Grundlagen der öffentlichen Fördermaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland
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- Meike Beyer
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1 Grundlagen der öffentlichen Fördermaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis: A. Grundlegende Bestimmungen der Eurpäischen Unin B. Fördermaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland C. Verfahren D. Die wichtigsten Förderprgramme E. Beihilferechtlich relevante Definitinen A Grundlegende Bestimmungen der Eurpäischen Unin Die Förderung vn Unternehmen, Existenzgründern, Angehörigen Freier Berufe, Handwerks und Handelsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen usw. in der Bundesrepublik Deutschland durch Institutinen des Bundes, der Bundesländer und snstigen Institutinen erflgt in den Grenzen des im Eurpäischen Recht definierten Rahmens. Die gesetzlichen Grundlagen sind im " Titel VI Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvrschriften" des "Vertrages über die Eurpäische Unin und des Vertrages zur Gründung der Eurpäischen Gemeinschaft" (EG-Vertrag) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt (Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. C 321E vm 29. Dezember 2006). In diesem Titel des EG-Vertrages manifestiert sich der EU-Grundsatz "Förderung ist und bleibt eine Ausnahme!" Die Artikel 81 bis 86 des EG-Vertrages regeln den Wettbewerb zwischen Unternehmen innerhalb der Eurpäischen Unin. Alle Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen gelten mit dem Gemeinsamen Markt als unvereinbar und damit verbten, wenn diese den Handel beinträchtigen und den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes verhindern, einschränken der verfälschen. Zu den wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen gehört auch die Gewährung vn staatlichen Beihilfen. Aus diesem Grunde ist die Gewährung vn staatlichen Beihilfen in den Artikeln 87 bis 89 EG-Vertrag eurpaweit geregelt. Im Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag ist die Gewährung vn staatlichen Beihilfen der aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen jeglicher Frm - bspw. Zulagen, Zuschüsse, Zinsvergünstigungen, Bürgschaften, Beteiligungen, Steuervrteile, usw. - verbten, wenn diese den Wettbewerb verfälschen der zu verfälschen drhen. Vn diesem strikten Beihilfeverbt sind im Artikel 87 Abs.2 und 3 entsprechende Ausnahmen aufgeführt. Die in diesen Abschnitten dargestellten staatlichen Beihilfen sind per Definitin mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar bzw. werden mit diesem als vereinbar angesehen. Weitere staatliche Beihilfen - entweder als Einzelmaßnahme der als Förderprgramm sind rechtzeitig vr Beginn bei der Eurpäischen Unin (EU) anzumelden. Gemäß Artikel 88 Abs. 3 EG-Vertrag besteht dafür eine Ntifizierungspflicht, in der die EU-Kmmissin prüft, b die Gewährung der Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt als vereinbar angesehen werden kann. Erst nach Genehmigung durch die EU-Kmmissin sind Förderungen zulässig. Vm Verfahren der Ntifizierungspflicht jeder Einzelmaßnahme bzw. eines Förderprgramms kann gemäß Artikel 89 EG-Vertrag durch Vrschlag der EU-
2 Kmmissin und nach der Anhörung des Eurpäischen Parlaments abgewichen werden. Die Ausnahmen vn der Ntifizierungspflicht werden in entsprechenden allgemeinen Verrdnungen, Gruppenfreistellungsverrdnungen usw. veröffentlicht. Die staatlichen Beihilfen und damit auch die Verrdnungen für die Ausnahmen lassen sich nach ihrer Zielsetzung differenzieren, d.h. in hrizntale, sektrale und reginale Beihilfen. 1. Hrizntale Beihilfen [Verrdnung (EG) Nr. 994/98 vm 07.Mai 1998, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 142/1] a. Gruppenfreistellungsverrdnungen In den Gruppenfreistellungsverrdnungen werden Rahmenbedingungen definiert, innerhalb derer die Mitglieder auch hne Ntifizierung Beihilfen gewähren können. KMU-Beihilfen - Staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen [Verrdnung (EG) Nr. 70/2001 vm 12.Januar 2001, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 10/33 Verlängerung der Gültigkeit: (EG) Nr. 1040/2006 und (EG) Nr. 1976/2006] FuE-Beihilfen - Staatliche Beihilfen für Frschungs- und Entwicklungsbeihilfen [Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. C 45/06] Beschäftigungsbeihilfen [Verrdnung (EG) Nr. 2204/2002 vm 12.Dezember 2002, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 337/3 Verlängerung der Gültigkeit: (EG) Nr. 1976/2006] Ausbildungsbeihilfen [Verrdnung (EG) Nr. 68/2001 vm 12.Januar 2001, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 10/21] b. De-minimis-Beihilfen Durch die Gewährung vn Beihilfen innerhalb bestimmter Bagatellgrenzen wird keine spürbare Auswirkung auf den Handel und den Wettbewerb gesehen. 