Verifizierung: Warmwassersparprogramm (Duschbrausen): ex-skr Projekte 1338 und 1968

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1 Verifizierungsbericht Verifizierung: Warmwassersparprogramm (Duschbrausen): ex-skr Projekte 1338 und 1968 Programm zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 1.0 Datum: Verifizierungsstelle econcept AG, Gerechtigkeitsgasse 20, 8002 Zürich Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Verifizierungsstelle Verwendete Unterlagen Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Verifizierung (separates Dokument)

2 Verifizierungsbericht Zusammenfassung Für die im Zeitraum bis erzielten Emissionsverminderungen in der Höhe von tco 2 eq aus dem vorliegenden Projekt können aus Sicht der Verifizierungsstelle Bescheinigungen gemäss CO 2 -Verordnung ausgestellt werden. Die erzielten Emissionsverminderungen stammen aus den folgenden Jahren und Projekten: Total pro Projekt SKR SKR Total pro Jahr (abgerundet) Aufgrund der weit zurückliegenden Validierung des Projekts, des Wechsels des Antragstellers seit der letzten Verifizierung und der Ablösung des Projekts SKR-1338 durch SKR-1968 waren nicht alle ursprünglichen Unterlagen verfügbar. Durch detaillierte Auskünfte des Antragstellers und intensive Gespräche konnten jedoch alle Informationslücken geschlossen und das Projekt auf alle geforderten Aspekte geprüft werden. Die am Schluss der Verifizierung vorliegenden Informationen und Unterlagen waren für die Beurteilung des Antrags ausreichend. Beim umgesetzten Projekt wurden keine wesentlichen Abweichungen zur Projektbeschreibung festgestellt. Da die Wirkungsdauer der realisierten Vorhaben gemäss Projektantrag 1968 per Ende 2015 ausgelaufen ist, handelt es sich hierbei um die letzte Verifizierung. Die vorliegende Verifizierung stützt sich teilweise auf die Ergebnisse der letzten Verifizierung von SQS von April Einige Unregelmässigkeiten in der Datenbank (siehe CR6) hätten auch damals bereits festgestellt und behoben worden müssen. Die wichtigsten CR/CAR konnten die folgenden Fragen/Punkte beantworten und gemäss den an das Projekt gestellten Anforderungen lösen: - CR5/7: Konfiguration anderer eingesetzter Brausetypen - CAR1: Aktualisierung der Emissionsfaktoren anhand aktueller Grundlagen - CAR2: Ausstiegsrate bzw. Abbruch der Nutzung der installierten Duschbrausen - CAR3: Referenzentwicklung Durchfluss für Duschbrause (P1) 2

3 Verifizierungsbericht 1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Fachexperte) Stephanie Bade, , stephanie.bade@econcept.ch Qualitätssicherung durch Gesamtverantwortlicher Reto Dettli, , reto.dettli@econcept.ch Reto Dettli, , reto.dettli@econcept.ch Verifizierter Monitoringzeitraum bis Zeritifizierungszyklus Weitere Autoren und deren Rolle in der Verifizierung Die letzte Verifizierung fand im April 2013 statt und betraf den Zeitraum Wie viele Verifizierungen es davor gab, ist nicht bekannt. Dies ist die erste Verifizierung unter der revidierten CO 2 -Verordnung. Christian Vogler, , christian.vogler@econcept.ch, Bearbeitung und Unterstützung des Fachexperten 1.2 Verwendete Unterlagen Version und Datum der Projektbeschreibung Version und Datum des Validierungsberichts Version und Datum des Monitoringberichts Version 1, Es liegt kein Validierungsbericht vor. Version 2, Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Das vorliegende Projekt wurde gemäss den Vorgaben der Vollzugsmitteilung 1 (Kap 7.3) und des zugehörigen Anhangs J (Kap. 4) geprüft. Insbesondere wurden folgende Punkte geprüft: Die nachgewiesenen Emissionsverminderungen erfüllen die Anforderungen von Art. 5 (bei Programmen auch 5a) CO 2 -Verordnung. Die Angaben zum tatsächlich umgesetzten Projekt sind vollständig und konsistent. Die relevanten Daten gemäss Monitoringkonzept wurden korrekt erhoben und dargestellt. Die verwendete Technologie entspricht dem Projektantrag und dem Monitoringkonzept. Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Da es sich beim vorliegenden Projekt um ein ehemaliges Klimarappenprojekt (SKR) handelt, wurden zusätzlich die anwendbaren Kriterien aus Kap. 4.4 der Vollzugsmitteilung und der Merkblätter zu SKR- Projekten für die Monitoringperioden geprüft. 1 2 Bundesamt für Umwelt (Hg.) 2013: Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland. Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. Stand Januar Umwelt-Vollzug Nr. 1315: 78 S. Projekte zur Emissionsverminderung im Inland: Verifizierung von SKR-Projekten Monitoringperiode 2015 (Infoblatt), Geschäftsstelle Kompensation,

