0114 Vorzeitiger Ersatz von SF6 durch SO2 als Schutzgas in der Magnesiumgiesserei der DGS Druckguss Systeme AG, St. Gallen. Inhalt.

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1 0114 Vorzeitiger Ersatz von SF6 durch SO2 als Schutzgas in der Magnesiumgiesserei der DGS Druckguss Systeme AG, St. Gallen Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Monitoring-Zeitraum: Monitoring vom bis Dokumentversion: 1.0 Datum: Verifizierungsstelle SGS Société Générale de Surveillance SA Tech noparkstrasse 1, 8005 Zürich Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Verifizierungsstelle Verwendete Unterlagen Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung A 1.5 Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation » » Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Anhang Al Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Verifizierung (separates Dokument) Dieser beruht auf der Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.2 Mai 2017.

2 Zusammenfassung Für die im Zeitraum bis erzielten Emissionsverminderungen in der Höhe von tcozeq aus dem vorliegenden Projekt können aus Sicht der Verifizierungsstelle Bescheinigungen gemäss CO2-Verordnung ausgestellt werden. Kurzzusammenfassunq (1-2 Sätze) zu nachstehenden Aspekten Zusammenfassende Beurteilung der Gesuchsunterlagen.- Die Projektbeschreibung wurde am eingereicht. Der Monitoringbericht vom basiert auf der aktuellen Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation, Version v1.1 / März Die Gesuchsunterlagen sind vollständig und konsistent. Zudem wurden alle für das Monitoring verwendeten und für die Überprüfung notwendigen Unterlagen beigelegt. Abweichungen des beurteilten Projekts im Vergleich zum in der Projektbeschreibung beschriebenen Projekt gemäss Verfügung Eignungsentscheid (, insbesondere bei Erstverifizierung aufführen) und Stellungnahme des Verifizierers, ob eine wesentliche Änderung vorliegt und eine erneute Validierung vorgenommen werden muss: Der Verifizierer hat beim BAFU den Antrag um eine erneute Validierung des Projektes gestellt. Dies insbesondere wegen der grossen Änderung der Investitionskosten ~ statt wie im Projektantrag ) und der deutlich geringeren Differenz von NPV Projekt und NPV Referenz (Der NPV Projekt ist mit um, resp. 2,2% kleiner als der NPV Referenz mit In der Projektbeschreibung war diese Differenz noch 3,5%). Aufgrund dieser wesentlichen Änderung schien dem Verifizierer eine abschliessende Beurteilung durch das BAFU angemessen. Am hat das BAFU (M.Hermann) per Mail bestätigt, dass die wesentlichen Änderungen von der Geschäftsstelle Kompensation geprüft wurden. Aus Sicht des BAFU ist im vorliegenden Fall keine erneute Validierung nötig und die Verifizierung konnte ohne weitere Prüfungen weitergeführt werden. Angewandte Methoden und Beschreibung und Beurteilung allfälliger Abweichungen: Das Monitoring beruht im Wesentlichen auf Mengenangaben, Inventarangaben und Finanzdaten. Es werden mit Ausnahme der Waage zur Bestimmung des Gewichts der SFs-Flaschen keine Messinstrumente benötigt. Die für die Berechnung verwendeten Faktoren sind mit dem Projektantrag validiert worden und wurden in der Verifizierung nicht mehr überprüft. Für verschiedene Parameter sind Plausibilisierungen vorgenommen worden. Beschreibung CRs / CARs und Beschreibung der Antworten und Lösungen: Es sind 3 CR erhoben worden. Bei CR01 geht es um eine geringe Differenz beim Gewicht einer SFs-Flasche und die Eichung der Waage. Bei CR02 geht es um eine Frage zur Berechnung der Unterhaltskosten. Bei CR03 geht es um die Klärung der wesentlichen Änderungen des Projektes und er abschliessenden Klärung durch das BAFU. Beschreibung FARs (~ Auflagen an das Projekt): Es sind im Projekt keine FARs erhoben worden. Es wird keine weitere Verifizierung geben, da das Projekt mit der ersten Verifizierungsperiode beendet ist. 2

3 Angaben zur Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Fachexperte) Dr. Albert von Däniken, , Qualitätssicherung durch Ingrid Finken, Gesamtverantwortlicher Roland Furrer, , Verifizierter Monitoringzeitraum Monitoring von bis Zeritifizierungszyklus Weitere Autoren und deren Rolle in der Verifizierung 1. (und einzige) Verifizierung keine 1.2 Verwendete Unterlagen Version und Datum der Version 01, Projektbeschreibung Version und Datum des Version 01, Validierungsberichts Version und Datum des Monitoringberichts Verfügung Eignungsentscheid: Datum Ortsbegehung: Datum Version 01.1, Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang Al des Berichts aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: Prüfen, ob die nachgewiesenen Emissionsverminderungen die Anforderungen von Art. 5 (bei Programmen auch 5a) CO2-Verordnung erfüllen Prüfung, ob Angaben zum tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind Prüfung der korrekten Erhebung und Darstellung aller relevanten Daten gemäss Monitoringkonzept Prüfung der während des Monitorings verwendeten Messeinrichtungen (Protokolle von Kalibrierung und Wartung) Prüfung, dass die verwendeten Technologien, Anlagen etc. dem Monitoringkonzept entsprechen Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen im August 2017 aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet. Folgende Aspekte wurden mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gesprächen mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 3

