Verifizierungsbericht - Version 01 / August 2013 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT. Nahwärmeverbund Kägiswil

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1 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT Nahwärmeverbund Kägiswil Dokumentversion Version 1 Datum INHALT 1. Angaben r Verifizierung 2. Allgemeine Angaben m Projekt 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 4. Zertifizierung ANHANG A1: Verwendete Unterlagen A2: Checkliste der Verifizierung Seite 1 von 20

2 Zusammenfassung der Beurteilung / Fazit SGS wurde von der Koorporation Kägiswil beauftragt, die Verifizierung des Projektes Nahwärmeverbund Kägiswil durchführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO2-Verordnung von 2013 (Artikel 140) kann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbstdurchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildet der Monitoring-Bericht vom Dieser Bericht beruht auf der Projektbeschreibung, Version vom inkl. Aktualisierungen vom und dem Monitoring-Plan, Version vom Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollgsmitteilung des BAFU 2013: Projekte r Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollgsbehörde, r CO2-Verordnung, BAFU 2013, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 8 Befunde, darunter: 3 Aufforderungen Erklärungen (Clarification Request, CR) 4 Aufforderungen Korrekturmassnahme (Corrective Action Request, CAR) 2 Aufforderungen künftige Abklärungen (Forward Action Request, FAR) Alle Befunde wurden friedenstellend einem Abschluss gebracht. Die Forward Action Request (FAR) sind im Rahmen der nächsten Verifikation überprüfen. Konkrete Zusammenfassung m Projekt: Die gemäss CO2-Verordnung aus dem vorliegenden Projekt im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen von 1146 t CO 2 eq. kann aus Sicht der Verifizierungsstelle bestätigt werden. Die Gesuchsunterlagen wurden gemäss den Vorgaben für Klimarappenprojekte erstellt und für die vorliegende 1.Verifizierung nach den neuen gesetzlichen Anforderungen aktualisiert. Die angewendeten Methoden r Bestimmung der Referenzemission und der Projektemission basieren auf den SKR-Vorlagen für Holzschnitzel-Wärmeverbünden und sind korrekt. Die Prozess- und Managementstrukturen sind im Monitoringplan definiert und zweckmässig. Die eingesehenen Gesuchsunterlagen waren sehr detailliert und widerspiegelten ein Projekt, das mannigfaltige Änderungen erfahren hat, dies sowohl in der Planungs- als auch in der Realisierungund Betriebsphase. Die Unterlagen waren deshalb nicht immer vollständig durchgängig und der Projektverlauf damit oft nur schwer nachvollziehbar. Zur Verbesserung dieser Situation wurden je eine CAR (Nr.3) und eine FAR (Nr.1) geschrieben. Zu den für das Monitoring relevanten Methoden und Dokumente mussten 2 CARs geschrieben werden, wobei die CAR1 formales m Monitoring korrigiert und die CAR2 echt methodisches (Anpassung der Formel für Berechnung RE). 3 CRs beziehen sich primär auf den Projektverlauf (CR2 -> Entwicklung der Anschlusse / CR3 Entwicklung der ER d.h. auch mehr Anschlüsse / Bedarf für einen sätzlichen kleinen Ofen für die Sommerzeit mit tiefer Wärmelieferungen). Als indirekte Folge der ganzen Entwicklung musste die Additionalität nochmals überprüft werden (CAR4) resp. bestätigt werden Über alles gesehen kann das Projekt als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden, da sich die Anschlusszahlen sehr positiv entwickelt haben, mit allen da passenden Folgen wie Mehrkosten und damit Bedarf für eine erneute Additionalitätsabklärung. Seite 2 von 20

3 1. Angaben r Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Verifizierer Dr. Silvio Vaccani Qualitätssicherung durch Ingrid Finken Verifizierter Monitoringzeitraum Zertifizierungszyklus 1.Verifizierung 1.2 Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung - Datum der Projektbeschreibung sowie Änderungen vom Version des Validierungsberichts - Datum des Validierungsberichts Version des Monitoringberichts - Datum des Monitoringberichts Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufführen. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben m tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Für die Beurteilung dieses ehemaligen SRK-Projekts, hatte folgende sätzlichen Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und sätzlichen Anforderungen für ehemalige SRK Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurde mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetng und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse r Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messprais und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung Seite 3 von 20

