Spitex-Statistik Luzern Wegleitung für Erhebungsstellen

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1 Spitex-Statistik Luzern Wegleitung für Erhebungsstellen /SxRev-Team

2 Seite 2 Inhalt 1 Einleitung 4 2 Allgemeines Rechtliche Grundlagen Auskunftspflicht AHV-Versichertennummer Begriffe und Abkürzungen 6 3 Web-Applikation Voraussetzungen Anmelden Neues Passwort beantragen Daten erfassen Prozessphasen und Fristen Datenqualität Lieferung bearbeiten Daten übermitteln/auswertung Kennzahlen Nachrichten Neue Nachricht Nachricht lesen und beantworten Nachrichten archivieren 21 4 Fragebogen/Formulare: Inhaltliches Kapitel Allgemeine Angaben Kapitel Personal Kapitel Klienten/Klientinnen Kapitel Finanzen Erfassung Einnahmen KLV-Leistungen 35 5 Besonderheiten Tages- oder Nachtstrukturen Klienten/Klientinnen: Erfassung Einsatzstunden Finanzen: Erfassung Einnahmen KLV-Leistungem 38

3 Seite 3 Versionsliste Datum Version Kommentar Autor(in) Initialisierung Cuno Lanz Überarbeitung/Aktualisierung (Version Pilot) Überarbeitung/Finalisierung (Definitive Version) Angela Kaufmann Angela Kaufmann Definitive Version Ergänzungen/Anpassungen gemäss Excel-Liste Optimierungen Angela Kaufmann

4 Seite 4 1 Einleitung Ziel der Spitex-Statistik Luzern ist es, einen Überblick über die ambulante Pflege im Kanton Luzern zu erhalten. Die Spitex-Statistik erfasst die Angaben der Leistungserbringer (Spitex-Organisationen und selbständigerwerbende Pflegefachpersonen) zu folgenden Bereichen (nachfolgend auch Kapitel genannt): 1. Allgemeine Angaben 2. Personal 3. Klienten/Klientinnen 4. Finanzen Die allgemeinen Angaben zu den Leistungserbringern und zu den Finanzen werden jährlich (für das Kalenderjahr) erfasst, diejenigen zum Personal und zu den Klienten/Klientinnen monatlich. Die Lieferung aller Angaben an LUSTAT Statistik Luzern erfolgt jährlich mittels elektronischem Fragenbogen (per Web-Applikation). Die statistischen Angaben, die das Bundesamt für Statistik (BFS) von allen auskunftspflichtigen Spitex-Organisationen und Pflegefachpersonen einfordert, werden durch LUSTAT aus der kantonalen Spitex-Statistik extrahiert und elektronisch ans BFS geliefert. Die Leistungserbringer füllen die statistischen Angaben somit nur einmal aus. Die vorliegende Wegleitung beinhaltet alle für die Spitex-Statistik Luzern relevanten inhaltlichen und formalen Erläuterungen, Definitionen und Anleitungen. Teil 2 listet die rechtlichen Grundlagen der Spitex-Statistik Luzern, identifiziert die zur Auskunft verpflichteten Leistungserbringer und erläutert die Nutzung der AHV-Versichertennummer (AHVN13) sowie verwendete Begriffe und Abkürzungen. Teil 3 enthält die Benutzeranleitung der Web-Applikation, die von LUSTAT Statistik Luzern kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Teil 4 erläutert die im Fragenbogen der Spitex-Statistik erhobenen Angaben und klärt inhaltliche Fragen. Teil 5 geht auf Besonderheiten bei der Erfassung (z.b. für Tages- oder Nachstrukturen) ein. Auskunft Bei Fragen zur Spitex-Statistik Luzern steht Ihnen LUSTAT als Partnerin gerne zur Verfügung: LUSTAT Statistik Luzern Burgerstrasse 22 Postfach Luzern spitex@lustat.ch Diese Wegleitung und weitere Unterlagen zur Spitex-Statistik Luzern finden Sie unter

5 Seite 5 2 Allgemeines 2.1 Rechtliche Grundlagen Die Spitex-Statistik Luzern basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Kantonales Statistikgesetz vom 13. Februar 2006 Kantonale Verordnung über die Spitex-Statistik vom 3. März 2009 Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BStatG) Statistikerhebungsverordnung des Bundes vom 30. Juni 1993 Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG) Krankenpflege-Leistungsverordnung des Bundes vom 29. September 1995 (KLV) Alle mit der Überprüfung und Auswertung der Daten betrauten Personen unterstehen zudem den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG). 2.2 Auskunftspflicht Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) und Artikel 3 der Verordnung über die Spitex-Statistik des Kantons Luzern vom 3. März 2009 umfasst die Grundgesamtheit der Spitex- Statistik die folgenden Leistungserbringer: Zur Auskunft verpflichtet sind: Leistungserbringer mit Sitz im Kanton Luzern, die Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) anbieten, namentlich: a. Spitex-Organisationen und selbständigerwerbende Pflegefachpersonen 1, die Leistungen gemäss Art. 7 der KLV erbringen, b. Spitex-Organisationen, die gemäss Leistungsauftrag der öffentlichen Hand Hauswirtschaft und Sozialbetreuung und/oder Mahlzeitendienst anbieten. Es werden sowohl öffentlich-rechtliche wie auch privat-rechtliche Leistungserbringer befragt. Nicht in der Statistik erfasst werden: Selbständigerwerbende Pflegefachpersonen, die jährlich weniger als 250 Stunden Leistungen gemäss Art. 7 KLV bei den Klientinnen und Klienten zu Hause erbringen. Inhouse-Pflege, Tages- und Nachtstrukturen und andere ambulante Leistungserbringer Zur Inhouse-Pflege zählen Seniorenresidenzen, Alterssiedlungen, betreutes Wohnen und andere vergleichbare Angebote. Die von Spitex-Leistungserbringern erbrachten Pflege- und Betreuungs- 1 Pflegefachfrauen und -männer gemäss Art. 49 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), vergleiche auch Art. 36 der kantonalen Verordnung über die anderen bewilligungspflichtigen Berufe im Gesundheitswesen und über die bewilligungspflichtigen Betriebe mit solchen Berufsleuten vom 28. April 2009.