4 Beurteilung von Umsetzung und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts wurden auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. Überprüfung der Prozesse zur Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter. Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen wurden identifiziert und detailliert dargestellt. Überprüfung von Messinstrumenten, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts: Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierung sein. Im vorliegenden Projekt haben Messinstrumente nur eine untergeordnete Bedeutung, da mit Ausnahme einer Waage zur Bestimmung des Gewichts angebrochener Gasflaschen ausschliesslich Inventar- und Beschaffungsdaten verwendet werden. Beschreibung des Vorgehens l durchgeführte Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung z. Besuch vor Ort mit Interview mit Herrn Mathias Künzelmann, DGS Druckguss Systeme AG und Frau Luzia Bieri, First Climate (switzerland) AG sowie einer Besichtigung der Giessanlagen, Gaslager und Magnesiumlager ( ) 3. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 4. Überprüfung der Zusätzlichkeit 5. Bereinigung von CR und CARs 6. Verfassen des Berichtes 7. Technisches Review 8. Qualitätssicherung Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Fachexperten und Qualitätsverantwortliche die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung Der vom BAFU zugelassene interne oder externe Fachexperte der Stelle übernimmt für das vom BAFU als Validierungs-/Verifizierungsstelle zugelassene Unternehmen DGS Druckguss Systeme AG, St. Gallen die Verifizierung dieses Projekts/Programms 0114 Vorzeitiger Ersatz von SF6 durch SO2 als Schutzgas in der Magnesiumgiesserei der DGS Druckguss Systeme AG, St. Gallen. Das Unternehmen sowie der zugelassene Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-Nerifizierungsstelle bestätigen, dass sie keine Projekte und Programme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbst durchgeführte Projekte und Programme), validieren oder Monitoringberichte verifizieren, an deren Entwicklung' sie beteiligt waren. Sie bestätigen ausserdem, nicht in irgendeiner Form bereits an der Entwicklung desselben Projekts oder Programms beteiligt gewesen zu sein, an dessen Validierung oder Verifizierung sie beteiligt sind. Des Weiteren verpflichten sich das Unternehmen sowie der Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-Nerifizierungsstelle keine Validierungen und Verifizierungen für diejenigen Auftraggeber durchzuführen, für die sie an der Entwicklung von ' Explizit, aber nicht abschliessend gelten die Erstellung von Gesuchsunterlagen sowie die Beratung von Erstellern von Gesuchsunterlagen als Beteiligung an der Entwicklung. Die Erstellung eines Monitoringberichts gilt ebenfalls als Entwicklung. 4

5 Projekten oder Programmen beteiligt waren. Sie verpflichten sich ferner, keine Projekte oder Programme für Auftraggeber zu validieren oder zu verifizieren, für die sie eine Beratung oder einen Audit bei der Festlegung von Zielen im nonehs-bereich durchgeführt haben2. Diese Einschränkungen gelten nur für die Projekttypen, welche von diesen Beteiligungen betroffen sind3. Der Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs-Nerifizierungsstelle bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen der ValidierungNerifizierung vom Auftraggeber der ValidierungNerifizierung und seinen Beratern unabhängig sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2 Dies betrifft Unternehmen, die mit oder ohne einen Vertrag mit der EnAW oder der act Beratungsleistungen bei der Festlegung von Zielen im nonehs-bereich erbringen. 3 Beispielsweise darf ein Unternehmen keine Validierung eines Projekts A des Projekttyps 1.1 für den Auftraggeber x durchführen, wenn es bereits das Projekt B des Projekttyps 1.1 für den Auftraggeber x entwickelt hat. Das Unternehmen dürfte hingegen ein Projekt C des Projekttyps 7.1 für den Auftraggeber x validieren.

6 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Kontakt Vorzeitiger Ersatz von SFs durch SO2 als Schutzgas in der Magnesiumgiesserei der DGS Druckguss Systeme AG, St. Gallen. DGS Druckguss Systeme AG DGS Druckguss Systeme AG Herr Andreas Müller Industriestrasse St. Gallen Tel: Projektnummer / 0114 Registrierungsnummer 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Beim Magnesium-Druckguss muss die Magnesiumschmelze mit einem Schutzgas bedeckt werden, damit das Magnesium (Mg) nicht oxidiert. Das Projekt besteht darin, dass bisher verwendete Schutzgas SFs vorzeitig, das heisst vor dem vorgeschriebenen Umstellungstermin am , durch das alternative Schutzgas Schwefeldioxid (SO2) zu ersetzen. SO2 ist kein Treibhausgas. Somit können durch den vorzeitigen Ersatz von SFs durch SO2 bis Ende 2016 Treibhausgasemissionen vermieden werden. SO2 ist ein gesundheitsschädigendes und korrosionsförderndes Gas. Um SO2 anstelle von SFs verwenden zu können, sind deshalb zusätzliche Schutzmassnahmen sowie Absaugsysteme notwendig. Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Kategorie 7: F-Gas-Reduktion 7.1 Vermeidung und Substitution synthetischer Gase (HFC, NF3, PFC oder SF6) Angewandte Technologie Ersatz von Schwefelhexafluorid (SFs) durch Schwefeldioxid (SO2) als Schutzgas in der Magnesiumgiesserei. 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projektbeschreibung Version 02.2 / Dezember 2013, wurde eingereicht am Der Monitoringbericht basiert auf der aktuellen Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation, Version v1.1 / März Die Gesuchsunterlagen sind vollständig und konsistent. Zudem wurden alle für das Monitoring verwendeten und für die Überprüfung notwendigen Unterlagen beigelegt. Zum 1. Abschnitt wurden keine CRs / CARs / FARs erhoben. N.

