2 Leistungsverzeichnis

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1 1 2 Leistungsverzeichnis 2.1 Allgemeine Angaben und Festlegungen Allgemeines 1. Name und Kontaktdaten der Schule: Nr Anzahl der potentiellen Essensteilnehmer: Anzahl der Mitarbeiter: Anzahl der Schüler der Unterstufe: Anzahl der Schüler der Oberstufe: Nr Anzahl der tatsächlichen Essensteilnehmer: Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter ca.: Nr. 4 Anzahl der teilnehmenden Schüler der Unterstufe ca.: Anzahl der teilnehmenden Schüler der Oberstufe ca.: 4. Versetzte Mittagspausen: es gibt keine versetzten Mittagspausen Nr.6 es gibt versetzte Mittagspausen Nr Anzahl der Mittagspausen: Nr Zeiten der Mittagspausen: Nr. 8 Mittagspause 1: : Uhr bis : Uhr Mittagspause 2: : Uhr bis : Uhr Mittagspause 3: : Uhr bis : Uhr Nr.8 7. Zeit der Mittagspause: : Uhr bis : Uhr 8. Öffnungszeiten der Speiseausgabe während der Mittagsverpflegung: : Uhr bis : Uhr Nr.9

2 2 Nr Durchführung einer Zwischenverpflegung: Zwischenverpflegung findet statt Zwischenverpflegung findet nicht statt Ausstattung und Räumlichkeiten 10. Verfügbarkeit eines gesonderten Raumes für die Ausgabe und den Verzehr von Speisen es steht kein gesonderter Raum zur Verfügung, stattdessen wird/ werden folgende Räumlichkeit/en genutzt es steht ein gesonderter Raum zur Verfügung, der für die Ausgabe und den Verzehr von Speisen genutzt wird ein gesonderter Raum muss durch den Dienstleister, eventuell durch Baumaßnahmen, zur Verfügung gestellt werden Nr.11 Nr.12 Nr.12 Nr Es steht kein gesonderter Raum zur Verfügung, stattdessen wird/ werden folgende Räumlichkeit/en genutzt: Klassenräume Pausenräume Pausenhallen Flure Nr Ausstattung der Küche Nr.13 Küche ist bereits ausgestattet (Auflistung des Inventars befindet sich im Anhang) Küche muss durch den Dienstleister ausgestattet werden Zertifizierung 13. Der Dienstleister muss folgende Zertifizierung aufweisen beziehungsweise erwerben: nach den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der deutschen Gesellschaft für Ernährung DIN EN ISO 9001 Bio-Zertifikat nach EG-Öko-Verordnung Nr.14 keine Hygienebestimmungen 14. Hygienebeauftragte/r in der Schulverpflegung: Name und Kontaktdaten: Nr.15

3 3 15. Information und Anwendung folgender rechtlicher Vorgaben durch das Personal: EG VO 852/2004: Umsetzung der guten Hygienepraxis Implementierung eines HACCP-Konzepts regelmäßige Mitarbeiterschulung Lebensmittelhygiene-Verordnung Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung Eier- und Eiprodukte-Verordnung Verordnung zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern Infektionsschutzgesetz Nr.16 nur die aufgeführten rechtlichen Vorgaben werden angewendet zusätzlich zu den aufgeführten rechtlichen Vorgaben werden auch noch andere umgesetzt: 16. Zuständigkeit für die Auslegung und Umsetzung der Gesetze und Verordnungen durch den Dienstleister in Zusammenarbeit durch den Dienstleister und dem Verantwortlichen der Schule Nr Für die Auslegung sowie Umsetzung der Gesetze und Verordnungen wird folgendermaßen verfahren: Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt und der kontrollierenden Behörde Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontaktaufnahme mit der kontrollierenden Behörde keine Kontaktaufnahme zu Behörden und Ämtern Nr.18, danach weiter mit Nr. 19 Nr.18 Nr.19 Nr.20 Nr.20 Nr Adresse des zuständigen Gesundheitsamts: Nr Adresse der kontrollierenden Behörde: Nr.20

4 4 20. Durchführung eines umfassenden Hygienemanagements mit: Umsetzung eines HACCP-Konzeptes Nr.21 Führung von Checklisten über Einhaltung vorgegebener Temperaturen optimierte Lager-, Zubereitungs- und Ausgabezeiten Führung von Checklisten zur lückenlosen Einhaltung von Kühlketten Durchführung des Hygienemanagements wird durch den Dienstleister gewährleistet Durchführung des Hygienemanagements wird durch den Dienstleister gewährleistet und eine Dokumentationen dazu durchgeführt Durchführung des Hygienemanagements wird durch den Dienstleister gewährleistet und zur Überprüfung in Form von Dokumentationen dem Verantwortlichen der Schule vorgelegt es muss kein Hygienemanagement durchgeführt, sondern nur die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden Schnittstellenmanagement 21. Verfügbarkeit einer Verpflegungsbeauftragten bzw. eines Verpflegungsbeauftragten der Schule für die interne Qualitätssicherung es wird eine Verpflegungsbeauftragte bzw. ein Verpflegungsbeauftragter eingesetzt es wird keine Verpflegungsbeauftragte bzw. kein Verpflegungsbeauftragter eingesetzt Nr. 22 Nr. 26 Nr. 26 Nr Aufgaben der Verpflegungsbeauftragten bzw. des Verpflegungsbeauftragten: Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für alle an der Schulverpflegung Beteiligten Koordination der Kommunikation der Akteure zur kontinuierlichen Verbesserung des Verpflegungsangebotes Vermittlung zwischen den Schnittstellen Verpfleger-Schülerschaft, Verpfleger-Eltern, Verpfleger-Schulleitung, Verpfleger-Träger (durch zum Beispiel regelmäßige Befragungen) regelmäßige (auch unangekündigte) Kontrolle der Küche und Dokumentatioenn des Dienstleisters sowie Abgleich des Ergebnisses mit den Vorgaben 23. Personen für das Schnittstellenmanagement: Lehrkraft, die über nötigen Grundkenntnisse verfügt externe Person (Hauswirtschaftsleiterin/ Hauswirtschaftsleiter, Ökotrophologin/ Ökotrophologe, Diätassistentin/ Diätassistent) Kommission mit Vertretern von beispielsweise Eltern, Schülerschaft, Lehrerschaft, Schulleitung und Schulträgern, die sich regelmäßig damit befassen Nr. 25 Nr. 24 Nr. 25

