PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT

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1 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT Energie mit Hackschnitzel, Käserei Kottwil Dokumentversion 1.0 Datum INHALT 1. Angaben r Verifizierung 2. Allgemeine Angaben m Projekt 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 4. Zertifizierung ANHANG A1: Verwendete Unterlagen A2: Checkliste der Verifizierung Seite 1 von 15

2 Zusammenfassung der Beurteilung / Fazit SGS wurde von der Genossenschaft Regio chäsi Willisau beauftragt, die Verifizierung des Projektes Energie mit Hackschnitzel, Käserei Kottwil durchführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO2-Verordnung von 2013 (Artikel 140) kann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbstdurchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildet der Monitoring-Bericht vom Dieser Bericht beruht auf der Projektbeschreibung vom und dem Monitioring-Plan vom Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollgsmitteilung des BAFU 2013: Projekte r Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollgsbehörde, r CO2-Verordnung, BAFU 2013, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 6 Befunde, darunter: 4 Aufforderungen Erklärungen (Clarification Request, CR) 1 Aufforderungen r Korrektur (Corrective Action Request, CAR) 1 Aufforderung künftige Abklärungen (Forward Action Request, FAR) Alle Befunde wurden friedenstellend einem Abschluss gebracht. Die Forward Action Request (FAR) sind im Rahmen der nächsten Verifikation überprüfen. Konkrete Zusammenfassung m Projekt: Für im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen in der Höhe von tco2eq aus dem vorliegenden Projekt können aus Sicht der Verifizierungsstelle gemäss CO2-Verordnung bestätigt werden. Die Gesuchsunterlagen wurden gemäss den Vorgaben für Klimarappenprojekte erstellt und für die vorliegende 1.Verifizierung nach den neuen gesetzlichen Anforderungen aktualisiert. Die angewendeten Methoden r Bestimmung der Referenzemission und der Projektemission basieren auf den SKR-Vorlagen und sind korrekt. Hinsichtlich CR1 und CR2 handelt es sich um leichte Abweichungen vom Projektbeschrieb, welche plausibel erklärt werden konnten. CR3 und CR4 beziehen sich darauf, dass in der Käserei ein geringerer Heizbedarf besteht als erwartet. Demfolge betragen die Betriebskosten nur die Hälfte der budgetierten Betriebskosten und die tatsächliche Emissionsreduktion weicht ebenfalls um 50% von der erwarteten Emissionsreduktion ab. Der NPV Rechner wurde aktualisiert. Das Projekt ist nach wie vor unwirtschaftlich. Gemäss CAR1 wurde der Monitoringplan und -bericht durch den Gesuchsteller auf formale Aspekte friedenstellend angepasst. Eine FAR musste ausgestellt werden, weil die Gültigkeit der Wärmezähler-Eichung abgelaufen ist. 1. Angaben r Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Verifizierer Ingrid Finken Qualitätssicherung durch Christian Kobel Verifizierter Monitoringzeitraum Zertifizierungszyklus 1.Verifizierung Seite 2 von 15

3 1.2 Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung Keine Angabe Datum der Projektbeschreibung Version des Validierungsberichts Keine Angabe (SKR-Epertenbericht) Datum des Validierungsberichts (SKR-Epertenbericht) Version des Monitoringberichts Keine Angabe Datum des Monitoringberichts Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben m tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Für die Beurteilung dieses ehemaligen SRK-Projekts, gab es folgende sätzliche Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und sätzlichen Anforderungen für ehemalige SRK Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurde mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetng und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse r Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messprais und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messprais und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachtete Dokumente befindet sich im Anhang 1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführter Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Besuch vor Ort am Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 4. Bereinigung von CR und CARs 5. Verfassen des Berichtes 6. Technisches Review Beschreibung des Vorgehens r Qualitätssicherung Seite 3 von 15

