehe Unterabschnitt ). Die Angabe bedeutet, dass keine Beförderungskategorie zugeordnet wurde. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

46 Änderungen Teil 3 Sondervorschrift 660 NEU Bei der Beförderung von Gasspeichersystemen, die für den Einbau in Kraftfahrzeugen ausgelegt und zugelassen sind und dieses Gas enthalten, zur Entsorgung, zum Recycling, zur Reparatur, zur Prüfung, zur Wartung oder vom Herstellungsort zum Fahrzeugmontagewerk müssen die Vorschriften des Unterabschnitts (Verpackungsvorschriften) und des Kapitels 6.2 (Bau-/Prüfvorschriften Druckgefäße) nicht angewendet werden, Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

47 Sondervorschrift 660 Änderungen Teil 3 vorausgesetzt, die Bedingungen der Sondervorschrift 392 werden erfüllt. Dies gilt auch für Gemische von Gasen, die der Sondervorschrift 392 unterliegen, mit Gasen der Gruppe A, die dieser Sondervorschrift unterliegen. Hinweis: Sondervorschrift 392 ist neu in das ADR gekommen und behandelt umfangreich die Beförderung von Gasspeichersystemen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

48 Änderungen Teil 3 Neue UN-Nummern Benennung und Beschreibung des Gutes UN- Nummer GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ÄTZENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FESTEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FLÜSSIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE EINEN GIFTIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE EINEN SELBSTENTZÜNDLICHEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. GEGENSTÄNDE, DIE EINEN STOFF ENTHALTEN, DER IN BERÜHRUNG MIT WASSER ENTZÜNDBARE GASE ENTWICKELT, N.A.G Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

49 Änderungen Teil 3 Neue UN-Nummern Benennung und Beschreibung des Gutes UN- Nummer GEGENSTÄNDE, DIE ENTZÜNDBARES GAS ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE NICHT ENTZÜNDBARES, NICHT GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE ORGANISCHES PEROXID ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER ENTHALTEN, N.A.G GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien 3536 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

50 Änderungen Teil 4 Auszug (I) Verwendungsmöglichkeit von in Nicht-ADR-Staaten zugelassenen Verpackungen in ADR-Vertragsstaaten Überarbeitete Verpackungsanweisungen (Begriffsänderungen nicht berücksichtigt) - P 001, P 006, P 200, P 620, P 801, P P 903, P 904 (UN 3245), P 908, P 909, P 910 (Lithiumbatterien) - P 520 im Zusammenhang mit Sondervorschrift PP 94 und PP 95 - IBC 520 (organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe des Typs F) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

51 Änderungen Teil 4 Auszug (II) - LP 902 (UN 3268 Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung) - LP 903 (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 u. 3481) Lithiumbatterien - LP 904 beschädigte/defekte Lithiumbatterien (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481) - LP 905 Produktionsserien von max. 100 Zellen/Batterien (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 u. 3481) - LP 906 beschädigte/defekte Lithiumbatterien (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481) mit hohem Reaktionsrisiko Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

52 Änderungen Teil 4 Auszug (III) Neue Verpackungsanweisungen: - P 907 (zur UN 3363 gefährliche Güter in Maschinen und Geräte) - P 911 (Lithiumbatterien) - LP 03 (UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die Gefahrgut enthalten) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

53 Änderungen Teil 4 Auszug (IV) Sondervorschrift MP 24 (überarbeitete Stofftabelle) Überarbeitete Tankanweisungen: - T 23 für ortsbewegliche Tanks für selbstzersetzliche Stoffe (Kl. 4.1) und organische Peroxide (Kl. 5.2) - TP 10 Zuführung von ortsbewegliche Tank nach Fristablauf zur nächsten vorgeschriebenen Prüfung Vorgeschriebene Tankcodierungen für bestimmte Stoffe Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

