KLIK-VERIFIZIERUNGSBERICHT

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1 Sandrainstrasse Bern Switzerland T F KLIK-VERIFIZIERUNGSBERICHT Datum 21. März 2017 Kontaktperson Felix Martin felix.martin@cc-carboncredits.ch Direktwahl Unternehmen/Organisation Name AEW Enerige AG GBZ - Adresse Obere Vorstadt 40 Postfach CH-5001 Aarau Kontaktperson Herr Toni Wietlisbach Mail toni.wietlisbach@aew.ch Tel Fax - Dienstleistung Audit/Assessment Tätigkeitsgebiet Verifizierung - Projektnummer Projekttyp P Audit/Assessment Beginn/Ende Nächste Überprüfung Zertifizierter Bereich Leitender Fachexperte WV Kaiserstuhl, KliK-Nr Herr Felix Martin Normative Grundlage 2ter Fachexperte CO2-Verordnung, Stand Freigabe Datum Unterschrift Leitender Fachexperte Gesamtverantwortlicher, Qualitätsverantwortlicher

2 Seite 2/23 WV Kaiserstuhl Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: V1.1 Datum: Verifizierungsstelle CC-Carbon Credits GmbH Sandrainstrasse Bern Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Verifizierungsstelle Verwendete Unterlagen Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts FAR/s aus letzter Verifizierung Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit (6. Abschnitt der Checkliste) Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht CRs, CARs, FARs Clarifications Requests Corrective Action Requests Forward Action Requests Liste der verwendeten Unterlagen Checkliste zur Verifizierung... 16

3 Seite 3/23 Zusammenfassung Für im Zeitraum bis erzielte Emissionsverminderungen in der Höhe von 584 tco2eq aus dem vorliegenden Projekt können aus unserer Sicht als Verifizierungsstelle Bescheinigungen gemäss schweizerischer CO2-Verordnung ausgestellt werden. Der Monitoringbericht ist vollständig und konsistent. Der Monitoringbericht wurde auf Basis der ehemaligen SKR/KliK Vorlage erstellt. - Der Monitoringbericht und -plan wurde vervollständigt, so dass die Aussagen und Berechnungen transparent und nachvollziehbar sind. - Das Projekt hat seit der letzten Verifizierung keine wesentliche Veränderung erfahren. - Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. - Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und vollständig; beschrieben im Monitoringbericht [2.2]. Alle verwendeten Annahmen sind korrekt und belegt. Das Resultat der Berechnung ist korrekt und nachvollziehbar. - Die Berechnung der Emissionen der Referenzentwicklung ist korrekt und vollständig; beschrieben im Monitoringbericht [2.2]. Alle verwendeten Annahmen sind korrekt und belegt. Das Resultat der Berechnung ist korrekt und nachvollziehbar. Neu werden Schlüsselkunden berücksichtigt und ein begründeter Absenkpfad von 90% fossil, 10% CO2-neutral angewendet. - Die tatsächlichen Investitionen, Betriebskosten und Erlöse entsprechen mit einer Abweichung von +9%, +0% und +8% der Prognose im letzten verifizierten Monitoringbericht. - Die tatsächlichen Emissionsminderungen entsprechen mit einer Abweichung von +14% der Prognose im letzten verifizierten Monitoringbericht. - Das Projekt weist keine wesentlichen Änderungen auf. Die Zusätzlichkeit ist nicht in Frage gestellt. - Die Verantwortlichkeiten sind im Monitoringbericht angemessen beschrieben und werden wahrgenommen. Eine Ortsbegehung fand am statt. Im Laufe der Verifizierung wurden 3 Clarification Requests (CRs) und 4 Corrective Action Requests (CARs) gestellt, die alle einer Lösung zugeführt werden konnten und in Kapitel 5 vollständig wiedergegeben sind. CR/CAR Inhalt als Stichwort CR 1 Aktualisierung der Monitoringmethode CR 2 Belege der Öleinkäufe CR 3 Erläuterung zur Berechnung des Ölverbrauchs CAR 1 Aussagen zu verschiedenen Punkten die jährlich gemacht werden müssen, verschiedene Vorgaben aktualisiert CAR 2 Angabe des Stromverbrauchs und des Nachweises, dass dieser CO2-neutral ist. CAR 3 Die Aufteilung der Anschlüsse in Schlüsselkunden und restliche Kunden wurde bereinigt. CAR 4 Die Prognose der Emissionsminderungen wurde mit einer Prognose auf Basis der letzten gültigen Monitoringmethode ergänzt. Es wurde ein FAR formuliert, welches die Überprüfung des Ölzählers regelt. Die Verifizierungstätigkeit umfasste die wesentlichen Aspekte: Rahmenbedingungen/allfällige Änderungen; Monitoring; Berechnung der Emissionsverminderung. Allfällige, während des Verlaufs der Verifizierung notwendig gewordene Klärungen sowie eventuelle Vorbehalte, die es bei der nächsten Verifizierung zu klären gälte, finden sich im Kapitel 5.