4 der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messprais und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachtete Dokumente befindet sich im Anhang 1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführter Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Besuch vor Ort 3. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 4. Bereinigung von CR und CARs 5. Verfassen des Berichtes 6. Technisches Review Beschreibung des Vorgehens r Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Qualitätsverantwortliche die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit von der Koorporation Kägiswil und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Eperten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe sammengestellt. Die Koorporation Kägiswil ist als Projekteigentümer für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2. Allgemeine Angaben m Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Kontakt Registrierungsnummer SKR 1785 Datum der Registrierung -- Nahwärmeverbund Kägiswil Koorporation Kägiswil Niklaus Küchler-Anderhub;, ; korporation.kaegiswil@gm.ch 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Angewandte Technologie Neubau einer Heizzentrale (2 Schnitzelheingen mit je 1.1 MW) und einem Wärmeverteilnetz r Versorgung der Liegenschaften in der näheren Umgebung Erneuerbare Energien Wärmeerzeugung durch Verbrennung von Biomasse Holzschnitzelheing mit Wärmespeicher und Abgasreinigung kombiniert mit einem lokalen Wärmeverbund 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde auch durch die SKR validiert. 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 Beschreibung Monitoring ( 2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf der entsprechenden SKR-Vorlage für den sogenannten Monitorinplan. Seite 4 von 20

5 Der Monitoringplan wurde anläßlich der Projekteingabe im Jahr 2008 validiert und freigegeben. Er musste aber auf Verlangen des Verifikators inhaltlich korrigiert und auch den neuen Vorgaben betr. Referenz-Szenario für Wärmeverbünde angepaßt werden. (siehe CAR 1 und CAR 2). Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan korrekt beschrieben und werden entsprechend gehandhabt. 3.2 Rahmenbedingungen ( 3. Abschnitt der Checkliste) Das Projekt wurde grundsätzlich in Übereinstimmung mit der Projektbeschreibung realisiert und auch auf den geplanten Termin in Betrieb genommen. Seit Inbetriebnahme wurde der Wärmeverbund aber über den Projektbeschrieb hinaus weiterentwickelt (mehr angeschlossene Objekte und primär aus betrieblichen Gründen ein kleinerer 3.Heizkessel (CR1). Diese Weiterentwicklungen wurden vom Projekteigner nachvollziehbar begründet und vom Verifikator plausibilisiert. Es kamen weder öffentliche Finanzhilfen noch andere Instrumente r Förderung von Emissionsverminderungen m Zuge. 3.3 Berechung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung ( Abschnitt 4 der Checkliste) Obwohl sie Systemgrenzen grundsätzlich nicht geändert wurden, ist die tatsächlich erzielte Emissionsverminderung nahe doppelt so groß wie ursprünglich budgetiert. Der größte Teil dieser Abweichung ist auf sätzlich angeschlossene Objekte resp. größere Wärmebezüge der angeschlossenen Bezüger rückführen (CR2). In geringerem Masse ist dies aber auch die Methode r Bestimmung der Referenzemission rückführen, die in der Folge angepaßt werden muß. 3.4 Wesentliche Änderungen ( Abschnitt 5 der Checkliste) Die Projektkosten kamen total auf rund 4.5 Mio. CHF stehen, was relativ m Projektbudget einer Kostensteigerung von 50% entspricht. Dabei ist aber festhalten, dass dies großteils auf erhöhte Baukosten (inkl. z.b. Architekturwettbewerb etc.) rückgeführt werden kann und der Stiftung Klimarappen anläßlich der Projektmeilensteine mitgeteilt und damit sanktioniert wurde. Gleichzeitig erfolgte dank guter Marktreaktion ein beschleunigter Netzausbau (d.h. Vorg von Anschlüssen, welche im Projekt für spätere Jahre angekündigt und bei der Auslegung der Zentrale berücksichtigt worden waren). Als Resultat der obigen Situation musste und wurde die Additionalität neu mittels NPV-Rechnung (CAR4) überprüft und ergab Projektmehrkosten, gegenüber dem Referenz-Szenario (reine dezentrale Öl-Heingen) von 3.3 Mio CHF über 20 Jahre. 4. Zertifizierung Die Verifzierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen sätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und der Anlagenbesichtigung gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde. Nahwärmeverbund Kägiswil Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Emissionsverminderung 1146 t CO 2 eq. Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte berücksichtigen FAR1: Transparentere Projektdokumentation dank systematischer Ablage in Projektordner FAR2: Transparentere und fehlertolerantere Erfassung resp. Dokumentation der Kundendaten (inkl. Wärmemengen) und automatisierter Umrechnung in Emissionsdaten Seite 5 von 20