6 Seite 6 leistungen in diesen Einrichtungen sind mit jenen zu Hause vergleichbar, da sich die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Wohnungen dort in ihrem eigenen Heim befinden. Entsprechende Leistungserbringer füllen die Statistik ebenfalls aus. Analog werden auch die Pflege- und Betreuungsleistungen von Tages- oder Nachtstrukturen sowie Kurhäusern und Erholungsheimen in der Spitex-Statistik erfasst, insofern diese KVG-Leistungen abrechnen und diese Leistungen nicht bereits in der SOMED-Statistik erfasst sind. 2.3 AHV-Versichertennummer Gemäss Art. 83 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sind Spitex-Organisationen und selbständigerwerbende Pflegefachpersonen als Leistungserbringer des KVGs berechtigt, die AHV- Versichertennummer (AHVN13) systematisch zu führen. Art. 2 der kantonalen Verordnung über die Spitex-Statistik hält fest, dass die AHV-Versichertennummer (AHVN13) als Identifikator für das Personal und die Klienten/Klientinnen im Rahmen der Spitex-Statistik erhoben wird. UPIViewer Über die Web-Applikation UPIViewer können die AHV-Versichertennummer (AHVN13) und die Identifikationsmerkmale direkt in der Datenbank der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) abgefragt und für die Spitex-Statistik Luzern genutzt werden. Die Nutzung der Applikation UPIViewer setzt eine vorgängige Registrierung bei der ZAS voraus. Das elektronische Anmeldeverfahren hierzu erfolgt unter: Bei der Registrierung werden Sie als Antrag stellende Person aufgefordert, der ZAS eine Ausweiskopie zuzusenden. Innerhalb von ca. 5 Tagen erhalten Sie daraufhin per Benutzernamen und Passwort für den UPIViewer. Wir empfehlen Ihnen, für alle Mitarbeitenden, die mit dem UPIViewer arbeiten werden, einen individuellen Zugang einrichten zu lassen. Der Zugang zum UPIViewer erfolgt unter: Begriffe und Abkürzungen AÜP BFS Erhebungsstelle Lieferung LZP Record SE ToNS Akut- und Übergangspflege Bundesamt für Statistik Stelle, welche die Daten der Spitex-Statistik (=Erhebung) erfasst; das heisst alle auskunftspflichtigen ambulanten Leistungserbringer Die Angaben der Erhebungsstelle für die Spitex-Statistik werden jährlich in einem ausgefüllten Fragebogen (= Lieferung) übermittelt. Langzeitpflege Die Angaben zu den Beschäftigten (Personal) und Klienten/Klientinnen werden monatlich und pro Anstellungsart/Funktion beziehungsweise pro Dienstleistungsart/Tageszeit in einem je separaten Formular (= Record) erfasst. Selbständigerwerbende Pflegefachpersonen Tages- oder Nachtstrukturen

7 Seite 7 3 Web-Applikation Für den gesamten Erhebungsprozess der Spitex-Statistik Luzern stellt LUSTAT den Erhebungsstellen unter kostenlos eine Web-Applikation zur Verfügung. Der Zugang zu dieser Software ist verschlüsselt und passwortgeschützt. Auf der Web-Applikation von LUSTAT können die Angaben zur Spitex-Statistik manuell erfasst oder aus einer bestehenden Software exportiert und in die Web-Applikation eingelesen werden. 3.1 Voraussetzungen Die Web-Applikation für die Spitex-Statistik Luzern setzt einen Computer mit Internetzugang, eine Registrierung der Erhebungsstelle und die Eröffnung eines individuellen Spitex-Benutzerkontos auf dem LUSTAT-Portal voraus. Die Spitex-Erhebungsstellen sind verantwortlich dafür, dass für jede erfassende Person ein individuelles Spitex-Benutzerkonto eröffnet wird; ein Spitex-Benutzerkonto nur von der bei der Kontoeröffnung bezeichneten Person verwendet wird und diese Person die Kontoangaben vertraulich behandelt; Spitex-Benutzerkonti von nicht mehr erfassenden Personen geschlossen werden. Die Registrierung der Erhebungsstelle (unter Angabe von: Name der Erhebungsstelle, unpersönliche -Adresse für die Kommunikation mit LUSTAT) kann per an spitex@lustat.ch beantragt werden. Eröffnungen von Spitex-Benutzerkonti (unter Angabe von: Erhebungsstelle, Vorname, Nachname, persönliche -Adresse) und deren Schliessungen können via Nachrichtenmodul (vgl. 3.5) beantragt werden. Für die Benutzung der Web-Applikation gelten folgende technische Mindestanforderungen: Computer: CPU mind. 1 GHz, Hauptspeicher mind. 1 GB, Bildschirm mind. 9 Zoll Internetzugang: Download mind. 10 Mbit/s, Upload mind. 1 Mbit/s Web-Browser: Chrome mind. Version 42, Firefox mind. Version 38, Internet Explorer mind. Version 10 oder Safari mind. Version 6 Web-Browser-Einstellungen: Speicherung lokaler Cookies und Ausführung von JavaScript zulassen Authentifizierung: Benutzername und Passwort für die Anmeldung auf dem LUSTAT-Portal

8 Seite Anmelden Für die Anmeldung bei der Web-Applikation für die Spitex-Statistik Luzern starten Sie den Computer und Ihren Web-Browser und besuchen Sie die Internetseite Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein und klicken Sie auf den Button [Anmelden]. Beachten Sie, dass sowohl der Benutzername als auch das Passwort zwischen Gross- und Kleinschreibung unterscheidet Neues Passwort beantragen Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie auf der Anmeldeseite auf den Link <Passwort vergessen>: Geben Sie Ihren Benutzernamen, die bei der Kontoeröffnung genannte -Adresse und die korrekte Antwort auf die Sicherheitsfrage ein und klicken Sie auf den Button [Neues Passwort anfordern]. Beachten Sie, dass der Benutzername zwischen Gross- und Kleinschreibung unterscheidet. Sie erhalten umgehend eine Nachricht an Ihre -Adresse von LUSTAT Statistik Luzern (info@lustat.ch) mit dem Betreff Ihre Anfrage für und einem Link der Form < token=...>. Klicken Sie auf diesen Link: Sie gelangen erneut auf das LUSTAT-Portal und können dort Ihr neues Passwort festlegen.

9 Seite 9 Verwenden Sie ein sicheres Passwort (mind. 8 Zeichen, Gross- und Kleinschreibung, mit Sonderzeichen und Ziffern), schreiben Sie es nirgends auf, und geben Sie es niemandem weiter. Ihr Zugang zur Spitex- Statistik Luzern ist persönlich und nicht übertragbar. All Ihre Aktivitäten in der Web-Applikation werden individuell protokolliert. Die für die Festlegung eines neuen Passwortes wird an die persönliche -Adresse des Benutzers (und nicht an die unpersönliche -Adresse der Erhebungsstelle) verschickt. Soll diese -Adresse geändert werden, kann dies in einer Nachricht mitgeteilt werden, vgl Daten erfassen Nach dem Anmelden zeigt Ihnen die Seite Erhebungsstelle die Angaben zu Ihrer Erhebungsstelle (Name und Nummer) sowie die Liste aller bisher geleisteten Lieferungen: Sollte der in der Web-Applikation hinterlegte Name Ihrer Erhebungsstelle nicht korrekt oder nicht aktuell sein, benachrichtigen Sie bitte LUSTAT via Web-Applikation, vgl Prozessphasen und Fristen Die Erhebung lässt sich in verschiedene Prozessphasen aufteilen, die jeweils mit einer Frist versehen sind. Dieser Prozess wird auf der Oberfläche der Web-Applikation durch Balken illustriert, damit zu jedem Zeitpunkt bekannt ist, wo im Prozess Sie gerade stehen und welche dazugehörigen Fristen aktuell sind: Phase 1: In Bearbeitung: Die Lieferung ist bei der Erhebungsstelle in Bearbeitung, das heisst die Angaben werden erfasst oder importiert und bearbeitet. Phase 2: In Validierung durch LUSTAT: Nachdem die Erhebungsstelle die Lieferung an LUSTAT übermittelt hat, überprüft LUSTAT die Angaben. Wird die Lieferung als fehlerhaft beurteilt, wird sie zur Überarbeitung an die Erhebungsstelle retourniert (Phase 1).

