KLIK-VERIFIZIERUNGSBERICHT

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1 Sandrainstrasse Bern Switzerland T F KLIK-VERIFIZIERUNGSBERICHT Datum 01. Mai 2016 Kontaktperson Rudolf Brodbeck rudolf.brodbeck@cc-carboncredits.ch Direktwahl Unternehmen/Organisation Name EBM Wärme AG GBZ - Adresse Weidenstrasse Münchenstein Schweiz Kontaktperson Herr Martin Dietler Mail martin.dietler@ebm.ch Tel Fa Dienstleistung Audit/Assessment Tätigkeitsgebiet Verifizierung - Projektnummer Projekttyp P Audit/Assessment Beginn/Ende Nächste Überprüfung Zertifizierter Bereich Leitender Facheperte Wärmeverbund KVA Oftringen-Ausbau Süd, Herr Rudolf Brodbeck KliK Normative Grundlage 2ter Facheperte CO2-Verordnung, Stand Freigabe Datum Unterschrift Leitender Facheperte Gesamtverantwortlicher, Qualitätsverantwortlicher

2 Seite 2/20 Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verwendete Unterlagen Zum Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation Beurteilung Gesuchsunterlagen Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts FAR/s aus letzter Verifizierung Ausgangslage, Rahmenbedingungen Beschreibung Monitoring Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Zertifizierung CRs, CARs, FARs Clarifications Requests Corrective Action Requests Forward Action Requests Unterlagen, Dokumente Checkliste... 15

3 Seite 3/20 Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland Verifizierungsbericht Wärmeverbund KVA Oftringen-Ausbau Süd Zusammenfassung der Verifizierung Für im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen in der Höhe von 639 tco2eq aus dem vorliegenden Projekt können aus unserer Sicht als Verifizierungsstelle Bescheinigungen gemäss schweizerischer CO2-Verordnung ausgestellt werden. Die Verifizierungstätigkeit umfasste die wesentlichen Aspekte: Rahmenbedingungen/allfällige Änderungen; Monitoring; Berechnung der Emissionsverminderung. Allfällige, während des Verlaufs der Verifizierung notwendig gewordene Klärungen sowie eventuelle Vorbehalte, die es bei der nächsten Verifizierung zu klären gälte, finden sich im Kapitel 5. 1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) Gesamtverantwortlicher Qualitätsverantwortlicher Facheperte (Auditor) CC-Carbon Credits GmbH Sandrainstrasse Bern Dr. Silvio Leonardi silvio.leonardi@cc-carboncredits.ch Dr. Silvio Leonardi Rudolf Brodbeck Verifizierter Monitoringzeitraum Monitoring vom bis Verwendete Unterlagen Version der Projektbeschreibung KVO_SKR_Projekteingabe Datum der Projektbeschreibung [1] Version des Monitoringberichts V3 Datum des Monitoringberichts [2.2] Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind im Anhang des Berichts aufgeführt. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Die Verifizierung stellt sicher, dass das Projekt gemäss den Angaben in der Projektbeschreibung implementiert und betrieben wird. Insbesondere müssen die verwendete Technologie, Anlagen, Ausrüstungen und Geräte für das Monitoring mit den im Monitoringkonzept festgelegten Anforderungen übereinstimmen; die tatsächlich umgesetzten Monitoringsysteme und -prozeduren mit den im Monitoringkonzept beschriebenen Systemen und Prozeduren übereinstimmen und die relevanten Monitoringdaten sachgerecht aufgezeichnet, gespeichert und dokumentiert werden; der Monitoringbericht und andere die Verifizierung unterstützende Dokumente vollständig und konsistent sind und den Vorgaben der CO2-Verordnung entsprechen;

4 Seite 4/20 die durch das Projekt erzielten Emissionsverminderungen nachweis- und quantifizierbar sind. Methoden und Vorgehen Die Verifizierung umfasst die folgenden Schritte Prüfung der tatsächlichen Projektumsetzung gemäss Projektbeschreibung; Prüfung der korrekten Umsetzung des Monitoringplans; Prüfung der korrekten Anwendung der Monitoringmethode; Prüfung der im Monitoringbericht dokumentierten Daten; Testen der Zweckmässigkeit der Messeinrichtungen (Eichung, Plombierung); Berechnung der Emissionsreduktionen auf der Basis der erhobenen Daten und Vergleich mit dem Berechnungsergebnis im Monitoringbericht; Ortsbegehungen nach Notwendigkeit. Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung 1 In Anlehnung an ISO :2006 beachtet die Verifizierung die folgenden Grundsätze Relevanz; Vollständigkeit; Konsistenz; Genauigkeit; Transparenz Konservativität. 2 Prüfung der formalen Korrektheit der verwendeten und einzureichenden Unterlagen inkl. vorliegenden Berichts 3 Technische Review durch qualifizierten Sachverständigen 4 Sicherstellung der ordentlichen Archivierung aller Unterlagen 1.4 Unabhängigkeitserklärung Die Verifizierungsstelle bestätigt, dass sie (abgesehen vom Auftrag zur Verifizierung) vom Projekteigner und von dessen Berater/n unabhängig ist. Weder heute noch in der Vergangenheit bestanden geschäftliche und/oder persönliche Beziehungen zum Auftraggeber oder dessen Berater. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Die Informationen und Schlussfolgerungen in diesem Bericht wurden auf Grundlage von als verlässlich eingeschätzten Quellen erhoben. CC-Carbon Credits lehnt jede rechtliche Haftung für jede Art von direkten, indirekten, zufälligen oder Folge-Schäden oder welche Schäden auch immer, ausdrücklich ab. 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Projektbetreiber Kontakt Registrierungsnummer KliK Wärmeverbund KVA Oftringen-Ausbau Süd Kompensationsgemeinschaft KliK EBM Wärme AG Weidenstrasse Münchenstein Herr Martin Dietler martin.dietler@ebm.ch Start Ende Vertragsdauer KliK [4]

