ERLÄUTERUNGEN DES GEMEINDERATES ZU DEN TRAKTANDEN DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 24. September 2014

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1 Gemeindeversammlung Mittwoch, 24. September 2014 Traktanden und Erläuterungen

2 ERLÄUTERUNGEN DES GEMEINDERATES ZU DEN TRAKTANDEN DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 24. September 2014 Traktandum 2: Besprechung und Beschlussfassung über den Investitionskredit für die Schulhaussanierung Neumatt und die Schulraumanpassung in allen Schulgebäuden in der Höhe von CHF 2.78 Mio. Entwicklungen im Umfeld der Schulen Aesch verfügt über zwei gemeindeeigene Schulstandorte: Neumatt und Schützenmatt. Die jeweiligen Haupt- und Nebengebäude sind in der Vergangenheit regelmässig baulich unterhalten worden, um den Gebäudezustand und wert nachhaltig zu erhalten. In nächster Zeit steht baulicher Unterhalt für das alte (rote) Neumattschulhaus an. Gleichzeitig verändern drei unterschiedliche Entwicklungen im Bildungsbereich den kommenden Bedarf an Schulraum: Das interkantonale Harmos-Konkordat vereinheitlicht die obligatorische Schule in der Schweiz und damit auch im Kanton Basel-Landschaft. Neu wird in unserem Kanton die sechste Klasse vom Kanton an die Gemeinden abgegeben. Dafür muss die Gemeinde mehr Klassenzimmer zur Verfügung stellen. Da der Kanton umgekehrt die sechsten Klassen nicht mehr führt, kann Aesch künftig vier Klassenzimmer im Sekundarschulhaus Neumatt mieten. Neue Unterrichtsformen, deren Einführung absehbar ist, bedingen neue Raumstrukturen. So sind künftig mehr Gruppenräume und Halbklassenzimmer vorgeschrieben. Diese müssen durch Anpassungen am bestehenden Schulraum geschaffen werden. Künftig steigende Schülerzahlen führen zu mehr Klassen pro Jahrgang als bisher. Der Gemeinderat hat das Büro Scholl & Signer (Zürich) mit einer Studie zur Entwicklung der Schülerzahlen über die nächsten zehn Jahre beauftragt. Die Experten haben verschiedene Einflussfaktoren aus der Bevölkerung und der geplanten Bautätigkeit untersucht und mögliche Entwicklungsszenarien definiert. Dabei kommen sie zum Schluss, dass die Schülerzahlen zwar nicht konstant, aber insgesamt in der Tendenz in den nächsten zehn Jahren leicht steigen werden. Dies führt dazu, dass neu pro Klassenzug bis zu fünf Klassen entstehen werden statt wie bisher vier. Darum muss in Aesch zusätzlich Schulraum bereitgestellt werden. Bild 1: Mehr Raum für die veränderten Bedürfnisse 2