7 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Beurteilung und Erläuterung der Einschätzung von: Beschreibung der Methode Das Monitoring beruht ausschliesslich auf Mengenangaben, Inventarangaben und Finanzdaten. Die Berechnung der Emissionsreduktion basiert im Wesentlichen auf der Menge Magnesium, die in der Monitoringperiode aufgeschmolzen wurde mit der Anrechenbarkeit in der Periode (RE) und der Menge SFs, die in der Periode eingesetzt worden ist (PE). Beide Parameter errechnen sich aus der eingekauften Menge und Differenz des Inventars am Anfang und am Ende der Periode (resp. der von zurückgenommenen Mengen an SFs). Es werden mit Ausnahme der Waage zur Bestimmung des Gewichts der SFs-Flaschen keine Messinstrumente benötigt. Die für die Berechnung verwendeten Faktoren sind mit dem Projektantrag validiert worden und wurden in der Verifizierung nicht mehr überprüft. Für verschiedene Parameter sind Plausibilisierungen vorgenommen worden /2.3 Anwendung der Monitoringmethode Parameter und Formeln werden in der Projektbeschreibung festgelegt. Die Parameter und Formeln in der Berechnungstabelle ([8] A3_ER_Wirtschaftlichkeitsanalyse_DGS_170612) zum Monitoring sind identisch mit denen in der Projektbeschreibung. Ausnahmen werden im Monitoringbericht ausführlich beschrieben Prozess- und Managementstrukturen Änderungen sind im Monitoringbericht beschrieben. Das 4-Augen-Prinzip bei Datenerhebung und Erstellung des Monitoringberichtes ist gewahrt. Die erhobenen Daten wurden sowohl vom Verantwortlichen für die Datenerhebung wie auch vom externen Beratungsbüro kontrolliert. Der Monitoringbericht wurde vom externen Beratungsbüro unter Beachtung des 4-Augen-Prinzips erstellt und vom Verantwortlichen für die Datenerhebung geprüft Datenerhebung (insbesondere Verantwortlichkeiten) Die Daten werden sowohl vom Verantwortlichen für die Datenerhebung wie auch vom externen Beratungsbüro bis mindestens 2 Jahre nach Ablauf der Kreditierungsperiode archiviert Qualitätssicherung Änderungen werden im Monitoringbericht beschrieben. Das 4-Augenprinzip wird durch Einbezug des externen Beraters sichergestellt Noch zu klärende Punkte aus früheren Validierungen und Verifizierungen Vom Validierer sind 19 CRs resp. CARs erhoben worden, mit z.t. umfangreichen Diskussionen in mehreren Runden. Alle konnten vom Validierer geschlossen werden, mit Ausnahme der beiden Fragen zu den Werten von DISF6,CON,BL und DFsF6, welche vom BAFU abschliessend entschieden worden sind (vgl. Mail BAFU, Reto Burkard, Leiter Sektion Klimapolitik, 2. April 2015). Somit sind aus der Validierung keine FARs mehr offen. Zum 2. Abschnitt wurden keine CRs / CARs / FARs erhoben. 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Beurteilung und Erläuterung der Einschätzung von: Beschreibung umgesetztes Projekt Das Projekt hat einige wesentliche Änderungen erfahren: Es wurden nur 9 statt 12 Giessanlagen umgestellt, da in den Giessanlagen 9, 12 und 13 in der Monitoringperiode Aluminium und nicht Magnesium gegossen wurde. Mit der Umstellung (Wirkungsbeginn statt Q4 2014) wurde rund ein Jahr später begonnen als geplant, weil die zentrale Begasungsanlage 7