5 Seite 5/ Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp Angewandte Technologie Seit 2005 bezieht die Firma EBM Abwärme der KVA Oftringen und betreibt damit ein Fernwärmenetz. Eine zweite Etappe, der Ausbau Süd des Fernwärmenetzes wurde bei der Stiftung Klimarappen eingegeben und bewilligt. Dazu wurde im Sommer 2008 ein zweiter Heizkondensator als Dampf/Warmwasser-Wärmetauscher erstellt. Ein Notkessel garantiert die Wärmelieferung bei allfälligen Unterbrüchen oder etremen Kälteperioden. Datum der Betriebsaufnahme: [4]. Nutzung und Vermeidung von Abwärme Dampf/Warmwasser-Wärmetauscher 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen Die Gesuchsunterlagen zusammen mit vorliegendem Verifizierungsbericht sind vollständig und entsprechen den Vorgaben des BAFU. Insbesondere sind die inhaltlichen Anforderungen an den Monitoringbericht erfüllt (vgl. Mitteilung des BAFU, Projekte zur Emissionsverminderung im Inland, Kap. 6.4). Der erwähnte Gesuchsteller (2.1) ist nach wie vor identisch mit dem ursprünglichen Gesuchsteller. Der erwähnte Projektbetreiber (2.1) ist nach wie vor identisch mit dem Projektbetreiber der letzten Monitoringperiode. 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 FAR/s aus letzter Verifizierung Aus der Verifizierung Monitoringperiode 2014 resultierten folgende FARs.

6 Seite 6/20 FAR Fazit BAFU [5] CC-Carbon Credits Beurteilung Ab der kommenden Monitoringperiode Im Monitoringbericht und umgesetzt. OK bis müssen für fossile Energieträger zwingend die Emissionsfaktoren, Heizwerte und Dichten aus der Vollzugsmitteilung verwendet werden (vgl. Tabelle 12 Anhang A3) Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden gemäss Anhang F zur Vollzugsmitteilung. Für Schlüsselkunden darf nur bis zum Ende der Lebensdauer des Ölkessels (20 Jahre) eine zu 100% fossile Referenzentwicklung angenommen werden. Nach Ende der Lebensdauer ist die Referenzentwicklung nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Abweichungen sind zu begründen. Ist das Alter des Ölkessels nicht bekannt, ist die Referenzentwicklung ab sofort nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Die Restlebensdauer der Kessel ist in der Liste der Wärmebezüger anzugeben und vom Verifizierer zu überprüfen, sofern die Überprüfung in der Monitoringperiode 2014 noch nicht erfolgte (Stichprobenprüfung möglich). In der Verbraucherliste im Monitoringbericht [2.2] entsprechend umgesetzt. OK Ab der kommenden Monitoringperiode bis muss die Wirkung gemäss Art. 10 Abs. 4 CO2-Verordnung aufgeteilt werden. Wird ein Projekt gleichzeitig durch das Gemeinwesen (Kanton, Gemeinde, ) gefördert, kann der Gesuchsteller erzielte Emissionsverminderungen nur geltend machen, wenn er nachweist, dass das Gemeinwesen diese Emissionsverminderungen nicht bereits anderweitig geltend macht. Zur Bestätigung muss der Gesuchsteller (KliK) zwingend eine unterschriebene Bestätigung Formular des Gemeinwesens einreichen (s. Anhang E der Vollzugsmitteilung ) Für den Zeitraum im Bericht zur Monitoringperiode 2015 sind die erwarteten Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Einnahmen zu vermerken. Am besten eignet sich dazu ein neues Arbeitsblatt im Monitoringbericht mit einer Tabelle, in der die erwarteten Werte eingetragen und mit den tatsächlich erreichten Werten verglichen werden. - Bitte im Monitoringbericht oben Nummer und Datum der eingereichten Version angeben. Keine Finanzhilfe im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und somit keine Wirkungsaufteilung. OK Im Monitoringbericht und umgesetzt. OK Im Monitoringbericht und umgesetzt. OK FAR SQS [4] CC-Carbon Credits Beurteilung 1 Wesentliche Änderungen werden durch den Vergleich pro Kalenderjahr zwischen «Eperten geprüfter Fassung» und den Werten im Monitoringbericht bestimmt. Die geplanten Emissionsreduktionen sind im Monitoring 2015 aufzuführen. Im Monitoringbericht. OK

