Verkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf
|
|
- Robert Messner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 PHK Mario Gaede VSD 2 Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/ /01 Fax: 030/ Mobil: 0160/ Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
2 Was haben wir heute vor? Wechselbrücken und Gefahrgut/Anwendbarkeit Abschnitt Missachtung Verkehrszeichen und Folgen Änderung nationaler Vorschriften ADR 2019 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
3 Wechselbrücken und Gefahrgut Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
4 Wechselbrücken und Gefahrgut Wechselbrücke = Container? Abschnitt ADR: Container ein Beförderungsgerät Ein Wechselaufbau (Wechselbehälter) ist ein Container, der laut der europäischen Norm EN 283:1991 folgende Besonderheiten aufweist: er ist hinsichtlich der mechanischen Festigkeit ausschließlich für die Beförderung mit Wagen oder Fahrzeugen im Land- und Fährverkehr ausgelegt, er ist nicht stapelbar, er kann von Fahrzeugen mit bordeigenen Mitteln auf Stützbeinen abgesetzt und wieder aufgenommen werden. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
5 Wechselbrücken und Gefahrgut Abschnitt ADR - Geeignetheit Großcontainer dürfen für die Beförderung nur verwendet werden, wenn diese in bautechnischer Hinsicht geeignet sind. In bautechnischer Hinsicht geeignet bedeutet, dass die Bauelemente des Containers, wie obere und untere seitliche Längsträger, obere und untere Querträger, Türschwelle und Türträger, Bodenquerträger, Eckpfosten und Eckbeschläge, keine größeren Beschädigungen aufweisen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
6 Wechselbrücken und Gefahrgut Beispiele Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
7 Wechselbrücken und Gefahrgut Beispiele Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
8 Wechselbrücken und Gefahrgut Beispiele Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
9 Wechselbrücken und Gefahrgut Beförderungsarten Abschnitt gilt bei Beförderungen in begrenzten Mengen (LQ) - Abschnitt ADR In derartigen begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter, die den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen, unterliegen keinen anderen Vorschriften des ADR mit Ausnahme der entsprechenden Vorschriften von: g) Teil 7 Kapitel 7.1 sowie Abschnitte 7.2.1, 7.2.2, Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
10 Wechselbrücken und Gefahrgut Beförderungsarten Abschnitt gilt bei der Beförderung unterhalb der Höchstzulässigen Gesamtmenge (1000-Punkteregelung) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
11 Wechselbrücken und Gefahrgut Streitpunkte o Gilt der Abschnitt ADR für Wechselbrücken unterschiedliche Meinungen bei Behörden und Betroffenen? o Ist das Dach ein Bauteil eines Containers? Lösungsansatz: - wurde beim ERFA GGKontrollV im Dezember 2018 diskutiert - Zur Klärung an die AG Beförderung abgegeben Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
12 Verkehrszeichen sind keine Empfehlungen, sondern verbindliche Regelungen Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
13 Warnung Verkehrsregeln beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
14 Warnung Verkehrsregeln beachten Rechtsfolge: Geldbuße 1 Punkt 2 Monate Fahrverbot Vom 1. Juli 2018 bis 1. Oktober 2018 gab es 266 Feststellungen Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
15 Warnung Verkehrszeichen beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
16 Warnung Verkehrsregeln beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
17 Warnung Verkehrsregeln beachten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
18 Änderungen nationaler Vorschriften Änderung in GGVSEB GGAV GbV GGKostV RSEB Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
19 Änderungen GGVSEB - Ausblick Anpassung an das neue ADR 2 bis 5; keine Änderungen 6 bis 16; redaktionelle Änderungen, Neuregelungen, Anpassung an ADR bis 34; Anpassung an das ADR 2019, teilweise neue Verantwortlichkeiten Neuer 36 b) GGVSEB; Beförderung erwärmter flüssiger Stoffe i.v.m. neuer Anlage 3 Neue Anlage 3 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
20 Änderungen GGVSEB - Ausblick 38 GGVSEB Übergangsvorschrift zur Anwendung der GGVSEB bis 30. Juni 2019 Weitere Gültigkeit der Anlage 2 Nr. 2.1 b) für Geräte und Maschinen bei Anwendung der Übergangsvorschrift ADR Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
21 Gefahrgutfortbildung/ADR 2019 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
22 Übergangsvorschrift Darf noch bis angewendet werden Gültig seit Anwendung spätestens Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Stoffe und Gegenstände des ADR/RID bis zum 30. Juni 2019 nach den bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Vorschriften des ADR/RID befördert werden. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
23 Ablauf von Übergangsvorschriften ADR-Schein Zum keine ADR-Scheine in Papierform/nur noch ADR-Karten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
24 Ablauf von Übergangsvorschriften Kennzeichnung Gasflaschen Bei Stahlflaschen mit Gas (Fassungsraum mehr als 60 Liter) muss seit dem 30. Juni 2018 die Schriftgröße der UN- Nummer mindestens 12 mm betragen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
25 Ablauf von Übergangsvorschriften Schriftliche Weisungen Seit dem darf nur noch die Version des ADR 2017 verwendet werden Erkennbar an den zwei Gefahrzettel in der Klasse 9 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