3 Handlungsbedarf Aufgrund der Entwicklungsstudie zu den künftigen Schülerzahlen von Scholl & Signer hat die Verwaltung zusammen mit den Verantwortlichen der Primarschule eine Raumbedarfsanalyse durchgeführt. Um diesen Bedarf zu decken, wurden vier Handlungsoptionen definiert: - Anmieten von nicht mehr benötigtem Schulraum im Sekundarschulhaus, - Optimierung der aktuellen Nutzung der bereits vorhandenen Räumlichkeiten in den Primarschulhäusern Neumatt und Schützenmatt inklusive Hinterfragen des Raumbedarfs der Ergänzenden Dienste (z. B. Schulpsychologischer Dienst oder Mittagstisch), - Einbezug von bestehenden Räumlichkeiten in gemeindeeigenen Liegenschaften, die für schulische Nutzung geeignet sind und mit wenig Aufwand bereitgestellt werden können (z. B. Gemeindehof), - Neubau, wenn nicht anders möglich (ist aber nicht nötig). Die Verwaltung hat diese Handlungsoptionen unter Einbezug der Schulleitung geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass der Bedarf mit den bestehenden Gebäuden abgedeckt werden kann, so dass kein Neubau nötig ist. Es sind dabei jeweils auch die Anforderungen der Kinderbetreuung Aesch und des Mittagstischs berücksichtigt worden. Der Vorschlag diente als Grundlage für die Diskussionen mit den Behörden (Gemeinderat und Schulrat) sowie den Betroffenen (Lehrerinnen und Lehrer sowie Fachleute der ergänzenden Dienste). Anschliessend wurde das Konzept passend überarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet. Die wesentlichen Eckpunkte sind: - Optimierung und Konzentration der zentralen Unterrichtsräume in den beiden Schulhäusern Neumatt und Schützenmatt. Zusätzliche Nutzung der Möglichkeit der Miete von Schulräumen im 1. OG des angrenzenden Sekundarschulhauses, - Vergrösserung der Kinderbetreuung Aesch im 1. OG des Gemeindehofes aufgrund wachsender Zahl der betreuten Kinder, - Konzentration der ergänzenden Dienste im 2. OG des Gemeindehofs unter Berücksichtigung der Auflösung der zum Teil vorhandenen Raumüberkapazitäten. - Der bestehende Unterhaltsbedarf im Neumattschulhaus wird sinnvollerweise gleichzeitig mit der Raumanpassung vorgenommen, um Synergien zu nutzen. Mit dieser Disposition kann der benötigte Raum für den Schulbetrieb, die Kinderbetreuung Aesch, den Mittagstisch und die ergänzenden Dienste für die kommenden 8-10 Jahre bereitgestellt werden. Neubauten oder Provisorien sind nicht erforderlich. Es müssen jedoch vor allem im Neumattschulhaus diverse bauliche Eingriffe vorgenommen werden. In den folgenden Abschnitten sind die Details zu den geplanten Massnahmen aufgezählt. Massnahmen im Neumattschulhaus Schulraumbereitstellung In den sehr breiten, bestehenden Korridoren werden pro Geschoss zwei Gruppenräume eingebaut. Im zweiten Obergeschoss werden die ursprünglich vorhandenen vier Klassenzimmer wiederhergestellt. Raum für Mittagstisch sowie Vermietungen an Private/Vereine ( Wyschluch ) Die Räumlichkeiten werden saniert und für die Mehrfachnutzung Mittagstisch, Mehrzweckraum für die Schule und Vermietung an Vereine/Private optimiert. Nebst der Erneuerung der Sanitäreinrichtungen und kleineren Anpassungen in der Küche geht es in erster Linie um die Erneuerung der Böden/Wandoberflächen sowie die Ausrüstung der Räume für die Mehrzweckraumnutzung. Die Sanierung wird in Zusammenarbeit mit dem Vereinskartell vorgenommen. 3

4 Sanierungsarbeiten/Sicherheit Das Gebäude soll mit gezielten Massnahmen energetisch verbessert werden. Nebst dem Ersatz der Fenster werden die beiden Dachaufbauten sowie der Estrichboden wärmegedämmt. Ebenfalls erneuert werden die Sanitäreinrichtungen, die Linoleumböden in den Schulzimmern sowie alle Anstriche von Wänden und Decken in den Korridoren. Erfreulicherweise müssen keine Massnahmen für die Erdbebenertüchtigung vorgenommen werden. Handlungsbedarf ist jedoch beim Brandschutz vorhanden. Es ist der Einbau von neuen Brandschutztüren sowie einer Brandmeldeanlage vorgesehen. Bild 2: Erfreulich, es sind keine Massnahmen für die Erdbebenertüchtigung notwendig Kostenschätzung Schulhaus Neumatt Einbau Gruppenräume Grundrisskorrekturen Fenster + Storen Wärmedämmungen Sanitär, Elektro, IT Wände, Decken, Böden Diverses Brandschutztüren Brandmeldeanlage Küche + Sanitäranlagen Wände, Decken, Böden Zugang, Eingang, Garder KiBeA Schulraum Mittagstisch + Verein + MZR Investitionskosten in CHF Gebäudeunterhalt Sicherheit Total Neumatt * * Zuzüglich Mietkosten für die von der Sekundarschule dazu gemieteten Räume 4