7 Seite 7/20 Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen konnten einer Lösung zugeführt werden. 3.2 Ausgangslage, Rahmenbedingungen Ausgangslage Seit 2005 bezieht die Firma EBM als Contractor Abwärme der KVA Oftringen und betreibt damit ein Fernwärmenetz. Eine zweite Etappe, der Ausbau Süd des Fernwärmenetzes wurde bei der Stiftung Klimarappen eingegeben und bewilligt, um die vorhandene Energie noch effizienter nutzen zu können. Dazu wurde im Sommer 2008 ein zweiter Heizkondensator als Dampf/Warmwasser-Wärmetauscher erstellt und im Dezember 2008 in Betrieb genommen. Dank attraktivem Tarifkonzept und individuellen Verhandlungen wird der Kreis der Wärmeabnehmer stetig vergrössert. Ein Notkessel, der aber in den bisherigen Betriebsjahren nur sporadisch eingesetzt werden musste, garantiert die Wärmelieferung bei allfälligen Unterbrüchen oder etremen Kälteperioden. In den folgenden Jahren konnten, wie in der Projektdefinition vorgesehen, im Verbund weitere Anschlüsse in Betrieb genommen werden. Entwicklung der Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen haben sich gemäss den geschätzten Emissionsreduktionen in der Projektbeschreibung [1] entwickelt. Die Differenz für die Periode 2007 bis 2015 beträgt -11.2% [2.2]. Nachfolgend ein angepasster Auszug aus dem Monitoringbericht [2.1]. Rahmenbedingungen Das aktuelle Projekt entspricht grundsätzlich der ursprünglichen Eingabe [4]. Die Systemgrenzen entsprechen den ursprünglichen Eingaben an die SKR [4]. Die tatsächlichen Investitionen sind kleiner als die geschätzten Investitionen in der Projektbeschreibung [1]. Die Differenz für die Periode 2007 bis 2015 beträgt -27.6% [2.2]. Grund: Einbau 2. Spitzenkessel noch nicht erfolgt. Die Begründung ist plausibel, daher wird nicht von einer wesentlichen Änderung ausgegangen.

8 Seite 8/20 Nachfolgend ein angepasster Auszug aus dem Monitoringbericht [2.2]. Das Projekt bezieht keine Finanzhilfen. Daher ist eine Wirkungsaufteilung nicht erforderlich. Einfluss auf Wirtschaftlichkeitsanalyse Eine vergleichende Aufstellung der tatsächlichen und für den Zeitraum 2016 bis 2020 der erwarteten Emissionsverminderungen, Kosten und Erlöse ist erstellt [2.2]. Die Werte werden als realistisch beurteilt. Nachfolgend ein Auszug aus dem Monitoringbericht [2.2] Veränderungen seit der letzten Verifizierung Das Projekt hat seit der letzten Verifizierung keine wesentliche Veränderung erfahren. Ortbegehung Eine Ortsbegehung fand am statt [4]. Daher wurde für diese Verifizierung auf eine Ortsbegehung verzichtet. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CR1, CR2, CAR1, CAR3 3.3 Beschreibung Monitoring Die Verantwortlichkeiten sind im Monitoringbericht [2.2] angemessen beschrieben und werden wahrgenommen. Die Qualitätssicherung ist im Monitoringbericht [2.2] angemessen beschrieben und ist umgesetzt.

9 Seite 9/20 Die Monitoringmethode entspricht der Projektbeschreibung/dem Monitoringplan. Die Monitoringmethode ist inklusive aller zu überwachenden Parameter und Messungen korrekt umgesetzt. Die Datenerfassung ist vollständig und belegt [ND4] [ND5]. Die erfassten Daten werden gesichert archiviert. Alle Messmittel sind kalibriert. Die METAS hat in ihrem Schreiben vom der Firma EBM zugestanden, zugelassene, geeichte Wärmezähler 10 Jahre ab Zulassung einsetzen zu dürfen. Nach 10 Jahren werden dann die Zähler durch neue ersetzt. Dadurch können sämtliche im Einsatz stehende Zähler bis mindestens 2017 konform genutzt werden, sofern keine Störungen oder Plausibilitätsabweichungen vorfallen. Eine Liste mit dem Kalibrierstatus der Messmittel ist nicht vorhanden. Daher wurde FAR1 formuliert. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CAR1, CAR2 3.4 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Die Systemgrenzen sind unverändert. Die Berechnung der Projektemissionen ist vollständig; beschrieben im Monitoringbericht [2.2]. Die Berechnung der Referenzentwicklung ist vollständig; beschrieben im Monitoringbericht [2.2]. Die Berechnung wurde umgestellt für die separate Berechnung der Schlüsselkunden. Die Aufteilung erfolgt in der Verbraucherliste des Monitoringberichts. In diesem Arbeitsblatt werden auch die entsprechenden Absenkpfade korrekt berechnet, so dass ein Netto-Wärmebezug resultiert mit dem im Monitoringbericht die Emissionsreduktion berechnet wird. Der Wärmebezug des Kunden Winkelstrasse 10/12 wurde berechnet, da der Wärmezähler ausgefallen ist. Die Berechnungen sind ausführlich aus der Datei <KVO Winkelstrasse 10-12_Messlu ckenberechnung_ > [ND6] ersichtlich und werden als korrekt beurteilt. Die Variable P3 wird nicht mehr benötigt, da mit dem Wärmebezug gerechnet wird. Nachfolgend ein Auszug aus dem Monitoringbericht [2.2].