26 Ablauf von Übergangsvorschriften Kennzeichnung Versandstück Lithium-Batterien ACHTUNG: Seit ist dieses Kennzeichen mit der entsprechenden UN-Nr. und Telefonnummer Pflicht Hinweis: Siehe Sondervorschrift 188 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
27 Ablauf von Übergangsvorschriften Kennzeichnung Versandstück Lithium-Batterien Betrifft die UN-Nummer 3090, 3091, 3480 und 3481 Seit ist Gefahrzettelmuster 9 nicht mehr für diese vier UN-Nummern verwendbar, sondern nur noch Muster 9A. Hinweis: Muster 9A ist nicht als Großzettelmuster für die Kennzeichnung von Fahrzeugen oder Umschließungen, wie z.b. Containern, anwendbar, sondern hierfür ist weiterhin Großzettelmuster Nr. 9. zu verwenden Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
28 Wenn ein Polizist privat über Internet bestellt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
29 Wenn ein Polizist privat über Internet bestellt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
30 Änderungen Teil 1- Auszug (I) Freistellung b) wird aufgehoben und über 12 neue UN-Nummern UN 3537 bis UN 3545 i.v.m. Sondervorschriften 301 und 672 geregelt Tabelle wird in Beförderungskategorien 0 und 4 neuen UN-Nummern angepasst und frühere Bruttomasse neu definiert Konkretisierung berechneter Wert von 1000 Zu-/Nachlaufregelung See/Luft wird um Schüttgut-Container erweitert Im Huckepackverkehr erfolgt Beförderungspapierergänzung Erweiterung/Änderung der Pflichten/Verantwortlichkeiten beim Beförderer und Befüller Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
31 Änderungen Teil 1- Auszug (II) Begriffsbestimmungen werden konkretisiert und neue hinzugefügt Kapitel 1.6: umfangreiche Übergangsvorschriften enden durch Fristablauf; neue ergeben sich im Zusammenhang mit geänderten/neuen Sondervorschriften, z.b. SV 388, 669 für Fahrzeuge; Gefahrgutbeauftragtenbestellung für den Absender Neuregelungen zur Ausdehnung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte Anpassung Tunnelkategorien Kapitel 1.10: Erweiterung der Behördenbefugnisse bezüglich Inkraftsetzung weiterer ergänzender Sicherungsvorschriften Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
32 Änderungen Teil 1 Geräte und Maschinen b) Die Freistellung für Geräte und Maschinen wird gestrichen. Dafür werden neue UN-Nummer mit entsprechenden Sondervorschriften eingeführt. Betrifft UN 3363 Überführung in neue Sondervorschriften 301 und 672 ( Kap. 3.3 ADR/RID) Übergangsvorschrift bis Hinweis: Folgeänderungen in Kapitel 3.2 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
33 Änderungen Teil 1 Tabelle der Höchstzulässigen Gesamtmenge redaktionelle Änderung/Klarstellung: Für Gegenstände die Gesamtmasse in kg der Gegenstände ohne Verpackung redaktionelle Änderung: einen berechneten Wert von 1000 nicht überschreiten. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
34 Änderungen Teil 1 Begriffsdefinitionen ADR (Auszug) Druckfass/Flasche/Kryo-Behälter und Flaschenbündel redaktionelle Änderung: mit Wasser ausgeliterter Fassungsraum NEU: Durchmesser (für Tankkörper von Tanks) Der innere Durchmesser des Tankkörpers Kontrolltemperatur redaktionelle Änderung: der selbstzersetzliche Stoff oder der polymerisierende Stoff Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
35 Änderungen Teil 1 Begriffsdefinitionen ADR (Auszug) NEU: Umformte Flasche: Eine Flasche zur Beförderung von Flüssiggas mit einem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von höchstens 13 Litern aus einer beschichteten geschweißten Innenflasche aus Stahl mit einem Schutzgehäuse, das aus einer Umformung aus Schaumstoff besteht, die nicht abnehmbar und auf der äußeren Oberfläche der Wand der Stahlflasche aufgeklebt ist. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
36 Änderungen Teil 2 Auszug (II) Proben energetischer Stoffe für Prüfzwecke (UN 3223/UN 3224) Klassifizierung von Gegenständen als Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g. (neue UN-Nr bis 3548) Vorschriften für die Temperaturkontrolle selbstzersetzlicher und polymerisierender Stoffe z.t. verlagert auf neuen Abschnitt Neuregelungen für ammoniumnitrathaltige Düngemittel Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
37 Änderungen Teil 2 Auszug (II) Neuregelung zur Klassifizierung von Gemischen für ätzende Stoffe der Klasse 8 Neue Anforderungen für Lithiumbatterien (u.a. Hybridbatterien und neue UN 3536 Lithiumbatterien in Güterbeförderungseinheiten eingebaut i.v.m. SV 389) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
38 Änderungen Teil 3 Auszug (I) Überarbeitung der Angaben zur richtigen Versandbezeichnung, u.a. auch bei stabilisierten und temperaturkontrollierten Gütern Tabelle A, Kapitel 3.2 wird durch 14 neue UN-Nummern ergänzt (UN ) Diverse kleinere Änderungen in der Gefahrgutstofftabelle A UN 3363 neu benannt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
39 Änderungen Teil 3 Auszug (II) Aufgehobene Sondervorschriften: - SV 186 Ammoniumnitratgehaltbestimmung - SV 312 zu Fahrzeugen UN-Nummer SV 385 zu Fahrzeugen mit Antrieb durch Verbrennungsmotoren, Brennstoffzellen, entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gas Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
