10125 AEK Fernwärme Zuchwil

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1 10125 AEK Fernwärme Zuchwil Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 2.1 Datum: Verifizierungsstelle SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Verifizierungsstelle Verwendete Unterlagen Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Verifizierung Dieser Verifizierungsbericht beruht auf der Vorlage Verifizierungsbericht der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.0 / August Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter

2 Zusammenfassung SGS wurde von der Regio Energie Solothurn beauftragt, die Verifizierung des Projektes "10125 AEK Fernwärme Zuchwil" durchzuführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO2-Verordnung von 2015 (Artikel 140) kann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbstdurchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildete der Monitoring-Bericht AEK Fernwärme Zuchwil (Version 1 vom , finale Version 3 vom ). Dieser Bericht beruht auf der Projektbeschreibung, Version vom und der im oben erwähnten Monitoringbericht beschriebenen Monitoringmethode. Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollzugsmitteilung des BAFU 2015: Projekte zur Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde, zur CO2- Verordnung, BAFU 2015, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 13 Befunde, darunter: 6 Aufforderungen zu Erklärungen (Clarification Request, CR) 5 Aufforderungen zu Korrekturmassnahme (Corrective Action Request, CAR) 2 Aufforderungen zu zukünftigen Abklärungen/Anpassungen (Forward Action Request, FAR) Alle Befunde wurden zufriedenstellend zu einem Abschluss gebracht. Die FARs sind bis zur nächsten Verifizierung zu erledigen. Alle FAR, welche durch das BAFU 2015 gestellt wurden, wurden durch den Projektbetreiber zufriedenstellend erledigt. Die Gesuchsunterlagen wurden gemäss den Vorgaben für Klimarappenprojekte erstellt und für die vorliegende 3.Verifizierung nach den neuen gesetzlichen Anforderungen aktualisiert. Die Werte der Vollzugsmitteilung für die Berechnungen der Emissionsverminderungen werden korrekt eingesetzt. Die angewendeten Methoden zur Bestimmung der Referenzemission und der Projektemission basieren auf den SKR-Vorlagen für Wärmeverbünde von KVAs. Die Prozess- und Managementstrukturen sind im Monitoringplan definiert und zweckmässig. Die gemäss CO 2 -Verordnung aus dem vorliegenden Projekt im Zeitraum bis erzielten Emissionsverminderungen von 2'881 t CO2 eq. können aus Sicht der Verifizierungsstelle bestätigt werden. 2

3 1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Fachexperte) Qualitätssicherung durch Gesamtverantwortlicher Christoph Leumann, Roland Furrer, Roland Furrer, Verifizierter Monitoringzeitraum bis Zeritifizierungszyklus Weitere Autoren und deren Rolle in der Verifizierung 3. Verifizierung Technisches Review: Thalia Meyer, 1.2 Verwendete Unterlagen Version und Datum der Projektbeschreibung Version und Datum des Monitoringberichts Version vom Version 3 vom Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben zum tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Die Beurteilung dieses ehemaligen SKR-Projekts, hatte folgende zusätzlichen Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und zusätzlichen Anforderungen für ehemalige SKR Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurden mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetzung und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse zur Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3

4 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachteten Dokumente befindet sich im Anhang A1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführte Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Besuch vor Ort am (Anwesende Herr Kammermann und Herr Rindlisbacher, beide Regio Energie Solothurn) Besprechung und Sichtung der neuen Hybridanlage sowie einer repräsentativen Wärmezentrale bei einem Hausanschluss; Cross-Check zu den Monitoringdaten (Vergleich Leitsystem / Reportingfile), Prüfung verschiedener Messeinrichtungen; Einsicht in die aktuellen Finanzzahlen (effektive und erwartete Kosten und Erlöse). 3. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 4. Bereinigung von CRs und CARs 5. Verfassen des Berichtes 6. Technisches Review 7. Qualitätssicherung Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Fachexperten und Qualitätsverantwortliche, die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit von der Regio Energie Solothurn, KliK und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Experten-Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe zusammengestellt. Die Regio Energie Solothurn ist als Projektbetreiberin für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. Der Fachexperte, der technische Reviewer, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der SGS bestätigt mit seiner Unterschrift im vorliegenden Dokument, dass er abgesehen von seinen Leistungen im Rahmen der Verifizierung vom Auftraggeber der Verifizierung und deren Beratern unabhängig ist. Der zugelassene Fachexperte und die zugelassene Verifizierungsstelle SGS bestätigen, dass sie keine Projekte und Programme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbstdurchgeführte Projekte und Programme), in denjenigen Projekttypen eingeben, entwickeln oder Projektentwickler entsprechend beraten, für die sie als Fachexperte bzw. Validierungs- / Verifizierungsstelle zugelassen sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 4

