0159 N2O-Vernichtung bei der Schlammverbrennung der ARA Rhein AG

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1 Verifizierungsbericht 0159 N2O-Vernichtung bei der Schlammverbrennung der ARA Rhein AG Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Monitoring-Zeitraum: Monitoring von bis Dokumentversion: Version 1 Datum: Verifizierungsstelle: INFRAS AG, Binzstrasse 23, 8045 Zürich Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Verifizierungsstelle Verwendete Unterlagen Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 (Version 3 vom ) Dieser Verifizierungsbericht beruht auf der Vorlage Verifizierungsbericht der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.3 / September Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter emissionen/kompensationsprojekte-in-der-schweiz/umsetzung-von-kompensationsprojekten.html

2 Verifizierungsbericht Zusammenfassung Für die im Zeitraum bis erzielten Emissionsverminderungen in der Höhe von 5'900 tco2eq aus dem vorliegenden Projekt können aus Sicht der Verifizierungsstelle Bescheinigungen gemäss CO2-Verordnung ausgestellt werden. Die Gesuchsunterlagen sind korrekt, relevante Dokumente sind vorhanden. Es gibt keine wesentlichen Änderungen, die eine Re-Validierung begründen würden. Es gab zwei Abweichungen der Monitoringmethode im Vergleich zur Projektbeschreibung: a) der Fixparameterwert (ÖRE spez) wurde zur Behebung eines Berechnungsfehlers angepasst und b) der spezifische Altölverbrauch wurde bei der Berechnung der Emissionsverminderung nicht auf die effektiven Verbrauchsdaten abgestützt, sondern identisch zur Referenz angenommen. Bei strikter Anwendung der Formel für die Berechnung der Emissionsverminderung gemäss Projektbeschreibung wäre eine zu hohe Emissionsverminderung ausgewiesen worden. Im Rahmen der Verifizierung wurden diverse CR / CAR und die 4 FARs aus dem Eignungsentscheid geschlossen. Es wurde im Rahmen der Verifizierung ein neuer FAR eröffnet (FAR 1 (V18)). Zwei der FAR aus dem Eignungsentscheid bleiben weiterhin aktiv, da periodische Überprüfungen erforderlich sind. Für zukünftige Verifizierungen ist der von der Projektbeschreibung abweichende, korrigierte Wert für ÖRE spez von t CO2eq / t KS zu berücksichtigen. 2

3 Verifizierungsbericht 1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Fachexperte) Qualitätssicherung durch Gesamtverantwortlicher Stefan Kessler, , stefan.kessler@infras.ch Jürg Füssler, , juerg.fuessler@infras.ch Jürg Füssler, , juerg.fuessler@infras.ch Verifizierter Monitoringzeitraum Monitoring von bis Zeritifizierungszyklus Weitere Autoren und deren Rolle in der Verifizierung 1. Verifizierung Keine 1.2 Verwendete Unterlagen Version und Datum der Projektbeschreibung Version und Datum des Validierungsberichts Version und Datum des Monitoringberichts 7. Oktober 2016 / Version Mai 2016 / Version Juni 2018 / Version 3 Verfügung Eignungsentscheid: Datum 12. Dezember 2016 Ortsbegehung: Datum 4. Juni 2018 Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind im Anhang A1 aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Prüfung, ob die nachgewiesenen Emissionsverminderungen die Anforderungen von Art. 5 CO2-Verordnung erfüllen Prüfung, ob Angaben zum tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind Prüfung der korrekten Erhebung und Darstellung aller relevanten Daten gemäss Monitoringkonzept Prüfung der während des Monitorings verwendeten Messeinrichtungen (Protokolle von Kalibrierung und Wartung) Prüfung, dass die verwendeten Technologien, Anlagen etc. dem Monitoringkonzept entsprechen Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung. Verwendete Unterlagen Verwendete Unterlagen sind im Anhang A1 aufgelistet. 3

4 Verifizierungsbericht Beschreibung des Vorgehens / durchgeführte Schritte Die Verifizierung wurden in folgenden Schritten durchgeführt: Zusendung aller Daten und Unterlagen inkl. Monitoringbericht und Dokumentation der relevanten Inputparameter durch Kontaktperson Sichtung der Daten, Vollständigkeitsprüfung Erster Entwurf Checkliste Verifikation mit CR, CAR, FAR an Gesuchsteller Anlagenbegehung am 4. Juni 2018, inkl. Besprechung Entwurf Checkliste Antwort Gesuchsteller auf ersten Entwurf Checkliste zwei Runden Checkliste und Antworten Gesuchsteller definitiver Monitoringbericht und Dokumentation an Verifizierer definitive Version Checkliste Verifizierung und Verifizierungsbericht an Gesuchsteller Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung Die von der Kontaktperson eingereichten Dokumente wurden von zwei Personen begutachtet (Stefan Kessler Projektleitung, Jürg Füssler Qualitätssicherung). Die an die Kontaktperson gerichteten Listen in Form der Checkliste mit CR/CAR/FAR sowie der Bericht wurden von der Prüfstelle erstellt und jeweils einer internen Qualitätssicherung unterzogen. Ferner wurden kritische und zentrale methodische Fragestellungen im Prüfteam intern diskutiert und die Qualitätsanforderungen an die Robustheit der Methodik und Detaillierung der Dokumentation festgelegt. 1.4 Unabhängigkeitserklärung Der vom BAFU zugelassene interne oder externe Fachexperte der Stelle übernimmt für das vom BAFU als Validierungs-/Verifizierungsstelle zugelassene Unternehmen INFRAS AG die Verifizierung dieses Projekts 0159 N2O-Vernichtung bei der Schlammverbrennung der ARA Rhein AG. Das Unternehmen sowie der zugelassene Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-/Verifizierungsstelle bestätigen, dass sie keine Projekte und Programme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbst durchgeführte Projekte und Programme), validieren oder Monitoringberichte verifizieren, an deren Entwicklung 1 sie beteiligt waren. Sie bestätigen ausserdem, nicht in irgendeiner Form bereits an der Entwicklung desselben Projekts oder Programms beteiligt gewesen zu sein, an dessen Validierung oder Verifizierung sie beteiligt sind. Des Weiteren verpflichten sich das Unternehmen sowie der Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-/Verifizierungsstelle keine Validierungen und Verifizierungen für diejenigen Auftraggeber durchzuführen, für die sie an der Entwicklung von Projekten oder Programmen beteiligt waren. Sie verpflichten sich ferner, keine Projekte oder Programme für Auftraggeber zu validieren oder zu verifizieren, für die sie eine Beratung oder einen Audit bei der Festlegung von Zielen im nonehs-bereich durchgeführt haben 2. Diese Einschränkungen gelten nur für die Projekttypen, welche von diesen Beteiligungen betroffen sind 3. Der Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-/Verifizierungsstelle bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen der Validierung/Verifizierung vom Auftraggeber der Validierung/Verifizierung und seinen Beratern unabhängig sind. 1 Explizit, aber nicht abschliessend gelten die Erstellung von Gesuchsunterlagen sowie die Beratung von Erstellern von Gesuchsunterlagen als Beteiligung an der Entwicklung. Die Erstellung eines Monitoringberichts gilt ebenfalls als Entwicklung. 2 Dies betrifft Unternehmen, die mit oder ohne einen Vertrag mit der EnAW oder der act Beratungsleistungen bei der Festlegung von Zielen im nonehs-bereich erbringen. 3 Beispielsweise darf ein Unternehmen keine Validierung eines Projekts A des Projekttyps 1.1 für den Auftraggeber x durchführen, wenn es bereits das Projekt B des Projekttyps 1.1 für den Auftraggeber x entwickelt hat. Das Unternehmen dürfte hingegen ein Projekt C des Projekttyps 7.1 für den Auftraggeber x validieren. 4