2. Sektrale Beihilfen De-minimis-Beihilfe [Verrdnung (EG) Nr. 1998/2006 vm 15.Dezember 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 379/5] De-minimis-Beihilfe im Fischereisektr [Verrdnung (EG) Nr. 1860/2004 vm 24.Juli 2007, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 193/6] a. Staatliche Beihilfen im Agrar- und Frstsektr [Amtsblatt der Eurpäischen Unin 2006/C319/01]
3 b. Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung vn Fischereierzeugnissen tätige Unternehmen [Verrdnung (EG) Nr. 1595/2004 vm 08.September 2004, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 291/3] c. Beihilfen für den Verkehrssektr d. Beihilfen an den Schiffbau [Amtsblatt der Eurpäischen Unin 2003/C317/06] e. Beihilfen im Stahlsektr 3. Reginale Beihilfen Reginalbeihilfen - Reginale Investitinsbeihilfen [Verrdnung (EG) Nr. 1628/2006 vm 24.Oktber 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 302/30] 4. Staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung vn Unternehmen in Schwierigkeiten [Amtsblatt der Eurpäischen Unin 2004/C244/02] B Fördermaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis Überblick Die Förderprgramme unterteilen sich bezüglich ihrer Finanzierung in "gemischte" Prgramme, deren Finanzierung zu einem bestimmten Przentsatz aus eurpäischen Mitteln und aus einem Anteil natinaler Mittel (Kfinanzierung) erflgt, swie in "natinale" Prgramme, deren Finanzierung der Prgramme zu 100% durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Bundesländer erflgt. Zu den "gemischten" Prgrammen gehören: 1. Strukturfnds a. Eurpäische Fnds für reginale Entwicklung (EFRE) [Verrdnung (EG) Nr. 1080/2006 vm 05.Juli 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 210/1; Verrdnung (EG) Nr. 1083/2006 vm 11.Juli 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 210/25] Mit den Mitteln aus dem Eurpäischen Fnds für reginale Entwicklung (EFRE)werden eurpaweit Prgramme in den Bereichen reginale Entwicklung, wirtschaftlicher Wandel, verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und territriale Zusammenarbeit gefördert. b. Eurpäische Szialfnds (ESF) [Verrdnung (EG) Nr. 1081/2006 vm 05.Juli 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 210/12; Verrdnung (EG) Nr. 1083/2006 vm 11.Juli 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 210/25] Die Finanzierungsmittel aus dem Eurpäischen Szialfnds (ESF) werden in Übereinstimmung mit der Eurpäischen Beschäftigungsstrategie vergeben. Sie sllen der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit vn Beschäftigten und Unternehmen,
4 Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und der Beteiligung am Arbeitsmarkt, Förderung der szialen Eingliederung swie Förderung vn Partnerschaften für Refrmvrhaben in den Bereichen Beschäftigung und Eingliederung dienen. c. Eurpäische Verbund für territriale Zusammenarbeit (EVTZ) [Verrdnung (EG) Nr. 1082/2006 vm 05.Juli 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 210/19; Verrdnung (EG) Nr. 1083/2006 vm 11.Juli 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 210/25] Der Eurpäische Verbund für territriale Zusammenarbeit (EVTZ) unterstützt die grenzüberschreitende, transnatinale und/der interreginale Zusammenarbeit zwischen reginalen und lkalen Behörden. 2. Khäsinsfnds [Verrdnung (EG) Nr. 1084/2006 vm 05.Juli 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 210/79; Verrdnung (EG) Nr. 1083/2006 vm 11.Juli 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 210/25] Mittel aus dem Khäsinsfnds sllen vrrangig die Bereiche Umwelt und transeurpäische Verkehrsnetze stärken. 