6 Ort, Datum: Zürich Verifizierer Dr. Silvio Vaccani, Verantwortliche für die Qualitätssicherung: Ingrid Finken Seite 6 von 20

7 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN Projektbeschrieb (Anhang 1 Vertrag mit Klimarappen), Version vom inkl. entsprechender Grundlagen: - Vorprojekt (Machbarkeitsstudie) von J.Ottiger + Partner AG vom > Leistungsdim., Investitionsbetrag sowie grobe Kosten für Projekteingabe v NPV-Rechnung r Projekteingabe (Version vom ) Überarbeitete Detailplanung (neue Netzauslegung sowie Aktualisierung der Betriebkosten- Rechnung) -> Projektbeurteilung K.Raschle Energieberatung vom Epertenbericht vom Plan m effektiv realisierten Wärmenetz Bauabrechnung vom von Klimarappen freigegebener Monitoringplan (v ) Änderungsliste m Projektbeschrieb, Version vom Kurz- Prognose für die Erweiterung mit 350 kwatt -> realisiert im Herbst 2012 aktualisierte NPV-Rechnung vom Übersichtsliste Zählerablesungen resp. Wärmeverbrauch und verrechneten Kosten allen Endkunden für das HJ Aktualisierter Monitoringplan (ergänzt mit Ersteller und Erstelldatum) vom Monitoringbericht 2013 vom Seite 7 von 20

8 A2 CHECKLISTE DER VERIFIZIERUNG PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND CHECKLISTE ZUR VERIFIZIERUNG Nahwärmeverbund Kägiswil Dokumentversion Version 1 Datum SGS-Ergänngen r Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art.90 Abs.1 lit.a behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftstelle Kompensation vom sammengefasst. Sie bedingen sätzliche Checkpunkte, welche in der Original-Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten sammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch Fragen, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltet der Fragen mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt. Seite 8 von 20

9 Teil 1: Checkliste 1. Formales 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite r Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den m Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) m Vertrag mit SKR definiert. Seitherige Änderungen wurden in analoger Systematik vorgängig r 1.Verifikation im Jahr 2014 mit einem Änderungsblatt erhoben. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. Hinweis: Die bisherigen SKR-Monitoringdokumente waren nicht mit Datum und Ersteller gekennzeichnet und damit auch nicht identifizierbar. Die letzten eingereichten Dokumente sind aber nun vollständig und konsistent Trifft 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und erläutern/ kommentieren). X Trifft nicht CAR 1 Seite 9 von 20

10 2. Beschreibung Monitoring 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. Hinweis: Im ursprünglichen Monitoringplan sowie dem Monitoringbericht 2013 musste der Wirkungsgrad auf 85% angehoben werden, als Mittelwert zwischen angeschlossenen Gebäuden, deren Heing im Referenzszenario noch weiterbetrieben worden wären und solchen, welche ein neue Ölheing gebraucht hätten. Zusätzlich fehlte das BAFU-Referenzszenario für Wärmeverbünde in der Berechung der Referenzemissionen. Diese Punkte wurden per korrigiert und die folgenden Fragen wurden unter Berücksichtigung dieser Korrekturen beantwortet. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte ist Monitoringkonzept = Monitoringplan 2.2b Falls 2.2.a nicht trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung 2.2c Falls 2.2a nicht trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist Seite 10 von 20 Trifft angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.4c Falls 2.4b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. Hinweis: Zur Verbesserung des Dokumentenmanagements soll per nächste Verifikation ein Ordner (Papier und auf PC) mit allen relevanten Dokumenten für die Projektdokumentation erstellt werden. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.5c Falls 2.5b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als zweckmässig beurteilt. 2.6c Falls 2.6b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Hinweis: Im Epertenbericht vom wurden keine noch () () () () Trifft nicht CAR 2 FAR 1

