10'116 Holzschnitzelheizung St. Margrethen (Alterswohnungen und Nahwärmeverbund)

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1 10'116 Holzschnitzelheizung St. Margrethen (Alterswohnungen und Nahwärmeverbund) Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: final Datum: Verifizierungsstelle SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich Inhalt 1 Angaben zur Verifizierung Verifizierungsstelle Verwendete Unterlagen Vorgehen bei der Verifizierung Unabhängigkeitserklärung Haftungsausschlusserklärung Allgemeine Angaben zum Projekt Projektorganisation Projektinformation Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht... 9 Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Verifizierung Dieser beruht auf der Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.0 / August Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter

2 Zusammenfassung SGS wurde von der Ortsgemeinde St. Margrethen beauftragt, die Verifizierung des Projektes "Holzschnitzelheizung St. Margrethen" durchzuführen. Die Projektbeschreibung erfolgte nach Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde bis und mit 2012 nach den Vorgaben der Stiftung Klimarappen verifiziert. Unter der CO2-Verordnung vom 30. November 2012 (Stand am 1. Januar 2015), Artikel 140, kann das Projekt als selbstdurchgeführtes Projekt weitergeführt werden. Bescheinigungen werden bei selbstdurchgeführten Projekten jedoch keine ausgestellt. Basis der Verifizierung bildete der Monitoring-Bericht "Holzschnitzelheizung St. Margrethen" (Version 3 vom ). Dieser Bericht beruht auf der Projektbeschreibung, Version vom und dem im oben erwähnten Monitoringbericht enthaltenen Monitoringplan. Die Beurteilung des Projektes erfolgte nach der Vollzugsmitteilung des BAFU 2015: Projekte zur Emissionsverminderung im Inland, Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde, zur CO 2 - Verordnung, BAFU 2015, Kapitel 9. Bericht und Anhang beschreiben insgesamt 5 Befunde, nämlich: 3 Aufforderungen zu Erklärungen (Clarification Request, CR) 2 Aufforderungen zu Korrekturmassnahmen (Corrective Action Request, CAR) Aus der Verifizierung des Vorjahres waren 3 Aufforderungen zu zukünftigen Abklärungen/ Anpassungen (Forward Action Request, FAR) zu erledigen. Diese stehen im Zusammenhäng mit einer ab 2016 eingetretenen wesentlichen Änderung (Wiederanschluss des Mineralbades Bolt als Hauptabnehmer der Wärme), welches über 75% der mit der Holzfeuerung produzierten Wärme bezieht. Der Monitoringplan, die Berechnung der Referenzentwicklung, die Wirtschaftlichkeitsanalyse und die Prognose der künftig zu erwartenden Emissionsverminderungen wurden im Zuge der erwähnten Änderung den effektiven Verhältnissen angepasst, wobei die Anpassungen während der Verifizierung geprüft und wo nötig bereinigt wurden. Sie sind nun nach Ansicht des Verifizierers angemessen und entsprechen den Anforderungen der CO 2 -Verordnung und der Vollzugsmitteilung des BAFU. Die Prozess- und Managementstrukturen sind im Monitoringplan definiert und zweckmässig. Es gab keine Finanzhilfen, somit erfolgt keine Wirkungsaufteilung. Der Projektbetreiber und die Wärmeabnehmer sind nicht von der CO 2 -Abgabe befreit, somit erfolgen keine Doppelzählungen. Die gemäss CO 2 -Verordnung aus dem vorliegenden Projekt im Zeitraum bis erzielten Emissionsverminderungen von 204 t CO 2 eq. können aus Sicht der Verifizierungsstelle bestätigt werden. 2

3 1 Angaben zur Verifizierung 1.1 Verifizierungsstelle Verifizierer (Fachexperte) Qualitätssicherung durch Gesamtverantwortlicher Christoph Leumann, Ingrid Finken, Roland Furrer, Verifizierter Monitoringzeitraum Zeritifizierungszyklus 4. Verifizierung als «Selbstdurchgeführtes Projekt» 1.2 Verwendete Unterlagen Version und Datum der Projektbeschreibung Version und Datum des Monitoringberichts Version vom Version 3, Weitere verwendete Unterlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufgeführt. 1.3 Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Folgende allgemeinen Ziele wurden bei der Verifizierung verfolgt: 1. Prüfung, ob Angaben zum tatsächlich umgesetzten Projekt vollständig und konsistent sind 2. Prüfung der umgesetzten Monitoringmethode, insbesondere Datenerfassung 3. Prüfung der Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung Die Beurteilung dieses ehemaligen SKR-Projekts, hatte folgende zusätzlichen Ziele: 1. Feststellen von wesentlichen Abweichungen des Projektes von der ursprünglichen Projektbeschreibung und Entscheidung, ob die Zusätzlichkeit oder die gesamte Projektbeschreibung neu geprüft werden muss. 2. Prüfung, ob die Neuregelung der Wirkungsaufteilung bei Finanzhilfen erfüllt wird. 3. Prüfung, ob bei Wärmeverbünden die Referenzentwicklung gemäss neuen Regelungen angepasst wurde. Beschreibung der gewählten Methoden Die SGS hat die vom BAFU vorgegebenen aktuellen Checklisten und Vorlagen für Klimaschutzprojekte in der Schweiz verwendet und diese falls zweckdienlich mit spezifischen Hinweisen und zusätzlichen Anforderungen für ehemalige SKR Projekte ergänzt. Folgende Aspekte wurden mittels der Dokumentationen und Aufzeichnungen sowie Gespräche mit relevanten Mitarbeitern geprüft: 1. Beurteilung von Umsetzung und Betrieb des Projekts bezüglich Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung: Die nachstehenden wichtigen Aspekte des umgesetzten Projekts werden insbesondere bei der Erstverifizierung auf Übereinstimmung mit den Angaben in der Projektbeschreibung hin überprüft. Die Verifizierung listet allfällige Abweichungen detailliert auf. 2. Überprüfung der Prozesse zur Erzeugung, Aggregation und Erfassung der Monitoringparameter: Die Prozesse müssen den Vorgaben in der Projektbeschreibung folgen. Abweichungen sollten identifiziert und detailliert dargestellt werden. 3. Überprüfung von Messinstrumenten, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Projektbeschreibung und des Monitoringkonzepts. Die Messung muss möglichst präzise vorgenommen werden. Je grösser der Einfluss eines Parameters auf die berechnete 3