10 Seite 10 Phase 3: In Weiterleitung an BFS: Wird die Lieferung als gut befunden, werden die Daten von LUSTAT für eine Weiterleitung an das Bundesamt für Statistik (BFS) vorbereitet. Phase 4: In Bestätigung durch BFS: Nach der Weiterleitung der Daten an das BFS, werden sie vom BFS noch einmal überprüft. Wird die Lieferung vom BFS als fehlerhaft beurteilt, wird sie zur Überarbeitung an LUSTAT (Phase 2) oder an die Erhebungsstelle retourniert (Phase 1). Phase 5: Lieferung erfolgreich abgeschlossen: Die Korrektheit der Lieferung wurde von LUSTAT und dem BFS bestätigt. Über jede Phasenänderung wird die Erhebungsstelle per informiert. Eine entsprechende Nachricht wird in der Regel an die unpersönliche -Adresse der Erhebungsstelle (und nicht an die persönliche -Adresse der Benutzer) verschickt. Sollte diese -Adresse einer Änderung bedürfen, kann dies LUSTAT in einer Nachricht mitgeteilt werden, vgl Die automatisch erstellte Nachricht zum Phasenwechsel wird im Nachrichtenmodul nicht angezeigt Datenqualität Die erfassten und übermittelten Daten werden von LUSTAT auf Ihre Qualität hin überprüft. Die für die Prüfung verwendeten Regeln sind in der Spezifikation Plausibilitätsregeln (Version 3.0) festgehalten. Die Qualität der Angaben wird in der Web-Applikation mithilfe eines Ampelsystems in den Farben Rot, Gelb und Grün visuell dargestellt (vgl. auch ). Die Farbanzeigen implizieren spezifische Handlungsanweisungen: Objekt enthält zu wenig Daten für eine Anzeige der Qualität: Weitere Angaben sind zu erfassen. Objekt enthält noch Fehler: Gewisse Angaben sind zu korrigieren, vgl Objekt enthält keine Fehler, jedoch noch unbegründete Warnungen: Gewisse Angaben sind zu korrigieren oder zu begründen, vgl Objekt enthält weder Fehler noch unbegründete Warnungen: Die Angaben werden als qualitativ gut/genügend befunden. Die Ampeln werden sowohl auf der Ebene einer einzelnen Angabe (Variable), wie auch auf der Ebene eines Records (Formulars), einer Person, eines Kapitels oder der gesamten Lieferung verwendet. Falls innerhalb eines Kapitels eine einzelne Variable fehlerbehaftet ist, werden auch der entsprechende Record, die entsprechende Person und das entsprechende Kapitel mit einer roten Ampel gekennzeichnet. Eine Lieferung kann erst an LUSTAT übermittelt werden, wenn alle Ampeln auf Grün stehen, vgl. 3.4.

11 Seite Lieferung bearbeiten Um für ein Erhebungsjahr Daten einzusehen, zu erfassen und zu bearbeiten, wählen Sie auf der Seite Erhebungsstelle in der Übersichtsliste über die geleisteten Lieferungen die gewünschte Datenlieferung eines bestimmten Erhebungsjahrs aus und klicken rechts davon auf den Button [Lieferung bearbeiten], vgl. Abbildung unter 3.3. Damit erreichen Sie die Seite Lieferung, welche die Angaben zu den einzelnen Kapiteln (Allgemeine Angaben, Personal, Klienten/Klientinnen und Finanzen) zeigt, sowie den Button [Kapitel importieren] zum Importieren von Daten aus einem bestehenden eigenen Software-System (vgl ) und den Button [Lieferung übermitteln], vgl Pro Kapitel werden ausgewählte Kennzahlen ausgewiesen, zudem können mit den Funktionen [Kapitel bearbeiten]die gewünschten Kapitel bearbeitet werden, vgl Mit der Funktion [Kapitel löschen] wird das gesamte Kapitel gelöscht. Um die Daten für ein Jahr erstmalig zu erfassen, können Sie die Daten entweder aus einem bestehenden eigenen Software-System importieren (vgl ) oder manuell erfassen (vgl ). Falls Sie in den Vorjahren die Spitex-Statistik bereits ausgefüllt haben, besteht in den Kapiteln Personal und Klienten/Klientinnen die Möglichkeit, Angaben aus dem Vorjahr zu übernehmen (vgl ).

12 Seite Daten importieren Es besteht die Möglichkeit, Daten aus einem bestehenden eigenen Software-System zu exportieren und in die Web-Applikation einzulesen, sofern die Daten im korrekten Format bereitgestellt werden. Die Angaben müssen dabei folgende Spezifikationen erfüllen: Datenschnittstelle (Version 3.0) Plausibilitätsregeln (Version 3.0) Die folgenden Software-Hersteller wurden über die notwendigen Spezifikationen informiert: Syseca Informatik AG (asebis), SWING Informatik AG (SWING-Ambulant), root-service ag (Perigon). Vorgehensweise bei Datenimport Der Import von Daten aus einer bestehenden Software erfolgt in der Lieferungsübersicht auf der Seite Erhebungsstelle (vgl ) mit der Funktion [Kapitel importieren]. Die Daten können für das Erhebungsjahr gesamthaft oder kapitelweise importiert werden. Die Vorgehensweise beim Import ist wie die Folgende: 1. Datei auswählen Klicken Sie auf [Durchsuchen ] und wählen Sie die Importdatei aus. Klicken Sie auf den Button [Datei lesen ], um die ausgewählte Datei zu lesen und zu prüfen. 2. Kapitel auswählen Die Web-Applikation zeigt das positive Prüfungsergebnis ( Die Datei wurde erfolgreich gelesen ) oder entsprechende Meldungen, welche auf eine vorhandene Problematik aufmerksam machen. Klicken Sie unten in die Checkboxen der zu importierenden Kapitel. Sie können ein Kapitel alleine oder mehrere zusammen auswählen.

13 Seite 13 Klicken Sie auf den Button [Importieren], um die ausgewählten Kapitel zu importieren. Sind in den zu importierenden Kapiteln bereits Angaben erfasst, fragt die Web-Applikation nach, ob alle bestehenden Daten der ausgewählten Kapitel vorgängig gelöscht werden sollen. 3. Resultat melden Die Web-Applikation zeigt den Fortschritt und den Abschluss des Imports an. Klicken Sie auf den Button [OK], um zur Übersichtsliste der geleisteten Lieferungen zurück zu gelangen.

14 Seite Daten bearbeiten Auf der Seite Lieferung (vgl ) können über den Button [Kapitel bearbeiten] die einzelnen Kapitel eingesehen, erfasst und bearbeitet werden. Bei den Kapiteln Allgemeine Angaben und Finanzen gelangen Sie direkt auf die Seite mit dem jeweiligen Record (Formular), worin Sie die verlangten Jahresangaben erfassen können, vgl. 4.1 und 4.4. Bei den Kapiteln Personal und Klienten/Klientinnen gelangen Sie auf eine hierarchische Seitenstruktur und können auf entsprechender Hierarchiestufe die verlangten Monatsangaben in den Records (Formularen) erfassen, vgl. 4.2 und 4.3. Die hierarchische Anordnung der Records in diesen beiden Kapiteln erlaubt es, pro Person und pro Funktion/Anstellungsart beziehungsweise pro Tageszeit/Dienstleistungsart ein Formular bereitzustellen. Die hierarchische Struktur der Seiten sieht dabei folgendermassen aus: Person Lieferung Kapitel Kapitel Person Übersicht über alle Kapitel der Lieferung Funktionen: Kapitel importieren, bearbeiten oder löschen; Lieferung übermitteln Übersicht über alle Personen im gewählten Kapitel Funktionen: Person neu erfassen, bearbeiten oder löschen Übersicht über alle Records (Formulare) der gewählten Person Funktionen: Record neu erfassen, bearbeiten oder löschen Record Record Übersicht über alle Variablen des gewählten Records (Formulars) Funktionen: Record speichern oder abbrechen Personen Auf der Seite Personal oder Klienten/Klientinnen können neue Personen erfasst werden und bestehende Personen bearbeitet oder gelöscht werden: Über den Button [Neue Person] wird ein erster Record (Formular) für eine neue Person erfasst. Über den Button [Personen vom Vorjahr übernehmen] werden alle Personen des Vorjahrs in einem je initialen Record übernommen, vgl Über den Button [Bearbeiten] gelangen Sie zu den hierarchisch eine Stufe tieferliegenden Records der gewählten Person, vgl Über den Button [Löschen] werden alle Records der gewählten Person gelöscht. Die Liste kann gefiltert, sortiert und durchsucht werden.