5 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller AEK Fernwärme Zuchwil Stiftung Klimaschutz und CO2 Kompensation KliK Kontakt Projektbetreiber Freie Strasse 167, 8032 Zürich Regio Energie Solothurn Rötistrasse Solothurn Kontakt Herr Daniel Kammermann, , Projektnummer / Registrierungsnummer Projektnummer 10'125 Datum der Registrierung Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Durch die Nutzung der Abwärme aus der KVA kann der Wärmebedarf mehrerer Mehrfamilienhäuser und öffentlicher Bauten gedeckt werden. Fossile Energieträger werden ersetzt und CO 2 -Emissionen reduziert. Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Abwärmenutzung Angewandte Technologie Wärmeverbund, angeschlossen an KVA 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde beim Projektstart auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller ist identifiziert. Da der Verifizierer gewechselt hat, wurde der Projektbetreiber mit CR 2 aufgefordert, dem Verifizierer zwecks Vergleich und Analyse der Ausgangslage auch den Monitoringbericht, den Verifizierungsbericht und die wesentlichen Dokumente aus dem Vorjahr zu übermitteln. Dieser Verifizierungsbericht beruht auf der Vorlage Verifizierungsbericht der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.0 / August Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter

6 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf den entsprechenden SKR-Vorlagen für den sogenannten Monitoringplan. Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan und -bericht korrekt beschrieben und werden entsprechend gehandhabt. Mit CR 1, CAR 4 und CAR 5 wurden ergänzende Dokumente verlangt. Mit CAR 1 wurde ausserdem verlangt, im Monitoringbericht kenntlich zu machen, ob die Monitoringdaten gemäss dem Vier- Augenprinzip erhoben und kontrolliert worden sind (Visum von zwei unabhängigen Personen für Datenerhebung und Qualitätssicherung). FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Verifizierungen: Es gab keine entsprechenden FAR aus früheren Verifizierungen. FAR des BAFU: Die FARs des BAFU aus dem letzten Monitoringjahr wurden vom Projektbetreiber im separaten Excel- Dokument "3_10125_Kommunikation mit PE_FAR_Antworten" beantwortet. Der vom BAFU zur Kenntlichmachung der Systemgrenzen geforderte Übersichtsplan wurde dem Monitoringbericht beigelegt. Von den allgemeinen FAR des BAFU sind für das Projekt lediglich die folgenden Punkte relevant: 4.3.6: Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden gemäss Anhang F zur Vollzugsmitteilung : Für den Zeitraum im Bericht zur Monitoringperiode 2015 sind die erwarteten Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Einnahmen zu vermerken. Mit der Bearbeitung von CR 1 und CAR 2 wurden diese Punkte vollständig gelöst. 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Das Projekt wurde 2007 von der Stiftung Klimarappen bewilligt und per realisiert (Beginn des Monitorings = Wirkungsbeginn). An die bereits vorher durch die Gemeinde Zuchwil führende Fernwärmeleitung wurden zwei Hauptleitungen angeschlossen und unterirdisch in die entsprechenden Quartiere geführt. Durch Kurzverbindungen bzw. durch ein gekoppeltes Netzwerk konnten umliegende Liegenschaften an die Wärmeleitungen angeschlossen werden. Bis 2015 wurden fünf neue Zonen (Baulose) mit Fernwärme versorgt. Der Wärmeverbund wird bis mindestens 2016 noch weiter verdichtet wurde die Gesamtzahl der dem Projekt zugerechneten Hausanschlüsse um 2 auf 36 erhöht (Neubauten nicht eingerechnet). Eine massgebliche zusätzliche Erweiterung des Wärmeverbundes wurde als eigenes Projekt (10'192 Fernwärme Region Solothurn) bei der Stiftung Klimarappen eingegeben und bewilligt, und es wird mit separatem Bericht verifiziert. Die Abgrenzung zwischen den zwei Projekten erfolgt nach Zonen, resp. nach Nummern der Hausanschlüsse: - Zonen 0, 1, 2, 3a und 4a sind dem Projekt 10'125 zugeordnet ((Hausanschlüsse mit Nummern < 100)). - Zonen 3b, 4b, 7, 9a und 11 dem Projekt (Hausanschlüsse mit Nummern 100) 6