4 Seite 4/23 1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Fachexperte) Qualitätssicherung durch Gesamtverantwortlicher Felix Martin felix.martin@cc-carboncredits.ch Dr. Silvio Leonardi silvio.leonardi@cc-carboncredits.ch Dr. Silvio Leonardi silvio.leonardi@cc-carboncredits.ch Verifizierter Monitoringzeitraum Monitoring vom bis Zertifizierungszyklus 7. Verifizierung Weitere Autoren und deren Rolle in - der Verifizierung 1.2 Verwendete Unterlagen Version und Datum der Projektbeschreibung Version vom [1] Version und Datum des Monitoringberichts Version 15 ( ) [2.2] Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Kapitel 6 des Berichts aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Die Verifizierung stellt sicher, dass das Projekt gemäss den Angaben in der Projektbeschreibung implementiert und betrieben wird. Insbesondere müssen die verwendete Technologie, Anlagen, Ausrüstungen und Geräte für das Monitoring mit den im Monitoringkonzept festgelegten Anforderungen übereinstimmen; die tatsächlich umgesetzten Monitoringsysteme und -prozeduren mit den im Monitoringkonzept beschriebenen Systemen und Prozeduren übereinstimmen und die relevanten Monitoringdaten sachgerecht aufgezeichnet, gespeichert und dokumentiert werden; der Monitoringbericht und andere die Verifizierung unterstützende Dokumente vollständig und konsistent sind und den Vorgaben der CO2-Verordnung entsprechen; die durch das Projekt erzielten Emissionsverminderungen nachweis- und quantifizierbar sind. Beschreibung der gewählten Methoden Diese Validierung beruht auf den schweizerischen Anforderungen: Nr. Titel Version [VD1] Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung), Januar , Stand am 1. Januar 2016 [VD2] Bundesamt für Umwelt (Hg.) 2013: Projekte und Programme zur Januar 2015 Emissionsverminderung im Inland. Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO 2 -Verordnung. Stand Januar Umwelt-Vollzug Nr. 1315: 78 S. [VD3] Anhang F: Empfehlungen für Projekte und Programme in den Bereichen Komfort und Prozesswärme, März 2015 (Version 2) März 2015 (Version 2) [VD4] Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung ehemaliger SKR Projekte (selbst durchgeführte Projekte) für Monitoringperiode 2014 [VD5] Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung von SKR- Projekten, Monitoringperiode 2015 (Infoblatt) Beschreibung des Vorgehens /durchgeführte Schritte CC-Carbon Credits GmbH befolgte während der Verifizierung die BAFU Anforderungen an eine Verifizierung. CC-Carbon Credits GmbH wendet Standard Auditing-Techniken an, um die Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität,

5 Seite 5/23 Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Konservativität der von den Projektteilnehmern erhaltenen Informationen zu beurteilen, beinhaltend wenn angebracht, aber nicht limitiert auf a) die Prüfung der Unterlagen, einschliesslich Überprüfung von Daten und Informationen, um die Richtigkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit von Informationen zu überprüfen; b) Cross Checks zwischen Informationen in der Dokumentation und Informationen aus anderen zur Verfügung gestellten Quellen, sofern vorhanden, um gegebenenfalls den Hintergrund von unabhängigen Untersuchungen zu überprüfen; b) Follow-up-Massnahmen (Telefonate, Interviews), um sicherzustellen, dass keine relevanten Informationen aus der Validierung weggelassen wurden; c) eine Review wird auf der bewährten Methodik, der Angemessenheit von Formeln und die Richtigkeit der Berechnungen angewendet; d) die Beurteilung des Projekts hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen von Artikel 5 der CO2-Verordnung. Requests / zu korrigierende Aspekte CC-Carbon Credits GmbH identifiziert Korrekturmassnahmen und fordert den Gesuchsteller auf, diese umzusetzen (Corrective Action Request, CAR) bei: a) Missverständnissen, die Einfluss auf reale, messbare zusätzliche Emissionsminderungen haben oder dessen Wirkung beeinflussen, b) nicht erfüllten Anforderungen, oder c) wenn die Gefahr besteht, dass Emissionsreduktionen nicht überwacht oder berechnet werden. CC-Carbon Credits GmbH identifiziert unklare oder offene Aspekte und fordert den Gesuchsteller dazu auf, diese zu klären (Clarification Request, CR). Dies geschieht insbesondere für den Fall, dass die vom Gesuchsteller zur Verfügung gestellte Information ungenügend oder nicht klar genug ist, um festzustellen, ob die Vorgaben der CO2- Verordnung vollständig erfüllt sind. CC-Carbon Credits GmbH identifiziert unklare oder offene Aspekte und fordert den Gesuchsteller dazu auf, diese in der Verifizierung zu klären (Forward Action Request, FAR), falls die Überprüfung bestimmter Aspekte von Monitoring und Berichterstattung in der nächsten Verifizierung notwendig wird. CC-Carbon Credits GmbH schliesst CARs und CRs nur dann, wenn die Projektteilnehmer die Dokumentation korrigieren oder angemessene zusätzliche Erklärungen oder Hinweise abgeben, die die CC-Carbon Credits GmbH Aspekte klären. Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung 1 In Anlehnung an ISO :2006 beachtet die Verifizierung die folgenden Grundsätze Relevanz; Vollständigkeit; Konsistenz; Genauigkeit; Transparenz; Konservativität. 2 Prüfung der formalen Korrektheit der verwendeten und einzureichenden Unterlagen inkl. vorliegenden Berichts 3 Technische Review durch qualifizierten Sachverständigen 4 Sicherstellung der ordentlichen Archivierung aller Unterlagen 1.4 Unabhängigkeitserklärung Der vom BAFU zugelassene interne oder externe Fachexperte der Stelle übernimmt für das vom BAFU als Validierungs- / Verifizierungsstelle zugelassene Unternehmen (CC-Carbon Credits GmbH) die Verifizierung dieses Projekts oder Programms (Holzschnitzelheizung für Prozessenergie und Raumheizung). Der Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche der Stelle und der Gesamtverantwortliche der Stelle bestätigen mit Ihrer Unterschrift jeweils, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen Verifizierung von der betroffenen Organisation (WK-Paletten AG) und deren Beratern unabhängig sind.