15 Seite Records (Formulare) Auf der Seite Personal: Person oder Klienten/innen: Person können neue Records (Formulare) für eine Person erfasst und bestehende Records bearbeitet oder gelöscht werden: Über den Button [Neuer Record] wird ein zusätzlicher Record für die gewählte Person erfasst. Über den Button [Bearbeiten] wird der ausgewählte Record der Person bearbeitet, vgl. 4.2 oder 4.3. Über den Button [Löschen] wird der ausgewählten Record (Formular) der Person gelöscht. Die Liste kann gefiltert, sortiert und durchsucht werden. Alle Ergänzungen und Anpassungen sind mit einem der folgenden Buttons zu speichern: [Speichern]: Angaben werden gespeichert, mit Verbleib auf der gleichen Seite [Speichern und zurück]: Angaben werden gespeichert, mit Rückkehr auf die hierarchisch eine Stufe höherliegende Seite der gewählten Person ( Personal: Person oder Klienten/Klientinnen: Person ). [Speichern und neuer Record]: Angaben werden gespeichert, und es wird ein neuer Record der gleichen Person gebildet, wobei die individuellen (zur Person gehörigen) Angaben aus dem gespeicherten Record übernommen werden. Nicht gewünschte Änderungen werden durch [Abbrechen] rückgängig gemacht Personen vom Vorjahr übernehmen Über den Button [Personen aus Vorjahr übernehmen] wird für jede Person, welche im letzten Monat der letzten Lieferung (= Dezember Vorjahr) einen Record aufweist, ein initialer Record in der neuen Lieferung angelegt. Dabei werden die individuellen (zur Person gehörigen) Angaben aus dem Vorjahr übernommen. Diese Funktion steht sowohl im Kapitel Personal als auch im Kapitel Klienten/Klientinnen zur Verfügung. Sie bietet denjenigen Erhebungsstellen, welche Ihre Angaben in der Web-Applikation manuell erfassen, die Möglichkeit, bereits erfasste Angaben aus dem Vorjahr zu übernehmen:

16 Seite Fehler bearbeiten und Warnungen begründen Die erfassten Daten werden bei jedem Speichern auf ihre Qualität hin überprüft. Je nachdem auf welche Angaben sich eine Regel bezieht, wird ein Regelverstoss bei der Variable, beim Record beim Kapitel oder bei der Lieferung angezeigt. Fehler werden in der Farbe Rot ausgewiesen. Ein Fehler ist in jedem Fall zu beheben, indem die beanstandete Angabe korrigiert wird: Nach der Korrektur der Angabe (und einem Speichern) verschwindet die Fehlermeldung. Warnungen werden in der Farbe Gelb ausgewiesen: Eine Warnung kann behoben werden, indem entweder die beanstandete Angabe korrigiert wird oder indem deren Richtigkeit im entsprechenden Begründungsfeld kommentiert beziehungsweise begründet wird: Nach der Korrektur der Angabe oder der Begründung von deren Richtigkeit (und einem Speichern) wird die Warnung von Gelb auf Grün gesetzt und ist somit aufgehoben. Hinweis: Importieren Sie jeweils die Daten aus einem bestehenden eigenen Software-System, lohnt es sich, insbesondere bei systematischen Fehlern, die Fehlerursache in der eigenen Software zu beheben, die Daten nochmals zu exportieren und erneut in die Web-Applikation einzulesen.

17 Seite Daten übermitteln/auswertung Kennzahlen Über den Button [Lieferung übermitteln] können Sie Ihre Angaben an LUSTAT übermitteln. Der Button wird erst aktiv, wenn alle Ampeln auf Grün stehen. Es sind also alle Kapitel zuerst vollständig zu erfassen, alle Fehler zu korrigieren und alle verbleibenden Warnungen zu begründen (vgl ), bevor Sie die Daten übermitteln können. Vor der Übermittlung werden die Angaben nochmals geprüft, und die Daten werden provisorisch ausgewertet. Sie werden aufgefordert, die Vollständigkeit und Korrektheit Ihrer Angaben zu bestätigen:

18 Seite 18 Bemerken Sie anhand der Auswertung, dass die Angaben noch gar nicht vollständig vorliegen oder noch nicht korrekt sind, klicken Sie auf den Button [Abbrechen]. So können Sie die Angaben nochmals bearbeiten und korrigieren. Bestätigen Sie die Angaben als korrekt, werden die Daten an LUSTAT übermittelt, wodurch die Datenerfassung für Sie gesperrt wird. WICHTIG: Die Auswertung wird teilweise von Gemeinden, wie z.b. der Stadt Luzern, zur Einsicht verlangt. Bitte beachten Sie, dass diese nur vor der Übermittlung ausgedruckt werden kann. Sie können sie mit der Druckfunktion Ihres Browsers (z.b. Internet Explorer) ausdrucken oder als PDF abspeichern: 1) [Datei] und dann [Drucken] wählen: 2) Drucker auswählen oder Adobe PDF (für die Erstellung eines PDF-Dokuments), dann [Drucken]: 3.5 Nachrichten Die Web-Applikation zur Spitex-Statistik ermöglicht es, dass die Erhebungsstellen und LUSTAT vertraulich miteinander kommunizieren. Die im Nachrichtenmodul verfassten Nachrichten werden in der Web-Applikation abgespeichert und sind nur für Absender und Empfänger einsehbar. Um die Vertraulichkeit der Kommunikation zu gewährleisten, werden nicht die Nachrichten selbst, sondern lediglich Hinweise auf die Nachrichten per versandt.

19 Seite 19 Übermittelt LUSTAT eine Nachricht, wird ein entsprechender Hinweis an die unpersönliche - Adresse der Erhebungsstelle (und nicht an die persönliche -Adresse der Benutzer) verschickt. Sollte diese -Adresse einer Änderung bedürfen, können Sie dies LUSTAT in einer Nachricht mitteilen. Der Hinweis kommt vom Absender Spitex-Statistik Luzern mit dem Betreff Spitex-Statistik Luzern: Neue Nachricht und enthält eine Aufforderung, sich unter anzumelden und anschliessend zum Nachrichtenmodul zu gehen. Klicken Sie auf diesen Link: Sie gelangen erneut auf das LUSTAT-Portal und können dort die für Sie bestimmte Nachricht lesen. Zum Nachrichtenmodul gelangen Sie, indem Sie oben rechts auf Nachrichten klicken: Die Seite Nachrichten zeigt eine Liste der Nachrichten, die zwischen der Erhebungsstelle und LUSTAT ausgetauscht wurden. Die Liste kann gefiltert, sortiert und durchsucht werden.