40 Änderungen Teil 3 Auszug (III) Neue Sondervorschriften (I): - SV 193 ammoniumnitrathaltige Mehrnährstoffdüngemittel - SV 301 Maschinen oder Geräte mit Gefahrgut als Rückstand oder Bestandteil - SV 307 Ammoniumnitrathaltige Düngemittel - SV 387 Lithiumbatterien als Zuordnung UN 3090 oder UN SV 388 Fahrzeuge gemäß UN 3166 mit Antrieb durch Verbrennungsmotoren, Brennstoffzellen, entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gas Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
41 Änderungen Teil 3 Auszug (IV) Neue Sondervorschriften (II): - SV 389 Güterbeförderungseinheiten mit Einbau von Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien - SV 392 Beförderung von Gasspeichersystemen für Einbau in Kfz. ausgelegt oder zugelassen - SV 670 Verfahrensweise zu Lithiumzellen und - batterien in Geräten von privaten Haushalten im Zusammenhang mit der Entsorgung/dem Recycling pp. - SV 671 Chemietestsätze in Fahrzeugen (Freistellungsmengen) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
42 Änderungen Teil 3 Auszug (V) Neue Sondervorschriften (III): - SV 672 Maschinen und Geräte im Zusammenhang mit SV SV 674 Prüfanforderungen an wiederkehrende Prüfung von umformten Flaschen Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
43 Änderungen Teil 3 Auszug (VI) Geänderte Sondervorschriften: (I) - SV 188 Lithiumbatterien - SV 251 UN 3316 Chemietestsätze - SV 307 ammoniumnitrathaltige Düngemittel - SV 363 Motoren oder Maschinen (Beförderungspapiereintrag, orangefarbene Tafeln, Tunnelbeschränkung) - SV 376 beschädigte oder defekte Lithiumbatterien i.v.m. Verpackungsanweisungen P 911 und LP SV 636 geänderte Anforderungen an Lithiumbatterien zur Entsorgung oder zum Recycling - SV 660 Beförderung von Gasspeichersystemen - SV 666 als Ladung beförderte Fahrzeuge oder batteriebetriebene Geräte i.v.m. SV 388 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
44 Änderung Änderungen Teil 3 Wenn unter einer einzelnen UN-Nummer eine Kombination mehrerer unterschiedlicher offizieller Benennungen für die Beförderung aufgeführt ist und diese durch und oder oder in Kleinbuchstaben oder durch Kommas getrennt sind, darf im Beförderungspapier oder auf den Kennzeichen des Versandstücks nur die zutreffendste offizielle Benennung für die Beförderung angegeben werden. Zum Beispiel UN 1263 Farbe (einschließlich ) oder Farbzubehörstoffe (einschließlich Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
45 Änderung/Ergänzung Änderungen Teil 3 Spalte (15) Beförderungskategorie/Tunnelbeschränkungscode Diese Spalte enthält im oberen Teil der Zelle eine Ziffer, welche die Beförderungskategorie angibt, der der Stoff oder Gegenstand für Zwecke der Freistellungen in Zusammenhang mit Mengen, die je Beförderungseinheit befördert werden, zugeordnet ist (siehe Unterabschnitt ). Die Angabe bedeutet, dass keine Beförderungskategorie zugeordnet wurde. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
46 Änderungen Teil 3 Sondervorschrift 660 NEU Bei der Beförderung von Gasspeichersystemen, die für den Einbau in Kraftfahrzeugen ausgelegt und zugelassen sind und dieses Gas enthalten, zur Entsorgung, zum Recycling, zur Reparatur, zur Prüfung, zur Wartung oder vom Herstellungsort zum Fahrzeugmontagewerk müssen die Vorschriften des Unterabschnitts (Verpackungsvorschriften) und des Kapitels 6.2 (Bau-/Prüfvorschriften Druckgefäße) nicht angewendet werden, Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
47 Sondervorschrift 660 Änderungen Teil 3 vorausgesetzt, die Bedingungen der Sondervorschrift 392 werden erfüllt. Dies gilt auch für Gemische von Gasen, die der Sondervorschrift 392 unterliegen, mit Gasen der Gruppe A, die dieser Sondervorschrift unterliegen. Hinweis: Sondervorschrift 392 ist neu in das ADR gekommen und behandelt umfangreich die Beförderung von Gasspeichersystemen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
48 Änderungen Teil 3 Neue UN-Nummern Benennung und Beschreibung des Gutes UN- Nummer GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ÄTZENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FESTEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDBAREN FLÜSSIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. GEGENSTÄNDE, DIE EINEN ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE EINEN GIFTIGEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE EINEN SELBSTENTZÜNDLICHEN STOFF ENTHALTEN, N.A.G. GEGENSTÄNDE, DIE EINEN STOFF ENTHALTEN, DER IN BERÜHRUNG MIT WASSER ENTZÜNDBARE GASE ENTWICKELT, N.A.G Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
49 Änderungen Teil 3 Neue UN-Nummern Benennung und Beschreibung des Gutes UN- Nummer GEGENSTÄNDE, DIE ENTZÜNDBARES GAS ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE NICHT ENTZÜNDBARES, NICHT GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE ORGANISCHES PEROXID ENTHALTEN, N.A.G GEGENSTÄNDE, DIE VERSCHIEDENE GEFÄHRLICHE GÜTER ENTHALTEN, N.A.G GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT, Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien 3536 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
50 Änderungen Teil 4 Auszug (I) Verwendungsmöglichkeit von in Nicht-ADR-Staaten zugelassenen Verpackungen in ADR-Vertragsstaaten Überarbeitete Verpackungsanweisungen (Begriffsänderungen nicht berücksichtigt) - P 001, P 006, P 200, P 620, P 801, P P 903, P 904 (UN 3245), P 908, P 909, P 910 (Lithiumbatterien) - P 520 im Zusammenhang mit Sondervorschrift PP 94 und PP 95 - IBC 520 (organische Peroxide und selbstzersetzliche Stoffe des Typs F) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