11 klärende Punkte aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls 3.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und erlätern/kommentieren). Hinweis: Da ein Grossabnehmer im Sommer dauernd Wärmeenergie bezieht, dies aber auf tiefem Niveau, wurde ein sätzlicher Heizkessel mit nur 350 kw installiert, der dieses Bedürfnis besser abdeckt als die grossen Kessel mit 1'100 kw Leistung Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen Beantragte und gesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Hinweis: Das Projekt erhielt keine Finanzmittel von Bund, Kanton oder anderen Quellen a Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenng anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO 2 - Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert b Falls 3.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.4 Umsetngsbeginn und Wirkungsbeginn Trifft Der Umsetngsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetngsbeginn mit dem Wirkungsbeginn sammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b Falls 3.4.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Frage Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. Trifft nicht CR 1 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.1.1a Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Seite 11 von 20 Trifft Trifft nicht

12 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Falls 4.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis: Ursprünglich war eine Realisierung in Etappen vorgesehen. Aus praktischen Gründen wurden dann aber die meisten Wärmebezüger im Rahmen des Grundausbaues angeschlossen. Die Begründung in CR2 ist im wesentlichen nachvollziehbar. CR Monitoring der Projektemissionen Trifft 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messprais und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Eingesetzte Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein Die Angaben aus den belegenden Dokumenten den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. Trifft nicht 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle überwachenden Parameter r Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben (> Seite 12 von 20

13 Belege) b Falls 4.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. Hinweis: Es liegen zwar alle Daten für die Berechnungen der Referenzemissionen und damit auch der ER vor. Die Umrechnungen basieren aber auf einer Vielzahl von einzelnen Blättern und die Rechnungen wurden von Hand durchgeführt. Sie sind deshalb sowohl fehleranfällig als auch sehr aufwendig überprüfen. In Zukunft sollen die ganzen Daten in einem übersichtlichen Ecel-Blatt dargestellt und automatisch gerechnet werden Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis: Im ursprünglichen Monitoringplan sowie dem Monitoringbericht 2013 musste der Wirkungsgrad auf 85% angehoben werden, als Mittelwert zwischen angeschlossenen Gebäuden, deren Heing im Referenzszenario noch weiterbetrieben worden wären und solchen, welche ein neue Ölheing gebraucht hätten. Zusätzlich fehlte das BAFU-Referenzszenario für Wärmeverbünde in der Berechung der Referenzemissionen. Diese Punkten wurden per korrigiert und die folgenden Fragen wurden unter Berücksichtigung dieser Korrekturen beantwortet Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. Hinweis: In der beim Besuch vor Ort vorliegenden Dokumentation war nicht nachvollziehbar, welche Heingen die Wärmebezüger vor dem Anschluss an den Wärmeverbund hatten. Deshalb wurde durch die CAR3 angestossen eine Liste mit der bisher fehlenden Information erstellt, 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist n.a korrekt berechnet. () FAR2 CAR2 CAR 3 5. Wesentliche Änderungen Trifft 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen Seite 13 von 20 Trifft nicht CAR 4