4 Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Qualitätsverantwortliche die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit von der Genossenschaft Regio chäsi Willisau und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Eperten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe sammengestellt. Die Genossenschaft Regio chäsi Willisau ist als Projekteigentümer für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2. Allgemeine Angaben m Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Kontakt Registrierungsnummer SKR 1422 Datum der Registrierung - Energie mit Hackschnitzel, Käserei Kottwil Genossenschaft Regio chäsi Willisau Herr Thomas Schweisser, Tel , genossenschaft.regiochaesi@bluewin.ch 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Angewandte Technologie Bau einer Holzschnitzelanlage (850 kw) und Optimierung der Kälteanlage durch Absorptionskälte. Ein Ölheizkessel (620 kw) ist nur bei Störungen und bei den Arbeiten des Kaminfegers in Betrieb (ca. 1 Woche im Jahr). Wärmeerzeugung durch Verbrennung von Biomasse Heiss- und Kälteenergie-Erzeugung mit Hackschnitzeln für die Milchprodukte Erzeugung der Käserei in Kottwil 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller ist identifiziert. 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 Beschreibung Monitoring ( 2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf der entsprechenden SKR-Vorlage für den sogenannten Monitoringplan. Der Monitoringplan wurde angepasst, ist inhaltlich korrekt, nachvollziehbar und wurde auch korrekt umgesetzt. Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan korrekt beschrieben und werden entsprechend gehandhabt. Die Verantwortlichkeiten bei der Datenerhebung und die Qualitätssicherung werden gemäss Monitoringplan wahrgenommen. Es gibt keine noch klärende Punkte aus früheren Verifizierungen. CAR1 bezieht sich auf Formfehler in Monitoringplan und bericht, welche durch den Gesuchsteller friedenstellend Seite 4 von 15

5 korrigiert wurden. 3.2 Rahmenbedingungen ( 3. Abschnitt der Checkliste) Die Rahmenbedingungen (eingesetzte Technologie gemäss Stand der Technik, Finanzhilfen, Abgrenng anderen Instrumenten) haben sich seit der Projekteingabe nicht geändert. Es wurde eine Holzschnitzelanlage von 850 kw umgesetzt, obwohl im Projektbeschrieb eine Anlage von 750 kw geplant war. Diese leichte Abweichung wurde in CR1 plausibel erklärt. Das Projekt wurde ein halbes Jahr später realisiert als geplant, da sich ein Brand im Heizraum ereignete. CR2 wurde somit ebenfalls plausibel erklärt. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung ( Abschnitt 4 der Checkliste) Das Projekt wurde gemäss der Projektbeschreibung realisiert und auch die Systemgrenzen haben keine Änderungen erfahren. Eine FAR musste ausgestellt werden, weil die Gültigkeit der Wärmezähler-Eichung abgelaufen ist. 3.4 Wesentliche Änderungen ( Abschnitt 5 der Checkliste) Wesentliche Änderungen m Projektbeschrieb bestehen in der Wirtschaftlichkeitsanalyse. CR3 beschreibt eine wesentliche Abweichung der verwendeten Annahmen der Betriebskosten den tatsächlichen Betriebskosten, die plausibel erklärt werden konnten. Wesentliche Abweichungen m Projektbeschrieb bestehen weiterhin bei den Emissionsverminderungen, welche in CR 4 plausibel erklärt werden konnten. 4. Zertifizierung Die Verifzierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen sätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und der Anlagenbesichtigung gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde. - Energie mit Hackschnitzel, Käserei Kottwil Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung tco2eq Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte berücksichtigen Das Messgerät des Heizölofens muss geeicht werden und ein entsprechender Beleg vorgewiesen werden (FAR1) Zürich, Verifiziererin: Ingrid Finken Verantwortlicher für die Qualitätssicherung: Christian Kobel Seite 5 von 15

6 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN Projektbeschrieb (Anhang 1 Vertrag mit Klimarappen), Version vom Epertenbericht r Projekteingabe vom NPV Rechner Neu (von SKR freigegeben) Änderungsliste m Projektbeschrieb vom Monitoringbericht und Plan im Ecel Dokument Monitoring Kottwil 1422 Aktualisierter Monitoringplan und Bericht vom Baukostenabrechnung Holzschnitzelheing vom Aktualisierter NPV Rechner: 1422 NPV Rechner aktuell.ls Rechnung 2013 und 2014 betreffend Betriebsaufwand, Ausg vom Berechnungen KLIK 2014.ls, Angaben Betriebskosten der Projekt- und Referenzentwicklung Seite 6 von 15

7 A2 CHECKLISTE DER VERIFIZIERUNG PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND CHECKLISTE ZUR VERIFIZIERUNG 1422 Energie mit Hackschnitzel, Käserei Kottwil Dokumentversion 1.0 Datum SGS-Ergänngen r Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art.90 Abs.1 lit.a behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftstelle Kompensation vom sammengefasst. Sie bedingen sätzliche Checkpunkte, welche in der Original-Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten sammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch Fragen, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltet der Fragen mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt. Seite 7 von 15