4 Verifizierungsbericht Beschreibung der gewählten Methoden Aufgrund der weit zurückliegenden Validierung des Projekts, des Wechsels des Antragstellers seit der letzten Verifizierung und der Ablösung des Projekts SKR-1338 durch SKR-1968 waren nicht alle ursprünglichen Unterlagen verfügbar. Durch detaillierte Auskünfte des Antragstellers und intensive Gespräche konnten jedoch alle Informationslücken geschlossen und das Projekt auf alle geforderten Aspekte (siehe oben) geprüft werden. Für die Verifizierung des Projekts wurden die Unterlagen unter Anhang 1 verwendet. Zusätzlich wurden detaillierte Recherchen zu heute verfügbaren Produkten (Referenzszenario) und Expertenbefragungen zu einzelnen Aspekten durchgeführt. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführte Schritte Das angewendete Vorgehen beinhaltete folgende Schritte: - Überprüfung der Dokumentation: Überprüfung der Daten und Informationen in den Dokumenten auf ihre Vollständigkeit. Prüfung der Umsetzung des Monitoring-Plans und der Monitoring-Methode (Messsysteme, Prozesse zur Qualitätssicherung) - Inhaltliche Überprüfung: Beurteilung von Umsetzung und Betrieb des Programms bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Programmbeschreibung. Überprüfung der Prozesse zur Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoring-Parameter - Beurteilung von Abweichungen und entsprechenden Korrekturen: Beurteilung von Abweichungen in der Programmumsetzung gegenüber Programmbeschreibung und Monitoringkonzept - Weitere Überprüfung der Daten: Gegenprüfung der Daten mit Daten aus anderen Quellen. Überprüfung der Berechnungen und Annahmen zur Bestimmung der Treibhausgas-Daten und Emissionsreduktionen - Zu korrigierende Aspekte bei der Verifizierung (laufende Umsetzung): Corrective Action Request (CAR), Clarification Request (CR), Forward Action Request (FAR) - Verfassen des Verifizierungsberichts Ein Vor-Ort-Besuch wurde innerhalb dieser Verifizierung nicht durchgeführt. Dies wurde aufgrund der Umsetzung der einzelnen Vorhaben von mehreren Tausend Haushalten nicht als sinnvoll erachtet. Im Rahmen der vorhergehenden Verifizierungen wurden Lieferscheine vor Ort geprüft. Bei der vorliegenden Verifizierung wurden Liefernachweise aufgrund einer zufälligen Stichprobe verlangt. Da die verwendete Technologie über Produktbeschreibungen gut dokumentiert ist, war es auch nicht notwendig Messgeräte und deren Kalibrierung zu prüfen. Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung Die Zuständigkeiten bezüglich der Qualitätssicherung sind unter Kapitel 1.1 geregelt. Der Prozess sieht vor, dass der/die Qualitätsverantwortliche bei allen Punkten beigezogen wird, bei welchen die Anwendung der Vollzugsmitteilung nicht vollkommen eindeutig ist. Spätestens nach Abschluss der Checkliste inklusive aller gestellten CR/CAR/FAR wird der/die Qualitätsverantwortliche über die Verifizierung informiert und prüft die Qualität des Vorgehens und der Beurteilungen. Anschliessend werden allenfalls weitere Rückfragen gestellt und die Unterlagen für den Abschluss der Verifizierung vorbereitet. 4

5 Verifizierungsbericht 1.4 Unabhängigkeitserklärung Der vom BAFU zugelassene interne oder externe Fachexperte der Stelle übernimmt für das vom BAFU als Validierungs- / Verifizierungsstelle zugelassene Unternehmen (econcept AG) die Verifizierung dieses Projekts oder Programms (Warmwassersparprogramm (Duschbrausen): ex-skr Projekte 1338 und 1968). Der Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche der Stelle und der Gesamtverantwortliche der Stelle bestätigen mit Ihrer Unterschrift jeweils, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen der Verifizierung von der betroffenen Organisation (Auftraggeber der Verifizierung) und deren Beratern unabhängig sind. Der zugelassene Fachexperte und die zugelassene Stelle bestätigen, dass sie keine Projekte oder Programme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbstdurchgeführte Projekte und Programme), in denjenigen Projekttypen eingeben, entwickeln oder Projektentwickler entsprechend beraten, für die sie als Fachexperte bzw. Stelle zugelassen sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Die Informationen bzw. die Unterlagen, welche von econcept für die Verifizierung des vorliegenden Projekts verwendet werden, stammen entweder vom Auftraggeber oder von Quellen, die econcept unter Aufwendung der üblichen Sorgfalt als zuverlässig eingestuft hat. econcept schliesst jegliche Haftung und jeglichen Ersatz von Schäden und Mangelfolgeschäden (z.b. entgangener Gewinn, Vermögensschäden etc.) für die Genauigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder der aus den als zuverlässig eingestuften Quellen erhaltenen Informationen und Unterlagen aus. Dieser Haftungsausschluss erfasst gleichermassen sämtliche auf der Grundlage dieser Informationen und Unterlagen von econcept gelieferten Arbeitsergebnisse wie z.b. Produkte, Berichte, Empfehlungen oder Schlussfolgerungen. econcept schliesst im gesetzlich zulässigen Ausmass die Haftung für direkte und indirekte Schäden aus (z.b. entgangener Gewinn, Vermögensschäden etc.), die sich infolge leichter Fahrlässigkeit von econcept ergeben. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Verifizierung von Kompensationsmassnahmen die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich macht. econcept übernimmt keinerlei Haftung für Mängel an den Arbeitsergebnissen (z.b. Produkte, Berichte, Empfehlungen oder Schlussfolgerungen etc.) und für direkte und indirekte Schäden, die aus der Verzögerung in der Lieferung der Unterlagen und Informationen gemäss Anhang oder durch die sonstige Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber entstehen. 5

