Energiezentrum Wintersried Holzfeuerung mit Fernwärmenetz

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1 Energiezentrum Wintersried Holzfeuerung mit Fernwärmenetz Projekt r Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 1 Datum: Verifizierungsstelle EBP Schweiz AG Inhalt 1 Angaben r Verifizierung Verifizierungsstelle Verwendete Unterlagen Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben m Projekt Projektorganisation Projektinformation Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht... 9 Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste r Verifizierung (separates Dokument) Dieser Verifizierungsbericht beruht auf der Vorlage Verifizierungsbericht der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.0 / August Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist finden unter

2 Zusammenfassung Für die im Zeitraum bis erzielten Emissionsverminderungen aus dem vorliegenden Projekt können aus Sicht der Verifizierungsstelle Bescheinigungen gemäss CO2- Verordnung ausgestellt werden. Es handelt sich um ein SKR-Projekt, das im Jahre 2007 mit den entsprechenden SKR-Dokumenten eingereicht wurde. Ab dem Jahr 2013 wurde das Projekt in Beg auf die neuen Bestimmungen für Emissionsreduktionsprojekte als selbst durchgeführtes Projekt (sdp) verifiziert. Für die Monitoringperiode 2013 und 2014 wurde die Verifizierung durch SQS durchgeführt, seit der Periode 2015 durch EBP. Es fand eine Ortsbesichtigung am durch SQS und am durch EBP statt. Die vorliegende Verifizierung wurde aufgrund der Erkenntnisse der letztjährigen Verifizierungen, sowie den aktualisierten Dokumenten realisiert (siehe verwendete Unterlagen). Es wurden insgesamt 6 CR/CAR erhoben und während der Verifizierung geklärt. CR 2 hat ergeben, dass ein Wärmeabnehmer eine Zielvereinbarung r CO2-Abgabebefreiung hat. Auf Rückfrage des Verifizierers hat der Projekteigner zwei Berechnungsvarianten durchgeführt, mit und ohne Berücksichtigung dieser Doppelzählung. Es obliegt der Geschäftsstelle Kompensation beurteilen, ob eine Doppelzählung vorliegt. 2

3 1 Angaben r Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Facheperte) Qualitätssicherung Gesamtverantwortlicher Barla Vieli, , barla.vieli@ebp.ch Denise Fussen, , denise.fussen@ebp.ch Joachim Sell, , joachim.sell@ebp.ch Verifizierter Monitoringzeitraum bis Zertifizierungszyklus Weitere Autoren und deren Rolle in der Verifizierung: Unterstütng Verifizierung 4. Verifizierung (als sdp) Verwendete Unterlagen Version und Datum der Projektbeschreibung Version und Datum des Validierungsberichts Version und Datum des Monitoringberichts Stiftung Klimarappen Projektbeschreibung 1229 vom Version 3, Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Während der Verifizierung wurde geprüft, ob die Angaben m Projekt vollständig und konsistent sind, ob die Monitoringmethode und Datenerfassung korrekt umgesetzt wird und ob die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen korrekt berechnet sind. Beschreibung der gewählten Methoden Die Prüfung wurde umgesetzt mittels der gesetzlichen Grundlagen und Vollgsmitteilungen, die in Anhang A1 des Berichts aufgeführt sind. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführte Schritte Die Verifizierung wurde in folgenden Schritten umgesetzt: 1. Prüfen der Dokumente und Berechnungen, inkl. Erstellen der Checkliste (CRs/CARs) (siehe Anhang A1) 2. Identifizieren von offenen Fragen und Unklarheiten 3. Telefonische Diskussion der Fragen und Unklarheiten mit dem Gesuchsteller 4. Prüfen der angepassten Dokumente und Berechnungen und klären von allfälligen Zusatzfragen 5. Erstellen des Verifizierungsberichts Beschreibung des Vorgehens r Qualitätssicherung Die interne Qualitätssicherung wird durch alle oben erwähnten Schritte der Verifizierung gewährleistet. Begleitung des Verifizierer durch die Unterstütng während der gesamten Verifizierungsphase und 3