5 Verifizierungsbericht 1.5 Haftungsausschlusserklärung Die Informationen die im Rahmen der Verifizierung von INFRAS verwendet wurden stammen vom Auftraggeber oder aus Quellen, die INFRAS als zuverlässig einstuft. INFRAS kann jedoch in keiner Weise verantwortlich oder haftbar gemacht werden für die Genauigkeit, die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit der verwendeten Informationen und die von INFRAS auf dieser Basis erstellten Produkte, Berichte und Schlussfolgerungen. INFRAS lehnt jegliche Haftung ab für Fehler und deren direkte oder indirekte Folgen im Rahmen der bereit gestellten Informationen, den von INFRAS erstellten Produkten, den gezogenen Schlüssen und getätigten Empfehlungen. 5

6 Verifizierungsbericht 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Kontakt Projektnummer / Registrierungsnummer N2O-Vernichtung bei der Schlammverbrennung der ARA Rhein AG ARA Rhein AG Netzibodenstrasse 16, 4133 Pratteln Herr Peter Müller peter.mueller@ararhein.ch Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Reduktion der Lachgasemissionen aus der Schlammverbrennung durch die Erhöhung der Temperatur im Nachbrenner. Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Vermeidung und Substitution von Lachgas (N2O). Angewandte Technologie Anhand einer Verfahrensänderung und Anpassung der Automation soll die Temperatur im Nachbrenner auf ein Niveau erhöht werden, bei dem die Lachgasemissionen ein Minimum erreichen. Ziel ist es die Lachgasemissionen um 70% zu reduzieren anhand einer Temperaturerhöhung von C. 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) CAR 9 verlangt eine verbesserte, eindeutige Referenzierung der im Monitoringbericht aufgelisteten Anhangdokumente. Abgesehen davon sind die Gesuchsunterlagen vollständig und formal korrekt. CAR 9 setzt diverse textliche Detailkorrekturen um. Da diese zahlreich und insgesamt weder methodisch noch quantitativ relevant sind, erfolgte die Kommunikation zu CAR 9 an den Gesuchsteller in Form einer Version des Monitoringberichts mit Änderungsvorschlägen. Zu folgenden Punkten der Checkliste wurden keine CRs / CARs / FARs erstellt, da diese im Monitoringbericht korrekt dargestellt und klar beschrieben sind: 1.1 Gesuch mittels aktueller Dokumentenversionen und Grundlagen erstellt 1.3 Gesuchsteller ist korrekt identifiziert 1.4 Gesuchsteller ist identisch mit Gesuchsteller in Projektbeschreibung. 6