8 nicht früher geliefert werden konnte. Somit verbleibt im Projekt nur noch eine Monitoringperiode. Die Investitionskosten waren mit wesentlich tiefer als die im Projektantrag veranschlagten 3.2 Finanzhilfen Das Projekt erhielt keine Finanzhilfen. 3.3 Abgrenzung von anderen Instrumenten SFs ist in der Zielvereinbarung der DGS für die CO2-Abgabebefreiung nicht enthalten. 3.4 Umsetzung und Wirkungsbeginn Mit der Umstellung (Wirkungsbeginn statt Q4 2014) wurde rund ein Jahr später begonnen als geplant, weil die zentrale Begasungsanlage nicht früher geliefert werden konnte. Zum 3. Abschnitt wurden keine CRs / CARs / FARs erhoben. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Beurteilung und Erläuterung der Einschätzung von: 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Es wurden 9 statt 12 Giessanlagen umgestellt, da in den Giessanlagen 9, 12 und 13 in der Monitoringperiode Aluminium und nicht Magnesium gegossen wurde. 4.2 Monitoring der Projektemissionen Der SFs Verbrauch errechnet sich aus dem Einkauf + Lagerbestand Januar 2016 Retournierte Menge an Lagerbestand Dezember 2016, welcher gleich 0 ist. Am Audit wurde im Gaslager keine SFs-Flasche gesehen. Die an retournierte Menge ist geringer als das Inventar vor der Rückgabe. Diese Betrachtung führt zu einem höheren Verbrauch und ist somit konservativ. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung Für die Bestimmung der Menge Magnesium wird der Bestand in der Produktion geschätzt. Um den Bestand in der Produktion zu berücksichtigen, wurde eine Palette (= 1 Tonne Magnesium) pro Giessanlage zum Inventar dazugezählt. Dies entspricht dem Eindruck beim vor Ort Besuch. Der Faktor EF sf6, Mg von tsf6/tmg wurde in der Projektbeschreibung als Minimalwert der Jahre ermittelt. Wegen dem späteren Umsetzungsbeginn konnten nun auch die Werte der Jahre 2014 und 2015 ermittelt werden, die beide über dem minimalen Wert von 2011 liegen. Der EF SF6, Mg ist somit weiterhin gültig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. Zum 4. Abschnitt wurde ein CR (CR01) erhoben. Dabei geht es um eine Inkonsistenz beim Gewicht einer SFs-Flasche und um die Frage nach der Kalibrierung der Waage, die bei dieser Gewichtsbestimmung verwendet worden ist. CR01 wurde beantwortet und vom Verifizierer geschlossen. 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Beurteilung und Erläuterung der Einschätzung von: 5.1 wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Wegen dem späteren Umsetzungsbeginn und den wesentlich geringeren Investitionskosten ~ statt wie im Projektantrag ) hat das Projekt eine wesentliche Anderung erfahren (>20%). Im Projekt konnten die Kosten für die Absaugung stark reduziert werden. Es wurden nur zwei Absauganlagen installiert, welche zusammen 8 Giesszellen bedienen. Die Anlagen wurden zudem nicht in Edelstahl ausgeführt, womit die Investitionskosten deutlich gesenkt werden konnten. Dafür wird vom Hersteller eine jährliche Wartung empfohlen. Es ist eine neue Berechnung für die Zusätzlichkeit erstellt worden. Der «NPV Projekt» ist mit um, resp. 2,2% kleiner als der «NPV Referenz» mit In der Projektbeschreibung war diese Differenz noch 3,5%. M

9 5.2 wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Die tatsächlich erzielte ER von t CO2 ist wesentlich geringer als die prognostizierte ER von 18'514 t CO2. Da die Umstellung der Giessanlagen zwischen dem und dem realisiert wurde, gab es im Jahr 2016 noch Projektemissionen von 8'351 tco2, welche in Abzug gebracht werden mussten (SF6- Verbrauch während der Umstellungs-phase). In der Projektbeschreibung ging man davon aus, dass die Umstellung im Jahr 2015 abgeschlossen würde. Somit wurden für das Jahr 2016 keine Projektemissionen mehr erwartet. Dies erklärt die Differenz zwischen den ex-post erzielten und den ex-ante erwarteten Emissionsverminderungen. 5.3 wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Die eingesetzte Technologie entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Zum 5. Abschnitt sind 2 CR (CR02 und CR03) erhoben worden: CR02 betrifft die jährlichen Unterhaltskosten, welche u.a. auf der alle 3 Jahre notwendigen Erneuerung des Korrosionsschutzes basieren. Zur Offerte für diese Arbeiten gibt es noch Fragen die zu klären sind, z.b. wie weit diese für die Wartung der Absauganlage notwendig sind. CR01 wurde beantwortet und vom Verifizierer geschlossen. CR03 betrifft die wesentlichen Änderungen des Projektes. Die in der Monitoringperiode tatsächlich ausgewiesenen Investitionskosten und die Emissionsreduktion weichen wesentlich (>20%) vom validierten und vom BAFU verfügten Projekt ab. In diesem Fall kann eine erneute Validierung notwendig werden, welche nicht vom Verifizierer durchgeführt werden darf. Der abschliessende Entscheid zum Bedarf für eine erneute Validierung bei Projekten mit wesentlichen Änderungen liegt im Ermessen des BAFU. Dabei ist die Verifizierung zu unterbrechen. Der Projektbetreiber hat bestätigt, dass beim BAFU noch keine entsprechenden Abklärungen vorgenommen worden sind. Der Verifizierer hat beim BAFU den Antrag um eine erneute Validierung des Projektes gestellt (vgl. Fazit in Kapitel 4). Am hat das BAFU bestätigt, dass die wesentlichen Änderungen von der Geschäftsstelle Kompensation geprüft wurden. Aus Sicht des BAFU ist im vorliegenden Fall keine erneute Validierung nötig und die Verifizierung konnte ohne weitere Prüfungen weitergeführt werden. M