7 Zu diesem Abschnitt gibt es keine neuen Befunde. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Angesichts des Vor-Ort-Besuchs am wurde festgestellt, dass das aktuelle Projekt in technologischer Hinsicht grundsätzlich noch dem Projektantrag entspricht, einzig mit einer relevanten Änderung: Mitte 2015 wurde ein Hybridwerk in Betrieb genommen, in dem temporär geringe Anteile an Wärme durch Erdgas erzeugt und in den Wärmeverbund eingespiesen werden. Es handelt sich zwar um ein Projekt ausserhalb der Systemgrenzen, aber die Voraussetzung einer 100% nicht-fossilen Energieerzeugung sind damit nicht mehr erfüllt. Relevant sind dabei ein Gas-Blockheizkraftwerk (thermische Leistung 1.2 MW) und ein Gas-Kessel für die Spitzenlastabdeckung (6 MW). Mit CAR 4 wurde verlangt, das Monitoring anzupassen, um die entsprechenden Projektemissionen auszuweisen. Der Monitoringbericht wurde danach durch den Projektbetreiber angepasst. Neu sind darin alle Parameter aufgeführt, die zur Ermittlung der Projektemissionen erforderlich sind. Die Belege zur Messung der Gasmengen (Gaszähler P8 und P9) wurden dem Verifizierer nachgereicht, ebenso die Eichprotokolle der Gaszähler, die Belege zu den Wirkungsgraden des BHKW (P10 und P11) und die Belege zur Berechnung des Anteils, der dem vorliegenden Projekt zugerechnet wird (P12 und P13). Die Projektemissionen werden nach Einschätzung des Verifizieres auf diese Weise korrekt ausgewiesen. Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt. Die Projektemissionen betragen für tco 2 eq. Der Nachweis der Wärmelieferungen an die einzelnen Kunden verläuft wie in den Vorjahren durch monatliche Erfassung mittels Auslesegeräten. Von dort werden die Daten ins Leitsystem eingegeben, von wo sie zur Erstellung des Monitoringberichts wieder exportiert werden. Das System ist robust und adäquat. Im Dokument "4_ Übersicht " sind alle Hausanschlüsse (mit Ausnahme der Neubauten) mit Angabe der Referenz übersichtlich aufgeführt. Ebenso wird dort die Gültigkeit der Eichperiode für alle Wärmezähler nachgewiesen (zwei Zähler wurden 2015 vor Ablauf der jeweiligen Eichperiode ersetzt). Der Monitoringbericht wird wie bei Klimarappenprojekten üblich mit einem Excel-File erstellt (1_10125_Monitoring_2015_V3"). Im Hinblick auf das Monitoring 2015 wurde die Berechnungsmethode angepasst, und zwar bezüglich der separaten Ausweisung der abgegebenen Nutzwärme nach Schlüsselkunden und nach Haustyp. Die zwei Hauptparameter "P1 Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Ölheizung" und "P2 Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Gasheizung" werden neu in je drei Subparameter unterteilt. Das Ganze ist nachvollziehbar dokumentiert anhand der Übersicht der Hausanschlüsse. Mit CAR 3 wurde verlangt, dass für die genannte Anpassung am Excel-File auch die Formel aufgeführt werde, damit deren Richtigkeit überprüft werden kann. Die gestellten Fragen CR 1, CR 3, CR 4 und CR 5 betreffen ausserdem Details zum erwähnten Vorgehen bei Monitoring und Datenverarbeitung, und sie wurden alle zufriedenstellend beantwortet. Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO 2 - und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte, und die übrigen Einflussfaktoren, welche das Referenzszenario beeinflussten, präsentierten sich zum Zeitpunkt der Verifizierung wie folgt: Die Anforderungen bezüglich Referenzszenario für Wärmeverbünde gemäss Anhang F sind korrekt umgesetzt. Der Emissionsfaktor von 0 t CO2eq. für die KVA-Abwärme der KEBAG ist korrekt, da die KEBAG weder Abfälle aus dem Ausland importiert, noch anderweitig Zusatzwärme produziert, die nicht im Zusammenhang mit der Abfallbeseitigung steht. 7