5 Massnahmen im Schützenmattschulhaus Schulraumbereitstellung Mit wenigen baulichen Massnahmen werden bestehende Raumaufteilungen so optimiert, dass Halbklassenzimmer und Gruppenräume geschaffen werden können. Zudem wird ein bestehender innenliegender Raum so bereitgestellt, dass er für die Schulsozialarbeit verwendet werden kann. Kostenschätzung Schulhaus Schützenmatt KiBeA Schulraum Mittagstisch + Verein + MZR Gebäudeunterhalt Investitionskosten in CHF Sicherheit Total Schützenmatt Ergänzende Massnahmen im Gemeindehof Schulraumbereitstellung Im Gemeindehof werden auch zukünftig keine Schulräume der Primarschule untergebracht. Hingegen wird mehr Raum für die Kinderbetreuung (KiBeA) zur Verfügung gestellt und die ergänzenden Dienste werden optimiert. Kinderbetreuung Die KiBeA wird aus den heutigen Räumen im 2. OG ins 1. OG verschoben und hier in doppelt so grossen Räumen untergebracht. Damit kann der steigende Platzbedarf gedeckt werden. Der für diesen Schritt notwendige Platz wird durch den Einbezug der Hauswartwohnung geschaffen. Im Gemeindehof entfällt damit zukünftig die Wohnnutzung. Im Weiteren soll für die KiBeA ein Aussenraum im Bereich der Schrebergärten hinter dem Gemeindehof mit attraktiven Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Ergänzende Einrichtungen Die ergänzenden Dienste sind heute als Kompetenzzentrum im 1. und 2. OG untergebracht. Neu werden all diese Angebote in Räumen im 2. OG konzentriert. Dabei werden die zum Teil bestehenden grossen Raumreserven auf ein vernünftiges Mass reduziert. Die ehemaligen Räumlichkeiten der KiBeA im 2. OG müssen dafür in zwei Räume unterteilt werden. Kostenschätzung Gemeindehof KiBeA Schulraum Mittagstisch + Verein + MZR Gebäudeunterhalt Investitionskosten in CHF Sicherheit Total Gemeindehof

6 Räume in der Sekundarschule Schulraumbereitstellung Vom Kanton Baselland können vier Regelklassenzimmer im 1. OG des Sekundarschulhauses gemietet werden. Die Erschliessung erfolgt über die bereits bestehende Verbindungstür. In den Räumen werden Spezialräume für das Werken sowie für Musik untergebracht. Zudem können ein fehlendes Halbklassenzimmer und ein zusätzlicher Gruppenraum bereitgestellt werden. Es wird die bestehende Möblierung verwendet. Die jährlichen Mietkosten betragen rund CHF Diese sind nicht Teil des vorliegenden Investitionskreditantrags. Allfällige Renovationsarbeiten in diesen Räumlichkeiten erfolgen durch den Kanton Basel-Landschaft als Eigentümer. Übersicht Investitionskosten Zusammenstellung ganzes Projekt KiBeA Schulraum Mittagstisch + Verein + MZR Gebäudeunterhalt Investitionskosten in CHF Sicherheit Total SH Schützenmatt SH Neumatt Gemeindehof SH Sek. Neumatt * Total * Total gruppiert * * Zuzüglich Mietkosten für die von der Sekundarschule dazu gemieteten Räume Der Gemeinderat ist erfreut, dass es gelungen ist, die Kosten für die Schulraumbereitstellung auf ein vernünftiges Mass von rund CHF zu reduzieren. Gleichzeitig hält er es für zwingend, dass bei dieser Gelegenheit der aufgelaufene Unterhalt im Neumatt parallel zur Schulraumbereitstellung vorgenommen werden kann. Das Neumattschulhaus ist ein ausgezeichneter Bau, der wenig Unterhaltskosten verursacht. Mit der vorliegenden Sanierung kann für viele weitere Jahre moderner Schulraum in traditionellem Gemäuer zur Verfügung gestellt werden. Aesch hat in der Vergangenheit regelmässig die Schulbauten gut unterhalten, was sich nun auszahlt. Andere Gemeinden im Baselbiet sind gezwungen, für zweistellige Millionenbeträge Schulraum zu ersetzen oder neu zu bauen. Mit insgesamt weniger als CHF 2.8 Mio. kann Aesch den zukünftigen Generationen eine ausgezeichnete Schulinfrastruktur zu vertretbaren Kosten zur Verfügung stellen. Dabei ist festzuhalten, dass die Angebote der KiBeA im Aufbau begriffen sind und die nächsten Jahre zeigen werden, wie sich die Nachfrage entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass im Gleichschritt mit der Entwicklung der Gesellschaft auch diese Dienste in Zukunft erweitert werden müssen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Investitionskredit für die Schulhaussanierung Neumatt und die Schulraumanpassung in allen Schulgebäuden in der Höhe von CHF zu genehmigen. 6