10 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Es sind 3 CR und ein CAR erhoben worden. Bei CR01 geht es um eine geringe Differenz beim Gewicht einer SF6-Flasche und die Eichung der Waage. Bei CR02 geht es um eine Frage zur Berechnung der Unterhaltskosten. Bei CR03 geht es um die Klärung der wesentlichen Änderungen des Projektes und er abschliessenden Klärung durch das BAFU. Gesamtfazit, d.h. o o o Evaluation, ob die nachgewiesenen Emissionsverminderungen die Anforderungen der CO2- Verordnung erfüllen, und Aufführung der Abweichungen, falls vorhanden.- Die erhobenen Daten sind im Wesentlichen korrekt (CR01 wurde geschlossen). Einschätzung des Verifizierers betreffend der Bescheinigung bzw. Anrechnung der nachgewiesenen Emissionsverminderungen: vgl. Fazit. Fazit der Verifizierung (Empfehlung): Der Verifizierer stellt beim BAFU den Antrag um eine erneute Validierung des Projektes. Dies insbesondere wegen der grossen Änderung der Investitionskosten statt wie im Projektantrag ) und der deutlich geringeren Differenz von NPV Projekt und NPV Referenz (Der NPV Projekt ist mit um, resp. 2,2% kleiner als der NPV Referenz mit In der Projektbeschreibung war diese Differenz noch 3,5%). Aufgrund dieser wesentlichen Änderung schien dem Verifizierer eine abschliessende Beurteilung durch das BAFU angemessen. Am hat das BAFU bestätigt, dass die wesentlichen Änderungen von der Geschäftsstelle Kompensation geprüft wurden. Aus Sicht des BAFU ist im vorliegenden Fall keine erneute Validierung nötig und die Verifizierung konnte ohne weitere Prüfungen weitergeführt werden. Während der nächsten Verifizierung zu klärende Aspekte (FAR): Es sind im Projekt keine FARs erhoben worden. Es wird keine weitere Verifizierung geben, da das Projekt mit der ersten Verifizierungsperiode beendet ist. Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt oder Programm mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen zusätzlichen Dokumente gemäss Anhang Al und der Anlagenbesichtigung gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde: Vorzeitiger Ersatz von SF6 durch SOz als Schutzgas in der Magnesiumgiesserei der DGS Druckguss Systeme AG, St. Gallen Die Evaluation des Projekts oder Programms hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode 1 Monitoring von bis Emissionsverminderung [t COzeq] 10'478 tcozeq Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Es sind im Projekt keine FARs erhoben worden. Es wird keine weitere Verifizierung geben, da das Projekt mit der ersten Verifizierungsperiode beendet ist. Es gibt keine weiteren wichtigen Aspekte zu erwähnen. 10

11 Ort und Datum: Zürich Fachexperte Name und Unterschriften Albert von Däniken, Lead Auditor SGS Qualitätsverantwortliche 1 Ingrid Finken Gesamtverantwortlicher I Roland Furrer 11

12 Anhang Al: verwendete Unterlagen Monitoringbericht [0114_DGS_MB_2016_171024] Projektbeschrieb [0114_Projektbeschreibung] Verfügung des BAFU [0114 Eignungsentscheid Verfügung sig.] Mail BAFU vom 2. April 2015 [Schriftliche Antwort /Excel-Datei: Registrierung des Kompensationsprojekts bei DGS Druckguss Systeme AG] Mail des BAFU vom [Projekt 0114 Vorzeitiger Ersatz von SF6 durch SO2 als Schutzgas in der Mag-nesiumgiesserei der DGS Druckguss Systeme AG St. Gallen - Einschätzung der wesentlichen Änderung] Belege von DGS gemäss Monitoringbericht: A.1 Belege für Angaben zum Projekt [1] A1_Umsetzungsbeginn: Dokument AB21735.pdf A.2 Belege bzgl. Abgrenzung zu anderen Instrumenten: keine A.3 Unterlagen zum Monitoring. [2] A3_Inventar MG und SF6 (Inventar von Magnesium und SF6) [2.1] A3_Eichprotokolle [3] A3_ DGS_ Einkaufsdaten_ xlsx (Übersicht über die Magnesiumrechnungen und Rechnungen von (SF6, SO2 und N2), Berechnung der Gaspreise)F [4] A3_Einkauf MG und SF6 (Rechnungen für Magnesium und SF6) [5] A3_Verkauf_MG_ _Auswertung.xlsx [6] A3_Verkauf MG-Produkte (Verkaufte Menge Magnesium ) [7] A3_Daten_ MG und SF6 A.4 Unterlagen zur Berechnung der anrechenbaren Emissionsverminderungen. [8] A4_ER_Wirtschaftlichkeitsanalyse_DGS_ xlsx (Berechnung der Emissionsverminderungen und aktualisierte Wirtschaftlichkeitsanalyse) A.5 Unterlagen zu wesentlichen Änderungen [9] A5_Daten Wirtschaftlichkeitsanalyse 12

13 Checkliste zur Verifizierung 0114 Vorzeitiger Ersatz von SFs durch SO2 als Schutzgas in der Magnesiumgiesserei der DGS Druckguss Systeme AG, St. Gallen Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 1.0 Datum: Verifizierungsstelle SGS Société Générale de Surveillance SA Tech noparkstrasse 1, 8005 Zürich Diese Checkliste zur Verifizierung beruht auf der Vorlage Checkliste zur Verifizierung der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.0 / August 2015.