8 2015 wurden keine neuen abgabebefreiten Betriebe (non EHS-Betriebe) angeschlossen. Die Emissionsreduktionen des vorliegenden Projektes werden von der KEBAG nicht an die VSBA-Zielvereinbarung angerechnet (vgl. CR 6). Die KEBAG hat per mit der Umsetzung eines KEV-Projektes zur Stromproduktion begonnen. Ab Anfang des dritten vollen Kalenderjahrs nach der Inbetriebnahme, also ab der Monitoringperiode 2018, hat die KEBAG deshalb energetische Mindestanforderungen nach Anhang 1.5 EnV einzuhalten. Im Rahmen des Kompensationsprojekts darf dann nur noch der Anteil der Wärme bescheinigt werden, der über diese Anforderungen der KEV-Richtlinie zum Mindestanteil der zu nutzenden Wärme hinausgeht. Bis dann gilt es zu klären, wie eine entsprechende Anpassung des Referenzszenarios vorgenommen werden muss. Zur Zeit hat die KEBAG einen Stromnutzungsgrad von 22% und einen einen Wärmenutzungsgrad von 16% (vgl. Dokument "6_Gesamtenergienutzungsgrad_ KVAs_2015". Der durch die KEV geforderte minimale Wärmenutzungsrad würde bei 7.8%, d.h. knapp die Hälfte der Wärmenutzung wäre durch die KEV-Bestimmungen vorgeschrieben. Durch das BAFU zu klären ist aber auch noch die Frage, welche Wärmemenge als Referenz für die entsprechenden Anpassungen zu gelten hat, denn die KEBAG versorgt verschiedene Wärmeabnehmer und -verbünde, die teilweise als Emissionsreduktionsprojekte registriert sind (2 Projekte Regio Energie Solothurn, ausserdem Projekt Energie Luterbach), teilweise aber auch nicht (z.b. Wärmeverbund Derendingen/Biberist). Die Richtigkeit der Berechnung der Emissionsverminderungen wurde durch den Verifizierer vollständig nachvollzogen. Die Berechnungen ergeben: Variable Beschrieb Wert Einheit P1a EFH Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Oelheizung - kwh P2 a MFH Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Oelheizung - kwh P1b > 150'000 kwh Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Oelheizung 912'001 kwh P2b EFH Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Gasheizung - kwh P1c MFH Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Gasheizung 10'218'746 kwh P2c 150'000 kwh Endwärmeverbrauch Wärmeverbund mit Referenzentwicklung Gasheizung 2'725'793 kwh P3 Wirkungsgrad Oelheizung 85% % P4 Wirkungsgrad Gasheizung 90% % P5 Emissionsfaktor Heizöl HEL kg CO2/kWh P6 Emissionsfaktor Erdgas kg CO2/kWh P7a Faktor gemäss Bafu für EFH P7b Faktor gemäss Bafu für MFH P7c Faktor gemäss Bafu für > 150'000 kwh P8 Gasverbrauch Hauptzähler Hybridwerk 154'275 kwh P9 Gasverbrauch Unterzähler Hybridwerk für BHKW 10'300 kwh P10 thermischer Wirkungsgrad 46.3% % P11 elektrischer Wirkungsgrad 43.5% % P12 Endwärmeverbrauch innerhalb Systemgrenzen inkl. Neubauten 14'935'085 P13 Endwärmeverbrauch gesamter Wärmeverbund inkl. Neubauten 56'665'413 kwh P14 Emissionsfaktor Erdgas kg CO2/kWh Beschrieb Formel Wert Einheit Emissionen EFH RE EFH =(P1a/P3*P5+P2a/P4*P6)/1000*(1-P7a) - t CO2 Emissionen MFH RE MFH = (P1b/P3*P5+P2b/P4*P6)/1000*(1-P7b) t CO2 Emissionen Schlüsselkunden RE SK = (P1c/P3*P5+P2c/P4*P6)/1000*(1-P7c) 2'649.9 t CO2 Zwischentotal RE 2'888.7 t CO2 Projektemission BHKW PE BHKW =(P9*P10/(P10+P11)*P t CO2 Projektemission Heizkessel Gas PE HK =(P8-P9)*P t CO2 Zwischentotal PE Gesamter Verbund 29.6 t CO2 Anteil zum Projekt gehörig Anteil = P12/P % PE (Projekt 10125) 7.8 t CO2 Total Emissions- Reduktion 2015 RE - PE = RE EFH + RE MFH + RE SK - PE 2'881 t CO2 8