20 Seite Neue Nachricht Über den Button [Neue Nachricht] wird eine neue Nachricht mit der Erhebungsstelle als Absender und LUSTAT Statistik Luzern als Empfänger angelegt: Sie können hier Ihre Nachricht an LUSTAT erfassen, sie über den Button [Speichern] abspeichern oder sie über den Button [Senden] an LUSTAT schicken (und sie dabei auch abspeichern). Dokumente können nicht angehängt werden. Mit dem Versand erhält LUSTAT einen Hinweis per , der über den Erhalt der Nachricht informiert. LUSTAT kann die Nachricht dann über die Web-Applikation einsehen Nachricht lesen und beantworten Wurden Sie mit einem Hinweis per über den Erhalt einer Nachricht informiert, können Sie nach dem Login in die Web-Applikation die Nachricht über den Button [Lesen] öffnen, vgl. Abbildung unter 3.5.

21 Seite 21 Über den Button [Antworten] können Sie die Nachricht beantworten: Die Antwort bearbeiten Sie wie eine neue Nachricht, vgl. Abbildung Nachricht bearbeiten unter Nachrichten archivieren Nachrichten können auf der Web-Applikation der Spitex-Statistik nicht gelöscht, jedoch archiviert werden. Die Archivierung einer Nachricht hat zur Folge, dass sie in der Übersichtsliste der Nachrichten versteckt wird. Sie erreicht nur dann wieder Sichtbarkeit, wenn im Listenkopf in der Checkbox Mit Archiv das Häkchen gesetzt ist. Um eine Nachricht zu archivieren, setzen Sie im Listenkopf in der Checkbox Mit Archiv das Häkchen, wodurch in der Übersichtsliste eine zusätzliche Spalte Archiv angezeigt wird. Setzen Sie in der Checkbox der zu archivierenden Nachricht das Häkchen. Sobald Sie das Häkchen in der Checkbox Mit Archiv entfernen, werden alle mit Archiv markierten Nachrichten versteckt. Um eine Nachricht zu dearchivieren, setzen Sie im Listenkopf in der Checkbox Mit Archiv das Häkchen, wodurch in der Übersichtsliste eine zusätzliche Spalte Archiv angezeigt wird. Löschen Sie in der Checkbox der zu dearchivierenden Nachricht das Häkchen.

22 Seite 22 4 Fragebogen/Formulare: Inhaltliches 4.1 Kapitel Allgemeine Angaben Nachdem Sie auf der Seite Lieferung (vgl ) unter dem Kapitel Allgemeine Angaben den Button [Kapitel bearbeiten] gewählt haben, können Sie die allgemeinen Angaben bearbeiten: Erläuterungen zu einzelnen Angaben Abschnitt Variable Erläuterung Adresse Korrespondenz Adresse Direktion bzw. Adresse - Statistik Rechtsform und Typologie Die Angaben sind für alle obligatorisch (ausser Adresszusatz). Selbständigerwerbende Pflegefachpersonen (SE) können diese Felder auch leer lassen. Bitte geben Sie die zutreffende Rechtsform und Typologie an. SE: In der Regel bei Rechtsform 1. Einzelfirma.

23 Seite 23 Abschnitt Variable Erläuterung Leistungsangebot Es werden nur die Dienstleistungen angegeben, die im untersuchten Jahr erbracht wurden. Nicht anzugeben sind Dienstleistungen, die lediglich vermittelt und nicht in der Betriebsrechnung ausgewiesen werden. Akut-/ Übergangspflege (Langzeit-)Pflege Hauswirtschaftliche/ sozialbetreuerische Leistungen Mahlzeitendienst Leistungen gemäss Art. 25a Abs. 2 KVG, unterteilt in Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung und Grundpflege (gemäss Art. 7 KLV). Leistungen gemäss Art. 25a Abs. 1 KVG, unterteilt in Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung und Grundpflege (gemäss Art. 7 KLV). Hauswirtschaftliche Leistungen wie Haushaltsführung, Hilfe und Unterstützung im Haushalt (wöchentliche Unterhaltsreinigung, Wäschepflege, Einkaufen usw.) und sozialbetreuerische Leistungen wie die Betreuung von Kindern, von Menschen mit Behinderungen oder von älteren Menschen (beim Einkaufen, im Haushalt, auf Spaziergängen), wobei eine gezielte Aktivierung im Vordergrund steht, um eine bestimmte Fähigkeit oder soziale Kontakte zu fördern. Dies im Gegensatz zu Besuchs-/Begleitdiensten (vgl. weitere Spitex- Leistungen). Diese Leistungen können nicht mit der obligatorischen Krankenversicherung abgerechnet werden, aber durch Zusatzversicherungen gedeckt sein. Zustellung von frischen Mahlzeiten durch Verträger/innen an Wöchner/innen oder betagte, behinderte sowie kranke Menschen. Mahlzeiten, die im Rahmen des hauswirtschaftlich/sozialbetreuerischen Einsatzes beim Klienten zubereitet werden, zählen nicht als Mahlzeitendienst im Sinn der Spitex-Statistik. Weitere Spitex- Leistungen Spitex-Dienstleistungen unterschiedlicher Art, zum Beispiel Pflegeleistungen, die nicht unter Art. 7 KLV fallen (therapeutische Dienstleistungen, Stillberatung usw.), Hilfs- und Unterstützungsleistungen (Sozialberatung, Fahrdienst usw.) sowie Pikettdienst (Nacht / Wochenende). Therapeutische Leistungen Leistungen der Ergotherapie, Physiotherapie usw.

24 Seite 24 Abschnitt Variable Erläuterung Besuchs-/ Begleitdienst, Kranken- und Sterbebegleitung, Nacht-/ Schlafwache Andere Bei Besuchs-/Begleitdiensten oder Kranken-/ Sterbebegleitung steht im Gegensatz zu den sozialbetreuerischen Leistungen Aktivierung nicht im Vordergrund; sie haben vielmehr eine passive Funktion. Auch Schlaf- und Nachtwachen sind von passivem Charakter. Pflegerische Leistungen gemäss Art. 7 KLV während Schlaf-/Nachtwachen sind separat unter Pflege - zu führen. Reinigungsdienst, präventive Hausbesuche, Ausleihe von Hilfsmitteln und Krankenmobilien, nicht medizinisch indizierte Fusspflege, Stillberatung, Diabetesberatung usw. Andere Dienstleistungen Spitex-Leistungserbringer, die in anderen als im Spitex-Bereich tätig sind (indem sie z.b. Spitäler, Pflegeheime, Tages- oder Nachtstätten führen), füllen diese Rubrik aus. Tages-/Nachtstätte Tages- und Nachtstätten bieten tags- oder nachtsüber Betreuung für (ältere) Personen mit oder ohne Behinderung. Sie dienen der Entlastung der pflegenden Angehörigen, und können auch Pflege anbieten. Einzugsgebiet Falls das Einzugsgebiet nicht auf einzelne Gemeinden im Kanton Luzern beschränkt ist (Versorgungspflicht für bestimmte Gemeinden), ist der Kanton Luzern als Gesamtes zu wählen. 4.2 Kapitel Personal Nachdem Sie auf der Seite Lieferung (vgl.3.3.3) auf der Kachel Personal den Button [Kapitel bearbeiten] gewählt haben, können Sie die Angaben zum Personal erfassen oder bearbeiten, vgl. auch Im Kapitel Personal sind all jene Personen zu melden, die über einen Arbeitsvertrag (mit regulärem Lohn) verfügen oder als selbständigerwerbende Pflegefachpersonen (SE) arbeiten. Personal, das nur eine kleine Entschädigung pro Leistungseinheit oder eine Pauschalentschädigung erhält (wie Fahrer/in und Lieferant/in von Mahlzeiten) oder Vorstandsmitglieder ohne weitere Tätigkeit innerhalb der Spitex-Organisation gelten gemäss Definition der Spitex-Statistik nicht als Beschäftigte. Es muss monatlich pro Person (Beschäftigte/r mit Meldepflicht) und pro Funktion/Anstellungsart ein Record (Formular) erstellt werden:

25 Seite 25 Pro Person (Beschäftigte/r mit Meldepflicht) ist mindestens für jeden Anstellungsmonat je ein Record zu erstellen. In folgenden Fällen sind für einen Monat mehrere Records (Formulare) zu erstellen, nämlich wenn: eine Person mehrere Funktionen (z.b. Hilfe und Pflege bei den Klienten/Klientinnen sowie Leitung) mit einem substanziellen Pensum ausführt; eine Person sowohl im Monats- als auch im Stundenlohn angestellt ist.