6 Seite 6/23 Der zugelassene Fachexperte und die zugelassene Stelle bestätigen, dass sie keine Projekte oder Programme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbstdurchgeführte Projekte und Programme), in denjenigen Projekttypen eingeben, entwickeln oder Projektentwickler entsprechend beraten, für die sie als Fachexperte bzw. Stelle zugelassen sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Die Informationen und Schlussfolgerungen in diesem Bericht wurden auf Grundlage von als verlässlich eingeschätzten Quellen erhoben. CC-Carbon Credits lehnt jede rechtliche Haftung für jede Art von direkten, indirekten, zufälligen oder Folge-Schäden oder welche Schäden auch immer, ausdrücklich ab. 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel WV Kaiserstuhl Gesuchsteller Kompensationsgemeinschaft KliK Projektbetreiber AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40, CH-5001 Aarau Kontakt Herr Toni Wietlisbach, , toni.wietlisbach@eaw.ch Registrierungsnummer KliK Start Ende Vertragsdauer KliK [4] 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Die Stadt Kaiserstuhl wollte öffentliche und private Liegenschaften, die bisher mit fossilen Heizstoffen beheizt wurden, durch erneuerbare Energie ersetzen. Geplant und realisiert wurde eine Wärmepumpenanlage mit einer Zentrale in der Liegenschaft Rheingasse 3, bei der die Energie aus dem Grundwasser neben dem Rhein gewonnen wird. Die Realisierung des Wärmeverbundes wurde an einen Kontraktor, die AEW Energie AG, vergeben. In der neuen Zentrale, die mit der Wärmepumpe am in Betrieb ging, wurde eine Gesamtleistung von MW installiert, wobei die beiden Wärmepumpen mit je 428 kw und ein Ölkessel mit 695 kw zur Abdeckung der Spitzenlast benutzt werden. Dieses Konzept erlaubt eine 90 Prozent-Abdeckung mit Wärme aus erneuerbarer Energie. Projekttyp 3.3 Nutzung von Umweltwärme Angewandte Technologie Grundwasser-Wärmepumpe 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Gesuchsunterlagen zusammen mit vorliegendem Verifizierungsbericht sind vollständig und entsprechen den Vorgaben des BAFU. Insbesondere sind die inhaltlichen Anforderungen an den Monitoringbericht erfüllt (vgl. Mitteilung des BAFU, Projekte zur Emissionsverminderung im Inland, Kap. 6.4). Der Monitoringbericht wurde auf Basis der ehemaligen SKR/KliK Vorlage erstellt. Um den Monitoringbericht transparenter und die Aussagen nachvollziehbarer zu machen wurde der Monitoringbericht und -plan aktualisiert (CAR 1, Aussagen zu verschiedenen Punkten die jährlich gemacht werden müssen, verschiedene Vorgaben aktualisiert). Der erwähnte Gesuchsteller (2.1) ist nach wie vor identisch mit dem ursprünglichen Gesuchsteller. Der erwähnte Projektbetreiber (2.1) ist nach wie vor identisch mit dem Projektbetreiber der letzten Monitoringperiode. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CAR 1

7 Seite 7/23 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 FAR/s aus letzter Verifizierung Aus der Verifizierung Monitoringperiode 2015 resultieren zwei FAR [4] [5]. FAR-Nr. FAR-Text Herkunft CC Carbon Credits Beurteilung FAR 1 Im letzten Monitoringbericht war der Wärmebezug der Verbraucher nicht von den Rohdaten über alle Berechnungsstufen nachvollziehbar bzw. verifizierbar; die Werte waren aber plausibel. Im Rahmen der nächsten Verifizierung müssen die Werte (Datum und Zählerstand) so im Monitoringbericht aufgeführt sein, dass sie auf den Tag genau verifizierbar sind. [4] [5] Im Monitoringbericht, Blatt Energiedaten, sind die Zählerstände mit Datum aufgeführt. FAR erledigt. FAR 2 Der Ölverbrauch wird bis anhin über Lagerbestände und Einkauf berechnet. Im 2016 soll der Ölverbrauch an das Leitsystem angeschlossen werden. In den zukünftigen Monitoringberichten soll der Ölverbrauch mit Angaben aus dem Leitsystem berechnet werden. [4] [5] Für 2016 waren die Zählerwerte des Ölzählers unplausibel, weshalb nochmals über Lagerbestände und Einkauf der Ölverbrauch bestimmt wurde. Es wurde FAR 1 formuliert, in dem der Projektbetreiber aufgefordert wird, den Ölzähler zu überprüfen. FAR erledigt. Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen konnten einer Lösung zugeführt werden. 3.2 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. Die Messmethode zur Bestimmung der Emissionsminderungen im Monitoringbericht ist angemessen und hinreichend genau. Die Monitoringmethode entspricht der Projektbeschreibung/dem Monitoringplan. Die Monitoringmethode ist inklusive aller zu überwachenden Parameter und Messungen korrekt umgesetzt. Mit CR 1 wurde der Projektbetreiber gefragt, ob sich die Monitoringmethode seit der letzten Verifizierung verändert hat. Dies war in Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Schlüsselkunden der Fall. Im 2017 wird zusätzlich die Messung des Ölverbrauchs in der Monitoringmethode angepasst. Die Monitoringmethode wird deshalb je für das Jahr 2016 und für die Jahre erstellt. Die Verantwortlichkeiten sind im Monitoringbericht angemessen beschrieben und werden wahrgenommen. Die Datenerfassung ist vollständig und belegt [ND1]. Die erfassten Daten werden gesichert archiviert. Die Qualitätssicherung ist im Monitoringbericht [2.1] angemessen beschrieben und ist umgesetzt. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CR Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Beschreibung umgesetztes Projekt Das Projekt hat seit der letzten Verifizierung keine wesentliche Veränderung erfahren. Im 2016 wurden keine neuen Bezüger angeschlossen. Umsetzung und Betrieb des Projekts stimmen grundsätzlich mit den Angaben in der Projektbeschreibung überein. Finanzhilfen Es wurden keine Finanzhilfen in Anspruch genommen, die mit Anspruch auf CO2-Minderungen verbunden sind. Das Projekt wurde vom Stabilisierungsprogramm des Bundes unterstützt. Dies wurde in der CAR 1 für das Jahr 2016 nochmals im Monitoringbericht [2.2] bestätigt. Eine Wirkungsaufteilung ist nicht erforderlich.