54 Änderungen Teil 4 Auszug (V) Neue Sondervorschriften für ADR Tanks - TU42 (Hinweise zu Tankkörperlegierungen) - TU43 (Hinweise zur Fristüberziehung i.v.m. Tankauskleidungsprüfungen) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

55 Änderungen Teil 5 Auszug (I) Hinweise zur Nutzung von GHS-Kennzeichnungsetiketten Erweiterung um Bergungsgroßverpackungen Anforderungen zu Versandstückkennzeichen bei Versandstücken Klasse 1 Erweiterung der Kennzeichnungspflicht für bestimmte Maschinen oder Geräte mit gegenüberliegenden Ausrichtungspfeilen ( ) Neufassung der Bezettelung von Gegenständen die gefährliche Güter enthalten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

56 Änderungen Teil 5 Auszug (II) Klarstellung zum Aussehen von Gefahrzetteln auch bei Verkleinerungen Neue Tabelle mit Übersicht der Gefahrzettelmuster, ergänzt durch jeweilige Hinweise zu Unterklasse/Kategorie, Symbol und Farbe des Symbols, Hintergrund, Ziffer in der unteren Ecken (und Farbe der Ziffer), Gefahrzettelmuster und Bemerkung Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

57 5.2 Kennzeichnung und Bezettelung Ergänzung mit neuer Bem. 2 ; bisherige Bemerkung wird Bem In Übereinstimmung mit dem GHS sollte ein nach dem ADR nicht vorgeschriebenes GHS- Piktogramm während der Beförderung nur als vollständiges GHS-Kennzeichnungsetikett und nicht eigenständig erscheinen (siehe Absatz des GHS). 57 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

58 Ausrichtungspfeile Änderungen Teil 5 Sofern in Absatz nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten, Einzelverpackungen, die mit Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sind, Kryo-Behälter zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase und Abbildung Abbildung Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

59 Änderungen Teil 5 Auszug (III) Großzettelanbringung, Anbringung orangefarbener Tafeln und Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe auch für Schüttgut-Container geregelt Witterungsbeständigkeit für Kennzeichen für die Beförderung bei erhöhter Temperatur Klarstellung Beförderungspapiereintrag für Mengen unterhalb Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

60 Ausrichtungspfeile Änderungen Teil 5 Maschinen oder Geräte, die flüssige gefährliche Güter enthalten, wenn sichergestellt werden muss, dass die flüssigen gefährlichen Güter in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben (siehe Kapitel 3.3 Sondervorschrift 301),. Abbildung Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

61 Änderungen Teil 5 Kennzeichnung Bergungsverpackungen Unterabschnitt Bergungsverpackungen, einschließlich Bergungsgroßverpackungen, und Bergungsdruckgefäße sind zusätzlich mit dem Kennzeichen BERGUNG zu versehen. Die Buchstabenhöhe des Kennzeichens BERGUNG muss mindestens 12 mm sein. Bergung Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

62 Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Gefahrzettel Neuer Absatz : Besondere Vorschriften für die Bezettelung von Gegenständen, die gefährliche Güter enthalten und die unter den UN-Nummern 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 und 3548 befördert werden Hinweis: Betrifft Gegenstände mit Gefahrgut Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

63 Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Gefahrzettel Neuer Absatz : Versandstücke, die Gegenstände enthalten, oder Gegenstände, die unverpackt befördert werden, müssen gemäß Unterabschnitt mit Gefahrzetteln versehen sein, welche die gemäß Abschnitt festgestellten Gefahren wiedergeben, mit der Ausnahme, dass für Gegenstände, die zusätzlich Lithiumbatterien enthalten, ein Kennzeichen für Lithiumbatterien oder ein Gefahrzettel nach Muster 9A nicht erforderlich ist Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

64 Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Ausrichtungspfeile Neuer Absatz : Wenn sichergestellt werden muss, dass Gegenstände, die flüssige gefährliche Güter enthalten, in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben, müssen, sofern möglich, Ausrichtungspfeile gemäß den Vorschriften des Absatzes mindestens auf zwei gegenüberliegenden senkrechten Seiten des Versandstücks oder des unverpackten Gegenstands angebracht und sichtbar sein, wobei die Pfeile korrekt nach oben zeigen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