14 5.1.1b tatsächlichen Kosten und Erlösen. Falls 5.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis: Die realen Projektkosten lagen mit 4'594'850 rund 50%% höher als budgetiert (3'010'000), was z.t. mit höheren Baukosten (inkl. einem Architekten-Wettbewerb) aber auch mit technischen Schwierigkeiten begründet wurde. Dabei ist aber festhalten, dass eine erhebliche Kostensteigerung (auf 4'046'205) bereits beim Meilenstein Auftragsvergabe und damit vor Baubeginn der SKR gemeldet wurde und damit für das Projekt akzeptiert wurde. Die durchschnittlichen Betriebskosten liegen rund 50% höher als budgetiert. Dies ist mindestens m Teil mit höheren Energiekosten wegen höherer Wärmeproduktion als budgetiert erklärbar. Grundsätzlich musste wegen beiden obigen Punkten eine neue Abklärung der Additionalität gemacht werden. Diese ergab für das Projekt Mehrkosten von CHF 3.35 Mio, womit die Additionalität immer noch gegeben ist. (die NPV r Projekteingabe hatte Mehrkosten von CHF Mio. enthalten) 5.1.1c Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projekbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20% d Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschriebung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. Hinweis: Für ehemalige SKR-Projekte muss nicht zwingend eine erneute Validierung durchgeführt werden. Trotzdem wurde eine neue Additionalitätsüberprüfung mit aktuellen realen Kosten durchgeführt (siehe Hinweis Frage 5.1.1b). Diese ergab, dass die Additionalität nach wie vor gegeben ist. 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a 5.2.1b Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Falls 5.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung Hinweis: Die Emissionsverminderungen sind rund doppelt so gross wie im Projektbeschrieb budgetiert. Dies erklärt der Projekteigner grossteils mit der Tatsache, dass viele Objekte, welche gemäss ursprünglicher Potentialabschätng erst in 3-5 Jahren fällig gewesen wären, viel rascher angeschlossen worden seien. Dies wird mindestens durch die Tatsache unterstützt, dass die Auslegung der Zentrale bereits von Anfang an (und damit auch gemäss Projektbeschrieb) für den gesamten Wärmeausstoss und damit verbunden für die erhöhte Emissionsverminderung ausgereicht hat c Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projekbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20% Falls 5.2.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschriebung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. Hinweis: Für ehemalige SKR-Projekte muss nicht zwingend eine erneute Validierung durchgeführt werden. Trotzdem wurde eine neue Additionalitätsüberprüfung mit aktuellen realen Kosten durchgeführt (siehe Hinweis Frage 5.1.1b). Diese ergab, dass die Additionalität Seite 14 von 20 () () CAR 4 CR 3 CR 3

15 nach wie vor gegeben ist. 6. Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten Trifft 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss Frage b Falls 6.1.1a nicht trifft (z.b: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Frage Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätng sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen Trifft nicht 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben r Wirkungsaufteilung Wurden dem Projekt keine Finanzhilfen der öffentlichen Hand gesprochen a Falls 6.2 nicht trifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fernund Nahwärmeverbünde 6.3 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht bedeutet also dass es sich um einen Fern- od. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.a Falls 6.3 nicht trifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Hinweis: Im ursprünglichen Monitoringplan sowie dem Monitoringbericht 2013 fehlte das BAFU-Referenzszenario für Wärmeverbünde in der Berechung der Referenzemissionen. Dieser Punkt wurden per korrigiert und korrekt umgesetzt. CAR 2 Qualitätssicherung Durchgeführt durch Ingrid Finken Datum Seite 15 von 20