7 Verifizierungsbericht 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Es gab keine relevanten Abweichungen der Monitoringmethode im Vergleich zur Projektbeschreibung, die dem Eignungsentscheid zu Grunde lag. Die Emissionsverminderungen werden durch den Vergleich von Lachgasmengen und Altölverbrauch im Referenzfall und Projektfall bestimmt. Leakage ist nicht relevant. Die N2O-Menge im Referenzfall wird durch Multiplikation der gemessenen Aktivitätsrate der verbrannten Menge Klärschlamm als Trockensubstanz und einer als Fixparameter festgelegten durchschnittlichen spezifischen N2O-Emission pro Menge Klärschlamm bestimmt. Der Verbrauch von Altöl wird im Referenzfall über einen als Fixparameter festgelegten spezifischen Referenzverbrauch von Altöl pro Tonne Klärschlamm ermittelt. Die N2O-Menge im Projektfall wird durch Online-Messung bestimmt. Der Verbrauch von Altöl wird im Projektfall aus den Lieferdokumenten erhoben. Der Wert der ex-ante bestimmten durchschnittlichen spezifischen N2O-Emission pro t Klärschlamm ist zentral für die Bestimmung der Referenzemissionen und wird deshalb zweimal pro Jahr über Kontrollmessungen plausibilisiert. Dies setzt FAR um. Es gibt vier FAR aus den Anmerkungen zum Eignungsentscheid: FAR verlangt einen Nachweis zur Einhaltung der Anforderungen der LRV. Die Einhaltung wurde durch Messungen der kantonalen Fachstelle für Luftreinhaltung bestätigt. Der FAR konnte geschlossen werden. FAR bezweckt die korrekte Anrechnung der Mehremissionen aus Altöl im Rahmen von Anpassungen des nonehs-emissionsziels der Anlage. Über CR 2 erfolgten dazu vertiefende Abklärungen. Dabei konnte bestätigt werden, dass die Anrechnung korrekt erfolgt. Ergänzende Informationen finden sich weiter unten in diesem Bericht. Der FAR konnte für die aktuelle Monitoringperiode geschlossen werden, bleibt aber für die Folgeperioden aktiv. FAR verlangt die Vorlage der Belege für den Umsetzungsbeginn. Diese liegen dem Monitoringbericht als Anlage A.1 b) bei. Der Umsetzungsbeginn ist der Der FAR konnte geschlossen werden. FAR verlangt zweimal pro Jahr eine Kontrollmessung zur Überprüfung des Parameters DRE. Diese wurden während der hier berücksichtigten Monitoringperiode durchgeführt und der Wert konnte bestätigt werden. Der FAR konnte für die aktuelle Monitoringperiode geschlossen werden, bleibt aber für die Folgeperioden aktiv. Im Rahmen von CR 1 wurden Fragen zum Zahlenwert des Fixparameters für den spezifischen Ölverbrauch im Referenzfall (ÖRE spez) geklärt. Es zeigte sich, dass ein Berechnungsfehler vorlag und im Projektdokument ein falscher Wert für den (historischen) spezifischen Altölverbrauch pro Tonne Klärschlamm (TS) aufgeführt ist. Aufgrund der Grundlagen, die auch für die Validierung verwendet wurden, konnte als korrekter Wert für den spezifischen Altölverbrauch der Wert von t Altöl/t KS (TS) ermittelt werden (anstelle von 0.35 gemäss Projektbeschreibung). Der korrekte Wert für den Parameter ÖRE spez ist damit t CO2eq / t KS (anstelle von 0.82 gemäss Projektbeschreibung). Die finale Version des Monitoringberichts verwendet die angepassten Werte. Im Rahmen von CR 2 und CR 3 erfolgten Abklärungen zur korrekten Umsetzung der FAR zum Eignungsentscheid. CR 2 klärt die Sachlage im Hinblick auf die korrekte Berücksichtigung der Abgrenzung zum nonehs-emissionsziel im Zusammenhang mit den Veränderungen beim Altölverbrauch. Es zeigte sich, dass der spezifische Altölverbrauch entgegen den ursprünglichen Erwartungen gesunken ist. Damit würde sich die Möglichkeit von Doppelzählung mit der nonehs- Zielvereinbarung ergeben. Zudem ist ein sinkender spezifischer Verbrauch alleine aufgrund der 7

8 Verifizierungsbericht Projektmassnahme (Erhöhung der Verbrennungstemperatur) nicht plausibel. Zur Sicherstellung der Konservativität der ausgewiesenen Emissionsverminderung und zur Vermeidung von Doppelzählung mit der Zielvereinbarung wurde nicht auf den tatsächlichen Altölverbrauch in der Monitoringperiode abgestützt (2'218 t Altöl) sondern den spezifischen Wert im Referenzfall abgestützt und ein rechnerische ermittelter Altölverbrauch eingesetzt (2 467 t Altöl). Dieses Vorgehen ist auch in zukünftigen Monitoringperioden anzuwenden, falls der spezifische Ölverbrauch im Projektfall unter dem spezifischen Referenzverbrauch liegt. Dazu wurde FAR 1 (V18) eröffnet. CR 3 klärt Fragen zur im Jahr 2017 erfolgten periodischen Überprüfung des Parameters DRE. FAR zum Eignungsentscheid verlangt, dass die Kontrollmessung bei einem Sauerstoffgehalt von 6 8% durchgeführt werden soll. Die Kontrollmessung im Jahr 2017 erfolgt bei einem Durchschnittswert zwischen 4 und 5%. Die vom Gesuchsteller zur Verfügung gestellten Unterlagen als Antwort auf CR 3 zeigen nach Einschätzung des Verifizierers plausibel und ausreichend belastbar auf, dass der Wert von 6-8% auf einem Messfehler (Messgerät funktionierte nicht mehr korrekt zum Zeitpunkt der Festlegung des Sauerstoffgehaltes) beruhte und der Normalbetrieb O2-Werten von 4 5% entspricht. Entsprechend sollte FAR so angepasst werden, dass die Einhaltung eines O2-Wertes zwischen 4 und 5% gefordert wird. Zu folgenden Punkten wurden keine CRs / CARs / FARs erstellt, da diese im Monitoringbericht klar beschrieben sind und wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt wurden: 2.1 Beschreibung der Methode 2.4 Prozess- und Managementstrukturen 2.5 Datenerhebung (insbesondere Verantwortlichkeiten) 2.6 Qualitätssicherung. 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Die Rahmenbedingungen haben sich gegenüber der Projektbeschreibung nur bezüglich des Umsetzungsbeginns und Wirkungsbeginns geändert. In der Projektbeschreibung ist der resp aufgeführt, wobei diese Daten in Abhängigkeit des Zeitpunkts des Eignungsentscheids zu verstehen waren. Dieser hat sich gegenüber der Planung verzögert. Über FAR zum Eignungsentscheid (vgl. Projektbeschreibung, Kapitel 7) wurde die definitive Festlegung des Umsetzungsbeginns überprüft. Dieser ist per erfolgt. Der Wirkungsbeginn fällt auf den , das Datum als die Ofentemperatur manuell auf 880 Grad Celsius erhöht wurde um die Lachgasemissionen aktiv zu reduzieren. FAR zum Eignungsentscheid bezweckt die Vermeidung von Doppelzählungen bei der Anpassung des nonehs-emissionsziels der ARA Rhein, die aus dem Altölverbrauch entstehen können. Da eine Anpassung des Emissionsziels erfolgt ist, wurde der Punkt in der Verifizierung vertieft überprüft und über CR 2 ergänzende Informationen vom Gesuchsteller eingeholt. Im Monitoring hat sich gezeigt, dass der spezifische Altölverbrauch pro Klärschlammmenge entgegen den Erwartungen gesunken und nicht gestiegen ist. Dadurch hätte gemäss Konzeption der Berechnungsformeln eine zusätzliche Emissionsverminderung angerechnet werden können. Nach Einschätzung des Verifizierers und des Gesuchstellers besteht aber keine Kausalität mit der Projektumsetzung, sondern die Veränderung ist auf andere Gründe wie z.b. Auslastungseffekte zurückzuführen. Deshalb ist die vom Gesuchsteller vorgeschlagene Vernachlässigung durch Verwendung des gleichen spezifischen Altölverbrauchs im Projekt- und Referenzfall nach Einschätzung des Verifizierers ein konservativer Lösungsansatz. Mit dem gewählten Vorgehen können auch Doppelzählungen mit der Zielvereinbarung gesichert ausgeschlossen werden. FAR wurde für die aktuelle Monitoringperiode geschlossen, bleibt aber aktiv, da auch in den Folgejahren noch Anpassungen am Emissionsziel erfolgen können, was eine wiederholte Überprüfung erfordert. 8