4 Emissionsverminderung ist, desto genauer muss die Prüfung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierung sein. Eine Liste der begutachteten Dokumente befindet sich im Anhang A1. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführte Schritte 1. Dokumentenreview und Vorbereitung 2. Verifizierung mittels Verifizierungscheckliste 3. Bereinigung des CARs und der FARs vom BAFU 4. Verfassen des Berichtes 5. Technisches Review 6. Qualitätssicherung Beschreibung des Vorgehens zur Qualitätssicherung Die SGS-interne Begutachtung der Berichte (Review) erfolgt durch Fachexperten und Qualitätsverantwortliche, die beim BAFU als solche registriert sind. Dabei wird technischen und formellen Aspekten Rechnung getragen. 1.4 Unabhängigkeitserklärung SGS bestätigt ihre Unabhängigkeit von der Ortsgemeinde St. Margrethen, KliK und den anderen an diesem Projekt beteiligten Parteien. Sie ist unvoreingenommen, und es bestehen keine Interessenkonflikte mit der Organisation, ihren Tochtergesellschaften und Anspruchsberechtigten. Das Experten- Team wurde aufgrund von dessen Wissen, Erfahrung und Qualifikation für diese Aufgabe zusammengestellt. Die Ortsgemeinde St. Margrethen ist als Projektbetreiberin für das Monitoring und dessen Darstellung verantwortlich. SGS war weder an der Ausarbeitung des Projektes, noch an der Projektüberwachung beteiligt und führte lediglich eine unabhängige Prüfung der Dokumente und Daten durch. SGS ist allein verantwortlich für die Inhalte dieses Berichtes und der darin ausgedrückten Meinung. Der Fachexperte, der technische Reviewer, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der SGS bestätigen mit ihrer Unterschrift im vorliegenden Dokument, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen der Verifizierung vom Auftraggeber der Verifizierung und deren Beratern unabhängig sind. Die SGS sowie der zugelassene Fachexperte, der technical Reviewer, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche der Validierungs- und Verifizierungsstelle bestätigen, dass sie keine Projekte und Programme im Inland, die zu anrechenbaren Emissionsverminderungen führen können (insbesondere Projekte und Programme zur Emissionsverminderung im Inland und selbst durchgeführte Projekte und Programme), validieren oder Monitoringberichte verifizieren, an deren Entwicklung sie beteiligt waren. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Haftungsfragen regelt die SGS mit den Vertragspartnern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 4

5 2 Allgemeine Angaben zum Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Gesuchsteller Kontakt Projektbetreiber Kontakt Projektnummer / Registrierungsnummer Holzschnitzelheizung St. Margrethen Stiftung Klimaschutz und CO 2 -Kompensation KliK Freie Strasse 167, 8032 Zürich Ortsgemeinde St. Margrethen 9430 St. Margrethen SG Rolf Künzler, , rolf.kuenzler@hispeed.ch Projektnummer 10'116 Datum der Registrierung Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Fernwärmeversorgung Altersheim Fahrstrasse, St. Margrethen und Mineralheilbad AG Projekt umgesetzt per (Beginn Wärmeproduktion und Monitoring, identisch mit Wirkungsbeginn) Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Energieproduktion aus erneuerbaren Energien Angewandte Technologie Holzschnitzelfeuerung mit Nahwärmeverbund 2.3 Formale Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde beim Projektstart auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller ist identifiziert. Zu diesem Abschnitt gibt es keine Befunde. 5

6 3 Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Monitoringberichts 3.1 Beschreibung Monitoring (2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf den entsprechenden SKR-Vorlagen für den sogenannten Monitoringplan. Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan und -bericht korrekt beschrieben. FAR aus früheren Verifizierungen oder des BAFU: Es gab 3 FARs aus der Verifizierung des Vorjahres zu erledigen, die alle im Zusammenhang mit der Wiederbelieferung des Mineralbades Bolt mit Wärme ab Mitte 2016 stehen. Wie die FARs erledigt wurden, ist am Ende der Checkliste (Anhang 2 dieses Berichts) erläutert. Wo noch offene Punkte bestanden, wurden diese im Rahmen von CRs und CARs geklärt, die im Kapitel 3.3 erläutert sind. Beim Abschluss der Verifizierung sind alle FARs erledigt. 3.2 Rahmenbedingungen (3. Abschnitt der Checkliste) Seit das erwähnte Mineralbad wieder mit Wärme beliefert wird, entspricht das Projekt wieder der Projektbeschreibung. Das Projekt hat keinerlei Finanzhilfen bezogen. Ebenso gab es keine Änderungen in den für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO 2 - und Energiegesetzes relevanten Sachverhalten. Zu diesem Abschnitt gibt es keine Befunde. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung (4. Abschnitt der Checkliste) Im Rahmen von FAR1 _2015 wurde der Monitoringbericht angepasst, insbesondere in folgenden Punkten: Alte ungültige Wirkungsgrade entfernt (P3 = 90% gilt für beide Schlüsselkunden) Referenzfaktor von 70% für Sanierungen im Nichtwohnbereich (vgl. dazu auch CAR 2). Berechnungsformel vereinfacht und angepasst, da die Emissionsreduktionen für beide Wärmeabnehmer mit dem gleichen Wirkungsgrad berechnet werden (beide Gas und beide mit den aktuellen Werten der gültigen Vollzugsmitteilung). Sie lautet neu: RE = (P1 + P2 * P4) / P3* P5 / 1'000 Innerhalb der Systemgrenzen gibt es keine fossile Wärmeerzeugung, sodass keine Projektemissionen anfallen. Die Anpassungen an Monitoringplan und Berechnungsformel sind und korrekt. Die relevanten Wärmezähler waren 2014 neu geeicht worden. Sie werden monatlich abgelesen, und die Daten werden in einer Excel-Tabelle erfasst. Die Werte wurden anhand derjenigen der Vorjahre und anhand von Fotos der Zähler (Stand Februar 2017) plausibilisiert. Zu diesem Abschnitt gab es folgende Befunde: 6