9 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Die anrechenbaren Emissionsverminderungen haben sich in den letzten drei Jahren wie folgt entwickelt: Monitoring 2013: t CO2e Monitoring 2014: 3'201 t t CO2e (-7.4%) Monitoring 2015: 2'859 t CO2e (-17.2%) Die abnehmende Tendenz ist eine Folge der Anpassungen des Referenzszenarios und damit nachvollziehbar und korrekt. Die Änderungen sind als unwesentlich einzustufen. Nicht im Monitoringbericht aufgelistet sind die effektiven Kosten und Erlöse des Projektes. Als Reaktion auf CAR 2 hat der Projektbetreiber dem Verifizierer die folgenden vertraulichen Dokumente abgegeben: Budget der Fernwärme Zuchwil Solothurn ( ) Liste mit bis angefallenen Investitionskosten ("Anlagenspiegel") Ein direkter Vergleich der tatsächlichen Kosten und Erlöse mit dem NPV-Rechner gemäss Projektantrag ist allerdings nicht möglich, weil in der Abrechnung keine Abgrenzung zwischen dem vorliegenden Projekt "10125 AEK Fernwärme Zuchwil" und der Erweiterung "10'192 Fernwärme Region Solothurn" vorgenommen wird. Für beide Projekte zusammengenommen fällt auf, dass die bis heute angefallenen Investitionen mit total 33.1 Mio CHF gut 10% höher ausgefallen sind als bei der Erstverifizierung 2013 prognostiziert (ca. 30 Mio CHF). Grund dafür ist die raschere Erstellung zusätzlicher Leitungsstränge und Hausanschlüsse. Die Betriebserlöse ebenso wie auch die Betriebsaufwände sind dadurch ebenfalls wesentlich rascher angestiegen als prognostiziert. Insbesondere die Erlöse weichen für 2015 um mehr als 20% von den Prognosen ab. Der Grund dafür ist aber nicht, dass das Projekt grundsätzlich vom Projektantrag abweicht, sondern, dass es schneller realisiert wurde als geplant. Einen Hinweis, dass das Projekt trotz rascherem Ausbau die Schwelle zur Wirtschaftlichkeit nicht überschritten hat, liefert der Umstand, dass im Budget für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils ein negatives Betriebsergebnis ausgewiesen wird. 1 Um Transparenz über die wirtschaftlichen Folgen der Projektänderungen zu schaffen, verlangt der Verifizierer aber in FAR 2, dass im Hinblick auf die Verifizierung der Monitoringperiode 2016 eine aktualisierte Investitionsanalyse mit dem neuen Additionalitätstool (oder einer adäquaten Methode) erstellt wird. Wenn eine finanzielle Trennung zwischen den zwei Projekten 10'125 und 10'192 nicht möglich ist, kann dabei auch aufgezeigt werden, dass beide Projekte zusammengenommen ohne CO 2 - Beiträge nicht wirtschaftlich wären. Wichtig ist, dass die Investitionsanalyse auf den effektiven Kosten und Erlösen und den Erwartungen für die Zukunft nach heutigem Kenntnisstand basieren. 1 Die Rechnungsweise entspricht dabei zwar nicht derjenigen einer Investitionsanalyse gemäs Vorgaben der Vollzugsweisung, sie entspricht aber den üblichen Rechnungslegungsnormen. Dieser Verifizierungsbericht beruht auf der Vorlage Verifizierungsbericht der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.0 / August Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter

10 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt oder Programm mithilfe des Moni- der Anlagenbe- toringberichts, aller notwendigen zusätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und sichtigung vom gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde: AEK Fernwärme Zuchwil Die Evaluation des Projekts oder Programms hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Emissionsverminderung [t CO 2 eq] 2'881 Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: FAR 1: Zwecks Plausibilisierung der Daten und Überprüfung auf allfällige Übertragungsfehler sind ab der Monitoringperiode 2016 für jeden Hausanschluss auch die Zählerstände der Wärmezähler zu Beginn und am Ende der Monitoringperiode aufzuführen. FAR 2: Im Hinblick auf die Verifizierung der Monitoringperiode 2016 ist eine aktualisierte Investitions- zu erstellen. Wenn analyse mit dem neuen Additionalitätstool (oder einer adäquaten Methode) eine finanzielle Trennung zwischen den zwei Projekten 10'125 und 10'192 nicht möglich ist, kann dabei auch aufgezeigt werden, dass beide Projekte zusammengenommen ohne CO 2 - Beiträge nicht wirtschaftlich sind. Wichtig ist, dass die Investitionsanalyse auf den effektiven Kosten und Erlösen, ergänzt um Prognosen für die weitere Entwicklung nach heutigem Kenntnisstand basieren. Ort, Datum: Zürich Fachexperte: Christoph Leumannn Technisches Review: Thalia Meyer Verantwortlicher für die Qualitätssicherung: Roland Furrer Gesamtverantwortlicher: Roland Furrer

11 Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen: A2 Checkliste zur Verifizierung (separates Dokument)

12 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN Vor Ort eingesehen am : Budget der Fernwärme Zuchwil Solothurn ( ) Liste mit bis angefallenen Investitionskosten ("Anlagenspiegel")

13 A2 CECKLISTE DER VERIFIZIERUNG AEK Fernwärme Zuchwil Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 2.1 Datum: Verifizierungsstelle SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich SGS-Ergänzungen zur Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art. 140 CO 2 Verordnung zu behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftsstelle Kompensation vom sowie der Ergänzung vom und vom zusammengefasst. Sie bedingen zusätzliche Checkpunkte, welche in der Original-Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte zur 1.Verifikation von SKR- Projekten zusammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch Fragen, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt zu begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltext der Fragen mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt.