5 5 Nr Externe Person wird folgendermaßen honoriert: Schule Schulträger andere Organisation: 25. Verpflegungsbeauftragte/r: Name und Kontaktdaten: Nr Schulverpflegungssystem Personal Nr Für die Leitung des Verpflegungsbetriebs kann folgendes Fachpersonal eingesetzt werden: Koch/ Köchin Hauswirtschaftler/ Hauswirtschaftlerin Hauswirtschaftsleiter/ Hauswirtschaftsleiterin Ökotrophologe/ Ökotrophologin Diätassistent/ Diätassistentin 27. Anteil des Fachpersonals: % Nr Bewirtschaftungssystem 28. Form der Bewirtschaftung: Schule Mensaverein Fremdmanagement Service-GmbH Service-Verein Catering Pacht Nr Verpflegungssystem 29. Form des Verpflegungssystem: Frischküche Nr. 31

6 6 Cook-and-Chill Nr. 31 Cook-and-Freeze Nr. 31 Nacka-System Nr. 31 Sous-Vide-System Nr. 31 Mischküche Nr. 30 Verteilerküche Nr. 31 Relaisküche Nr Selbstzubereitete Speisen: stärkereiche Speisen Kurzbratspeisen Gemüsespeisen Nr Essenausgabesystem 31. Art und Weise der Speisenabgabe an die Verpflegungsteilnehmer: Fremdbedienungssystem Nr. 32 Selbstbedienungssystem Nr Fremdbedienungssystem: individuelle Bedienung Nr. 34 Bedienung einer Tischgemeinschaft Bedienung mittels aufbereiteter Gerichte Bedienung mit Buffet 33. Selbstbedienungssystem: Tischgemeinschaft Thekenausgabe Cafeteria-Linie Free-Flow-Cafeteria Selbstbedienungs-Buffet Nr Bestell- und Abrechnungssystem 34. Zeitpunkt der Bestellung: Nr Zeitraum für die Bestellung: Nr Hilfsmittel der Bestellung: Nr. 37

7 7 mündlich (z. B. am Ausgabeort) schriftlich (z. B. mit Bestellkarten) elektronisch (z. B. am Bestellterminal) 37. Zeitraum für Stornierung einer Essensbestellung: 38. Art der Abrechnung: pauschal nach Verbrauch Nr Abrechnungsverfahren: Barzahlung Einzelwertmarken Marken und Chips Nr. 40 Guthabenkarte (Prepaid: Aufwertung erfolgt bar) Guthabenkarte (Prepaid: Aufwertung erfolgt per Überweisung) Geldkarte 40. Preise für Gerichte beziehungsweise für zusammenstellbare Kombinationen aus Einzelkomponenten einheitlicher Preis aller angebotenen Gerichte beziehungsweise zusammenstellbarer Kombinationen aus Einzelkomponenten Festlegung eines maximalen Preises für ein vom Dienstleister ausgewähltes Gericht beziehungsweise einer Kombination von Einzelkomponenten keine Festlegung bezüglich der Preise bei der Mittagsverpflegung Nr. 42 Nr. 41 Nr Maximaler Preis für ein vom Dienstleister ausgewähltes Gericht beziehungsweise einer Kombination von Einzelkomponenten: Nr Einheitlicher Preis aller angebotenen Gerichte beziehungsweise zusammenstellbarer Kombinationen für Einzelkomponenten: Nr Gestaltung der Schulverpflegung Getränkeversorgung 43. Verfügbarkeit eines Getränks während des Schulalltags: Getränke werden zur Verfügung gestellt Nr. 44 Getränke werden nicht zur Verfügung gestellt Nr. 55

8 8 Nr. 55 Nr Folgende Getränken werden während des Schulalltags kostenpflichtig zur Verfügung gestellt: Quell-, Mineral- und Tafelwasser ungesüßte Früchte- oder Kräutertees Fruchtsaftschorlen (Verhältnis 1:3) Nr Folgende Getränken werden während des Schulalltags unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Quell-, Mineral- und Tafelwasser ungesüßte Früchte- oder Kräutertees Fruchtsaftschorlen (Verhältnis 1:3) Trink- und Leitungswasser keine 46. Art und Weise der Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Trink- und Leitungswasser Trinkwasserspender Trinkwasserbrunnen Nr Für Aufstellung sowie bei Wartung und gegebenenfalls Bestückung für das gewählte System der Trinkwasser- beziehungsweise Leistungswasserversorgung ist Folgender verantwortlich: Schule Dienstleister Fremdfirma Nr Anzahl der Trinkstationen auf dem Schulgelände Nr Häufigkeit der Kontrolle des Keimgehaltes der Trinkwasserstationen nach den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung 50. Verfahren mit dem Ergebnis der Kontrolle: Nr. 51 Ergebnis der Kontrolle wird dem Verantwortlichen der Schule mitgeteilt Ergebnis der Kontrolle muss nicht dem Verantwortlichen der Schule mitgeteilt

9 9 Nr Maßnahmen bei negativem Ergebnis: Ergreifung von Maßnahmen zur Keimreduktion Maßnahmen zur Keimreduktion werden ergriffen sowie mit dem Verantwortlichen der Schule besprochen 52. Zuständigkeit für die Getränkeversorgung in den Pausen: Dienstleister Schule Aufstellung eines Getränkeautomats durch Fremdfirma Schülerinnen und Schüler versorgen sich selbst Nr Zuständigkeit für die Getränkeversorgung während des Unterrichts: Dienstleister Schule Schüler versorgen sich selbst während des Unterrichts werden keine Getränke zu sich genommen Nr Art und Weise der Abrechnung: pauschal nach Verbrauch Nr Standards für die Mittagsverpflegung Getränke 55. Angebot eines Getränks mit mindestens 200 ml zur Mittagsmahlzeit zur Mittagsmahlzeit wird ein 200 ml Getränk zur Verfügung gestellt Nr.56 Getränke werden zur Mittagsmahlzeit nicht zur Verfügung gestellt Nr.58 Nr.58 Nr Zur Mittagsmahlzeit werden folgende Getränke zur Verfügung gestellt: Quell-, Mineral- und Tafelwasser ungesüßte Früchte- oder Kräutertees Fruchtsaftschorlen (Verhältnis 1:3) Nr Kosten bei der Zurverfügungstellung eines Getränkes: Kosten sind im Menüpreis enthalten Kosten werden zusätzlich auf Menüpreis aufgeschlagen Nr.58

