PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT

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1 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT SKR-Projekt 2040: Holzwärmeverbund Thal Dokumentversion V1.2 Datum INHALT 1. Angaben r Verifizierung 2. Allgemeine Angaben m Projekt 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 4. Zertifizierung ANHANG A1: Verwendete Unterlagen A2: Checkliste der Verifizierung Seite 1 von 18

2 Zusammenfassung der Beurteilung / Fazit Für im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen in der Höhe von tco 2 eq (nach Wirkungsaufteilung) aus dem vorliegenden Projekt können aus Sicht der Verifizierungsstelle gemäss CO 2 -Verordnung bestätigt werden. SGS wurde von der Politischen Gemeinde Thal beauftragt, die Verifizierung des Projektes Holzwärmeverbund Thal durchführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO2-Verordnung von 2013 (Artikel 140) kann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbstdurchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildet der Monitoring-Bericht WVThal_Energieverrechnung_12_nVk/Monitoring Bericht vom Dieser Bericht beruht auf der aktualisierten Projektbeschreibung vom und beinhaltet den aktualisierten Monitoring-Plan. Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollgsmitteilung des BAFU 2013: Projekte r Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollgsbehörde, r CO2-Verordnung, BAFU 2013, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 6 Befunde, darunter: 3 Aufforderungen Erklärungen (Clarification Request, CR) 2 Aufforderungen r Korrektur (Corrective Action Request, CAR) 1 Aufforderungen künftige Abklärungen (Forward Action Request, FAR) Alle Befunde wurden friedenstellend einem Abschluss gebracht. Die FAR ist im Rahmen der nächsten Verifikation prüfen. Die Gesuchsunterlagen waren vollständig und detailliert ausgearbeitet. Der Holzwärmeverbund wird durch die Technischen Betriebe der Gemeinde Thal betrieben. Die Auswertung von Daten und Kontakte Klik erfolgen durch den Projektinitiant, der früher im Gemeinderat tätig war. Eine Besichtigung der Anlage fand am 6. März 2014 statt. Die im Rahmen der Verifikation aufgeworfenen Fragen Befunde betrafen die folgenden Themen: 1. CR01: Beschreibung der starken Abweichungen der Investitionskosten und CO2- Bescheinigungen 2. CR02: Angaben Finanzhilfen 3. CR03: Angaben r Eichung der Wärmezähler 4. CAR01: Update der Wirtschaftlichkeitsberechnung 5. CAR02: Anpassung der Daten ans Referenzszenario Die Befunde konnten einem Abschluss gebracht werden. Im Rahmen der nächsten Verifikation ist FAR1 prüfen. Die Reduktionsfaktoren gemäss BAFU- Referenzszenario werden direkt in der Liste der Verbräuche abgezogen. Das Verfahren ist auch noch im Monitoringplan beschreiben. 1. Angaben r Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) SGS Société Générale de Surveillance SA Seite 2 von 18

3 Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Verifizierer Daniel Aegerter Qualitätssicherung durch Ingrid Finken Verifizierter Monitoringzeitraum Zertifizierungszyklus 1.Verifizierung 1.2 Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung Keine Versionsnummer Datum der Projektbeschreibung Version des Validierungsberichts Keine Versionsnummer Datum des Validierungsberichts Expertenbericht SKR Version des Monitoringberichts Datum des Monitoringberichts Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeine Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben m tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Für die Beurteilung dieses ehemaligen SKR-Projekts, hatte folgende sätzlichen Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und sätzlichen Anforderungen für ehemalige SKR Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurden mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetng und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse r Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachtete Dokumente befindet sich im Anhang 1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführter Schritte Seite 3 von 18

