PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT

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1 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT Klik-Projekt 10105: telebe Teleriscaldamento del Bellinzonese, Teris SA, Giubiasco Dokumentversion V1.3 Datum INHALT 1. Angaben r Verifizierung 2. Allgemeine Angaben m Projekt 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 4. Zertifizierung ANHANG A1: Verwendete Unterlagen A2: Checkliste der Verifizierung Seite 1 von 20

2 Zusammenfassung der Beurteilung / Fazit Für im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen in der Höhe von tco 2 eq aus dem vorliegenden Projekt können aus Sicht der Verifizierungsstelle gemäss CO 2 -Verordnung bestätigt werden. SGS wurde von Teris SA beauftragt, die Verifizierung des Projektes telebe durchführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO2-Verordnung von 2015 (Artikel 140) kann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbstdurchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildet der Monitoring-Bericht Monitoring Bericht Teris 2014.pdf vom Dieser Bericht beruht der Projektbeschreibung TERIS- Vorlage_Anhang1_131210_REV01, Version REV1 vom und dem Monitoring-Plan Monitoring Plan Teris 2014.pdf vom Basis der Projektbeschreibung bildet die Expertengeprüfte Fassung des Projektantrags vom Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollgsmitteilung des BAFU 2015: Projekte r Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollgsbehörde, r CO2-Verordnung, BAFU 2015, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 11 Befunde, darunter: 2 Aufforderungen künftigen Abklärungen (FAR1-2) aus der Verifikation Aufforderungen künftigen Abklärungen (FAR3-9) aus der Prüfung durch das BAFU 1 Aufforderungen r Korrektur (Corrective Action Request, CAR10) 1 Aufforderungen Klärung (Clarification Request, CR) Alle Befunde wurden friedenstellend einem Abschluss gebracht (siehe Details in einzelnen Kapiteln). Im Rahmen der nächsten Verifikation sind keine FAR prüfen. Konkrete Zusammenfassung m Projekt: Die gemäss CO2-Verordnung aus dem vorliegenden Projekt im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen von t CO2eq kann aus Sicht der Verifizierungsstelle bestätigt werden. Das Projekt umfasst die Erstellung eines Fernwärmeverbundes r Verteilung von Abwärme aus der neu erstellen KVA (ACR) im Grossraum Giubiasco Bellinzona. Das Fernwärmenetz ging Ende 2012 in Betrieb und wird in mehreren Phasen bis 2017 weiter ausgebaut. Es umfasst ein grosses Heisswassernetz sowie ein kleineres Warmwassernetz mit tieferem Temperaturniveau. Zur Spitzenlastabdeckung stehen aktuell 2 dezentrale Brenner (Heizöl und Propan) r Verfügung, während dem Ausbau ist geplant, weitere dezentrale Notkessel ans Netz anschliessen. Der Ausbau 2014 erfolgte etwas langsamer als in 2013 geplant. Die Gesuchsunterlagen wurden gemäss den Vorgaben für Klimarappenprojekte erstellt und für die vorliegende 2.Verifizierung nach den neuen Anforderungen der Vollgsmitteilung aktualisiert. Die angewendeten Methoden r Bestimmung der Referenzemission und der Wirkungsaufteilung wurden an die Vorgaben der Vollgsweisung Januar 2015 angepasst. Die Befunde betrafen in erster Linie die Bearbeitung von FAR aus dem Vorjahr sowie von Vereinheitlichungen durch das BAFU sowie Änderungen im Zusammenhang mit der Anpassung an die neue Vollgsmitteilung Januar Seite 2 von 20

3 1. Angaben r Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Verifizierer Daniel Aegerter Qualitätssicherung durch Ingrid Finken Gesamtverantwortliche Ingrid Finken Verifizierter Monitoringzeitraum Zertifizierungszyklus 2.Verifizierung von bestehenden SKR-Projekten 1.2 Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung REV1 Datum der Projektbeschreibung Version des Validierungsberichts Expertise SKR Datum des Validierungsberichts Version des Monitoringberichts ohne Nr. Datum des Monitoringberichts Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben m tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Für die Beurteilung dieses ehemaligen SKR-Projekts, hatte folgende sätzlichen Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und sätzlichen Anforderungen für ehemalige SKR Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurde mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetng und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse r Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Seite 3 von 20