10 Seite 10/20 Alle verwendeten Annahmen sind korrekt und belegt. Das Resultat der Berechnung ist korrekt und nachvollziehbar. Da das Projekt keine Finanzhilfen bezieht ist keine Wirkungsaufteilung zu berücksichtigen. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CAR4 4 Zertifizierung CC-Carbon Credits bestätigt hiermit, dass das genannte Projekt mithilfe des Monitoringberichts und aller notwendigen zusätzlichen Dokumente, siehe Kapitel 6, gemäss den Anforderungen der schweizerischen Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen verifiziert wurde. Wärmeverbund KVA Oftringen-Ausbau Süd Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung Erzielte Emissionsverminderung in dieser Monitoringperiode 639 t CO2eq Auf der Grundlage der durchgeführten Prozesse und Verfahren liegt kein Nachweis dafür vor, dass die überprüften Aussagen der zur Verfügung gestellten und eingeforderten Dokumente zum Monitoring und zur Berechnung von Emissionsverminderungen nicht im Wesentlichen richtig sind und keine sachliche Wiedergabe der treibhausgas-bezogenen Daten und Informationen darstellen und; nicht nach den Anforderungen der schweizerischen CO2-Verordnung erstellt wurden. Bei der nächsten Verifizierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen FAR1

11 Seite 11/20 5 CRs, CARs, FARs 5.1 Clarification Requests CR 1 Erledigt Ref. Nr. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Frage ( ) 1) Bitte Projektbeschreibung (SKR Eingabe) an den Auditor. 2) Bitte aktualisierte Absprache bezüglich Emissionsreduktionen bis 2020 mit KliK an den Auditor als Beleg. Antwort Gesuchsteller ( ) Die geforderten Unterlagen liegen bei. Fazit Verifizierer Mit [1] und [ND2] vorhanden. OK CR 2 Erledigt Ref. Nr a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Frage ( ) Die geplanten Emissionsreduktionen sind viel tiefer als die effektiven Emissionsreduktionen. Wieso? Mit diesen Zahlen ist voraus zu sehen, dass in den nächsten Jahren schon wieder eine wesentliche Änderung ansteht. Antwort Gesuchsteller ( ) Dem Bericht liegen die am an KliK prognostizieren Zahlen für bei. Diese Zahlen sollten aus heutiger Sicht erreicht werden. Fazit Verifizierer Wie in [ND2] im Arbeitsblatt Emissionsreduktionen. Werte werden als realistisch beurteilt. OK 5.2 Corrective Action Requests CAR 1 Erledigt Ref. Nr. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. Frage ( ) Die Aussagen für die Monitoringperiode 2015 sind nicht vollständig. Es fehlen Aussagen, die jährlich für die Monitoringperiode gemacht werden müssen, bezüglich Projektbetreiber, vorliegender Anschlusspflicht, sind Kunden abgabebefreite Unternehmen, Gesetzgebung bezüglich Projekt verändert und Ausfälle von Messungen. Bitte im Monitoringbericht ergänzen. Antwort Gesuchsteller ( ) Es besteht keine Anschlusspflicht, die Gesetzgebung hat sich nicht verändert, nach unserem Wissensstand haben sich keine der betroffenen Kunden von der Abgabepflicht befreien lassen und es gab keine Ausfälle von Messungen. Der Monitoringbericht wurde entsprechend ergänzt. Frage ( ) 1) Der Punkt Zu klärende Punkte aus der Validierung/Registrierung wurde eingefu gt. Es fehlt aber eine Aussage, welche FARs bei der letzten Verifizierung (BAFU, SQS) gestellt und wie die FARs gelöst wurden. 2) Der Punkt Stand der Kalibrierung wurde eingefu gt. Die Aussage Diverse ist wenig aussagekräftig. Bitte eine Aussage für die Monitoringperiode machen (z.b. alle Messmittel sind kalibriert, es wurden keine Messmittel ausgetauscht, gemäss METAS Brief vom gelten alle Wärmezähler bis 10 Jahre ab Zulassung als geeicht. 3) Das Anschlussjahr ist aus der Liste der Verbraucher nicht ersichtlich. Wo ist der Kalibrierstatus