4 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Besuch vor Ort 3. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 4. Überprüfung der Zusätzlichkeit mit der Validierungscheckliste Abschnitt 4 5. Bereinigung von CR und CARs 6. Verfassen des Berichtes 7. Technisches Review Beschreibung des Vorgehens r Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Qualitätsverantwortliche die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit von der Politischen Gemeinde Thal und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Experten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe sammengestellt. Die Politische Gemeinde Thal ist als Projekteigentümer für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2. Allgemeine Angaben m Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Kontakt Registrierungsnummer SKR 2040 Datum der Registrierung (Projektbeschrieb) SKR-Projekt 2040: Holzwärmeverbund Thal Politische Gemeinde Thal Micheal Marti, Tel , michael.marti@thal.ch Projektbetreuer: Beat Bosshart, IET Ingenieurbüro für Energietechnik AG, , beat.bosshart@ietag.ch 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Angewandte Technologie Holzwärmeverbund mit einer Holzfeuerung 850 kw und Gaskessel 600 kw. Die Zentrale ist in einem bestehenden Industriegebäude (ehemalige Kartonfabrik) eingebaut. Mit dem Verbund werden Gewerbebetriebe, gemeindeeigene Liegenschaften und Private versorgt. Wärmeerzeugung durch Biomasse Hackschnitzelfeuerung mit Gas-Backupkessel mit einem Speichertank 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller ist identifiziert. Die Gesuchsunterlagen wurden durch den Projektbetreuer aufgearbeitet, die Änderungen seit der Inbetriebnahme in einem aktualisierten Projektbeschrieb aufgenommen. Die Anpassungen an die neuen Vorgaben (Wirkungsaufteilung und Referenzszenario) wurden in das Projekt integriert und der Monitoringplan entsprechend angepasst. Seite 4 von 18

5 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 Beschreibung Monitoring ( 2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf der entsprechenden SKR-Vorlage für den sogenannten Monitoringplan. Der Monitoringplan wurde auf die neuen Anforderungen betr. Referenz-Szenario für Wärmeverbünde angepaßt, ist inhaltlich korrekt, nachvollziehbar und wurde auch korrekt umgesetzt. Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan korrekt beschrieben und werden entsprechend gehandhabt. Es gibt keine noch klärende Punkte aus früheren Verifizierungen und keine CRs, CARs oder FARs m Monitoring (Anpassung an neue Anforderungen siehe unten). 3.2 Rahmenbedingungen ( 3. Abschnitt der Checkliste) Der ursprüngliche Terminplan hatte sich verzögert, und das Projekt in der Planungsphase geändert (Mehrkosten und sätzliche Anschlüsse). Dies wurde im Rahmen der Meldung Baubeginn und Inbetriebnahme an die SKR übermittelt. Die Rahmenbedingungen (eingesetzte Technologie gemäss Stand der Technik, Finanzhilfen, Abgrenng anderen Instrumenten / Terminplan) haben sich seit der Projektinbetriebnahme nicht wesentlich geändert. Das Projekt nimmt öffentliche Finanzhilfen in Anspruch. Die Wirkungsaufteilung wurde an die neuen Begebenheiten angepasst. Im Rahmen der Verifikation wurde CR01 und CR02 erhoben, darin werden die Unterschiede den Investitionskosten und Mehrverbräuchen beschrieben, sowie die Unterlagen den erhaltenen Finanzhilfen eingefordert. Die erforderlichen Informationen wurden nachgeliefert und durch den Auditor als plausibel eingestuft. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung ( Abschnitt 4 der Checkliste) Die Projektemission wird (gemäss SKR-Standardmethode) aus dem Gasverbrauch der Notheing berechnet und ist im Vergleich r Referenzemission minimal (<10%). Die r Referenzentwicklung geordnete CO2-Emission wird aus der Nutzwärme aller am Wärmeverbund angeschlossenen Bezüger unter Einbeg des Wirkungsgrades der im Referenz- Szenario definierten Heingen berechnet. Ein diesbezüglicher CAR ist unter Kapitel 3.5 aufgeführt. Die erzielte Emissionsverminderung liegt über die bisherigen Betriebsjahre ( ) klar über Budget und der Grenze von +20% (siehe Kapitel 3.4). 3.4 Wesentliche Änderungen ( Abschnitt 5 der Checkliste) Sowohl Emissionsverminderungen, Wärmeabgabe, Investitionskosten und Finanzhilfen liegen ca. 150% über dem Projektantrag. Die Mehrkosten sind primär auf eine knappe Kalkulation der ursprünglichen Kosten mit Mehraufwand vor allem bei den Brennern und Baumeisterarbeiten rückführen; die Mehrkosten sind detailliert dargelegt worden, und angesichts der Projektgrösse plausibel. Der Mehrverbrauch basiert insbesondere auf dem Anschluss sätzlicher Gebäude, die bei der Inbetriebnahmemeldung gemeldet wurden, sowie einem nicht geplanten Mehrverbrauch einer Gewerbeliegenschaft, die wieder stärker genutzt wird. Aufgrund der starken Veränderungen wurde vom Projekteigener verlangt, die NPV-Rechnung auf die aktuellen Werte aktualisieren (CAR01). Da sich sätzliche Kosten und Erträge die Waage halten, ergeben sich keine grundsätzlich anderen Rahmenbedingungen. Nach Beurteilung des Verifikators ist das Projekt nach wie vor sätzlich (IRR von -3.4%) und erfüllt die Bedingungen für künftige Unterstütng durch klik. 3.4 Spezifische Checkpunkte r Verifikation von SKR-Projekten ( Abschnitt 6 der Checkliste) Basierend auf der aktualisierten Analyse der Zusätzlichkeit (siehe Abschnitt 3.4) sind die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit gegeben. Im Hinblick auf die Anwendung der Referenzentwicklung musste der Projekteigner noch Anpassungen durchführen (CAR2). Betreffend Referenzentwicklung werden vom Projekteigner die folgenden Faktoren für Erneuerbare Energien verwendet: Industriebau: 0%, Bauten mit hohen Vorlauftemperaturen 20%, Gemeindeeigene Bauten 40% (unabhängig von Vorlauftemperatur), Neubauten: 100% ab Die Emissionsreduktion basierend auf dem Referenzszenario werden direkt im Excel-Sheet Verbrauch abgezogen, und sind daher im Monitoring-Bericht nicht direkt einsehbar. Der Projekteigner wird mittels eines FAR aufgefordert, das für die Berechnung der Seite 5 von 18

