Konzept Schulhausrat Neukirch

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1 Konzept Schulhausrat Neukirch 1. Ausgangslage und Voraussetzungen 2. Grundidee des Schulhausrates 3. Ziele 4. Massnahmen: 4.1 Ablauf Wahl des Schulhausrates (im Klassenrat) 4.2 Kriterien eines Schulhausrats-Mitglieds 4.3 Rechte und Pflichten der Schulhausräte 4.4 Rechte und Pflichten der Schulhausratsmitglieder, Klassenlehrerinnen und der Moderatorin 5. Rahmenbedingungen 6. Organisation des Schulhausrates 7. Sitzungsablauf 8. Umsetzung und Zeitplan 1. Ausgangslage und Voraussetzungen Im Kindergarten und in der Primarschule Neukirch wurde in den letzten Jahren viel Wert auf die Schulhauskultur gelegt. Unter den Jahresmottos mit gemeinschaftsbildenden Schwerpunkten wird die Mehrheit der Schulhausanlässe klassen- und stufenübergreifend organisiert, damit alle voneinander und miteinander lernen können. Die regelmässig stattfindenden Klassenräte und Schulhaustreffs sind feste Bestandteile unserer Schulhauskultur. Dabei erleben die Kinder aller Altersstufen verschiedene Formen von Partizipation und Mitbestimmung. Mit der Kenntnis der Gesprächsregeln und einer praktizierten Feedbackkultur sind wichtige Grundlagen für einen Schulhausrat gelegt. Um das demokratische Verständnis weiterzuentwickeln, führen wir den Schulhausrat ein. Durch den Schulhausrat erweitern sich die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Kinder. Sie übernehmen Mitverantwortung für unser gemeinsames Schulleben. Dies entspricht den Leitsätzen des Pädagogischen Konzeptes unserer Schulgemeinde: Unsere Schule erkennt die Menschen innerhalb ( ) der Schule als wertvolle Partnerinnen und Partner. -> Wir gestalten gemeinsam unsere Schule und ihre Umgebung und nutzen vorhandene Freiräume. Unsere Schule ist lebenspraktisch. -> Wir fördern die Selbstverantwortung. ( ) (Quelle: Pädagogisches Profil (ProPäda) der VSG Egnach) 2. Grundidee des Schulhausrates Der Schulhausrat ist ein Forum für Schülerinnen und Schüler, in dem sie ihre Anliegen und aktuellen Themen durch ihre Delegierten einbringen können. ermöglicht ein Mitspracherecht in Bereichen, welche die SuS betreffen. fördert die Lösung von Aufgaben und Problemen mit demokratischen Mitteln. fördert die Übernahme von Mitverantwortung in der Gemeinschaft. ermöglicht soziales Lernen und sensibilisiert die SuS für ein gemeinschaftsförderliches Verhalten. bietet die Möglichkeit, Anliegen der SuS selber im Lehrerteam oder in der Schulleitung vorzubringen. 1