6 Verifizierungsbericht 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Kontakt Projektnummer / Registrierungsnummer Datum der Registrierung Warmwassersparprogramm (Duschbrausen): ex-skr Projekte 1338 und 1968 sinum AG, Redingstrasse 6, 9000 St. Gallen Martin Kilga, , martin.kilga@sinum.com SKR 1338 und SKR 1968 Ende 2008 (genaues Datum nicht bekannt) 2.2 Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Das Projekt fördert den Ersatz von bestehenden Duschbrausen durch wassersparende Modelle in Haushalten. Durch den Duschbrausen-Ersatz wird Warmwasser und somit fossile Energie für dessen Bereitstellung eingespart, sofern die Warmwasser-Bereitstellung durch Verwendung fossiler Energien erfolgt. Das zentrale Instrument des Projekts ist die Webseite Auf dieser gibt es einen Online-Rechner zur Berechnung der CO 2 -Reduktion, einen Bestellservice sowie diverse Funktionen zu den Erfahrungen und Erfolgen des Projekts. Beim Bestellservice machen die Haushalte diverse Angaben, welche für das Monitoring verwendet werden. Dies sind: Anzahl Personen im Haushalt, Duschhäufigkeit, Duschdauer und Art der Warmwasserbereitstellung. Aus diesen Angaben und dem Referenzszenario können die erzielten CO 2 -Reduktionen ermittelt werden. Die Wirkungsdauer bzw. die Projektlaufzeit wurde für das Projekt 1338 auf 6 Jahre und für 1968 auf 4 Jahre ab dem Installationsjahr der jeweiligen Brause festgelegt. Die Wirkungsdauer wurde 2013 vom BAFU bestätigt (siehe Protokoll_Technische Sitzung _Auszug Gammarus.pdf). Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Energieeffizienzsteigerung in Gebäuden Angewandte Technologie Ersatz von bestehenden Duschbrausen (gemäss Referenzszenario 18l/min) durch wassersparende Modelle (8-9l/min). 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Gesuchunterlagen bestanden im Wesentlichen aus einem Monitoringbericht in Excel-Format. Die für die Verifizierung wichtigen Angaben waren darin enthalten. Da das Projekt 1968 in 2008 beantragt wurde und in der Zwischenzeit der Gesuchsteller gewechselt hat, waren nur wenige Informationen zu früheren Validierungen und Verifizierungen verfügbar. Die letzte Verifizierung wurde im April 2013 durch SQS durchgeführt. Aufgrund des Wechsels des Verifizierers mussten einige Information erneut eingeholt und neu beurteilt werden. Durch mehrere telefonische Gespräche mit dem Antragsteller konnten die Informationen vervollständigt und Lücken geschlossen werden. Die am Schluss der Verifizierung vorliegenden Informationen und Unterlagen waren für die Beurteilung des Antrags ausreichend. CR1: Seit der letzten Verifizierung 2013 hat die sinum AG das Projektmanagement aus Kapazitätsgründen und aufgrund des höheren Anteils von Vorhaben auf der Seite der sinum AG von 6

7 Verifizierungsbericht der Gammarus GmbH übernommen. sinum war von Beginn weg als Projektpartner involviert. Der Wechsel des Antragsstellers konnte und sinnvoll begründet werden. CR2: Der ursprüngliche Monitoringplan aus dem SKR-Projekt 1338 war nicht mehr verfügbar. Dieser wurde jedoch seit der Projektregistrierung mehrmals überarbeitet. Der nun vorliegende Monitoringplan wurde als adäquat, korrekt und im Einklang mit dem Projektantrag beurteilt. 7

8 Verifizierungsbericht 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Beschreibung der Methode: Die Methode ist knapp, aber korrekt beschrieben. Die Nachvollziehbarkeit und heutige Gültigkeit der verwendeten Emissionsfaktoren konnte durch CAR1 verbessert werden. Anwendung der Monitoringmethode: Siehe Kapitel 2.3. Der vorliegende Monitoringplan wurde als adäquat, korrekt und im Einklang mit dem Projektantrag beurteilt. Siehe CAR2 und CAR3 in Kapitel 3.3 zur korrekten Berechnung der Emissionsverminderungen. Prozess- und Managementstrukturen: Die entsprechenden Strukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. Die Änderungen, welche sich durch den Wechsel des Antragstellers ergeben haben, konnten nachvollzogen werden. Datenerhebung und Qualitätssicherung: Die Datenerhebung, die entsprechenden Verantwortlichkeiten und die Qualitätssicherung wurden anlässlich früherer Verifizierungen (SQS) detailliert geprüft. Bei der Verifizierung 2013 wurde ein Vor-Ort-Besuch beim damaligen Antragsteller durchgeführt. Aufgrund des Wechsels des Verifizierers wurden unter CR3 drei grössere Vorhaben erneut geprüft. Aus früheren Validierungen und Verifizierungen sind keine FARs bekannt. Trotzdem wurden gewisse Aspekte, welche anlässlich der letzten Verifizierung diskutiert wurden, erneut geprüft. CAR1: Die erste Version des Monitoringberichts enthielt eine nicht in allen Belangen e Beschreibung, der im Monitoring verwendeten Emissionsfaktoren. In der Version 2 wurden alle Emissionsfaktoren anhand der neusten Grundlagen überarbeitet und detailliert beschrieben. CR3: Für die drei geprüften Vorhaben konnten detaillierte Informationen und die Lieferscheine zur Prüfung vorgelegt werden. Die im Monitoringbericht gemachten Angaben konnten so eindeutig verifiziert und bestätigt werden. 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Beschreibung des umgesetzten Projekts: Im aktuellen und letzten Monitoring geht es um die anhaltende Wirkung von zwischen 2007 und 2012 installierten Duschbrausen. Das umgesetzte Projekt hat sich somit seit der letzten Verifizierung im Jahr 2013 (durch SQS) nicht mehr verändert. Das umgesetzte Projekt entspricht der Beschreibung aus dem Projektantrag. Finanzhilfen: Das Projekt hat keine Finanzhilfen von Bund, Kantonen oder Gemeinden erhalten. Vielmehr hat das Projekt teilweise über Gemeinden vergünstigte Duschbrausen an Haushalte verkauft. Abgrenzung zu anderen Instrumenten: Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO2- und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Umsetzung und Wirkungsbeginn: Umsetzung und Wirkungsbeginn sind in den Unterlagen dokumentiert. CR4 prüft eine Abweichung bei der Realisierungsphase zwischen dem Projektantrag und der tatsächlichen Umsetzung. CR4: Gemäss Projektantrag SKR-1968 dauert die Realisierungsphase (also die Installation von Duschköpfen) bis Ende Gemäss aktuellem Monitoringbericht werden einige installierte Duschköpfe auf das Jahr 2012 bezogen. Das entsprechende Projekt mit einer Gemeinde startete 2011 und wurde erst im Frühjahr 2012 mit den Installationen abgeschlossen. 8

