Region Oderland-Spree
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- Emil Schreiber
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1 Region Oderland-Spree
2 Planungsregionen im Land Brandenburg
3 Nutzungsansprüche an den Planungsraum Oderland - Spree Wohnen Tourismus, Freizeit und Erholung Soziale und kulturelle Infrastruktur Natur- und Landschaftsschutz MOL Energiewirtschaft Umweltschutz Bevölkerung Verkehr FF LOS Wasserwirtschaft Industrie und Gewerbe Land- und Forstwirtschaft Abfallwirtschaft Verteidigung Bergbau
4 Raumordnungsgesetz (ROG): 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung, Abs. (1) 1. unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abstimmen, die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte ausgleichen, 2. Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums treffen.
5 (2) Leitvorstellung: nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt. (3) Gegenstromprinzip
6 System der Raumordnungspläne in Berlin-Brandenburg Raumordnung B-B Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg Leitbild Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm Berlin-Brandenburg (LEPro) Gemeinsamer Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) 5 Regionale Planungsgemeinschaften im Land Brandenburg Regionalpläne Städte und Gemeinden Kommunale Bauleitplanung und Fachplanung
7 Bundesrepublik Deutschland: - Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) - Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel - Beschluss der 35. Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO): Räumliche Konsequenzen des Klimawandels - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
8 Landesregierung Brandenburg, Beschluss : - Energiestrategie 2020 (energiepolitische und wirtschaftliche Leitlinien des Landes Brandenburg für die kommenden Jahre) - Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Wege und Handlungsfelder zur Umsetzung der klimapolitischen Zielsetzungen innerhalb der Energiestrategie 2020 )
9 Land Brandenburg: bis 2020 Ausbau Erneuerbarer Energien auf 20 % des Primärenergieverbrauchs Anteile: - 45 % Windkraft - 10 % Solarkraft - 40 % Biomasse - 5 % Geothermie, Deponie- und Klärgasnutzung, sowie Wasserkraft
10 Handlungsauftrag für die Regionalplanung: Suche nach geeigneten Flächen für die Errichtung von Anlagen der Erneuerbaren Energiegewinnung bei Beachtung bzw. Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung und der Umwelt Raum- und umweltverträgliche Steuerung der Windenergienutzung durch Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung für die konzentrierte Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen
11 Erneuerbare Energien aktueller Arbeitsschwerpunkt der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
12 Maßnahmen mit besonderer Relevanz für die Regionalplanung Oderland-Spree Ausbau der Windkraftnutzung von derzeit rund GWh auf rund GWh (55 PJ); das bedeutet: E Verdopplung der installierten Anlagenleistung auf ca MW. dazu benötigte Fläche (unter Berücksichtigung der Steigerung der Leistungsdichte): mindestens 555 km2 (Zuwachs um mindestens 50 %). V.: MIR, Regionale Planungsgemeinschaften, MLUV Optimale Auslastung der ausgewiesenen Windeignungsgebiete durch Repowering (Ersatz alter Windenergieanlagen durch moderne, leistungsstärkere) Ausweisung neuer Windeignungsgebiete mit darauf gerichteter Fortschreibung der Regionalen Teilpläne Windkraft V.: Regionale Planungsgemeinschaften, MIR Überprüfung der Möglichkeit des Repowering bei Windkraftanlagen außerhalb regionalplanerisch gesicherter Windeignungsgebiete. V.: MIR, MLUV Entwicklung von Möglichkeiten für die Speicherung und Umwandlung von Spitzenleistungen der Windkraftanlagen V.: MLUV, MW Überarbeitung der fachplanerischen Restriktionskriterien (insbesondere Naturschutz und Forsten) V: MLUV
13 Baugesetzbuch 35 Bauen im Außenbereich (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es 1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, 2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient, 3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient, 4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll, 5. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient, 6. der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebs nach Nummer 1 oder 2 oder eines Betriebs nach Nummer 4, der Tierhaltung betreibt, sowie dem Anschluss solcher Anlagen an das öffentliche Versorgungsnetz dient, unter folgenden Voraussetzungen: a) das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb, b) die Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb oder überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben nach den Nummern 1, 2 oder 4, soweit letzterer Tierhaltung betreibt, c) es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben und d) die installierte elektrische Leistung der Anlage überschreitet nicht 0,5 MW oder 7. der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken oder der Entsorgung radioaktiver Abfälle dient.