65 Änderung Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die Abmessungen proportional reduziert werden, sofern die Symbole und die übrigen Elemente des Gefahrzettels deutlich sichtbar bleiben. Die Linie innerhalb des Rands muss in einem Abstand von 5 mm zum Rand des Gefahrzettels verbleiben. Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen. Für Flaschen müssen die Abmessungen den Vorschriften des Absatzes entsprechen. Die Abmessungen der Gefahrzettel für Flaschen müssen den Vorschriften des Absatzes entsprechen. Innenlinie so nicht erforderlich Proportionale Verkleinerung der Innenlinie Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

66 Änderung (I) Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

67 67 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

68 68 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

69 69 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

70 70 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

71 71 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

72 72 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

73 Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Gefahrzettel Gefahrzettel dürfen gemäß Absatz ADR geringe Abweichungen aufweisen. Dies gilt jetzt auch für Großzettel gemäß Absatz ADR. Die in den Absätzen Satz 2, Satz 3 und geregelten Abweichungen für Gefahrzettel gelten auch für Großzettel (Placards). Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

74 Änderungen Teil 5 Beförderungspapier Neue Bemerkung zum Absatz ADR Bem. 1 Bei beabsichtigter Anwendung des Unterabschnitts muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge und der berechnete Wert der gefährlichen Güter gemäß den Absätzen und im Beförderungspapier angegeben werden. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

75 Änderungen Teil 6 Auszug (I) Redaktionelle Änderungen Anpassung an geänderte Normen und Prüfvorgaben, insbesondere zu den Umschließungen des Kapitels 6.2 Geänderte Anforderungen an Schweißarbeiten Fallversuch von IBC wird neu formuliert Klarstellung zur Dokumentation im Prüfbericht zur Innendruckprüfung von bestimmten IBC Anforderungen an Flammensperren für Überdruck- und Unterdruckbelüftungseinrichtungen Verwendungsverbot von bestimmten Füllstandsanzeigern Ausführungen zu Bedingungen an Sicherheitsventile u.a. auch bei luftdicht verschlossenen Tanks Untersuchungspflicht von Schutzauskleidungen Anforderungen an Saug-Druck-Tanks für Abfälle Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

76 Änderungen Teil 7 Auszug (I) Benennung Sondervorschriften für die Temperaturkontrolle wird in Überschrift mit aufgenommen Neuer umfangreicher Abschnitt zur Temperaturkontrolle für die Beförderung selbstzersetzlicher Stoffe (Kl. 4.1), organischer Peroxide (Kl. 5.2) und anderer Stoffe Anpassung Sondervorschrift V8 an Abschnitt Hinweise zur Verwendung von flexiblem Schüttgut-Containern aus Nicht-ADR-/RID-Vertragsstaaten Ergänzende Hinweise zur Beförderung in loser Schüttung (Nutzungsmöglichkeit von BK-Containern ohne Tabellen-Spalteneintrag) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

77 Änderungen Teil 7 Auszug (II) Erweiterung der Kontrollpflichten nach bis auf Mitglieder der Fahrzeugbesatzung Anpassung der Fußnote (getrennt ADR/RID) hinsichtlich ergänzender Vorschriften zur Ladungssicherung gem Hinweise auf Anforderungen gem. Abschnitt bei bauartbedingt fehlenden Eckbeschlägen an bestimmten Umschließungen (Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, MEGC) Anpassung Sondervorschriften gem CV 20 und CV 21 an Temperaturkontrolle Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

78 Änderungen Teil 8 Auszug (I) Begriffsänderungen Anpassung an Normen Anpassung an Sonderregelungen zur Temperaturkontrolle Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