12 Seite 12/20 (Seriennummer, kalibriert bis) der einzelnen Messmittel ersichtlich? Da alle Messmittel bis 2017 als geeicht gelten [4] könnte eine solche Liste (wenn nicht bereits vorliegend) bis 2017 erstellt werden (als FAR formuliert). Antwort Gesuchsteller ( ) 1) Unter Punkt 3 a) eingefügt. 2) Erledigt. Der Bericht wurde mit der Angabe ergänzt, dass bei der Liegenschaft Winkelstrasse 10/12 der Zähler am ersetzt wurde. 3) Die Angaben zum Anschlussjahr der Gebäude im betroffenen Gebiet wurden ergänzt. Eine komplette Liste wird im Hinblick auf den erforderlichen Austausch der Messmittel wie gewünscht auf die kommende Monitoringperiode hin erstellt. Fazit Verifizierer Verifiziert in [2.2]. OK Für Messmittelliste wird FAR1 formuliert. CAR 2 Erledigt Ref. Nr a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) Frage ( ) Die Werte für P1, P2, P3a und P4 sind nicht belegt. Bitte die manuellen Aufzeichnungen, wie im Monitoringbericht erwähnt, an den Auditor. Alternativ kann auch die elektronische Erfassung (z.b. aussagekräftiges PrintScreen) als Beleg dienen. Antwort Gesuchsteller ( ) Die Ecel-Dateien in denen die Werte erfasst wurden, werden nachgereicht. Auf Wunsch sind auch Stichtproben (PrintScreen s) aus dem SAP-System von einzelnen Ableseergebnissen möglich. (Es sind insgesamt ca. 100 Messwerte) Fazit Verifizierer Werte mit [ND4] und [ND5] stichprobenartig verifiziert. OK CAR 3 Erledigt Ref. Nr a Zur Überprüfung auf entscheidende Änderungen müssen für den Zeitraum 2016 bis 2020 im Bericht zur Monitoringperiode 2015 die erwarteten jährlichen Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Erlöse geschätzt und vermerkt werden. Folgende Werte müssen jeweils verglichen werden: Änderungen bei Kosten und Erlösen (jeweils in CHF): Investitionskosten, sowie jährliche Betriebskosten und jährliche Erlöse gemäss Budgetierung in der Projektplanung (beispielsweise Werte aus NPV-Rechner soweit vorhanden) Tatsächliche jährliche Kosten und jährlichen Erlöse Abweichung der tatsächlichen jährlichen Kosten und jährlichen Erlöse von den erwarteten Kosten und Erlösen (in %) 5.2.1a Änderungen bei den jährlichen Emissionsverminderungen (jeweils in t CO2 bzw. %): Erwartete Emissionsverminderungen gemäss Projektplanung Tatsächlich erzielte Emissionsverminderungen gemäss Monitoringbericht Abweichung zwischen erwarteten und tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (in %) Frage ( ) Die Angaben in den Arbeitsblättern [2] Betriebskosten 2015, Erlöse 2015, Investitionen und Betriebskosten Detail 2015 eignen sich als Beleg und entsprechen nicht den gestellten Anforderungen [5]. 1) Eine vergleichende Zusammenfassung der Investitionen / Betriebskosten / Erlöse (Verbraucher / KliK) sowie der Emissionsverminderungen soll im Monitoringbericht enthalten sein. Für die vier Themen sollen jeweils die geplanten den tatsächlichen Werten gegenüber gestellt und die Differenzen in % ausgedrückt werden. Ein Vorschlag liegt bei. 2) Im Arbeitsblatt Erlöse 2015 fehlen die SKR/KliK Beiträge. Antwort Gesuchsteller ( ) Die Zahlen wurden in der vorgeschlagenen Tabelle eingetragen. Die Betriebskosten beinhalten die Energiekosten

13 Seite 13/20 sowie die Aufwändungen für den Betrieb und Unterhalt. Die Finanzierungskosten (Amortisation und Verzinsung) sind darin nicht enthalten. Sowohl die Aufwändungen für R&U sowie die Erlöszahlen wurden prozentual zum Wärmeabsatz der zu betrachtenden Liegenschaften eingesetzt. Der KliK-Betrage 2014 wurde mit zum Erlös dazugezählt. Frage ( ) Im Arbeitsblatt Investitionen sind die geforderten erwarteten Kosten, Erlöse und Investitionen bis 2020 nicht ausgefüllt. Antwort Gesuchsteller ( ) erledigt Fazit Verifizierer In [2.2] enthalten. OK CAR 4 Erledigt Ref. Nr Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. Frage ( ) Je nach Kunde wird in der Liste der Wärmebezüger ein anderer Absenkpfad verwendet. Die Kriterien sind der Haustyp und Schlüsselkunde. Die Tabelle sollte transparenter dargestellt werden. 1) Bitte eine Spalte mit dem Haustyp (EFH, MFH, NWB) einfügen. 2) Bei 4 Kunden wird nicht mit dem beschriebenen Absenkpfad gerechnet sondern mit 0.7. Wieso? 3) Wenn bei den Nicht-Schlüsselkunden mit einem einheitlichen Absenkpfad gerechnet wird, so ist der Faktor 0.4 anstatt 0.3 einzusetzen. 4) Bei den Nicht-Schlüsselkunden kann je nach Haustyp ein anderer Absenkpfad eingesetzt werden; für EFH 0.4 und MFH/NWB 0.3. Dazu ist aber eine Zuordnung nötig (siehe 1)). 5) Der Absenkpfad wird in der Liste der Wärmebezüger gerechnet. Daher kann in der Formel im Monitoringbericht Feld D96 die erneute Berechnung des Absenkpfads gestrichen werden. 6) Die beschriebene Formel im Monitoringbericht (Zeile 78) muss eakt mit der eingegeben Formel (Feld D96) überein stimmen. Antwort Gesuchsteller ( ) 1) Erledigt (Spalte C) 2) Dies war ein Fehler / wurde korrigiert. 3) Es wird nicht mit einem einheitlichen Absenkpfad gerechnet. 4) Erledigt 5) Korrigiert / erledigt 6) Korrigiert / erledigt Fazit Verifizierer Verifiziert. OK 5.3 Forward Action Requests FAR 1 Erledigt Ref. Nr Eingesetzte Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein. Frage Wo ist der Kalibrierstatus (Seriennummer, kalibriert bis) der einzelnen Messmittel ersichtlich? Antwort Gesuchsteller Eine komplette Liste wird im Hinblick auf den erforderlichen Austausch der Messmittel wie gewünscht auf die kommende Monitoringperiode hin erstellt. Fazit Verifizierer