10 Lebensmittel 58. Folgende Lebensmittel sind im Gesamtangebot der Mittagsverpflegung mindestens enthalten: Lebensmittel/-gruppe Lebensmittelqualität, -auswahl und -angebot Trinkwasser oder Getränke Tafel-, Quell-, Mineralwasser oder ungesüßte Früchte- oder Kräutertees Vollkorngetreideprodukte (z. B. Teigwaren, Pizzaböden) Getreide sind im Angebot; Brot oder Brötchen mit einem Anteil von mindestens 50% Vollkorn Reis in Form von Parboiled-Reis oder Naturreis frisch zubereitet, z. B. als Pellkartoffeln oder Kartoffeln Kartoffelpüree frisches Stückobst ist immer frei verfügbar Obst und Gemüse täglich Gemüse als Rohkost (in Stifte oder Scheiben geschnittene Möhren, Gurken, Paprika, Kohlrabi usw. oder als Salatbuffet) oder gegart (Basis: frisch oder tiefgekühlt); als Beilage fettarm zubereitet das vielfältige Angebot an Hülsenfrüchten ist, z. B. in Form von Salaten und Eintopfgerichten, zu berücksichtigen wenn Salate als Hauptgericht angeboten werden, sind Nüsse und Samen als Topping im Angebot zur Verarbeitung Milch mit einem Fettgehalt von max. Milch und 1,5% Milchprodukte Joghurt als Naturjoghurt mit einem Fettgehalt von max. 1,5% Quark mit max. 20% Fett i. Tr. Hart- bzw. Schnittkäse mit max. 48 % Fett i. Tr. Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren Seefisch Fette/Öle Kräuter und Gewürze ausschließlich Muskelfleisch magere Fleischteile auswählen Fleischsorten abwechseln Fisch aus nicht überfischten Beständen Rapsöl ist das Standardöl in der Speisenzubereitung die Verwendung von Soja-, Oliven- oder Walnussöl ist möglich mit frischen Kräutern würzen und garnieren Jodsalz einsetzen, möglich ist auch die Verwendung von Jodsalz mit Fluorid; Salz sparsam verwenden Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.v. (Hg.) (2009): Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, 2. Auflage, Bonn, S. 8 f alle aufgeführten Lebensmittel und Lebensmittelgruppen sind mindestens im Gesamtangebot enthalten nur folgende Lebensmittel und Lebensmittelgruppen sind im Gesamtangebot auf jeden Fall enthalten es werden keine Lebensmittel und Lebensmittelgruppen festgelegt Nr. 60 Nr. 59 Nr. 60 Nr. 60 Nr.

11 In der Mittagsverpflegung sind folgende Lebensmittel und Lebensmittelgruppen mindestens enthalten: Getränke Getreide Kartoffeln Obst und Gemüse Milch und Milchprodukte Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren Seefisch Fett/ Öle Kräuter und Gewürze Nr Speiseplangestaltung 60. Angebot von Lebensmitteln und Lebensmittelgruppen bei mehreren Menülinien innerhalb 4 Wochen eines Speiseplans (20 Verpflegungstage) in folgenden Häufigkeiten: Menükomponenten Häufigkeit von Lebensmitteln pro 20 Tage Beispiele Stärkebeilagen 20-mal, davon: mindestens 8-mal frische Kartoffeln maximal 4-mal hoch verarbeitete Kartoffelprodukte mindestens 4-mal Parboiled-Reis oder Naturreis mindestens 2-mal Vollkornnudeln Pellkartoffeln, Püree Pommes frites, Kroketten, Kartoffelecken, Püree als Halboder Fertigprodukt pur, Reispfanne, im Eintopf pur, als Auflauf Gemüse/Rohkost 20-mal, davon: mindestens 2-mal Hülsenfrüchte im Eintopf, als Salat Stückobst 20-mal Äpfel, Bananen, Birnen, Nektarinen Fleisch maximal 8-mal, davon: 4-mal separat 4-mal in Soße davon maximal 4-mal Hackfleisch, verarbeitete Schnitzel, Roulade Bolognese, Gulasch, Geschnetzeltes Wurst

12 12 Fleischprodukte und Fleischerzeugnisse/ Paniertes Nuggets Seefisch mindestens 4-mal, davon: maximal 2-mal fettreicher Seefisch Lachs, Hering Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.v. (Hg.) (2009): Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, 2. Auflage, Bonn, S. 10 alle Lebensmittel und Lebensmittelgruppen werden innerhalb 4 Wochen eines Speiseplans (20 Verpflegungstage) in den aufgeführten Häufigkeiten angeboten nur folgende Lebensmittel und Lebensmittelgruppen werden innerhalb 4 Wochen eines Speiseplans (20 Verpflegungstage) in den aufgeführten Häufigkeiten angeboten es werden keine Lebensmittel sowie Lebensmittelgruppen und deren Häufigkeiten innerhalb 4 Wochen eines Speiseplans (20 Verpflegungstage) festgelegt Nr. 62 Nr. 61 Nr. 65 Nr. 65 Nr Innerhalb 4 Wochen eines Speiseplans werden alle Lebensmittel und Lebensmittelgruppen in folgenden Häufigkeiten angeboten: Stärkebeilagen Gemüse/Rohkost Stückobst Fleisch Seefisch Nr Angebot von Lebensmittel, die durch einen Maximalwert in ihrer Häufigkeit begrenzt sind, nur am gleichen Wochentag in der Menülinie (Beispiel: Montag und Mittwoch Fleisch in einer Menülinie angeboten -> auch in den anderen Menülinien nur an diesen Tagen Fleisch anbieten ) limitierte Lebensmittel entsprechend der Vorgabe anbieten limitierte Lebensmittel auch an anderen Tagen anbieten Nr Angebot von folgenden Menüs an 8 Verpflegungstagen, an denen weder Fleisch noch Fisch angeboten wird: Menükomponenten Häufigkeiten von Lebensmitteln Beispiele Ei-Gericht maximal 2-mal Omelette, Rührei, Spiegelei süßes Hauptgericht maximal 2-mal Milchreis mit Zimt und Zucker, Grießbrei mit