3. Instrument der Heranführungshilfe (IPA) [Verrdnung (EG) Nr. 1085/2006 vm 05.Juli 2006, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 210/82] Mittel sllen ausgewählte Länder bei ihrer schrittweisen Angleichung an die Standards und die Plitik der Eurpäischen Unin unterstützen. Das Ziel ist eine künftige EU-Mitgliedschaft. Das Spektrum der öffentlichen Fördermaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland ist in erster Linie durch die bestehenden Standrtnachteile einzelner Reginen geprägt und findet seinen Niederschlag in den natinalen Prgrammen. Hierbei genießt die Förderung der Wirtschaft in den neuen Bundesländern unverändert besndere Prirität, um die wirtschaftliche und sziale Angleichung weiter vranzutreiben. Reginale und sektrale Aspekte fließen in die Finanzierungshilfen ein, die entweder als Förderung kmplexer infrastruktureller Maßnahmen der knkreter einzelbetrieblicher Aktivitäten erflgt. Die einzelbetriebliche Förderung ist vrrangig eine Förderung des (industriellen) Mittelstandes, Bund und Bundesländer stellen hier eine Vielzahl unterschiedlichster Finanzierungshilfen zur Verfügung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen direkten Hilfen wie Zuschüssen, (zinsverbilligten) Krediten, Bürgschaften etc. und indirekten Begünstigungen z.b. durch Steuererleichterungen. Vr dem Hintergrund einer restriktiver werdenden Kreditvergabeplitik - Themen wie Basel II, Bnitätsklassen, Einführung vn Rating-Systemen führten in der Vergangenheit zu einer allgemeinen Verunsicherung der Zuwendungsgeber und - nehmer - gewinnen Finanzierungsalternativen zum klassischen Bankkredit zunehmend an Bedeutung. Dazu gehören auch die - im deutschen Raum bislang wenig beachteten - mezzaninen - Finanzierungsfrmen. Bei Mezzanine Capital (MC) handelt es sich um hybride Finanzierungsfrmen, in denen sich Elemente vn Eigen- und Fremdkapital vermischen. Die Frmen vn Mezzanine- Finanzierungen umfassen die für den Mittelstand verfügbaren Nachrangdarlehen
5 und stille Beteiligungen und darüber hinaus Gesellschafterdarlehen, Genussscheine swie Wandel-/Optinsanleihen. Die Vrteile mezzaniner Finanzierungsalternativen liegen in den flexiblen und individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten. Bei der Kategrisierung der Antragsberechtigten spielen auch steuerrechtliche Aspekte eine wesentliche Rlle: Während gewerbesteuerpflichtige Betriebe im wesentlichem auf das kmplette Spektrum der Finanzierungshilfen zurückgreifen können, bestehen bei den Freien Berufen deutliche Einschränkungen. Die Abwicklung ihrer Förderprgramme delegieren Bund und Länder zum größten Teil an die Snderkreditinstitute und Landes-Förderbanken. Bundesrepublik Deutschland KfW Bankengruppe (mit den Marken KfW Mittelstandsbank und KfW Förderbank) Landwirtschaftliche Rentenbank (LRB) Bundesländer Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) LfA Förderbank Bayern (LfA) Investitinsbank Berlin (IBB) InvestitinsBank des Landes Brandenburg (ILB) Bremer Aufbau-Bank (BAB) Mittelstandsförderinstitut Hamburg Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI Bank) Landesförderinstitut Mecklenburg-Vrpmmern (LFI) Investitins- und Förderbank Niedersachsen (NBank) NRW.Bank Investitins- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Saarländische Investitinskreditbank (SIKB) Sächsische AufbauBank (SAB) Investitinsbank Sachsen-Anhalt (IB LSA) Investitinsbank Schleswig-Hlstein (IB) Thüringer Aufbaubank (TAB) Neben der Abwicklung der Förderprgramme stellen die Institute zusätzliche Eigenmittelprgramme in Frm vn zinsgünstigen Krediten zur Ergänzungsfinanzierung, swie Bürgschaften bereit. Hauptthemen öffentlicher Fördermaßnahmen Schwerpunkte der Förderung vn Bund und Bundesländern liegen unverändert bei: a. Wirtschaftliche Entwicklung - direktes Ziel Förderung vn Existenz- und Unternehmensgründungen swie die Entwicklung vn bestehenden Unternehmen Investitins- und Betriebsmittelfinanzierung, vrrangig für Vrhaben kleiner und mittlerer Unternehmen Energieeinsparung und der Förderung erneuerbarer Energien swie des Umweltschutzes Förderung der Frschung und Innvatin