51 Änderungen Teil 4 Auszug (II) - LP 902 (UN 3268 Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung) - LP 903 (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 u. 3481) Lithiumbatterien - LP 904 beschädigte/defekte Lithiumbatterien (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481) - LP 905 Produktionsserien von max. 100 Zellen/Batterien (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 u. 3481) - LP 906 beschädigte/defekte Lithiumbatterien (UN-Nummern 3090, 3091, 3480 und 3481) mit hohem Reaktionsrisiko Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
52 Änderungen Teil 4 Auszug (III) Neue Verpackungsanweisungen: - P 907 (zur UN 3363 gefährliche Güter in Maschinen und Geräte) - P 911 (Lithiumbatterien) - LP 03 (UN 3537 bis UN 3548 Gegenstände, die Gefahrgut enthalten) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
53 Änderungen Teil 4 Auszug (IV) Sondervorschrift MP 24 (überarbeitete Stofftabelle) Überarbeitete Tankanweisungen: - T 23 für ortsbewegliche Tanks für selbstzersetzliche Stoffe (Kl. 4.1) und organische Peroxide (Kl. 5.2) - TP 10 Zuführung von ortsbewegliche Tank nach Fristablauf zur nächsten vorgeschriebenen Prüfung Vorgeschriebene Tankcodierungen für bestimmte Stoffe Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
54 Änderungen Teil 4 Auszug (V) Neue Sondervorschriften für ADR Tanks - TU42 (Hinweise zu Tankkörperlegierungen) - TU43 (Hinweise zur Fristüberziehung i.v.m. Tankauskleidungsprüfungen) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
55 Änderungen Teil 5 Auszug (I) Hinweise zur Nutzung von GHS-Kennzeichnungsetiketten Erweiterung um Bergungsgroßverpackungen Anforderungen zu Versandstückkennzeichen bei Versandstücken Klasse 1 Erweiterung der Kennzeichnungspflicht für bestimmte Maschinen oder Geräte mit gegenüberliegenden Ausrichtungspfeilen ( ) Neufassung der Bezettelung von Gegenständen die gefährliche Güter enthalten Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
56 Änderungen Teil 5 Auszug (II) Klarstellung zum Aussehen von Gefahrzetteln auch bei Verkleinerungen Neue Tabelle mit Übersicht der Gefahrzettelmuster, ergänzt durch jeweilige Hinweise zu Unterklasse/Kategorie, Symbol und Farbe des Symbols, Hintergrund, Ziffer in der unteren Ecken (und Farbe der Ziffer), Gefahrzettelmuster und Bemerkung Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
57 5.2 Kennzeichnung und Bezettelung Ergänzung mit neuer Bem. 2 ; bisherige Bemerkung wird Bem In Übereinstimmung mit dem GHS sollte ein nach dem ADR nicht vorgeschriebenes GHS- Piktogramm während der Beförderung nur als vollständiges GHS-Kennzeichnungsetikett und nicht eigenständig erscheinen (siehe Absatz des GHS). 57 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
58 Ausrichtungspfeile Änderungen Teil 5 Sofern in Absatz nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten, Einzelverpackungen, die mit Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sind, Kryo-Behälter zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase und Abbildung Abbildung Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
59 Änderungen Teil 5 Auszug (III) Großzettelanbringung, Anbringung orangefarbener Tafeln und Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe auch für Schüttgut-Container geregelt Witterungsbeständigkeit für Kennzeichen für die Beförderung bei erhöhter Temperatur Klarstellung Beförderungspapiereintrag für Mengen unterhalb Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
60 Ausrichtungspfeile Änderungen Teil 5 Maschinen oder Geräte, die flüssige gefährliche Güter enthalten, wenn sichergestellt werden muss, dass die flüssigen gefährlichen Güter in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben (siehe Kapitel 3.3 Sondervorschrift 301),. Abbildung Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
61 Änderungen Teil 5 Kennzeichnung Bergungsverpackungen Unterabschnitt Bergungsverpackungen, einschließlich Bergungsgroßverpackungen, und Bergungsdruckgefäße sind zusätzlich mit dem Kennzeichen BERGUNG zu versehen. Die Buchstabenhöhe des Kennzeichens BERGUNG muss mindestens 12 mm sein. Bergung Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
62 Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Gefahrzettel Neuer Absatz : Besondere Vorschriften für die Bezettelung von Gegenständen, die gefährliche Güter enthalten und die unter den UN-Nummern 3537, 3538, 3539, 3540, 3541, 3542, 3543, 3544, 3545, 3546, 3547 und 3548 befördert werden Hinweis: Betrifft Gegenstände mit Gefahrgut Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
63 Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Gefahrzettel Neuer Absatz : Versandstücke, die Gegenstände enthalten, oder Gegenstände, die unverpackt befördert werden, müssen gemäß Unterabschnitt mit Gefahrzetteln versehen sein, welche die gemäß Abschnitt festgestellten Gefahren wiedergeben, mit der Ausnahme, dass für Gegenstände, die zusätzlich Lithiumbatterien enthalten, ein Kennzeichen für Lithiumbatterien oder ein Gefahrzettel nach Muster 9A nicht erforderlich ist Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
64 Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Ausrichtungspfeile Neuer Absatz : Wenn sichergestellt werden muss, dass Gegenstände, die flüssige gefährliche Güter enthalten, in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben, müssen, sofern möglich, Ausrichtungspfeile gemäß den Vorschriften des Absatzes mindestens auf zwei gegenüberliegenden senkrechten Seiten des Versandstücks oder des unverpackten Gegenstands angebracht und sichtbar sein, wobei die Pfeile korrekt nach oben zeigen. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