14 Checkliste zur Verifizierung 1. Formales Trifft zu Trifft nicht zu 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- X Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen eingereicht. (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) Anmerkung SGS: Projektbeschreibung Version Dezember 2013, eingereicht am Der Monitoringbericht basiert auf der aktuellen Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation. Version v1.1 / März Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind X vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. X Anmerkung SGS: Als Gesuchsteller ist DGS Druckguss Systeme AG aufgeführt. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteiler. der die X validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist n.a. begründet und (, in diesem Fall Begründung erläutern /kommentieren). z. Beschreibung Monitoring ( > Mitteilung Anhang J. Tabelle 5 und 7) Monitoringmethode und Nachgreis der erzielten Trifft zu Trifft Emissionsverminderungen nicht zu 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im X Monitoringbericht ist korrekt und. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im X Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Anmerkung SGS: Parameter und Formeln werden in der Projektbeschreibung festgelegt. die Parameter und Formeln in der Berechnungstabelle zum Monitoring sind identisch mit denen in der Projektbeschreibung. Ausnahmen werden im Monitoringbericht benannt. 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten n.a.. Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und ( > in diesem Fall Begründung erläutern t kommentieren). 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist n.a. angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die X Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt.

15 Checkliste zur' Verifizierung Prozess- und Managementstrukturen. Verantwortlichkeiten und Trifft zu Trifft Qualitätssicherung nicht zu 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt X beschrieben und umgesetzt 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen X entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und X. Anmerkung SGS: Änderungen sind im Monitoringbericht beschrieben. Das 4-Augen-Prinzip bei Datenerhebung und Erstellung des Monitoringberichtes ist gewahrt. Die erhobenen Daten wurden sowohl vom Verantwortlichen für die Datenerhebung wie auch vom externen Beratungsbüro kontrolliert. Der Monitoringbericht wurde vom externen Beratungsbüro unter Beachtung des 4-Augen-Prinzips erstellt und vom Verantwortlichen für die Datenerhebung geprüft. 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung X sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der X Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und X ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Anmerkung SGS: Änderungen sind im Monitoringbericht beschrieben. die Daten werden sowohl vom Verantwortliche für die Datenerhebung wie auch vom externen Beratungsbüro bis mindestens 2 Jahre nach Ablauf der Kreditierungsperiode archiviert. 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist X angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung X vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und X ( - in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Anmerkung SGS: Änderungen sind im Monitoringbericht beschrieben. das 4-Augenprinzip wird durch den externen Berater sichergestellt. 2.7 FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Trifft zu Trifft Verifizierungen nicht zu 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der X ValidierungiRegistrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet.

16 Checktiste zur Verifizierung 27b Die noch zu klärenden Punkte aus der x Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. 3. Rahmenbedingungen 3,1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Trifft nicht zu 31.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. 3.1,1b Falls 3.11 a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und x ( r in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren.). Anmerkung SGS. Es wurden 9 statt 12 Giessanlagen umgestellt, da in den Giessanlagen 9, 12 und 13 in der Monitoringperiode Aluminium und nicht Magnesium gegossen wurde Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand x der Technik. 32 Finanzhilfen (inkl. nichtrückzahlbare Geldleistungen) Trifft zu Trifft nicht (-,, Mitteilung Abschnitt 2.6) zu Beantragte und zugesprochene Finanzhilfen für Finanzierung n.a sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes" bei vielchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist', sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Anmerkung SGS: Das Projekt erhielt keine Finanzhilfen. 3,2.2a Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben n.a. zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein. 322b Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und n.a. ( ~ in diesem Fall Begründung erläutern i kommentieren). 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nicht zu 131a Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO2- und x Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. 3,3.1 b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und n.a. ( - in diesem Fall Begründung erläutern /kommentieren). 3,4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn Trifft zu Trifft nicht ( > Mitteilung Anhang J, Tabelle 8) zu Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt, x 1 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4

17 Checkliste zur Verifizierung 3.4.2a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. X 3.4.2b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und X ( > in diesem Fall Begründung erläutern f kommentieren). Anmerkung SGS: Mit der Umsetzung des Projektes wurde rund 9 Monate später begonnen als erwartet (Umsetzungsbeginn statt Q4 2014), da der Gesuchsteller die Registrierung abwarten wollte und diese länger dauerte als erwartet a Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. X 3.4.3b Falls 3.4.3a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und (. in diesem Fall Begründung erläutern I kommentieren). Anmerkung SGS: Mit der Umstellung (Wirkungsbeginn statt Q4 2014) wurde rund ein Jahr später begonnen als geplant, weil die zentrale Begasungsanlage nicht früher geliefert werden konnte. X 3.4.4a Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn X aufgenommen b Falls 3.4.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und X ( > in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Anmerkung SGS: Wirkungsbeginn der , Monitoringbeginn ist der mit der Erhebung des SF6 Inventars. Dies führt zu einem leicht höheren SF6 Verbrauch und somit zu einer höheren PE, was konservativ ist. 4. Berechnung der erzielten Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Trifft nicht zu 4.1.1a Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der X Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert 4.'1.lb Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und X ( ~ in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Anmerkung SGS: Es wurden 9 statt 12 Giessanlagen umgestellt, da in den Giessanlagen und 13 in der Monitoringperiode Aluminium und nicht Magnesium gegossen wurde a Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren X gegenüber der Projektbeschreibung b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und n.a. (. in diesem Fall Begründung erläutern 1 kommentieren).