26 Seite 26 Hinweis: Eine Spitex-Organisation erfasst pro Kanton, in dem sie tätig ist, einen Fragebogen. Sind deren Angestellte in mehreren Kantonen tätig, muss die Angabe des Pensums von Personen im Monatslohn entsprechend pro Fragebogen bzw. Kanton gewichtet werden, und es wird nur das für den Kanton Luzern geltende Pensum eingetragen. Bei Personen im Stundenlohn werden nur die den Kanton Luzern betreffenden Arbeitsstunden erfasst. SE Selbständig erwerbende Pflegefachpersonen erfassen Ihre Angaben vollumfänglich in Ihrem Wohnkanton (auch wenn Sie Klienten/-innen ausserhalb Ihres Wohnkantons betreuen). Erläuterungen zu einzelnen Angaben Abschnitt Variable Erläuterung Persönliche Angaben AHV-Nummer Es gilt die 13-stellige AHV-Versichertennummer, vgl Es gilt die interne Personalnummer. Falls eine Person nicht den ganzen Monat über angestellt war, wird dies hier erfasst. Z.B. wenn jemand erst Mitte Monat angestellt wurde, dann war er in diesem Monat von Tag 15 bis Tag 31. In der Regel dauert die Anstellung im Monat von Tag 1 bis Tag 30/31. Es ist der höchste für die Tätigkeit spezifische Berufsabschluss aus der Qualifikationsliste (vgl. Datenschnittstelle unter ) anzugeben. Es ist die in der Spitex-Organisation ausgeübte Haupttätigkeit anzugeben (Schwerpunktprinzip). Falls eine Person in einem Monat bedeutende Pensen in unterschiedlichen Funktionen besitzt, wird sie für jede solche Funktion einzeln mit dem entsprechenden Pensum aufgeführt. Durch den Einsatzschwerpunkt werden die Beschäftigten den Tätigkeitsbereichen der Spitex-Organisation zugeordnet. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nur Einsatzschwerpunkte bezeichnen, die in Ihrer Organisation angeboten werden. Falls eine Person in einem Monat sowohl im Monatslohn als auch im Stundenlohn angestellt ist (zwei Anstellungsverträge für unterschiedliche Funktionen), wird sie für jede Anstellungsart einzeln aufgeführt. Nur bei Personen anzugeben, die im Monatslohn angestellt sind. Monat Ausbildung und Funktion Anstellungsverhältnis Personal-ID Anstellung im Monat von / bis Qualifikation Funktion Einsatzschwerpunkt Anstellungsart Pensum

27 Seite 27 Abschnitt Variable Erläuterung Anzahl Stunden Bei Personen im Monatslohn: Nur Anzahl vergütete (Über-)Stunden. Restliche Arbeitszeit ist durch Pensum abedeckt. Bei Personen im Stundenlohn: Anzahl vergütete Stunden. SE: Anzahl (den Klientinnen/Klienten) verrechnete Arbeitsstunden. Falls die Jahresarbeitszeit mehr als 1266 Arbeitsstunden umfasst (was bei Freiberuflichen umgerechnet einer 100- Prozent-Stelle entspricht), ist es einfacher, die Anstellungsart Monatspensum mit Pensum 100 zu wählen. Anzahl Stunden (innerkantonal/ ausserkantonal) Angestellt Ende Monat Falls Beschäftigte Klienten/Klientinnen ausserhalb des Kantons Luzern gepflegt/betreut haben, sind die Stunden getrennt nach inner- und ausserkantonal erbrachte Stunden auszuweisen. Bitte geben Sie an, ob eine Person Ende Monat weiterhin in einem Anstellungsverhältnis verblieb. Erinnerung: Über den Button [Speichern und neuer Record] können Sie direkt einen zusätzlichen Record (Formular) für die ausgewählte Person erstellen, wobei die bereits erfassten individuellen Angaben der gewählten Person übernommen werden (aus dem soeben gespeicherten Record), vgl Kapitel Klienten/Klientinnen Nachdem Sie auf der Seite Lieferung (vgl.3.3.3) auf der Kachel Klienten/Klientinnen den Button [Kapitel bearbeiten] gewählt haben, können Sie die Angaben zu den Klienten und Klientinnen erfassen oder bearbeiten, vgl. auch Jede Spitex-Organisation/Pflegefachperson meldet diejenigen Leistungen, die sie ihren Klienten/Klientinnen verrechnet, das heisst die gerundeten Leistungsstunden.

28 Seite 28 Es muss monatlich pro Person (Klient/Klientin) und pro Tageszeit/Dienstleistungsart ein Record (Formular) erstellt werden: Pro Person (Klient/Klientin) ist mindestens für jeden Monat, in dem diese Leistungen bezogen hat, je ein Record zu erstellen. In folgenden Fällen sind für einen Monat mehrere Records (Formulare) zu erstellen, nämlich wenn: eine Person Leistungen zu unterschiedlichen Tageszeiten (Tag/Abend/Nacht) bezogen hat; eine Person mehr als eine Dienstleistungsart bezogen hat (z.b. in der Pflege sowohl Abklärung/Beratung als auch Grundpflege). Hinweis: Eine Spitex-Organisation erfasst pro Kanton, in dem sie tätig ist, einen Fragebogen. Es werden nur die im Kanton Luzern betreuten Klienten/-innen und deren Leistungen in diesem Fragebogen erfasst. SE Selbständig erwerbende Pflegefachpersonen erfassen Ihre Angaben vollumfänglich in Ihrem Wohnkanton (auch wenn Sie Klienten/-innen ausserhalb Ihres Wohnkantons betreuen).