14 Seite 14/20 6 Unterlagen, Dokumente Folgende Dokumente und Informationsquellen standen zur Verfügung: Referenz-Nummer Name (Datei, Dokument, Information) VD1 Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung), , Stand am 1. Januar 2016 VD2 Bundesamt für Umwelt (Hg.) 2013: Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland. Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. Stand Januar Umwelt-Vollzug Nr. 1315: 78 S. VD3 Anhang F: Empfehlungen für Projekte und Programme in den Bereichen Komfort und Prozesswärme, März 2015 (Version 2) VD4 Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung ehemaliger SKR-Projekte (selbst durchgeführte Projekte) für Monitoringperiode 2014, VD5 Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung von SKR-Projekten, Monitoringperiode 2015 (Infoblatt), Projektbeschreibung: KVO_SKR_Projekteingabe 2 Monitoringbericht 2015: 10085_KVO_Monitoringbericht_2015_V1.ls 2.1 Monitoringbericht 2015: 10085_KVO_KliK_Monitoringbericht_2015 V2 2.2 Monitoringbericht 2015: 10085_KVO_KliK_Monitoringbericht_2015 V3 3 Berechnung Emissionsverminderungen: in [2] 4 Letzter Verifizierungsbericht: Wärmeverbund KVA Oftringen EBM 5 Zu klärende Punkte: 10085_Kommunikation mit PE_FAR_Antworten 6 Liste der Wärmeabnehmer: in [2] ND1 KVO Detaillierte Investitionskosten ND2 KVO Prognose 2015_2020 ND3 KVO_KliK_Vertragsanpassung ND4 KVO Anlage ND5 KVO Anlage ND6 KVO_Winkelstrasse 10-12_Messlu ckenberechnung_ L1

15 Seite 15/20 7 Checkliste 1. Formales Trifft zu Bemerkung 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU-Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Alternativ Vorlage SKR 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 4.5 BAFU [VD5] Auf sämtlichen Monitoringberichten muss immer ein Datum (Erstellung, bzw. letzte Änderung) und soweit vorhanden eine aktualisierte Nummer der Version angegeben werden. 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Gesuchsteller: Projektbetreiber: KliK EBM Wärme AG FAR Fazit BAFU FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Als Gesuchsteller ist für selbst durchgeführte Projekte die Kompensationsgemeinschaft KliK anzugeben. Der Projektbetreiber sollte weiterhin genannt werden. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren). 1.5 Registrierungsnummer KliK: Monitoringperiode: Monitoring von bis In der Regel findet im Rahmen der Verifizierung von Projekten zur Emissionsverminderung ein Vor-Ort-Besuch statt. CR1 CAR1 CAR [4] 2. Beschreibung Monitoring Trifft zu Bemerkung 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren). 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. FAR Fazit BAFU 2.4b FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Der Monitoringbericht muss die Namen der Personen die Messungen vornehmen und die Massnahmen zur Plausibilisierung der erhobenen Daten (4-Augenprinzip, etc.) enthalten. Sollten dies zu viele Personen sein, ist es auch möglich die Firma und den Verantwortlichen anzugeben. Dies gilt für Monitoringberichte ab b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begru ndet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen.

16 Seite 16/20 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begru ndet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begru ndet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 4.5 BAFU [VD5] FARs des Verifizierers sowie der Geschäftsstelle Kompensation müssen bei der Erstellung des Berichts für die Monitoringperiode 2015 aufgeführt und abgearbeitet werden. 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. 1 FAR SQS 0 FAR BAFU CAR1 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Bemerkung 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. [4] 3.1.1b Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. [4] 3.2 Finanzhilfen Beantragte und zugesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Beleg für keine finanzielle Unterstützung ist nicht nötig (Tel. BAFU Frau Hermann vom ) a Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren). 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO2-Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. 4.4 BAFU [VD5] Bei Wärmelieferungen von einem als selbst durchgeführtes Projekt betriebenen Wärmeverbund an ein CO2 -abgabebefreites Unternehmen, das nicht am Emissionshandel teilnimmt (befreites Unternehmen), muss bei der Anrechnung erzielter Emissionsverminderungen in der Regel kein Abzug vorgenommen werden. Um von obiger allgemein gültiger Regelung abweichende Situationen rasch zu klären, sollten Schnittstellen zu befreiten Unternehmen dennoch geprüft werden. Dazu sind im verifizierten Monitoringbericht alle befreiten Unternehmen anzugeben, die Wärme aus dem Wärmeverbund beziehen b Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren). 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn CAR1 keine Finanzhilfen CAR1 [2] überprüft auf [L1] Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. 4.5 BAFU [VD5] Das Datum des Umsetzungsbeginns (Beginn der Betriebsaufnahme) entspricht dem bei [4] Betriebsaufnahme durch die Stiftung Klimarappen brieflich bestätigten Datum b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. [4]