7 Mit CR1 wurden Erläuterungen zur Anpassung des Monitoringplanes verlangt. Die vorgenommenen Änderungen im Monitoringplan sind und grundsätzlich berechtigt. Bezüglich des Referenzfaktors P4 wurden die vorgebrachten Argumente für einen Wert von 90% aber als ungenügend eingestuft, denn es wurden keine Faktoren genannt, welche die Realisierung einer nicht-fossilen Energieversorgung grundsätzlich erschwerten. Das Thema wurde in CAR 2 weiter bearbeitet. CR 2 diente der Vergewisserung, dass der Wärmezähler beim Mineralbad geeicht ist, und dass er korrekt beim Wärmebezüger (und nicht etwa beim Abgang der Heizleitung) installiert worden war. Mit CAR 1 wurde ein Nachweis für das Baujahr der Referenzheizung «Altersheim» verlangt, um sicher zu stellen, dass die Referenzentwicklung korrekt eingeschätzt worden ist. Die Frage wurde geklärt: Bis zum Ende der Restlaufzeit (hier bis 2024) ist die Referenz 100% Gas gültig. Mit CAR 2 wurde verlangt, dass beim Schlüsselkunden «Mineralbad» ein Referenzfaktor von 70% für Sanierungen im Nichtwohnbereich anzuwenden sei. Dies ist konsistent mit Anhang F der Vollzugsmitteilung und konservativ. Das Resultat der Berechnung der Emissionsreduktionen wurde verifiziert, indem es unabhängig nachgerechnet wurde. Es wurden die folgenden Emissionsreduktionen erzielt: Variable Beschrieb Wert Einheit P1 Nutzwärme Altersheim Fahr 543'000 kwh P2 Nutzwärme Mineralheilbad Bolt 549'000 kwh P3 Wirkungsgrad Gasheizung 90.0% % P4 Anrechenbarkeit, Referenzentwicklung MFH/Nicht-Wohnbereich 70.0% % P5 Emissionsfaktor Erdgas (EG) kg CO2 / kwh Beschrieb Formel Wert Einheit Total Emissions- Reduktion RE = (P1 + P2 * P4) / P3* P5 / 1' t CO2 7

8 3.4 Wesentliche Änderungen (5. Abschnitt der Checkliste) Gemäss ursprünglichem NPV-Rechner (Stand ) war mit jährlich 464 t CO2eq gerechnet worden. Die tatsächlichen Emissionsverminderungen der Jahre 2008 bis 2012 lagen dann in dieser Grössenordnung oder darüber (zwischen 467 und 570 t CO 2 eq). In den Jahren 2013 bis 2016, als das Mineralbad umgebaut und deshalb nicht oder nur teilweise in Betrieb war, wurden dann nur noch Emissionsverminderungen zwischen 101 und 255 t CO 2 erzielt. Ab 2017 wird mit jährlichen Emissionsverminderungen von 376 t CO 2 gerechnet (siehe File «KliK_Tool_V3_2_VersionSKR_St_ Margrethen_030417»). Die Emissionsreduktionen haben sich 2016 gegenüber dem tiefen Stand von 2015 fast verdoppelt. Die Änderung ist eine direkte Folge davon, dass seit Mitte 2016 der Hauptabnehmer (Mineralbad) wieder mit Wärme beliefert wird. Es handelt sich nicht um eine wesentliche Änderung im eigentlichen Sinne, sondern um eine Wiederherstellung der ursprünglich vorgesehenen Auslastung der Holzheizung (Wärmemenge wie vor 2012, aber reduziertes Referenzszenario). Die Wirtschaftlichkeit wurde im Rahmen der vorliegenden Verifizierung mit dem neuen KliK-Tool (Version 3.2 vom ) neu analysiert. Hauptziel war eine Anpassung an die nach dem Wiederanschluss des Bades geänderte Struktur der Erlöse und Betriebskosten. Gleichzeitig wurden aber auch die tatsächlich vorgenommenen Investitionen ausführlich belegt und neu strukturiert, denn die ursprüngliche Wirtschaftlichkeitsanalyse widersprach der Vollzugsmitteilung, weil keine Unterscheidung zwischen den Investitionen in die Heiztechnik (Standardlebensdauer 15 Jahre) und denjenigen in Wärmeleitungen und Gebäudesubstanz (Standardlebensdauer 40 Jahre) vorgenommen worden war. Die neue Wirtschaftlichkeitsanalyse (Dokument «2_KliK_Tool_V3_2_VersionSKR_ St_Margrethen_ )» und die Belege zu den effektiven Kosten und Erlösen wurden vom Verifizierer eingehend geprüft. Der Verifizierer kann bestätigen, dass sie den Anforderungen der Vollzugsmitteilung vollumfänglich genügt. In der verifizierten Fassung basiert sie auf belegten effektiven Kosten und Erlösen bis 2016, sowie auf Prognosen gemäss aktuellem Wissensstand für die Jahre 2017 bis 2022 (Ende der Projektlaufzeit), wobei allgemein dem Grundsatz der Konservativität Rechnung getragen wurde. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung weist ohne Klimabeiträge einen negativen NPV von -263'988 CHF auf (beinahe gleich wie die -261'103 CHF des NPV-Rechners vom ), und einen negativen IRR von -0.23%. Das Projekt wäre ohne Beiträge also nach wie vor hochgradig unwirtschaftlich. Mithilfe der Klimaschutzbeiträge steigt der IRR auf 5.6%, was beinahe beim angestrebten Benchmark von 6% liegt. Zu diesem Abschnitt gab es einen Befund: Mit CR 3 wurden weitere Erläuterungen zur neuen Wirtschaftlichkeitsanalyse (insbesondere zu den künftigen Erlösen und Betriebskosten) verlangt, wobei diese teilweise nochmals angepasst wurden. 8