9 Verifizierungsbericht Zu folgenden Punkten der Checkliste gab es keine Fragen, da diese im Monitoringbericht klar beschrieben und wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt wurden: 3.1 Technische Beschreibung umgesetztes Projekt 3.2 Finanzhilfen 3.4 Umsetzung und Wirkungsbeginn Es wurden keine neuen CRs / CARs / FARs im Abschnitt 3 der Checkliste erstellt. FAR zum Eignungsentscheid betrifft den Umsetzungsbeginn und konnte geschlossen werden. Der Verifizierer bestätigt, den Gesuchsteller per vom darauf aufmerksam gemacht zu haben, dass absichtlich falsche Angaben über Finanzhilfen strafrechtlich verfolgt werden. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Das Vorgehen zur Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung hat sich gegenüber der Projektbeschreibung in einem Punkt geändert. Beim Einbezug des tatsächlichen Altölverbrauchs erfolgte eine Anpassung, wie weiter unten beschrieben wird (Hinweis zu CR 6). Die Berechnung der Lachgasströme erfolgt im Prozessleitsystem anhand von Teilparametern über eine fix hinterlegte Programmierung als Teil der Online-Messung. Das Dokument «ANHANG A.4 Berechnungsbeispiel Juli 2017.pptx» illustriert den Berechnungsgang. Die Berechnung entspricht der Projektbeschreibung. Spezielle Betriebszustände sind nicht relevant, da es sich bei der Messung der zentralen Parameter zur Bestimmung der Emissionsverminderung um permanente Online-Messungen handelt. Im Hinblick auf die Emissionsverminderung unvorteilhafte Betriebszustände oder Anlagenstörungen werden damit immer berücksichtigt. Im Monitoringjahr 2017 lag der Anteil der industriellen Schlämme bei rund 57%. Die Projektbeschreibung sieht vor, dass über den Einflussfaktor 1 die Schlammzusammensetzung überwacht wird, da die Schlammzusammensetzung Einfluss auf die Lachgas-Emissionen hat. Die in der Projektbeschreibung vorgesehene Limite von 60% Schlämmen aus industrieller Herkunft wurde folglich unterschritten, was eine Überprüfung des Parameter 3 (DRE) bedingt. Die zwei im Jahr 2017 zur Plausibilisierung von DRE durchgeführten Kontrollmessungen (DPM) ergaben einen Wert von DPM = t N2O / t KS. Der Anteil industrielle Schlämme ist ähnlich hoch wie 2016, als der Referenzwert DRE bestimmt wurde. Zudem wird bei erhöhtem Anteil Industrieschlamm ein tieferer Emissionswert erwartet. Eingetreten ist aber das Gegenteil. Der Verifizierer erachtet es deshalb als korrekt, dass darauf verzichtet wurde, den Wert von DRE für diese Monitoringperiode entsprechend dem Ergebnis der Plausibilisierungsmessung anzupassen und der unveränderte Wert gemäss Projektbeschreibung verwendet wurde. Bei der Ortsbegehung wurde anhand von Stichproben geprüft, ob die gelieferten Daten, die zur Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung verwendet werden, über Abfragen im Prozessleitsystem nachvollzogen werden können. Insbesondere wurde das Total der N2O-Messung über die Monitoringperiode nachvollzogen. Dabei wurden keine Abweichungen festgestellt. Die für die Bestimmung der Emissionsverminderung relevanten Messgeräte sind entsprechend den Vorgaben im Monitoringkonzept kalibriert / geeicht. Dies wurde im Rahmen der Ortsbegehung und über CR 4 geprüft. Eine Plausibilisierung der Messdaten anhand anderer Monitoringparameter ist gemäss der Projektbeschreibung und mit Ausnahme des Parameterwerts für DRE nicht vorgesehen. Der Verifizierer sieht keine Möglichkeit, die Referenz- und Projektemissionen weiter zu plausibilisieren. 9