14 Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft zu Trifft nicht zu 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen eingereicht. (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den zum Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) zum Vertrag mit SKR definiert. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) CR 1 CAR 4, CAR Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Hinweis SGS: Im Monitoringebricht ist KliK als Gesuchsteller und die Regio Energie Solothurn als Projektbetreiber aufgeführt. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. Hinweis SGS: Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich um ein selbst durchgeführtes Projekt. Der Gesuchsteller ist KliK; der Projektbetreiber ist im Monitoringbericht separat aufgeführt. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und nachvollziehbar () 2. Beschreibung Monitoring ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 und 7) Monitoringmethode und Nachweis der erzielten Emissionsverminderungen 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt. Trifft zu Trifft nicht zu

15 Prozess- und Managementstrukturen, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung Trifft nicht zu 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetzung wird als zweckmässig beurteilt. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetzung wird als zweckmässig beurteilt. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetzung wird als zweckmässig beurteilt. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. () () 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. CAR 1 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Hinweis SGS: Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips gefordert 2.7 FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Verifizierungen 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Hinweis SGS: Die FARs vom BAFU aus dem letzten Monitoringjahr sind in einem separaten Excel-Dokument klar aufgelistet. Trifft zu FAR BAFU Trifft nicht zu

16 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Hinweis SGS: Die FARs vom BAFU aus dem letzten Monitoringjahr sind im separaten Excel-Dokument beantwortet. Von den allgemeinen FAR des BAFU sind für das Projekt lediglich die folgenden Punkte relevant: 4.3.6: Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden gemäss Anhang F zur Vollzugsmitteilung : Für den Zeitraum im Bericht zur Monitoringperiode 2015 sind die erwarteten Emissionsverminderungen (in Tonnen CO2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Einnahmen zu vermerken. Mit der Bearbeitung von CR 1 und CAR 2 wurden diese Punkte vollständig gelöst. CR 1 CAR 2 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Trifft nicht zu 3.1.1a 3.1.1b Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen (inkl. nichtrückzahlbare Geldleistungen) ( Mitteilung Abschnitt 2.6) Beantragte und zugesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 2, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Hinweis SGS: Keine Finanzhilfen Trifft zu () Trifft nicht zu 3.2.2a 3.2.2b Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein. Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar 2 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4

17 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nicht zu 3.3.1a Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO 2 - und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. CR b Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Hinweis SGS: wurden keine neuen abgabebefreiten Betriebe angeschlossen. - Die KEBAG hat schriftlich bestätigt, dass die Emissionsverminderungen nicht gleichzeitig zur Erfül-lung der VBSA- Zielvereinbarung angerechnet werden. - Die KEBAG bezieht seit 2015 neu KEV, aber die entsprechenden Anforderungen haben noch keine Auswirkungen auf die MP 2015 (genaueres siehe S.7) 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8) Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetzungsbeginn mit dem Wirkungsbeginn zusammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring. Trifft zu Trifft nicht zu 3.4.2a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b 3.4.3a 3.4.3b 3.4.4a 3.4.4b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Frage Falls 3.4.3a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. Falls 3.4.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar 4. Berechnung der erzielten Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Trifft nicht zu 4.1.1a Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert CAR 4

18 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Hinweis SGS: Neuer Heizkessel für Spitzenlast und BHKW (beide mit Erdgas betrieben), siehe dazu CAR 4. Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar 4.2 Monitoring der Projektemissionen ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 3 ) Trifft zu Trifft nicht zu 4.2.1a 4.2.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) Hinweis SGS: Monitoringkonzept angepasst durch CAR 4 Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2.3) 4.2.4a 4.2.4b Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt. CAR Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet. 3 Tabelle 5 gilt grundsätzlich für die Prüfung des Monitoringkonzepts im Rahmen der Validierung, kann aber auch nützliche Hinweise für die Verifizierung enthalten

19 4.2.10b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Die Projektbeschreibung enthält keine Formel für Projektemissionen, weil damals gar keine PE entstanden. Monitoringkonzept angepasst durch CAR 4. CAR b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Hinweis SGS: Als Reaktion auf CAR 4 eingefügte Berechnungsformel ist korrekt und widerspiegelt den aktuellen Projektstand Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. CAR Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft zu Trifft nicht zu 4.3.1a 4.3.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden erhoben ( Belege) Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. CR 2, CR 3, CR b Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. CR Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. CR 1, CR 5, CR a Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. CAR b Falls 4.3.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Hinweis SGS: Die Formel wurde angepasst, um die Vorgaben des BAFU bezüglich Referenzentwicklung von Wärmeverbünden (Anhang F der Vollzugsmitteilung) korrekt umzusetzen Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig.

20 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 4.4.1) CAR Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Bezugs von nichtrückzahlbaren Geldleistungen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) 5. Wesentliche Änderungen ( Mitteilung Abschnitt 3.8 und Mitteilung Anhang J, Kasten 8) 5.1 Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Trifft zu Trifft nicht zu 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. CAR 2 FAR b Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar Siehe Kapitel 3.4 im Verifizierungsbericht c Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. FAR d Falls 5.1.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. FAR Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Hinweis: Es besteht eine Abweichung von -17.2% im Vergleich zur Monitoringperiode b 5.2.1c Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nach-vollziehbar Hinweis SGS: Die Abweichung nach unten ist die Folge des angepassten Referenzszenarios gemäss Anhang F der Vollzugsmitteilung. Die Wärmelieferungen innerhalb der Systemgrenzen haben demgegenüber zugenommen. Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%.