6 Abzüge gemäss Referenzszenario gewählte Vorgehen auch im Monitoringplan dokumentieren und diesen entsprechend anpassen. Die Berechnung der Wirkungsaufteilung (basierend auf NPV der Investitions- und Betriebskosten) ergibt einen Kantonsanteil von 3.6%, der für die Berechnung der anrechenbaren Emissionsreduktionen abgezogen wird. 4. Zertifizierung Die Verifzierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen sätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und der Anlagenbesichtigung gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde. SKR-Projekt 2040: Holzwärmeverbund Thal Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung Erzielte Emissionsverminderung in dieser Monitoringperiode: Tonnen CO2e nach Wirkungsaufteilung Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte berücksichtigen Im Rahmen der nächsten Verifizierung sind keine besonderen Aspekte berücksichtigen. Zürich, Daniel Aegerter (Verifizierer) Ingrid Finken (Verantwortlich für die Qualitätssicherung) Seite 6 von 18

7 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN Seite 7 von 18

8 A2 CHECKLISTE DER VERIFIZIERUNG PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND CHECKLISTE ZUR VERIFIZIERUNG SKR Projekt 2040: Holzwärmeverbund Thal Dokumentversion V1.2 Datum SGS-Ergänngen r Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art.90 Abs.1 lit.a behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftstelle Kompensation vom sammengefasst. Sie bedingen sätzliche Checkpunkte, welche in der Original-Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten sammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch Fragen, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltext der Fragen mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt. Seite 8 von 18

9 Teil 1: Checkliste Trifft 1. Formales 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite r Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den m Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) m Vertrag mit SKR definiert. Seitherige Änderungen wurden in analoger Systematik vorgängig r 1.Verifikation im Jahr 2014 mit einem Änderungsblatt erhoben. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und erläutern/ kommentieren). Trifft nicht Seite 9 von 18