9 Verifizierungsbericht 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Systemgrenzen und Einflussfaktoren: Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert und es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren. Monitoring der Projektemissionen: Die gemäss Monitoringkonzept relevanten Parameter wurden über eine Datenbank erhoben und archiviert. Inkonsistente und unvollständige Angaben wurden über CAR1, CR6, CR5/7 überprüft und korrigiert. Bestimmung der Referenzentwicklung: In Bezug auf die Referenzentwicklung wurden die als P13 definierte Ausstiegsrate und der verwendete Durchfluss der Referenzszenarios (P1) genauer untersucht. CAR2 und CAR3 zeigen die Ergebnisse. Erzielte Emissionsverminderungen: Unter Berücksichtigung der Korrekturen der verwendeten Parameter und Emissionsfaktoren, wurden die Emissionsverminderungen korrekt berechnet. CAR1: Siehe auch Kapitel 3.1. In CAR1 wurden die Emissionsfaktoren gemäss den aktuell verfügbaren Informationen überarbeitet. Insbesondere die Werte für P8 (Emissionsfaktor bei unbekannter Art der Warmwasserbereitstellung) und der Wirkungsgrad der Warmwasserbereitstellung wurden geändert. Letzterer bezieht sich neu auf die gleiche Grundlage, wie die kürzlich registrierten oder sich in Validierung befinden Wassersparprogramme (UNFCC Methode AMS-II.M). CAR2: Die Ausstiegsrate von 7%, welche jeweils nur für das erste Jahr nach Installation angewendet wird und auf einer Umfrage basiert, berücksichtigt nicht alle möglichen Fälle von "Ausstiegen aus der Benutzung der Sparbrausen". Unter der Berücksichtigung der kurzen Wirkungsdauer des Projekts, des nicht angerechneten Multiplikatoreneffekts und der Möglichkeit von Wechseln in die umgekehrte Richtung, kann sie jedoch trotzdem als konservativ betrachtet werden. Abweichung vom Standard-Vorgehen bei CAR3 (siehe auch Checkliste): Bei der Anrechnung der Emissionsreduktion für die im Projekt eingesetzten Duschbrausen, müsste nach dem Prinzip der Nutzungsdauer (siehe Vollzugsweisung) folgendes Vorgehen angewendet werden: Für jede ersetzte Brause müsste das Alter und der normierte Wasserdurchfluss in l/min erfasst werden. Bis ans Ende der vorgegeben Nutzungsdauer (für Armaturen 20 Jahre) könnte dann die Differenz im Wasserverbrauch zwischen der alten (z.b 20 l/min) und der neuen Brause (8l/min) für die Berechnung der Emissionsreduktion angewendet werden. Ab dem Erreichen der Lebensdauer könnte dann nur noch die Differenz zwischen der neuen Brause und einer «Referenz-Brause» (z.b 18 l/min) angerechnet werden. Da Alter und Durchfluss der jeweils ersetzen Brausen nicht bekannt sind (eine Erhebung wäre sehr aufwändig, nicht verhältnismässig und zudem lückenhaft), kann das beschriebene Vorgehen nicht angewendet werden. Deshalb bezieht sich die Differenz bei der Berechnung der Emissionsreduktion jeweils in allen Fällen auf einen Referenzwert gemäss Referenzszenario. Für weitere Details zum Referenzwert siehe unten und CAR3 in der beiliegenden Checkliste. CAR3: Für den Referenzdurchfluss werden wie bisher 18l/min verwendet. Es gibt heute zwar zahlreiche Duschbrausen, welche deutlich weniger Wasser benötigen. Aufgrund von Recherchen und einer Expertenbefragung 3 ist für heute eingesetzte Duschbrausen aber eher von einem Referenzdurchfluss von l/min auszugehen. Die Meinungen zu Referenzwerten gingen jedoch noch vor 1-2 Jahren von jeweils 18l/min aus. Beim vorliegenden Projekt geht es um in den Jahren 2007 bis 2012 installierte Brausen und deren anhaltende Wirkung bis vorwiegend 2013 und werden nur sehr wenige Emissionsreduktionen angerechnet. 3 Eine Herstellerin von Duschbrausen. 9