21 5.2.1d Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.3 Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Trifft zu Trifft nicht zu 5.3.1a Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie. CAR b 5.3.1c 5.3.1d Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Die eingesetzte Technologie entspricht dem Stand der Technik. Zusatzfrage für Programme: Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Der in der Programmbeschreibung festgelegte Kriterienkatalog für die Aufnahme von Vorhaben in das Programm ist bei Erweiterung um die eingesetzte Technologie weiterhin anwendbar. Er stellt weiterhin sicher, dass alle Vorhaben im Programm Art. 5 und 5a der CO 2 -Verordnung erfüllen. x n.a 6. Spezifische Checkpunkte zur Verifizierung von SKR-Projekten Trifft zu Trifft nicht zu 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss Frage b Falls 6.1.1a nicht zutrifft (z.b: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Frage Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätzung sinngemäss in gleicher Art und Weise nachvollziehbar und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist. Hinweis SGS: Die Additionalität wurde 2007 auf der Grundlage einer Investitionsanalyse unter Verwendung des NPV-Rechners nachgewiesen. Diese wurde anlässlich der Erstverifizierung unter dem CO2-Gesetz (Monitoringperiode 2013) vom damaligen Verifizierer geprüft und bestätigt. 6.3 Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben zur Wirkungsaufteilung Wurden dem Projekt keine Finanzhilfen der öffentlichen Hand zugesprochen a Falls 6.2 nicht zutrifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fernund Nahwärmeverbünde () n.a

22 6.3 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht zu bedeutet also dass es sich um einen Fernod. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.a Falls 6.3 nicht zutrifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? CR 1, CAR 3 Qualitätssicherung Durchgeführt durch Roland Furrer Datum

23 Teil 2: Liste der Fragen Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. BAFU-FAR 4.3.6: Ab der kommenden Monitoringperiode bis gelten Wärmebezüger ab 150 MWh/Jahr als Schlüsselkunden gemäss Anhang F zur Vollzugsmitteilung. Für Schlüsselkunden darf nur bis zum Ende der Lebensdauer des Ölkessels (20 Jahre) eine zu 100% fossile Referenzentwicklung angenommen werden. Nach Ende der Lebensdauer ist die Referenzentwicklung nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Abweichungen sind zu begründen. Ist das Alter des Ölkessels nicht bekannt, ist die Referenzentwicklung ab sofort nur noch zu 60% (bzw. 70%) als fossil anzunehmen. Die Restlebensdauer der Kessel ist in der Liste der Wärmebezüger anzugeben und vom Verifizierer zu überprüfen, sofern die Überprüfung in der Monitoringperiode 2014 noch nicht erfolgte (Stichprobenprüfung möglich). 6.3.a Falls 6.3 nicht zutrifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Frage ( ) In den Berechnungen gemäss Monitoringbericht V1 und im Excel-File "Eingabe Projekt 10125_2015 mit Kunden" sind die Schlüsselkunden (Bezüger > 150 MWh/Jahr) zwar ausgewiesen. Es fehlen aber Angaben zur Restlebensdauer der ersetzten Kessel, und für alle Schlüsselkunden wird durchwegs die Referenz von 60% fossil angesetzt. Dies führt zu folgenden Fragen: a) Ist für keine dieser Schlüsselkunden das Baujahr der ersetzten Heizkessel bekannt? b) Verzichtet der Projektbetreiber grundsätzlich darauf, für gewisse Schlüsselkunden bis zum Ende der Lebensdauer der früheren Heizkessel (20 Jahre) eine zu 100% fossile Referenzentwicklung geltend zu machen? c) Weshalb wird für die Schlüsselkunden die Referenz auf 60% gesetzt und nicht auf 70%? Es dürfte sich ja eher um MFH und Gewerbebauten handeln, und nicht um EFH. d) Gibt es Kunden welche Prozesswärme benötigen? Diese ist zu 100% anrechenbar. Antwort Projektbetreiber a) Die Heizkesseldaten sind uns nicht bekannt. Ein neues Kriterium für die RES. b) Nein neues Kriterium für die RES. Uns ist nicht bekannt, dass neue Anlagen ersetzt wurden. c) In Version 2 sind 70% berechnet. d) Nein, es gibt keine solchen Kunden. Fazit Verifizierer - Es handelt sich bei den Schlüsselkunden durchwegs um MFH oder Geschäfts- /Industrieliegenschaften - Da das Alter der Öl- und Gaskessel für alle Schlüsselkunden unbekannt ist, wird für die Referenzentwicklung korrekterweise durchwegs 70% angenommen. Die Referenz von 70% fossil für alle Schlüsselkunden ist deshalb korrekt und konservativ: Sollten in Zukunft für einzelne Schlüsselkunden das Baujahr der alten Kessel ermittelt werden, kann für diese auch später noch eine spezifische Referenz angesetzt werden. Die CR ist erledigt.