4 die Qualitätssicherung am Ende des Projekts. Der Qualitätsverantwortliche ist im Rahmen des Verifizierungsauftrags vom Verifizierungsteam unabhängig. 1.4 Unabhängigkeitserklärung Der vom BAFU gelassene interne oder eterne Facheperte der Stelle übernimmt für das vom BAFU als Validierungs- / Verifizierungsstelle gelassene Unternehmen (EBP Schweiz AG) die Verifizierung dieses Projekts. Der Facheperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche bestätigen mit Ihrer Unterschrift jeweils, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen Verifizierung von der betroffenen Organisation (Agro Energie Schwyz AG) und deren Beratern unabhängig sind. Der gelassene Facheperte und die gelassene Stelle bestätigen, dass sie keine Projekte oder Programme im Inland, die anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme r Emissionsverminderung im Inland und selbstdurchgeführte Projekte und Programme), in denjenigen Projekttypen eingeben, entwickeln oder Projektentwickler entsprechend beraten, für die sie als Facheperte bzw. Stelle gelassen sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Die im Rahmen der Verifizierung verwendeten Informationen stammen vom Projektbetreiber oder aus Quellen, die der Verifizierer als verlässig einstuft. Für die Genauigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit der verwendeten Informationen kann der Verifizierer in keiner Weise verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Der Verifizierer lehnt daher jegliche Haftung ab für Fehler und deren direkte oder indirekte Folgen im Rahmen der bereit gestellten Informationen, den erstellten Produkten, den gezogenen Schlussfolgerungen und getätigten Empfehlungen. 4

5 2 Allgemeine Angaben m Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Projektbetreiber Energiezentrum Wintersried Holzfeuerung mit Fernwärmenetz Kompensationsgemeinschaft KliK Agro Energie Schwyz AG Lückenstrasse Schwyz Kontakt Hans-Peter Hauri, Grosssteinstrasse Ibach, Fon , hauri_energie@bluewin.ch Projektnummer / Registrierungsnummer Registrierungsnummer SKR: 1229 Projektnummer sdp: Datum der Registrierung 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Die AGRO Energie Schwyz AG betreibt seit Herbst 2009 im Energiezentrum Wintersried eine Biogasanlage mit einem Blockheizkraftwerk und mehreren Schnitzelfeuerungen und verteilt die produzierte Wärme über ein Fernwärmenetz im Talkessel von Schwyz und ersetzt damit fossile Heingen. Die Anlage besteht aus zwei Kesseln, einem Notkessel Öl und einem Biogas-BHKW (siehe 1229 Energie- und Stoffflüsse Energiezentrum Wintersried 2015.pdf ). Seit Herbst 2014 ist sätzlich eine ORC- Anlage für die Produktion von Strom und Wärme in Betrieb. Dies war in der ursprünglichen Projektbeschreibung 2007 noch nicht geplant. Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Energieproduktion aus erneuerbaren Energien Angewandte Technologie Wärmeverbund, bivalent mit Holzfeuerung und Biogas 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bei Projektstart auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent, der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Eine Ortsbesichtigung fand am im Rahmen der ersten Verifizierung als sdp durch SQS statt sowie am durch EBP während der Verifizierung der Monitoringperiode Während der diesjährigen Verifizierung fand keine Ortsbesichtigung statt, da es keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr gab. 5