13 13 Gericht auf Basis von Kartoffeln, Getreideprodukten und Gemüse/Rohkost mindestens 4-mal Obst, Apfelpfannkuchen Vollkornspätzle mit Gemüse-Tomatensoße, Gemüselasagne, Pellkartoffeln mit Kräuterquark und Gemüsesticks Quelle: Vgl. Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.v. (Hg.) (2009): Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, 2. Auflage, Bonn, S. 11 alle Menükomponenten werden in den aufgeführten Häufigkeiten angeboten Nr. 65 nur folgende Menükomponenten werden in den aufgeführten Häufigkeiten angeboten Nr. 64 es werden keine weiteren Menükomponenten und deren Häufigkeiten festgelegt Nr. 65 Nr. 65 Nr Folgende Menükomponenten werden in den aufgeführten Häufigkeiten angeboten: Ei-Gericht süßes Hauptgericht Gericht auf Basis von Kartoffeln, Getreideprodukten und Gemüse/Rohkost Nr Mindestens 4 Wochen Menüzyklus bezogen auf die jeweilige Saison Anzahl der sich wiederholten Wochen eines Menüzyklus Nr Saisonaler Bezug innerhalb des Menürhythmus saisonale Unterschiede Nr. 67 keine saisonale Unterscheidung Nr. 68 Nr. 68 Nr Saisonale Unterschiede im Menürhythmus Aktionswochen, wie zum Beispiel Spargelwoche, italienische Woche, Erdbeerwoche, Grillwoche,... verschiedene Speiseplanzyklen je nach Jahreszeit 68. Anzahl der Menülinien: Nr Festlegung für die Menülinien: Nr. 70 davon eine durchgängig ohne Fleisch und ohne Fisch keine besonderen Festlegungen für die einzelnen Linien

14 Angebot einer alternativen Fleischsorte bei Gerichten mit Schweinefleisch aus religiösen Gründen alternative Fleischsorte bei Gerichten mit Schweinefleisch anbieten keine alternative Fleischsorte bei Gerichten mit Schweinefleisch anbieten Nr Klare und einfache Gestaltung des Speiseplans (nicht übliche, nicht eindeutige und klassische Bezeichnungen wie zum Beispiel Jäger Art und "Räuberschnitzel" werden erklärt) der Speiseplan wird klar und einfach gestaltet der Speiseplan kann frei gestaltet werden Nr Ausweisung von Fleisch, Fleischerzeugnisse sowie deren Tierart im Speiseplan Nr. 73 Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie deren Tierart werden im Speiseplan ausgewiesen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie deren Tierart müssen nicht im Speiseplan ausgewiesen werden 73. Deutlicher und sichtbarer Aushang sowie Zugang des Speiseplans im Vorfeld zur Information und Bestellung für die Eltern, Schüler, Schulleitung, Lehrkräfte, Erzieher, Küchen- und Ausgabekräfte der Speiseplan wird im Voraus zugänglich gemacht Nr.74 der Speiseplan wird nicht zugänglich gemacht Nr.76 Nr.76 Nr Der Speiseplan wird im Voraus zugänglich gemacht: zentraler Aushang (Speisesaal) dezentrale Aushänge Internetveröffentlichung Verteilung (Flyer) - beziehungsweise Briefzustellung (Elternbrief) Nr Zeitpunkt der Speiseplanaushängung: Nr Berücksichtigung von kulturspezifischen und regionalen Essgewohnheiten bei der

15 15 Speiseplanung Essgewohnheiten, wie beispielsweise spezielle Zubereitungsformen und Gerichte, werden berücksichtigt Essgewohnheiten müssen nicht berücksichtigt werden und bei Berücksichtigung kann Auswahl kulturspezifischer sowie regionaler Aspekte, wie beispielsweise spezielle Zubereitungsformen und Gerichte, selbst vorgenommen werden Nr Lebensmittelmengen 77. Orientierung an aufgeführten altersgemäßen Lebensmittelmengen einer Mittagsmahlzeit Lebensmittel/-gruppe Primarstufe Sekundarstufe pro 5 Tage in g pro 20 Tage in g pro 5 Tage in g pro 20 Tage in g Kartoffeln, Nudeln, Reis (gegart) Brot/Getreideflocken (z. B. zur Suppe) Hülsenfrüchte Gemüse/Rohkost Fleisch Fisch Fette (z. B. zum Braten, in Soßen oder Salaten) Eier (1 Ei = 55 g) Obst (als Zutat) Käse, max. 48 % Fett i. Tr Milch (z. B. in Soßen oder Aufläufen), 1,5 % Fett Sonstiges, z. B. Mehl Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.v. (Hg.) (2009): Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, 2. Auflage, Bonn, S Dienstleister orientiert sich an aufgeführten Lebensmittelmengen Dienstleister orientiert sich bei folgenden Lebensmittel und Lebensmittelgruppen an aufgeführten Lebensmittelmengen die angegebenen Werte für die Lebensmittelmengen werden nicht verwendet Nr.79 Nr.78 Nr.79 Nr.79 Nr.79

16 Dienstleister orientiert sich bei folgenden Lebensmitteln und Lebensmittelgruppen an aufgeführten Lebensmittelmengen: Kartoffeln, Nudeln, Reis (gegart) Brot/Getreideflocken (z. B. zur Suppe) Hülsenfrüchte Gemüse/Rohkost Fleisch Fisch Fette (z. B. zum Braten, in Soßen oder Salaten) Eier (1 Ei = 55 g) Obst (als Zutat) Käse, max. 48 % Fett i. Tr. Milch (z. B. in Soßen oder Aufläufen), 1,5 % Fett Sonstiges, z. B. Mehl Nr Nährwerte 79. Im Durchschnitt von 20 Verpflegungstagen enthält eine Mittagsmahlzeit 25 % der täglich empfohlenen Energie- und Nährstoffmengen entsprechend der aufgeführten D-A-CH- Nährstoffreferenzwerte: Kennzahlen Primarstufe (7-9-jährige) Sekundarstufe (13-14-jährige) Energie (kcal) Eiweiß (g) 22,5 31 Fett (g) Kohlenhydrate (g) Ballaststoffe (g) 4,5 6 Vitamin E (mg) 2,5 4 Vitamin B 1 (mg) 0,3 0,4 Folat (μg) Vitamin C (mg) Calcium (mg) Magnesium (mg) Eisen (mg) 3 4 Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.v. (Hg.) (2009): Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, 2. Auflage, Bonn, S. 12 folgende Nährstoffe der oben aufgeführten werden in die Überprüfung der Energie-