18 Checkliste zur Verifizierung 42 Monitohng der Projektemissionen Trifft zu Trifft ( - Mitteilung Anhang J, Tabelle 52) nicht zu a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter x zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben (--- Belege) 4.2,1b Falls 421a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und (. in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). n,a. 4.2,2 Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend x Projektemissionen sind vollständig. konsistent und korrekt ( > Belege). 4,2.3 Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt, x ( - Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern kommentieren) (, Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2,3) 4.2.4a Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten CR 01 Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Anmerkung SGS: Das Monitoring beruht ausschliesslich auf Mengenangaben, Inventarangaben und Finanzdaten. Es werden mit Ausnahme der Waage zur Bestimmung des Gewichts der SF6-Flaschen keine Messinstrumente benötigt. 42.4b Falls 42.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und x (, in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Anmerkung SGS: siehe Antwort zu CR Ol> Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind x korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen x sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden. 429 Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der x Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht. 4.2,10a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung x vorgegebenen Annahmen berechnet. 4210b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und n.a. ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). 4,2.11 a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der x Projektemissionen gegenüber derjenigen in der 1 Projektbeschreibung. 1 2 Tabelle 5 gilt grundsätzlich für die Prüfung des Monitonngkonzepts kn Rahrnen der Vafidierung, kann aber auch nützliche Hinweise für die Verifizierung enthalten

19 Checkliste zur Verifizierung 4,2.11b Falls la nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und X (. in diesem Fall Begründung erläutern I kommentieren). Anmerkung SGS: Der SF6 Verbrauch errechnet sich aus dem Einkauf + Lagerbestand Januar 2016 Retournierte Menge an Lagerbestand Dezember 2016, welcher gleich 0 ist. Die an _ retournierte Menge ist geringer als das Invantarvor der Rückgabe. Diese Betrachtung führt zu einem höheren Verbrauch und ist somit konservativ Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und X konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft zu Trifft nicht zu a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter X zur Berechnung der Referenzentvicklung v urden erhoben ( - Belege) 4.3.1b Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und n.a. ( in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren) Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend X Referenzentwicklung sind vollständig. konsistent und korrekt. Anmerkung SGS: Der Faktor EF sf6,,v. von tsf6amg wurde in der Projektbeschreibung als Minimalwert der Jahre ermittelt. Wegen dem späteren Umsetzungsbeginn konnten nun auch die Werte der Jahre 2014 und 2015 ermittelt werden, die beide über dem minimalen Wert von 2011 liegen. Der EF sfb mg ist somit weiterhin gültig b Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( 1 Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern ;f kommentieren) X Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung X fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der X Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung X vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a Die angewandte Formel zur Berechnung der X Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel.

20 Checkliste zur Verifizierung 43.7b Falls 4,3.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und x (, in diesem Fall Begründung erläutern /kommentieren), Anmerkung SGS.- Für die Bestimmung der Menge Magnesium wird der Bestand in der Produktion geschätzt. Um den Bestand in der Produktion zu berücksichtigen. wurde eine Palette (= 1 Tonne Magnesium) pro Giessanlage zum Inventar dazugezählt, Dies konnte beim Vor Ort Besuch bestätigt werden Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, x und vollständig. 44 Erzielte Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu 4,41 Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. x ( ~ Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 44.1) Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Bezugs von n.a. nichtrückzahlbaren Geldleistungen vgl. 3,2) ist korrekt berechnet. (. Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) Anmerkung SGS: Das Projekt ei-hielt keine Finanzhilfen. 5. Wesentliche Änderungen ( - Mitteilung Abschnitt 3.8 und Mitteilung Anhang J, Kasten 8) 5.1 Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Trifft zu Trifft nicht zu 5.1 la Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der CR 02 Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen b Falls 5.1 la nicht zutrifft. Abweichungen sind begründet und x ( ~ in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren). Anmerkung SGS: vgl. Antwort zu CR c Falls 5.I.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20% d Falls c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, x CR 03 dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. Anmerkung SGS: Wegen dem späteren Umsetzungsbeginn und den wesentlich geringeren Investitionskosten» _ statt wie im Projektantrag ) hat das Projekt eine wesentliche Änderung erfahren (>20%,). Es ist eine neue Berechnung für die Zusätzlichkeit erstellt worden. Der NPV Projekt ist mit-~~ um-, resp. 2.2% kleiner als der NPV Referenz mit. In der Projektbeschreibung war diese Differenz noch 3,5%.

21 x Checkliste zur 1, erifizierung 52 Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen CR 03 entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen b Falls 5.2.1a nicht zutrifft-. Abweichungen sind begründet und ( ~ in diesem Fall Begründung erläutern,' kommentieren). Anmerkung SGS: Die tatsächlich erzielte ER von t CO2 ist wesentlich geringer als die prognostizierte ER von 18'514 t CO2. Da die Umstellung der Giessanlagen zwischen dem 22, und dem 18.03,2016 realisiert wurde, gab es im Jahr 2016 noch Projektemissionen von 8251 tco2. welche in Abzug gebracht werden mussten (SF6-Verbrauch während der Umstellungsphase). In der Projektbeschreibung ging man davon aus, dass die Umstellung im Jahr 2015 abgeschlossen würde. Somit wurden für das Jahr 2016 keine Projektemissionen mehr erwartet. Dies erklärt die Differenz zwischen den ex-post erzielten und den ex-ante erwarteten Emissionsverminderungen c Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen x erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss l Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen 1 sind kleiner als 20%. x d Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, CR 03 dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.3 Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Trifft zu Trifft nicht zu 5.3.la Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und n.a.. (. in diesem Fall Begründung erläutern / kommentieren) c Falls a nicht zutrifft. Die eingesetzte Technologie n.a. entspricht dem Stand der Technik d Zusatzfrage für Programme: n.a. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Der in der Programmbeschreibung festgelegte Kriterienkatalog für die Aufnahme von Vorhaben in das Programm ist bei Erweiterung um die eingesetzte Technologie weiterhin anwendbar. Er stellt weiterhin sicher. dass alle Vorhaben im Programm Art. 5 und 5a der CO2- Verordnung erfüllen. x