10 Verifizierungsbericht Die heute verfügbaren Brausen können nicht 1:1 als "Referenzbrause" benützt werden, da zahlreiche Hemmnisse (siehe Projektantrag 1968 und CAR3 in Checkliste) dazu führen, dass diese im durchschnittlichen Fall trotzdem nicht eingesetzt werden. Häufig ist damit zu rechnen, dass im Referenzfall bis ans Ende der Wirkungsdauer kein Ersatz der Duschbrause stattgefunden hätte (4 oder 6 Jahre nach Installation). CR5/7: Die für die Projektemissionen relevanten Durchflussangaben der installierten Brausen konnten bestätigt und durch die jeweils immer verbauten Mengenregler plausibel nachvollzogen werden. Die leicht höhere Durchflussmenge, bei den neben der Standard-Brause des Projekts eingesetzten Brausen, wurde entsprechend nachgeführt und im Monitoringbericht korrigiert. CR6: Aufgrund eines Fehlers in der Datenbank, welcher bereits anlässlich der letzten Verifizierung durch SQS hätte auffallen müssen, war für die Duschhäufigkeit in den Jahren 2010 und 2011 anstelle der individuellen Nutzerangaben jeweils ein konstanter Wert hinterlegt. Die verwendeten Werte lagen über dem üblichen Durchschnitt. Für die Korrektur wurden die gewichteten Durchschnittswerte aller anderen Jahre verwendet. 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse (und Additionalität): In Bezug auf die Wirtschaftlichkeitsanalyse hat es keine wesentlichen Änderungen gegeben. Es ist noch immer so, dass sich die Investition eines Haushalts für eine Sparbrause bereits nach einem bis maximal zwei Jahren amortisiert. Die zahlreichen Hemmnisse führen jedoch dazu, dass die Investition trotzdem nicht getätigt wird. Aus Sicht des Antragstellers sind jedoch noch immer nur der Förderbeitrag für die Sparbrausen, die Investitionen für die Kampagnen und die Erträge aus den bescheinigten Emissionsreduktionen relevant. Weil keine anderen Erträge generiert werden, ist das Projekt ohne die bescheinigten Emissionsreduktionen noch immer nicht rentabel. Aus diesem Grund wird auch die Additionalität des Projekts im Vergleich zum Projektantrag nicht anders beurteilt. Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen: Die Abweichungen der tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen im Vergleich zu den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20% und sind durch die Ausführungen im Monitoringbericht begründet und. Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie: Gemäss Projektantrag wird im Projekt hauptsächlich die Brause "Clima" von AquaClic eingesetzt. Im Antrag war jedoch auch der Einsatz von anderen Brausen vorgesehen. CR5/7 klärt den Einsatz von zwei anderen Brausetypen und deren Referenzwerte für den zu verwendenden Durchfluss. 10

11 Verifizierungsbericht 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Überblick zu den gestellten CR/CAR/FAR: CR1 (Änderungen Gesuchsteller): Die angeführte Begründung ist und sinnvoll. CR1 wurde geschlossen. CR2 (Monitoringkonzept entspricht ursprünglichem Monitoringplan): Da der ursprüngliche Monitoringplan (Beilage des Projektantrags) nicht verfügbar ist, kann der Verifizierer nicht prüfen, ob die angewandte Monitoringmethode dem Monitoringkonzept entspricht. Wichtiger ist jedoch, dass der nun vorliegende Monitoringplan (Teil des Monitoringberichts) adäquat und korrekt ist. Die aufgezeigten Anpassungen der Parameterwerte wurden nachvollzogen und sind sinnvoll. Der vorliegende Monitoringplan wird als adäquat und korrekt beurteilt. CR2 wurde geschlossen. CR3 (Datennachweis, Prüfung einzelne Vorhaben): Die geforderten Nachweise und Auskünfte konnten erbracht werden und sind plausibel. CR3 wurde geschlossen. CR4 (Realisierungsphase): Die Antwort ist plausibel und kann nachvollzogen werden. CR4 wurde geschlossen. CR5 (Konfiguration anderer eingesetzter Brausetypen): Es konnte aufgezeigt werden, dass die Brause vom Typ "Hansgrohe Croma 2jet" mit einem 9l-Regler abgegeben wurde. Diese Informationen sind ausreichend für die Plausibilisierung des Durchflusses von 9l/min. CR5 wurde geschlossen. CR6 (Unregelmässigkeit in der Datenbank bei der Duschhäufigkeit der Jahre 2010/2011): Die nicht plausiblen Werte bei der Duschhäufigkeit der Jahre 2010 und 2011 wurden durch den Wert 6.0 ersetzt. Der Wert wurde aus den vorhandenen Daten der anderen Jahre abgeleitet und ist sinnvoll. CR 6 wurde geschlossen. CR7 (siehe CR5): Die gegebenen Informationen zur Auslieferung der Brause (Hansgrohe Croma 2jet) in den Projekten in Schaffhausen und Wil sind ausreichend und belegen den Durchfluss von 9l/min. Dieser Wert wurde in den Monitoringbericht übernommen. CR7 wurde geschlossen CR8 (Ausschluss Doppelzählung): Das Zielpublikum des vorliegenden Projekts waren immer Privathaushalte, auch wenn diese teilweise über die Zusammenarbeit mit Unternehmen angesprochen wurden. Eine Doppelzählung aufgrund der Befreiung von der CO2-Abgabe kann deshalb ausgeschlossen werden. CR8 wurde geschlossen. CAR1 (Emissionsfaktoren): Die Emissionsfaktoren wurden entsprechend den Forderungen angepasst und aktualisiert. Die verwendeten Grundlagen entsprechen jeweils den neusten zur Verfügung stehenden Informationen. Der Monitoringbericht wurde angepasst. CAR1 wurde geschlossen CAR2 (Ausstiegsrate): Dem Verifizierer liegen Unterlagen und -Korrespondenz bezüglich der Ausstiegsrate aus der letzten Verifizierung von 2013 (SQS) vor. Daraus ist zu entnehmen, dass die Rate aus einer Umfrage nach dem ersten Jahr stammt und deren Plausibilität genau geprüft wurde. Es ist, dass die einmalige Ausstiegsrate von 7% zwar nicht alle Fälle von Wechseln und Ausstiegen berücksichtigt, aber konservativ gewählt ist, wenn folgendes berücksichtig wird: a) die Wirkungsdauer des Projekts ist zeitlich auf 4 bzw. 6 Jahre begrenzt; b) der Multiplikatoreneffekt ist höher einzuschätzen als Wechsel nach dem ersten Jahr; c) es gibt auch Wechsel in die umgekehrte Richtung (Mieter überlässt Brause dem Nachmieter etc.). Deshalb ist die Berücksichtigung einer zusätzlichen Wechselrate nicht notwendig. Es sind keine weiteren Anpassungen notwendig und CAR2 wurde geschlossen. 11