2 3. Ziele Durch den Schulhausrat erhalten die Schülerinnen und Schüler eine weitere Möglichkeit der Partizipation und der Mitbestimmung an unserer Schule. Sie lernen, Probleme nach demokratischem Verständnis anzugehen und gemeinsam zu lösen. Vorschläge und Wünsche werden formuliert, diskutiert und zur Abstimmung gebracht. Der Einflussbereich des Rates gilt für Schulhaus, Kindergarten und Pausenplatz. Schülerinnen und Schüler gestalten unsere Schule gemeinsam. Sie denken und reden mit, bringen Anliegen und Ideen ein und besprechen sie klassenübergreifend. übernehmen für ihre Schule und die Gemeinschaft Verantwortung. üben im Klassenrat wie auch im Schülerrat Diskussionsformen und lernen mit Kritik und anderen Meinungen konstruktiv umzugehen. lernen klassenübergreifend etwas zu erarbeiten und stärken somit das Gemeinschaftsgefühl. lernen Lösungen zu erarbeiten, welche für alle sinnvoll und tragbar sind. erleben Selbstwirksamkeit und werden dadurch in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt. 4. Massnahmen: Der Schulhausrat wird auf der Grundlage dieses Konzeptes gegründet und ist ab August 2015 einsatzbereit. Die Schülerinnen und Schüler werden im 4. Quartal des Schuljahrs 2014/15 im Rahmen eines Schulhaustreffs über Grundidee, Ziele, Inhalte und Organisation des Rates informiert und diskutieren danach in den Klassen vertieft über das neue Gefäss. Anfangs Schuljahr wählen sie in ihren Klassenräten die zwei Delegierten. Das LP-Team übernimmt die Klärung der Rahmenbedingungen und schafft Zeitgefässe für den SH- Rat. 4.1 Ablauf Wahl des Schulhausrates (im Klassenrat) Im Klassenrat werden Rechte und Pflichten der SHR-Mitglieder besprochen werden Kriterien für die Kandidaten geklärt wird eine Selbsteinschätzung der SuS vorgenommen (die SuS können sich selber zur Wahl aufstellen) wird eine Fremdeinschätzung vorgenommen: Wahl mit Stimmzettel Jede Schülerin / jeder Schüler der Primarschule Neukirch wählt aus ihrer / seiner Klasse zwei Kinder als Vertretung für ein Schuljahr. Es ist nicht erlaubt, sich selber die Stimme zu geben. Somit werden die Klassen im SHR durch total acht SchülerInnen vertreten (je 4 US / 4 MS). Die beiden Kindergärten werden über die Themen und Beschlüsse des SHRs informiert und bringen Anliegen über die SHR- Leitung ein. Sie stellen jedoch keine Delegierten. 2

3 4.2 Kriterien eines Schulhausrats-Mitglieds Die SchülerIn muss gute Ideen haben und diese auch erklären können zuverlässig sein gerne in Gruppen arbeiten dem Alter entsprechend in einem angemessenen Tempo arbeiten können sich einer Mehrheit fügen können von der jeweiligen Klasse gewählt werden evtl. bereit sein, eine Lektion Freizeit für den SHR zur Verfügung zu stellen 4.3 Rechte und Pflichten der Schulhausräte Der Schulhausrat kann Der Schulhausrat kann beispielsweise nicht: Meinungen der SuS wiedergeben den Stundenplan gestalten Anträge an die Schulleitung oder das die Lehrpersonen wählen Lehrerteam stellen Vorschläge zur Organisation des den Stoffplan bestimmen Schulalltags einbringen gemeinsame Anlässe und Projekte die Ferien / Freitage festlegen beantragen, planen und durchführen ein Jahresmotto vorschlagen Termine festlegen einen Anlass für die SuS organisieren Reglemente und Gesetze ändern Hilfe aus den Klassen beiziehen 4.3 Rechte und Pflichten der Schulhausratsmitglieder, Klassenlehrerinnen und der Moderatorin: Das Schulhausratsmitglied: Die Klassenlehrperson: Der / die ModeratorIn: nimmt an der SHR-Sitzung teil oder lässt sich durch den Stellvertreter / die Stellvertreterin vertreten. ist verantwortlich, dass die SHR- Mitglieder die Sitzungstermine einhalten. bringt Anregungen und Beschlüsse des SHR an die Teamsitzung; die SL hat das Vetorecht. leitet Informationen von der Klasse an den SHR und retour. liest das Protokoll und gibt wenn nötig stufengerechte Erklärungen ab. lädt zu Sitzungen ein. überprüft die Aufgabenerledigung unterstützend. vertritt die Klassenmeinung. hält wöchentlich Klassenrat. ist dafür verantwortlich, dass ein Protokoll der Sitzungen erstellt wird. Sie / er kann das Protokoll an die Kinder delegieren. hält die Vertraulichkeitsvereinbarung ein: Es besteht Schweigepflicht. Informiert wird nur über das, was im Protokoll steht. führt seine Aufgaben gewissenhaft und termingerecht aus. führt das Wahlprozedere für die Delegierten korrekt durch. stellt das nötige Material zur Verfügung. informiert die Klassenlehrerin bei Problemen mit SHR-Mitgliedern. 3