6 Förderung vn Messen und vn außenwirtschaftlichen Aktivitäten Förderung vn Schulung, Beratung, Qualifizierung Schaffung und Sicherung vn Arbeitsplätzen b. Finanzielle Unterstützung - indirektes Ziel Fördergebiete Gewährung vn Bürgschaften, Haftungsfreistellung und Beteiligungen Stärkung der Eigenkapitalbasis und der Liquiditätssituatin, insbesndere bei kleinen und mittleren Unternehmen Auf Grund der begrenzten Haushaltsmittel mit dem Ziel diese Finanzmittel möglichst effektiv, nachhaltig und transparent einzusetzen werden Fördergebiete nach bestimmten Kriterien festgelegt. Die Subventinierung vn Investitinen "auf der grünen Wiese" ist auf Dauer weder umweltplitisch nch vlkswirtschaftlich vertretbar. Bei den Fördergebieten handelt es sich um räumliche Einheiten, die aufgrund relativ ungünstiger reginalwirtschaftlicher Bedingungen der Entwicklungen besnders gefördert werden. Für diese speziellen Fördergebiete werden besndere Fördermaßnahmen aufgelegt, die im Regelfall günstigere Knditinen und erhöhte Fördersätze beinhalten. Die Zugehörigkeit zu Fördergebieten wird in Rahmen- und Strukturplänen auf Bund-/ Länder- Ebene für einen bestimmten Zeitraum festgelegt und bedarf der Zustimmung durch die EG-Kmmissin. 1. EU-Fördergebiete Die Zurdnung der Gebiete erflgt auf Grund des vrhandenen Bruttinlandsprdukts (BIP) pr Einwhner in Kaufkraftparitäten (KKS). Die EU-Fördergebiete sind: a. Ziel 1 "Knvergenz" Bruttinlandsprdukt (BIP) pr Einwhner in Kaufkraftparitäten (KKS) beträgt weniger als 75 % des EU-Durchschnitts. Hierbei wird der EU-Durchschnitt der Werte aller 25 Mitgliedsstaaten gerechnet. b. Ziel 1a Phasing-Out "Knvergenz" Bruttinlandsprdukts (BIP) pr Einwhner in Kaufkraftparitäten (KKS) beträgt weniger als 75 % des EU-Durchschnitts. Hierbei wird der EU-Durchschnitt der Werte der 15 "alten" Mitgliedsstaaten gerechnet (statistischer Effekt). c. Ziel 2 "Reginale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (RWB) Bruttinlandsprdukts (BIP) pr Einwhner in Kaufkraftparitäten ( KKS) beträgt mehr als 75 % des EU-Durchschnitts. Hierbei wird der EU-Durchschnitt der Werte aller 25 Mitgliedsstaaten gerechnet. d. Ziel 3 "Eurpäische territriale Zusammenarbeit" Trifft für die Bundesrepublik Deutschland nicht zu. 2. Natinale Fördergebiete a. A-Fördergebiet Gebiete mit ausgeprägtem Entwicklungsrückstand mit Genehmigung nach Artikel 87 Abs. 3 Buchstabe a) EG-Vertrag
7 C Verfahren b. B-Fördergebiet Gebiete mit besnders schwerwiegenden Strukturprblemen mit Genehmigung nach Artikel 87 Abs. 3 Buchstabe b) EG-Vertrag. Trifft für die Bundesrepublik Deutschland nicht zu. c. C-Fördergebiet Gebiete mit schwerwiegenden Strukturprblemen mit Genehmigung nach Artikel 87 Abs. 3 Buchstabe c) EG-Vertrag d. D-Fördergebiet Gebiete mit schwerwiegenden Strukturprblemen auf der Grundlage der Verrdnung (EG) Nr. 70/2001 der Kmmissin über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages e. E-Fördergebiet Festgelegte Gebiete, um förderbedingte Spannungen zwischen Gebieten mit hher Förderpräferenz und Gebieten hne Förderung abzubauen. Inhaltsverzeichnis Für die Gewährung vn staatlichen Beihilfen sind die nachstehenden Kriterien zu erfüllen: Rechtsanspruch auf Beihilfen Auf die Mehrzahl der Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Über die Gewährung entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine Ausnahme bilden steuerliche Vergünstigungen wie beispielsweise die Investitinszulage. Diese werden auf Grund vn gesetzlichen Regelungen gewährt. Hausbankprinzip für öffentliche Förderdarlehen Die Förderdarlehen werden nicht autmatisch gewährt, sndern müssen vm Investr beantragt werden. Im Regelfall erflgt die Antragstellung nicht direkt bei der Bewilligungsstelle bzw. dem zuständigen Snderkreditinstitut der den zuständigen Landes-Förderbanken, sndern über eine frei wählbare Hausbank. Subsidiaritätsprinzip Im Zusammenhang mit der Antragstellung ist vm Investr nachzuweisen, dass das Vrhaben hne entsprechende Hilfen nicht - der nur schwer - durchzuführen ist. Vrbeginnklausel Mit den staatlichen Beihilfen werden in der Regel nur Prjekte unterstützt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nch nicht begnnen wrden sind. Der Vrhabensbeginn definiert sich wie flgt: Der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungsbzw. Leistungsvertrages ist grundsätzlich als Investitinsbeginn zu betrachten.