17 17 und Nährstoffmengen mit einbezogen es findet keine Überprüfung der Energie- und Nährstoffmengen statt Nr.81 Nr.84 Nr.84 Nr Folgende Nährstoffe werden in die Überprüfung der Energie- und Nährstoffmengen mit einbezogen Energie in kcal Eiweiß in g Fett in g Kohlenhydrate in g Ballaststoffe in g Vitamin E in mg Vitamin B 1 in mg Folat in µg Vitamin C in mg Calcium in mg Magnesium in mg Eisen in mg Nr Die D-A-CH-Nährstoffreferenzwerte werden im Durchschnitt von 20 Verpflegungstagen eingehalten: Überprüfung der Nährstoffe findet in folgendem Rhythmus statt: die Art der Überprüfung über deren Einhaltung ist dem Dienstleister überlassen Nr Art der Überprüfung der Nährwerte: Nr.83 Nährwertberechnung auf Grundlage des schriftlichen Rezepturkatalogs Nährwertberechnung auf Grundlage einer elektronischen Datenbanken Nährwertberechnung auf Grundlage von Laboranalysen für die Nährwertbestimmung 83. Verfahren mit Ergebnis der Nährwertbestimmung Nr.84 Ergebnis jeder Erhebung wird dem Verantwortlichen in der Schule vorgelegt Ergebnis jeder Erhebung kann dem Verantwortlichen in der Schule vorgelegt werden Ergebnis jeder Erhebung muss nicht dem Verantwortlichen in der Schule vorgelegt Kennzeichnung 84. Kennzeichnung von Stoffen, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen Nr. 85 sämtliche Stoffe, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können, werden entsprechend der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (siehe Anlage 3) gekennzeichnet

18 18 neben den festgeschriebenen Stoffen in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung Anlage 3 werden im Anhang weitere Stoffe aufgelistet 85. Ermöglichung der Essenteilnahme für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten (z. B. Laktoseintoleranz, Allergie auf Hühnereiweiß) bzw. krankheitsbedingten Einschränkungen bei der Lebensmittelauswahl vorsichtig sein müssen den Schülerinnen und Schülern wird die Teilnahme am Essen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern muss die Teilnahme am Essen nicht ermöglicht werden Nr. 86 Nr. 87 Nr. 87 Nr Den Schülerinnen und Schülern wird die Teilnahme am Essen ermöglicht durch: spezielles Speisenangebot bei Bedarf und nach Absprache separat wählbare Komponenten Erhitzen des von zu Hause mitgebrachten Essen ermöglichen Nr Kenntlichmachung von eingesetzten Zusatzstoffen entsprechend der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung folgende Kenntlichmachung der eingesetzten Zusatzstoffe Nr. 88 Nr. 89 Nr Folgende Kenntlichmachung der eingesetzten Zusatzstoffe: auf den Speiseplänen im Preisverzeichnis auf Aushängen in schriftlichen Mitteilungen Nr Kennzeichnung der Nährstoffe entsprechend der Nährwertkennzeichnungsverordnung keine Kennzeichnung der Nährstoffe Nr. 93 Kennzeichnung der Nährstoffe pro 100 g und pro Portion Nr Kennzuzeichnende Angaben: Nr. 91 Angabe des Brennwertes und des Gehaltes an Eiweißen, Kohlenhydraten sowie Fett Angabe des Brennwertes und des Gehaltes an Eiweiß, Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen und Natrium 91. Weitere Angaben: zusätzliche Angabe folgender Gehalte Nr. 92

19 19 keine zusätzlichen Angaben Nr. 93 Nr. 93 Nr Zusätzliche Angabe folgender Gehalte: Stärke mehrwertiger Alkohol Nr. 93 einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren Cholesterin Vitamine und Mineralstoffe (in signifikanten Mengen, d.h. mindestens 15 % der Tagesdosis) 93. Einsatz gentechnisch veränderter Lebensmittel: gentechnisch veränderte Lebensmittel werden nicht verwendet Nr. 96 gentechnisch veränderte Lebensmittel können verwendet werden Nr. 94 Nr. 96 Nr Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, die direkt oder verarbeitet ausgegeben werden Ort der Kennzeichnung: werden an folgendem Ort gekennzeichnet Nr. 95 Nr. 96 Nr Werden an folgendem Ort gekennzeichnet: auf den Speiseplänen im Preisverzeichnis auf Aushängen in schriftlichen Mitteilungen Nr Speisenzubereitung und Abläufe 96. Fettarme Zubereitung der Speisen: auf fettarme Zubereitung wird geachtet Nr. 97 Dienstleister entscheidet über Zubereitungsart der Speisen 97. Beschränkung der Garmethode Frittieren auf maximal 2 Produkte (hierzu zählt auch Fisch) pro Woche keine Produkte frittieren Nr. 99 maximale Anzahl der frittierten Produkte pro Woche: Nr. 98 Garmethode Frittieren unbeschränkt anwenden Nr. 98 Nr. 98

20 20 Nr Wechseln des Frittierfettes: Nr Dämpfen oder Dünsten von frischem und tiefgekühltem Gemüse Gemüse darf nur ausschließlich gedämpft oder gedünstet werden Gemüse soll überwiegend gedämpft oder gedünstet werden Gemüse muss nicht gedämpft oder gedünstet werden Nr Angebot von bissfesten Gemüse Nr. 101 Gemüse wird bissfest angeboten außer Kohlsorten wie Rotkohl, Weißkohl und Sauerkraut Gemüse muss nicht bissfest angeboten werden 101. Einhaltung folgender Kriterien bei den Warmhaltezeiten: Minimierung auf maximal 30 Minuten Minimierung bei gegartem Gemüse und kurzgebratenen Komponenten auf maximal 2 Stunden Warmhaltezeit über 3 Stunden sind inakzeptabel Nr. 102 Warmhaltezeit einer Charge: maximale Warmhaltezeit: Stunden wünschenswerte Warmhaltezeit: Stunden 102. Durchführung einer chargenweisen Produktion/Erwärmung/Regenerierung/Anlieferung, um unnötige Warmhaltezeiten zu vermeiden chargenweise Produktion/Erwärmung/Regenerierung/Anlieferung Nr. 103 einmalige Produktion/Erwärmung/Regenerierung/Anlieferung Nr. 104 Nr. 104 Nr. 104 Nr Anpassung an versetzte Pausenzeiten: Produktion beziehungsweise Anlieferung findet entsprechend der versetzten Pausenzeiten statt Produktion beziehungsweise Anlieferung findet nicht entsprechend der versetzten