4 Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachtete Dokumente befindet sich im Anhang 1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführter Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Besuch vor Ort am 5. März Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 4. Bereinigung von CR und CARs 5. Verfassen des Berichtes 6. Technisches Review Beschreibung des Vorgehens r Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Fachexperten und Qualitätsverantwortliche die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit von Teris SA, vom Gesuchsteller Klik und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Experten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe sammengestellt. Teris SA ist als Projekteigentümer für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. Der Fachexperte, der technische Reviewer, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der SGS bestätigt mit seiner Unterschrift im vorliegenden Dokument, dass er abgesehen von seinen Leistungen im Rahmen der Verifizierung vom Auftraggeber der Verifizierung und deren Beratern unabhängig ist. Der gelassene Fachexperte und die gelassene Verifizierungsstelle SGS bestätigen, dass sie keine Projekte und Programme im Inland, die anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme r Emissionsverminderung im Inland und selbstdurchgeführte Projekte und Programme), in denjenigen Projekttypen eingeben, entwickeln oder Projektentwickler entsprechend beraten, für die sie als Fachexperte bzw. Validierungs- / Verifizierungsstelle gelassen sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Seite 4 von 20

5 2. Allgemeine Angaben m Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel telebe Gesuchsteller Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation Klik Kontakt Freie Strasse 167, 8032 Zürich Projektbetreiber Teris SA, Strada dell Argine 5, CH-6512 Giubiasco Kontakt A. Fabiano, Tel , info@teris.ch Registrierungsnummer Klik (ex SKR 1755) Datum der Registrierung Vertrag mit SKR 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Angewandte Technologie Verteilung von Wärme aus der KVA mittels eines Fernwärmenetzes Abwärmenutng Erstellung eines Fernwärmenetzes 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent. Gesuchstellerin war ursprünglich die Azienda Cantonale Rifiuti, nach Gründung der Teris SA wurde die Projekteignerschaft mittels eines Vertrags mit SKR am auf die Teris SA übertragen. Gemäss neuer CO2-Gesetzgebung ist ab 2014 der Gesuchsteller die Stiftung Klimaschutz und CO2- Kompensation Klik (siehe FAR , BAFU). 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 Beschreibung Monitoring ( 2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf der entsprechenden SKR-Vorlage für den sogenannten Monitoringplan. Der Monitoringplan wurde auf die neuen Anforderungen betr. Referenz-Szenario für Wärmeverbünde, Ausgabe Januar 2015, angepasst. Der Monitoringplan ist gemäss Einschätng des Auditors inhaltlich korrekt, nachvollziehbar. Die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen wurde mit einer Beschreibung der Berechnungen verbessert (siehe FAR 03, 2013, BAFU). Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan beschrieben. (siehe FAR 04, 2013, BAFU). 3.2 Rahmenbedingungen ( 3. Abschnitt der Checkliste) Die Rahmenbedingungen (eingesetzte Technologie gemäss Stand der Technik, Finanzhilfen, haben sich seit der Projekteingabe nicht geändert. Hingegen erfolgte die Inbetriebnahme und somit der Umsetngs- und Wirkungsbeginn aufgrund von Verzögerungen erst per 1. Oktober 2012 (geplant 2011). Die Abgrenng anderen Instrumenten der Klimapolitik wurde mit FAR 2 (2013) nachgefragt. In 2014 hat der Bund mit dem Verband der KVA s (VBSA) eine Zielvereinbarung hinsichtlich der Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020 abgeschlossen. Eine Unterstellung der KVA s in das Emissionshandelssystem CH-ETS entfällt. Das Thema wurde am Vorort-Besuch mit den Verantwortlichen der Teris und der KVA Giubiasco (ACR, Hr. Claudio Broggini) diskutiert. Demnach plant die ACR nicht, im Rahmen der Zielvereinbarung die Wärmeabgabe anrechnen lassen. Nach Einschätng des Verifikators ist im Rahmen der Überprüfung der Zielvereinbarung kontrollieren, ob eine Doppelzählung vorliegt und nicht im Rahmen der Verifikation Klimaschutzprojekte (diese erfolgt jeweils zeitlich vor der Überprüfung der Zielvereinbarung). Hinsichtlich der erhaltenen Finanzmitteln hat sich keine Veränderung ergeben (siehe Antwort FAR ). Seite 5 von 20