16 Teil 2: Liste der Fragen Teil 2: Liste der Fragen Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Frage / Feststellung Im Herbst 2012 wurde die Heizzentrale mit einem 3. Schnitzelheizkessel (Leistung von 350 kw) ausgebaut. Wie begründen Sie diesen Ausbau, der ja so nicht im ursprünglichen Projektbeschrieb enthalten war? Antwort Gesuchsteller Gemäss Aufnahmen und diversen Besprechungen mit der Firma Leister wurde ermittelt, dass die Firma Leister im Sommer stetig zwischen kw Leistung beziehe. In der Lüftungsanlage für die Reinräume war eine WRG installiert welche diesem Zeitpunkt nicht optimal funktionierte. Im 2010 hat die Firma Leister die Lüftung sowie auch die WRG saniert und nachgerüstet. Nach dieser Sanierung ist die Leistungsaufnahme von kw auf 0- ma. 30 kw gesunken. Durch die so grosse Leistungsreduktion wurde die minimale Leistung der kw Anlage so weit unterschritten, dass sich Probleme mit der Schamottesteinen im Feuerraum zeigten und der Feuerraum eines Kessel im 2012 total neu ausgemauert werden musste. Hin kommt, dass die Wirtschaftlichkeit hinsichtlich des Elektrischen Aufwandes mit solch grossen Motoren und Pumpen etc.im Verhältnis r kleinen thermisch benötigten Leistung auch nicht gut ausfällt. Dies war die Grundlage für das Projekt mit einem 350 kw Kessel. Der 350 kw Kessel kann so im Sommer in seinem optimalen Leistungsband laufen, da durch die automatische Zündung ein Zündbetrieb möglich ist entstehen so auch weniger Emissionen. Da der neue Kessel über eine Automatische Zündung verfügt wird er nebst dem Sommerkessel auch noch als Notkessel genutzt. Es ist aber nie der Fall, dass beide kw Kessel und der neue 350 kw miteinander in Betrieb sind. Fazit Verifizierer Die Antwort ist nachvollziehbar und plausibel. Demgemäss handelt es sich nicht primär um eine Leistungserhöhung der Zentrale sondern um eine Optimierung des Betriebes. -> i.o. Seite 16 von 20

17 CR 2 Erledigt 4.1.2a Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Frage / Feststellung In der Projektbeschreibung war geplant in 2 Etappen rund 30 Objekte an den Wärmeverbund anschliessen. Tatsächlich wurden rund 60 Objekte in einer Etappe erschlossen resp. an den Verbund angehängt. Wie begründen Sie diese Differenz. Antwort Gesuchsteller Geplant war den Wärmeverbund in 2 Etappen realisieren. Ab dem Baubeginn kamen die Anschlüsse der einzelnen Liegenschaften schneller als erwartet. Dies liegt hauptsächlich Grunde, dass die Erschliessung des ganzen Fernwärmenetzes in der 1.Phase erstellt wurde und die einzelnen Liegenschaften-Besitzer die Handwerker nur einmal im Haus wollten, und somit beim Erstellen des Hausanschlusses auch gleich die Übergabestation montieren und in Betrieb setzen liessen. Dies war für die Planung und Bauleitung eine Herausforderung, für den Betrieb aber sehr optimal. Da bis im 2012 fortlaufend Liegenschaften angeschlossen wurden, kann man sagen, dass der Wärmeverbund Kägiswil in einer Etappe realisiert wurde. Dies ist auch mit ein Grund dafür, dass die Emissionsverminderungen rasch weit grösser waren, als ursprünglich für die Jahre geplant (siehe CR3) Fazit Verifizierer Die Erklärung ist nachvollziehbar und wird auch durch die Tatsache unterstützt, dass die Auslegung der Zentrale bereits von Anfang an für den Anschluss der 60 Objekte ausreichend war. CR 3 Erledigt 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Frage / Feststellung Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen sind rund doppelt so gross wie im Projektbeschrieb budgetiert. Wie begründen Sie diese Abweichung? Antwort Gesuchsteller Es wurden wie oben erwähnt die meisten Objekte (also auch solche, welche gemäss ursprünglicher Potentialabschätng erst in 3-5 Jahren fällig waren) sofort angeschlossen. Zusätzlich wurden hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsstudie die Energiemengen eher knapp berechnet, damit m einen der Endenergiepreis nicht durch hohe Energiemengen nach unten gedrückt wird, aber auch der SKR nicht hohe Energiemengen resp. hohe Substitutionen angegeben wurden. Es wurde von Seite SKR mehrmals erläutert, dass es kein Problem sei, wenn mehr CO 2 substituiert wird als angegeben - sobald aber die vereinbarte Menge nicht eingespart wird, dies einem Problem finanzieller Hinsicht führen könnte, dass der Korporation der Satz gekürzt würde. Aus diesen Gründen ging man bei den Berechnungen auf die sichere Seite. Einen geringeren Anteil der Abweichung macht das Wetter aus, die Winter waren insgesamt ziemlich streng, der Winter 13/14 wiederum sehr warm. Fazit Verifizierer Die Erklärung ist, obwohl nur bedingt nachvollziehbar, verständlich. Sie wird auch durch die Tatsache unterstützt, dass die Auslegung der Zentrale bereits von Anfang an für den gesamten Wärmeausstoss und die damit verbundene erhöhte Emissionsverminderung ausgereicht hat. Da die erhöhte Emissionsverminderung natürlich auch mit einer erhöhten Wärmeproduktion und damit mit wesentlich höheren Energie- resp. Betriebskosten verbunden war, muss die Additionalitätsrechnung neu überprüft werden. Dies wurde jedoch bereits mit der CAR4 angestossen und in der Zwischenzeit abgeschlossen. Seite 17 von 20