14 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Allgemeine Bedingungen für die Errichtung von Windkraftanlagen - Standortbezogene Vorprüfung des Einzellfalls, ob UVP-Pflicht besteht - Freigabe der Bauarbeiten durch die Untere Bauaufsichtsbehörde (Voraussetzung: Verpflichtungserklärung Rückbau/Bankbürgschaft) - Flächennachweis für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Ausgleichsabgabe/Ersatzzahlung für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft - Abnahmeprüfung: Errichtung Anlage entsprechend Antragsunterlagen und Bestimmungen Genehmigungsbescheid Baurecht: u. a. Prüfung, ob im Eignungsgebiet Windenergienutzung gelegen Arbeitsschutz Luftfahrt: Höhenfestlegung der WKA, Tages- und Nachtkennzeichnung Immissionsschutz: - Schallschutz: Einhaltung der gebietsbezogenen Immissionsschutzrichtwerte nach TA Lärm. Beurteilung gem. Immissionsschutzrichtwerten für die Nachtzeit, Schallimmissionsprognose. Nachweismessungen nach Inbetriebnahme und anschließend wiederkehrend alle 3 Jahre - Schattenwurf: gem. Schattenwurfleitlinie Beeinträchtigung von Wohn- und Büroräumen durch Schattenwurf an einem sonnigen Tag nicht länger als 30 Minuten pro Tag und maximal 30 Stunden im Kalenderjahr; ggf. Abschaltungen Naturschutz, Landschaft (natürliche Eigenart und ihr Erholungswert): - Schutzgüter Fauna, Boden, Landschaftsbild
15 Region Oderland-Spree Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung : Eignungsgebiete Windenergienutzung = 42 km² = ca. 1 % der Regionsfläche Auftrag: landesweit insgesamt 555 km² für Windenergienutzung auszuweisen (1,9 % der Landesfläche) Primäre Rechtsgrundlagen: Hinweise an die Regionalen Planungsgemeinschaften zur Festlegung von Eignungsgebieten Windenergie Gemeinsamer Erlass des MIR und MLUV vom 16.Juni 2009 Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg für die Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung von Regionalplänen vom 3. Juli 2009 Erlaß des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur landesplanerischen und naturschutzrechtlichen Beurteilung von Windkraftanlagen im Land Brandenburg (Windkrafterlaß des MUNR) vom 24. Mai 1996 Änderung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zur landesplanerischen und naturschutzrechtlichen Beurteilung von Windkraftanlagen im Land Brandenburg (Windkrafterlaß des MUNR) vom 8. Mai 2002 Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (MLUV) vom
16 Region Oderland-Spree Ausgangslage: Regionalplan Oderland-Spree Sachlicher Teilregionalplan Windenergienutzung vom 21. April 2004 Eignungsgebiete Windenergienutzung = 42 km² = ca. 1 % der Regionsfläche
17 Entwicklung eines schlüssigen Plankonzeptes auf der Grundlage einer Untersuchung des gesamten Plangebietes Anwendung eines Kriteriengerüstes zur Ermittlung der Raumkatagorien: - Tabubereich - Restriktionsbereich - Eignungsbereich = Suchraum für die Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
18 Tabubereich (Windkrafterlass) Naturschutzgebiete m (1.137 km²) Flora-Fauna-Habitat-Gebiete m (1.852 km²) Special Protection Area m (883 km²) Landschaftsschutzgebiete (1.340 km²) Freiraumverbund LEP B-B (1.103 km²)