21 21 Pausenzeiten statt 104. Ausgabe von warmen Speisen mit mindestens 65 C und kalten Speisen mit höchstens 7 C Kontrolle der Temperatur vor der Ausgabe mit anschließender Dokumentation keine Kontrolle der Temperatur Nr Häufigkeit der Temperaturmessung vor der Ausgabe: Die Temperaturkontrolle der Speisen vor der Ausgabe erfolgt Nr Festlegung und Dokumentierung von Abläufen für die Herstellung in Form von Rezepturen der Speisen es werden schriftliche und verbindliche Abläufe für die Herstellung festgelegt Nr. 107 es müssen im Voraus keine Abläufe für die Herstellung festgelegt werden Nr. 109 Nr. 109 Nr. 109 Nr Verantwortlichkeit für die Festlegung der Herstellungsabläufe: werden durch die Schule festgelegt durch den Dienstleister festegelegt mit anschließender Bestätigung durch den Verantwortlichen der Schule durch den Dienstleister in gemeinsamer Erarbeitung durch Dienstleister und Schule 108. Einhaltung und Dokumentierung der Abläufe für die Herstellung: die durch den Dienstleister einzuhalten und zu dokumentieren sind die durch den Dienstleister einzuhalten sind Nr Festlegung und Dokumentierung von Abläufen für die Ausgabe (z. B. in Form von Kellenplänen) der Speisen es werden Abläufe für die Ausgabe festgelegt Nr. 110 es müssen im Voraus keine Abläufe für die Ausgabe festgelegt werden Nr. 112 Nr. 112 Nr Es werden Abläufe für die Ausgabe festgelegt: durch die Schule Nr. 111 durch den Dienstleister mit anschließender Bestätigung durch den Verantwortlichen der

22 22 Schule durch den Dienstleister in gemeinsamer Erarbeitung durch Dienstleister und Schule 111. Es werden Abläufe für die Ausgabe festgelegt: Nr. 112 die durch den Dienstleister einzuhalten und zu dokumentieren sind die durch den Dienstleister einzuhalten sind 112. Berücksichtigung beim Zucker- und Salzgehalt sowie die Art des verwendeten Fettes und dem Gehalt an trans-fettsäuren Kriterien werden berücksichtigt und durch Dienstleister umgesetzt Kriterien werden folgendermaßen berücksichtigt: Nr. 114 Reduzierung des Zucker- und Salzgehaltes Fett mit günstigem Fettsäuremuster (gesättigte, einfach und mehrfach ungesättigte im gleichen Verhältnis über den Tag gewähren) niedriger Gehalt an trans-fettsäuren und hoher Gehalt an cis-fettsäuren folgende Kriterien werden nur berücksichtigt und durch Dienstleister umgesetzt: Kriterien werden nicht berücksichtigt Nr. 113 Nr. 114 Nr. 114 Nr. 114 Nr Folgende Kriterien werden nur berücksichtigt und durch Dienstleister umgesetzt: Zucker- und Salzgehalt Art des verwendeten Fettes Gehalt an trans-fettsäuren Nr Folgende Conveniencestufen dürfen eingesetzt werden: Grundstufe küchenfertig garfertig mischfertig aufbereitfertig portionierfertig verzehrfertig Nr Bevorzugung von Produkten der Conveniencestufe 0 bis 2, welche nicht lange gelagert und nährstoffschonend zubereitet werden Conveniencestufe Grundstufe 0 Beispiele Tierhälften, erdbehaftetes Gemüse

23 23 küchenfertige Lebensmittel 1 garfertige Lebensmittel 2 mischfertige Lebensmittel 3 aufbereitfertige Lebensmittel 4 portionierfertige Lebensmittel 5 verzehr-/tischfertige Lebensmittel 6 Fleischteile, geputztes Gemüse panierte Fleischportionen, gewürztes Tiefkühlgemüse Salatsoßen, Rote Grütze Fertigprodukte, Kartoffelpüree Obstkompott in Konserven, Brotlaibe Joghurt in Einzelportionsbechern, Brötchen Nr. 116 Quelle: Vgl. Steinel, M. (2008): Erfolgreiches Verpflegungsmanagement Praxisorientierte Methoden für Einsteiger und Profis, 1. Auflage, Verlag Neuer Merkur GmbH, München, S. 68 f Produkte werden überwiegend verwendet Produkte werden so oft wie möglich verwendet Produkte werden nur in Bezug auf Obst und Gemüse eingesetzt Produkte werden nicht eingesetzt 116. Ergänzung von frischen Lebensmitteln (Conveniencestufe 0 bis 2) beim Einsatz von Convenienceprodukten der Stufe 4 bis 6 Conveniencestufe Grundstufe 0 küchenfertige Lebensmittel 1 garfertige Lebensmittel 2 mischfertige Lebensmittel 3 aufbereitfertige Lebensmittel 4 portionierfertige Lebensmittel 5 verzehr-/tischfertige Lebensmittel 6 Beispiele Tierhälften, erdbehaftetes Gemüse Fleischteile, geputztes Gemüse panierte Fleischportionen, gewürztes Tiefkühlgemüse Salatsoßen, Rote Grütze Fertigprodukte, Kartoffelpüree Obstkompott in Konserven, Brotlaibe Joghurt in Einzelportionsbechern, Brötchen Quelle: Vgl. Steinel, M. (2008): Erfolgreiches Verpflegungsmanagement Praxisorientierte Methoden für Einsteiger und Profis, 1. Auflage, Verlag Neuer Merkur GmbH, München, S. 68 f frische Lebensmittel werden überwiegend ergänzt Nr. 117 frische Lebensmittel werden so oft wie möglich ergänzt Nr. 117 frische Lebensmittel werden nicht eingesetzt Nr. 118 Nr. 118 Nr. 118