79 Änderungen Teil 9 Auszug (I) Anpassung Begriffsbestimmungen Fahrzeug FL Anpassung verschiedenster Normen Neuvermerk zur Zulassungsbescheinigung für explosive Stoffe in Tanks Anpassung von Vorschrift für Maßnahmen zur Vermeidung der Überschreitung der Kontrolltemperatur Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

80 Vielen Dank für das Interesse. Fragen/Anmerkungen? Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

81 Beförderung von Druckgaspackungen Das Versandstück 700 Spraydosen in 11 Kisten aus Pappe Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

82 Beförderung von Druckgaspackungen Der Inhalt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

83 Beförderung von Druckgaspackungen Der Inhalt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

84 Beförderung von Druckgaspackungen Die Beanstandungen Beförderer nicht auf LQ-Sendung hingewiesen Fehlende LQ-Kennzeichnung Versandstücke nicht verschlossen Maßnahmen: Rückführung zum Verlader Owi-Anzeige GGBefG Kostenbericht/GGkostV Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar

ADR / RID 2019 Ausgewählte Themenübersicht Zusammengestellt von Jörg Bolenius, DEKRA Akademie GmbH Bremen

ADR / RID 2019 Ausgewählte Themenübersicht Zusammengestellt von Jörg Bolenius, DEKRA Akademie GmbH Bremen Sofern keine anderen Termine genannt sind, gibt es eine allgemeine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2019 (RID = 5.4.1.1.12 beachten) Teil 1 Allgemeine Vorschriften RID: Hinweis auf OTIF-Checklisten für

Mehr

Gefahrgut 2019 Was kommt auf uns zu?

Gefahrgut 2019 Was kommt auf uns zu? Gefahrgut 2019 Was kommt auf uns zu? (C) Gerhard Haller, Mauren 2019 - Alle Rechte vorbehalten nicht immer alles wörtlich nehmen. Rechtsgrundlagen UN Empfehlungen 20. Ausgabe (2017) Recommendations on

Mehr

Erläuterungen zu den ADR-Änderungen 2019

Erläuterungen zu den ADR-Änderungen 2019 1. Übersicht Die Änderungsvorschläge zum ADR umfassen 116 Seiten (vgl. Dokument 1.1 «Änderungen ADR 2019»). Sie betreffen im Wesentlichen die folgenden zentralen Themen: Fachbegriffe und Definitionen:

Mehr

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166 Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in

Mehr

Gefährliche Güter. Stand 7/2017

Gefährliche Güter. Stand 7/2017 Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für

Mehr

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Gefahrguttransportvorschriften Straße ADR und Schiene RID Gefahrzettel Kapitel 5.2 Großzettel Kapitel 5.3 Stand: 23.10.2016 1 von 12 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305 < ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich

Mehr

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 < ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343 ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

zum Schweizer Gefahrguttag 2018

zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2018 ADR 2019 - Neuerungen Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil: 0172-8632537, Mail: jwerny@ibjw.de

Mehr

VCI Infoveranstaltung Wesentliche Änderungen ADR/RID 2019

VCI Infoveranstaltung Wesentliche Änderungen ADR/RID 2019 VCI Infoveranstaltung Wesentliche Änderungen ADR/RID 2019 /////////// Sabine Schultes Functional Lead Transport&Warehouse Safety 9.November 2018 Agenda Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5 Teil 6 Teil 7

Mehr

a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut:

a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut: BGBl. III - Ausgegeben am 7. Februar 2013 - Nr. 26 64 von 91 TEIL 5 Kapitel 5.1 5.1.2.1 a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut: Kapitel

Mehr

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue

Mehr

Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 28. März 2018

Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 28. März 2018 Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 28. März 2018 1. Informationen aus der Praxis für die Praxis 2. Ein Blick nach 2019 Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz

Mehr

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel

Mehr

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke 1 LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR 2017 20.09.2016 ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke Tabelle A in ADR 3.2 20.09.2016 ERFA - Verpackungen Blatt 2 Neues Batterie - Label 20.09.2016 ERFA