6 3.3 Berechung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung ( Abschnitt 4 der Checkliste) Das Projekt wurde überwiegend in Übereinstimmung mit der Projektbeschreibung umgesetzt, allerding mit Verzögerung von ca. einem Jahr. Gegenüber der Planung von 2013 hat sich der Ausbau leicht verzögert (für 2014 geplante Ausbauetappe wird teilweise in 2015 umgesetzt). Hinsichtlich der Berechnung der Projektemissionen und Referenzemissionen wird ein angepasster Emissionsfaktor für LPG verwendet; generell wird nur noch der Begriff LPG und nicht Propan verwendet (siehe FAR 5, 2013, BAFU) Die eingesetzten Messmittel sind längstens seit Inbetriebnahme im Einsatz, die erforderlichen Eichprotokolle resp. Konformitätsbescheinigungen konnten durch die Projekteigner vorgewiesen werden (siehe FAR 7, 2013, BAFU). Es gab im Berichtsjahr keine Ausfälle von Messgeräten. Die Berechnung der Referenzemissionen wurde an die Vorgaben der neuen Vollgsweisung (Anhang F, Januar 2015) angepasst (siehe CAR 10, CR11, FAR 3). Die Referenzentwicklung von Kunden mit einem Energiebeg von >150 MWh/a werden mittels Variante 1 basierend auf den tatsächlich ersetzten Feuerungsanlagen beurteilt. Der Absenkpfad wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme (2012; n=3, siehe FAR 09) berechnet. Details den rechtlichen Rahmenbedingungen für Gewächshäuser und öffentliche Bauten im Kanton Tessin wurden mit CR11 nachgefragt. Es gelangen die Reduktionsfaktoren, die im Jahr 2013 validiert wurden m Einsatz: - 0% für Gewächshäuser: Begründung: Hohe Feuerungsleistung, erforderliche schnelle Reaktionszeit - 10% für Altbauten mit hoher Vorlauftemperatur (>75 C) - 20% für kantonale Altbauten mit hoher Vorlauftemperatur (>75 C) (2013 = 10%) - 40% für alle anderen Bauten - Neubauten werden nicht berücksichtigt, respektive 80%, falls eine Gasleitung in der Nähe verläuft (2014 neu Objekt Gucci berücksichtigt).. Die Wirkungsaufteilung wurde mit einem unterschriebenen Formular neu mit dem Kanton vereinbart. Der Kanton beansprucht keine Emissionsreduktion, somit verbleiben 100% beim Projektbetreiber (siehe FAR01). 3.4 Wesentliche Änderungen ( Abschnitt 5 der Checkliste) Das Projekt wurde überwiegend in Übereinstimmung mit der Projektbeschreibung umgesetzt, allerding mit Verzögerung von ca. einem Jahr. Der Ausbau des Netzes läuft bis 2017 (siehe Verifikationsbericht 2013). Der NPV-Rechner wurde mit den neuesten erwarteten Zahlen aktualisiert. Die Änderungen gegenüber dem Plan 2013 und dem ursprünglichen Plan überschreiben nicht die 20%. 3.5 Spezifische Checkpunkte r Verifikation von SKR-Projekten ( Abschnitt 6 der Checkliste) Der NPV-Rechner wurde mit neuen Zahlen angepasst (siehe FAR08, 2013, BAFU). Aufgrund der Abweichungen <20% wurde die Zusätzlichkeit nicht neu überprüft. Das Referenzszenario des BAFU für Fernwärmeprojekte wurde aktualisiert (siehe Kapitel 3.3), Details Befunden siehe oben. Seite 6 von 20