10 2. Beschreibung Monitoring Trifft 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte ist Monitoringkonzept = Monitoringplan 2.2b Falls 2.2.a nicht trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( Anpassung betreffend Wirkungsaufteilung und Referenzszenario). 2.2c Falls 2.2a nicht trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. "Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als () Zweckmässig beurteilt. 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. "Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die () Umsetng wird als Zweckmässig beurteilt. 2.4c Falls 2.4b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. "Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als () Zweckmässig beurteilt. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. "Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als () Zweckmässig beurteilt. 2.5c Falls 2.5b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. "Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als () Zweckmässig beurteilt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. "Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetng wird als () Zweckmässig beurteilt. 2.6c Falls 2.6b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Trifft nicht FAR1 Seite 10 von 18

11 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls 3.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Die Abweichung ergeben sich durch sätzliche Anschlüsse (wurde der SKR im Rahmen der Inbetriebnahmemeldung gemeldet sowie einem Mehrverbrauch bei einem wieder stärker genutzten Industrieobjekt) Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen Beantragte und gesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt a Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Anschlussbeiträge proportional r Leistung erhöht). 3.3 Abgrenng anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO 2 - Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert b Falls 3.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.4 Umsetngsbeginn und Wirkungsbeginn Trifft x Trifft nicht CR01 CR Der Umsetngsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetngsbeginn mit dem Wirkungsbeginn sammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. CR b Falls 3.4.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Verzögerung aufgrund Abstimmung) Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Frage Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft 4.1.1a Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert 4.1.1b Falls 4.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und x Trifft nicht CR02 Seite 11 von 18

12 4.1.2a 4.1.2b nachvollziehbar ( Änderungen, die sich vor allem in der Planung ergeben haben). Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2 Monitoring der Projektemissionen 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). Trifft Trifft nicht Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( erst nach Ablauf der 5 Jahre relevant). x Eingesetzte Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein Die Angaben aus den belegenden Dokumenten den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Anpassung an Wirkungsaufteilung und ) Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle überwachenden Parameter r Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben (> Seite 12 von 18 CR03 CR03

13 Belege) b Falls 4.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. x Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. x 5. Wesentliche Änderungen Trifft 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen b Falls 5.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 5.1.1c Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20% d Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschriebung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. (Neue Wirtschaftlichkeitsanalyse wurde durch den Projekteigner erarbeitet ) => Update: keine wesentlichen Änderungen 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. x Trifft nicht (CAR01) (CAR01) (CAR01) CAR01 CR01 Seite 13 von 18

14 5.2.1b Falls 5.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Neue Anschlüsse, Mehrverbrauch Christ) c Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projekbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20% Falls 5.2.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschriebung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 6. Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten Trifft 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss Frage b Falls 6.1.1a nicht trifft (z.b: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Frage Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätng sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen. 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben r Wirkungsaufteilung Wurden dem Projekt keine Finanzhilfen der öffentlichen Hand gesprochen a Falls 6.2 nicht trifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fernund Nahwärmeverbünde 6.3 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht bedeutet also dass es sich um einen Fern- od. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.a Falls 6.3 nicht trifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? x Trifft nicht CAR02 FAR01 Qualitätssicherung Durchgeführt durch Ingrid Finken Datum Seite 14 von 18