Mehr

Änderungen 2019 zum RID/ADR. Jochen Conrad

Änderungen 2019 zum RID/ADR. Jochen Conrad Änderungen 2019 zum RID/ADR Jochen Conrad Teil 1: Allgemeine Vorschriften Jochen Conrad Freistellungen 3 Freistellung gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1 b) entfällt wegen Aufnahme neuer Klassifizierungsvorschriften

Mehr

Kapitel Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut:

Kapitel Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut: BGBl. III - Ausgegeben am 31. Jänner 2017 - Nr. 12 69 von 95 Kapitel 5.1 5.1.2.1 Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut: a) Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter in der Umverpackung repräsentativen

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

Inhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5

Inhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1-3 1.1.1 Aufbau 1-3 1.1.2 Geltungsbereich 1-3 1.1.3 Freistellungen 1-3 1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften

Mehr

F +-$ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / & - $ & % 2 & /,$ B <? 2$, - %&- $ '. % # ++2 ' 2 -- & -$ H,+2 HF&/7$ &/,$ &&# -+ # $ 2 * 0$2

F +-$ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / & - $ & % 2 & /,$ B <? 2$, - %&- $ '. % # ++2 ' 2 -- & -$ H,+2 HF&/7$ &/,$ &&# -+ # $ 2 * 0$2 :8::+8$*;:$& " &->?@"/ $ A B$ A C>! >>D $ >E>A!CC>! > A 4$ 4 >E>A!CC>! ;>E>A!CC>!!! /F B$G :8:$ F +-$.,$&-,+ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / 8- # $22+I & - $ & % 2 & /,$ B

Mehr

In Anwendung seit dem

In Anwendung seit dem K.E. vom 11.06.2011 in Abänderung des K.E. vom 24.03.1997 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Verstöße in Sachen Gefahrgutbeförderung per Straße, mit

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder

Mehr

Verkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf

Verkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf 1 PHK Mario Gaede Rudolstädter Str. 83-85 10713 Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/4664 746 212 Fax: 030/4664 746 299 Mobil: 0160/98 22 96 08 Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de Weiterbildung für Gefahrgutbeauftragte

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Willkommen Neuerungen ADR/RID 2019

Willkommen Neuerungen ADR/RID 2019 Willkommen Neuerungen ADR/RID 2019 Begrüssung Referent: Dieter Zaugg Chemikant Umweltschutzbeauftragter NKS Gefahrgutbeauftragter Erwachsenenbildner SVEB1 Inhaber EcoServe International AG Tel. 062 837

Mehr

GiZ-Serviceportal VORGESCHRIEBENE KENNZEICHEN AUF VERSANDSTÜCKEN UND UMVERPACKUNGEN KENNZEICHNEN VON VERSANDSTÜCKEN. Teil 06b Seite 1 / 16

GiZ-Serviceportal VORGESCHRIEBENE KENNZEICHEN AUF VERSANDSTÜCKEN UND UMVERPACKUNGEN KENNZEICHNEN VON VERSANDSTÜCKEN. Teil 06b Seite 1 / 16 VORGESCHRIEBENE KENNZEICHEN AUF VERSANDSTÜCKEN UND UMVERPACKUNGEN 3 Teil 06b Seite 1 / 16 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften (nicht belegt)

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften (nicht belegt) Inhalt Inhaltsübersicht Aufbaukurs Tankwagenfahr er Vorwort.................................................... 5 Inhalt...................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften..............................

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die

Mehr

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Gefahrstoff Gefahrgut

Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP EINTRÄGE (Tabelle A ADR) Teil 1

Mehr

Änderungsentwürfe zu der dem ADN beigefügten Verordnung 1

Änderungsentwürfe zu der dem ADN beigefügten Verordnung 1 CCNR-ZKR/ADN/36 add. 1 Allgemeine Verteilung 30. August 2016 Or. ENGLISCH und FRANZÖSISCH VERWALTUNGSAUSSCHUSS DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN

Mehr

Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Teil 3 Verzeichnis

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen

Multilaterale Vereinbarungen Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung Linkliste... 13

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung Linkliste... 13 INHALTSVERZEICHNIS Seite Einleitung... 8 Linkliste... 13 EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF BINNENWASSERSTRASSEN... 15 ANLAGE ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN

Mehr

Gefahrgut Was kommt auf Sie zu?

