KLIK-VERIFIZIERUNGSBERICHT

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1 Sandrainstrasse Bern Switzerland T F KLIK-VERIFIZIERUNGSBERICHT Datum 24. April 2016 Kontaktperson Michael Gassner michael.gassner@cc-carboncredits.ch Direktwahl Unternehmen/Organisation Name Stiftung Schule und Wohnen Mariazell GBZ - Adresse Sempacherstrasse Sursee Schweiz Kontaktperson Herr Peter Böni Mail p.boeni@mariazell.ch Tel Fax - Dienstleistung Audit/Assessment Tätigkeitsgebiet Verifizierung - Projektnummer Projekttyp P Audit/Assessment Beginn/Ende Nächste Überprüfung 18. März April Zertifizierter Bereich Leitender Fachexperte Heizungssanierung Schule + Wohnen Mariazell, Herr Michael Gassner Sursee Normative Grundlage 2ter Fachexperte CO2-Verordnung, Stand Freigabe Datum Unterschrift Leitender Fachexperte Gesamtverantwortlicher, Qualitätsverantwortlicher

2 Seite 2/29 Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verwendete Unterlagen Zum Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation Beurteilung Gesuchsunterlagen Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts FAR/s aus letzter Verifizierung Ausgangslage, Rahmenbedingungen Beschreibung Monitoring Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Zertifizierung CRs, CARs, FARs Clarifications Requests Corrective Action Requests Forward Action Requests Unterlagen, Dokumente Checkliste... 16

3 Seite 3/29 Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland Verifizierungsbericht Heizungssanierung Schule + Wohnen Mariazell, Sursee Zusammenfassung der Verifizierung Für im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen in der Höhe von 102 tco 2 eq aus dem vorliegenden Projekt können aus unserer Sicht als Verifizierungsstelle Bescheinigungen gemäss schweizerischer CO 2 -Verordnung ausgestellt werden. Die Verifizierungstätigkeit umfasste die wesentlichen Aspekte: Rahmenbedingungen/allfällige Änderungen; Monitoring; Berechnung der Emissionsverminderung. Allfällige, während des Verlaufs der Verifizierung notwendig gewordene Klärungen sowie eventuelle Vorbehalte, die es bei der nächsten Verifizierung zu klären gälte, finden sich im Kapitel 5.

4 Seite 4/29 1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) Gesamtverantwortlicher Qualitätsverantwortlicher Fachexperte (Auditor) CC-Carbon Credits GmbH Sandrainstrasse Bern Dr. Silvio Leonardi silvio.leonardi@cc-carboncredits.ch Dr. Silvio Leonardi Michael Gassner Verifizierter Monitoringzeitraum Monitoring vom bis Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung Projektbeschreibung: SCAN0798_000 Datum der Projektbeschreibung [1] Version des Monitoringberichts (2.2) Monitoring Klik Mariazell.xlsx [2] Datum des Monitoringberichts Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind im Anhang des Berichts aufgeführt. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Die Verifizierung stellt sicher, dass das Projekt gemäss den Angaben in der Projektbeschreibung implementiert und betrieben wird. Insbesondere müssen die verwendete Technologie, Anlagen, Ausrüstungen und Geräte für das Monitoring mit den im Monitoringkonzept festgelegten Anforderungen übereinstimmen; die tatsächlich umgesetzten Monitoringsysteme und -prozeduren mit den im Monitoringkonzept beschriebenen Systemen und Prozeduren übereinstimmen und die relevanten Monitoringdaten sachgerecht aufgezeichnet, gespeichert und dokumentiert werden; der Monitoringbericht und andere die Verifizierung unterstützende Dokumente vollständig und konsistent sind und den Vorgaben der CO2-Verordnung entsprechen; die durch das Projekt erzielten Emissionsverminderungen nachweis- und quantifizierbar sind. Methoden und Vorgehen Die Verifizierung umfasst die folgenden Schritte Prüfung der tatsächlichen Projektumsetzung gemäss Projektbeschreibung; Prüfung der korrekten Umsetzung des Monitoringplans; Prüfung der korrekten Anwendung der Monitoringmethode; Prüfung der im Monitoringbericht dokumentierten Daten; Testen der Zweckmässigkeit der Messeinrichtungen (Eichung, Plombierung); Berechnung der Emissionsreduktionen auf der Basis der erhobenen Daten und Vergleich mit dem Berechnungsergebnis im Monitoringbericht; Ortsbegehungen nach Notwendigkeit. Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung 1 In Anlehnung an ISO :2006 beachtet die Verifizierung die folgenden Grundsätze Relevanz; Vollständigkeit; Konsistenz;

5 Seite 5/29 Genauigkeit; Transparenz; Konservativität. 2 Prüfung der formalen Korrektheit der verwendeten und einzureichenden Unterlagen inkl. vorliegenden Berichts 3 Technische Review durch qualifizierten Sachverständigen 4 Sicherstellung der ordentlichen Archivierung aller Unterlagen 1.4 Unabhängigkeitserklärung Die Verifizierungsstelle bestätigt, dass sie (abgesehen vom Auftrag zur Verifizierung) vom Projekteigner und von dessen Berater/n unabhängig ist. Weder heute noch in der Vergangenheit bestanden geschäftliche und/oder persönliche Beziehungen zum Auftraggeber oder dessen Berater. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Die Informationen und Schlussfolgerungen in diesem Bericht wurden auf Grundlage von als verlässlich eingeschätzten Quellen erhoben. CC-Carbon Credits lehnt jede rechtliche Haftung für jede Art von direkten, indirekten, zufälligen oder Folge-Schäden oder welche Schäden auch immer, ausdrücklich ab.