8 Seite 8/23 Abgrenzung von anderen Instrumenten Der Monitoringbericht und -plan wurde im Zusammenhang mit der Abgrenzung von anderen Instrumenten aktualisiert (CAR 1, Aussagen zu verschiedenen Punkten die jährlich gemacht werden müssen, verschiedene Vorgaben aktualisiert). Die Abgrenzung von anderen Instrumenten hat sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Der Projektbetreiber ist kein CO2-abgabebefreites Unternehmen, überprüft auf der BAFU Website. Der Projektbetreiber nimmt nicht am Emissionshandelssystem (EHS) teil. Keine der ans Netz angeschlossenen Bezüger sind abgabebefreit oder Teilnehmer des EHS. Umsetzung und Wirkungsbeginn Der Umsetzungsbeginn ist auf den festgelegt [4]. Die neue Holzschnitzelfeuerung wurde am in Betrieb genommen (Wirkungsbeginn) [4]. Ortbegehung Eine Ortsbegehung fand am statt. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CAR Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Systemgrenzen und Einflussfaktoren Die Systemgrenzen sind unverändert. Sie entsprechen der Projektbeschreibung [1] Monitoring der Projektemissionen Die Berechnung der Referenzentwicklung ist vollständig; beschrieben im Monitoringbericht und -plan [2.1]. Die Erfassung der Ölverbräuche P3 ist vollständig und mittels CR 2 belegt [ND2]. Die ursprünglich vorgesehene Methode der Messung des Ölverbrauchs über einen Ölzähler war nicht möglich, da der Ölzähler unplausible Werte lieferte. Die Menge an verbrauchtem Heizöl wurde deshalb über den Pegelstand des Heizöltanks bestimmt. Die Berechnung wurde mit CR 3 geklärt. Es wurde FAR 1 mit der Aufforderung einer Revision des Ölzähler formuliert. Gemäss den vergangenen Registrierungen der Monitoringberichte ist für selbst durchgeführte Projekte die Anwendung von CO2-neutralem Strom mittels naturemade-label oder HKN (Herkunftsnachweise) Wasserkraft vom Bafu akzeptiert. Mit CAR 2 wurde der Projektbetreiber aufgefordert, die verbrauchte Menge Strom mit Beleg CO2-neutral anzugeben. Dies erfolgte mit [ND1.1] und [ND3]. Bestimmung der Referenzentwicklung Die Berechnung der Referenzentwicklung ist vollständig; beschrieben im Monitoringbericht und -plan [2.2]. Die Erfassung der Wärmeerzeugung P1 und P8 ist vollständig. Mit CAR 3 wurde die Zuteilung der Anschlüsse zu Schlüsselkunden / restliche Kunden bereinigt. Es gab keine Ausfälle von Messungen [2-2]. Neu wurde der Absenkfaktor durch den Projektbetreiber auf 90% fossil und 10% erneuerbar gemäss Newsletter 7 der Geschäftsstelle Kompensation vom angenommen. Mit [ND4] konnte der Projektbetreiber zeigen, dass mindestens 1 Kriterium gemäss Anhang F der Mitteilung erfüllt ist. Die Anwendung des Absenkfaktors 90/10 wurde vom Verifizierer akzeptiert. Die Zähler zur Bestimmung der Wärmemengen ab Kessel sind amtlich geeicht. Die Plausibilisierung der dem Kunden abgegebenen Energie basiert auf der periodischen (quartalsweisen und jahresweisen) Bestimmung der Netzverluste mittels abgegebener Wärme (amtlich geeichte Zähler) ab Kessel und abgegebener Wärme (nicht amtlich geeichte Zähler) an Bezüger. Die Netzverluste werden mit den letzten Jahren verglichen (im %; im %; im %, im %). Diese Berechnungsmethode der für das Monitoring und die Rechnungsstellung verwendeten Wärme ist eine von der Metas anerkannte Methode. Das Kalibrierintervall beträgt 5 Jahre. Plausibilisierung

9 Seite 9/23 Die Daten wurden mit einem Cross-Check mit den Daten der letzten Jahre verglichen. Die Daten werden als plausibel beurteilt. Erzielte Emissionsverminderungen Nachfolgend ein Auszug aus dem Monitoringbericht [2.2]. 1. Zur Bestimmung der CO2-Emissionen im Projekt- sowie im Referenzfall benötigte Daten Variable Definition Datenart Einheit Messhäufigkeit Art der Archivierung Wert P1 TOTAL bezogene Nutzwärme Messung MWh quartalsweise SAP + Hardcopy P2 Wirkungsgrad substit. Ölkessel Archiv % einmalig 85% P3 Heizölverbrauch Ölkessel BerechnunLiter Jährlich Leitsystem P4 CO2-Emissionsfaktor Heizöl Quellen t/mwh 2-monatlich P5 Heizwert Heizöl EL Quellen MWh/Liter einmalig 0.01 P6 angepasste 40%-Regel BAFU (Jahresabhängiger CO2- Emissionsfaktor mit 10%) vgl. BAFU-Newsletter 7 vom und Aktennotiz vom Quellen - P7 Jahresabhängige Anrechenbarkeit (Fördergelder und Neubauregel) Quellen - Reiter M. Bericht P8 Anrechenbare Wärmemenge Schlüsselkunde Messung - SAP 90% der Nut 4. Berechnung der Emissionsreduktion 2013 bis und mit 2020 a) Beschreibung der Berechnungsweise Berechnung der Referenzentwicklung (RE) Berechnung der Projektemissionen (PE) Nutzwärme aller am Wärmeverbund angeschlossenen Wärmebezüger (P1) wird um den jahresabhängigen CO2-Emissionsfaktor (P6) reduziert und anschliessend mit der Der Ölverbrauch vom Spitzenlastkessel (P3) wird ermittelt aus Tankbestand Anfang jahresabhängigen Anrechenbarkeit (P7) multipliziert. Zu diesem Wert wird die anrechenbare Periode - Tankbestand Ende Periode + Summe Öleinkäufe während Periode. Dieser Wärmemenenge Schlüsselkunde addiert (P8); das Resultat ist die total anrechenbare Wert wird dem Emissionswert (P4) und dem Heizwert (P5) von Heizöl EL Wärmemenge. Diese wird dividiert durch den durchschnittlichen Wirkungsgrad der substituierten multipliziert. Heizungen (P2) und multipliziert mit dem Emissionswert von Heizöl (P4). b) Berechnung Formel RE=[P1*(1-P6)*P7+P8]/P2*P4 Formel: PE=P3*P4*P5 [Liter x MWh/Liter x tco2/mwh = tco2] Änderung gegenüber Monitorinplan 2015 Parameter P8, anrechenbare Wärmemenge Schlüsselkunde, ergänzt Parameter P6 Aufgrund der Regelung in BAFU-Newsletter 7 vom auf 10% angepasst Projektantrag* Anrechenbare Wärmemenge Schlüsselkunde P8 137 MWh Jahr Jahresabhängige Anrechenbarkeit (Fördergelder und NeubaP7-100% 100% 100% 100% Angepasste 40%-Regel BAFU (Jahresabhängiger CO2-EmiP TOTAL bezogene Nutzwärme P1 MWh 2'142 1'893 2'072 2'035 Wirkungsgrad substit. Ölkessel P2 % 85% 85% 85% 85% Heizölverbrauch Ölkessel P3 Liter 24'176 11'859 14'140 23'823 CO2-Emissionsfaktor Heizöl P4 t/mwh Heizwert Heizöl EL P5 MWh/Liter Errechnete CO2 Emission Referenz t/a Errechnete CO2-Emission Projekt t/a Anrechenbare Nettoeinsparung CO2 t/a Alle verwendeten Annahmen sind korrekt und belegt. Das Resultat der Berechnung ist korrekt und nachvollziehbar. Das Projekt bezieht keinen Förderbeitrag vom Gemeinwesen. Daher ist eine Wirkungsaufteilung nicht erforderlich [2-2]. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CR 2, CR 3, CAR 2, CAR 3, FAR Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Die tatsächlichen Investitionen entsprechen mit einer Abweichung von +9% den geschätzten Investitionen im letzten verifizierten Monitoringbericht [4].