9 4 Fazit: Gesamtbeurteilung Monitoringbericht Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt oder Programm mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen zusätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 (ohne Anlagenbesichtigung) gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde: 10'116 Holzschnitzelheizung St. Margrethen Die Evaluation des Projekts oder Programms hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Monitoringperiode Emissionsverminderung [t CO 2 eq] 204 Bei der nächsten Verifizierung sind keine speziellen Aspekte zu berücksichtigen. Ort, Datum: Zürich Fachexperte: Christoph Leumann Technisches Review: Ingrid Finken Verantwortliche für die Qualitätssicherung: Ingrid Finken Gesamtverantwortlicher: Roland Furrer 9

10 Anhang A1 Liste der verwendeten Unterlagen A2 Checkliste zur Verifizierung Dieser beruht auf der Vorlage der Geschäftsstelle Kompensation, Version v2.0 / August Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen dieser Vorlage, ob die vorliegende Version noch aktuell ist. Die aktuelle Version ist zu finden unter

11 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN 11

12 A2 CHECKLISTE DER VERIFIZIERUNG 10'116 Holzschnitzelheizung St. Margrethen (Alterswohnungen und Nahwärmeverbund) Projekt zur Emissionsverminderung in der Schweiz Dokumentversion: 3.0 Datum: Verifizierungsstelle SGS Société Générale de Surveillance SA Technoparkstrasse 1, 8005 Zürich SGS-Ergänzungen zur Interpretation von SKR-Projekten: Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um ein sogenanntes SKR-Projekt, das heisst ein Projekt, das unter dem Vertrag zwischen dem UVEK und der Stiftung Klimarappen (SKR) zwischen 2005 und 2012 in der Schweiz umgesetzt wurde. Bei den SKR-Projekten, die nach Auffassung des BAFU als selbst durchgeführte Projekte nach Art. 140 CO 2 Verordnung zu behandeln sind, gelten spezielle Regelungen. Diese sind u.a. im Merkblatt der Geschäftsstelle Kompensation vom sowie der Ergänzung vom und vom zusammengefasst. Sie bedingen zusätzliche Checkpunkte, welche in der Original- Checkliste nicht vorgesehen sind und neu unter Punkt 6 Spezifische Checkpunkte zur 1.Verifikation von SKR-Projekten zusammengefasst sind. Andererseits gibt es in der Original-Checkliste auch Fragen, welche als Konsequenz des obigen Merkblattes für SKR-Projekte nicht anwendbar () sind. Diese sind in der vorliegenden Checkliste zwar noch aufgeführt, aber mit einem Hinweis als nicht anwendbar gekennzeichnet. Ausserdem wurden bei den SKR-Projekten nicht die ordentlichen BAFU-Vorlagen für Kompensationsprojekte verwendet sondern SKR-spezifische Vorlagen. Dies führt zu begrifflichen Differenzen (z.b. ist das Monitoringkonzept bei SKR-Projekten im Monitoringplan definiert etc.). In solchen Fällen ist jeweils der Originaltext der Fragen mit einem SKR-spezifischen Hinweis ergänzt. 12

13 Teil 1: Checkliste 1. Formales Trifft zu Trifft nicht zu 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite zur Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen eingereicht. (Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) Hinweis SGS: SKR-Projekte wurden mit den zum Zeitpunkt der Vertragserstellung zwischen Projekteigner und der SKR gültigen Vorlagen eingereicht und auf Konformität mit den relevanten Rechtsgrundlagen überprüft. Konkret wurde das Projekt inkl. aller relevanten Angaben im Anhang 1 ( Projektbeschrieb ) zum Vertrag mit SKR definiert. Seitherige Änderungen wurden bei den Verifizierungen der Vorjahre erhoben. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 6) 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. Hinweis SGS: Im Monitoringbericht ist Klik als Gesuchsteller aufgeführt. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. Hinweis SGS: Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich um ein selbst durchgeführtes Projekt. Der Gesuchsteller ist Klik; der Projektbetreiber ist im Monitoringbericht separat aufgeführt. 1.4b Falls 1.4.a nicht zutrifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und () 2. Beschreibung Monitoring ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 und 7) Monitoringmethode und Nachweis der erzielten Emissionsverminderungen 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a nicht zutrifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und 2.2c Falls 2.2a nicht zutrifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt. Trifft zu (vgl. FAR1_2015) Trifft nicht zu 13

14 Prozess- und Managementstrukturen, Verantwortlichkeiten und Qualitätssicherung Trifft nicht zu 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetzung wird als zweckmässig beurteilt. 2.4c Falls 2.4b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten zur Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetzung wird als zweckmässig beurteilt. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte wurden diesbezüglich wenig Vorgaben definiert. Die Umsetzung wird als zweckmässig beurteilt. 2.5c Falls 2.5b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 2.7 FAR aus Validierung und Registrierung oder früheren Verifizierungen 2.7a Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. Hinweis SGS: Die Erledigung der drei FARs aus dem Vorjahr ist in Teil 2 dieser Checkliste dokumentiert. 2.7b Die noch zu klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. () () Trifft zu Trifft nicht zu 14