8 Bei Anschaffung eines Wirtschaftsgutes der Zeitpunkt der Lieferung. Ist als Gegenstand des Kaufvertrages auch dessen Mntage durch den Verkäufer vereinbart, s gilt das Wirtschaftsgut erst mit der Beendigung der Mntagearbeit als geliefert. Zeitpunkt der Herstellung ist der Zeitpunkt der Fertigstellung, wbei das Wirtschaftsgut fertig ist, wenn dieses gemäß seiner Bestimmung genutzt werden kann. Planungen und Bdenuntersuchungen, snstige vrbereitende Maßnahmen swie der Grunderwerb (mit Ausnahme des Erwerbs einer stillgelegten der vn Stilllegung bedrhten Betriebsstätte) gelten bei Baumaßnahmen nicht als Zeitpunkt des Vrhabensbeginns. Prsperitätsklausel Grundsätzlich werden Existenzgründer unabhängig vn der wirtschaftlichen Situatin des Ehegatten gefördert. Da die Familie in der Regel auch eine wirtschaftliche Einheit darstellt, kann aufgrund der allgemeinen Prsperitätsklausel die Förderung im Einzelfall abgelehnt werden, wenn bei dem Ehegatten des Existenzgründers außergewöhnlich gute Einkmmensund Vermögensverhältnisse vrliegen, die eine Finanzierung hne Inanspruchnahme öffentlicher Hilfe zumutbar erscheinen lassen. D Die wichtigsten Förderprgramme Inhaltsverzeichnis Im flgenden sind einige der wesentlichsten Förderprgramme des Bundes aufgelistet: Förderung vn Existenz- und Unternehmensgründungen swie die Entwicklung vnbestehenden Unternehmen Unternehmerkapital mit den Bestandteilen ERP-Kapital für Gründung KfW-StartGeld Förderung vn Investitinen, Betriebsmittelfinanzierung Investitinszulage Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der reginalen Wirtschaftsstruktur" ERP-Reginalförderprgramm KfW-Unternehmerkredit - Teil A KfW-Unternehmerkredit - Teil B Förderung der Energieeinsparung, Erneuerbarer Energien swie des Umweltschutzes ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprgramm Förderung vn Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (s genanntes Marktanreizprgramm) Förderung der Frschung und Innvatin ERP-Innvatinsprgramm High-Tech-Gründerfnds Förderung vn Messen, Außenwirtschaftlichen Aktivitäten ERP-Exprtfinanzierungsprgramm
9 Exprtkreditgarantien (Euler-Hermes) Vermarktungshilfeprgramm Schulung, Beratung, Qualifizierung Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Gründercaching Deutschland Infrmatins- und Schulungsveranstaltungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Schaffung und Sicherung vn Arbeitsplätzen Eingliederungszuschuss Existenzgründungszuschuss Einstiegsgeld Einstellungszuschuss bei Neugründungen Bürgschaften, Beteiligungen, Haftungsfreistellung Bürgschaften des Bundes und der Länder Bürgschaften der Bürgschaftsbanken ERP-Beteiligungsprgramm KfW-Risikprgramm E Beihilferechtlich relevante Definitinen Beihilfe (staatliche) Inhaltsverzeichnis [Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag] Bei allen Maßnahmen, die die Vraussetzungen des Artikel 87 Absatz 1 EG- Vertrag erfüllen, handelt es sich um Beihilfen. "Sweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche der aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen der Prduktinszweige den Wettbewerb verfälschen der zu verfälschen drhen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, sweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen." Ad-hc-Beihilfe Eine Ad-hc-Beihilfe ist eine Einzelbeihilfe, die nicht auf der Grundlage einer Beihilferegelung gewährt wird. Betriebsbeihilfen Hierbei handelt es sich um Beihilfen, mit denen die laufenden Ausgaben des Unternehmens gesenkt werden sllen. Sie dürfen nur in angemessener Höhe und zeitlich begrenzt gewährt werden. Hrizntale Beihilfen Hrizntale Beihilfen sind auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet. Sie sind nicht auf einzelne Sektren/Branchen der auf gegrafische Gebiete begrenzt. Dazu gehören im wesentlichen Beihilfen für Frschung und Entwicklung, für den Umweltschutz, für kleine und mittlere Unternehmen swie für Beschäftigung und Ausbildung. Sie gelten in der Regel als Ausgleich eines Marktversagens und haben eine geringe Wettbewerbsverzerrung zur Flge.