6 Seite 6/29 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Heizungssanierung Schule + Wohnen Mariazell, 6210 Sursee Gesuchsteller Projektbetreiber Kontakt Registrierungsnummer KliK Kompensationsgemeinschaft KliK Stiftung Schule und Wohnen Mariazell Sempacherstrasse Sursee Start Ende Vertragsdauer KliK Herr Peter Böni, T , p.boeni@mariazell.ch 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp Angewandte Technologie Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Pelletfeuerung. Die Heizzentrale beinhaltet einen Holzkessel 150 kw und einen Ölkessel 100 kw. Die Holzfeuerung ist seit in Betrieb (Wirkungsbeginn) [4]. Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien Holzfeuerung (Pellets) 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen Die Gesuchsunterlagen zusammen mit vorliegendem Verifizierungsbericht sind vollständig und entsprechen den Vorgaben des BAFU. Insbesondere sind die inhaltlichen Anforderungen an den Monitoringbericht erfüllt (vgl. Mitteilung des BAFU, Projekte zur Emissionsverminderung im Inland, Kap. 6.4). Der erwähnte Gesuchsteller (2.1) ist nach wie vor identisch mit dem ursprünglichen Gesuchsteller. Der erwähnte Projektbetreiber (2.1) ist nach wie vor identisch mit dem Projektbetreiber der letzten Monitoringperiode.

7 Seite 7/29 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 FAR/s aus letzter Verifizierung Aus der Verifizierung Monitoringperiode 2015 resultierten folgende FARs [5]. FAR-Nr. FAR-Text Herkunft CC-Carbon Credits Beurteilung FAR.1 Die Emissionsfaktoren aus der Vollzugsmitteilung sind zu verwenden. Daraus abgeleitete Werte (insb. Heizwert für Heizöl 9.93 kwh/l) sind entsprechend anzupassen. Wenn für das Jahr 2013 ein Heizwert von 10 kwh/l verwendet wird, wird dieser Wert ab dem Monitoring 2014 angepasst. BAFU Die Wärmeproduktion des Holzkessel wird mit dem Wirkungsgrad einer Ölheizung in der Referenz dividiert und durch Multiplikation mit dem Emissionsfaktor Heizöl 265 kg CO2/MWh (gemäss Vollzugsmitteilung Tabelle 12 Anhang A3) in kg CO2 umgerechnet. FAR erledigt FAR.2 FAR.3 FAR.4 FAR.5 FAR.6 FAR.7 Die Reduktionsleistung des Projekts im Vergleich zu einer Referenzentwicklung muss zu einer zusätzlichen Emissionsverminderung führen. Dabei muss die Referenzentwicklung gesetzliche Anforderungen berücksichtigen. Die KEV-Richtlinie ist eine dieser gesetzlichen Bestimmungen und legt für ORC-Anlagen Mindestanforderungen an den Jahresnutzungsgrad fest. Im Rahmen eines Kompensationsprojekts darf nur der Anteil der Wärme bescheinigt werden, der über diese Anforderungen der KEV-Richtlinie zum Mindestanteil der zu nutzenden Wärme hinausgeht. Ab der kommenden Monitoringperiode bis müssen die KEV-Anforderungen in der Referenz berücksichtigt werden. Ab der kommenden Monitoringperiode bis müssen für fossile Energieträger zwingend die Emissionsfaktoren, Heizwerte und Dichten aus der Vollzugsmitteilung verwendet werden (vgl. Tabelle 12 Anhang A3). Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden gemäss Anhang F zur Vollzugsmitteilung. Für Schlüsselkunden darf nur bis zum Ende der Lebensdauer des Ölkessels (20 Jahre) eine zu 100% fossile Referenzentwicklung angenommen werden. Nach Ende der Lebensdauer ist die Referenzentwicklung nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Abweichungen sind zu begründen. Ist das Alter des Ölkessels nicht bekannt, ist die Referenzentwicklung ab sofort nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Die Restlebensdauer der Kessel ist in der Liste der Wärmebezüger anzugeben und vom Verifizierer zu überprüfen, sofern die Überprüfung in der Monitoringperiode 2014 noch nicht erfolgte (Stichprobenprüfung möglich). Ab der kommenden Monitoringperiode bis muss die Wirkung gemäss Art. 10 Abs. 4 CO2- Verordnung aufgeteilt werden. Wird ein Projekt gleichzeitig durch das Gemeinwesen (Kanton, Gemeinde, ) gefördert, kann der Gesuchsteller erzielte Emissionsverminderungen nur geltend machen, wenn er nachweist, dass das Gemeinwesen diese Emissionsverminderungen nicht bereits anderweitig geltend macht. Zur Bestätigung muss der Gesuchsteller (KliK) zwingend eine unterschriebene Bestätigung Formular des Gemeinwesens einreichen (s. Anhang E der Vollzugsmitteilung). Für den Zeitraum im Bericht zur Monitoringperiode 2015 sind die erwarteten Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Einnahmen zu vermerken. Am besten eignet sich dazu ein neues Arbeitsblatt im Monitoringbericht mit einer Tabelle, in der die erwarteten Werte eingetragen und mit den tatsächlich erreichten Werten verglichen werden. Bitte im Monitoringbericht oben Nummer und Datum der eingereichten Version angeben. BAFU BAFU BAFU BAFU BAFU BAFU Es handelt sich um keine ORC Anlage, daher nicht relevant. FAR erledigt. Neu werden für den Emissionsfaktor 265 kg CO2/MWh eingesetzt (Bisher 265,352 kg CO2/MWh). FAR erledigt. Für die Heizungssanierung Schule + Wohnen Mariazell, Sursee ist dieses FAR nicht zutreffend. Es wird keine Wärme verkauft. FAR erledigt. Das Projekt wird nicht durch das Gemeinwesen gefördert [1]. FAR erledigt. Das Datenblatt "Zusammenfassung_Daten_KliK2015_final Mariazell.xlsx" wurde für das Jahr 2015 entsprechend ergänzt. Die Ergänzung wurde geprüft. Die Emissionsreduktion für das Jahr 2015 ist um 16.1% geringer als budgetiert. FAR erledigt. Erstelldatum im ist Monitoringbericht gelb hinterlegt, FAR erledigt. Im Rahmen der Verifizierung der Monitoringperiode sind vom Verifizierer keine FARs gestellt worden.