15 Teil 2: Liste der Fragen Fragen den Aussagen in der Checkliste, die nicht treffen. Anlagenbesichtigung (AB): Keine Befunde Clarification Request (CR) CR01 Erledigt x Ref. Nr a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Frage Bitte erläutern Sie sammenfassend alle Änderungen, die das Projekt gegenüber dem ursprünglichen Projekt erfahren hat: - Erläuterung der Abweichung betreffend Wärmeabgabe (Neue Objekte, Neue Fernwärmestränge, Mehrverbrauch von geplanten Objekten) - Leistung der Wärmezentrale - Erläuterung der Mehrkosten für Zentrale und Netz - Erläuterung der Projektverzögerungen Antwort Gesuchsteller Abweichung Wärmeabgabe - Zunahme Energieabgabe um rund 900 MWh - Gründe: Wiederaktivierung Gewerbeareal Cristal MWh, Zusatznetz Bild MWh, Zusatznetz Hächleren MWh, Neubauten + ca. 100 MWh - (Berücksichtigung kaltes Jahr 2013!) Leistung der Wärmezentrale - Leistung Holzkessel von 700 auf 850 kw erhöht entsprechend s. Bezügern; Mehrkosten Wärmezentrale und Netz - Zentrale: Mehrkosten von rund 95%, insbesondere bei Baumeisterarbeiten, aber auch bei allen anderen Bereichen - Netz: Mehrkosten im Rahmen der Mehranschlüsse (rund 30%) Ursache Projektverzögerung - Verzögerung IBN rund 1 Jahr - Abstimmung mit Gewässerprojekt Renaturierung Gstaldenbach - Mehraufwand Umbau Zentrale (entsprechend Kosten) Alle Änderungen am Projekt (mit Ausnahme der Neubau-Anschlüsse) erfolgten vor der Inbetriebnahme vom Oktober Beilagen: - Vergleich Kennzahlen Plan-Ist Bauabrechnung Hauptlos Stand Ende 2013 Fazit Verifizierer Die Daten sind plausibel. Die Projektänderungen wurden im Rahmen der Inbetriebnahme auch an SKR übermittelt. Seite 15 von 18

16 CR02 Erledigt x Ref. Nr a Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein Frage Bitte stellen Sie uns die Belege für die ausbezahlten Fördermittel. Antwort Gesuchsteller Die gesamten Investitionsausgaben, Beiträge Dritter sowie Finanzhilfen bezüglich dem Projekt Wärmeverbund Thal sind in der Rechnung der Politischen Gemeinde Thal verbucht, und durch die ordentliche Revisionsfirma kontrolliert. Beilagen: - Zusammenstellung Investitionsrechnung - Auszüge Investitionsrechnung 2011,2012,2013 Fazit Verifizierer Die Belege für Finanzhilfen weichen von den geplanten Hilfen ab (mehr Anschlüsse). Die aktuellen Finanzhilfen liegen vor und sind in die aktualisierte Version des NPV-Rechners übertragen worden und werden für die Wirkungsaufteilung verwendet. CR03 Erledigt x Ref. Nr Eingesetzte Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein. Frage Im Gegensatz den Wärmezählern in der Zentrale wurden bei den zwei überprüften vor-ort Zählern keine Eichungsplaketten gesichtet. Bitte erklären Sie, wie die Eichung der Zähler (inklusive Eichung nach Ablauf der 5 Jahre sichergestellt werden soll). Antwort Gesuchsteller Die Wärmezähler auf den Unterstationen haben eine Werkseichung, die 5 Jahre gültig ist. Da die ersten Objekte des Wärmeverbunds Thal im Jahre 2011 mit Unterstationen inkl. Wärmezähler ausgerüstet wurden, müssen die ersten Wärmezähler im Sommer 2016 neu geeicht werden. Gemäss dem Hersteller der Unterstationen (Isoplus Schweiz AG), liegen die Kosten für neue Wärmezähler bei kleinen Durchflüssen unter den Eichkosten. Das konkrete Vorgehen ist noch nicht bestimmt. Der Wärmeverbund Thal wird im Monitoring-Bericht 2015 über das Vorgehen orientieren. Beilagen: - Info mail Isoplus Schweiz AG (Lieferant US) Fazit Verifizierer Thema wird erst nach Ablauf der 5 Jahre aktuell. Ok. Corrective Action Request (CAR) CAR01 Erledigt x Ref. Nr d : Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. Seite 16 von 18