Gefahrgut Was kommt auf Sie zu? Gefahrgut 2017 Was kommt auf Sie zu? Rechtsgrundlagen UN Empfehlungen 19. Ausgabe (2015) Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Model Regulations Nineteenth revised edition ADR 2017 24. ÄndV

Mehr

Arbeitskreis Gefahrgut am

Arbeitskreis Gefahrgut am Arbeitskreis Gefahrgut am 02.03.2017 Themen: (1) Absenderpflichten bei der Abfallbeförderung (2) Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen zur Entsorgung bzw. zur Wiederaufarbeitung Referent: Olaf

Mehr

RID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)

RID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) RID-Handbuch 2013 Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) Teil 1 Kapitel 1.1 1.1.1 Aufbau Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),

Mehr

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Seite 1 von 5 Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Inhalt: 1. Neue Kennzeichnung für Gefahrguttransporte 2. Verhalten der Fahrer nach Unfällen 3. Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug

Mehr

Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung = Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = UN-Nummer Größe: mindestens: 30 cm x 40 cm Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern. Im

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen

Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen 2019 WWW.LITHIUM-BATTERIE-SERVICE.DE Jürgen Werny Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, 81827 München

Mehr

Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung = Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = UN-Nummer Größe: mindestens: 30 cm x 40 cm Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern. Im

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015 Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Februar 2016 - Hinweis: Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 9.2.2016 BGBl. Teil I Seite 182

Mehr

Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017

Gefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017 An: Bundessparten Landessparten Transport und Verkehr Verkehrspolitische Abteilungen Länder CC: Abteilung für Rechtspolitik Abteilung für Bildungspolitik Bundessparte Transport und Verkehr Wiedner Hauptstraße

Mehr

IRS INTERNATIONAL RAILWAY SOLUTION. Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind. 1. Ausgabe,

IRS INTERNATIONAL RAILWAY SOLUTION. Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind. 1. Ausgabe, INTERNATIONAL RAILWAY SOLUTION IRS 40471-3 1. Ausgabe, 2019-1 Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind IRS 40471-3:2019 IRS einzuorden in den Abschnitt: IV - Betriebsführung Gültig

Mehr

ADR Auflage Taschenbuch. ca S. Paperback ISBN Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g

ADR Auflage Taschenbuch. ca S. Paperback ISBN Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g ADR 2015 11. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. ca. 1700 S. Paperback ISBN 978 3 86897 228 3 Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g Wirtschaft > Wirtschaftssektoren & Branchen: Allgemeines > Transport-

Mehr

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben MERKBLATT Gefahrguttransport Straße Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 1 von 6 Inhalt 1. Rechtsgrundlagen...

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April 2017 - Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Bekanntgabe Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März 2018 Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Einsatz elektronisches Beförderungspapier im Straßenverkehr Die

Mehr

See- und Luftfracht Update 2019

See- und Luftfracht Update 2019 See- und Luftfracht Update 2019 Mitter Safety Consulting / Basel / Switzerland 01.01.2017 30.06.2017 01.01.2018 01.01.2019 30.06.2019 31.12.2019 ADR/RID 2019 Ladungssicherung EN 12195 ADR 7.5.7.1 IMDG

Mehr

ADR 2019 Aus vielen Einzelteilen wird leider noch kein Ganzes! Änderungen für 2019 im Detail

ADR 2019 Aus vielen Einzelteilen wird leider noch kein Ganzes! Änderungen für 2019 im Detail ADR 2019 Aus vielen Einzelteilen wird leider noch kein Ganzes! Änderungen für 2019 im Detail Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz Tel.: 06131 / 16 22