8 Seite 8/ Ausgangslage, Rahmenbedingungen Ausgangslage Die verschiedenen Gebäude der Stiftung Schule und Wohnen Mariazell wurden bisher von einer zentralen Ölheizung beheizt. Die bestehende Ölfeuerung wurde komplett durch eine neue Pelletfeuerung und einen Ölkessel ersetzt Entwicklung der Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen haben sich gemäss den geschätzten Emissionsreduktionen in der Projektbeschreibung [1] entwickelt. Name Projekt Heizungssanierung Schule + Wohnen Mariazell, Sursee 1. Emissionsreduktion Stiftung Klimarappen Klik Emissionsverminde rungen/jahr gemäss Eingabe SKR Emissionsverminde rungen/jahr effektiv Differenz absolut Differenz relativ Jahr Soll IST Delta % t CO2e t CO2e % % % % % % % % % Rahmenbedingungen Das aktuelle Projekt entspricht grundsätzlich der ursprünglichen Eingabe. Die Systemgrenzen entsprechen der Projektbeschreibung. Die tatsächlichen Investitionen waren Fr Seit der Inbetriebnahme wurden keine weiteren Investitionen getätigt. Das Projekt bezieht keine Finanzhilfen. Name Projekt Heizungssanierung Schule + Wohnen Mariazell, Sursee 2. Investitionen Investitionen/Jahr gemäss Eingabe SKR Investitionen/Jahr effektiv Anteil Investitionen Dritter Jahr Soll IST IST Delta % Differenz absolut Differenz relativ ' ' ' % Einfluss auf Wirtschaftlichkeitsanalyse

9 Seite 9/29 Veränderungen seit der letzten Verifizierung Die Anlage wurde im Berichtsjahr 2015 nicht verändert. Das Projekt hat demnach seit der letzten Verifizierung keine wesentliche Veränderung erfahren. Ortbegehung Eine Ortsbegehung fand am statt. In der Monitoringperiode 2015 fand, da die Anlage nicht verändert worden ist, keine Ortsbegehung statt. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: keine CR 3.3 Beschreibung Monitoring Die Verantwortlichkeiten sind im Monitoringbericht angemessen beschrieben und werden wahrgenommen. Die Qualitätssicherung ist im Monitoringbericht [2] angemessen beschrieben und ist umgesetzt. Die Monitoringmethode entspricht dem Monitoringplan [2]. Die Monitoringmethode ist inklusive aller zu überwachenden Parameter und Messungen korrekt umgesetzt. Die Datenerfassung ist vollständig und belegt [ND1]. Die erfassten Daten werden gesichert archiviert. Für die Messeinrichtung P1 war die Eichung gültig bis Die Nacheichung erfolgte am und ist gültig bis [ND2]. Das Kalibrierintervall beträgt 5 Jahre. Der Verifizierer hat anhand der Referenzgemeinde Luzern eine Plausibilisierung des Wärmeverbrauchs durchgeführt [ND4]. Mit einer Abweichung von 4.2% kann die Plausibilität des Wärmeverbrauchs des vorliegenden Projektes bestätigt werden. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CR1, CAR1 3.4 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung

10 Seite 10/29 Die Systemgrenzen sind unverändert. Auf das Monitoring der Projektemissionen kann verzichtet werden. Die Wärmeproduktion der Ölheizung ist in der Wärmebilanzierung nicht erfasst. Die produzierte Wärme der Ölheizung und die der Pelletfeuerung P1 werden getrennt gemessen [2]. Die Berechnung der Referenzentwicklung ist vollständig beschrieben im Monitoringbericht und -plan [2]. Die Erfassung der Wärmeerzeugung P1 ist vollständig und belegt [ND1]. Vom bis trat infolge Eichung des Zählers ein Messfehler von 14 Tagen auf, der im Ableseprotokoll der Wärmeproduktion aufgeführt ist [ND1]. Anhand der Ablesung des Wärmezählers vom ( MWh), vom ( MWh) und der Differenz der Zählerstände vor und nach der Eichung (0.127 MWh [ND2]) wurde für den Januar 2015 eine Wärmeproduktion von MWh über 17 Tage berechnet. Daraus ist für den Ausfall des Messgeräts über 14 Tage folgender Wert interpoliert worden: MWh / 17 x 14 = MWh. Eine vom Projektbetreiber durchgeführte Plausibilisierung mit den Daten vom Januar 2014 von MWh und vom Januar 2015 von MWh (gem. Ablesung Wärmezähler) zeigt auf, dass die Interpolation konservativ durchgeführt worden ist. Alle verwendeten Annahmen sind korrekt und belegt. Das Resultat der Berechnung ist korrekt und nachvollziehbar. Weil das Projekt keine Finanzhilfen bezieht, ist eine Wirkungsaufteilung nicht erforderlich. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CR2, CR3, CAR2