4 5. Rahmenbedingungen Gemeinschaftsbildung hat einen hohen Stellenwert. Um die anspruchsvolle Aufgabe des SHRs gut verwirklichen zu können, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen. Zeitgefässe schaffen (innerhalb des Stundenplans) geeignete Infrastruktur (Raum, Material, Technik) Terminplanung (Häufigkeit / Rhythmus der Sitzungen) Sitzungsdauer und Ablauf Infoboard mit Fotos Briefkasten 6. Organisation des Schulhausrates Wer Wo/ Wie Wann Moderation: 1 Lehrerin (hat anfänglich auch die Leitung). Sie berät die SuS beim Aufstellen der Traktandenliste, Durchführung der Sitzungen und der Protokollführung. Sie ist grundsätzlich für die Sitzungen zuständig und achtet auf die Einhaltung von Rechten und Pflichten. Sie stellt die Rahmenbedingungen zur Verfügung. Finanzierung: Die SHR-Lektion gilt für die LP als bezahlte Arbeitszeit. Aufwand: 8-10 Lektionen pro Jahr, inkl. Vor- und Nachbereitung Bezahlung nach Anzahl der Sitzungen (Abklärung durch SL). Raum im Schulhaus (Englischzimmer, Bibliothek, ) An Schulhaustreffs wird ein Zeitgefäss für die Anliegen und Wünsche des SHRs eingeplant. Die SHR-Sitzungen finden alle 4 Wochen, wenn möglich während des Unterrichts statt. Nur wenn sich wirklich kein Zeitgefäss finden lässt, trifft sich der SHR ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten. Der definitive Zeitpunkt wird bei der Stundenplanung festgelegt (bis Mai 15) Eine Sitzung dauert 45 Min. Jede Klasse schickt zwei Delegierte in den Schulhausrat. Zusätzlich wird in jeder Klasse eine Stellvertretung bestimmt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Der Schulhausrat konstituiert sich selbst. Es ist mit der Zeit möglich, dass die Mitglieder folgende Ämter bekleiden: Die Protokolle werden allen SHR-Mitgliedern, der SL, sowie den Klassen- und Kindergartenlehrpersonen abgegeben. Die Moderation legt die Protokolle in einem Ordner ab. Anträge aus dem SHR werden ans Lehrerteam oder an die Schulleitung gestellt. 4

5 Schulhausratchef: Leitung des SHRs Infochef: Gestaltung und Administration der Infowand, pflegt den Kontakt zu den Kindergärten, Organisationschef: Planung, Organisation und Durchführung von Anlässen Dekochef: Gestaltung der Schulhausdeko in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen Protokollchef: Verfassen des Protokolls 7. Sitzungsablauf 1. Begrüssung 2. Bemerkungen zum Protokoll der letzten Sitzung 3. Rückblick 4. Behandeln der Traktanden (präsentieren, diskutieren, Beschlüsse fassen) 5. Ausblick 6. Feedback 8. Umsetzung und Zeitplan Zeit Inhalte 2. Quartal 14/15 Konzeptentwurf erstellen, im Team diskutieren, überarbeiten Anfangs Mai 15 Zeitgefäss für den SHR bestimmen Bestimmen der Moderatorin (nach Eingang aller Stundenpläne) Juni 2015 / Donnerstag nach der Pause August 15 August 15 ab September 15 Juni 2016 Juli 2016 Einbezug der Kinder ins Konzept an einem Schulhaustreff, Vertiefung und Diskussion in den Klassen, Elterninformation Verantwortung: Moderatorin SHR Wahlen der Delegierten in den einzelnen Klassen 1. Treffen des SHR und Ämtli verteilen Schulhausrat trifft sich regelmässig, 1. Inhalt: Wofür soll das Geld des Elternforums verwendet werden? Erfahrungen sammeln Erfahrungen auswerten Konzept anpassen 5

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