12 Verifizierungsbericht CAR3: Für den Referenzdurchfluss werden wie bisher 18l/min verwendet. zwar gibt es heute zahlreiche Duschbrausen, welche deutlich weniger Wasser benötigen, aufgrund von Recherchen und einer Expertenbefragung 4 ist für heute eingesetzte Duschbrausen allerdings eher von einem Referenzdurchfluss von l/min auszugehen. Die Meinungen zu Referenzwerten gingen jedoch noch vor 1-2 Jahren von jeweils 18l/min aus. Beim vorliegenden Projekt geht es um in den Jahren 2007 bis 2012 installierte Brausen und deren anhaltende Wirkung bis vorwiegend 2013 und werden nur sehr wenige Emissionsreduktionen angerechnet. Die heute verfügbaren Brausen können nicht 1:1 als "Referenzbrause" benützt werden, da zahlreiche Hemmnisse (siehe Projektantrag 1968 und CAR3 in Checkliste) dazu führen, dass diese im durchschnittlichen Fall trotzdem nicht eingesetzt werden. Häufig ist damit zu rechnen, dass im Referenzfall bis ans Ende der Wirkungsdauer (4 oder 6 Jahre nach Installation) kein Ersatz der Duschbrause stattgefunden hätte. 4 Eine Herstellerin von Duschbrausen. 12

13 Verifizierungsbericht Gesamtfazit Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mithilfe des Monitoringberichts und aller notwendigen zusätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 verifiziert wurde (eine Besichtigung vor Ort wurde nicht durchgeführt): Warmwassersparprogramm (Duschbrausen): ex-skr Projekte 1338 und 1968 Die Evaluation des Projekts hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Emissionsverminderung [t CO 2 eq] 2013: : : 926 Total: Der Verifizierer empfiehlt die erwähnten Emissionsverminderungen zur Bescheinigung durch die Geschäftsstelle Kompensation. Die Emissionsverminderungen erfüllen die Anforderung nach Art.5 der aktuellen CO 2 -Verordnung. Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Es gibt keine nächste Verifizierung. Die im Projektantrag definierten und später durch die Geschäftsstelle Kompensation bestätigten Projektlaufzeiten sind per abgelaufen. Ort und Datum: Zürich, Name, Funktion und Unterschriften Stephanie Bade, Fachexpertin Zürich, Reto Dettli, Qualitätsverantwortlicher Zürich, Reto Dettli, Gesamtverantwortlicher 13

14 Verifizierungsbericht Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen: Monitoringbericht, monitoring-bericht-ab2013_klik_sinum_angepasst_ xlsx, Projektantrag 1968, Projektantrag_1968.pdf, Verifzierungsbericht 2013, Verifikationsbericht_SKR 1968_korr.pdf, Faktenblatt CO 2 -Emissionsfaktoren des THG-Inventars der Schweiz, Faktenblatt_EF2015_D_ pdf, Der Energieverbrauch der Privaten Haushalte (Prognos), Bericht_ExPostAnalyse_PHH_2013_ pdf, Lieferschein Aquaclic, sinum pdf, Lieferschein Aquqclic, lieferschein zu-rechnung langenthal-2009.pdf, zwischen Tania Schellenberg (Gammarus) und Hansruedi Bader (SQS) vom Auszug Protokoll, Sitzung KliK/BAFU vom , Protokoll_Technische Sitzung _Auszug Gammarus.pdf A2 Checkliste zur Verifizierung (separates Dokument) 14

15 Warmwassersparprogramm (Duschbrausen): ex-skr Projekte 1338 und 1968 Programm zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 1.4 Datum: Verifizierungsstelle econcept AG, Gerechtigkeitsgasse 20, 8002 Zürich

16 Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft zu Trifft nicht zu 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen eingereicht. (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) CR2 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und CR1 2. Beschreibung Monitoring ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 und 7) Monitoringmethode und Nachweis der erzielten Emissionsverminderungen 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt. Prozess- und Managementstrukturen, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. Trifft zu Trifft zu Trifft nicht zu CAR1 CR2 CR2 CR2 CAR1-3 Trifft nicht zu 2

17 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und CR3 CR3 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.7 FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Verifizierungen 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. Trifft zu Trifft nicht zu 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Trifft nicht zu 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen (inkl. nichtrückzahlbare Geldleistungen) ( Mitteilung Abschnitt 2.6) Beantragte und zugesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 1, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Trifft zu Trifft nicht zu 3.2.2a Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 1 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4 3