8 Teil 1: Checkliste 1. Formales 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite r Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den m Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) m Vertrag mit SKR definiert. Seitherige Änderungen wurden in analoger Systematik vorgängig r 1.Verifikation im Jahr 2014 mit einem Änderungsblatt erhoben. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. Trifft 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und erläutern/ kommentieren). 2. Beschreibung Monitoring Trifft 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte ist Monitoringkonzept = Monitoringplan 2.2b Falls 2.2.a nicht trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung 2.2c Falls 2.2a nicht trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als Zweckmässig beurteilt. 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als Zweckmässig beurteilt. 2.4c Falls 2.4b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als Zweckmässig beurteilt. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig () () () () Trifft nicht CAR1 Trifft nicht Seite 8 von 15

9 Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als Zweckmässig beurteilt. 2.5c Falls 2.5b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als Zweckmässig beurteilt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als Zweckmässig beurteilt. 2.6c Falls 2.6b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. () () 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls 3.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis: Begründungen sind weiter unten in den Aufforderungen an den Gesuchsteller finden Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen Beantragte und gesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt a Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenng anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO 2 - Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert b Falls 3.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.4 Umsetngsbeginn und Wirkungsbeginn Trifft Trifft nicht Der Umsetngsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetngsbeginn mit dem Wirkungsbeginn sammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. CR b Falls 3.4.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Seite 9 von 15 CR1

10 Hinweis: Begründungen sind weiter unten in den Aufforderungen an den Gesuchsteller finden Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Frage Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2 Monitoring der Projektemissionen 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messprais und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis: Begründungen sind weiter unten in den Aufforderungen an den Gesuchsteller finden Eingesetzte Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein Die Angaben aus den belegenden Dokumenten den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Seite 10 von 15 Trifft Trifft Trifft nicht Trifft nicht FAR1

11 4.2.11a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle überwachenden Parameter r Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben (> Belege) b Falls 4.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziebar und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. 5. Wesentliche Änderungen Trifft 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a 5.1.1b 5.1.1c 5.1.1d Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Falls 5.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis: Begründungen sind weiter unten in den Aufforderungen an den Gesuchsteller finden Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projekbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Trifft nicht CR3 Seite 11 von 15

12 Projektbeschriebung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen b Falls 5.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung Hinweis: Begründungen sind weiter unten in den Aufforderungen an den Gesuchsteller finden 5.2.1c Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projekbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20% Falls 5.2.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschriebung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. CR4 6. Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten Trifft 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss Frage b Falls 6.1.1a nicht trifft (z.b: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Frage Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätng sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist. 6.3 Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben r Wirkungsaufteilung Wurden dem Projekt keine Finanzhilfen der öffentlichen Hand gesprochen a Falls 6.2 nicht trifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fernund Nahwärmeverbünde 6.3 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht bedeutet also dass es sich um einen Fern- od. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.a Falls 6.3 nicht trifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Trifft nicht Qualitätssicherung Durchgeführt durch Christian Kobel Datum Seite 12 von 15

13 Teil 2: Liste der Fragen Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Frage/Feststellung Gemäss Projektbeschrieb wurde eine Holzschnitzelanlage von 750kW geplant. Umgesetzt wurde eine Holzschnitzelanlage von 850 kw. Ein Ölheizkessels (620 kw) ist nur bei Störungen und bei den Arbeiten des Kaminfegers in Betrieb (ca. 1 Woche im Jahr). Die Projektemissionen stammen vom Ölheizkessel. Warum wurde eine Holzschnitzelanlage mit anderer Leistung eingesetzt? Antwort Gesuchsteller Die Ingenieurfirma Josef Ottiger und Partner, Luzern, welche mit der HLK Planung des neuen Betriebes beauftragt wurde, hat die Berechnungen des Wärmeenergiebedarfs ausgeführt. Die Firma Mawera hat den Ofen mit grösserer Leistung in zweifacher Hinsicht empfohlen. Zum einen aus Gründen der Betriebssicherheit, das grössere Modell sei ausgereifter und damit betriebssicherer, m Zweiten sei der grössere Ofen unwesentlich teurer als das kleinere Modell. Im Lichte der gemachten Erfahrungen würden wir heute einen kleineren Kessel bei etwas höherer Wärmereserve installieren. Fazit Verifizierer Die oben geschilderte Erklärung ist plausibel und konsistent mit der vor Ort eingesehenen Situation. CR 2 Erledigt 3.4.2a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Frage/Feststellung Warum fand der Umsetngsbeginn später statt als in der Projektbeschreibung aufgeführt? Antwort Gesuchsteller Im Jahr 2008 ereignete sich zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme des neuen Betriebes ein Brand, welcher die komplette Einrichtung des Heizraumes zerstörte. Ein Handwerker hatte die Isolation eines Wärmespeichers bei Schweissarbeiten entzündet. Somit verzögerte sich die Umsetng des Projekts um ein halbes Jahr. Fazit Verifizierer Die oben geschilderte Erklärung ist plausibel. CR 3 Erledigt 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage/Feststellung Die tatsächlichen Kosten und Erlöse des Projektes konnten im Detail mit Belegen nachgewiesen werden; die Investitionskosten weichen kaum von den budgetierten Kosten ab. Die Betriebskosten betragen die Hälfte des budgetierten. Dies ist auf den geringeren Heizbedarf und die folglich geringere Menge an verbrauchten Holzschnitzeln rückführen. Diese Aussage ist durch den Gesuchsteller bestätigen und/oder ergänzen. Seite 13 von 15