11 Seite 11/29 4 Zertifizierung CC-Carbon Credits bestätigt hiermit, dass das genannte Projekt mithilfe des Monitoringberichts und aller notwendigen zusätzlichen Dokumente, siehe Kapitel 6, gemäss den Anforderungen der schweizerischen Verordnung über die Reduktion der CO 2 -Emissionen verifiziert wurde. Heizungssanierung Schule + Wohnen Mariazell, 6210 Sursee Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung Erzielte Emissionsverminderung in dieser Monitoringperiode 102 t CO 2 eq Auf der Grundlage der durchgeführten Prozesse und Verfahren liegt kein Nachweis dafür vor, dass die überprüften Aussagen der zur Verfügung gestellten und eingeforderten Dokumente zum Monitoring und zur Berechnung von Emissionsverminderungen nicht im Wesentlichen richtig sind und keine sachliche Wiedergabe der treibhausgas-bezogenen Daten und Informationen darstellen und; nicht nach den Anforderungen der schweizerischen CO2-Verordnung erstellt wurden. Bei der nächsten Verifizierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Kein FAR.

12 Seite 12/29 5 CRs, CARs, FARs 5.1 Clarifications Requests CR 1 Erledigt Ref. Nr. 2.4.a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. Im Monitoringbericht fehlt unter 3. Massnahmen zur Qualitätskontrolle die Namen der Personen, die Messungen vornehmen und die Massnahmen zur Plausibilisierung der erhobenen Daten (4-Augenprinzip, etc.) durchführen. Sollten dies zu viele Personen sein, ist es auch möglich die Firma und den Verantwortlichen anzugeben. Frage: Bitte ergänzen Sie die fehlenden Namen. Antwort Gesuchsteller: Namen wurden im Monitoringbericht unter Punkt 3 ergänzt (grün) Fazit Verifizierer: Namen wurden ergänzt.cr erledigt. CR 2 Erledigt Ref. Nr Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. Frage: Eine Liste der Wärmeabnehmer mit der gelieferten Wärmemenge in kwh, sowie die Angabe, ob es sich zum Zeitpunkt des Anschlusses um Neubauten gehandelt hat und welches Heizsystem ersetzt wurde, ist dem Monitoringbericht beizulegen. Antwort Gesuchsteller: Es wird keine Wärme verkauft. Alle angeschlossenen Bauten (keine Neubauten) sind im Besitz der Stiftung Schule und Wohnen Mariazell, Sursee. Alle angeschlossenen Bauten wurden bereits vor dem Ersatz der Oelheizung (2007) ab dem Hauptgebäude mit Wärme versorgt. Es besteht nur der Wärmezähler bei der neuen Holzfeuerung. Fazit Verifizierer: Da keine Wärme verkauft wird, ist CR nicht relevant. Eine Liste der Wärmeabnehmer muss nicht beigelegt werden. CR erledigt. CR 3 Erledigt Ref. Nr Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. Frage: Bitte begründen Sie, weshalb für die Referenzentwicklung kein Absenkpfad verwendet wird.

13 Seite 13/29 Antwort Gesuchsteller: Beim Übergang von Klimarappen auf Klik wurde festgehalten, dass dieses Projekt kein Wärmeverbund mit Wärmebezügern darstellt (kein Wärmeverkauf). Zudem wurde bereits damals gegenüber dem BAFU dargelegt, dass keine andere alternative Wärmeproduktion möglich ist (siehe unten). Dies wurde für die Jahre 2013 und 2014 auch so akzeptiert. Die ursprüngliche Wärmerzeugung erfolgte mittels Oelheizung. Die Tankanlagen, die gesamte Ölversorgung sowie die Kaminanlagen waren vorhanden. Ab diesem bestehenden Standort der Wärmeerzeugung werden alle Bauten beheizt. Die Verbindungsleitungen zu den einzelnen Gebäuden, welche teilweise zusammengebaut oder verzahnt sind, sind bestehend. Die bestehenden Raumheizungen sind teilweise Gebäudeübergereifend angelegt. Die Regulierung aller Heizgruppen erfolgt in der bestehenden Heizzentrale. Deshalb können dezentrale Wärmeerzeugungen nicht oder nur mit sehr gravierenden und somit unverhältnismassigen technischen und baulichen Massnahmen eingesetzt werden. Der Einsatz von Wärmepumpen allgemein und von Luft-Wasser Wärmepumpen im speziellen ist aus Sicht der benötigten hohen Vorlauftemperaturen (65-70 C) und der benötigten Heizleistung nicht geeignet. Erdsondenbohrungen dürfen in diesem Gebiet nicht erstellt werden (siehe Beilage "Erdsondenkarte"). Die im Vorfeld zur Sanierung der Wärmeerzeugung erstellten Investitions- und Betriebskostenberechnungen haben aufgezeigt, dass eine Ölfeuerung die kostengünstigste Wärmeerzeugungsart darstellt. Die Stiftung als Bauherrin ist auf die kostengünstigste Lösung angewiesen um einen wirtschaftlichen Gesamtbetrieb zu gewährleisten. Fazit Verifizierer: Die Antwort des Projektbetreibers ist gut und nachvollziehbar begründet. CR erledigt. 5.2 Corrective Action Requests CAR 1 Erledigt Ref. Nr a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben. Frage: In der Beilage Wärmeproduktion [ND1] fehlen die Ablesedaten. Antwort Gesuchsteller: Die Ablesedatums wurden beim übertragen der Daten vergessen. Beiliegend die ergänzte Liste. Fazit Verifizierer: Eine Liste mit den Ablesedaten liegt nun vor [ND1]. CAR erledigt. CAR 2 Erledigt Ref. Nr Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. Der Monitoringbericht soll darlegen, weshalb die entsprechenden Nutzungsgrade verwendet werden können. Frage: Im Monitoringbericht ist nicht begründet, weshalb der Nutzungsgrad von 85% verwendet werden kann.