15 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts Trifft zu Trifft nicht zu 3.1.1a 3.1.1b Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls 3.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen (inkl. nichtrückzahlbare Geldleistungen) ( Mitteilung Abschnitt 2.6) Beantragte und zugesprochene Finanzhilfen für Finanzierung sowie nicht rückzahlbaren Geldleistungen von Bund, Kantonen oder Gemeinden zur Förderung erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder des Klimaschutzes bei welchen eine Wirkungsaufteilung notwendig ist 1, sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Hinweis SGS: Keine Finanzhilfen Trifft zu Trifft nicht zu 3.2.2a 3.2.2b Angaben zu erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben zu Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein. Falls 3.2.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenzung zu anderen Instrumenten und Massnahmen Trifft zu Trifft nicht zu 3.3.1a 3.3.1b Die für die Abgrenzung zu anderen Instrumenten des CO 2 - und Energiegesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert. Falls 3.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 3.4 Umsetzungsbeginn und Wirkungsbeginn ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8) Der Umsetzungsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte fällt der Umsetzungsbeginn mit dem Wirkungsbeginn zusammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring. Trifft zu Trifft nicht zu 3.4.2a Der Umsetzungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b Falls 3.4.2a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 1 Vgl. Mitteilung, Tabelle 4 15

16 3.4.3a 3.4.3b 3.4.4a 3.4.4b Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung. Hinweis SGS: Für SKR-Projekte analog Frage Falls 3.4.3a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. Falls 3.4.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4. Berechnung der erzielten Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren Trifft zu Trifft nicht zu 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und 4.2 Monitoring der Projektemissionen ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 5 2 ) Trifft zu Trifft nicht zu 4.2.1a 4.2.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) Hinweis SGS: Keine Projektemissionen Falls 4.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.2.3) 4.2.4a Die eingesetzten und im Monitoring-Bericht aufgeführten Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierung stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. 2 Tabelle 5 gilt grundsätzlich für die Prüfung des Monitoringkonzepts im Rahmen der Validierung, kann aber auch nützliche Hinweise für die Verifizierung enthalten 16

17 4.2.4b Falls 4.2.4a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a b a b Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung. Falls a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung Trifft zu Trifft nicht zu 4.3.1a 4.3.1b Alle gemäss Monitoringkonzept zu überwachenden Parameter zur Berechnung der Referenzentwicklung wurden erhoben ( Belege) Falls 4.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt. CR b Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht zutreffend: Begründung erläutern / kommentieren) Hinweis SGS: CR 2 diente der Vergewisserung, dass der Wärmezähler beim Mineralbad geeicht ist, und dass er korrekt beim Wärmebezüger (und nicht etwa beim Abgang der Heizleitung) installiert worden war. () Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. CR 1, CAR 1, CAR Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden. 17

18 4.3.6 Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. FAR a 4.3.7b Die angewandte Formel zur Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel. Hinweis SGS: Die Formel befindet sich im Monitoringplan. Sie wurde per Monitoringperiode 2016 korrekt angepasst wegen Anschluss des erneuerten Mineralbades. Falls 4.3.7a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und () Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 8, ID 4.4.1) Die Wirkungsaufteilung aufgrund des Bezugs von nichtrückzahlbaren Geldleistungen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. ( Mitteilung Anhang J, Tabelle 9, ID 4.4.2) x 5. Wesentliche Änderungen ( Mitteilung Abschnitt 3.8 und Mitteilung Anhang J, Kasten 8) 5.1 Wesentliche Änderungen bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse Trifft zu Trifft nicht zu 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. CR b Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis SGS: Siehe Antwort CR 3 und Kapitel 3.4 in diesem Bericht c Falls 5.1.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projektbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20%. Hinweis SGS: Wegen wesentlichen Änderungen wurde die Wirtschaftlichkeit in der Monitoringperiode 2016 vollkommen neu beurteilt (siehe Kapitel 3.4 in diesem Bericht sowie CR 3). 18

19 5.1.1d Falls 5.1.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. Hinweis SGS: Wegen wesentlichen Änderungen wurde die Wirtschaftlichkeit in der Monitoringperiode 2016 vollkommen neu beurteilt (siehe Kapitel 3.4 in diesem Bericht). Da es um ein SdP geht, handelt es sich aber nicht um eine Validierung, sondern bloss um einen erneuten Nachweis, dass das Projekt trotz Änderungen die Anforderungen der CO2V noch erfüllt. FAR 2_ Wesentliche Änderungen bei den Emissionsverminderungen Trifft zu Trifft nicht zu 5.2.1a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Hinweis SGS: Gemäss ursprünglichem NPV-Rechner (Stand ) war mit jährlich 464 t CO2eq gerechnet worden. Die tatsächlichen Emissionsverminderungen der Jahre 2008 bis 2012 lagen dann in dieser Grössenordnung oder darüber (zwischen 467 und 570 t CO 2 eq). In den Jahren 2013 bis 2016, als das Mineralbad umgebaut und deshalb nicht oder nur teilweise in Betrieb war, wurden dann nur noch Emissionsverminderungen zwischen 101 und 255 t CO2eq erzielt. Ab 2017 wird mit jährlichen Emissionsverminderungen von 376 t CO 2 eq gerechnet (siehe File «KliK_Tool_V3_2_ VersionSKR_St_Margrethen_030417», Grundlage: Wärmemenge wie vor 2012, aber reduziertes Referenzszenario) b Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und Hinweis SGS: siehe Hinweis bei 5.2.1a 5.2.1c 5.2.1d Falls 5.2.1a nicht zutrifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. Hinweis SGS: siehe Hinweis bei 5.2.1a Falls 5.2.1c nicht zutrifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. Hinweis SGS: siehe Hinweis bei 5.2.1a FAR 3_ 2015 FAR 3_ Wesentliche Änderungen bei der eingesetzten Technologie Trifft zu Trifft nicht zu 5.3.1a Die tatsächlich eingesetzte Technologie entspricht der gemäss Projektbeschreibung eingesetzten Technologie. 19