7 4. Zertifizierung Die Verifzierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen sätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und der Anlagenbesichtigung gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde. Klik Projekt telebe (Teris SA) Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung t CO2eq Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte berücksichtigen Keine Zürich, Verifizierer (Daniel Aegerter) Verantwortliche für die Qualitätssicherung: Ingrid Finken Gesamtverantwortliche: Ingrid Finken Seite 7 von 20

8 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN Siehe Unterlagen Seite 8 von 20

9 A2 CHECKLISTE DER VERIFIZIERUNG PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND CHECKLISTE ZUR VERIFIZIERUNG SKR-Projekt 1755 telebe (Teris SA, Giubiasco) Dokumentversion V1.1 Datum SGS-Ergänngen r Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art.90 Abs.1 lit.a behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftstelle Kompensation vom sammengefasst. Sie bedingen sätzliche Checkpunkte, welche in der Original-Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte r 1.Verifikation von SKR-Projekten sammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch n, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltext der n mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt. Seite 9 von 20

10 Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft Trifft nicht 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite r Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den m Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) m Vertrag mit SKR definiert. Seitherige Änderungen wurden in analoger Systematik vorgängig r 1.Verifikation im Jahr 2014 mit einem Änderungsblatt erhoben. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. FAR 06 (2013) 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. Siehe 1.4b 1.4b Falls 1.4.a nicht trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und nachvollziehbar ( Wechsel auf Teris mit Vertrag mit SKR in 2010 kommuniziert (Teris neu gegründet); ab 2014 gemäss Vorgaben BAFU Gesuchsteller = Klik). Seite 10 von 20

11 2. Beschreibung Monitoring Trifft 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte ist Monitoringkonzept = () Monitoringplan 2.2b Falls 2.2.a nicht trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( Anpassung an Referenzszenario und Wirkungsaufteilung. Korrektur Fehler bei Projektemissionen). 2.2c Falls 2.2a nicht trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. 2.4c Falls 2.4b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Hinweis SGS: Die FARs vom BAFU (Dezember 2014) sind in einem x separaten Excel-Dokument klar aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Hinweis SGS: Die FARs vom BAFU (Dezember 2014) wurden in das x vorliegende Dokument eingearbeitet und sind gelöst. Trifft nicht FAR 3 (2013) FAR 4 (2013) 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Seite 11 von 20 Trifft Trifft nicht

12 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls 3.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen Beantragte und gesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt a Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenng anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO 2 - Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert b Falls 3.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Die Abgrenng betreffend Zielvereinbarung mit KVA konnte geklärt werden). 3.4 Umsetngsbeginn und Wirkungsbeginn FAR 2 (2013) Der Umsetngsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetngsbeginn mit dem Wirkungsbeginn sammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. siehe 3.4.2b 3.4.2b Falls 3.4.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Verzögerungen in der Projektierungsphase, Betriebsaufnahme dokumentiert, siehe Verifikationsbericht 2013) Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Seite 12 von 20 Trifft Trifft nicht

13 4.2 Monitoring der Projektemissionen Seite 13 von 20 Trifft 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) x 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Eingesetzte Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein Die Angaben aus den belegenden Dokumenten den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle überwachenden Parameter r Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben (> Belege) b Falls 4.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Trifft nicht FAR 7 (2013) FAR 5 (2013)

14 Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziebar und vollständig. CAR10 CR Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. FAR1 (2013) 5. Wesentliche Änderungen Trifft Trifft nicht 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen b Falls 5.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( Differenz geringfügig; Differenz, da Rechnungsabschluss noch nicht vollständig abgeschlossen.) c Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projekbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20% d Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschriebung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a 5.2.1b 5.2.1c Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Falls 5.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Seite 14 von 20 FAR 8 (2013) FAR 9 (2013)

