Neue Zahlen und Hilfsmittel für die Schadenberechnung
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- Thomas Huber
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1 Neue Zahlen und Hilfsmittel für die Schadenberechnung 1 33 Die Legitimation: Art. 42 Abs. 2 OR «Der nicht ziffernmässig nachweisbare Schaden ist nach Ermessen des Richters mit Rücksicht auf den gewöhnlichen Lauf der Dinge und auf die vom Geschädigten getroffenen Massnahmen abzuschätzen.»
2 Die Wirklichkeit: BGE 86 II 41 E. 4 b Der Richter hat auf den gewöhnlichen Lauf der Dinge abzustellen, selbst auf die Gefahr hin, ein Urteil zu fällen, das der Wirklichkeit nicht in allen Teilen gerecht wird. Das tut er z.b. auch, wenn er den Ersatz für Versorgerschaden einer Witwe festsetzt und dabei die Möglichkeit ihrer Wiederverheiratung zu berücksichtigen hat ( ). Im Falle der Körperverletzung ist der Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens des Verletzten Rechnung zu tragen (Art. 46 Abs. 1 OR). Hier muss der Schaden regelmässig auf Grund der Lebenserfahrung ermittelt werden, denn es ist nie vollkommen sicher, wie sich das Einkommen des Geschädigten bei vollständiger Arbeitsfähigkeit in Zukunft gestalten würde und wie hoch es wegen der Verminderung der Erwerbsfähigkeit tatsächlich sein wird Die Gründe für die Schadenschätzung mit Statistiken Gesetzliche Grundlage: Art. 42 Abs. 2 OR Voraussetzung: Beweis nicht möglich oder unzumutbar Substantiierung/Beweis: Nachweis indizierender Umstände (z.b. Lohn im Unfallzeitpunkt) Statistiken als offenkundige Tatsachen i.s.v. Art. 151 ZPO Vorteile: Mehr Rechtsgleichheit, Rechtssicherheit, weniger Komplexität bei Berechnung und Beweis, schnellere Verfahren Nachteile: Objektivierung der Schadenberechnung und (für orientalisch Veranlagte) weniger Bazar
3 Gesamtheitliches Denken: Die goldene Regel «Die obligatorische Altersvorsorge also die 1. und die 2. Säule zusammen soll gemäss übereinstimmender Auffassung eine Rente von rund 60 Prozent des letzten Lohnes erreichen, um die bisherige Lebenshaltung in angemessener Weise fortzuführen, wie es die Bundesverfassung verlangt. Die Altersgutschriften der 2. Säule werden aber natürlich nicht alle auf der Basis des letzten versicherten Lohnes berechnet, sondern für jedes Jahr Erwerbsarbeit separat. Das spielt dann keine Rolle, wenn die Verzinsung des Altersguthabens gleich hoch ist wie der Lohnzuwachs, denn dann sorgt die Verzinsung dafür, dass eine frühere Altersgutschrift auf einem kleineren Lohn am Schluss den gleichen Wert hat wie eine spätere Altersgutschrift auf einem höheren Lohn. Diese Bedingung, dass also die Verzinsung gleich hoch ist wie der Lohnzuwachs, wird auch als goldene Regel bezeichnet.» 5 33 Lohn- und Preisentwicklung von Quelle: BFS, Schweizerischer Lohnindex, Landesindex der Konsumentenpreise, T 39, Neuenburg
4 Reallohnentwicklung über verschiedene Zeiträume Quelle: BFS, Schweizerischer Lohnindex, Landesindex der Konsumentenpreise, Neuenburg Die Lohnentwicklung nach LSE Zentralwert - Privater und öffentlicher Sektor Quelle: BFS, Schweizerische Lohnstrukturerhebung, Neuenburg
5 Lohnentwicklung nach AHV-Einkommensstatistik Mittelwert und Median Arbeitnehmer Quelle: ZAS/BSV, Individuelle Konten (IK) 9 33 Lohnentwicklung nach AHV-Einkommensstatistik Mittelwert und Median Arbeitnehmerinnen Quelle: ZAS/BSV, Individuelle Konten (IK)
6 Erwerbsquoten Frauen und Männer in % Quelle: BFS, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), je-d , Neuenburg Tabellen für individuelle Einkommensentwicklung Aufschlagsfaktoren und prozentuale Veränderung / Männer Quelle: ZAS/BSV, Individuelle Konten (IK)
7 AHV-Einkommen: Dezilkarrieren Quelle: ZAS/BSV, Individuelle Konten (IK) SAKE 2016 Insgesamtwerte nach Haushalttyp Quelle: BFS, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE): Modul Unbezahlte Arbeit, Neuenburg
8 SAKE Insgesamtwerte Frauen Quelle: BFS, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE): Modul Unbezahlte Arbeit, Neuenburg SAKE Insgesamtwerte Männer Quelle: BFS, Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE): Modul Unbezahlte Arbeit, Neuenburg
9 Versorgungsquoten Erfahrungswerte Haushaltseinkommen und -ausgaben Haushaltbudgeterhebung (HABE) 2015 Quelle: BFS, Haushaltsbudgeterhebung (HABE), Neuenburg
10 Fixkostenanteil nach HABE 2015 Quelle: BFS, Haushaltsbudgeterhebung (HABE), T , Neuenburg Fixkostenanteil nach HABE 2015 Quelle: BFS, Haushaltsbudgeterhebung (HABE), T , Neuenburg
11 Fixkostenanteil nach Einkommensklassen HABE Quelle: BFS, Haushaltsbudgeterhebung (HABE), T , Neuenburg Fixkostenanteil nach Einkommensklassen HABE Quelle: BFS, Haushaltsbudgeterhebung (HABE), T , Neuenburg
12 Entwicklung der Lebenserwartung Überlebensordnung
13 Vergleich Rechnungsgrundlagen und Sterbetafel 3. Auflage 1970 (AHV IV bis : Horizont Jahre) Sterbetafeln 1998/ Vergleich Rechnungsgrundlagen und Sterbetafel 4. Auflage 1989 (AHV VI bis : Horizont 30 Jahre) Sterbetafeln 2008/
14 Vergleich Rechnungsgrundlagen und Sterbetafel 5. Auflage 2001 (AHV VII bis : Horizont 2020) Jährliche Sterbetafel Überlebensordnung AHV 2010 und AHV
15 Überlebensordnung AHV 2010 und AHV Faktoren Mortalität, lebenslänglich Vergleich Rechnungsgrundlagen 2010 und
16 Aktivitätsordnung AHV 2010 und AHV Faktoren Aktivität, nicht temporär Vergleich Rechnungsgrundlagen 2010 und
17
Art. 42 Abs. 2 OR RA Jean Baptiste Huber, Zug 1. Schadensberechnung, Schadenregulierung. Haushaltschaden Erwerbsschaden Schadensberechnung
Eingrenzung des Themas Erwerbsschaden und Statistik Jean Baptiste Huber 8. Schadensberechnung, Schadenregulierung und Statistik Haushaltschaden Erwerbsschaden Schadensberechnung Seite 2 Korrigendum II.
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