20 5.3.1b 5.3.1c 5.3.1d Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Abweichungen sind begründet und. Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Die eingesetzte Technologie entspricht dem Stand der Technik. Zusatzfrage für Programme: Falls 5.3.1a nicht zutrifft: Der in der Programmbeschreibung festgelegte Kriterienkatalog für die Aufnahme von Vorhaben in das Programm ist bei Erweiterung um die eingesetzte Technologie weiterhin anwendbar. Er stellt weiterhin sicher, dass alle Vorhaben im Programm Art. 5 und 5a der CO 2 - Verordnung erfüllen. n.a n.a n.a 6. Spezifische Checkpunkte zur Verifizierung von SKR-Projekten Trifft zu Trifft nicht zu 6.1 Wirtschaftlichkeit als Kriterium für die Zusätzlichkeit 6.1.1a Beim Projekt handelt es sich um ein investives Projekt mit statischer Referenzentwicklung -> weiter gemäss Frage b Falls 6.1.1a nicht zutrifft (z.b: Inverkehrbringung von Biotreibstoffen) -> weiter gemäss Frage Wurde die Zusätzlichkeit in der früheren Einschätzung sinngemäss in gleicher Art und Weise und ausreichend dokumentiert wie dies in Art.7 der CO 2 -Verordnung vorgesehen ist. 6.3 Wurde die Zusätzlichkeit mit einer dynamischen Referenzentwicklung in Abhängigkeit aktueller Preise (Stand 2013) für fossile Treibstoffe nachgewiesen 6.2 Anpassung des Monitoringplans an die neuen Vorgaben zur Wirkungsaufteilung Wurden dem Projekt keine Finanzhilfen der öffentlichen Hand zugesprochen a Falls 6.2 nicht zutrifft: Wurde die Wirkungsaufteilung im Monitoringplan korrekt auf die neue Regelung angepasst? 6.3 Anpassung des Monitoringplans an das Referenzszenario für Fern- und Nahwärmeverbünde 6.3 Handelt es sich beim Projekt nicht um einen Fern- od. Nahwärmeverbund (Trifft nicht zu bedeutet also dass es sich um einen Fern- od. Nahwärmeverbund handelt!) 6.3.a Falls 6.3 nicht zutrifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? CAR 1 CAR 2 Qualitätssicherung Durchgeführt durch Ingrid Finken Datum

21 Teil 2: Liste der Fragen Clarification Request (CR) CR 1 Erledigt Die Angaben zu den Parametern und Annahmen betreffend Referenzentwicklung sind vollständig, konsistent und korrekt Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. Frage ( ) Der Monitoringplan wurde geändert (Monitoringplan 2016, Version 1.0 vom ). Bitte erläutern Sie die Änderungen, und gehen Sie dabei insbesondere auf die Frage ein, wie der neue Parameter P4 (Anrechenbarkeit, vereinfachte Referenzentwicklung, Gas: 90%) für den Schlüsselkunden «Mineralbad» gerechtfertigt ist? Antwort Projektbetreiber ( ): Im neuen Monitoringplan wurden folgende Aspekte geändert: Datum und Version eingefügt Alte ungültige Wirkungsgrade entfernt (P3 = 90% gilt für beide Schlüsselkunden) P4 wurde neu definiert aus folgendem Grund: Im Newsletter CO 2 -Kompensation in der Schweiz vom , Punkt 3 Vereinfachung der Referenzentwicklung für Wärmeprojekte steht: Die Geschäftsstelle akzeptiert neu zur Vereinfachung einen pauschalen Abzug von 10% auf die anrechenbaren Emissionsverminderungen (90/10), sofern mindestens eine der in Abschnitt 3 von Anhang F aufgelisteten Begründungen auf das Projekt bzw. Teile davon anwendbar sind. Da das Mineralbad einen Gasanschluss besitzt und Gas auch effektiv benutzt wird, wird dieser Parameter neu eingeführt und somit 90% der verminderten Emissionen angerechnet. Berechnungsformel vereinfacht und angepasst, da die Emissionsreduktionen für beide Wärmeabnehmer mit dem gleichen Wirkungsgrad berechnet werden (beide Gas und beide mit den aktuellen Werten der gültigen Vollzugsmitteilung). Fazit Verifizierer: Die vorgenommenen Änderungen im Monitoringplan sind und grundsätzlich berechtigt. Bezüglich des Referenzfaktors P4 werden die vorgebrachten Argumente für einen Wert von 90% aber als ungenügend eingestuft. Die Tatsache, dass ein Gasanschluss besteht, begründet nach Ansicht des Verifizierers, dass das erneuerte Mineralbad als saniertes Gebäude und nicht als Neubau zu betrachten ist, nicht aber, dass der erhöhte Referenzfaktor von 90% angewendet werden kann. Offenbar bestehen keine weiteren Faktoren (z.b. Verbot für Wärmesonden oder für Holzheizungen), welche die Realisierung einer nicht-fossilen Energieversorgung grundsätzlich erschweren. Stattdessen ist aus Sicht des Verifizierers ein Referenzfaktor von 70% für Sanierungen im Nichtwohnbereich angemessen (vgl. BAFU-Mitteilung Anhang F, Fassung 2015, Tab. 2). Die entsprechenden Korrekturen werden mit CAR 2 verlangt. Der CR wird geschlossen. 21