14 Seite 14/29 Antwort Gesuchsteller: Ein neuer Oelkessel in der Annahme zur Referenzentwicklung würde mit Kondensationstechnik ausgestattet. Eine entsprechende Ergänzung im Monitoringbericht wurde nachgetragen (grün) Fazit Verifizierer: Eine Ergänzung im Monitoringbericht wurde vorgenommen. CAR erledigt. 5.3 Forward Action Requests Im Rahmen der Verifizierung der Monitoringperiode 2015 sind vom Verifizierer keine FARs gestellt worden.

15 Seite 15/29 6 Unterlagen, Dokumente Folgende Dokumente und Informationsquellen standen zur Verfügung: Referenz-Nummer Name (Datei, Dokument, Information) VD1 Verordnung über die Reduktion der CO 2 -Emissionen (CO 2 -Verordnung), , Stand am 1. Januar 2016 VD2 Bundesamt für Umwelt (Hg.) 2013: Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland. Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO 2 -Verordnung. Stand Januar Umwelt-Vollzug Nr. 1315: 78 S. VD3 Anhang F: Empfehlungen für Projekte und Programme in den Bereichen Komfort und Prozesswärme, März 2015 (Version 2) VD4 Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung ehemaliger SKR-Projekte (selbst durchgeführte Projekte) für Monitoringperiode 2014, VD5 Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung von SKR-Projekten, Monitoringperiode 2015 (Infoblatt), Projektbeschreibung: SCAN0798_000 vom Monitoringbericht 2015: V2.2 vom Berechnung Emissionsverminderungen: s. (2) 4 Letzter Verifizierungsbericht: 10. April Zu klärende Punkte FARs+Kommunikation PE-BAFU ND1 Ablesung Wärmeproduktion ND2 Eichzertifikat ND3 Plausibilisierung Wärmeverbrauch

16 Seite 16/29 7 Checkliste Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft zu Trifft nicht zu 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU-Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Alternativ Vorlage SKR 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 4.5 BAFU [VD5] Auf sämtlichen Monitoringberichten muss immer ein Datum (Erstellung, bzw. letzte Änderung) und soweit vorhanden eine aktualisierte Nummer der Version angegeben werden. 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Gesuchsteller: Kompensationsgemeinschaft Klik Projektbetreiber: Stiftung Schule und Wohnen Mariazell, Sempacherstrasse 2, 6210 Sursee FAR Fazit BAFU FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Als Gesuchsteller ist für selbst durchgeführte Projekte die Kompensationsgemeinschaft KliK anzugeben. Der Projektbetreiber sollte weiterhin genannt werden. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 1.5 Registrierungsnummer KliK: Monitoringperiode: Monitoring von bis In der Regel findet im Rahmen der Verifizierung von Projekten zur Emissionsverminderung ein Vor-Ort-Besuch statt. 4.5 BAFU [VD4] Fand bereits ein Besuch statt, kann auf einen weiteren Vor-Ort-Besuch verzichtet werden. Weiterhin kann auch auf einen Besuch verzichtet werden, wenn in der Projektdokumentation Belege für einen früheren Vor-Ort-Besuch durch eine vom BAFU zugelassene Validierungs- oder Verifizierungsstelle vorhanden sind. Wurde kein Vor-Ort-Besuch durchgeführt, soll dies im Monitoringbericht kenntlich gemacht werden. Vor-Ort-Besuch: Eine Ortsbegehung fand am statt. Daher wurde für diese Verifizierung auf eine Ortsbegehung verzichtet. 2. Beschreibung Monitoring 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). Trifft zu Trifft nicht zu

17 Seite 17/29 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. FAR Fazit BAFU 2.4b FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Der Monitoringbericht muss die Namen der Personen die Messungen vornehmen und die Massnahmen zur Plausibilisierung der erhobenen Daten (4- Augenprinzip, etc.) enthalten. Sollten dies zu viele Personen sein, ist es auch möglich die Firma und den Verantwortlichen anzugeben. Dies gilt für Monitoringberichte ab b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 4.5 BAFU [VD5] FARs des Verifizierers sowie der Geschäftsstelle Kompensation müssen bei der Erstellung des Berichts für die Monitoringperiode 2015 aufgeführt und abgearbeitet werden. 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. CR 1 CR 1 CR 1 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen Beantragte und zugesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Beleg für keine finanzielle Unterstützung ist nicht nötig (Tel. BAFU Frau Hermann vom ) a Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nicht zu

18 Seite 18/ a Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO 2 -Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. 4.4 BAFU [VD5] Bei Wärmelieferungen von einem als selbst durchgeführtes Projekt betriebenen Wärmeverbund an ein CO2 -abgabebefreites Unternehmen, das nicht am Emissionshandel teilnimmt (befreites Unternehmen), muss bei der Anrechnung erzielter Emissionsverminderungen in der Regel kein Abzug vorgenommen werden. Um von obiger allgemein gültiger Regelung abweichende Situationen rasch zu klären, sollten Schnittstellen zu befreiten Unternehmen dennoch geprüft werden. Dazu sind im verifizierten Monitoringbericht alle befreiten Unternehmen anzugeben, die Wärme aus dem Wärmeverbund beziehen b Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. 4.5 BAFU [VD5] Das Datum des Umsetzungsbeginns (Beginn der Betriebsaufnahme) entspricht dem bei Betriebsaufnahme durch die Stiftung Klimarappen brieflich bestätigten Datum b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). Trifft zu Trifft nicht zu 4.2 Monitoring der Projektemissionen 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). FAR Fazit BAFU FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Die Transportemissionen (Transport von Pellets, Schnitzeln) dürfen vernachlässigt werden Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Trifft zu Trifft nicht zu CAR 1