10 Seite 10/23 Die erwarteten Betriebskosten und Erlöse entsprechen mit einer Abweichung von +0% und +8% auch den geschätzten Betriebskosten und Erlöse im letzten verifizierten Monitoringbericht [4]. Nachfolgend ein Auszug aus dem Monitoringbericht [2.2]. Projektantrag* Leistung Anlage 1'551 kw 1'551 kw 1'551 kw 1'551 kw 1'551 kw Abweichung [%] 0% 0% 0% 0% Investition [CHF] 3'995'408 Ausbau per Ende Jahr [CHF] 3'995'408 4'007'056 4'308'270 4'346'710 Abweichung* [%] 0% 0% 8% 9% -100% -100% -100% -100% Jährliche Betriebskosten** [CHF] 173' ' ' ' ' ' ' ' '160 Abweichung [%] 0% 9% -5% 0% 0% 0% 0% 0% Jährliche Erlöse*** [CHF] 350' ' ' ' ' ' ' '160 Umsatz Wärme 325' ' ' ' ' Abweichung % 8% 7% 6% 8% Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Mit CAR 4 wurde der Vergleich der tatsächlichen Emissionsminderungen insoweit angepasst, dass die Werte auch mit der Prognose auf Basis der letzten gültigen Monitoringmethode gemacht werden. Bezogen auf diese neuen Zahlen entsprechen die in der Monitoringperiode 2016 erzielten Emissionsverminderungen (+14%) den Erwartungen. Nachfolgend ein Auszug aus dem Monitoringbericht [2.2]. Jahr Anrechenbare Nettoeinsparung CO2 t/a Erwartete Nettoeinsparung gemäss Projektvertrag Klik Anhang 2 t/a Abweichung [%] 0.0% 0.8% 1.2% 7.8% Erwartete Nettoeinsparung gemäss Prognoserechner 2015 t/a Abweichung [%] 0.0% 0.0% 0.0% 14.1% Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Das aktuelle Projekt entspricht grundsätzlich der ursprünglichen Eingabe [1]. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: CAR Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit (6. Abschnitt der Checkliste) Die vergleichende Aufstellung der tatsächlichen und für den Zeitraum 2016 bis 2020 der erwarteten Emissionsverminderungen, Kosten und Erlöse wurde mit den in der Monitoringperiode 2016 erzielten Werten aktualisiert [2.2]. Ein Auszug der Aufstellung aus dem Monitoringbericht [2.2] ist in Kapitel 3.5 wiedergegeben. Da sich keine wesentlichen Änderungen im 2016 ergaben, ist die Wirtschaftlichkeit als Kriterium der Zusätzlichkeit nicht in Frage gestellt. Im Zuge der Verifizierung wurden die folgenden Requests bearbeitet; s. Kapitel 5: Keine.

11 Seite 11/23 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Im Rahmen der Verifizierung wurden 3 CRs, 4 CARs und 1 FAR formuliert, die im Kapitel 5 vollständig wiedergegeben sind. Alle CRs und CARs konnten im Laufe der Verifizierung geschlossen werden. Auf der Grundlage der durchgeführten Prozesse und Verfahren liegt kein Nachweis dafür vor, dass die überprüften Aussagen der zur Verfügung gestellten und eingeforderten Dokumente zum Monitoring und zur Berechnung von Emissionsverminderungen nicht im Wesentlichen richtig sind und keine sachliche Wiedergabe der treibhausgas-bezogenen Daten und Informationen darstellen und; nicht nach den Anforderungen der schweizerischen CO2-Verordnung erstellt wurden. CC-Carbon Credits GmbH ist der Meinung, dass das verifizierte Projekt den Anforderungen des BAFU entspricht. CC-Carbon Credits GmbH empfiehlt, die Bescheinigungen gemäss CO2-Verordnung auszustellen. CC-Carbon Credits GmbH bestätigt hiermit, dass das genannte Projekt mithilfe des Monitoringberichts und aller notwendigen zusätzlichen Dokumente, siehe Kapitel 6, gemäss den Anforderungen der schweizerischen Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen verifiziert wurde. WV Kaiserstuhl Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung [t CO2eq] 584 Bei der nächsten Verifizierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen FAR 1 Bern, Felix Martin, Fachexperte Bern, Silvio Leonardi, Gesamtverantwortlicher