15 Projekbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20% Falls 5.2.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung not-wendig ist. 6. Spezifische Checkpunkte r 2.Verifikation von SKR-Projekten Trifft 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss b Falls 6.1.1a nicht trifft (z.b: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätng sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist. 6.3 Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben r Wirkungsaufteilung Wurden dem Projekt keine Finanzhilfen der öffentlichen Hand gesprochen a Falls 6.2 nicht trifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fernund Nahwärmeverbünde 6.3 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht bedeutet also dass es sich um einen Fern- od. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.a Falls 6.3 nicht trifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Trifft nicht FAR1 CAR10 Qualitätssicherung Durchgeführt durch Ingrid Finken Datum Seite 15 von 20

16 Teil 2: Liste der n Forward Action Request (FAR) aus der Verifikation und Prüfung BAFU 2013 FAR 1 (Verifikation 2013) Erledigt Ref. Nr Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet a Falls 6.2 nicht trifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoring-plan korrekt auf die neue Regelung angepasst? Es steht im Raum, dass die Finanzhilfe von 5 Mio CHF des Kantons in ein Darlehen umgewandelt werden soll. Die Situation ist bei der nächsten Verifizierung überprüfen. Die Wirkungsaufteilung muss mit einem durch den Kanton und den Projekteigner unterschriebenen Formular der Wirkungsaufteilung bestätigt werden. Unterschriebenes Formular beigelegt Die Wirkungsaufteilung gemäss Vorgaben der Vollgsmitteilung 2015 liegt vor, 100% verbleiben beim Projektbetreiber. FAR 2 (Verifikation 2013) Erledigt 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO2-Gesetzes relevanten Ref. Nr. Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Per 2015 ist durch das BAFU entscheiden, ob die KVA dem Emissionshandelsregister unterstellt werden. Im Zusammenhang mit diesem Entscheid sind dessen Auswirkungen auf dieses Projekt im Jahr 2015 prüfen. Ergänng Februar 2015: Bitte erklären Sie, wie sich Auswirkungen der Zielvereinbarung des Bundes mit KVA und der Anhang F r Vollgsmitteilung uv-1315 auf das Projekt auswirken. Siehe auch FAR BAFU aus Verifikation 2013: Es ist prüfen, ob sich der Status hinsichtlich der CO2- Abgabe geändert hat. Dies ist im Monitoringbericht aufführen. Für Jahr 2014 nicht relevant. Das Thema wurde am vor Ort mit den Verantwortlichen der Teris und der KVA Giubiasco (ACR, Hr. Claudio Broggini) diskutiert. Demnach plant die ACR nicht, im Rahmen der Zielvereinbarung die Wärmeabgabe anrechnen lassen. Nach Einschätng des Verifikators ist im Rahmen der Überprüfung der Zielvereinbarung kontrollieren, ob eine Doppelzählung vorliegt und nicht im Rahmen der Verifikation Klimaschutzprojekte (diese erfolgt jeweils zeitlich vor der Überprüfung der Zielvereinbarung). FAR 3 (Verifikation 2013; BAFU) Erledigt Ref. Nr. 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. Seite 16 von 20