14 Antwort Gesuchsteller Dies bestätigt der Gesuchsteller. Fazit Verifizierer Die oben geschilderte Erklärung ist plausibel und konsistent mit den eingesehenen Dokumenten. Betriebs- und Investitionskosten konnten mit Belegen nachgewiesen werden. Der NPV Rechner wurde aktualisiert. Das Projekt ist nach wie vor unwirtschaftlich. CR 4 Erledigt 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Frage/Feststellung Die Emissionsreduktion entspricht nicht der erwarteten Emissionsreduktion, es gibt eine Abweichung von ca. 50%. Dies korreliert mit den Abweichungen der Betriebskosten und ist auf den geringeren Heizbedarf rückführen. Die Emissionsreduktion wurde durch die Ingenieure Oettiger und Partner hoch geschätzt. Hier gilt beachten, dass eine Vergrösserung des Betriebes im Rahmen des Projektes bevorstand und somit eine Abschätng erschwerten. Es wurde davon ausgegangen, dass der Heizverbrauch linear r Michverwertung erfolgt. Tatsächlich können viele Synergien der Prozesswärme genutzt werden, was eine Heizproduktion und somit Emissionsreduktion verringert. Antwort Gesuchsteller Dies bestätigt der Gesuchsteller. (Verifiziererin: Es wurde eine aktuelle NPV Rechnung erstellt) Fazit Verifizierer Aufgrund der grossen Abweichung wurde der NPV Rechner mit den tatsächlichen Betriebskosten neu erstellt. Es wurden Belege den Kosten der Holzschnitzel und des Heizöls für die Jahre 2012 und 2013 eingereicht. Im Dokument Berechnungen KLIK 2014.ls sind ausführliche Angaben den Betriebskosten der Projekt- und Referenzentwicklung aufgeführt und weitere Erklärungen m NPV Rechner gemacht. Das Projekt ist nach wie vor unwirtschaftlich. Corrective Action Request (CAR) CAR 1 Erledigt 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. Frage/Feststellung Im Monitoringbericht fehlt das Erstelldatum und das Datum der Zählerablesung ist falsch. Antwort Gesuchsteller Der Monoitoringplan wurde entsprechend den Anmerkungen des Verifizierers aktualisiert. Fazit Verifizierer Das angepasste Monitoringdokument mit Monitoringplan und den jährlichen Berichten ist nun korrekt. Seite 14 von 15

15 Forward Action Request (FAR) FAR 1 Erledigt Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messprais und Kalibrierungsvorgaben 4.2.4a der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Frage Die Eichung des Messzählers ist im Jahr 2013 abgelaufen. Eine erneute Eichung würde einen Unterbruch von ca. 2 Wochen im Ablesen der Messdaten erfordern. Das Berechnen mit Durchschnittswerten wird von der Verifzierungsstelle für diesen Zeitraum akzeptiert. Entsprechende Belege über die Eichung der Messzähler sind bis r nächsten Verifizierung (Anfang 2015) nachreichen. Antwort Gesuchsteller Die Eichung des Wärmezählers wird in den nächsten Wochen bei der am Bau beteiligten Firma GUT, Willisau, in Auftrag gegeben. Der Zähler wird durch die Firma Siemens geeicht. Fazit Verifizierer Seite 15 von 15

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