12 Seite 12/23 5 CRs, CARs, FARs 5.1 Clarifications Requests CR 1 Erledigt Ref. Nr. 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. Frage ( ) Wurde der Monitoringplan für das Monitoring-Jahr 2016 angepasst? Wenn ja, sollen ein neues Excel-Blatt mit dem aktuellen Monitoringplan erstellt und die Änderungen dokumentiert werden. Antwort Gesuchsteller (Datum) Gegenüber 2015 hat, da die Ölmessung nicht korrekt ausgelesen werden konnte, nur die Ändereung Schlüsselkunde (CAR 3) stattgefunden. Register Monitoringplan 2015 und Monitoringplan 2016 eingefügt (Version 14). Ab 2017 wird der Messwert des Ölzählers direkt gemessen (FAR 3), Register Monitoringplan eingefügt (Version 14) Im Monitoringplan wird zudem ab 2016 die Referenzentwicklung mit 90% fossil / 10 % nicht fossil berechnet (vgl. BAFU-Newsletter 7 vom und Aktennotiz vom ) Fazit Verifizierer ( ) Die Beschreibung der Monitoringmethode ist korrekt. Die Referenzentwicklung mit 90/10 für Kunden mit Absenkpfad wurde belegt und ist korrekt gemäss BAFU-Newsletter 7. CR erledigt. CR 2 Erledigt Ref. Nr a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) Frage ( ) Bitte Öleinkäufe belegen. Antwort Gesuchsteller (Datum) Belege beiliegend Fazit Verifizierer ( ) Die Öleinkäufe wurden belegt. CR erledigt. CR 3 Erledigt Ref. Nr Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Frage ( ) Bitte erläutern Sie die Berechnung des Tank Bestands ( 93.9% x 180l ) - Sind die 93.9% der Füllstand des Tanks? - Warum wird 7000 L dazuaddiert? Antwort Gesuchsteller (Datum) Anhand der Öllieferungen kann die Messung des Tankstandes ermittelt werden (1% entspricht 180l) Siehe dazu Register Messung Tankstand im Monitoringbericht Version 14. Die 7000 Liter entsprechen dem Inhalt des zweiten (Reserve-) Tanks. Dieser wird nicht gemessen, er wird erst benötigt wenn Tank 1 leer ist. Dies war im 2016 nie der Fall. Fazit Verifizierer Die 93.3% entsprechen dem Füllstand Die 7000 L sind erklärt. CR erledigt.

13 Seite 13/ Corrective Action Requests CAR 1 Erledigt Ref. Nr. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Beantragte und zugesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt a Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO2-Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Frage ( ) Nachfolgende Fragen (u.a. aus dem 5. Newsletter [L5]), die jährlich beantwortet werden müssen, fehlen im Monitoringbericht: 1) Liegt eine Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz vor? 2) Wurden Finanzhilfen in Anspruch genommen? 3) Hat sich die Gesetzgebung bezüglich dem Projekt geändert? 4) Ist der Projektbetreiber bzw. die ans Netz angeschlossenen Bezüger ein CO2 -abgabebefreites Unternehmen? (vgl. [L4]) 5) Nimmt der Projektbetreiber bzw. die ans Netz angeschlossenen Bezüger am Emissionshandelssystem (EHS) teil? (vgl. [L3] 6) Gab es Ausfälle von Messungen 7) Angabe zum Stand der Kalibrierungen: Bitte angeben, welche Zähler genau geeicht sind und bis wann die Eichung gültig ist. Bitte diese Fragen im Monitoringbericht integrieren und beantworten. Antwort Gesuchsteller (Datum) Monitoringbericht Version 14 Register Generelle Fragen Monitoring 16 ergänzt Fazit Verifizierer ( ) Die Fragen wurden beantwortet. CAR erledigt. CAR 2 Erledigt Ref. Nr Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). Frage ( ) Gemäss den vergangenen Registrierungen der Monitoringberichte ist für selbst durchgeführte Projekte die Anwendung von CO2-neutralem Strom mittels naturemade-label vom Bafu akzeptiert. Für den vorliegenden Monitoringbericht fehlt jedoch der Nachweis des naturemade-labels. - Bitte geben Sie den Stromverbrauch der Wärmepumpten im 2016 an. - Bitte belegen Sie, dass Sie Strom mit dem Label naturemade für das Projekt bezogen haben. Antwort Gesuchsteller (Datum) Stromverbrauch lag bei MWh, Zeile 15 im Register Energiedaten 2016 Monitoringbericht V14 ergänzt. Datei Brennstoffeinkauf 2016 mit Daten Strom ergänzt. Der Komplette Stromverbrauch aller Wärmeverbunde, welche kein Naturstromprodukt beziehen, ist mit Mwh Zertifikaten Wasser HKN Schweiz hinterlegt. Zertifikat beiliegend. Fazit Verifizierer ( ) Der Stromverbauch ist angegeben und als CO2-neutral belegt. CAR erledigt. CAR 3 Erledigt Ref. Nr Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. Frage ( ) Für die Bestimmung der Schlüsselkunden wird die effektiv bezogene Wärme verwendet. Folgender Anschluss muss demzufolge als Schlüsselkunde berücksichtigt werden:

