Aktuelle Entwicklungen zur zur Energiewende aus Bodenschutzsicht
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- Helge Hertz
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1 Tennet Aktuelle Entwicklungen zur zur Energiewende aus Bodenschutzsicht 1. Boden- und Naturschutz Ziehen wir am gleichen Strang? 2. Erneuerbare Energieträger Auswirkungen auf Böden 3. Beeinträchtigungen von Böden Beispiel Netzausbau 4. Beeinträchtigungen von Böden Beispiel Windenergie 5. Fazit Dr. Norbert Feldwisch Vizepräsident Bundesverband Boden e.v. Folie 1
2 1. 1. Boden- und Naturschutz Ziehen wir am gleichen Strang? Wirkfaktor Flächenverbrauch / Versiegelung Reduzierung als zentrale Forderung des Bodenschutzes. Ausgleichbarkeit im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung macht den Naturschutz kompromissbereiter, wenn Arten- und Biotopschutz erfüllt werden. Wirkfaktor Verdichtung / Bodengefügeschäden Vermeidung als zentrale Forderung des Bodenschutzes. Gestörte Sonderstandorte für bestimmte Arten- und Biotopschutzziele des Naturschutzes sehr interessant. Fazit: Boden- und Naturschutz müssen den kritischen Diskurs über die richtige Prioritäten führen. Folie 2
3 2. 2. Erneuerbare Energieträger Auswirkungen auf Böden Wasserkraft Photovoltaik Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen go2tr.de Biomasse Netzausbau Bau- u. betriebsbedingte Wirkungen Bau- u. betriebsbedingte Wirkungen Tennet Windenergie Baubedingte Wirkungen Folie 3
4 3. 3. Beeinträchtigungen von Böden Beispiel Netzausbau Wirkorte Leitungsgraben Fahrtrassen (+ Flächen für Baustelleneinrichtung etc.) Mietenflächen M. Strecker, TenneT TSO GmbH Oktober 2012 Wirkintensitäten Stark Sehr stark Schwach Folie 4
5 TenneT Folie 5
6 Beispiel Freileitungsbau Arbeitsflächen Mastneubau D. Heitbaum, amprion GmbH Folie 6
7 Netzausbau Bundesbedarfsplan EnLAG-Netz Netzneubau: > km, davon Erdkabelstrecken: > 100 km Folie 7
8 Bodenschutzfachliche Bedeutung der Wirkfaktoren Freileitungsbau Versiegelung geringe Bedeutung Erdkabel Versiegelung (s. a. hydrol. Wirkungen) sehr geringe Bedeutung mechanische Wirkungen auf das Bodengefüge sehr bedeutsam auf allen Bauflächen mechanische Wirkungen auf das Bodengefüge sehr bedeutsam auf allen Bauflächen Wirkfläche Wirkfläche Freileitung:Erdkabel Freileitung:Erdkabel = = ca. ca. 1:1,35 1:1,35 hydrologische Wirkungen keine (ggf. punktuell) stoffliche Wirkungen (Korrosionsschutz) punktuell: keine bis gering hydrologische Wirkungen ggf. Drän- oder Stauwirkung, abhängig vom Bettungsmaterial und von den Standortbedingungen stoffliche Wirkungen keine Folie 8
9 Freileitungsbau thermische Wirkungen / Erwärmung keine Bedeutung Erdkabel thermische Wirkungen / Erwärmung bedeutsam oberhalb der Kabeltrasse, Randeffekte vernachlässigbar Auswirkungen auf den Pflanzenbau abhängig von den Standortbedingungen (nfk WE, kapillare Wasserversorgung) Kriterium pflanzenverfügbares Wasser : - gering: Verschärfung des Wasserstresses und Beeinträchtigung des Pflanzenwachstums sehr wahrscheinlich - mittel: indifferent - groß: wahrscheinlich Förderung des Pflanzenwachstums betroffenes Bodenvolumen (Aushub): vergleichsweise gering verdrängtes Bodenvolumen durch Fundamente gering betroffenes Bodenvolumen (Aushub): sehr groß verdrängtes Bodenvolumen durch Bettung abhängig vom Material des eingesetzten Materials Betroffenes Betroffenes Bodenvolumen Bodenvolumen (Aushub) (Aushub) Freileitung:Erdkabel Freileitung:Erdkabel = = ca. ca. 1:30 1:30!!!!!! Verdrängtes Verdrängtes Bodenvolumen Bodenvolumen (Fundamente (Fundamente und und z. z. B. B. Sandbettung) Sandbettung) Freileitung:Erdkabel Freileitung:Erdkabel = = ca. ca. 1:30 1:30!!!!!! Folie 9