22 CR 2 Erledigt 4.3.2b Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. Frage ( ) Fragen zu den Wärmezählern (insbesondere neuer Zähler am Mineralbad): a) Wurde der Wärmezähler beim Mineralbad direkt beim Verbraucher installiert, so dass es keinen Wärmeverlust zwischen Zähler und Nutzung gibt? b) Handelt es sich um den gleichen Zähler, der schon früher beim Bad installiert war? c) Wie ist der Vorbestand auf dem Zähler von 10'363 MWh zu Stande gekommen? d) Wann wurde der neu installierte Wärmezähler zum letzten Mal geeicht, und bis wann läuft die Eichperiode? Antwort Projektbetreiber ( ): a) Der Wärmzähler ist beim Mineralbad im Keller installiert. b) Es ist der gleiche Zähler wie vorher (siehe Eichprotokolle). c) Der Zähler wurde zur Eichung ausgebaut. Das letzte Ablesen erfolgte am Spätere Lieferungen sind nicht erfasst worden. d) Die Eichung des Zählers hat noch Gültigkeit bis Ende Dies kann auf dem Aufkleber der auf dem Foto (Foto_3_Zählerstand_Wärmeverkauf_Mineralheilbad_ jpg) sichtbar ist entnommen werden. Fazit Verifizierer: Die Fragen sind beantwortet und damit geklärt. Der CR wird geschlossen. CR 3 Erledigt 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage ( ) Zur Wirtschaftlichkeitsrechnung (erste Fassung: File "KliK_Tool_V3_2_VersionSKR_ St_Margrethen_030317") hat der Verifizierer die folgenden Fragen: a) Weshalb sind im Jahr 2018 Investitionen in die Heizzentrale von CHF 300'000.- eingesetzt worden? Falls diese eine reale Grundlage haben: Welcher Restwert weist diese Investition im Jahr 2022 noch auf? Ist dieser in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt? b) Auf welcher Grundlage basiert die Abschätzung der Kosten und Erträge ab 2017? Antwort Projektbetreiber ( ): a) Wir sind verpflichtet die Heizung spätestens bis November 2018 mit Elektro- oder Gewebefilter nachzurüsten. Wir rechnen mit Kosten in der Höhe von Fr. Im klik-tool, wird nur der Restwert des Wärmenetzes berücksichtigt, unabhängig davon wenn die Investitionen stattgefunden haben. Der Restwert von Investitionen in die Heizzentrale (mit Lebensdauer 15 Jahre) wird im Wirtschaftlichkeitsrechner von klik nicht berücksichtigt daher wurde in einer neuen Version der Wirtschaftlichkeitsberechnung (KliK_Tool_V3_2_VersionSKR_St_Margrethen_ xls) der Restwert von CHF 220'000.- manuell korrigiert und am Ende der Projektdauer, im Jahr 2022, wieder gutgeschrieben. b) Grundlagen der Abschätzung 22

23 Die Kosten unterteilen sich in: Betrieb und Unterhalt: Aufgrund des Alters der Anlage hat man sich für diese Schätzung nicht am Durchschnittswert der vergangenen Jahre angelehnt, sondern an den Jahren mit den höchsten Ausgaben (2010 und 2014). Zudem erhöhen sich die Unterhaltskosten wegen der höheren Auslastung und dem gestiegenen Verschleiss ab Oktober Bei den Energiekosten ist folgende Formel hinterlegt: ( )*1000*Holzpreis. Die Produzierte Wärme (Mineralbad und Altersheim als die beiden grössten Wärmeabnehmer) wird mit dem Holzpreis multipliziert. In der Vergangenheit waren geringere Energiekosten ausgewiesen, da ein Anteil des Holzes aus dem eigenen Wald stammt und dieser nicht immer verrechnet wurde. Ab 2017 soll das eigene Holz zu den Marktpreisen verrechnet werden. Die Erlöse wurden wie folgt abgeschätzt: 450*1000*WärmepreisA+1800*1000*WärmepreisM. Der Wärmebezug von 450 MWh/a für das Altersheim basiert auf einem Durchschnittswert der vergangenen Jahre. Die 1'800 MWh/a für das Mineralbad stammt aus Erfahrungswerten aus der Vergangenheit ( ) und wurde entsprechend im Vertrag mit dem Kunden als Mindestbezug festgehalten. Fakultative Mehrlieferungen sind nicht berücksichtigt. Beide Werte passen mit den Angaben auf dem Blatt Wärmebezug in der Wirtschaftlichkeitsberechnung überein. Die Zahl hinter WärmepreisA entspricht dem Preis, den das Altersheim für die Wärme bezahlt, und der WärmepreisM dem Durchschnittspreis, der mit dem Mineralbad vereinbart wurde. Zusatzfrage Verifizierer ( ): Warum sind bei den künftigen Erlösen nur Altersheim und Mineralbad einbezogen? Was ist mit dem Neubau Standort AW, der zwar keine Emissionsverminderungen erzeugt, aber trotzdem Erträge liefert? Ausserdem scheint der WärmepreisA tiefer zu liegen als in der Vergangenheit (Wärmeverkäufe 2015: 68'206 CHF für total MWh). Die Ertragsprognosen sind anzupassen oder besser zu begründen. Antwort Projektbetreiber ( ): Die Erträge für die nicht anrechenbaren Wärmebezüger wurden in der neuen Version vom des Additionalitätstool berücksichtigt, dies sind insgesamt ca. 17'000.- CHF pro Jahr. Was nicht berücksichtigt ist, sind die Investitionen die getätigt wurden, um diese Wärmebezüger anzuschliessen. Aus dieser Perspektive ist die Additionalitätsrechnung konservativ. Die Beobachtung hat uns einen Fehler entdecken lassen. Sowohl im Jahr 2014 und 2015 waren irrtümlicherweise die Rückerstattungen vom klik in den Erträgen berücksichtigt. Dies ist nun korrigiert. Weiter wurde eine Kopie eines Belegs eingereicht in dem der WärmepreisA ersichtlich ist, der für die Additionalitätsberechnung eingesetzt wurde. Fazit Verifizierer: Alle Fragen zur Wirtschaftlichkeitsrechnung sind damit überzeugend beantwortet. In der verifizierten Fassung basiert diese auf belegten effektiven Kosten und Erlösen bis 2016, sowie auf Prognosen gemäss aktuellem Wissensstand für die Jahre 2017 bis 2022 (Ende der Projektlaufzeit), wobei allgemein dem Grundsatz der Konservativität Rechnung getragen wurde. Die Wirtschaftlichkeitsrechnung weist ohne Klimabeiträge einen negativen NPV von -263'988 CHF aus (beinahe gleich wie die - 261'103 CHF des NPV-Rechners vom ), und einen negativen IRR von -0.23%. Das Projekt wäre ohne Beiträge also nach wie vor hochgradig unwirtschaftlich. Mithilfe der Klimaschutzbeiträge steigt der IRR auf 5.6%, was beinahe beim angestrebten Benchmark von 6% liegt. Der CR wird geschlossen. 23