18 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nicht zu 3.3.1a Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO 2 - und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert b Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8) Trifft zu Trifft nicht zu Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 3.4.3a Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. CR b Falls 3.4.3a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und CR a Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen b Falls 3.4.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4. Berechnung der erzielten Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Trifft nicht zu 4.1.1a Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert 4.1.1b Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4.1.2a Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4

19 4.2 Monitoring der Projektemissionen ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 2 ) Trifft zu Trifft nicht zu 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2.3) CAR1 CR6 CR7 CR a Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. CR b Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden. CAR2 CR5/CAR Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. CAR1/CR b Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und CAR1/CR Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. CAR1-3 2 Tabelle 5 gilt grundsätzlich für die Prüfung des Monitoringkonzepts im Rahmen der Validierung, kann aber auch nützliche Hinweise für die Verifizierung enthalten 5

20 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft zu Trifft nicht zu 4.3.1a Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden erhoben ( Belege) 4.3.1b Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. CAR b Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) CR Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden. CAR Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.3.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, und vollständig. CAR Erzielte Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 4.4.1) Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Bezugs von nichtrückzahlbaren Geldleistungen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) 5. Wesentliche Änderungen ( Mitteilung Abschnitt 3.8 und Mitteilung Anhang J, Kasten 8) 5.1 Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Trifft zu Trifft nicht zu 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. 6

21 5.1.1b Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 5.1.1c Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20% d Falls 5.1.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen b Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und nach-vollziehbar 5.2.1c Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20% d Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.3 Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Trifft zu Trifft nicht zu 5.3.1a Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie. CR5 CR b 5.3.1c 5.3.1d Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Die eingesetzte Technologie entspricht dem Stand der Technik. Zusatzfrage für Programme: Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Der in der Programmbeschreibung festgelegte Kriterienkatalog für die Aufnahme von Vorhaben in das Programm ist bei Erweiterung um die eingesetzte Technologie weiterhin anwendbar. Er stellt weiterhin sicher, dass alle Vorhaben im Programm Art. 5 und 5a der CO 2 -Verordnung erfüllen. 7

22 Teil 2: Liste der Fragen Fragen zu den Aussagen in der Checkliste, die nicht zutreffen hier formulieren (Blöcke nach Bedarf duplizieren): Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt 1.4a/b Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. Falls dies nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und? Frage ( ): Der Projektantrag für SKR-1968 wurde durch die Gammarus GmbH gestellt. Der Gesuchsteller zum vorliegenden Monitoringbericht ist die sinum AG. Bitte erläutern Sie kurz wie es zu diesem Wechsel kam. Antwort Gesuchsteller ( ) Das Projekt wurde von Gammarus GmbH entwickelt. Die sinum AG ist seit 2008 als Projektpartner beteiligt. Aus Kapazitätsgründen und da die sinum AG einen wesentlich höheren Anteil zum Projekt beigetragen hat, hat die Gammarus GmbH das Projektmanagement (inkl. Verantwortlichkeit Monitoring) ab 2016 an sinum AG übertragen. Fazit Verifizierer ( ) Die angeführte Begründung ist und sinnvoll. CR1 wurde geschlossen. CR 2 Erledigt 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. Frage ( ): Der Projektantrag (SKR 1968) verweist auf eine Excel-Datei (Monitoringplan_1338.xls) mit Informationen zur Monitoringkonzept. Können Sie diese Beilage bitte zur Verfügung stellen? Antwort Gesuchsteller ( ) Monitoringplan_1338.xls: Siehe Blatt Monitoringplan im Monitoringbericht 2013 (Monitoringplan 1968 entspricht bis auf die Anpassungen der Parameterwerte dem Monitoringplan 1338). Fazit Verifizierer ( ) Da der ursprüngliche Monitoringplan (Beilage des Projektantrags) nicht verfügbar ist, kann der Verifizierer nicht prüfen, ob die angewandte Monitoringmethode dem Monitoringkonzept entspricht. Wichtiger ist jedoch, dass der nun vorliegende Monitoringplan (Teil des Monitoringberichts) adäquat und korrekt ist. Die aufgezeigten Anpassungen der Parameterwerte wurden nachvollzogen und sind sinnvoll. Der vorliegende Monitoringplan wird als adäquat und korrekt beurteilt. CR2 wurde geschlossen. CR 3 Erledigt 2.5b/c Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. Abweichungen sind begründet und Frage ( ): 8