19 Seite 19/29 Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Eingesetzte Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein. FAR Fazit BAFU FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren)> Ausfälle von Messungen müssen zeitlich angegeben werden. Wenn die fehlenden Messungen interpoliert werden, muss angegeben werden, wie dies rechnerisch geschieht. > Sind Eichungen von Messgeräten abgelaufen, können keine Reduktionen mehr bescheinigt werden, es sei denn, es kann plausibilisiert werden, dass der Messwert weiterhin vertrauenswürdig ist. Dies ist vom Verifizierer zu prüfen Die Angaben aus den belegenden Dokumenten zu den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. 4.3 BAFU [VD5] - Eine Liste der Wärmeabnehmer mit der gelieferten Wärmemenge in kwh, sowie die Angabe, ob es sich zum Zeitpunkt des Anschlusses um Neubauten gehandelt hat und welches Heizsystem ersetzt wurde, ist dem Monitoringbericht beizulegen. Wärmelieferungen an Neubauten (neue Gebäude zum Zeitpunkt des Anschlusses) erzielen keine anrechenbaren Emissionsverminderungen, soweit im Referenzszenario nicht nachweislich zwingend eine fossile Versorgungslösung gewählt werden muss (vgl. dazu Anhang F, Seite 2). - Emissionen durch die Wärmeversorgung von Neubauten (z.b. Anteil fossiler Spitzenlastabdeckung der Neubauten) sind als Teil der Projektemissionen zu berücksichtigen Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben ( Belege) b Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. FAR Fazit BAFU 4.3. Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden CR 2 CAR 3

20 Seite 20/29 gemäss Anhang F zur Vollzugsmitteilung. Für Schlüsselkunden darf nur bis zum Ende der Lebensdauer des Ölkessels (20 Jahre) eine zu 100% fossile Referenzentwicklung angenommen werden. Nach Ende der Lebensdauer ist die Referenzentwicklung nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Abweichungen sind zu begründen. Ist das Alter des Ölkessels nicht bekannt, ist die Referenzentwicklung ab sofort nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Die Restlebensdauer der Kessel ist in der Liste der Wärmebezüger anzugeben und vom Verifizierer zu überprüfen, sofern die Überprüfung in der Monitoringperiode 2014 noch nicht erfolgte (Stichprobenprüfung möglich) BAFU [VD4] Der Monitoringbericht soll darlegen, weshalb die entsprechenden Nutzungsgrade verwendet werden können. Nicht kondensierende Kondensierende Kessel Kessel Gas 85% 90% Öl 80% 85% BAFU Mail In Tabelle 1 (Seite 2 des Anhangs) sind Empfehlungen für die zu berücksichtigenden fossilen bzw. nicht-fossilen Anteile bei der Festlegung der Referenzentwicklung nach Gebäudetyp aufgelistet (60/40 und 70/30). Die Geschäftsstelle akzeptiert im Sinne einer Vereinfachung ab März 2016 einen pauschalen Abzug von 10% auf die anrechenbaren Emissionsverminderungen (90/10), sofern mindestens eine der in Abschnitt 3 von Anhang F aufgelisteten Begründungen auf das Projekt bzw. Teile davon anwendbar sind Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. FAR Fazit BAFU Ab der kommenden Monitoringperiode bis müssen für fossile Energieträger zwingend die Emissionsfaktoren, Heizwerte und Dichten aus der Vollzugsmitteilung verwendet werden (vgl. Tabelle 12 Anhang A3) a Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. 4.3 BAFU [VD5] - Der vereinfachten Absenkpfad (n/15) ist ab dem Jahr des Umsetzungsbeginns zu berechnen, d.h. für den Monitoringbericht 2015 ist n = 2015 Inbetriebnahmejahr + 1 (zur Festlegung des Umsetzungsbeginns vgl. Abschnitt 4.5). - Wärmebezüger mit einem Wärmebezug von mindestens 150 MWh/Jahr gelten als Schlüsselkunden gemäss Anhang F zur Mitteilung. Für Schlüsselkunden darf nur bis zum Ende der Lebensdauer des ersetzten FAR 1 FAR 2 FAR 3 FAR 4 CR 3