24 117. Einsatz von Obst und Gemüse aus den Conveniencestufen 0 bis 2, wenn die Herstellung der Speisen und Getränke zahlreiche Prozessstufen erfordert wie Cook-and- Chill Conveniencestufe Grundstufe 0 küchenfertige Lebensmittel 1 garfertige Lebensmittel 2 mischfertige Lebensmittel 3 aufbereitfertige Lebensmittel 4 portionierfertige Lebensmittel 5 verzehr-/tischfertige Lebensmittel 6 Beispiele Tierhälften, erdbehaftetes Gemüse Fleischteile, geputztes Gemüse panierte Fleischportionen, gewürztes Tiefkühlgemüse Salatsoßen, Rote Grütze Fertigprodukte, Kartoffelpüree Obstkompott in Konserven, Brotlaibe Joghurt in Einzelportionsbechern, Brötchen Nr. 118 Quelle: Vgl. Steinel, M. (2008): Erfolgreiches Verpflegungsmanagement Praxisorientierte Methoden für Einsteiger und Profis, 1. Auflage, Verlag Neuer Merkur GmbH, München, S. 68 f Obst und Gemüse werden überwiegend eingesetzt Nr. 118 Obst und Gemüse werden so oft wie möglich eingesetzt Nr. 118 Obst und Gemüse wird nicht eingesetzt Nr. 119 Nr. 119 Nr Einsatz von Obst und Gemüse: Konserven tiefgekühlte Produkte Einmachgläser frische Produkte kein Angebot von Obst oder Gemüse Nr Sensorik 119. Mindesterfüllung folgender Kriterien für angemessene sensorische Qualität: Geschmack (typischen Geschmack erhalten, abwechslungsreich mit Kräutern und Gewürzen abschmecken) Aussehen (Garnitur, arttypische Farben erhalten, ansprechende Farbzusammentstellung) Konsistenz (Gemüse, Teigwaren und Reis bissfest, Kuzgebratenes knusprig beziehungsweise kross, geschmortes und gedünstetes Fleisch bissfest und nicht faserig anbieten) aufgeführten Kriterien müssen erfüllt werden folgende Kriterien müssen nur erfüllt werden Nr. 121 Nr

25 25 Dienstleister kann selbst Kriterien aufstellen, die mit dem Verantwortlichen der Schule abgesprochen werden keine Überprüfung der sensorischen Qualität Nr. 121 Nr. 123 Nr Für eine angemessene sensorische Qualität der Speisen müssen folgende Kriterien erfüllt werden: Nr. 121 Geschmack (typischen Geschmack erhalten, abwechslungsreich mit Kräutern und Gewürzen abschmecken) Aussehen (Garnitur, arttypische Farben erhalten, ansprechende Farbzusammentstellung) Konsistenz (Gemüse, Teigwaren und Reis bissfest, Kuzgebratenes knusprig beziehungsweise kross, geschmortes und gedünstetes Fleisch bissfest und nicht faserig anbieten) 121. Häufigkeit der Überprüfung der sensorischen Qualität Nr Folgende Person führt die Überprüfung der sensorischen Qualität durch: Verantwortliche/r der Schule Küchenleiter/in: Person der Elternvertretung: Person der Schülervertretung: Nr. 123 Name und Kontaktdaten: Kulturelle Rahmenbedingungen Nr Beachtung von Abneigungen und Vorlieben der Schülerinnen und Schüler Durchführung von regelmäßigen Umfragen durch die Schulleitung bei den Schülerinnen und Schülern Durchführung von regelmäßigen Umfragen durch den Dienstleister bei den Schülerinnen und Schülern Einschätzen von Abneigung und Vorlieben bei Schülerinnen und Schülern Verwendung von Erfahrungswerten über Abneigungen von Schülerinnen und Schülern Abneigungen und Vorlieben von Schülerinnen und Schülern werden nicht beachtet 124. Ermöglichung geschmacklicher Übergänge für eine Ess-Sozialisation durch folgende Maßnahmen:

26 26 Vollkornmehl bei bestimmten Gerichten mit niedriger ausgemahlenem Mehl mischen Kombination von Vertrautem mit weniger Vertrautem, wie fremden (neuen) Gemüsesorten Angebote von einzelnen, klar zu unterscheidenden Komponenten, aus denen die Verpflegungsteilnehmenden ihre Zusammenstellung selbst wählen können die Möglichkeit nachzuwürzen bzw. selbst zu würzen und die eigene Gewürzrichtung zu bestimmen aufgeführten Maßnahmen zur Ess-Sozialisation werden in diesem Umfang durchgeführt folgende Maßnahmen zur Ess-Sozialisation werden durchgeführt es werden keine Maßnahmen zur Ess-Sozialisation ergriffen Nr. 126 Nr. 125 Nr. 126 Nr. 126 Nr. 126 Nr Folgende Maßnahmen zur Ess-Sozialisation werden durchgeführt: Vollkornmehl bei bestimmten Gerichten mit niedriger ausgemahlenen Mehl mischen Kombination von vertrautem mit weniger Vertrautem, wie fremden (neuen) Gemüsesorten Angebote von einzelnen, klar zu unterscheidenden Komponenten, aus denen die Verpflegungsteilnehmenden ihre Zusammenstellung selbst wählen können die Möglichkeit nachzuwürzen bzw. selbst zu würzen und die eigene Gewürzrichtung zu bestimmen 126. Regelmäßiges Angebot von Gerichten aus unterschiedlichen Esskulturen je nach kulturellem Hintergrund der Schülerinnen und Schüler Erfassung des kulturellen Hintergrunds der Schülerinnen und Schüler durch die Schule keine Erfassung des kulturellen Hintergrunds der Schülerinnen und Schüler Nr. 127 Nr Methode der Erfassung des kulturellen Hintergrunds der Schülerinnen und Schüler: durch Umfrage durch Befragung der Eltern durch Befragung der Schülerinnen und Schüler durch Befragung der Schulleitung Nr Einbezug des kulturellen Hintergrunds der Schülerinnen und Schüler bei der Speisenplanung: Nr. 129 in die Speisenplanung fließt der kulturelle Hintergrund der Schülerinnen und Schüler mit ein der kulturelle Hintergrund der Schülerinnen und Schüler wird in der Verpflegung nicht beachtet unabhängig vom kulturellem Hintergrund der Schülerinnen und Schüler findet eine Integration von anderen Esskulturen in den Speiseplan statt Zwischenverpflegung Nr. 130