17 Frage Das Projekt hat diverse Abweichungen von >20% gegenüber dem ursprünglichen Projekt erfahren (bezüglich Kosten, Wärmeabgabe und Feuerungsleistung). Bitte erstellen Sie eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung basierend auf dem Additionalitätstool von Klik. Bitte ergänzen Sie die Angaben mit einem Standardvertrag für Wärmebezüger sowie erwarteter Änderungen bezüglich Wärmeabgabe (neue Bezüger) oder allfälligen Preiserhöhungen (sofern geplant). Antwort Gesuchsteller - fällt weg gemäss Abklärung Verifizierer - siehe angepasster NPV-Rechner Beilage: - Excel- NPV-Rechner Stand Ende 2013 Fazit Verifizierer Aufgrund der Tatsache, dass sowohl Investitionskosten, Finanzhilfen und CO2-Reduktion in selbem Ausmass über dem Budget liegen, ändert sich an der grundsätzlichen Betrachtung der Additionalität nichts Wesentliches. Der IRR des Projektes beträgt -3.4%. Im Gegensatz heutigen Projekten wurde die Projektdauer auf 20 Jahre angesetzt, und der Restwert der Leitungen wurde nicht berechnet. Aus Sicht der Verifikators halten sich aber sätzliche Erträge über die 5 Jahre und der Restwert teilweise auf; mit Restwert ergäbe sich ein IRR von immer noch -1%. CAR02 Erledigt x Ref. Nr. 6.3a Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Frage Im Referenzszenario wird ein Teil der Gebäude (Neubauten =0%, andere Bauten mit Reduktion 1/15 von 40% korrekt mit den Regeln für Fernwärmeverbünde) berechnet. Für die anderen Gebäude ist die Wahl der Reduktionsfaktoren im Einzelfall detailliert begründen (sinnvollerweise auch abbilden im Additionalitätstool). Zu berücksichtigen sind folgende Punkte: - Auch bei einer Vorlauftemperatur von >50 C stehen Möglichkeiten einer Nutng von Erneuerbaren Energien r Verfügung (Holz, Solarkollektoren) - Ohne Entwicklung des Wärmeverbundes wären für öffentliche Gebäude (Energiestadt) wohl auch andere Varianten in Erwägung gezogen worden. Antwort Gesuchsteller Das Referenzszenario wurde noch objektspezifischer berechnet. Neu wird bei den folgenden Objektgruppen das Referenzszenario wie folgt gebildet: - Neubauten = 0% - Öffentliche Bauten = Reduktion 1/15 von 40% (Die Gemeinde würde innerhalb 15 Jahre einige Gebäude trotz hoher Vorlauftemperatur entweder mit Solaranlage, WP, Holzpellets, bei einigen Objekten mit einem bivalenten Anteil an fossilen Brennstoffen ausrüsten) - Industriebauten = 100% (keine Änderung aus wirtschaftlichen Gründen) - Wohnbauten mit hoher Vorlauftemperatur = Reduktion 1/15 von 20% (mittelfristige Ergänng mit Solarenergie) - Wohnbauten mit tiefer Vorlauftemperatur = Reduktion 1/15 von 40% Beilagen: - Objektliste mit Referenzszenario, Berechnung anrechenbare Energie - angepasster Monitoringplan/-bericht Fazit Verifizierer Die gewählten Reduktionsfaktoren entsprechen nach Auffassung des Auditors den Vorgaben gemäss Vollgsweisung und dem Vorgehen, wie es im Additionalitätstool von Klik akzeptiert würde. Seite 17 von 18

18 Forward Action Request (FAR) FAR01 Erledigt Ref. Nr. 6.3a Falls 6.3 nicht trifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Frage Die Anpassungen für das neue Referenzszenario für Wärmeverbunde mit den Reduktionsfaktoren für Industriebauten, gemeindeeigene Bauten und Bauten mit hoher Vorlauftemperatur (siehe CAR02) werden 2013 direkt in der Berechnung der Verbräuche vorgenommen. Bitte ergänzen Sie den bestehenden Monitoringplan so, dass daraus hervorgeht, dass diese Abzüge bei der Berechnung der Inputgrössen P1 und P2 vor der Eingabe in den Monitoringbericht gemacht werden müssen. Antwort Gesuchsteller Fazit Verifizierer Seite 18 von 18

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