24 Corrective Action Request (CAR) CAR 1 Erledigt Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. 6.3.a Falls 6.3 nicht zutrifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Frage ( ) Es fehlt ein Nachweis, dass die Referenzentwicklung beim Schlüsselkunden «Altersheim Fahr» mit 100% korrekt ist. Das Baujahr der Referenzheizung Altersheim ist anzugeben und es ist aufzeigen, wie lange die Restlaufzeit noch läuft. Falls die Referenzheizung heute mehr als 20 Jahre alt wäre, ist der Referenzfaktor gemäss Anhang F der Vollzugsmitteilung anzupassen. Antwort Projektbetreiber ( ): Im Altersheim existiert noch ein Heizkessel mit Warmwasseraufbereitung (250 kw) aus dem Jahr 2004, der mit Gas funktioniert und teilweise noch in Gebrauch ist (s. Fotos Warm_Wasser_Altersheim.jpg ). Diese Anlage ist noch keine 20 Jahre alt, daher wird Gas als Referenzszenario eingesetzt und die verkaufte Wärme noch zu 100% angerechnet. Fazit Verifizierer: Die Frage ist geklärt. Bis zum Ende der Restlaufzeit (hier bis 2024) ist die Referenz 100% Gas gültig. Der CAR wird geschlossen. CAR 2 Erledigt Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein. 6.3.a Falls 6.3 nicht zutrifft: Wurde das Referenzszenario korrekt in den Monitoringplan übertragen? Frage ( ) Für den neu wieder angeschlossenen Schlüsselkunden «Mineralbad» ist der Referenzfaktor von 70% für Sanierungen im Nichtwohnbereich zu verwenden (vgl. BAFU-Mitteilung Anhang F, Fassung 2015, Tab. 2). Monitoringplan, Monitoringbericht 2016 und Prognose der Emissionsverminderungen 2016 bis 2020 sind deshalb anzupassen. Antwort Projektbetreiber ( ): Der Monitoringplan und -bericht mit den entsprechenden Beschreibungen der Parameter und Berechnungen wurden angepasst, so dass nun die Wärme des Mineralbads mit 70% angerechnet wird. Auch die Additionalität wurde neu berechnet und die Prognose aktualisiert. Fazit Verifizierer: Die Korrekturen wurden korrekt umgesetzt. Der CAR wird geschlossen. 24

25 Forward Action Request (FAR) Die nachfolgenden FAR aus der vorhergehenden Verifizierung waren zu erledigen: FAR 1_ 2015 Erledigt 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt und die Berechnung der erzielten Emissionsverminderungen ist korrekt Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. Frage: Falls auch die Wärmelieferungen an das erneuerte Mineralbad an das Klimaprojekt angerechnet werden sollen, ist der Monitoringplan und die Berechnungsformel wie folgt anzupassen: a) Die an das Bad abgegebene Wärme ist mit einem geeichten Wärmezähler direkt beim Verbraucher zu messen. b) Für den Wirkungsgrad der Gasheizung des Bades ist eine neue Heizung als Standard zu nehmen (90% statt 85%). c) Als neuer Parameter ist für die Wärmelieferungen an das Bad ein Korrekturfaktor für das Referenzszenario in die Berechnung aufzunehmen. Gemäss Einschätzung des Verifizierers ist ein Referenzfaktor von 70% angemessen (gilt vorbehältlich einer anderen Festlegung durch das BAFU oder einer Neufestlegung aufgrund der vorgesehenen Änderungen von Anhang F der Vollzugsmitteilung). Antwort Projektbetreiber ( ): a) Die Wärme wird direkt beim Verbraucher gemessen b) Der Wirkungsgrad wurde auf 90% angepasst. c) Der Projekteigner orientiert sich an den Empfehlungen des BAFU zur Vereinfachung der Referenzentwicklung für Wärmeprojekte und rechnet mit 90%. Fazit Verifizierer: a) erledigt b) erledigt c) Weiterbearbeitung während der Verifizierung: Zunächst weitere Begründungen für 90% verlangt (CR 1), und da diese aus Sicht des Verifizierers nicht stichhaltig waren, Korrektur auf 70% gefordert (CAR 2). Der FAR ist erledigt. 25

26 FAR 2_ 2015 Erledigt 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage: Falls auch die Wärmelieferungen an das erneuerte Mineralbad an das Klimaprojekt angerechnet werden sollen, ist eine erneute Prüfung der Additionalität unter Berücksichtigung der effektiven Kosten und Erlöse über die ganze Projektlaufzeit durchzuführen. Dies bedingt die Verwendung des neuen NPV-Rechners. Antwort Projektbetreiber ( ): Die Wirtschaftlichkeit wurde neu berechnet, dazu wurde der neue NPV-Rechner verwendet. Fazit Verifizierer: Die neue Wirtschaftlichkeitsanalyse wurde im Rahmen der Verifizierung überprüft. Sie zeigt, dass das Vorhaben nach wie vor zusätzlich ist. Der FAR ist erledigt. FAR 3_ 2015 Erledigt 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen zu Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage: Im Bericht zur Monitoringperiode 2016 sind die erwarteten Emissionsverminderungen (in Tonnen CO 2 pro Jahr) sowie die erwarteten Kosten und Einnahmen für den Zeitraum zu vermerken. Antwort Projektbetreiber ( ): In den Monitoringunterlagen wurde ein zusätzlicher Reiter eingefügt (Erwartungen_2017_2020) in dem die oben verlangten Punkte aufgeführt werden. Fazit Verifizierer: Der FAR ist erledigt. 26

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