17 Seite 17/ Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Bemerkung 4.1.1a Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert 4.1.1b Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) a Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren). 4.2 Monitoring der Projektemissionen Trifft zu Bemerkung 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) CAR b Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). FAR Fazit BAFU FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Die Transportemissionen (Transport von Pellets, Schnitzeln) dürfen vernachlässigt werden Eine Gegenpru fung der Angaben wurde durchgefu hrt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messprais und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) Eingesetzte Messinstrumente, die Messprais und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im FAR1 Monitoringbericht überein. CAR1 FAR Fazit BAFU FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren)> Ausfälle von Messungen müssen zeitlich angegeben werden. Wenn die fehlenden Messungen interpoliert werden, muss angegeben werden, wie dies rechnerisch geschieht. > Sind Eichungen von Messgeräten abgelaufen, können keine Reduktionen mehr bescheinigt werden, es sei denn, es kann plausibilisiert werden, dass der Messwert weiterhin vertrauenswürdig ist. Dies ist vom Verifizierer zu prüfen Die Angaben aus den belegenden Dokumenten zu den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. METAS bis 2017 geeicht [4] CAR2 BAFU Anpassungen

18 Seite 18/ Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben ( Belege) b Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. 4.3 BAFU [VD5] Eine Liste der Wärmeabnehmer mit der gelieferten Wärmemenge in kwh, sowie die Angabe, ob es sich zum Zeitpunkt des Anschlusses um Neubauten gehandelt hat und welches Heizsystem ersetzt wurde, ist dem Monitoringbericht beizulegen. Wärmelieferungen an Neubauten (neue Gebäude zum Zeitpunkt des Anschlusses) erzielen keine anrechenbaren Emissionsverminderungen, soweit im Referenzszenario nicht nachweislich zwingend eine fossile Versorgungslösung gewählt werden muss (vgl. dazu Anhang F, Seite 2). Emissionen durch die Wärmeversorgung von Neubauten (z.b. Anteil fossiler Spitzenlastabdeckung der Neubauten) sind als Teil der Projektemissionen zu berücksichtigen. FAR Fazit BAFU Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden gemäss Anhang F zur Vollzugsmitteilung. Für Schlüsselkunden darf nur bis zum Ende der Lebensdauer des Ölkessels (20 Jahre) eine zu 100% fossile Referenzentwicklung angenommen werden. Nach Ende der Lebensdauer ist die Referenzentwicklung nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Abweichungen sind zu begründen. Ist das Alter des Ölkessels nicht bekannt, ist die Referenzentwicklung ab sofort nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Die Restlebensdauer der Kessel ist in der Liste der Wärmebezüger anzugeben und vom Verifizierer zu überprüfen, sofern die Überprüfung in der Monitoringperiode 2014 noch nicht erfolgte (Stichprobenprüfung möglich) BAFU [VD4] Der Monitoringbericht soll darlegen, weshalb die entsprechenden Nutzungsgrade verwendet werden können. Nicht kondensierende Kessel Kondensierende Kessel Gas 85% 90% Öl 80% 85% Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. FAR Fazit BAFU Ab der kommenden Monitoringperiode bis müssen für fossile Energieträger zwingend die Emissionsfaktoren, Heizwerte und Dichten aus der Vollzugsmitteilung verwendet werden (vgl. Tabelle 12 Anhang A3) a Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. 4.3 BAFU [VD5] Der vereinfachten Absenkpfad (n/15) ist ab dem Jahr des Umsetzungsbeginns zu berechnen, d.h. für den Monitoringbericht 2015 ist n = 2015 Inbetriebnahmejahr + 1 (zur Festlegung des Umsetzungsbeginns vgl. Abschnitt 4.5). Bei den nach Artikel 140 der CO2-Verordnung weitergeführten SKR-Projekten ist für CAR2 CAR4 85% ist konservativ BAFU Anpassungen CAR4