10 Verifizierungsbericht Eine vertikale Gegenprüfung über Vergleich von verschiedenen Monitoringperioden ist erst im nächsten Monitoringzyklus möglich. Die Bestimmung der tatsächlich erzielten direkten Emissionsverminderung ist somit korrekt und. Die folgenden CR und CAR zur Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung wurden bearbeitet: CR 1 wurde bereits im Kapitel 3.1 oben thematisiert. CR 5 überprüft, ob die Nicht-Berücksichtigung der Wochen 36 bis 41 korrekt ist. Dort war der Ofen in Revision und es erfolgte keine Lachgas-Reduktion. CR 6 verlangt zusätzliche Belege für die Angaben zu den Altölmengen. Hier ist hervorzuheben, dass in Abweichung zum Monitoringkonzept nicht auf den effektiven Altölverbrauch abgestützt wird, sondern die Menge Altöl über den spezifischen Altölverbrauch pro Tonne Klärschlamm TS im Referenzfall ermittelt wird. Dies ist in der Einschätzung des Verifizierers korrekt und konservativ, da sich sonst über den Einbezug des Altölverbrauchs eine zusätzliche Emissionsverminderung ergeben würde. Eine solche ist aber nicht zu erwarten, da die Temperaturerhöhung im Ofen eher einen höheren spezifischen Altölverbrauch erwarten lässt. CR 7 ist aufgrund von Anpassungen bei den verwendeten Grundlagen nicht mehr relevant. CR 8 prüft, ob der Einbezug der Feuchtigkeit des Klärschlamms korrekt erfolgt. CAR 1 stellt sicher, dass die Verweise auf Anhänge des Monitoringberichts eindeutig sind. Über CAR 2 wurde der Monitoringbericht mit Angaben zur Berücksichtigung von speziellen Betriebszuständen und Störungen ergänzt. CAR 3 hat sich im Laufe der Bearbeitung erledigt und ist nicht mehr relevant. CAR 4 korrigiert einen Fehler bei der zeitlichen Abgrenzung für das Monitoring. Ursprünglich war auch Kalenderwoche 05 / 2017 eingerechnet, wobei der Wirkungsbeginn erst mit KW 06/2017 erfolgte. CAR 5 setzt formale Verbesserungen bei einer Grafik um, die aber keine direkte Relevanz für die Berechnungen hat. CAR 6 korrigiert die Spaltenüberschriften in einer Tabelle. Zu folgenden Punkten der Checkliste gab es keine Fragen, da diese im Monitoringbericht klar beschrieben sind und wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt wurden: 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen. 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Es gibt aus Sicht des Verifizierers keine wesentliche Änderung gegenüber der Projektbeschreibung, die eine Re-Validierung begründen. Die erzielten Emissionsverminderungen liegen gegenüber der Prognose der Programmbeschreibung um 14% tiefer. Dies ist vor weitgehend erklärbar durch die verkürzte Monitoringperiode und den längeren Revisionsstillstand. CAR 8 sichert die Nachvollziehbarkeit der Begründung der Abweichungen zwischen den ex-post und ex-ante-werten der Emissionsverminderung. Die eingesetzte Technologie ist identisch. Die Umsetzung des Projekts ist mit Mehrkosten verbunden, erzeugt aber keine Einnahmen abgesehen vom Erlös aus Bescheinigungen. Die Einschätzung der finanziellen Zusätzlichkeit entspricht gemäss den im Rahmen von CAR 7 gelieferten Informationen der Projektbeschreibung. Zu folgenden Punkten wurden keine CRs / CARs / FARs erstellt 10

11 Verifizierungsbericht. 5.1 wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.2 wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen 5.3 wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie 11

12 Verifizierungsbericht 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt oder Programm mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen zusätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 des Monitoringberichts und der Anlagenbesichtigung gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde und die Anforderung der CO2-Verordnung erfüllt: 0159 N2O-Vernichtung bei der Schlammverbrennung der ARA Rhein AG Gestützt auf die Prüfung aller in der aufgeführten Punkte empfiehlt die Prüfstelle für die nachgewiesenen Emissionsverminderungen Bescheinigung gemäss CO2- Verordnung auszustellen. Die Verifizierung des Projekts hat folgende bescheinigungsfähige Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung [t CO2eq] 5900 Im Rahmen der Verifizierung wurden alle FAR zum Eignungsentscheid (vgl. Projektbeschreibung Kap. 7) geschlossen. Bei FAR und FAR gilt dies allerdings nur für die aktuelle Monitoringperiode. Weiter wurden alle aus dieser Verifizierung erstellten CR und CAR geschlossen. FAR 1 (V18) wurde neu eröffnet. Die folgenden FAR sind in den nächsten Monitoringperioden wieder zu berücksichtigen, da sie periodische Überprüfungen betreffen bzw. neu erstellt wurden: FAR (aus Projektbeschreibung Kap. 7 «Anmerkungen zum Eignungsentscheid», nur relevant, falls Anpassung an nonehs-emissionsziel erfolgt ist) FAR (aus Projektbeschreibung Kap. 7 «Anmerkungen zum Eignungsentscheid»). In den Folgeverifizierungen ist zu berücksichtigen, dass der Normalbetrieb der Einhaltung eines O2-Gehalts zwischen 4 und 5% entspricht (anstelle des im FAR aufgeführten Band von 6 8%). Entsprechend soll die periodische Überprüfung von DRE mit einem Sauerstoff- Sollwert von 4-5% durchgeführt werden. FAR 1 (V18). Für Folgeverifizierungen ist zudem der korrigierte Wert von ÖRE spez = t CO2eq / t KS zu berücksichtigen, der von den Angaben in der Projektbeschreibung abweicht. 12

13 Verifizierungsbericht Ort und Datum: Name, Funktion und Unterschriften Zürich, 4. Juli 2018 (Stefan Kessler, Fachexperte) Zürich, 4. Juli 2018 (Jürg Füssler, Qualitätsverantwortlicher) Zürich, 4. Juli 2018 (Jürg Füssler, Gesamtverantwortlicher) Anhang A1: Liste der verwendeten Unterlagen Monitoringbericht, Version 3 vom und alle darin aufgeführten Anhänge ( Monitoringbericht Version 3.DOC) Projektbeschreibung, Version 10 vom ( Projektbeschreibung - Version 10.docx) Validierungsbericht, Version 1.0 vom ( _Validierungsbericht_ARA Rhein, Version 1.0.pdf) Verfügung Eignungsentscheid vom ( Verfügung_Eignungsentscheid_sig.pdf) Fragen BAFU, Version vom ( _Fragen_BAFU_vom_ xlsx) 13

14 Anhang A2: 0159 N2O-Vernichtung bei der Schlammverbrennung der ARA Rhein AG Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: Version 3 Datum: Verifizierungsstelle INFRAS AG, Binzstrasse 23, 8045 Zürich Diese beruht auf der Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.0 / August Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter

15 Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft zu Trifft nicht zu 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen eingereicht. (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) CAR 9 Über CAR 9 wird eine eindeutige Identifikation der Anhangdokumente sichergestellt. Zudem umfasst er Vorschläge zur Umsetzung von diversen sprachlichen Detailoptimierungen und unwesentliche formale Optimierungen, z.b. bei der Wahl des Dateinamens des Monitoringberichts. 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und 2. Beschreibung Monitoring ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 und 7) Monitoringmethode und Nachweis der erzielten Emissionsverminderungen 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Trifft zu Trifft nicht zu FAR 1 (V18) Siehe Kommentar bei 2.2.b 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und Es gab eine Abweichung im Monitoringkonzept, die den bei der Projektentwicklung nicht vorhergesehenen Fall eines im Vergleich zur Referenz tieferen spezifischen Altölverbrauchs berücksichtigt. Fragen dazu wurden über CR 2 geklärt und in der Folge FAR 1 (V18) eröffnet. 15

16 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt. CR 1 CR 1 klärt Fragen zum Zahlenwert des Fixparameters Ö RE spez. Die Abklärungen ergaben, dass dem in Projektbeschreibung aufgeführten Zahlenwert Berechnungsfehler zugrunde lagen. Der Wert wurde gegenüber der Projektbeschreibung angepasst. Prozess- und Managementstrukturen, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.7 FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Verifizierungen 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Trifft zu Trifft zu Trifft nicht zu Trifft nicht zu 16

17 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. CR 2 CR 3 Über CR 2 erfolgten Nachfragen im Hinblick auf die korrekte Berücksichtigung der Abgrenzung zum nonehs-emissionsziel. CR 3 klärt Fragen zur Überprüfung des Parameters D RE. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Trifft nicht zu 3.1.1a 3.1.1b Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen (inkl. nichtrückzahlbare Geldleistungen) ( Mitteilung Abschnitt 2.6) Beantragte und zugesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 4, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Trifft zu Trifft nicht zu Es gibt keine zugesprochenen oder erwarteten Finanzhilfen a 3.2.2b Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein. Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nicht zu 3.3.1a Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO2- und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. CR 2 4 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4 17

18 3.3.1b Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Der Einbezug von Altöl bei der Berechnung der Emissionsverminderung wurde so angepasst, dass eine Doppelzählung ausgeschlossen werden kann. 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8) Trifft zu Trifft nicht zu Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Der Umsetzungsbeginn war auf vorgesehen. Infolge der Verzögerungen im Prozess der Ausstellung des Eignungsentscheids verzögerte sich der Umsetzungsbeginn (vgl. auch FAR zum Eignungsentscheid) a Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b Falls 3.4.3a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 3.4.4a 3.4.4b Siehe Kommentar zu 3.4.3b. Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. Falls 3.4.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4. Berechnung der erzielten Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Trifft nicht zu 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. 18

19 4.1.2b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4.2 Monitoring der Projektemissionen ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 5 ) Trifft zu Trifft nicht zu 4.2.1a 4.2.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). CR 1 CR 8 CAR 1 CR 1: Vergleiche Kommentar bei 2.3. Über CR 8 konnte bestätigt werden, dass der Feuchtigkeitsgehalt des Klärschlamms korrekt berücksichtigt wird. CAR 1 setzt Verbesserungen um zur eindeutigen Identifizierbarkeit der Quellen für die Bestimmung der Monitoringparameter Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2.3) 4.2.4a Die Angaben des Gesuchstellers wurden bei der Ortsbegehung über Abfragen im Prozessleitsystem stichprobenweise gegengeprüft. Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. CR 4 CR 4 klärt Fragen zur Gültigkeit der Kalibrierung/Eichung der zur Bestimmung der Emissionsverminderung relevanten Messinstrumente. Die Vorgaben sind eingehalten b Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 5 Tabelle 5 gilt grundsätzlich für die Prüfung des Monitoringkonzepts im Rahmen der Validierung, kann aber auch nützliche Hinweise für die Verifizierung enthalten 19

20 4.2.7 Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. CR 5 klärt Fragen zur Nichtberücksichtigung der Wochen 36 bis 41 im Monitoring. CAR 2 verlangt eine bessere Beschreibung im Monitoringbericht wie spezielle Betriebsumstände (z.b. Wartungsstillstände) berücksichtigt wurden. CAR 4 korrigiert einen Fehler bei der zeitlichen Abgrenzung des Monitorings Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden. CR 6 und 7 klären Details zu den Berechnungsgrundlagen. CAR 5 verbessert die Nachvollziehbarkeit einer Hintergrundgrafik im Monitoringbericht Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. CR 5 CAR 2 CAR 4 CR 6 CR 7 CAR 5 CAR a b a b CAR 3 verbessert die Nachvollziehbarkeit der für die Berechnungen verwendeten Werten. Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft zu Trifft nicht zu 4.3.1a 4.3.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden erhoben ( Belege) Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 20

21 4.3.2 Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. CR b Vgl. Kommentar zu 2.3. Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) CAR 6 Über CAR 6 wird der Monitoringbericht ergänzt mit Angaben zur erfolgten Plausibilisierung. Die Gegenprüfung des Fixparameters D RE war Gegenstand von FAR zum Eignungsentscheid Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a 4.3.7b Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. Falls 4.3.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 4.4.1) Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Bezugs von nichtrückzahlbaren Geldleistungen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) 21

22 5. Wesentliche Änderungen ( Mitteilung Abschnitt 3.8 und Mitteilung Anhang J, Kasten 8) 5.1 Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Trifft zu Trifft nicht zu 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. CAR 7 CAR 7 verlangt ergänzende Informationen zu den tatsächlichen Kosten und Erlösen im Vergleich zu den ursprünglichen Annahmen. Die verwendeten Annahmen konnten grundsätzlich bestätigt werden b 5.1.1c 5.1.1d Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Falls 5.1.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. CAR 8 CAR 8 klärt Fragen zu den Gründen der Abweichung von -14% b Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 5.2.1c Die Abweichungen ergeben sich aus einem verzögerten Wirkungsbeginn und verlängerter Revisionspause. Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. 22