18 Corrective Action Request (CAR) CAR 1 Erledigt 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. Frage resp. Feststellung: Auf dem Monitoringplan fehlen: Datum, Ersteller und Vorgaben r Anlagen-Wartung (inkl. Kalibrierintervall für die Messgeräte. Dieselbe Feststellung bezieht sich auch auf den Monitoringbericht. Antwort Gesuchsteller In den Vorlagen der SKR für Monitoringplan und Monitoringbericht fehlten Erstelldatum und Ersteller. Diese Mängel werden mit einer Anpassung des Monitoringplans wie auch mit einem neuen darauf aufbauenden Monitoringbericht für das Jahr 2013 behoben. Fazit Verifizierer Mit der letzten Version der Monitoringdokumente vom für den Monitorinplan und vom des Monitorinberichtes 2013 sind obige Probleme nun behoben. CAR 2 Erledigt 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar a Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. Frage resp. Feststellung: 1. Die Referenzemission wird im freigegebenen Monitoringplan direkt aus der von der Heizzentrale abgegebenen Wärmemenge ausgerechnet und zwar mit einem Wirkungsgrad von 80%. Der Verifikator ist der Ansicht, dass die Rechnung sich auf die Summe der an die Wärmebezüger gelieferfte Wärmemengen(gemessen bei den Auskoppelung aus dem Leitungsnetz) beziehen sollte. Auch sollte der Wirkungsgrad von 80% auf 85% heraufgesetzt werden, da die Referenzentwicklung auf der Annahme basiert, dass die Abnehmer ihre alten Ölheingen auf neue Kessel umstellen würden. 2. Für die Berechnung der Referenzemission wurde bisher das seit gültige Referenz- Szenario für Wärmeverbünde (- 40% über 15 Jahre) nicht berücksichtigt. Antwort Gesuchsteller Die Referenzemission wird neu wie folgt berechnet. Die Summe an die Abonnenten abrechnende Energie (Zähler in den Unterstationen) wird mit dem Wirkungsgrad der Ölheingen dividiert. Diese Energie im ersten Jahr um 1/15 0.4, im zweiten 2/ etc. reduziert und mit dem Emissionsfaktor multipliziert und so in Tonnen CO 2 umgerechnet. Fazit Verifizierer Die Formeln für RE und PE sind in den neuen Monitoringdokumenten nun richtig. Seite 18 von 20