65 Änderung Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die Abmessungen proportional reduziert werden, sofern die Symbole und die übrigen Elemente des Gefahrzettels deutlich sichtbar bleiben. Die Linie innerhalb des Rands muss in einem Abstand von 5 mm zum Rand des Gefahrzettels verbleiben. Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen. Für Flaschen müssen die Abmessungen den Vorschriften des Absatzes entsprechen. Die Abmessungen der Gefahrzettel für Flaschen müssen den Vorschriften des Absatzes entsprechen. Innenlinie so nicht erforderlich Proportionale Verkleinerung der Innenlinie Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
66 Änderung (I) Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
67 67 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
68 68 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
69 69 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
70 70 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
71 71 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
72 72 Kennzeichnung/Gefahrzettel Änderungen Teil 5 Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
73 Änderungen Teil 5 Kennzeichnung/Gefahrzettel Gefahrzettel dürfen gemäß Absatz ADR geringe Abweichungen aufweisen. Dies gilt jetzt auch für Großzettel gemäß Absatz ADR. Die in den Absätzen Satz 2, Satz 3 und geregelten Abweichungen für Gefahrzettel gelten auch für Großzettel (Placards). Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
74 Änderungen Teil 5 Beförderungspapier Neue Bemerkung zum Absatz ADR Bem. 1 Bei beabsichtigter Anwendung des Unterabschnitts muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge und der berechnete Wert der gefährlichen Güter gemäß den Absätzen und im Beförderungspapier angegeben werden. Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
75 Änderungen Teil 6 Auszug (I) Redaktionelle Änderungen Anpassung an geänderte Normen und Prüfvorgaben, insbesondere zu den Umschließungen des Kapitels 6.2 Geänderte Anforderungen an Schweißarbeiten Fallversuch von IBC wird neu formuliert Klarstellung zur Dokumentation im Prüfbericht zur Innendruckprüfung von bestimmten IBC Anforderungen an Flammensperren für Überdruck- und Unterdruckbelüftungseinrichtungen Verwendungsverbot von bestimmten Füllstandsanzeigern Ausführungen zu Bedingungen an Sicherheitsventile u.a. auch bei luftdicht verschlossenen Tanks Untersuchungspflicht von Schutzauskleidungen Anforderungen an Saug-Druck-Tanks für Abfälle Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
76 Änderungen Teil 7 Auszug (I) Benennung Sondervorschriften für die Temperaturkontrolle wird in Überschrift mit aufgenommen Neuer umfangreicher Abschnitt zur Temperaturkontrolle für die Beförderung selbstzersetzlicher Stoffe (Kl. 4.1), organischer Peroxide (Kl. 5.2) und anderer Stoffe Anpassung Sondervorschrift V8 an Abschnitt Hinweise zur Verwendung von flexiblem Schüttgut-Containern aus Nicht-ADR-/RID-Vertragsstaaten Ergänzende Hinweise zur Beförderung in loser Schüttung (Nutzungsmöglichkeit von BK-Containern ohne Tabellen-Spalteneintrag) Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
77 Änderungen Teil 7 Auszug (II) Erweiterung der Kontrollpflichten nach bis auf Mitglieder der Fahrzeugbesatzung Anpassung der Fußnote (getrennt ADR/RID) hinsichtlich ergänzender Vorschriften zur Ladungssicherung gem Hinweise auf Anforderungen gem. Abschnitt bei bauartbedingt fehlenden Eckbeschlägen an bestimmten Umschließungen (Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, MEGC) Anpassung Sondervorschriften gem CV 20 und CV 21 an Temperaturkontrolle Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
78 Änderungen Teil 8 Auszug (I) Begriffsänderungen Anpassung an Normen Anpassung an Sonderregelungen zur Temperaturkontrolle Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
79 Änderungen Teil 9 Auszug (I) Anpassung Begriffsbestimmungen Fahrzeug FL Anpassung verschiedenster Normen Neuvermerk zur Zulassungsbescheinigung für explosive Stoffe in Tanks Anpassung von Vorschrift für Maßnahmen zur Vermeidung der Überschreitung der Kontrolltemperatur Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
80 Vielen Dank für das Interesse. Fragen/Anmerkungen? Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
81 Beförderung von Druckgaspackungen Das Versandstück 700 Spraydosen in 11 Kisten aus Pappe Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
82 Beförderung von Druckgaspackungen Der Inhalt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
83 Beförderung von Druckgaspackungen Der Inhalt Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
84 Beförderung von Druckgaspackungen Die Beanstandungen Beförderer nicht auf LQ-Sendung hingewiesen Fehlende LQ-Kennzeichnung Versandstücke nicht verschlossen Maßnahmen: Rückführung zum Verlader Owi-Anzeige GGBefG Kostenbericht/GGkostV Gefahrgutweiterbildung IHK Leipzig Januar
ADR / RID 2019 Ausgewählte Themenübersicht Zusammengestellt von Jörg Bolenius, DEKRA Akademie GmbH Bremen
Sofern keine anderen Termine genannt sind, gibt es eine allgemeine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2019 (RID = 5.4.1.1.12 beachten) Teil 1 Allgemeine Vorschriften RID: Hinweis auf OTIF-Checklisten für
MehrGefahrgut 2019 Was kommt auf uns zu?