21 Seite 21/29 Öl-/Gaskessels (20 Jahre) eine zu 100% fossile Referenzentwicklung angenommen werden. Nach Ende der Lebensdauer ist die Referenzentwicklung nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen (ohne vereinfachten Absenkpfad). Ist das Alter des ersetzten Ölkessels nicht bekannt, ist die Referenzentwicklung ab sofort nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Die Restlebensdauer der Kessel ist in der Liste der Wärmebezüger zu vermerken. Weitere Informationen finden sich in Anhang F zur Mitteilung. - Bei den nach Artikel 140 der CO2-Verordnung weitergeführten SKR- Projekten ist für Nahwärmeverbünde (maximal 5 Wärmebezüger) als Begründung für eine fossile Referenzentwicklung die Unwirtschaftlichkeit der nicht fossilen Alternative als Argument hinreichend. Es kommt kein vereinfachter Absenkpfad zur Anwendung Bei der Überprüfung der Referenzentwicklung wird der Stand der Technik mit einbezogen. (VD8, 3.5) Für die Referenzentwicklung bei Wärmeverbünden gilt Anhang F: Empfehlungen für Projekte und Programme in den Bereichen Komfort und Prozesswärme. (VD3) 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. FAR Fazit BAFU Ab der kommenden Monitoringperiode bis muss die Wirkung gemäss Art. 10 Abs. 4 CO2- Verordnung aufgeteilt werden. Wird ein Projekt gleichzeitig durch das Gemeinwesen (Kanton, Gemeinde, ) gefördert, kann der Gesuchsteller erzielte Emissionsverminderungen nur geltend machen, wenn er nachweist, dass das Gemeinwesen diese Emissionsverminderungen nicht bereits anderweitig geltend macht. Zur Bestätigung muss der Gesuchsteller (KliK) zwingend eine unterschriebene Bestätigung Formular des Gemeinwesens einreichen (s. Anhang E der Vollzugsmitteilung ). FAR 5 5. Wesentliche Änderungen Trifft zu Trifft nicht zu 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. 4.2 BAFU [VD5] Zur Überprüfung auf entscheidende Änderungen müssen für den Zeitraum 2016 bis 2020 im Bericht zur Monitoringperiode 2015 die erwarteten jährlichen Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Erlöse geschätzt und vermerkt werden. Folgende Werte müssen jeweils verglichen werden: Änderungen bei Kosten und Erlösen (jeweils in CHF): - Investitionskosten, sowie jährliche Betriebskosten und jährliche Erlöse gemäss Budgetierung in der Projektplanung (beispielsweise Werte aus NPV-Rechner soweit vorhanden) - Tatsächliche jährliche Kosten und jährlichen Erlöse - Abweichung der tatsächlichen jährlichen Kosten und jährlichen Erlöse von den erwarteten Kosten und Erlösen (in %)

22 Seite 22/29 FAR Fazit BAFU 5.1.1a Bei wesentlichen Änderungen in 2014 sind in der Beurteilung der wirtschaftlichen Additionalität auch die Erlöse zu berücksichtigen. Dies bedingt die Verwendung des neuen NPV- Rechners b Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) c Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Abweichungen der Kosten und Erlösen von mehr als 20 Prozent gegenüber den in der Projektbeschreibung aufgeführten Kosten und Erlösen sind in der Regel wesentliche Änderungen und müssen im Monitoringbericht begründet und durch den Verifizierer plausibilisiert werden.(vd8, 3.2) 5.1.1d Falls 5.1.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. 4.2 BAFU [VD5] Zur Überprüfung auf entscheidende Änderungen müssen für den Zeitraum 2016 bis 2020 im Bericht zur Monitoringperiode 2015 die erwarteten jährlichen Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Erlöse geschätzt und vermerkt werden. Folgende Werte müssen jeweils verglichen werden: Änderungen bei den jährlichen Emissionsverminderungen (jeweils in t CO2 bzw. %): - Erwartete Emissionsverminderungen gemäss Projektplanung - Tatsächlich erzielte Emissionsverminderungen gemäss Monitoringbericht - Abweichung zwischen erwarteten und tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (in %) 5.2.1b Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) c Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. Abweichungen von mehr als 20 Prozent gegenüber den in der Projektbeschreibung aufgeführten erwarteten Emissionsverminderungen sind in der Regel wesentliche Änderungen und müssen im Monitoringbericht begründet und durch den Verifizierer plausibilisiert werden.(vd8, 3.2) Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projekt-beschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung not-wendig ist. 6. Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit (VD8, 3.1) Trifft zu Trifft nicht zu 6.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 6.1.1a Bei investiven Projekten (Beispielsweise der Bau eines Holzschnitzelheizwerks) mit statischer Referenzentwicklung: Ist die frühere Einschätzung der Zusätzlichkeit in gleicher Art und Weise

23 Seite 23/ b 6.1.1c nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie bei Projekten, die nach Artikel 7 der CO2-Verordnung eingereicht werden. Bei Projekten, die stark von der Entwicklung von Treib- und Brennstoffpreisen abhängig sind (beispielsweise das Inverkehrbringen von Biotreibstoffen), mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise für fossile Treibstoffe: Ist diese dynamische Referenzentwicklung der Emissionsverminderungen aus dem Jahr 2013 unter Verwendung der Energiepreise des Jahres 2013 berechnet. 4.1 BAFU [VD5] Selbst durchgeführte Projekte haben im Gegensatz zu Projekten und Programmen zur Emissionsverminderung keine Kreditierungsperiode im Sinne von Art. 5 ff. CO2 -Verordnung. Die Zusätzlichkeit von diesen Projekten oder Programmen wird deshalb von Jahr zu Jahr neu beurteilt, wobei grundsätzlich alle Aspekte zu prüfen sind (d.h. Investitionen, Ausgaben und Einnahmen sind mindestens zu berücksichtigen). Haben sich die Projekte im Laufe der Monitoringperiode 2014 nicht entscheidend verändert, mithin so, dass nicht davon ausgegangen werden muss, dass eine Prüfung nach Artikel 5 und 5a CO2 -Verordnung zu einem anderen Ergebnis kommt, reicht es, wenn die Prüfung summarisch erfolgt. Qualitätssicherung Durchgeführt durch Datum