17 "im nachgelieferten excel-file ""Teris-2013-energia teleriscaldamento_rev03.xlsx"" kann Berechnung der anrechenbaren Wärme relativ mühsam nachvollzogen werden, der Text ist rudimentär -> FAR: Formulierung im Monitoringbericht 2014 verbessern, insbesondere auch erklären, wie sich der Wert P2 und P3 errechnet (erklären, welche Anrechenbarkeitsfaktoren darin schon enthalten sind) Beim Faktor n/15 wird n ab Inbetriebnahme gezählt: d.h. im 2012 n=1, im 2013 n=2, im 2014 n=3, etc. (Der Absenkpfad (n/15) ist ab dem Jahr der Inbetriebnahme auf Referenzemissionen (nicht auf die Emissionsverminderungen als Ganzes) anwenden.)" Siehe Erklärung Erläuterung an der Tabelle Energielieferung Kunde 2014 Die Berechnung wird transparent erklärt, für die Berechnung des linearen Absenkpfades wird n=3 verwendet. FAR 4 (Verifikation 2013; BAFU) Erledigt Ref. Nr. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. FAR: Der Monitoringbericht muss die Namen der Personen die Messungen vornehmen und die Massnahmen r Plausibilisierung der erhobenen Daten (4-Augenprinzip, etc.) enthalten. Sollten dies viele Personen sein, ist es auch möglich die Firma und den Verantwortlichen angeben. Siehe Punkt 3 des Monitoringbericht.. Die Beschreibung wurde angepasst, i.o. FAR 5 (Verifikation 2013; BAFU) Erledigt a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Ref. Nr. Annahmen berechnet. FAR: Woher stammt der Emissionsfaktor für Propan (0.212 tco2/mwh)? In CO2-VO Anhang 10: LPG (Butan, Propan): 65.5 t CO2/TJ bei Heizwert Hu von 46 MJ/kg, was tco2/mwh entspricht) Monitoringbericht wurde angepasst. Anpassung des Monitoringberichtes, anstatt von Propan wird nun konsequent LPG verwendet. Der Emissionsfaktor beträgt t CO2/MWh. FAR 6 (Verifikation 2013; BAFU) Erledigt Ref. Nr Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. FAR: Als Gesuchsteller ist für selbst durchgeführte Projekte die Kompensationsgemeinschaft KliK angeben. Der Projektbetreiber sollte weiterhin genannt werden. Seite 17 von 20

18 Monitoringbericht wurde angepasst. Gesuchsteller KliK, i.o. FAR 7 (Verifikation 2013; BAFU) Erledigt Eingesetzte Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierungsvorgaben der Ref. Nr. Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein. FAR: > Ausfälle von Messungen müssen zeitlich angegeben werden. Wenn die fehlenden Messungen interpoliert werden, muss angegeben werden, wie dies rechnerisch geschieht. > Sind Eichungen von Messgeräten abgelaufen, können keine Reduktionen mehr bescheinigt werden, es sei denn, es kann plausibilisiert werden, dass der Messwert weiterhin vertrauenswürdig ist. Dies ist vom Verifizierer prüfen. Die Messungen sind alle neu. Bis jetzt haben wir keine Ausfall gehabt. Es sind keine Eichungen abgelaufen, keine Ausfälle von Messeinrichtungen; Eichprotokolle resp. Konformitätserklärungen konnten wurden als Hadcopy während dem Besuch abgegeben. FAR 8 (Verifikation 2013; BAFU) Erledigt 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Ref. Nr. Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. FAR: Bei wesentlichen Änderungen in 2014 sind in der Beurteilung der wirtschaftlichen Additionalität auch die Erlöse berücksichtigen. Dies bedingt die Verwendung des neuen NPV-Rechners. Bitte dann auch Beleg den erhaltenen Finanzhilfen nachliefern. Ergänng Verifikator: Bitte in jedem Fall als Basis für die Überprüfung von wesentlichen Änderungen den NPV-Rechner gemäss den aktuellen Ergebnissen mit Betriebs- und Investitionskosten (bis 2014) aktualisieren (gemäss Schreiben Klik). FAR: Wesentliche Änderungen werden durch den Vergleich pro Kalenderjahr zwischen Experten geprüfter Fassung und den Werten im Monitoringbericht bestimmt. Die geplanten Emissionsreduktionen (auch über 2012 hinaus) sind im Monitoring aufführen. Bezüglich der Stand 2014 der NPV-Rechner, haben wir als Investitionskosten nur 4.9 Millionen anstatt 10.3 Millionen. Diesen Unterschied ist wegen solche Arbeiten und Anschlüsse sind am Ende des Jahr resp. im Jahr 2015 verschoben worden, aber das Projekt wurde nicht geändert. Die Betriebskosten sind auch teilweise unter den Wert von NPV-Rechner: einerseits waren die Energiekosten tiefer als vorgesehen, auf der anderen Seite sind Solche Anschlüsse verschoben worden (Schlüsselkunden).Auch der Back-up hat einen kleineren Verbrauch gehabt. Diese Änderungen werden angesichts der ganzen Dimension des Projektes nicht als wesentlich beurteilt. Aufgrund der Verzögerung führen diese auch einer schlechteren Rentabilität. Seite 18 von 20