29 Seite 29 Tages- oder Nachtstrukturen (ToNS): Für Tages- oder Nachtstrukturen gelten im Kapitel Klienten/Klientinnen einige Besonderheiten, da entsprechende Leistungen in der Pflege nach stationären Tarifen (Pflegestufen) abgerechnet werden, und für die Aufenthalte Pauschalen zum Einsatz kommen, vgl Erläuterungen zu einzelnen Angaben Abschnitt Variable Erläuterung Persönliche Angaben AHV-Nummer Es gilt die 13-stellige AHV-Versichertennummer, vgl Für Personen, die über keine AHV-Nummer verfügen, weil deren Wohnsitz im Ausland liegt, wird folgende Nummer vergeben: 999.xxxx.xxxx.99 (x = beliebige Zahl) Klienten-ID Geschlecht Es gilt die interne Klientennummer. Unbekannt gilt nur für Sammel-Records (Globalerfassungen), d.h. für Kollektivhaushalte wie Heime, vgl Wohnsituation Wohngemeinde: Einzutragen ist die Nummer der politischen Gemeinde gemäss Gemeinde- und Kantonsverzeichnis (vgl. Datenschnittstelle unter ). Mit Wohngemeinde ist diejenige Gemeinde gemeint, bei der die Klientin/der Klient die Schriften deponiert hat und die für die Restfinanzierung zuständig ist. Haushaltstyp Angegeben wird in der Regel der jüngste Haushaltskern. Lebt z.b. eine betagte Person im Haushalt des Sohns und dessen Ehefrau und leben in diesem Haushalt keine Kinder, wird der Haushaltstyp 2 (Ehe)paarhaushalt ohne Kinder und Jugendliche in Ausbildung gewählt. Leben auch Kinder in diesem Haushalt, gilt der Haushaltstyp 3 (Ehe)paarhaushalt mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung. ToNS: vgl Anzahl Kinder im Haushalt Als Kinder gelten in diesem Kontext Kinder unter 18 Jahren und Jugendliche in Ausbildung unter 25 Jahren, sofern sie im Haushalt des Klienten oder der Klientin leben. Es ist unerheblich, ob es eigene Kinder oder Kinder anderer Haushaltsmitglieder sind. Alle übrigen Personen gelten als Erwachsene. ToNS: vgl. 5.1.

30 Seite 30 Abschnitt Variable Erläuterung Einsatz Einsatzgrund Bei Bezug von KLV-Leistungen sind die Einsatzgründe entweder Mutterschaft (1), Krankheit (2) oder Unfall (3). Beim Bezug von Nicht-KLV-Leistungen kann zusätzlich die Entlastung von Pflegenden/Erziehenden (4) als Einsatzgrund ausgewählt werden. Tageszeit Es gilt der Startzeitpunkt der Dienstleistung (vgl. Datenschnittstelle unter ). Werden einem Klienten oder einer Klientin in einem Monat Dienstleistungen zu unterschiedlichen Tageszeiten erbracht, so wird er/sie für jede Tageszeit einzeln aufgeführt. Dienstleistung Dienstleistung: Akut-/ Übergangspflege AÜP Dienstleistung: (Langzeit-)Pflege LZP Dienstleistung: Hauswirtschaft/ Sozialbetreuung Dienstleistung: Mahlzeitendienst Dienstleistung: Weitere Spitex- Leistungen, wie Fahr-/ Transportdienst Anzahl Klienten/Klientinnen ToNS: vgl AÜP wird getrennt nach Abklärung/Beratung, Untersuchung/Behandlung und Grundpflege erfasst, vgl. auch 4.1. LZP wird getrennt nach Abklärung/Beratung, Untersuchung/Behandlung und Grundpflege erfasst, vgl. auch 4.1. ToNS: vgl Vgl ToNS: vgl Die Anzahl Mahlzeiten ist in der Regel pro Klient/Klientin zu erfassen. Beziehen mehrere Personen eines Haushalts Mahlzeiten, ist jede separat mit den entsprechenden Klientenmerkmalen zu erfassen. In besonderen Fällen kann auch ein Sammel-Record (Globalerfassung) zur Anwendung gelangen (vgl ). Vgl Zu erfassen sind die weiteren Dienstleistungen für alle Klienten/Klientinnen, denen die Spitex-Organisation bzw. Pflegefachperson Rechnung stellt bzw. für die sie Leistungen erbringt. Sie werden in der Regel individuell mit AHV- Nummer und Personenmerkmalen gemeldet. In besonderen Fällen kann auch ein Sammel-Record (Globalerfassung) zur Anwendung gelangen (vgl ). Diese Angabe ist lediglich bei Sammel-Records (Globalerfassungen) anzugeben, vgl

31 Seite 31 Abschnitt Variable Erläuterung Anzahl Einsatztage Anzahl Kalendertage (bzw. Abende, Nächte), an denen das Spitex-Personal beim betreffenden Klienten oder der betreffenden Klientin im Einsatz war. Werden am gleichen Tag sowohl pflegerische als auch hauswirtschaftlich/sozialbetreuerische Leistungen beansprucht, fällt für beide Kategorien je ein Einsatztag an. ToNS: vgl Anzahl verrechnete Einsatzstunden Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche/sozialbetreuerische Leistungen sind in Stunden und Minuten (in Hundertsteln) anzugeben. Weitere Spitex-Leistungen sind je nach Verrechnungsart ebenfalls in Einsatzstunden zu erfassen, oder aber in Leistungseinheiten. Anzahl Leistungseinheiten Anzahl Mahlzeiten sowie weitere Spitex-Leistungen (je nach Verrechnungsart) sind hier zu erfassen, z.b. Anzahl Fahrten. Erinnerung: Über den Button [Speichern und neuer Record] können Sie direkt einen zusätzlichen Record (Formular) für die gewählte Person erfassen, wobei die bereits erfassten individuellen Angaben der gewählten Person übernommen wird (aus dem soeben gespeicherten Record), vgl Sammel-Record (Globalerfassung) Es wird zwischen zwei möglichen Ausgangslagen unterschieden, die einen Sammel-Record (Globalerfassung) rechtfertigen: 1. Einsätze in Alters- und Pflegeheimen Pflegerische und hauswirtschaftliche/sozialbetreuerische Einsätze in Alters- und Pflegeheimen das heisst, wenn der Einsatz nicht einem Einzelnen, sondern einem Kollektiv gilt (Nachtwachen usw.) können in einem monatlichen Sammel-Record erfolgen. In diesen Fällen wird die Record-Art auf Sammel-Record sowie die AHV-Nummer gesetzt und das Geschlecht wird mit Unbekannt angegeben (und somit eine Pseudoperson angelegt). Im Übrigen genügt es, die Felder zum Bezugsmonat, zur Tageszeit und zur erbrachten Dienstleistung auszufüllen. 2. Mahlzeitendienst und weitere Spitex-Leistungen Der Mahlzeitendienst und weitere Spitex-Dienstleistungen können in speziellen Fällen, in denen die klientenweise Erfassung bzw. Meldung organisatorisch zu aufwändig wäre, global erfasst werden. Diese Sammel-Records sind aber in jedem Fall nach Geschlecht getrennt zu erfassen, wobei für Männer die AHV-Nummer und für Frauen verwendet wird (und somit eine Pseudoperson angelegt wird). Um Doppel- und Mehrfacherfassungen zu vermeiden, werden die Angaben für das gesamte Jahr im Bezugsmonat 12 erfasst. Im Übrigen genügt es, die Felder zur Tageszeit und zur erbrachten Dienstleistung auszufüllen.

32 Seite Kapitel Finanzen Nachdem Sie auf der Seite Lieferung (vgl.3.3.3) unter dem Kapitel Finanzen den Button [Kapitel bearbeiten] gewählt haben, können Sie nun die Angaben zu den Finanzen erfassen. Als Rechnungsjahr gilt das Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember). Es gilt das Sollprinzip, das heisst der Aufwand oder der Ertrag ist in dem Jahr zu erfassen, in dem er entstanden ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Auf eine Erfassung der Kostenrechnung wurde bis anhin verzichtet. Alle Beträge sind in ganzen Franken (gerundet, ohne Rappen) anzugeben. Hinweis: Eine Spitex-Organisation erfasst pro Kanton, in dem sie tätig ist, einen Fragebogen. Bei den Finanzen wird nur der im Kanton Luzern angefallene Aufwand und erwirtschaftete Ertrag erfasst. Beim Aufwand kann eine Gewichtung vorgenommen werden, die der Realität entspricht. SE Selbständig erwerbende Pflegefachpersonen erfassen Ihre Angaben vollumfänglich in Ihrem Wohnkanton (auch wenn Sie Klienten/-innen ausserhalb Ihres Wohnkantons betreuen).