14 Seite 14/23 - Hauptgasse 34/35 Antwort Gesuchsteller (Datum) Schlüsselkunde wurde ergänzt, Berechnung und Monitoringplan angepasst. Für den Schlüsselkunden wurde, wie für die übrigen Bezüger, ein Anteil nicht fossil bei Ersatz von 10% angenommen (vgl. BAFU-Newsletter 7 vom und Aktennotiz vom ) Fazit Verifizierer ( ) Die Anschlüsse wurden gemäss Anhang F korrekt in Schlüsselkunden und restlichen Kunden zugewisen. CAR erledigt. CAR 4 Erledigt Ref. Nr. Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen Frage ( ) Für die Prognose der CO2-Emissionen geben Sie die mit KliK vereinbarten Werte an. Diese sind aufgrund Anpassungen am Monitoringkonzept nicht mehr aktuell. Bitte passen Sie den Prognoserechner wie folgt an: - Zusätzliche Zeile mit den Prognosewerten gemäss der Prognose im letzten Monitoringbericht mit angepasstem Monitoringkonzept (orange hinterlegte Zahlen nach 2015). - Zusätzlich Vergleich der tatsächlich erzielten Reduktionen mit der neu eingefügten Prognose im Monitoringbericht und im Prognoserechner Antwort Gesuchsteller (Datum) [Antwort fehlt] Fazit Verifizierer Die tatsächlichen Reduktionen werden nun mit der Prognose gemäss Vertrag KliK und mit der Prognose nach aktuellem Monitoringplan verglichen. CAR erledigt. 5.3 Forward Action Requests FAR 1 Ref. Nr. Erledigt Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). Frage ( ) Der Zählerwert des Ölzählers war für 2016 unplausibel. Für 2017 soll der Ölzähler überprüft und revidiert werden. Antwort Gesuchsteller Die Überprüfung ist bereits in Arbeit: - der Ölzähler (Anzeige vor Ort) misst korrekt - Das Problem liegt in der Auslesung (ev. im Umrechnungsfaktor oder in der Erfassung der Impulse). - - Der Wert im Leitsystem sollte mittlerweile wieder in Ordnung sein (ist noch in Überprüfung) Ziel: Ab April 2017 kann der Zählerwert des Ölzählers für die Berechnung der PE benutzt werden. Die bisherige Berechnungsmethode über die Füllstände des Tanks und der Öleinkäufe wird noch zur Plausibilisierung verwendet. Monitoringplan P3 Beschreibung und Formelbeschreibung PE angepasst. Fazit Verifizierer

15 Seite 15/23 6 Liste der verwendeten Unterlagen Folgende Dokumente und Informationsquellen standen zur Verfügung: Referenz- Name (Datei, Dokument, Information) Nummer VD1 Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung), , Stand am 1. Januar 2016 VD2 Bundesamt für Umwelt (Hg.) 2013: Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland. Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. Stand Januar Umwelt-Vollzug Nr. 1315: 78 S. VD3 Anhang F: Empfehlungen für Projekte und Programme in den Bereichen Komfort und Prozesswärme, März 2015 (Version 2) VD4 Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung ehemaliger SKR-Projekte (selbst durchgeführte Projekte) für Monitoringperiode 2014, VD5 Projekte zur Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung von SKR-Projekten, Monitoringperiode 2015 (Infoblatt), Projektbeschreibung: SKR_Projekt_1848_Kaiserstuhl_Gesamtbericht.pdf 2 Monitoringbericht 2016: SKR_1848_Monitoring2013_2020_Kaiserstuhl_v13.xlsx 2.1 Monitoringbericht 2016: SKR_1848_Monitoring2013_2020_Kaiserstuhl_v14.xlsx 2.2 Monitoringbericht 2016: SKR_1848_Monitoring2013_2020_Kaiserstuhl_v15.xlsx 3 Berechnung Emissionsverminderungen: im [2] 4 Letzter Verifizierungsbericht: KliK Verifizierungsbericht _V1.pdf 5 Zu klärende Punkte: 10181_Kommunikation_mit_PE_FAR.xlsx ND1 ND1.1 ND2 ND3 ND4 ND5 L1 L2 L3 L4 L5 Brennstoffkosten Kaiserstuhl.pdf Brennstoffkosten Kaiserstuhl.pdf Belege Öleinkauf.zip Zertifikat Naturstrom 2016 def. Menge.pdf AN Referenzentwicklung pdf Eignungskarte Erdwärmenutzung.pdf EHS-Unternehmen onshandel/schweizer-emissionshandelssystem--ehs-.html Liste abgabebefreite Unternehmen abgabe/befreiung-von-der-co2-abgabe-fuer-unternehmen.html BAFU Newsletter kompensation-von-co2-emissionen-.html

16 Seite 16/23 7 Checkliste zur Verifizierung 1. Formales 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU-Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Alternativ Vorlage SKR 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 4.5 BAFU [VD5] Auf sämtlichen Monitoringberichten muss immer ein Datum (Erstellung, bzw. letzte Änderung) und soweit vorhanden eine aktualisierte Nummer der Version angegeben werden. 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Gesuchsteller: Projektbetreiber: KliK AEW AG Trifft zu FAR Fazit BAFU FAR (ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Als Gesuchsteller ist für selbst durchgeführte Projekte die Kompensationsgemeinschaft KliK anzugeben. Der Projektbetreiber sollte weiterhin genannt werden. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 1.5 Registrierungsnummer KliK: Monitoringperiode: Monitoring von bis In der Regel findet im Rahmen der Verifizierung von Projekten zur Emissionsverminderung ein Vor-Ort-Besuch statt. 4.5 BAFU [VD4] Fand bereits ein Besuch statt, kann auf einen weiteren Vor-Ort-Besuch verzichtet werden. Weiterhin kann auch auf einen Besuch verzichtet werden, wenn in der Projektdokumentation Belege für einen früheren Vor-Ort-Besuch durch eine vom BAFU zugelassene Validierungs- oder Verifizierungsstelle vorhanden sind. Wurde kein Vor-Ort-Besuch durchgeführt, soll dies im Monitoringbericht kenntlich gemacht werden Beschreibung Monitoring Trifft nicht zu CAR 1 Trifft zu Trifft nicht zu 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. CR 1 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. FAR Fazit BAFU