23 5.2.1d Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.3 Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Trifft zu Trifft nicht zu 5.3.1a 5.3.1b 5.3.1c 5.3.1d Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Die eingesetzte Technologie entspricht dem Stand der Technik. Zusatzfrage für Programme: Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Der in der Programmbeschreibung festgelegte Kriterienkatalog für die Aufnahme von Vorhaben in das Programm ist bei Erweiterung um die eingesetzte Technologie weiterhin anwendbar. Er stellt weiterhin sicher, dass alle Vorhaben im Programm Art. 5 und 5a der CO2- Verordnung erfüllen. 23

24 Teil 2: Liste der Fragen Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt JA 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt Frage ( ) Die Multiplikation der Teilparameter bei Ö RE spez im Abschnitt des Monitoringberichts ergibt und nicht 0.82 t CO2eq/ t KS. Das Ergebnis sowie die Teilparameter stimmen jedoch mit der Projektbeschreibung überein. Kann der Gesuchsteller bestätigen, dass es sich nicht um einen Rechenfehler handelt, sondern für die dargestellten Teilparameter (0.35, 2.41) gerundete Werte angegeben sind und das Ergebnis mit ungerundeten Werten tatsächlich 0.82 ergibt? Oder wie begründet sich der Wert 0.82? Der Wert von 0.82 ist kleiner als und damit der konservativere der beiden Werte. Antwort Gesuchsteller ( ) Der in der Projektbeschreibung angegebene Wert 0.82 ist nicht ganz korrekt (Rechnungsfehler) Der richtige Wert beträgt Entsprechend wurde der fixe Parameter 4 (Ö RE spez) angepasst und der Wert in die Berechnungen aufgenommen. Rückfrage Verifizierer ( ) ANHANG A.3 b) Messwertberechnung der Lachgasfracht im PLS.xlsx zeigt zwar den Wert von t Altöl / t KS (TS), entsprechende Rohdaten, die eine Bestätigung der Korrektheit des Werts ermöglichen fehlen weiterhin. Gemäss Projektbeschreibung Anhang A.3 b wurde der Wert von als Durchschnitt der Jahre 2014 und 2015 berechnet. Der Verifizierer wünscht einen Auszug (z.b. Monats-/Wochen- oder Tagesdaten) aus dem PLS oder gleichwertiger Quelle für die Jahre 2014 und 2015 für den Altölverbrauch und die t KS (TS). Antwort Gesuchsteller ( ) Die spezifischen Altölverbräuche wurden in monatlicher Auflösung für die Jahre ausgewertet (Siehe ANHANG A.3 e) Spez. Altölverbrauch ÖRE spez. (Basis ) Gleichzeitig wurde ein entspr. Hinweis im Monitoringbericht, Version 3 vom unter Kap «Überprüfung der ex-ante definierten Referenzentwicklung» beigefügt. Fazit Verifizierer ( ) In der Projektbeschreibung ist der erste Teilparameter zur Berechnung von Ö RE spez falsch aufgeführt (0.35 anstelle von t Altöl / t KS). Die Korrektheit des neuen Werts von und dessen Konsistenz mit den Grundlagen der Validierung wurde durch den Verifizierer anhand der vom Gesuchsteller nachgelieferten Unterlagen (ANHANG A.3 e) Beispielrechnung spez. Altoelverbrauch (Basis ).xlsx) bestätigt. Die Berechnungen im Monitoringbericht basieren auf dem aktualisierten Wert von Ö RE spez = Der CR ist erledigt. CR 2 Erledigt JA 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Frage ( ) Im Abschnitt 1.2 wird bei der Antwort zu FAR zum Eignungsentscheid erwähnt, dass es eine Anpassung des Emissionsziels für CO 2-Emissionen der ARA Rhein gab. 24

25 a) Was war genau der Auslöser der Anpassung und in welchem Umfang wurde angepasst? b) Wie ist der Hinweis zu interpretieren, dass das Kompensationsprojekt nicht Bestandteil der Zielvereinbarung für CO 2-Emissionen der ARA Rhein ist? Bezieht sich dies nur auf die N2O- Emissionen oder auch auf die CO2-Emissionen innerhalb der Systemgrenze? c) Inwiefern werden die Mehremissionen aus Altöl durch das Kompensationsprojekt bei der Anpassung des Emissionsziels berücksichtigt und wie wurde sichergestellt, dass keine Doppelzählung vorliegt? Antwort Gesuchsteller (6.6.18) a) Die Gründe für die Anpassung des Emissionsziels für CO 2-Emissionen der ARA Rhein sind in der beiliegenden Verfügung des BAFU vom 22 Januar 2018 aufgeführt. Siehe ANHANG A.1 g) Neue CO 2-Zielvereinbarung ARA Rhein AG BAFU b) Das Kompensationsprojekt bezieht sich nur auf die N 2O-Emission. Die unter Pkt. a) erwähnte Zielvereinbarung betrifft: - Energetische CO 2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Regelbrennstoffe - Energetische CO 2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Abfallbrennstoffe c) Wie bereits unter Kap. 3.2 «Doppelzählung» der Projektbeschreibung erwähnt, müsste im Falle einer Reduktion des Altölverbrauchs die Zielvereinbarung angepasst und somit sichergestellt werden, dass keine Doppelzählung stattfindet. Entgegen den Erwartungen war der spezifische Altölverbrauch (t Altöl / t Klärschlamm TS) in der Monitoringperiode 2017 im Vergleich zur Referenzperiode 2016 (KW 5 KW 35) kleiner. Im Jahr 2017 war die verbrannte Schlammmenge wesentlich grösser als Darauf gründet mit grosser Wahrscheinlichkeit der kleinere spezifische Altölverbrauch, da der Ofen besser ausgelastet war und effizienter betrieben werden konnte. Der Minderverbrauch an Altöl wird im Projekt nicht berücksichtigt, da dieser keinen Zusammenhang mit dem Kompensationsprojekt «N 2O-Vernichtung bei der Schlammverbrennung der ARA Rhein AG» hat. Rückfrage des Verifizierers ( ) Bei der Berechnung der effektiven Projektemissionen im Abschnitt 4.4. des Monitoringberichts wird in der Formel für Ö P der Parameter Ö RE spez verwendet. Ö RE spez hat gemäss Beschreibung des Parameter 4 in der Projektbeschreibung die Dimension t CO2 / t KS und den Wert Der spezifische Ölverbrauch (0.341 t Öl / t KS) ist nur ein Teil davon. Der Parameter Ö RE spez darf an dieser Stelle folglich nicht so verwendet werden. Die Berechnungsformel muss angepasst werden, indem andere Parameterbezeichnungen verwendet werden. Die Berechnung ist zahlenmässig aber korrekt. Antwort Gesuchsteller ( ) Die Formel für Ö P wurde im Monitoringbericht (Kap. 4.4, Seite 16) korrigiert. Fazit Verifizierer ( ) Die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Altöl wurden bei der Anpassung der Zielvereinbarung berücksichtigt, da der neue Ausgangspunkt auf die tatsächlichen Emissionen der ARA aus fossilen Regel- und Abfallbrennstoffen abstützt. Gemäss Projektbeschreibung wurde erwartet, dass sich aufgrund der höheren Verbrennungstemperatur im Projektfall auch höhere spezifische Emissionen aus Altöl ergeben, was in diversen CAR der Validierung thematisiert wurde. Die Formeln für die Berechnung der Emissionen im Projekt- und Referenzfall wurden entsprechend konzipiert. Im Monitoring hat sich gezeigt, dass der spezifische Verbrauch tatsächlich gesunken ist. Dadurch könnte sich das Projekt eine zusätzliche Emissionsverminderung anrechnen, welche aber nach 25