6 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf der entsprechenden SKR-Vorlage für den sogenannten Monitoringplan. Damalige Anforderungen an das Erstellen eines Monitoringkonzepts waren hinsichtlich der Verständlichkeit des Erklärens der Methode geringer. Die Genauigkeit der Messmethode ist derzeit trotzdem hoch, da es sich um einen Wärmeverbund handelt, der Wärme verkauft und die produzierte und verkaufte Wärme mit hoher Genauigkeit erfasst wird. Die Prozess- und Managementstrukturen sowie die Datenerhebung sind beschrieben. Es gab diesbezüglich keine Fragen. Im Rahmen von vorjährigen Verifizierungen wurden Fragen bezüglich der Eichung und Messgenauigkeit ausführlich erörtert, insbesondere weil es ausstehende Eichprotokolle der Wärmezähler gab, die in der vorletzten Verifizierung nicht verfügbar waren. In der diesjährigen Verifizierung hat der Projekteigner eine Verfügung von METAS vom vorgelegt (siehe CR 4). Im Rahmen dieser Verfügung hat METAS der Agro Energie Schwyz AG die Genehmigung erteilt, m Erhalt der Messbeständigkeit das Prinzip der Überwachung der Messdaten im Betrieb anwenden, anstelle einer periodischen Nacheichung. In der Verfügung wird erwähnt, dass 190 Zähler verwendet werden, deren Eichung im 2014 bzw auslief. Der Projektbetreiber ist durch METAS verpflichtet, der Ersatz dieser Zähler bis m Oktober 2017 dem METAS schriftlich bestätigen. Dies wiederum bedeutet, dass in der vorliegenden Monitoringperiode teils ungeeichte Zähler m Einsatz kamen. In einem Bericht beschreibt der Projekteigner, wie er die Wärmezähler im Betrieb überwacht (siehe 02 Überwachung in Betrieb - Jahresbericht 2016.pdf). Dieser Bericht wurde auch der METAS gestellt. Die Messgenauigkeit der verwendeten Methode r Wärmemengenmessung ist aus Sicht des Verifizieres hoch und genügt den Anforderungen an ein Kompensationsprojekt. 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Die Rahmenbedingungen haben sich gegenüber den früheren Verifizierungen geändert bzw. bereits vorhandene Aspekte werden berücksichtigt: Seit Herbst 2014 ist eine ORC-Anlage in Betrieb, die jedoch erst seit März 2015 Strom produziert. Diese und die bereits vorhandene Biogas-BHKW erhalten eine KEV-Zulage (siehe CR 1). Die Abgrenng Unternehmen im Eingsgebiet des Fernwärmenetzes, die eine Zielvereinbarung r Befreiung der CO2-Abgabe abgeschlossen haben wurde im Rahmen von CR 2 überprüft. Der Swiss Holiday Park ist dem Wärmeverbund angeschlossen und hat eine Zielvereinbarung mit Massnahmenziel. Der Projekteigner vertritt die Meinung, dass keine Doppelzählung vorliegt und ist derzeit in Abklärung mir der Geschäftsstelle Kompensation. Aus diesem Grund wurden zwei Berechnungsvarianten realisiert mit und ohne die Wärme, die an den Swiss Holiday Park geliefert wird. Es obliegt der Geschäftsstelle Kompensation, die Schnittstelle und allfällige Doppelzählungen beurteilen. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Die Projektemissionen entstehen aus der Verbrennung von Heizöl im Notkessel. Dieser wurde sporadisch eingesetzt. Die daraus produzierte Wärme macht weniger als 1% der gesamt produzierten Wärme aus und wurde korrekt für die erzielte Emissionsverminderung abgezogen. Für die Bestimmung der Projektemissionen wird die verbrauchte Menge an HEL verwendet, die anhand des Zählerstandes des Ölmengenzählers überprüft wurden (siehe CR 3). Die Referenzentwicklung berechnet sich aufgrund der Wärmeverbräuche der einzelnen Abnehmer multipliziert mit dem entsprechenden Emissionsfaktor für den Referenzbrennstoff (HEL, Erdgas, 6