23 Gemäss Monitoringbericht ist die Gammarus GmbH für die Daten der Online-Datenbank und somit die zentralen Monitoringparameter verantwortlich. Wurden die Daten auf ihre Plausibilität geprüft? Falls ja, wie? Können Sie bitte für die folgenden Datensätze im Monitoringbericht einen Lieferbeleg oder einen anderen Nachweis für die gelieferten Duschköpfe vorweisen: - "Daten 2008 > 2009", Zeile 2746: Hier werden 110 Haushalte angegeben. Was ist der Hintergrund dazu? Im Bemerkungsfeld steht «Hansgrohe Croma 2jet, 9 Liter/min." In der Berechnung werden allerdings konstant 8 Liter/min Durchfluss verwendet. Ist das korrekt? - "Daten 2009 > 2010", Zeile 871: 270 Haushalte sind angegeben. Wurden so viele Duschköpfe an einem Stand beim Glatten Märit verkauft? - "Daten 2011 > 2012", Zeile 1750: Es sind 97 Personen für einen Haushalt angegeben. Antwort Gesuchsteller ( ) Die Daten sind bereits durch die SQS verifiziert und damit auch auf ihre Plausibilität geprüft worden. Die Gammarus GmbH ist für die Daten der Online-Datenbank und somit die zentralen Monitoringparameter verantwortlich. SQS hat die Lieferbelege im Rahmen der Verifikation eingesehen und Stichprobenkontrollen anhand der Einzelnachweise durchgeführt. Liefernachweise: "Daten 2008 > 2009": Verantwortlichkeit Gammarus, keine Informationen verfügbar. "Daten 2009 > 2010": Verantwortlichkeit Gammarus, keine Informationen verfügbar. "Daten 2011 > 2012": Verantwortlichkeit sinum AG, Angabe ist korrekt (Stiftung Balm in Jona, SG). Rückfrage Verifizierer ( ) Die drei Beispiele aus der Frage wurden telefonisch detailliert mit der sinum AG besprochen und konnten entsprechend durch den Verifizierer plausibilisiert werden. Es ist zudem richtig, dass die Lieferbelege bei früheren Verifizierungen anhand von Stichproben durch SQS geprüft wurden. Dies wird anerkannt. Die Informationen zu den früheren Verifizierungen sind jedoch sehr knapp und die Nachweise sollten auch im Rahmen von dieser Verifikation erbracht werden können. Bitte begründen Sie, warum trotz klar bezeichneter Verantwortlichkeiten keine Nachweise für die zwei ersten Beispiele vorgelegt werden können. Antwort Gesuchsteller ( ) Daten in Verantwortlichkeit Gammarus: Wir haben aufgrund der verfügbaren Daten im Monitoringbericht die entsprechenden Informationen direkt bei den Programmpartnern eingeholt: "Daten 2008 > 2009": Diese Lieferung ging an die Städtischen Altersheime in Schaffhausen (telefonische Auskunft Herr Capaul, ). Die Brausen wurden von den Projektpartnern selbst eingekauft, mit den 9 l/min-reglern (Ecosmart) ausgerüstet und nur gegen Abgabe der alten Brause den Bezügern direkt ausgehändigt. Details zur Brause und zur Lieferung der 110 Stück an die Städtischen Altersheime werden gerne durch Herrn Urs Capaul, Amt für Umwelt und Energie, Stadt Schaffhausen (Tel: ) telefonisch bestätigt. "Daten 2009 > 2010": Glatten Märit, Langenthal. Der Lieferschein für die 270 Brausen wurde direkt bei der AquaArt eingeholt (Beilage: lieferschein zu-rechnung langenthal-2009.pdf). "Daten 2011 > 2012": Für die Lieferungen an die Stiftung Balm in Jona SG wird ein Lieferschein für 35 Brausen vorgelegt (Beilage: sinum pdf). 9

24 Fazit Verifizierer ( ): Die geforderten Nachweis und Auskünfte konnten erbracht werden und sind plausibel. CR3 wurde geschlossen. CR 4 Erledigt 3.4.3a Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Frage ( ): Gemäss Projektantrag SKR-1968 dauert die Realisierungsphase (also die Installation von Duschköpfen) bis Ende Die Projektlaufzeit beträgt vier Jahre. Auch das Protokoll der technischen Sitzung zwischen KliK und BAFU vom hält fest, dass die Wirkung der bis Ende 2011 installierten Duschköpfe jeweils vier Jahre dauert. Gemäss Monitoringbericht werden auch in 2012 installierte Duschköpfe angerechnet. Dies steht im Widerspruch zu obenstehenden Informationen. Wie wird die Anrechnung begründet? Antwort Gesuchsteller ( ) Ein Projekt (Gemeinde) wurde im 2011 gestartet und die Auslieferung sowie Installation der Duschköpfe fand im Frühjahr 2012 statt. Da der Projektstart während der Realisierungsphase im Projektrahmen stattfand, wurden die 2012 installierten Duschköpfe angerechnet. Fazit Verifizierer ( ) Die Antwort ist plausibel und kann nachvollzogen werden. CR4 wurde geschlossen. CR 5 Erledigt 4.2.4a Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Frage ( ): Können Sie bitte Produktbeschreibungen vorlegen für alle Varianten von in diesem Projekt vertriebenen Duschköpfe? Antwort Gesuchsteller ( ) In den allermeisten Fällen wurde die Brause Clima von AquaArt verwendet. In einem Projekt in Schaffhausen kam die Brause Croma 2jet von Hansgrohe zum Einsatz und in einem Projekt in Wil SG wurde vonseiten des Projektpartners die KWC Fit Air Brause ausgewählt. Rückfrage Verifizierer ( ) Die Antwort ist etwas zu knapp. Der Verifizierer möchte gerne anhand der Produktebeschreibungen nachvollziehen können, dass die Durchflussmengen der eingesetzten Duschköpfe mit der Annahme von 8 Litern/min aus dem Monitoringbericht übereinstimmen, bzw. plausibel scheinen. Bezüglich der Brause Clima von AquaArt reichen Ihre Angaben in CR7 und die im Internet verfügbaren Produkteinformationen. Bei Croma 2jet von Hansgrohe sagen die verfügbaren Informationen aus dem Internet nur, dass der Normalstrahl einen Durchfluss von 15l/min aufweist und, dass die Brause am Kopf geregelt werden kann. Können Sie eine Produktebeschreibung oder einen anderen Hinweis, welcher die erwähnten 9l/min aus CR7 aufzeigt, zur Verfügung stellen Ein Testbericht des Kassensturz ( weist für die Fitair von KWC einen maximalen Durchfluss von 8.8 l/min aus. Der Wert von 9l/min aus CR7 scheint 10

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