10 Fazit Netzausbau Aus Sicht des Bodenschutzes ist der Freileitungsbau eindeutig zu bevorzugen, weil deutlich weniger Bodenfläche und insbesondere sehr deutlich weniger Bodenvolumen von den Baumaßnahmen betroffen sind. Allgemeine Grundsätze zum Schutz des Bodengefüges temporär in Anspruch genommener Böden gelten wie bei jedem Bauvorhaben auch beim Netzausbau und sind einzuhalten (DIN 19731, BVB- Merkblatt Band 2) Folie 10
11 4. 4. Beeinträchtigungen von Böden Beispiel Windenergie Anlass und Motivation WEA nehmen Bodenflächen für - Fundament, - Kranaufstellfläche, - Montagefläche, - Lagerfläche, - Zuwegung und - Kabeltrassen in Anspruch. Flächenbedarf je WEA schwankt zwischen 0,5 und 2 ha Beansprucht werden zumeist naturnahe Böden im Aussenbereich. Folie 11
12 Fundament, Kranaufstellfläche und Zuwegung Dauerhafte, ortsfeste Anlagenteile, die mit einer (Teil-)Versiegelung der Böden einhergehen. Foto: Ina Hantl Folie 12
13 Ungeplante Nebenflächen Nicht Gegenstand der Zulassung, weil ungeplante Inanspruchnahmen durch wildes Befahren und Lagern außerhalb der planerisch festgelegten Bauflächen. Foto: Ina Hantl Luftbild: HLBG Folie 13
14 Windpark Musterwind WEA im Wald WEA auf Acker Fazit: Beim Bau von WEA auf landwirtschaftlich genutzten Böden gönnt man sich mehr Bodenfläche, weil diese Böden in der allgemeinen Einschätzung als weniger wertvoll und vergiftet eingestuft werden. Diese naturschutzfachliche Sicht ist fehlerhaft und sollte durch bodenschutzfachliche Bewertungskriterien abgelöst werden. Folie 14
15 Bildausschnitte nicht maßstäblich! Flächenbedarf Kranaufstellfläche: Links ca m², Rechts ca m² Gesamtfläche: Links ca m², Rechts ca m² Wilde Befahrung: Links ca m² Folie 15
16 WEA-Rückbau Fällverfahren Einschlagkrater der Gondel Schneidschlacken aus der Zerlegung des Stahlturms Alle Fotos: Iris Hanke, Kreis Euskirchen Folie 16
17 Wirkungen physikalischer Beeinträchtigungen Verdichtungen Fazit: Eine bodenschonende Bauausführung, unterstützt durch eine bodenkundliche Baubegleitung, kann erhebliche Beeinträchtigungen vermeiden. Darüber hinaus trägt sie zur Verfahrenssicherheit bei und vermeidet sowohl Widerstände betroffener Flächeneigentümer als auch eine negative Berichterstattung. Quelle: MainPost, Folie 17
18 Fazit Windenergieanlagen Reduzierung des Flächen- respektive Bodenverbrauchs durch planerische und technische Maßnahmen sind möglich und sollten konsequent genutzt werden. Allgemeine Grundsätze zum Schutz des Bodengefüges temporär in Anspruch genommener Böden gelten auch bei der Errichtung von Windenergieanlagen und sind einzuhalten (DIN 19731, BVB-Merkblatt Band 2) Rückbaumaßnahmen haben bodenschonend zu erfolgen. Die WEA- Fällung ist bodenschutzfachlich abzulehnen. Folie 18
19 5. 5. Fazit Erneuerbare Energien können Böden in ihrer Natürlichkeit und Funktionserfüllung erheblich beeinträchtigen. Der Bodenschutz will die Energiewende nicht verhindern, sondern vermeidbare Beeinträchtigungen und Fehlentwicklungen unterbinden. Boden- und Naturschutz sollten sich auf eine gemeinsame Strategie und Zielfindung verständigen. Lösungen zu einer bodenschonenden Energiewende stehen bereit. Dazu sind eine fundierte Bodenschutzplanung in die Zulassungsverfahren und eine Bodenkundliche Baubegleitung verstärkt in die Praxis einzuführen. Folie 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 20
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