7 Strom) und dividiert durch den Wirkungsgrad. Es werden die gleichen Standardfaktoren wie im letzten Jahr aus der Vollgsmitteilung (BAFU, 2015) verwendet. Für den Absenkpfad wird unterschieden zwischen folgenden Wärmebezügern: Schlüsselkunden mit einer Referenz 100% Heizöl: Der Projekteigner hat für 12 Schlüsselkunden (mit rund zwei Drittel des Wärmeverbrauchs der Schlüsselkunden) eine spezifische Erklärung geliefert und darauf basierend als Referenz 100% HEL verwendet. Diese Erklärungen sind plausibel und sinnvoll (siehe 1229 Energie- und CO2-Bilanz 2016 hph rev ls; Arbeitsblatt CO2-Bilanz 2016_SK) Schlüsselkunden mit einer Referenz 90% Heizöl: Für die restlichen Schlüsselkunden wurde analog m Vorjahr eine Referenz mit 90% Heizöl verwendet. Übernommene Wärmeverbünde: Die zwei übernommenen Wärmeverbünde, die vorher mit HEL betrieben wurden, werden als Schlüsselkunden betrachtet mit einer Referenz von 100% HEL auch wenn deren einzelne Kunden kleiner 150 MWh/Jahr sind. Kleine Wärmebezüger (<150 MWh/Jahr) werden mit dem Standard-Absenkpfad berücksichtigt. Aus dem Absenkpfad für die kleinen Wärmebezüger und dem fien Referenz-Abschlagsfaktor für die Schlüsselkunden wurde ein nach Verbrauch gewichtetes Mittel bestimmt und in das Monitoringtool als Parameter P11 Verminderungsfaktor gemäss Referenzszenario für Wärmeverbünde korrekt eingefügt. Die Berechnung des Abschlagfaktors ist im Dokument «1229 Energie- und CO2-Bilanz 2016 hph.pdf» ersichtlich. Die weitergehenden Berechnungen im Monitoring-Tool sind korrekt. Abklärungen bezüglich der Wirkungsaufteilung im Rahmen von CR 1 haben folgendes ergeben: Eine Wirkungsaufteilung für die ORC-Anlage ist erst 3 Jahre nach der Inbetriebnahme und somit ab 2017 nötig. In der letzten Monitoringperiode wurde für die Biogasanlage eine Wirkungsaufteilung vorgenommen. Die gesamte Wirkungsaufteilung wurde jedoch durch die Geschäftsstelle Kompensation rückgängig gemacht, da die ORC-Anlage erst ab nach 3 Jahren eine Wirkungsaufteilung erfordert. Dabei wurde übersehen, dass auch eine Wirkungsaufteilung für die Biogasanlage vorgenommen wurde. Für das Jahr 2016 wird deshalb erneut eine Wirkungsaufteilung vorgenommen für die Biogasanlage. Der Parameter P12 für die Wirkungsaufteilung wird im Dokument «1229 Energie- und CO2-Bilanz 2016 hph rev ls» korrekt berechnet. Eine direkte Plausibilisierung der erzeugten Wärmemenge konnte nicht umgesetzt werden, da die Menge und Heizwerte des eingesetzten Holzes nicht in der dafür nötigen Genauigkeit bekannt sind. Die Zählerwerte werden aber regelmässig durch den Projekteigner plausibilisiert (siehe hier 02 Überwachung in Betrieb - Jahresbericht 2016.pdf). Wie bereits in Kapitel 3.2 erwähnt, wurden zwei Berechnungsvarianten realisiert, mit und ohne die Wärme, die an den Swiss Holiday Park geliefert wurde. Beide Berechnungsvarianten wurden durch den Verifizierer geprüft, die effektiven Emissionsreduktionsberechnungen sind korrekt bestimmt. 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Wirtschaftlichkeitsanalyse In der Verifizierung für das Jahr 2013 wurde ein Tool m Additionalitätsnachweis erstellt. Im Rahmen von CR 5 hat der Projekteigner bestätigt, dass sich keine Änderungen ergeben haben, welche die Additionalität beeinflussen. In Rahmen dieser Verifizierung wurde daher darauf verzichtet, ein Update des Tools mit den aktuellen Daten durchführen. Emissionsverminderungen Im letzten Jahr wurde ein Anstieg der Emissionsverminderungen aufgrund des Netzausbaus prognostiziert. Effektiv hat die Anzahl anrechenbarer Emissionsverminderungen gegenüber dem letzten Jahr um rund 20% genommen. 7

8 Da in der Prognose der Emissionsverminderungen eine Wirkungsaufteilung berücksichtigt wurde, die schlussendlich erst ab 2017 eingerechnet werden muss, sind die anrechenbaren Emissionsverminderungen der Prognose nicht mit den effektiven Werten vergleichbar. Aus diesem Grund werden an dieser Stelle die Emissionsverminderungen ohne Berücksichtigung des Absenkpfades und der Wirkungsaufteilung betrachtet. Gemäss der letztjährigen Prognose sind diese totalen Emissionsreduktionen im 2016 ca tCO2. Dies entspricht ziemlich genau den effektiven Emissionsverminderungen von tco2. Es gibt also keine wesentliche Änderung in Beg auf die Emissionsverminderungen. Eingesetzte Technologie In Beg auf das letzte Jahr hat es keine Änderung in der eingesetzten Technologie gegeben. 8

9 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass die nachgewiesenen Emissionsverminderungen die Anforderungen der CO2-Verordnung erfüllen. Es konnten 6 CR/ CAR konnten geklärt werden Für Projekt 10123: Energiezentrum Wintersried Holzfeuerung mit Fernwärmenetz ergeben sich somit folgende Emissionsverminderung. Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung [t CO2eq] (nach Wirkungsaufteilung) 12'650 (mit Berücksichtigung von Swiss Holiday Park) 11'227 (ohne Berücksichtigung von Swiss Holiday Park) Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte berücksichtigen: Ab 2017 ist eine Wirkungsaufteilung für die ORC-Anlage erforderlich. Zollikon, Verifiziererin: Barla Vieli Verantwortlicher für die Qualitätssicherung: Denise Fussen Gesamtverantwortlicher: Joachim Sell 9