22 Checkliste zur Verifizierung Teil 2: Liste der Fragen Clarification Request (CR) CR 01 Erledigt X Ref. Nr a. Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Frage ( ) Im DGS_Inventar_SF6 wird für die Flasche (Nr. 16) am ein Gewicht von 115,56 kg bestimmt, am ein Gewicht von kg. Es kann nicht sein, dass das Gewicht grösser wird. Bitte erklären und gegebenenfalls korrigieren. Bitte die letzte Kalibrierung der Waage nachliefern. Antwort Gesuchsteller ( ) Das am ermittelte Gewicht von ist korrekt, da dies ein Nettogewicht von 52 kg ergibt, was dem Inhalt einer vollen Flasche entspricht. Mit dem am ermittelten Gewicht von kg würde das Nettogewicht kg betragen, was aber nicht möglich ist. Der Wert vom ist somit zu hoch. Dieser wurde für die Berechnung der Emissionsverminderungen jedoch nicht verwendet. Die Eichprotokolle der Jahre 2015, 2016 und 2017 wurden beigelegt (Anhang 2.1). Fazit Verifizierer ( ) Das falsche Gewicht fliesst nicht in die Berechnung ein. Die Antwort wird akzeptiert und der CR01 kann geschlossen werden. CR 02 Erledigt X Ref. Nr a: Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen Frage ( ) Die Unterhaltskosten basieren u.a. auf den alle 3 Jahre notwendigen Erneuerung des Korrosionsschutzes. Die dafür eingesetzten- basieren auf der Offerte (Offerte_16_3838) von. Dieser Wert wird 8 mal eingesetzt (eine Anlagen bedient mehrere Maschinen). Wie kommt der Faktor 8 zustande? Ist sichergestellt, dass in der Offerte nur Arbeiten enthalten sind, welche mit der neu installierten Absauganlage notwendig sind (z.b. Reinigungsarbeiten an Maschinenteilen, wie Stanzpresse und Geländer, Ofen, Podeste, Zäune)? Antwort Gesuchsteller ( ) Der Wert wurde 8mal eingesetzt, weil die Offerte pro Giessanlage gilt. Die Arbeiten beinhalten Korrosionsschutzarbeiten an den einzelnen Giessanlagen, welche durch den Einsatz von SOz an allen 8 Giessanlagen notwendig werden. Fazit Verifizierer ( ) Die Offerte beinhaltet auch Reinigungsarbeiten, welche aber um Zusammenhang mit dem Korrosionsschutz notwendig werden. Diese werden in der Referenz wie im Projekt gleichermassen eingesetzt. Die Antwort wird akzeptiert und der CR02 kann geschlossen werden. CR 03 1 Erledigt X 10

23 Checkliste zur Verifizierung Ref. Nr, 5.1.1: Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschrei-bung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen Frage ( ) Die in der Monitoringperiode tatsächlich ausgewiesenen Investitionskosten und die Emissionsreduktion weichen wesentlich (>20%) vom validierten und vom BAFU verfügten Projekt ab. In diesem Fall kann eine erneute Validierung notwendig werden, welche nicht vom Verifizierer durchgeführt werden darf. Der abschliessende Entscheid zum Bedarf für eine erneute Validierung bei Projekten mit wesentlichen Änderungen liegt im Ermessen des BAFU. Dabei ist die Verifizierung zu unterbrechen. Ist in diesem Zusammenhang bereits eine Abklärung beim BAFU vorgenommen worden? Antwort Gesuchsteller ( ) DGS hat diesbezüglich noch keine Abklärung beim BAFU unternommen und überlässt es dem Verifizierer, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Fazit Verifizierer ( ) Der Verifizierer stellt beim BAFU den Antrag um eine erneute Validierung des Projektes. Dies insbesondere wegen der grossen Änderung der Investitionskosten ~ statt wie im Projektantrag ) und der deutlich geringeren Differenz von NPV Projekt und NPV Referenz (Der NPV Projekt ist mit um-, resp. 2,2% kleiner als der NPV Referenz mit. In der Projektbeschreibung war diese Differenz noch 3,5%). Aufgrund dieser wesentlichen Änderung scheint dem Verifizierer eine abschliessende Beurteilung durch das BAFU angemessen. Fazit Verifizierer ( ) Am hat das BAFU bestätigt, dass die wesentlichen Änderungen von der Geschäftsstelle Kompensation geprüft wurden. Aus Sicht des BAFU ist im vorliegenden Fall keine erneute Validierung nötig und die Verifizierung konnte ohne weitere Prüfungen weitergeführt werden. CR03 kann geschlossen werden. Corrective Action Request (CAR) Keine Forward Action Request (FAR) keine 11

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