19 Seite 19/20 Nahwärmeverbünde (maimal 5 Wärmebezüger) als Begründung für eine fossile Referenzentwicklung die Unwirtschaftlichkeit der nicht fossilen Alternative als Argument hinreichend. Es kommt kein vereinfachter Absenkpfad zur Anwendung Bei der Überprüfung der Referenzentwicklung wird der Stand der Technik mit einbezogen. (VD8, 3.5) Für die Referenzentwicklung bei Wärmeverbünden gilt Anhang F: Empfehlungen für Projekte und Programme in den Bereichen Komfort und Prozesswärme. (VD3) 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. FAR Fazit BAFU Ab der kommenden Monitoringperiode bis muss die Wirkung gemäss Art. 10 Abs. 4 CO2-Verordnung aufgeteilt werden. Wird ein Projekt gleichzeitig durch das Gemeinwesen (Kanton, Gemeinde, ) gefördert, kann der Gesuchsteller erzielte Emissionsverminderungen nur geltend machen, wenn er nachweist, dass das Gemeinwesen diese Emissionsverminderungen nicht bereits anderweitig geltend macht. Zur Bestätigung muss der Gesuchsteller (KliK) zwingend eine unterschriebene Bestätigung Formular des Gemeinwesens einreichen (s. Anhang E der Vollzugsmitteilung ). keine Finanzhilfen 5. Wesentliche Änderungen Trifft zu Bemerkung 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. 4.2 BAFU [VD5] Zur Überprüfung auf entscheidende Änderungen müssen für den Zeitraum 2016 bis 2020 im Bericht zur Monitoringperiode 2015 die erwarteten jährlichen Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Erlöse geschätzt und vermerkt werden. Folgende Werte müssen jeweils verglichen werden: Änderungen bei Kosten und Erlösen (jeweils in CHF): Investitionskosten, sowie jährliche Betriebskosten und jährliche Erlöse gemäss Budgetierung in der Projektplanung (beispielsweise Werte aus NPV-Rechner soweit vorhanden) Tatsächliche jährliche Kosten und jährlichen Erlöse Abweichung der tatsächlichen jährlichen Kosten und jährlichen Erlöse von den erwarteten Kosten und Erlösen (in %) CAR3 FAR Fazit BAFU 5.1.1a Bei wesentlichen Änderungen in 2014 sind in der Beurteilung der wirtschaftlichen Additionalität auch die Erlöse zu berücksichtigen. Dies bedingt die Verwendung des neuen NPV-Rechners b Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) c Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Abweichungen der Kosten und Erlösen von mehr als 20 Prozent gegenüber den in der Projektbeschreibung aufgeführten Kosten und Erlösen sind in der Regel wesentliche Änderungen und müssen im Monitoringbericht begründet und durch den Verifizierer plausibilisiert werden.(vd8, 3.2) 5.1.1d Falls 5.1.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Emissionsverminderungen 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. 4.2 BAFU [VD5] Div. Gründe plausibel CAR3

20 Seite 20/20 Zur Überprüfung auf entscheidende Änderungen müssen für den Zeitraum 2016 bis 2020 im Bericht zur Monitoringperiode 2015 die erwarteten jährlichen Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Erlöse geschätzt und vermerkt werden. Folgende Werte müssen jeweils verglichen werden: Änderungen bei den jährlichen Emissionsverminderungen (jeweils in t CO2 bzw. %): Erwartete Emissionsverminderungen gemäss Projektplanung Tatsächlich erzielte Emissionsverminderungen gemäss Monitoringbericht Abweichung zwischen erwarteten und tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (in %) 5.2.1b Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begru ndung erläutern/kommentieren) c Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. Abweichungen von mehr als 20 Prozent gegenüber den in der Projektbeschreibung aufgeführten erwarteten Emissionsverminderungen sind in der Regel wesentliche Änderungen und müssen im Monitoringbericht begründet und durch den Verifizierer plausibilisiert werden.(vd8, 3.2) Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projekt-beschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung not-wendig ist. CR2 6. Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit (VD8, 3.1) Trifft zu Bemerkung 6.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 6.1.1a 6.1.1b 6.1.1c Bei investiven Projekten (Beispielsweise der Bau eines Holzschnitzelheizwerks) mit statischer Referenzentwicklung: Ist die frühere Einschätzung der Zusätzlichkeit in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie bei Projekten, die nach Artikel 7 der CO2-Verordnung eingereicht werden. Bei Projekten, die stark von der Entwicklung von Treib- und Brennstoffpreisen abhängig sind (beispielsweise das Inverkehrbringen von Biotreibstoffen), mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise für fossile Treibstoffe: Ist diese dynamische Referenzentwicklung der Emissionsverminderungen aus dem Jahr 2013 unter Verwendung der Energiepreise des Jahres 2013 berechnet. 4.1 BAFU [VD5] Selbst durchgeführte Projekte haben im Gegensatz zu Projekten und Programmen zur Emissionsverminderung keine Kreditierungsperiode im Sinne von Art. 5 ff. CO2 - Verordnung. Die Zusätzlichkeit von diesen Projekten oder Programmen wird deshalb von Jahr zu Jahr neu beurteilt, wobei grundsätzlich alle Aspekte zu prüfen sind (d.h. Investitionen, Ausgaben und Einnahmen sind mindestens zu berücksichtigen). Haben sich die Projekte im Laufe der Monitoringperiode 2014 nicht entscheidend verändert, mithin so, dass nicht davon ausgegangen werden muss, dass eine Prüfung nach Artikel 5 und 5a CO2 - Verordnung zu einem anderen Ergebnis kommt, reicht es, wenn die Prüfung summarisch erfolgt. CAR3 CAR3

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