33 Seite 33 Erläuterungen zu den einzelnen Angaben SE Hinweis: Für selbständig erwerbende Pflegefachpersonen (ohne Angestellte im Bereich Administration) genügt es in der Regel die türkis markierten Felder zu erfassen. Abschnitt Variable Erläuterung Aufwand Besoldungen Personal Sozialleistungen Entschädigungen an andere Spitex- Organisationen/ Pflegefachpersonen Übriger Personalaufwand Bruttolöhne, aufgeteilt nach Funktion/Einsatzschwerpunkt des Personals: AHV-Lohnkosten ohne Arbeitgeberbeiträge, aber mit Arbeitnehmerbeiträgen. Nur für Personal, für die ein Lohnausweis ausgestellt wird und die auch in der Spitex-Beschäftigtenstatistik aufgeführt sind. An Personen, für die kein Lohnausweis ausgestellt wird (Fahrdienste usw.) entrichtete Entschädigungen sind unter Übriger Personalaufwand aufzuführen. SE: Alle Lohnbestandteile sind unter Pflege und Hauswirtschaft/Sozialbetreuung anzugeben: Bruttolohn (inkl. AHV, IV, EO) und alle Sozialversicherungsbeiträge (Unfall- und Krankentaggeldversicherung sowie Beiträge an die 2. Säule). Nicht angegeben werden Beiträge an die 3. Säule. Als Faustregel ergibt sich der Lohn von selbstständigen Pflegefachpersonen meist aus Gesamtertrag minus übriger (Personal-)Aufwand. Arbeitgeberbeiträge. SE: Machen hier keine Angaben, da ihre gesamten Lohnbestandteile unter Besoldungen - Pflege und Hauswirtschaft/Sozialbetreuung vermerkt sind. Hier sind alle an andere Spitex-Organisationen ausgerichteten Entschädigungen für erbrachte Dienstleistungen einzutragen, für die Ihre Organisation den Klienten/Klientinnen Rechnung stellt, obwohl die Leistung durch eine andere Organisation erbracht wurde (Austauschpersonal). Nicht explizit im Lohn enthaltener Personalaufwand, wie Ausund Weiterbildungskosten, Spesenvergütungen sowie Entschädigungen an Personen, für die kein Lohnausweis ausgestellt wird.

34 Seite 34 Abschnitt Variable Erläuterung Übriger Aufwand Betriebskosten und berufsbedingte Ausgaben, wie Fahrzeugkosten entsprechend der Nutzung (Pro-rata-Angabe), Treibstoffe, Beiträge an die Berufshaftpflichtversicherung, Kauf von Pflegematerial, Anschaffung und Unterhalt von Geräten (für Pflege), Mietkosten und Mietnebenkosten, Verwaltungskosten, EDV-Geräte, Büromaterialien usw. Auch Honorare an Dritte oder Beiträge (Malus) im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung sind hier zu erfassen. Ertrag Einnahmen aus Spitex- Dienstleistungen KLV-Leistungen: (Langzeit-) Pflege Mittel- und Gegenstände (MiGel) und übriges Verbrauchsmaterial SE: Es sind nur Ausgaben, die aus der beruflichen Tätigkeit im Spitex-Bereich entstehen, anzugeben. Es werden ausschliesslich die durch Sie oder Ihre Organisation den Klienten/Klientinnen verrechneten Leistungen aufgeführt. Rückerstattungen für im Auftrag anderer Organisationen erbrachte und von diesen an die Klienten/Klientinnen verrechnete Leistungen erscheinen als Einnahmen aus Leistungen für andere Spitex-Organisationen/Pflegefachpersonen. Ertrag aus Pflegeleistungen gemäss Art. 25a, Abs. 1, KVG. Anzugeben ist der Ertrag aus Pflegeleistungen gemäss Art. 7. KLV, ohne Produkte aus der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGel) oder anderes Verbrauchsmaterial. Für die Pflegeleistungen ist die Kostenverteilung (wer bezahlt was?) anzugeben, aufgegliedert gemäss den Tarifen zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (vgl oder für ToNS 5.1.2): Klienten/Klientinnen: Anteil, der über die geltenden Tarife für die KLV-Leistungen hinausgeht und nicht von der Gemeinde (oder Kanton) via Restfinanzierung übernommen wird (Klientenbeteiligung). Versicherer: Anteil der Pflegeleistungen nach geltenden Tarifen (Franchise und Selbstbehalt der Klienten/Klientinnen sind unter Versicherer inbegriffen). Unter Versicherer ist jede Sozialversicherung (Kranken-, Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung) zu verstehen. Gemeinden/Kantone: Anteil der Restfinanzierung (Art. 25a, Abs. 5, KVG), Differenz zum Vollkostentarif der durch die Gemeinde/den Kanton übernommen wird. Beteiligt sich eine Gemeinde/der Kanton jedoch mit einem einmaligen Beitrag, ist dieser unter Beiträge anzugeben. Einnahmen von Produkten aus der Mittel- und Gegenstände- Liste (MiGel) und übriges Verbrauchsmaterial.

35 Seite 35 Abschnitt Variable Erläuterung Einnahmen aus Leistungen für andere Organisationen/ Pflegefachpersonen Beiträge (ohne Beiträge gemäss Art.7 KLV) Übrige Einnahmen Alle Rückerstattungen für im Auftrag anderer Spitex- Organisationen erbrachte Leistungen, die nicht durch Ihre Organisation den Klienten/Klientinnen verrechnet werden. Falls Gemeinden/Kanton sich mit einem einmaligen Beitrag für gemeinwirtschaftliche Leistungen an der Finanzierung beteiligen, oder andere Dienstleistungen (ausser Pflege gemäss Art.7 KLV) unterstützen, ist dies hier anzugeben. Alle übrigen Ertragsposten sind hier zusammenzufassen, wie Liegenschaftserträge, Vermögenserträge, Sonderaktionen usw. Auch Einnahmen aus Beiträgen im Rahmen der Ausbildungsverpflichtung (Bonus) sind hier einzutragen. (Debitoren-)Verluste sollten hier eingegeben werden (je nachdem als negative Werte). SE: Es sind nur Einnahmen aus der Tätigkeit im Spitex-Bereich anzugeben Erfassung Einnahmen KLV-Leistungen Ertrag KLV-Leistungen nach Finanzierern (ambulante Tarife): Klienten/Klientinnen: max Fr. /Tag (20% des höchsten Tarifs von Fr ) (nur bei KLV-Leistungen Langzeitpflege, ab 18 Jahren) Versicherer: Beiträge der Versicherer KV IV UV/MV (Langzeit-) Pflege Akut-/Übergangspflege Aktuell Ab Aktuell Ab Abklärung / Beratung / Fr. / Std Fr. / Std Fr. / Std Fr. / Std. Koordination Fr. / Std Fr. / Std. Untersuchung/ Fr. / Std Fr. / Std Fr. / Std Fr. / Std. Behandlungspflege Fr. / Std Fr. / Std. Grundpflege Fr. / Std Fr. / Std Fr. / Std Fr. / Std. Gemeinden/Kantone: Restfinanzierung der Pflege durch öffentliche Hand

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