10 Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen: Gesetzlichen Grundlagen und Vollgsmitteilungen BAFU (2015). Projekte und Programme r Emissionsverminderung im Inland. Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollgsbehörde r CO2-Verordnung. 2. aktualisierte Version. Geschäftsstelle Kompensation (2015). Projekte r Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung von SKR-Projekten. Monitoringperiode 2015 (Infoblatt). Dokumente Projekt - Monitoringbericht 2016: o 1229 Monitoringbericht 2016 hph rev ls o 1229 Monitoringbericht 2016 hph rev ohne SHP.ls - Datenerhebungs-Dokument: o 1229 Klik-Liste 2016 hph rev ls o 1229 Klik-Liste 2016 hph rev ohne SHP.ls - Nachweis Ölverbrauch o 03 Ölzähler Notkessel.png - Zusatzberechnungen o 1229 Energie- und CO2-Bilanz 2016 hph rev ls o 1229 Energie- und CO2-Bilanz 2016 hph rev ohne SHP.ls - Eichung o 01 METAS Verfügung_Überwachung im Betrieb_ pdf o 02 Überwachung in Betrieb - Jahresbericht 2016.pdf 10

11 A3 Teil 1: Checkliste Checkliste r Verifizierung 1. Formales Trifft Trifft nicht 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite r Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen eingereicht. (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) Bemerkung Verifizierer: Da es sich um ein SKR-Projekt handelt, wurde die damalige Vorlage für SKR-Projekte verwendet. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und 2. Beschreibung Monitoring ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 und 7) Monitoringmethode und Nachweis der erzielten Emissionsverminderungen 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und. Bemerkung Verifizierer: Die Monitoringmethode wurde im SKR- Projektantrag gemäss den damaligen Anforderungen beschrieben. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a nicht trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und 2.2c Falls 2.2a nicht trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt. Prozess- und Managementstrukturen, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. Trifft Trifft Trifft nicht Trifft nicht 11

12 2.4c Falls 2.4b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.7 FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Verifizierungen 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Trifft Trifft nicht 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft Trifft nicht 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Kommentar Verifizierer: Das Projekt wurde laufend erweitert und entspricht nicht mehr der ursprünglichen Projektbeschreibung. Dies ist bei selbst durchgeführten Projekten ohne Kreditierungsperiode per se OK. Die Änderungen wurden im Verifizierungsbericht der Monitoringperiode 2015 thematisiert und die Einhaltung der Anforderungen nach Artikeln 5 und 5a der CO2-Verordnung überprüft. In Beg auf die Monitoringperiode 2015 hat es keine Änderungen in der technischen Umsetng des Projektes gegeben b Falls 3.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 12

13 3.2 Finanzhilfen (inkl. nichtrückzahlbare Geldleistungen) ( Mitteilung Abschnitt 2.6) Trifft Trifft nicht Beantragte und gesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden r Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 1, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. CR a 3.2.2b Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein. Falls 3.2.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenng anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft Trifft nicht 3.3.1a 3.3.1b Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO2- und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Falls 3.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und CR Umsetngsbeginn und Wirkungsbeginn ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8) Der Umsetngsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Bemerkung Validierer: Für SKR-Projekte fällt der Umsetngsbeginn mit dem Wirkungsbeginn sammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring. Trifft Trifft nicht 3.4.2a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b Falls 3.4.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.4.3a Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b 3.4.4a 3.4.4b Falls 3.4.3a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. Falls 3.4.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 1 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4 13

14 4. Berechnung der erzielten Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft Trifft nicht 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 4.2 Monitoring der Projektemissionen ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 2 ) Trifft Trifft nicht 4.2.1a 4.2.1b Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) Falls 4.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern / kommentieren) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2.3) CR a 4.2.4b Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Falls 4.2.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und CR Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. 2 Tabelle 5 gilt grundsätzlich für die Prüfung des Monitoringkonzepts im Rahmen der Validierung, kann aber auch nützliche Hinweise für die Verifizierung enthalten 14