10 Reginale Beihilfen Bei staatlichen Beihilfen, die auf bestimmte gegrafische Gebiete abzielen, handelt es sich um reginale Beihilfen. Sie sllen die Entwicklung in diesen Reginen fördern, um die wirtschaftlichen Verhältnisse zu stärken. Sektrale Beihilfen Sektrale Beihilfen haben die Förderung bestimmter Sektren/Branchen zum Ziel. Diese Beihilfen verfälschen den Wettbewerb erheblich mehr als die hrizntalen Beihilfen und dienen eher anderen Zielsetzungen als der Behebung vn erkannten Marktversagen. Zudem dienen sie zu einem nicht unerheblichen Teil der Rettung der Umstrukturierung vn Unternehmen. Transparente Beihilfe Eine Beihilfe ist als transparent anzusehen, wenn sich ihr Bruttsubventinsäquivalent im Vraus genau berechnen lässt, hne dass eine Risikbewertung erfrderlich ist. Eine slche präzise Berechnung ist beispielsweise bei Zuschüssen, Zinszuschüssen und begrenzten Steuerbefreiungen möglich. Bürgschaften gelten dann als transparente Beihilfen, wenn der verbürgte Teil des Darlehens, für eine Einzelbürgschaft insgesamt EUR / EUR(Straßentransprtsektr) je Unternehmen nicht übersteigt. Der Verbürgungsgrad des zugrunde liegenden Darlehens darf 80 % nicht übersteigen. Bruttbeihilfeintensität [%] In Przent der beihilfefähigen Ksten des Vrhabens ausgedrückte Höhe der Beihilfe. Alle eingesetzten Beträge sind Beträge vr Abzug der direkten Steuern. Wird die Beihilfe nicht als Zuschuss, sndern in anderer Frm gewährt, bestimmt sich die Höhe der Beihilfe nach ihrem Subventinsäquivalent. In mehreren Tranchen gezahlte Beihilfen werden zum Zeitpunkt ihrer Gewährung abgezinst. Der Zinssatz, der für die Abzinsung und die Berechnung der Beihilfeintensität bei einem zinsgünstigen Darlehen anzusetzen ist, ist der zum Zeitpunkt der Gewährung geltende Referenzzinssatz. Bruttsubventinsäquivalent (BSÄ) Das Bruttsubventinsäquivalent ist der abgezinste Wert der Beihilfe im przentualen Verhältnis zum abgezinsten Wert der förderfähigen Investitinsksten. De-minimis-Beihilfe Das Prinzip de minimis" leitet sich aus dem Grundsatz de minimis nn curat lex" des römischen Rechts ab, der übersetzt "Um Geringfügigkeiten kümmert sich das Gesetz nicht" lautet. Dieser Grundsatz gilt zwar im deutschen Rechtssystem nicht, findet aber bei der Gewährung vn Beihilfen unter Einhaltung bestimmter Kriterien Anwendung. Eine Beihilfe (Förderung) muss nicht ntifiziert und genehmigt werden, wenn der beizulegende Beihilfebetrag (Subventinswert), den dasselbe Unternehmen innerhalb vn 3 Steuerjahren erhält, den absluten Höchstbetrag ("de minimis"- Schwellenwert) vn
11 EUR / EUR (Unternehmen des Straßentransprtsektrs) / EUR (Unternehmen des Fischereisektrs) nicht übersteigt. Auf diesen Betrag anzurechnen sind alle im fraglichen Zeitraum gewährten "de minimis"- Beihilfen. Auf den Schwellenwert vn EUR / EUR / EUR nicht anzurechnen sind Beihilfen, die der Empfänger aufgrund vn der Kmmissin genehmigter Regelungen erhält der erhalten hat. Die "de minimis"- Regelung gilt auch nicht für Ausfuhrbeihilfen. Übersteigt der Beihilfegesamtwert einer Beihilfemaßnahme diese Schwellenwerte, kann der Rechtsvrteil der de-minimis-beihilfe (keine Ntifizierungspflicht) auch nicht für einen Bruchteil der Beihilfe in Anspruch genmmen werden. De-minimis-Beihilfen dürfen nicht mit anderen Beihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen kumuliert werden, wenn die aus der Kumulierung resultierende Förderintensität diejenige Förderintensität übersteigen würde, die in einer Gruppenfreistellungsverrdnung der in einer vn der Kmmissin verabschiedeten Entscheidung hinsichtlich der besnderen