Mehr

Vorschriften: Aufbau und Inhalt des ADR

Vorschriften: Aufbau und Inhalt des ADR Vorschriften: Aufbau und Inhalt des ADR Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 5 Vorschriften für den Versand Teil 2 Klassifizierung Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC),

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer UN 2794 UN 2795 UN 2800 UN 3028 Bezeichnung

Mehr

GiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN

GiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN FREIGRENZEN Freistellung je Beförderungseinheit bis 1000 Punkte Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR Teil 05 Seite 1 / 12 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2017 - Definition Auftraggeber des Absenders: Das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als

Mehr

Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015

Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015 Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015 Die Änderungsvorschläge für das ADR umfassen über 150 Seiten (vgl. Dokument 1.1 «Änderungen ADR 2015»). Die vorliegenden Erläuterungen beschränken sich auf die

Mehr

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ZUSAMMENFASSUNG

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ZUSAMMENFASSUNG (ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2017/28) 28. Juni 2017 Original: Englisch RID/ADR/ADN Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (Genf, 19. bis 29. September

Mehr

RID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID

RID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID 1/5 Multilaterale Sondervereinbarungen RID Nummer der Sondervereinbarung Titel RID 2/2014 Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2014 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von beschädigten oder

Mehr

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Notifikation Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der

Mehr

Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen)

Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) Multilaterale Vereinbarungen werden durch das ADR ausdrücklich vorgesehen. In deren Rahmen können die zuständigen Behörden unmittelbar unter sich vereinbaren,

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch

Mehr

Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4

Mehr

INFO BEFÖRDERUNG VON FAHRZEUGEN / MOTOREN / MASCHINEN / GERÄTEN SONDERVORSCHRIFT 363 ADR

INFO BEFÖRDERUNG VON FAHRZEUGEN / MOTOREN / MASCHINEN / GERÄTEN SONDERVORSCHRIFT 363 ADR BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO BEFÖRDERUNG VON FAHRZEUGEN / MOTOREN / MASCHINEN / GERÄTEN SONDERVORSCHRIFT 363 ADR AUSGABE 01.2017 COPYRIGHT LCS CONSULTING BERNHARD W. KÜNZI LCS CONSULTING

Mehr

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht.

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November 2016 - Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR- Übereinkommen

Mehr

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Gefahrguttransport Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Dipl.-Chem. Mirja Telgmann BG RCI, Fachbereich Technische Ausschüsse Gefahrguttransport, Mirja Telgmann 11.05.2011

Mehr

ADR Die wesentlichsten Änderungen Merkblatt. 2. Fassung

ADR Die wesentlichsten Änderungen Merkblatt. 2. Fassung ADR 2017 Die wesentlichsten Änderungen Merkblatt 2. Fassung 2016 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis 1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:

Mehr

Zentraler Verkehrsdienst 22 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf

Zentraler Verkehrsdienst 22 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf PHK Mario Gaede Rudolstädter Str. 83-85 10713 Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/4664 98 44 25 Fax: 030/4664 98 44 98 Mobil: 0160/98 22 96 08 Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de PHK Mario Gaede Gefahrguttag

Mehr

Änderungen ADR 07 betr. Tunnels

Änderungen ADR 07 betr. Tunnels Änderungen ADR 07 betr. Tunnels Deutsche Übersetzung der Dokumente ECE/TRANS/WP.15/186/Add.1 vom 24. Februar 2006 ECE/TRANS/WP.15/186/Add.1/Corr.1 vom 8. Juni 2006 Anmerkung Diese Dokument enthält die

Mehr

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019

Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019 Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019 10. und 11. Oktober 2018, Wirtschaftskammer Österreich Unterabschnitt 1.6.1.39 Übergangsvorschriften - Aufhebung