15 4.2.10a b a b Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft Trifft nicht 4.3.1a 4.3.1b Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Referenzentwicklung wurden erhoben ( Belege) Falls 4.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt b Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern / kommentieren) Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a 4.3.7b Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. Falls 4.3.7a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Trifft Trifft nicht Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 4.4.1) 15

16 4.4.2 Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Begs von nichtrückzahlbaren Geldleistungen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) CR 1 5. Wesentliche Änderungen ( Mitteilung Abschnitt 3.8 und Mitteilung Anhang J, Kasten 8) 5.1 Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Trifft Trifft nicht 5.1.1a 5.1.1b 5.1.1c 5.1.1d Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Falls 5.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. CR Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Trifft Trifft nicht 5.2.1a 5.2.1b Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Falls 5.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nach-vollziehbar 5.2.1c 5.2.1d Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. Falls 5.2.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.3 Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Trifft Trifft nicht 5.3.1a Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie. CR 6 16

17 5.3.1b 5.3.1c 5.3.1d Falls 5.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und. Kommentar Verifizierer: Neu wurde eine ORC-Anlage gebaut. Da SKR-Projekte keine Kreditierungsperiode haben, ist dies OK. In Beg auf die letzte Monitoringperiode hat sich keine Änderung ergeben Falls 5.3.1a nicht trifft: Die eingesetzte Technologie entspricht dem Stand der Technik. Zusatzfrage für Programme: Falls 5.3.1a nicht trifft: Der in der Programmbeschreibung festgelegte Kriterienkatalog für die Aufnahme von Vorhaben in das Programm ist bei Erweiterung um die eingesetzte Technologie weiterhin anwendbar. Er stellt weiterhin sicher, dass alle Vorhaben im Programm Art. 5 und 5a der CO2- Verordnung erfüllen. 17

18 Teil 2: Liste der Fragen CR 1 Erledigt Beantragte und gesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden r Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 3, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Begs von nichtrückzahlbaren Geldleistungen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. Frage ( ) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) 1. In der überarbeiteten Version des Monitoringberichts, die wir von der Geschäftsstelle Kompensation erhalten haben, steht, dass eine Wirkungsaufteilung erst ab 2017 nötig ist. In dem Monitoringbericht 2016 steht nun, dass die Wirkungsaufteilung erst ab 2018 erforderlich ist. Bitte begründen Sie, wieso Sie von der Angabe der Geschäftsstelle Kompensation abweichen. Wurde dies mit der Geschäftsstelle Kompensation besprochen? 2. Im letztjährigen Verifizierungsbericht wurde dem erwähnt, dass die Wirkungsaufteilung sowohl für die ORC-Anlage als auch für das BHKW nötig ist. Das BHKW ist seit 2008 in Betrieb, bitte begründen Sie, wieso hier keine Wirkungsaufteilung vorgenommen wurde. Antwort Gesuchsteller ( ) 1. Nach Durchsicht der Energieverordnung ist klar, ab dem dritten Jahr muss KEV berücksichtigt werden. Dies wird korrigiert. 2. Bei der Biogasanlage handelt es sich um eine landwirtschaftliche Anlage. Hier ist Pflicht, den für den Betrieb der Anlage nötigen Wärmebedarf (Fermenterheing) decken. Fazit Verifizierer Eine Wirkungsaufteilung für die ORC-Anlage ist ab 2017 erforderlich, dies ist nun korrekt im Monitoringbericht erwähnt. Eine telefonische Rückfrage mit dem Projekteigner hat ergeben, dass die Biogasanlage den Wärmebonus erhält und die Wärme somit nicht angerechnet werden kann. Dies wurde in der letzten Monitoringperiode ursprünglich korrekt umgesetzt (siehe Verifizierungsbericht der Monitoringperiode 2015). Die gesamte Wirkungsaufteilung wurde jedoch durch die Geschäftsstelle Kompensation rückgängig gemacht, da die ORC-Anlage erst ab nach 3 Jahren eine Wirkungsaufteilung erfordert. Dabei wurde übersehen, dass auch eine Wirkungsaufteilung für die Biogasanlage vorgenommen wurde. Für das Jahr 2016 wird deshalb erneut eine Wirkungsaufteilung vorgenommen für die Biogasanlage. CR 1 ist geschlossen. CR 2 Erledigt 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO2- und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Frage ( ) Folgende Unternehmen mit einer CO2-Abgabebefreiung wurden identifiziert, die im geografischen Eingsgebiet des Projektes liegen: - BBS Baustoff 3 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4 18