Merkmale eines jeden Falles festgelegt wurde. Erstinvestitin Erstinvestitin ist eine Investitin in materielle und immaterielle Anlagewerte bei der Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, der Diversifizierung der Prduktin einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Prdukte der der Vrnahme einer grundlegenden Änderung des Gesamt Prduktinsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte der der Erwerb vn unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, wenn die Betriebsstätte geschlssen wurde der geschlssen wrden wäre, wenn die Übernahme nicht erflgt wäre, und wenn sie vn einem unabhängigen Investr erwrben werden. Die Übernahme der Anteile eines Unternehmens alleine gilt nicht als Erstinvestitin. Förderfähige Ksten Investitin in Sachanlagen Anlageinvestitinen im Zusammenhang mit der Gründung eines neuen der der Erweiterung eines bestehenden Betriebes der im Zusammenhang mit einem Prduktwechsel der der Änderung des Prduktinsverfahrens in einem bestehenden Betrieb (u. a. Ratinalisierung, Diversifizierung, Mdernisierung). Als Investitin in Sachanlagen gilt auch eine Anlageinvestitin in Frm der Übernahme eines Betriebs, der geschlssen wurde der hne Übernahme geschlssen wrden wäre. Investitin in immaterielle Anlagewerte Investitinen in Technlgietransfer durch Erwerb vn Patentrechten, Lizenzen der Knw-hw der nicht patentiertem technischen Wissen. Grßes Investitinsvrhaben
12 Ein grßes Investitinsvrhaben ist eine Erstinvestitin in Anlagen mit förderfähigen Ausgaben vn über 50 Mi. EUR, berechnet auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe geltenden Preise und Wechselkurse. Ein grßes Investitinsvrhaben gilt als Einzelinvestitin, wenn die Erstinvestitin in einem Zeitraum vn drei Jahren vn einem der mehreren Unternehmen vrgenmmen wird und festes Vermögen betrifft, das eine wirtschaftliche Einheit bildet. KMU - kleine und mittlere Unternehmen [Empfehlung der Kmmissin vm 06.Mai 2003 betreffend die Definitin der Kleinstunternehmen swie der kleinen und mittleren Unternehmen, Amtsblatt der Eurpäischen Unin Nr. L 124/36] Unternehmen Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig vn ihrer Rechtsfrm, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesndere auch jene Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit der andere Tätigkeiten als Einpersnen- der Familienbetriebe ausüben, swie Persnengesellschaften der Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Unternehmensklassen "Kleinst"-unternehmen Beschäftigt weniger als 10 Persnen und erzielen einen Jahresumsatz vn höchstens 2 Mi. EUR der die Jahresbilanz beläuft sich auf höchstens 2 Mi. EUR. "Klein"-unternehmen Beschäftigt weniger als 50 Persnen und erzielen einen Jahresumsatz vn höchstens 10 Mi. EUR der die Jahresbilanz beläuft sich auf höchstens 10 Mi. EUR. "Mittleres" Unternehmen Beschäftigt weniger als 250 Persnen und erzielen einen Jahresumsatz vn höchstens 50 Mi. EUR der die Jahresbilanz beläuft sich auf höchstens 43 Mi. EUR. Unternehmenstypen Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahlen und der finanziellen Schwellenwerte sind außer den Werten des "eigenständigen Unternehmens" auch die Werte vm "Partnerunternehmen" und die Werte vn "Verbundenen Unternehmen" zu berücksichtigen, wenn die dafür definierten Parameter vrliegen. Berichtszeitraum Die Mitarbeiterzahl und die finanziellen Schwellenwerte für die Bewertung des Unternehmens, beziehen sich auf den letzten Rechnungsabschluss und werden auf Jahresbasis berechnet. Die Höhe des Umsatzes wird abzüglich der Umsatzsteuer und snstiger indirekter Steuern der Abgaben berechnet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das nch keinen Rechnungsabschluss vrlegen kann, werden die entsprechenden Daten im Laufe des Geschäftsjahres nach Treu und Glauben geschätzt.