27 Form der Zwischenverpflegung: Schulkiosk Automat Ausgabe an derselben Stelle wie Mittagsverpflegung 130. Keine Konkurrenz durch das Angebot der Zwischenverpflegung für die Mittagsverpflegung Ausgabe für Zwischenverpflegung bleibt während der Mittagszeit geschlossen Zwischenverpflegung findet unabhängig von der Mittagsverpflegung statt Nr Integration folgender Lebensmittel und Lebensmittelgruppen in die Zwischenverpflegung: Lebensmittel/-gruppe Getränke Backwaren und Müsli Obst und Gemüse Milch und Milchprodukte Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren Fisch Süßigkeiten Lebensmittelqualität, -auswahl und -angebot Trinkwasser Tafel-, Quell-, Mineralwasser ungesüßte Früchte- oder Kräutertees Fruchtsaftschorlen (ein Teil Fruchtsaft/drei Teile Wasser) nur für die Oberstufe: schwarzer Tee und Kaffee Brot oder Brötchen mit einem Anteil von mindestens 50 % Vollkorn sind täglich im Angebot ungezuckertes Müsli mit frischem oder getrocknetem Obst frisches Obst ist täglich verfügbar (dies kann auch in Form von z. B. Früchtespießen, Obstsalaten angeboten werden) Gemüse als Rohkost, als Belag oder Salat ist täglich im Angebot (z. B. in Stifte oder Scheiben geschnittene Möhren, Gurken, Paprika, Kohlrabi) Trinkmilch mit einem Fettgehalt von max. 3,5% zur Verarbeitung Milch mit einem Fettgehalt von max. 1,5% Joghurt als Naturjoghurt mit einem Fettgehalt von max. 1,5% Quark mit max. 20% Fett i. Tr. (auch anstelle von Streichfett zu verwenden) Hart- und Schnittkäse, Weich- und Frischkäse mit max. 48% Fett i. Tr. (auch anstelle von Streichfett zu verwenden) ausschließlich Muskelfleisch als Belag Fleischerzeugnisse und Wurstwaren mit max. 20% Fett Fisch aus nicht überfischten Beständen werden nicht angeboten

28 28 pikante Snacks werden ausschließlich als Nüsse oder Samen (z. B. Sonnenblumenkerne) ohne Salz und Zucker angeboten Quelle: Vgl. Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.v. (Hg.) (2009): Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, 2. Auflage, Bonn, S. 16 alle aufgeführten Lebensmittel und Lebensmittelgruppen sind in der Zwischenverpflegung enthalten folgende Lebensmittel und Lebensmittelgruppen sind nur in der Zwischenverpflegung enthalten keine Festlegungen für Lebensmittel und Lebensmittelgruppen in der Zwischenverpflegung Nr. 133 Nr. 132 Nr. 134 Nr. 134 Nr Folgende Lebensmittel und Lebensmittelgruppen sind nur in der Zwischenverpflegung enthalten: Getränke Backwaren und Müsli Obst und Gemüse Milch und Milchprodukte Fleisch, Fleischerzeugnisse, Wurstwaren Fisch Süßigkeiten pikante Snacks Nr Angebot zusätzlicher Lebensmittel und Lebensmittelgruppen in der Zwischenverpflegung: keine zusätzlichen Lebensmittel Nr. 134 Angebot weiterer Lebenmittel ohne vorherige Absprache mit dem Verantwortlichen der Schule Angebot weiterer Lebenmittel mit vorheriger Absprache mit dem Verantwortlichen der Schule Ökologische Aspekte 134. Beachtung des Abfallaufkommens beim Einsatz von Convenienceprodukten, welche in Relation zum erzielten Gewinn steht es werden Convenienceprodukte unabhängig vom Abfallaufkommen verwendet auf Grund des Abfallaufkommens werden so wenig wie möglich Convenienceprodukte verwendet Nr Vermeidung bzw. Reduzierung von Müll durch folgende Maßnahmen: Mehrportionengebinde verwenden Einsatz von Aluminium-Einzelportionsgebinden vermeiden

29 29 auf Kleinstgebinde (einzelverpackte Lebensmittel, Getränke im 0,2 l -Tetrapak) verzichten Getränke in Dosen werden nicht verkauft bzw. ausgegeben Mehrwegverpackungen sowie wiederverwertbare Verpackungsmaterialien bevorzugen im Bistro- oder Cafeteriabereich essbare Schälchen verwenden Mehrweggeschirr verwenden aufgeführten Maßnahmen zur Müllvermeidung und -reduzierung werden in diesem Nr. Umfang durchgeführt 137 folgende Maßnahmen zur Müllvermeidung und -reduzierung werden durchgeführt Nr. 136 es werden keine Maßnahmen zur Müllvermeidung und -reduzierung ergriffen Nr. 137 Nr. 137 Nr Folgende Maßnahmen zur Müllvermeidung und -reduzierung werden durchgeführt: Mehrportionengebinde verwenden Einsatz von Aluminium-Einzelportionsgebinden vermeiden Nr. 137 auf Kleinstgebinde (einzelverpackte Lebensmittel, Getränke im 0,2 l -Tetrapak) verzichten Getränke in Dosen werden nicht verkauft bzw. ausgegeben Mehrwegverpackungen sowie wiederverwertbare Verpackungsmaterialien bevorzugen im Bistro- oder Cafeteriabereich essbare Schälchen verwenden Mehrweggeschirr verwenden Lebensmittelherkunft 137. Beachtung der Herkunft von Lebensmitteln: Herkunft der Lebensmittel wird beachtet Nr. 138 Herkunft der Lebensmittel wird nicht beachtet Ende des 2. Teils (ID X) Ende des 2. Teils (ID X) Ende des 2. Teils (ID X) 138. Herkunft der Lebensmittel wird beachtet: Bevorzugung von saisonalen Lebensmitteln Bevorzugung von regionalen Lebensmitteln mit kurzem Transportweg ausschließliche Verwendung von Fisch aus bestandserhaltender Fischerei ausschließliche Verwendung von Fleisch aus artgerechter Tierhaltung Bevorzugung von Produkten aus fairem Handel Bevorzugung von tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung Ende des 2. Teils (ID X) Ende des 2. Teils (ID X) Ende des 2. Teils (ID X) Ende des 2. Teils (ID X) Ende des 2. Teils (ID X) Nr Tierische und pflanzliche Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung: einzelne Lebensmittel ausschließlich in ökologischer Qualität kaufen Bio-Speisenkomponenten anbieten Nr. 140

30 30 vollständige Bio-Speisen anbieten 140. Anteil der Bio-Produkte: Ende des 2. Teils (ID X) mengenmäßiger Anteil: % wertmäßiger Anteil: % ENDE Bitte Generieren drücken! erstellt von Lydia Pflug unter Anleitung von Prof. Dr. Margot Steinel auf Grundlage der Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (2009)

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