Gefahrgut 2019 Was kommt auf uns zu? (C) Gerhard Haller, Mauren 2019 - Alle Rechte vorbehalten nicht immer alles wörtlich nehmen. Rechtsgrundlagen UN Empfehlungen 20. Ausgabe (2017) Recommendations on
MehrErläuterungen zu den ADR-Änderungen 2019
1. Übersicht Die Änderungsvorschläge zum ADR umfassen 116 Seiten (vgl. Dokument 1.1 «Änderungen ADR 2019»). Sie betreffen im Wesentlichen die folgenden zentralen Themen: Fachbegriffe und Definitionen:
MehrEintragungen gem. ADR 2015 UN 3166
Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens
MehrKapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter
Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder
MehrKapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter
Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder
MehrKapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter
Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in
MehrGefährliche Güter. Stand 7/2017
Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für
MehrAnforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen
Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Gefahrguttransportvorschriften Straße ADR und Schiene RID Gefahrzettel Kapitel 5.2 Großzettel Kapitel 5.3 Stand: 23.10.2016 1 von 12 Inhaltsverzeichnis
MehrVerzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305
< ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich
MehrADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27
< ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich
MehrTeil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343
ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich
Mehrzum Schweizer Gefahrguttag 2018
Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2018 ADR 2019 - Neuerungen Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil: 0172-8632537, Mail: jwerny@ibjw.de
MehrVCI Infoveranstaltung Wesentliche Änderungen ADR/RID 2019
VCI Infoveranstaltung Wesentliche Änderungen ADR/RID 2019 /////////// Sabine Schultes Functional Lead Transport&Warehouse Safety 9.November 2018 Agenda Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5 Teil 6 Teil 7
Mehra) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut:
BGBl. III - Ausgegeben am 7. Februar 2013 - Nr. 26 64 von 91 TEIL 5 Kapitel 5.1 5.1.2.1 a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut: Kapitel
MehrOktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015
Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue
MehrForum Gefahrgut- Rhein-Mosel 28. März 2018
Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 28. März 2018 1. Informationen aus der Praxis für die Praxis 2. Ein Blick nach 2019 Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz
MehrTransport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße
Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel
MehrLITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke
1 LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR 2017 20.09.2016 ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke Tabelle A in ADR 3.2 20.09.2016 ERFA - Verpackungen Blatt 2 Neues Batterie - Label 20.09.2016 ERFA
MehrÄnderungen 2019 zum RID/ADR. Jochen Conrad
Änderungen 2019 zum RID/ADR Jochen Conrad Teil 1: Allgemeine Vorschriften Jochen Conrad Freistellungen 3 Freistellung gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1 b) entfällt wegen Aufnahme neuer Klassifizierungsvorschriften
MehrKapitel Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut:
BGBl. III - Ausgegeben am 31. Jänner 2017 - Nr. 12 69 von 95 Kapitel 5.1 5.1.2.1 Der Absatz a) erhält folgenden Wortlaut: a) Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter in der Umverpackung repräsentativen
MehrAnlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25
Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31
MehrInhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1-3 1.1.1 Aufbau 1-3 1.1.2 Geltungsbereich 1-3 1.1.3 Freistellungen 1-3 1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
MehrF +-$ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / & - $ & % 2 & /,$ B <? 2$, - %&- $ '. % # ++2 ' 2 -- & -$ H,+2 HF&/7$ &/,$ &&# -+ # $ 2 * 0$2
:8::+8$*;:$& " &->?@"/ $ A B$ A C>! >>D $ >E>A!CC>! > A 4$ 4 >E>A!CC>! ;>E>A!CC>!!! /F B$G :8:$ F +-$.,$&-,+ H,$ F+ $ 0$,$ & - 2 %* $ / 8- # $22+I & - $ & % 2 & /,$ B
MehrIn Anwendung seit dem
K.E. vom 11.06.2011 in Abänderung des K.E. vom 24.03.1997 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung bestimmter Verstöße in Sachen Gefahrgutbeförderung per Straße, mit
MehrInhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung
Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................
MehrBussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab
1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder
MehrVerkehrssicherheitsdienst 21 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf
1 PHK Mario Gaede Rudolstädter Str. 83-85 10713 Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/4664 746 212 Fax: 030/4664 746 299 Mobil: 0160/98 22 96 08 Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de Weiterbildung für Gefahrgutbeauftragte
MehrADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009
LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung
MehrWillkommen Neuerungen ADR/RID 2019
Willkommen Neuerungen ADR/RID 2019 Begrüssung Referent: Dieter Zaugg Chemikant Umweltschutzbeauftragter NKS Gefahrgutbeauftragter Erwachsenenbildner SVEB1 Inhaber EcoServe International AG Tel. 062 837
MehrGiZ-Serviceportal VORGESCHRIEBENE KENNZEICHEN AUF VERSANDSTÜCKEN UND UMVERPACKUNGEN KENNZEICHNEN VON VERSANDSTÜCKEN. Teil 06b Seite 1 / 16
VORGESCHRIEBENE KENNZEICHEN AUF VERSANDSTÜCKEN UND UMVERPACKUNGEN 3 Teil 06b Seite 1 / 16 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit
MehrInhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften (nicht belegt)
Inhalt Inhaltsübersicht Aufbaukurs Tankwagenfahr er Vorwort.................................................... 5 Inhalt...................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften..............................
MehrCheckliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009
Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN
MehrADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick
ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die
MehrAnlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)
BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS
MehrGefahrstoff Gefahrgut
Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.
MehrBEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR
BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP EINTRÄGE (Tabelle A ADR) Teil 1
MehrÄnderungsentwürfe zu der dem ADN beigefügten Verordnung 1
CCNR-ZKR/ADN/36 add. 1 Allgemeine Verteilung 30. August 2016 Or. ENGLISCH und FRANZÖSISCH VERWALTUNGSAUSSCHUSS DES EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN
MehrDiese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Teil 3 Verzeichnis
MehrMultilaterale Vereinbarungen
Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Einleitung Linkliste... 13
INHALTSVERZEICHNIS Seite Einleitung... 8 Linkliste... 13 EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF BINNENWASSERSTRASSEN... 15 ANLAGE ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN
MehrGefahrgut Was kommt auf Sie zu?