13 Mitarbeiterzahl Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d.h. der Anzahl der während des gesamten Berichtszeitraums in dem betrffenen Unternehmen der auf Rechnung dieses Unternehmens beschäftigten Vllzeitarbeitnehmer. Teilzeitarbeit der Saisnarbeit wird nach JAE-Bruchteilen bemessen. Die drei Kriterien (Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz der Jahresbilanzsumme, Unabhängigkeit) müssen gleichzeitig erfüllt sein. Subventinsäquivalent / Subventinswert Unter "Subventinswert" wird der Vrteil verstanden, den ein Unternehmen aus einer Beihilfe (Förderung) zieht. Bei Zuschüssen stellt die Höhe des gewährten Zuschusses den Subventinswert dar. Bei zinsverbilligten Darlehen wird der Subventinswert als Zinsvrteil festgelegt, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des gewährten Förderdarlehens und einem Nrmalzinssatz (sgenannter Referenzzinssatz) finanzmathematisch errechnet. Der Referenzzins wird durch die EU- Kmmissin nach einem speziellen Verfahren ermittelt und beträgt derzeit für Deutschland 1,73 % (ab ). Die Berechnung der Basissätze wird seit dem 1. Juli 2008 gemäß der "Mitteilung der Kmmissin über die Änderung der Methde zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze" (ABl. EU C 14 vm , S. 6) vrgenmmen. Unternehmen in Schwierigkeiten [Amtsblatt der Eurpäischen Unin 2004/C244/02] Ein Unternehmen befindet sich in Schwierigkeiten, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln der Fremdmitteln, die ihm vn seinen Eigentümern/Anteilseignern der Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen, die das Unternehmen auf kurze der mittlere Sicht s gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift. Ein Unternehmen befindet sich nach frmalen Kriterien in Schwierigkeiten, wenn: a. bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Mnate verlren gegangen ist; b. bei Gesellschaften, in denen mindestens einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Mnate verlren gegangen ist; c. unabhängig vn der Unternehmensfrm die im innerstaatlichen Recht vrgesehenen Vraussetzungen für die Eröffnung eines Inslvenzverfahrens erfüllt sind. Ein Unternehmen befindet sich nach materiellen Kriterien in Schwierigkeiten, wenn die hierfür typischen Symptme vrliegen: steigende Verluste
14 Stand: 05/2011 sinkende Umsätze wachsende Lagerbestände Überkapazitäten verminderter Cashflw zunehmende Verschuldung und Zinslast Abnahme der Verlust des Reinvermögenswertes. Neu gegründete bzw. junge Unternehmen (bis zu 3 Jahren) können nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten qualifiziert werden, auch wenn die anfängliche Finanzsituatin angespannt ist, da es sich um typische Startschwierigkeiten handelt. Für ein Unternehmen, das vn einem Investr aus der Inslvenz heraus erwrben wird, gelten besndere Bestimmungen zur Beurteilung als Unternehmen in Schwierigkeiten. Quelle: Datenbank des Verbandes öffentlicher Banken, Bnn Inhaltsverzeichnis
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