17 Seite 17/23 2.4b FAR(ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Der Monitoringbericht muss die Namen der Personen die Messungen vornehmen und die Massnahmen zur Plausibilisierung der erhobenen Daten (4- Augenprinzip, etc.) enthalten. Sollten dies zu viele Personen sein, ist es auch möglich die Firma und den Verantwortlichen anzugeben. Dies gilt für Monitoringberichte ab b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 4.5 BAFU [VD5] FARs des Verifizierers sowie der Geschäftsstelle Kompensation müssen bei der Erstellung des Berichts aufgeführt und abgearbeitet werden. 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen Beantragte und zugesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Beleg für keine finanzielle Unterstützung ist nicht nötig (Tel. BAFU Frau Hermann vom ) a Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO2-Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. 4.4 BAFU [VD5] Bei Wärmelieferungen von einem als selbst durchgeführtes Projekt betriebenen Wärmeverbund an ein CO2 -abgabebefreites Unternehmen, das nicht am Emissionshandel teilnimmt (befreites Unternehmen), muss Trifft zu Trifft nicht zu CAR 1 CAR 1

18 Seite 18/23 bei der Anrechnung erzielter Emissionsverminderungen in der Regel kein Abzug vorgenommen werden. Um von obiger allgemein gültiger Regelung abweichende Situationen rasch zu klären, sollten Schnittstellen zu befreiten Unternehmen dennoch geprüft werden. Dazu sind im verifizierten Monitoringbericht alle befreiten Unternehmen anzugeben, die Wärme aus dem Wärmeverbund beziehen b Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Der Projektbetreiber bzw. die ans Netz angeschlossenen Bezüger nehmen nicht am Emissionshandelssystem (EHS) teil Der Projektbetreiber bzw. die ans Netz angeschlossenen Bezüger sind kein Unternehmen mit Verminderungspflicht. 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. 4.5 BAFU [VD5] Das Datum des Umsetzungsbeginns (Beginn der Betriebsaufnahme) entspricht dem bei Betriebsaufnahme durch die Stiftung Klimarappen brieflich bestätigten Datum b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. CAR 1 CAR 1 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). Trifft zu Trifft nicht zu 4.2 Monitoring der Projektemissionen 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege). FAR Fazit BAFU FAR (ab Monitoring 2014 zu korrigieren): Die Transportemissionen (Transport von Pellets, Schnitzeln) dürfen vernachlässigt werden. VVS Meeting Projektemissionen müssen immer über Ölverbrauch bestimmt werden Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern/kommentieren) Trifft zu Trifft nicht zu CR 2 FAR 1 formuliert CAR 2 FAR 1

19 Seite 19/ a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Eingesetzte Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein. FAR Fazit BAFU FAR (ab Monitoring 2014 zu korrigieren)> Ausfälle von Messungen müssen zeitlich angegeben werden. Wenn die fehlenden Messungen interpoliert werden, muss angegeben werden, wie dies rechnerisch geschieht. > Sind Eichungen von Messgeräten abgelaufen, können keine Reduktionen mehr bescheinigt werden, es sei denn, es kann plausibilisiert werden, dass der Messwert weiterhin vertrauenswürdig ist. Dies ist vom Verifizierer zu prüfen Die Angaben aus den belegenden Dokumenten zu den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. 4.3 BAFU [VD5] Eine Liste der Wärmeabnehmer mit der gelieferten Wärmemenge in kwh, sowie die Angabe, ob es sich zum Zeitpunkt des Anschlusses um Neubauten gehandelt hat und welches Heizsystem ersetzt wurde, ist dem Monitoringbericht beizulegen. Wärmelieferungen an Neubauten (neue Gebäude zum Zeitpunkt des Anschlusses) erzielen keine anrechenbaren Emissionsverminderungen, soweit im Referenzszenario nicht nachweislich CR 3 zwingend eine fossile Versorgungslösung gewählt werden muss (vgl. dazu Anhang F, Seite 2). Emissionen durch die Wärmeversorgung von Neubauten (z.b. Anteil fossiler Spitzenlastabdeckung der Neubauten) sind als Teil der Projektemissionen zu berücksichtigen Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a Alle zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben ( Belege) b Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren) Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht.

20 Seite 20/ Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. 4.3 BAFU [VD5] Eine Liste der Wärmeabnehmer mit der gelieferten Wärmemenge in kwh, sowie die Angabe, ob es sich zum Zeitpunkt des Anschlusses um Neubauten gehandelt hat und welches Heizsystem ersetzt wurde, ist dem Monitoringbericht beizulegen. Wärmelieferungen an Neubauten (neue Gebäude zum Zeitpunkt des Anschlusses) erzielen keine anrechenbaren Emissionsverminderungen, soweit im Referenzszenario nicht nachweislich zwingend eine fossile Versorgungslösung gewählt werden muss (vgl. dazu Anhang F, Seite 2). Emissionen durch die Wärmeversorgung von Neubauten (z.b. Anteil fossiler Spitzenlastabdeckung der Neubauten) sind als Teil der Projektemissionen zu berücksichtigen. FAR Fazit BAFU Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden gemäss Anhang F zur Vollzugsmitteilung. Für Schlüsselkunden darf nur bis zum Ende der Lebensdauer des Ölkessels (20 Jahre) eine zu 100% fossile Referenzentwicklung angenommen werden. Nach Ende der Lebensdauer ist die Referenzentwicklung nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Abweichungen sind zu begründen. Ist das Alter des Ölkessels nicht bekannt, ist die Referenzentwicklung ab sofort nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Die Restlebensdauer der Kessel ist in der Liste der Wärmebezüger anzugeben und vom Verifizierer zu überprüfen, sofern die Überprüfung in der Monitoringperiode 2014 noch nicht erfolgte (Stichprobenprüfung möglich) BAFU [VD4] Der Monitoringbericht soll darlegen, weshalb die entsprechenden Nutzungsgrade verwendet werden können. Nicht kondensierende Kondensierende Kessel Kessel Gas 85% 90% Öl 80% 85% Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. FAR Fazit BAFU Ab der kommenden Monitoringperiode bis müssen für fossile Energieträger zwingend die Emissionsfaktoren, Heizwerte und Dichten aus der Vollzugsmitteilung verwendet werden (vgl. Tabelle 12 Anhang A3) a Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung erläutern/kommentieren). CAR 3

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