26 Einschätzung des Verifizierers und des Gesuchstellers nicht auf das Projekt zurückgeführt werden kann, sondern andere Gründe wie z.b. Auslastungseffekte haben muss. Deshalb ist die vom Gesuchsteller vorgeschlagene Vernachlässigung (gleicher spezifischer Altölverbrauch im Projektund Referenzfall) nach Einschätzung des Verifizierers ein konservativer Lösungsansatz. Mit dem gewählten Vorgehen können auch Doppelzählungen mit der Zielvereinbarung ausgeschlossen werden. Sollte der spezifische Ölverbrauch in zukünftigen Monitoringperioden unter dem Referenzwert liegen, so ist das oben beschriebene Vorgehen zu berücksichtigen. Dazu wird FAR 1 (V18) eröffnet. Die Bezeichnung der Parameter (vgl. Rückfrage) wurde angepasst und ist nun korrekt. CR 2 ist geschlossen. CR 3 Erledigt JA 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Frage ( ) a) Gemäss FAR zum Eignungsentscheid soll die Überprüfung des Parameters D RE mit einem Sauerstoff-Sollwert von 6-8% durchgeführt werden. Bei den durchgeführten Überprüfungen liegt der tatsächliche Wert zwischen 4 und 5%, also deutlich tiefer. Wie kann begründet werden, dass die Aussage des Gesuchstellers zur Konservativität der Ergebnisse trotzdem zutreffend ist? b) Was ist der Effekt eines tieferen Sauerstoffgehalts auf die N2O-Emissionen? c) Im Monitoringbericht Kap wir gezeigt, dass der Anteil industrieller Klärschlamm in den Jahren 2016 und 2017 unter der in der Projektbeschreibung definierten Bandbreite liegt und deshalb überprüft werden muss. Eine Anpassung erfolgt nicht, weil bereits die Referenzmessung mit ähnlich tiefem Anteil industrieller Klärschlamm erfolgt ist. Es wird im Monitoringbericht nicht erklärt, was für eine Auswirkung ein tiefer Anteil industrieller Klärschlamm auf D RE hat und wie sensitiv der Parameter reagiert. Der Verifizierer wünscht hierzu zusätzliche Informationen. d) Es ist plausibel aufzuzeigen, dass das Gesamtergebnis weiterhin konservativ ist. Antwort Gesuchsteller (5.6.18) a) Im Herbst 2016 hat sich gezeigt, dass das O 2-Messgerät ca. 2% zu hohe O 2-Werte misst und angezeigt; d.h. dass wahrscheinlich bereits früher O 2-Werte im Bereich zwischen 4 und 5% und nicht wie angezeigt zwischen 6 und 7% gefahren wurden. Die Aussage in der Projektbeschreibung, dass die Ofensteuerung bez. KS-Durchsatz auf 6% O 2-Gehalt geregelt werden soll, war nicht richtig, sondern der Ofen wurde (richtige O 2-Messung vorausgesetzt) bereits früher bei O 2-Werten im Bereich zwischen 4 und 5% gefahren. Siehe unter ANHANG A.1 e) O 2-Werte vor und nach Austausch des defekten O 2-Messgerätes Dementsprechend ist die Forderung unter FAR zum Eignungsentscheid erfüllt, dass die Überprüfung des Parameters D RE mit ca. demselben O 2-Gehalt wie bei der Referenz gefahren werden soll. b) Unter der Bedingung der Erklärungen unter a) erübrigt sich diese Frage c) Ein tieferer Anteil von Klärschlamm (KS) aus industriell gereinigtem Abwasser senkt den Stickstoffanteil im KS (höherer Anteil anorganischer Bestandteile), was in der Tendenz zu tieferen N 2O-Emissionen führt und damit eine tieferen D RE-Wert zur Folge hat. Fazit Verifizierer ( ) a) Die Darstellung des Gesuchstellers ist in der Einschätzung des Verifizierers plausibel. Der O 2-Wert ist vor Februar 2015 über mehrere Jahre im Durchschnitt sehr stabil bei leicht unter 5%. Danach driftet der Wert innerhalb eines Jahres auf rund 8% und verweilt dort auch während der Periode, wo 26

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