19 FAR 9 (Verifikation 2013; BAFU) Erledigt 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Ref. Nr. Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. FAR: > Wärmelieferungen an Neubauten (neue Gebäude m Zeitpunkt des Anschlusses) auch vor 2013 können nicht als Reduktionen geltend gemacht werden, es sei denn, beispielsweise es ist ein Gasnetz vorhanden (->Referenz Gas). > Der Absenkpfad (n/15) ist ab dem Jahr der Inbetriebnahme auf Referenzemissionen (nicht auf die Emissionsverminderungen als Ganzes) anwenden. Monitoringbericht wurde angepasst. Vorgaben sind umgesetzt (n=3, Neubauten vor 2013 nicht berücksichtigt, neu Gucci = 80%, da Gasnetz in unmittelbarer Nähe) Clarification Request (CR) CR 11 Erledigt Ref. Nr Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. Bitte erläutern Sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Anforderungen an erneuerbare Energien, Einschränkungen für Fossile Energieträger) im Kanton Tessin für folgende stellungen: a) Neubauten b) Umbauten c) Staatliche Bauten (Neubauten und bestehende Bauten) d) Gewächshäuser Gemäss RUEn (Regolamento sull utilizzazione dell energia): Gemäss RUEn (Regolamento sull utilizzazione dell energia): A) + B): Neue Gebäuden und Umbauten (nur wenn man der Verwendungszweck wechselt, z.b. Büro -> Wohnung) von Gebäuden müssen so realisiert werden, dass die nicht erneuerbare Energie maximal 80% des gesamten Bedarf abdeckt. C). Staatliche Neubauten müssen durch erneuerbare Energie installiert werden und den Minergie Standard erfüllen. Für bestehende Staatliche Bauten muss die erneuerbare Energie ein Betrag von 40% erfüllen (Art. 15 RUEn). Aber der Art. 5 verhandelt die Abweichungen oder Ausnahmen, überhaupt für Kulturgebäude oder Allgemeineinteresse. ( D). Die Gewächshäuser müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, die in den Richtlinien von EnFk empfohlen werden. Aufgrund der Überlegungen wurden die Referenzwerte für kantonale Bauten mit Vorlauftemperaturen von >75 C leicht von 10% auf 20% erhöht. Die bereits in 2013 verwendeten Werte für die Sanierungsfaktoren (0%, 10%, 40%, 100%) können nach Einschätng des Verifikators nach wie vor verwendet werden. Seite 19 von 20

20 Corrective Action Request (CAR) CAR10 Erledigt x Ref. Nr Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. Gemäss Anhang F r Vollgsmitteilung uv-1315 ist bei Wahl des linearen Absenkpfades der Referenzemissionen der Wirkungsgrad für kondensierende Kessel wählen. Somit beträgt der Wirkungsgrad für Gasheingen (inkl. Propan) 90% und derjenige für Ölheingen 85%. Gemäss Anhang F r Vollgsmitteilung uv-1315 ist für grosse Wärmeabnehmer mit einem Verbrauch von mehr als 150 MWh/a eine Einzelfallbetrachtung durchführen (basierend auf Alter und Restnutngsdauer, Sanierungsfaktor und Technologie des Kessels). Monitoringbericht wurde angepasst. Die Vorgaben hinsichtlich Wirkungsgraden und Einzelfallbetrachtung für Grosse Bezüger >150 MWh ist umgesetzt. Die Begründungen für die Berechnungen und die Wahl der Reduktionsfaktoren und der Wirkungsgrade finden sich im Dokument T Kommentar und werden nach Einschätng des Verifikators als plausibel und korrekt eingeschätzt. Die durchgeführten Cross-Checks ergaben keine Abweichungen. Forward Action Request (FAR) Es wurden im Rahmen der Verifikation keine FAR gestellt. Seite 20 von 20

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