19 CAR 3 Erledigt Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziebar und vollständig. Frage / Feststellung Es ist nicht nachvollziehbar, welche Heingen die Wärmebezüger vor dem Anschluss an den Wärmeverbund hatten. In Anbetracht dessen, dass in der in der ursprünglichen Machbarkeitsabklärung enthaltenen Potentialabklärung auch kombinierte Öl/Holz-Heingen enthalten waren, kommt diesem Punkt eine erhöhte Bedeutung. Die dem Monitioringbericht Grunde liegende Bezügerliste sollte deshalb mit der Art der ersetzten Heing ergänzt werden. Antwort Gesuchsteller Im Anhang befindet sich eine Bezüger Liste bei welcher die Art der Heing ergänzt wurde. Fazit Verifizierer Die Liste konnte eingesehen werden und ist für dieses Jahr akzeptabel. Für die Zukunft muss sie aber transparenter und aussagekräftiger gestaltet werden -> FAR2 CAR 4 Erledigt 5.1.1a 5.1.1c Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projekbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Frage / Feststellung Gemäss telefonischer Vorinformation sind die tatsächlichen Kosten (Betriebskosten inkl. Energiekosten) mehr als 20% höher als die budgetierten Kosten. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an den Projekteigner: 1. Die Mehrkosten müssen begründet werden 2. Es muss nachgewiesen werden, dass das Projekt Entschädigung für die Emissionsreduktion immer noch nicht wirtschaftlich ist (Additionalität) Antwort Gesuchsteller Die Investitionskosten liegen rund 28% höher als die budgetierten Kosten. Das liegt m einen und grössten Teil am Bau der Heizzentrale. Das Aussehen der Heizzentrale musste mit einem Architektenwettbewerb ermittelt werden, was für den Bau der Heizzentrale etreme Mehrkosten mit sich zog. Nicht nur der Bau der Heizzentrale wurde durch diesen Wettbewerb etrem in die Höhe getrieben auch die Einbauten in der Zentrale wie z.b. der Schnitzeltransport. Durch die Vorgaben über das Aussehen musste der Silo viel tiefer gebaut werden als der Heizraum, was eine Steigschnecke sowie ein Querförderer r Folge hatte was ebenfalls erhebliche Mehrkosten verursachte. Im Weiteren musste gemäss QM Holzheizwerke ein Leitsystem für die Überwachung und Regelung der Zentrale und Unterstationen erstellt werden. Fazit Verifizierer Da mit obiger Antwort die Frage der Betriebskosten noch nicht erledigt war und sätzlich in der eingereichten Version der NPV vom die eingesetzten Werte für die Betriebskosten fehlerhaft waren, mussten die eingereichten Unterlagen rückgewiesen werden. Die am eingereichten Unterlagen (neue NPV vom ) inkl. grundegelegte Betriebskosten) sind nun nachvollziehbar Seite 19 von 20

20 Forward Action Request (FAR) FAR 1 Erledigt 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. Frage Feststellung Obwohl die Verantwortlichkeiten klar beschrieben sind war es beim Besuch vor Ort nicht ganz einfach, die aktuell gültigen Projektdokumente identifizieren. Der Verifikator schlägt deshalb vor, dass bis r nächsten Verifikation in einem Jahr eine Dokumentenliste erstellt wird, die alle für das Projekt relevanten Dokumente auflistet und eindeutig identifiziert (Titel und Datum). Antwort Gesuchsteller Damit das Identifizieren der gültigen Dokumente in Zukunft einfacher ist, wird ein neuer Bundesordner sowie ein Ordner auf dem Computer mit den Projektdokumenten Klik angelegt, dass diese schnell griffbereit sind. Fazit Verifizierer Der Vorschlag ist akzeptabel und ansatzweise konnte der Order bereits beim Besuch vom eingesehen werden. FAR 2 Erledigt Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. Frage / Feststellung Es liegen zwar alle Daten für die Berechnungen der Referenzemissionen und damit auch der ER vor. Die Umrechnungen basieren aber auf einer Vielzahl von einzelnen Blättern und die Rechnungen wurden von Hand durchgeführt. Sie sind deshalb sowohl fehleranfällig als auch sehr aufwendig überprüfen. In Zukunft sollen die ganzen Daten in einem übersichtlichen Ecel-Blatt dargestellt und automatisch gerechnet werden. Zusätzlich ist in dieser neuen Ecel-Tabelle auch die Art der ursprünglichen Heing (für das Referenz-Szenario) einbinden (wie dies bereits in der Liste Grundeigentümer besteht) inkl. im Fall von kombinierten Öl/Holz-Wärmequellen der Prozentsatz der Anrechenbarkeit. Antwort Gesuchsteller Es wird eine neue Eeltabelle für das Berechnungsjahr 2014 erstellt, in der alle oben erwähnten Forderungen des Verifikators einfliessen. Fazit Verifizierer Das vorgeschlagene Vorgehen ist akzeptabel und soll im Folgejahr überprüft werden. Seite 20 von 20

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