Mehr

5. Kennzeichnung von Versandstücken

5. Kennzeichnung von Versandstücken Inhaltsverzeichnis 1. Klassen und Verpackungsgruppen (Spalte 4)... 4 2. Begrenzte Mengen (Spalte 7)... 5 3. Beförderungskategorie/Höchstzulässige Gesamtmenge (Spalte 8)... 6 4. Beförderungspapier... 8

Mehr

Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 13. Juni 2018

Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 13. Juni 2018 Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 13. Juni 2018 Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz Tel.: 06131 / 16 22 97 Fax.: 06131 / 16 24 49 o. 16 17 22 97 E-Mail:

Mehr

Neuerungen ADR 2017 Die Änderungen im Detail (ausgenommen Lithiumbatterien)

Neuerungen ADR 2017 Die Änderungen im Detail (ausgenommen Lithiumbatterien) Gefahrguttag Schweiz 16.09.2016 Neuerungen ADR 2017 Die Änderungen im Detail (ausgenommen Lithiumbatterien) Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil:

Mehr

ÄNDERUNGEN IMDG CODE IMDG Code Amdt

ÄNDERUNGEN IMDG CODE IMDG Code Amdt ÄNDERUNGEN IMDG CODE 2019 IMDG Code Amdt. 39-18 IMDG CODE AMENDMENTS BIS 2021 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 38-16 39-18 40-20 HINWEIS Hier sind nur spezifischen Änderungen im IMDG Code dargestellt.

Mehr

1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I

1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I Monika Krautwurst Teil Allg. Vorschriften Teil 2 Klassifizierung I BB Güterverzeichnis, Teil 3 Freistellungs- und i Sondervorschriften ADR mit

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2015 - gültig bis 30.06.2017-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte sind

Mehr

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR 1. Definition Die Beförderung ungereinigter

Mehr

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN

INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN AUSGABE 02.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EINLEITUNG Lithium-Ionen-Batterien und Geräte

Mehr

Ab Verkehrssicherheitsdienst 22

Ab Verkehrssicherheitsdienst 22 Ab 1.1.2017 Verkehrssicherheitsdienst 22 PHK Mario Gaede Rudolstädter Str. 83-85 10713 Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/4664 746 212 neu Fax: 030/4664 746 299 neu Mobil: 0160/98 22 96 08 Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de

Mehr

Neuerungen ADR/RID 2017

Neuerungen ADR/RID 2017 Willkommen Neuerungen ADR/RID 2017 Grundlagen 19. überarbeitete Fassung der UN-Modellvorschriften angenommene Texte des RID-Fachausschusses notifizierte Änderungstexte aus der WP 15 überarbeitete Ausgabe

Mehr

Informationsveranstaltung IHK Hagen ADR 2019

Informationsveranstaltung IHK Hagen ADR 2019 Informationsveranstaltung IHK Hagen ADR 2019 Aus vielen Einzelteilen wird leider noch kein Ganzes Änderungen für 2019 im Detail Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Mehr

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte

Mehr

Kapitel 1.6 Übergangsvorschriften

Kapitel 1.6 Übergangsvorschriften Kapitel 1.6 Übergangsvorschriften 1.6.1 Verschiedenes 1.6.1.1 [Weitergeltung ADN] Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Stoffe und Gegenstände des ADN in Schiffen bis zum 30. Juni 2017 nach

Mehr

In Absatz a) am Anfang des letzten Unterabsatzes (vor Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck UMVERPACKUNG ) folgenden Satz einfügen:

In Absatz a) am Anfang des letzten Unterabsatzes (vor Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck UMVERPACKUNG ) folgenden Satz einfügen: BGBl. III - Ausgegeben am 16. Jänner 2015 - Nr. 8 116 von 150 Kapitel 5.1 5.1.2.1 In Absatz a) am Anfang des letzten Unterabsatzes (vor Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck UMVERPACKUNG ) folgenden Satz

Mehr

Mitarbeiterschulung Gefahrgut

Mitarbeiterschulung Gefahrgut Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN

Mehr

Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275)

Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275) Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Mai 2016 - Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275) Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) Änderung vom 7. Dezember 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt

Mehr