7 Traktandum 3: Besprechung und Beschlussfassung über die Erheblicherklärung des Antrages gemäss 68 Gemeindegesetz an der Gemeindeversammlung vom betreffend Gemeinnützige Trägerschaften beim Wohnungsbau (Antrag Jan Kirchmayr) Ausgangslage Zu Handen der Gemeindeversammlung vom stellte Jan Kirchmayr den Antrag gemäss 68 Gemeindegesetz auf die Ausarbeitung eines neuen oder die Anpassung eines bestehenden Reglements zur Förderung gemeinnütziger Trägerschaften beim Wohnungsbau. Gemeinnützige Trägerschaften beim gemeinnützigen Wohnungsbau Der Gemeinderat hat ein Reglement, welches gestützt auf die massgebliche Gesetzgebung in die Entscheidungskompetenz der Gemeindeversammlung fällt, auszuarbeiten beziehungsweise bestehende derartige Reglemente anzupassen und der Gemeindeversammlung zur Abstimmung zu bringen. Das Reglement hat insbesondere dem folgenden Punkt Rechnung zu tragen: Im Rahmen der Quartierplanung sind beim gemeinnützigen Wohnungsbau Trägerschaften wie beispielsweise Wohngenossenschaften, Stiftungen usw. in geeigneter Form zu fördern. Stellungnahme des Gemeinderates Der Gemeinderat hält fest, dass zum heutigen Zeitpunkt weder auf kommunaler noch auf kantonaler Ebene gemeinnütziger Wohnungsbau durch Staatsorgane betrieben wird. Im Landrat wurde am 5. September 2013 die formulierte Verfassungsinitiative Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus" vom 5. März 2013 angenommen und dem Stimmvolk zur Annahme empfohlen. Die Stimmberechtigten haben der Initiative am 9. Februar 2014 zugestimmt. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die Ausarbeitung des Gesetzestextes durch den Regierungsrat abzuwarten ist, bevor auf kommunaler Ebene vorgegriffen wird. Im Weiteren sieht der Gemeinderat aufgrund der aktuellen finanziellen Herausforderungen, mit denen sich die Gemeinde Aesch konfrontiert sieht, kaum Möglichkeiten, geeignete Förderungsmittel zur Verfügung zu stellen oder zu sprechen. Hinzu kommt, dass die Gemeinde Aesch selbst keinen Boden mit geeigneter Fläche in Wohnzonen besitzt. Der grösste Landanteil in ihrem Besitz liegt in Zonen öffentlicher Werke, die dem Wortlaut nach nur für öffentliche Zwecke wie Sportanlagen usw. verwendet werden können. Es ist für den Gemeinderat selbstredend, dass er auf Anfrage von gemeinnützigen Trägerschaften, diese bei den Quartierplanungen entsprechend unterstützen wird. In diesem Sinne ist der Gemeinderat jederzeit bereit, gemeinnützige Trägerschaften immateriell zu unterstützen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Antrag gemäss 68 Gemeindegesetz von Jan Kirchmayr vom Gemeinnützige Trägerschaften beim gemeinnützigen Wohnungsbau als nicht erheblich zu erklären. 7

8 EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG IN DER MEHRZWECKHALLE LÖHRENACKER Der Gemeinderat lädt Sie am Mittwoch, 24. September 2014, Uhr, zu einer Einwohnergemeindeversammlung in die Mehrzweckhalle Löhrenacker ein. Es werden folgende Geschäfte behandelt: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom Besprechung und Beschlussfassung über den Investitionskredit für die Schulhaussanierung Neumatt und die Schulraumanpassung in allen Schulgebäuden in der Höhe von CHF 2.78 Mio. 3. Besprechung und Beschlussfassung über die Erheblicherklärung des Antrages gemäss 68 Gemeindegesetz an der Gemeindeversammlung vom betreffend gemeinnützige Trägerschaften beim Wohnungsbau (Antrag Jan Kirchmayr) 4. Verschiedenes / Fragestunde / Informationen NAMENS DES GEMEINDERATES AESCH Präsidentin Verwaltungsleiter M. Hollinger M. Gysin Im Anschluss an die ordentliche Gemeindeversammlung wird der Apéro durch die Gemeinde offeriert. 8

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