Gefahrgut 2017 Was kommt auf Sie zu? Rechtsgrundlagen UN Empfehlungen 19. Ausgabe (2015) Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Model Regulations Nineteenth revised edition ADR 2017 24. ÄndV
MehrArbeitskreis Gefahrgut am
Arbeitskreis Gefahrgut am 02.03.2017 Themen: (1) Absenderpflichten bei der Abfallbeförderung (2) Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen zur Entsorgung bzw. zur Wiederaufarbeitung Referent: Olaf
MehrRID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
RID-Handbuch 2013 Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) Teil 1 Kapitel 1.1 1.1.1 Aufbau Geltungsbereich und Anwendbarkeit
MehrADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick
ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),
MehrSchwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte
Seite 1 von 5 Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Inhalt: 1. Neue Kennzeichnung für Gefahrguttransporte 2. Verhalten der Fahrer nach Unfällen 3. Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug
MehrOrangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung = Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = UN-Nummer Größe: mindestens: 30 cm x 40 cm Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern. Im
MehrHerzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen
Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2018 Lithiumbatterien-Neuerungen 2019 WWW.LITHIUM-BATTERIE-SERVICE.DE Jürgen Werny Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, 81827 München
MehrOrangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung = Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = UN-Nummer Größe: mindestens: 30 cm x 40 cm Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern. Im
MehrTransport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für
Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen
MehrBekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015
Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Februar 2016 - Hinweis: Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 9.2.2016 BGBl. Teil I Seite 182
MehrGefahrguttransporte - Änderungen zum ADR 2017
An: Bundessparten Landessparten Transport und Verkehr Verkehrspolitische Abteilungen Länder CC: Abteilung für Rechtspolitik Abteilung für Bildungspolitik Bundessparte Transport und Verkehr Wiedner Hauptstraße
MehrIRS INTERNATIONAL RAILWAY SOLUTION. Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind. 1. Ausgabe,
INTERNATIONAL RAILWAY SOLUTION IRS 40471-3 1. Ausgabe, 2019-1 Prüfungen, die bei Sendungen gefährlicher Güter durchzuführen sind IRS 40471-3:2019 IRS einzuorden in den Abschnitt: IV - Betriebsführung Gültig
MehrADR Auflage Taschenbuch. ca S. Paperback ISBN Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g
ADR 2015 11. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. ca. 1700 S. Paperback ISBN 978 3 86897 228 3 Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g Wirtschaft > Wirtschaftssektoren & Branchen: Allgemeines > Transport-
MehrMERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben
MERKBLATT Gefahrguttransport Straße Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 1 von 6 Inhalt 1. Rechtsgrundlagen...
MehrNeuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht.
Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: April 2017 - Achtung: Änderungsverordnungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Bekanntgabe Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
MehrNeuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht.
Neuigkeiten im Gefahrgutrecht Stand: März 2018 Achtung: Änderungsverordnungen ADR/RID/ADN 2017 sind auf der Internetseite veröffentlicht. Einsatz elektronisches Beförderungspapier im Straßenverkehr Die
MehrSee- und Luftfracht Update 2019
See- und Luftfracht Update 2019 Mitter Safety Consulting / Basel / Switzerland 01.01.2017 30.06.2017 01.01.2018 01.01.2019 30.06.2019 31.12.2019 ADR/RID 2019 Ladungssicherung EN 12195 ADR 7.5.7.1 IMDG
MehrADR 2019 Aus vielen Einzelteilen wird leider noch kein Ganzes! Änderungen für 2019 im Detail
ADR 2019 Aus vielen Einzelteilen wird leider noch kein Ganzes! Änderungen für 2019 im Detail Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz Tel.: 06131 / 16 22
MehrVorschriften: Aufbau und Inhalt des ADR
Vorschriften: Aufbau und Inhalt des ADR Teil 1 Allgemeine Vorschriften Teil 5 Vorschriften für den Versand Teil 2 Klassifizierung Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC),
MehrBatterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.
1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer UN 2794 UN 2795 UN 2800 UN 3028 Bezeichnung
MehrGiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN
FREIGRENZEN Freistellung je Beförderungseinheit bis 1000 Punkte Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR Teil 05 Seite 1 / 12 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch
MehrCheckliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis
Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2017 - Definition Auftraggeber des Absenders: Das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als
MehrErläuterungen zu den Änderungen ADR 2015
Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015 Die Änderungsvorschläge für das ADR umfassen über 150 Seiten (vgl. Dokument 1.1 «Änderungen ADR 2015»). Die vorliegenden Erläuterungen beschränken sich auf die
MehrTagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ZUSAMMENFASSUNG
(ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2017/28) 28. Juni 2017 Original: Englisch RID/ADR/ADN Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (Genf, 19. bis 29. September
MehrRID 2/2014. Multilaterale Sondervereinbarungen RID
1/5 Multilaterale Sondervereinbarungen RID Nummer der Sondervereinbarung Titel RID 2/2014 Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2014 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von beschädigten oder
MehrLithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1
Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1 Notifikation Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
MehrSonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen)
Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) Multilaterale Vereinbarungen werden durch das ADR ausdrücklich vorgesehen. In deren Rahmen können die zuständigen Behörden unmittelbar unter sich vereinbaren,
MehrCheckliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport
Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,
MehrNationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau
Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch
MehrDiese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4
MehrINFO BEFÖRDERUNG VON FAHRZEUGEN / MOTOREN / MASCHINEN / GERÄTEN SONDERVORSCHRIFT 363 ADR
BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO BEFÖRDERUNG VON FAHRZEUGEN / MOTOREN / MASCHINEN / GERÄTEN SONDERVORSCHRIFT 363 ADR AUSGABE 01.2017 COPYRIGHT LCS CONSULTING BERNHARD W. KÜNZI LCS CONSULTING
MehrNeuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht.
Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November 2016 - Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht. Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR- Übereinkommen
MehrGefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2
Gefahrguttransport Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2 Dipl.-Chem. Mirja Telgmann BG RCI, Fachbereich Technische Ausschüsse Gefahrguttransport, Mirja Telgmann 11.05.2011
MehrADR Die wesentlichsten Änderungen Merkblatt. 2. Fassung
ADR 2017 Die wesentlichsten Änderungen Merkblatt 2. Fassung 2016 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher
MehrCheckliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis
1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:
MehrZentraler Verkehrsdienst 22 PHK Mario Gaede. Rudolstädter Str Berlin- Wilmersdorf
PHK Mario Gaede Rudolstädter Str. 83-85 10713 Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/4664 98 44 25 Fax: 030/4664 98 44 98 Mobil: 0160/98 22 96 08 Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de PHK Mario Gaede Gefahrguttag
MehrÄnderungen ADR 07 betr. Tunnels
Änderungen ADR 07 betr. Tunnels Deutsche Übersetzung der Dokumente ECE/TRANS/WP.15/186/Add.1 vom 24. Februar 2006 ECE/TRANS/WP.15/186/Add.1/Corr.1 vom 8. Juni 2006 Anmerkung Diese Dokument enthält die
MehrÖsterreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019
Österreichische Gefahrgutkonferenz 2018 Neuerungen bei Lithiumbatterien durch das ADR 2019 10. und 11. Oktober 2018, Wirtschaftskammer Österreich Unterabschnitt 1.6.1.39 Übergangsvorschriften - Aufhebung
Mehr5. Kennzeichnung von Versandstücken
Inhaltsverzeichnis 1. Klassen und Verpackungsgruppen (Spalte 4)... 4 2. Begrenzte Mengen (Spalte 7)... 5 3. Beförderungskategorie/Höchstzulässige Gesamtmenge (Spalte 8)... 6 4. Beförderungspapier... 8
MehrForum Gefahrgut- Rhein-Mosel 13. Juni 2018
Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 13. Juni 2018 Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz Tel.: 06131 / 16 22 97 Fax.: 06131 / 16 24 49 o. 16 17 22 97 E-Mail:
MehrNeuerungen ADR 2017 Die Änderungen im Detail (ausgenommen Lithiumbatterien)
Gefahrguttag Schweiz 16.09.2016 Neuerungen ADR 2017 Die Änderungen im Detail (ausgenommen Lithiumbatterien) Jürgen Werny Ingenieurbüro J. Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: 089-43739005, Mobil:
MehrÄNDERUNGEN IMDG CODE IMDG Code Amdt
ÄNDERUNGEN IMDG CODE 2019 IMDG Code Amdt. 39-18 IMDG CODE AMENDMENTS BIS 2021 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 38-16 39-18 40-20 HINWEIS Hier sind nur spezifischen Änderungen im IMDG Code dargestellt.
Mehr1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I
Monika Krautwurst Teil Allg. Vorschriften Teil 2 Klassifizierung I BB Güterverzeichnis, Teil 3 Freistellungs- und i Sondervorschriften ADR mit
MehrCheckliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis
Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2015 - gültig bis 30.06.2017-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte sind
MehrINFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN
BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR 1. Definition Die Beförderung ungereinigter
MehrINFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN
BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LITHIUM-IONEN BATTERIEN AUSGABE 02.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EINLEITUNG Lithium-Ionen-Batterien und Geräte
MehrAb Verkehrssicherheitsdienst 22
Ab 1.1.2017 Verkehrssicherheitsdienst 22 PHK Mario Gaede Rudolstädter Str. 83-85 10713 Berlin- Wilmersdorf Tel: 030/4664 746 212 neu Fax: 030/4664 746 299 neu Mobil: 0160/98 22 96 08 Mail: mario.gaede@polizei.berlin.de
MehrNeuerungen ADR/RID 2017
Willkommen Neuerungen ADR/RID 2017 Grundlagen 19. überarbeitete Fassung der UN-Modellvorschriften angenommene Texte des RID-Fachausschusses notifizierte Änderungstexte aus der WP 15 überarbeitete Ausgabe
MehrInformationsveranstaltung IHK Hagen ADR 2019
Informationsveranstaltung IHK Hagen ADR 2019 Aus vielen Einzelteilen wird leider noch kein Ganzes Änderungen für 2019 im Detail Jörg Holzhäuser Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Mehr1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise
Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte
MehrKapitel 1.6 Übergangsvorschriften
Kapitel 1.6 Übergangsvorschriften 1.6.1 Verschiedenes 1.6.1.1 [Weitergeltung ADN] Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, dürfen Stoffe und Gegenstände des ADN in Schiffen bis zum 30. Juni 2017 nach
MehrIn Absatz a) am Anfang des letzten Unterabsatzes (vor Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck UMVERPACKUNG ) folgenden Satz einfügen:
BGBl. III - Ausgegeben am 16. Jänner 2015 - Nr. 8 116 von 150 Kapitel 5.1 5.1.2.1 In Absatz a) am Anfang des letzten Unterabsatzes (vor Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck UMVERPACKUNG ) folgenden Satz
MehrMitarbeiterschulung Gefahrgut
Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN
MehrNeufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275)
Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: Mai 2016 - Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275) Die Neufassung der GGVSee wurde mit der achten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
MehrBatterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.
Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer
MehrVerordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) Änderung vom 7. Dezember 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt
Mehr