19 Restriktionsbereich (Windkrafterlass) Schutzgut Landschaftsbild Naturpark/Großschutzgebiete TAK: 3 km Seeadler 29 Wanderfalke 1 Schwarzstorch 7 Uhu 4 Sumpfohreule 1 Wiesenweihe 23 1 km Fischadler 67 Baumfalke 18 Weißstorch 141 Kranich 288 Große Rohrdommel 37 Horststandorte bedrohter störungssensibler Großvogelarten Brutkolonien Koloniebrüter Brutplätze Wiesenbrüter Rast-/Schlafplätze Zugvögel Zwergdommel 7 Rohrweihe 50 1 km Graureiher 12 Trauer-, Fluß- und Zwergseeschwalben 3/3/1 Lach-, Silber- und Sturmmöwen 6/3/5 Kormoran 1 1 km Brachvogel 11 Uferschnepfe 4 Rotschenkel 8 Wachtelkönig km Kranich s.o. Gänse 9 Singschwan 40 3 km Kornweihe 2 1 km Goldregenpfeifer 39 Kiebitz 27 Großtrappe, Schreiadler, Kampfläufer, Birk- und Auerhuhn, Zwergschwan Gewässer 1. Ordnung mit Zugleitlinienfunktion; Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz Gewässer mit Konzentration von regelmäßig > Wasservögeln (ohne Gänse)
20
21 Hinweis (Gemeinsamer Erlass MIR/MLUV) Empfehlung: Siedlungsabstand 1000 m gemäß 3 bis 7 BauNVO dem Wohnen dienende Gebiete: 3 Reine Wohngebiete 4 Allgemeine Wohngebiete 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung 5 Dorfgebiete 6 Mischgebiete 7 Kerngebiete und Restriktion zivile Luftverkehrsflächen (gesamt: km²)
22 abzüglich der bestehenden, rechtskräftigen Windeignungsgebiete ergibt sich Restfläche = Suchräume für die Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung Diese werden einer Detailprüfung unterzogen, in deren Ergebnis die Abgrenzung von Eignungsgebieten Windenergienutzung erfolgt. Das Ergebnis der Prüfung kann auch bedeuten, dass ein Suchraum für die Windenergienutzung ungeeignet ist.
23 Detailprüfung weitere Restriktionen Trassenvorsorge Infrastrukturen Sensible Moore Rohstoffpotenzialflächen Risikobereich Hochwasser Retentionsflächen Militärische Belange (Schutzbereiche, Richtfunk, Radar, militärischer Luftverkehr) regional bedeutsame markante landschaftsprägende Hangkanten und Kuppen und weitere
24 Landschaftsformen/ Landschaften der Region Oderland-Spree Die aus den Landschaftsformen abgeleiteten Landschaften in der Region Oderland-Spree können ebenfalls gut von einander abgrenzt werden. Auch hier zeichnet das Netz von Niederungen und den relativ klar abgegrenzten, stehen gebliebenen Hochflächen die Landschaften nach. Bei den Hochflächen, handelt es sich meist um Grundmoränen, denen noch Endmoränen aufgesetzt wurden. Die Niederungen werden von den Urstromtälern und den Urstromtalungen (z. B. Spreetalung) sowie von subglazialen Abflußrinnen (z.b. Buckower Rinne) gebildet. Das Oderbruch, Bestandteil eines weichselzeitlichen Urstromtals, wie auch die Urstromtalung des Spreetals wurden im Holozän durch neue Talauen ihrer Flüsse überprägt.
25 Agrarlandschaften Oderbruch Falkenberg/ Bad Freienwalde Müncheberg Oderbruch Sachsendorf Oderbruch Dolgelin Mallnow
26 Wald-Offenland-Landschaften Steile Wand Frankfurt (Oder)-Lossow Reitweiner Sporn Waldhügelland Barnim Hennickendorf Märkische Schweiz
27 Detailprüfung RPS OLS: hochaufgelöste Analyse der Suchräume
28 weitere Arbeitsschritte: - Strategische Umweltprüfung - Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes Windenergienutzung und Entwurf des Umweltberichtes - Billigung durch die Regionalversammlung
29 weitere Arbeitsschritte: - Beteiligung - Abwägung - Satzungsbeschluss - Genehmigungsverfahren - Veröffentlichung
30 im Internet unter: DStGB-Dokumentationen
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