24 Seite 24/29 Teil 2: Liste der Fragen Fragen zu den Aussagen in der Checkliste, die nicht zutreffen, hier formulieren (Blöcke nach Bedarf duplizieren): Anlagenbesichtigung (AB): Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt Ref. Nr. 2.4.a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. Im Monitoringbericht fehlt unter 3. Massnahmen zur Qualitätskontrolle die Namen der Personen, die Messungen vornehmen und die Massnahmen zur Plausibilisierung der erhobenen Daten (4-Augenprinzip, etc.) durchführen. Sollten dies zu viele Personen sein, ist es auch möglich die Firma und den Verantwortlichen anzugeben. Frage: Bitte ergänzen Sie die fehlenden Namen. Antwort Gesuchsteller: Namen wurden im Monitoringbericht unter Punkt 3 ergänzt (grün) Fazit Verifizierer: Namen wurden ergänzt.cr erledigt. CR 2 Erledigt Ref. Nr Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. Frage: Eine Liste der Wärmeabnehmer mit der gelieferten Wärmemenge in kwh, sowie die Angabe, ob es sich zum Zeitpunkt des Anschlusses um Neubauten gehandelt hat und welches Heizsystem ersetzt wurde, ist dem Monitoringbericht beizulegen. Antwort Gesuchsteller: Es wird keine Wärme verkauft. Alle angeschlossenen Bauten (keine Neubauten) sind im Besitz der Stiftung Schule und Wohnen Mariazell, Sursee. Alle angeschlossenen Bauten wurden bereits vor dem Ersatz der Oelheizung (2007) ab dem Hauptgebäude mit Wärme versorgt. Es besteht nur der Wärmezähler bei der neuen Holzfeuerung. Fazit Verifizierer: Da keine Wärme verkauft wird, ist CR nicht relevant. Eine Liste der Wärmeabnehmer muss nicht beigelegt werden. CR erledigt. CR 3 Erledigt Ref. Nr Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. Frage: Bitte begründen Sie, weshalb für die Referenzentwicklung kein Absenkpfad verwendet wird.

25 Seite 25/29 Antwort Gesuchsteller: Beim Übergang von Klimarappen auf Klik wurde festgehalten, dass dieses Projekt kein Wärmeverbund mit Wärmebezügern darstellt (kein Wärmeverkauf). Zudem wurde bereits damals gegenüber dem BAFU dargelegt, dass keine andere alternative Wärmeproduktion möglich ist (siehe unten). Dies wurde für die Jahre 2013 und 2014 auch so akzeptiert. Die ursprüngliche Wärmerzeugung erfolgte mittels Oelheizung. Die Tankanlagen, die gesamte Oelversorgung sowie die Kaminanlagen waren vorhanden. Ab diesem bestehenden Standort der Wärmeerzeugung werden alle Bauten beheizt. Die Verbindungsleitungen zu den einzelnen Gebäuden, welche teilweise zusammengebaut oder verzahnt sind, sind bestehend. Die bestehenden Raumheizungen sind teilweise Gebäudeübergereifend angelegt. Die Regulierung aller Heizgruppen erfolgt in der bestehenden Heizzentrale. Deshalb können dezentrale Wärmeerzeugungen nicht oder nur mit sehr gravierenden und somit unverhältnismassigen technischen und baulichen Massnahmen eingesetzt werden. Der Einsatz von Wärmepumpen allgemein und von Luft-Wasser Wärmepumpen im speziellen ist aus Sicht der benötigten hohen Vorlauftemperaturen (65-70 C) und der benötigten Heizleistung nicht geeignet. Erdsondenbohrungen dürfen in diesem Gebiet nicht erstellt werden (siehe Beilage "Erdsondenkarte"). Die im Vorfeld zur Sanierung der Wärmeerzeugung erstellten Investitions- und Betriebskostenberechnungen haben aufgezeigt, dass eine Oelfeuerung die kostengünstigste Wärmeerzeugungsart darstellt. Die Stiftung als Bauherrin ist auf die kostengünstigste Lösung angewiesen um einen wirtschaftlichen Gesamtbetrieb zu gewährleisten. Fazit Verifizierer: Die Antwort des Projektbetreibers ist gut und nachvollziehbar begründet. CR erledigt.

26 Seite 26/29 Corrective Action Request (CAR) CAR 1 Erledigt Ref. Nr a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben. Frage: In der Beilage Wärmeproduktion [ND1] fehlen die Ablesedaten. Antwort Gesuchsteller: Die Ablesedatums wurden beim übertragen der Daten vergessen. Beiliegend die ergänzte Liste. Fazit Verifizierer: Eine Liste mit den Ablesedaten liegt nun vor [ND1]. CAR erledigt. CAR 2 Erledigt Ref. Nr Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. Der Monitoringbericht soll darlegen, weshalb die entsprechenden Nutzungsgrade verwendet werden können. Frage: Im Monitoringbericht ist nicht begründet, weshalb der Nutzungsgrad von 85% verwendet werden kann. Antwort Gesuchsteller: Ein neuer Oelkessel in der Annahme zur Referenzentwicklung würde mit Kondensationstechnik ausgestattet. Eine entsprechende Ergänzung im Monitoringbericht wurde nachgetragen (grün) Fazit Verifizierer: Eine Ergänzung im Monitoringbericht wurde vorgenommen. CAR erledigt. Forward Action Request (FAR) FAR 1 (Kommunikation Monitoringjahr 2014 (CR/CAR/spezifische FAR)) Erledigt Ref. Nr Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. Frage: Die Emissionsfaktoren aus der Vollzugsmitteilung sind zu verwenden. Daraus abgeleitete Werte (insb. Heizwert für Heizöl 9.93 kwh/l) sind entsprechend anzupassen. Wenn für das Jahr 2013 ein Heizwert von 10 kwh/l verwendet wird, wird dieser Wert ab dem Monitoring 2014 angepasst.

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