24 CR 2 Erledigt 1.2. Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. Frage ( ): Bitte übermitteln Sie dem Verifizierer zwecks Quervergleich noch die folgenden zusätzlichen Dokumente: - Monitoringbericht zur Monitoringperiode 2014 (alle Versionen, inkl. bereinigte Version nach BAFU- Fragen) - Verifizierungsbericht zur Monitoringperiode Alle bei der damaligen Verifizierung überprüften Dokumente Antwort Projektbetreiber Unterlagen wurden am gesendet. Fazit Verifizierer Die CR ist erledigt. CR 3 Erledigt Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. Frage ( ): Gemäss dem Verifizierer ausgehändigter Dokumentation wurden 2015 vier Wärmezähler neu installiert (Installationsprotokolle beigelegt). Dazu stellen sich folgende Fragen: a) Handelte es sich dabei um 1) neue Hausanschlüsse, 2) Anschlüsse, deren frühere Zähler defekt waren, oder 3) Anschlüsse, bei denen die Eichperiode der früheren Zähler abgelaufen ist? b) Falls für gewisse Hausanschlüsse "3)" zutrifft: Wie lange lief die frühere Eichperiode? Erfolgte der Ersatz vor oder nach Ablauf dieser Periode? c) Im Falle von defekten Zählern oder abgelaufener Eichperiode: Bitte begründen und belegen Sie, ob die Messwerte trotz abgelaufener Eichung oder defekten Zählern korrekt sind. (Vorgaben des BAFU beachten). Antwort Projektbetreiber a) 2 neue Hausanschlüsse und 2 Ersatz b) Der Ersatz erfolgte vor Ablauf In Beilage alte Inbetriebnahmerapport WZ Fazit Verifizierer Die CR ist erledigt.

25 CR 4 Erledigt Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. Frage ( ): Bitte erläutern Sie näher, wie die Zähler abgelesen und die monatlichen Wärmelieferungen berechnet werden (inkl. QS bezüglich der Daten), und gewähren Sie dem Verifizierer anlässlich des Vor-Ort- Besuchs Einblick in die entsprechenden Datenbanken und Belege. Antwort Projektbetreiber Die Fernwärme Zuchwil Solothurn geht zur Sicherstellung der Wärmezählerablesungen wie folgt vor: DK erfasst Wärmelieferverträge in Exceltabelle Die Verträge werden archiviert und in Vertragsverwaltung abgelegt Bei Eingang Verträge wird IK orientiert damit die Zähler bestellt werden IB der Zähler Rapport an Billing Billing eröffnet Fakturierungsvertrag im IS-E Billing erteilt monatlichen Ablese-Auftrag an Ableser Billing importiert die Werte ins ISE ISE System vergleicht Werte Billing kontrolliert grössere Abweichungen Energie Abteilung Contracting entnimmt die monatlichen Werte und überträgt Werte in Excel Tabelle und macht Vergleiche mit Vormonatswerte, HGT oder Verhältnis zur Heizleistung oder mit anderen Anlagen die ähnlich sind Fernwärme wird vom Bereich Service Finanzen monatlich, ausser Januar ausgewertet. (Dokument Kennzahlen Fernwärme Januar bis ) Der Spartenleiter visualisiert monatlich den Trend aus dem Finanzreporting und vergleicht diesen mit den Erfahrungswerten. Einblick in Datenbank wurde gewährt. Nach Zufallsprinzip wurde Stichproben überprüft. Durch Begehung der Liegenschaft Zuchwilerstrasse 43 Solothurn wurden zudem auch auf die Messung vor Ort überprüft. Fazit Verifizierer Die CR ist erledigt. CR 5 Erledigt Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. Frage ( ): Spezifische Frage zur Tabelle "Referenzszenario" in der Excel-Version des Monitoringberichts: Wozu dienen Spalten D bis G? Was sind das für Faktoren, die teilweise nicht mit denjenigen der Vollzugsmitteilung (Tabelle 12 Anhang A3) übereinstimmen? (Falls diese Werte nicht in die Berechnung einfliessen, bitte entfernen.) Antwort Projektbetreiber Spalten D-G wurden entfernt. Fazit Verifizierer Die CR ist erledigt.

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