19 - Belag AG - Schwyzer Milchhuus AG - GeFu Oberle Gruppe AG - Ma Felchlin AG - Swiss Holiday Park - Fole AG Sind diese Unternehmen dem Wärmeverbund angeschlossen? Oder haben Sie Kenntnis von einem anderen Unternehmen mit einer CO2-Abgabebefreiung, das dem Wärmeverbund angeschlossen ist? Antwort Gesuchsteller ( ) - Swiss Holiday-Park ist Kunde bei der AGRO Energie. Gemäss unserem Wissensstand hat dieser Kunde das Gesuch um Befreiung von der CO2-Abgabe nicht genutzt. In Absprache wird die Eingabe einmal mit und einmal ohne SHP gemacht. - Die anderen, obenstehend genannten Firmen sind nicht Kunden der AGRO Energie. Fazit Verifizierer Der Swiss Holiday Park hat eine Zielvereinbarung mit Massnahmenziel. Der Projekteigner ist derzeit in Abklärung mit der Geschäftsstelle Kompensation, ob eine Doppelzählung vorliegt. Der Projekteigner hat zwei Berechnungsvarianten realisiert, eine mit und eine ohne Berücksichtigung des Swiss Holiday Parks. Es obliegt der Geschäftsstelle Kompensation, die Doppelzählung beurteilen. CR 2 ist geschlossen. CR 3 Erledigt Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern / kommentieren) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2.3) Frage ( ) Haben Sie Nachweisdokumente, die den HEL-Verbrauch (P10) belegen? Antwort Gesuchsteller ( ) Der Zählerstand des Oelmengenzählers wurde aus der Aufzeichnung der Visualisierung mit Printscreen ermittelt. Fazit Verifizierer Der HEL-Verbrauch wurde anhand des Ölmengenzählers überprüft und er ist korrekt. CR 3 ist geschlossen. CR 4 Erledigt 4.2.4a Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Frage ( ) Sie schreiben, dass sämtliche Wärmezähler geeicht sind und die Überprüfung METAS untersteht. Haben Sie eine Bestätigung dieser Überprüfung durch METAS? Falls nein, können wir eine Stichprobenartige Überprüfung der Eichzertifikate machen? Ich bitte Sie in diesem Falle, uns die Eichzertifikate (Foto) der folgenden Abnehmer schicken: Sysbo-Nr. 17, 48, 77, 92, 131, 187, 240, 242, 268, 492, 461, 484, 538, 602, 622, 740, 774, 1014 Antwort Gesuchsteller ( ) Die AGRO Energie ist gemäss beiliegender Verfügung für den Nachweis der Messbeständigkeit 19

20 gegenüber METAS verpflichtet. Sie kommt dieser Verpflichtung nach. Fazit Verifizierer Der Projekteigner hat eine Verfügung der METAS r «Änderung des Verfahrens r Überwachung der Messbeständigkeit» (siehe 01 METAS Verfügung_Überwachung im Betrieb_ pdf). CR 4 ist geschlossen. CR 5 Erledigt 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage ( ) Dem Verifizier liegt ein Additionalitätsnachweis 2014 vom vor. Haben sich durch den Ausbau des Wärmenetzes Änderungen ergeben, in der Gestalt, dass sich der IRR von 2.21% signifikant erhöhen könnte? Diese wäre z.b. der Fall, wenn es massiv mehr Anschlüsse gibt, ohne, dass es grössere Investitionen in den Netzausbau gegeben hat. Antwort Gesuchsteller ( ) Es deutet nichts darauf hin, dass sich signifikante Veränderungen im Additionalitätsnachweis ergeben hätten. Fazit Verifizierer Keine Änderungen in Beg auf die Additionalität. CR 5 ist geschlossen. CR 6 Erledigt 5.3.1a Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie. Frage ( ) Hat es seit der letzten Monitoringperiode eine Änderung in der eingesetzten Technologie gegeben? Antwort Gesuchsteller ( ) Nein. Fazit Verifizierer Keine Änderungen in der Technologie. CR 6 ist geschlossen. Forward Action Request (FAR) Keine. 20

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